Wed Apr 25 10:09:02 CEST 2012 | andyrx | Kommentare (1104) | Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mord, Notwehr, Politik, Umfrage
Totschlag oder Notwehr..??Moin
Ein alter Mann wird überfallen und erschiesst einen von 5 flüchtenden jugendlichen Tätern,der Fall aus dem LK Stade sorgte für Aufsehen und nimmt ein nicht erwartetet Wendung....
Quelle und ganzer Artikel-->http://regionales.t-online.de/.../index
hier der Bericht von damals aus der Kreiszeitung-->http://www.kreiszeitung.de/.../...erschiesst-einen-taeter-1047108.html
die Täter hatten damals seine Geldbörse mit 2000.- Euro erbeutet....und sind als Intensivtäter bekannt gewesen.
wie seht ihr das...einem flüchtenden Räuber hinterherschießen...um sein Eigentum zu sichern??
Ist das OK oder überzogen..??
mfg Andy |
Wed Apr 25 21:07:49 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
besonders, wenn man vorher welche auf's Mett bekommen hat
Wed Apr 25 21:08:52 CEST 2012 | andyrx
vor allem mit viel Adrenalin im Blut können die Hände auch schon mal zittern
mfg Andy
Wed Apr 25 21:10:09 CEST 2012 | Standspurpirat34477
Richtig Andy. Das macht man nicht mal eben so mit schräg gehaltener Knarre, einhändig, wie im Kino. Da triffst du nämlich alles, nur nicht das was du treffen willst. Wir haben das mal beim "Vernichtungsschiessen" (abgelaufene Mun verballern) auf dem Schießstand probiert, in jeder Hand eine P8. War zwar lustig aber wenig effektiv.
Wed Apr 25 21:11:22 CEST 2012 | Spannungsprüfer13299
Hat die mich überfallende Rotte selber Waffen und muß ich damit rechnen von der Überzahl nach temporärer Fluchtbewegung dennoch überwältigt zu werden, ballere ich erstmal das halbe Magazin hinterher um das Zahlenverhältnis soweit es irgend geht zu meinem Gunsten zu verändern.
Wenn ich tot bin nutzt mir der gesetzlich korrekte Schmusekurs garnichts mehr. Dann lieber am Leben und angeklagt.
Gruß SRAM
Wed Apr 25 21:12:30 CEST 2012 | dodo32
....und wer liefert nun die Kalaschnikow's für uns?
Wed Apr 25 21:16:05 CEST 2012 | Standspurpirat34477
Was willst du denn ständig mit deinen AK47? Viel zu groß, unhandlich und meist auch ungenau. Ich bin eher für 'ne Glock Kaliber 40 mit Laservisierung und Surefire Lampe an der Laufunterseite
Wed Apr 25 21:18:46 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
frag mal beim Dealer deines Vertrauens nach...
Wed Apr 25 21:19:19 CEST 2012 | dodo32
...ich kenn mich mit Waffen net aus, heppler . Das war auch eher ironisch gemeint. Ich bin bekennender Pazifist und hab mit sowas nix am Hut. Der ganze Scheiß gehört eingeschmolzen .
Wed Apr 25 21:19:24 CEST 2012 | andyrx
am besten ist in solch einem Fall wohl eher Schrot....es trifft keinen falschen und getötet wird auch keiner
mfg Andy
Wed Apr 25 21:20:02 CEST 2012 | Eric E.
Zitat Qarks "Ist doch irgendwie logisch, das man magazine nich leer im Schrank herumliegen hat."
für einen Sportschützen ist das schon logisch. Zum Schießstand musst Du Munition und Waffe getrennt voneinander, jeweils verschlossen und nicht zugriffsbereit transportieren.
Für die Waffe hast Du eine Tasche, wo auch ein Fach fürs Magazin ist. Also sind Murmeln im Magazin "ungünstig".
Zitat: OPAmitTDI
bigLBA: Notwehr ist es auch, wenn die Räuber die Börse noch hatten. Sein Eigentum war in Gefahr.
Das heisst, man dürfte auch den Taschendieb, den Handtaschenräuber, den Fahraddieb von hinten abknallen, da ja das Eigentum in Gefahr ist ? Kann nicht dein Ernst sein.
Eigentum ist Notwehrfähig. Das Problem ist nur, dass Du "stets das mildeste Mittel der Verteidigung wählen" musst. So hab ichs mal bei der Waffensachkunde gelernt. Nun ist aber eine Kugel aus einer Pistole in den Rücken des Diebes nicht das "mildeste Mittel". Das ist das Problem.
Zitat: HousetunesTDI
Ich hätte ihm in sein Bein geschossen ;-)
selbst als geübter Sportschütze wirst Du Probleme mit dem Treffen haben. Als Sportschütze auf dem Schießstand, normalen Puls, unbewegliches Ziel, keine Hektik, keine zittrigen Hände etc da hast Du auf 25m schon zu tun, wenn der Streukreis nicht größer als 10cm sein soll. (so gehts mir zumindest mit Gebrauchspistole, z.B. Beretta 92FS ohne Optik)
Und dann noch in der Situation des Rentners, grade ausgeraubt, voller Adrenalin, Puls sonstwo, dazu vielleicht noch dunkel,und dann noch ein 10cm breites, sich bewegendes Ziel treffen - schwierig.
erinnert ihr Euch noch an das? http://www.augsburger-allgemeine.de/.../...stenmoerder-id17308976.html da hat die (verletzte) Polizistin angeblich auch ihr Magazin leergemacht und nichts getroffen.
Grüße,
Eric
Wed Apr 25 21:20:55 CEST 2012 | dodo32
...ich hab mein Handy verloren - da kam mir der Blog gerade recht, neue Kontakte und so
Wed Apr 25 21:27:47 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
Und, hat er's gefunden?
Wed Apr 25 21:30:47 CEST 2012 | Faltenbalg9980
Ah ja sorry, hab vergessen, das ihr das trennen müsst.
Und ich kann mich nur anschließen bitte vergesst alles was ihr in Filmen jemals gesehen habt, mit einer Pistiole unter Druck aus einem vmtl nicht idealen Anschlag überhaupt was treffen ist schwer. Von wegen auf fuß zielen und so, da bist schon "gut" dabei wennst den Torso triffst.
Wed Apr 25 21:32:05 CEST 2012 | Mr.i30-1983
Bin zwar kein Rechtsgelehrter, aber würde sagen, dass es Totschlag war, da sie schon auf der Flucht waren.
Das ein 16jähriger Täter gestorben ist, tut mir überhaupt nicht leid! Ein bisschen Abschaum weniger auf der Welt. Die Frage, wie so jemand überhaupt kriminell wird ist eine ganz andere Frage..., steht allerdings grad nicht zur Debatte. Die Familie stelle ich mir jedenfalls nicht gerade harmonisch vor...
Wed Apr 25 21:32:33 CEST 2012 | Spurverbreiterung47130
@dodo
Pazifist???
Und wenn es mal zum Ernstfall kommt schmeißt Du mit Töpfen und Pfannen oder wie?
Dann siegt der Überlebensinstinkt und der ist stärker als Deine Jetzige Einstellung.
Und wenn es wegen der Waffen ist.
Kugelschreiber, Lineal und so weiter können auch als Waffe verwendet werden sowie Hände und Füße.
Laservisierung ist verboten und eine fest montierte Lampe soweit ich mich recht erinnere auch.
Naja der Waffensachkundeunterricht steht noch an um es genauer zu Wissen.
Und das Treffen ist wirklich nicht einfach.
Was SChreckschuß, Softairwaffen und Luftdruckwaffen angeht ist das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit verboten aufgrund der Tatsache das diese Waffen Anscheinswaffen sind.Sie erwecken den Anschein so auszusehen wie echte Waffen.Genauso sind Waffen verboten die nicht wie Waffen aussehen( Der Dolchregenschirm als Beispiel genannt).Was nicht verboten ist sind Klappmesser die mit beiden Händen geöffnet werden.Das sogenannte Buckknife.Oder aber ein Messer mit 12 cm langer feststehender Klinge ist das Führen auch nicht verboten.
Wed Apr 25 21:38:28 CEST 2012 | Axcell
law blog 'Leben gegen Eigentum'
Gruß
Axcell
Wed Apr 25 21:41:42 CEST 2012 | Standspurpirat134538
Einer flüchteten Person in den Rücken zu schießen.....kann niemals Notwehr sein!
Wer legal eine Schußwaffe besitzt muss entsprechend seiner Verantwortung für andere und sich gegenüber jederzeit damit rechnen mit einem Fuß im Knast zu stehen!
Nun ist es hoffentlcih soweit! Kein Verständnis für den Schützen!
Wed Apr 25 21:42:00 CEST 2012 | andyrx
Danke für den interessanten Link
MfG Andy
Wed Apr 25 21:44:04 CEST 2012 | bjoern1980
Ohne hier jetzt die letzten zwei Seiten und die mögliche Antwort darauf gelesen zu haben - man hat einige Wochen nach dem Vorfall die Gaspistole des Opfers auf dessen Grundstück gefunden.
Das Opfer gab damals an, einen Schuss gehört zu haben (was die Täter bestreiten) als die Täter fluchtartig das Haus verließen und hat daraufhin seine Waffe gegriffen und gefeuert.
Es war dunkel, der Mann allein auf einem Riesengrundstück und auf Grund eines Vorfalls in der Vergangenheit (legal) bewaffnet (abgesehen davon erinnere ich nochmal an den tödlichen Überfall in der Umgebung wenige Wochen zuvor).
Wed Apr 25 21:48:15 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
@ Clio:
Gut, dann haue ich dir eins in die Fresse und drehe mich um. Du ziehst mir dann keins von hinten über (wenn du kannst) ?
Diese Gutmenschen mit dann halt ich auch die andere Wange hin hängen mir langsam zum Halse raus. Seid mir bitte nicht böse
Wed Apr 25 21:48:17 CEST 2012 | corsi 001
das sind ja Argumente die ich teile , aber ich frag mich, ob es überhaupt notwenig gewesen wäre, in der situation einen Schuss zu lösen ( nicht motorisch gesehn)
hätte es nicht durchaus ausgereicht, alleine durch die Waffe des alten herren zu präsentieren , um die situation zu lösen
Wed Apr 25 21:48:33 CEST 2012 | andyrx
Es wird ja recht einfach zu ermitteln sein welche Schüsse aus welcher Waffe abgefeuert wurden
MfG Andy
Wed Apr 25 21:51:10 CEST 2012 | Faltenbalg9980
Das stimmt eben nicht, da der rechtswidrige Angriff dann noch nicht vorüber ist.
Wed Apr 25 21:52:08 CEST 2012 | Spurverbreiterung47130
@ Peter Clio
Und wer garantiert Dein geschütztes Rechtsgut?
Er hat sie legal gehabt der Rentner.
Aber die anderen hatten sie illegal.
Das scheint dabei untergegangen zu sein.
Also sollen Deiner Meinung nach die bestraf werden die es legal haben.
Und die die es illegal haben ist ja sowieso scheißegal das ie machen was sie wollen.
Leben wir in einer Anarchie?
Er hat sich adäquat erwehrt.
So wie ich.
Ich habe den Angreifer auch seitlich leicht hinten getroffen und seine Lunge ist zusammengefallen.
Vorher aber wir zeigen Dir das es hier nicht Kanakenberlin ist und wir schlagen Dich so zusammen das Dich Deine Mutter nicht wiedererkennt.Und hättest Du die Polizei gerufen wäre sie schon hier also bringe ich Dich um.
Und was machst Du dann in so einer Situation?
Du läßt Dich dann verhauen und hoffst nicht als Krüppel zu enden und nicht zu sterben.
Und wenn Du es überlebt hast und Schadensersatz verlangst bekomsmt DU auch nichts weil er dann Hartz 4 Empfänger ist.
Super.
100 Punkte.
Ich bin der Meinung wer das Recht selbst in die HAnd nimmt und andere an Gesundheit und Eigentum schädigt hat Strafe verdient.
Da die anderen zu 5 waren und bewaffnet waren hat er richtig gehandelt.
Denn man bekommt gelehrt die Gesunderhaltung des Körpers ist die erste Pflicht.
Und die hat er geschützt.
Zweitens hat er nicht gezielt geschossen sonst hätte er gleich mit einem Schuß ihn getötet und damit wäre dann der vorsätzliche Mord erfüllt gewesen.Weil er es ja legal hat.
Siehe dazu Putativnotwehr, aggressiver Notstand,Notwehr,Nothilfe, exessive Notwehr
Wed Apr 25 21:52:42 CEST 2012 | Standspurpirat135307
Es war ganz klar Notwehr. Jeder hat das recht sein Grundstück/Sachgut/Leben zu verteidigen. Mit allen rechtlichen Mitteln! Er hatte nen Waffenschein für die Waffe... Schade das er nur einen erwischt hat!
Unglaublich, was wir uns in Deutschland gefallen lassen müssen!
- Lassen wir uns bestehlen und sagen nichts/machen nichts, ist alles gut,
- werden wir bestohlen und wehren uns und einem der Angreifer passiert was, werden wir zur Rechenschaft gezogen,
- werden wir bedroht und genötigt unser Hab und Gut freizugeben und man verletzt jemanden tödlich, sind wir die Angreifer!
Schlimm sowas... So langsam hat man keine Lust mehr hier zu leben.
Beispiele hierzu sind noch U-Bahn Schläger, Autodiebe (die Versicherung weist darauf hin, das es besser ist sein Auto stehlen zu lassen, als es zu verteidigen! (so geschehen, da unser X5 geklaut wurde und man nach "Sicherungsmaßnahmen" gefragt hat).
Wo soll das enden? Ich denke, dass sich das Fass langsam, aber sicher füllt... Hoffentlich Platzt es nicht irgendwann!
Wed Apr 25 21:53:47 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
er ist ja nicht stehen geblieben!
Wed Apr 25 21:57:18 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
unwahrscheinlich. Waffenbesitzkarte schon. Da gibt es einen riesen Unterschied!!!
Aber in den Medien wird das ja auch dauernd ignoriert.
Wed Apr 25 21:58:29 CEST 2012 | Spurverbreiterung47130
Sorry ein Jäger hat einen Waffenschein und eine Waffenbesitzkarte.
In der Waffenbesitzkarte ist auch die Munition eingetragen für die Waffe.
Früher gab es noch den Munitionserwerbsschein
Wed Apr 25 21:58:38 CEST 2012 | bjoern1980
Er besaß die Waffen allesamt legal - das war auch nie Thema für die Staatsanwaltschaft.
Wed Apr 25 22:00:11 CEST 2012 | wolf24
Klar lässt es sich sehr wohl überlegen, ob der Täterschutz häufig nicht wichtiger genommen wird, als der Opferschutz!
Dennoch wird der Eigentumschutz auch wiederum höher gewertet als der Schutz des Lebens.
Bsp. aus älterer Zeit: 2 Typen überfallen 2 Frauen, die auf Campingplatz zelteten. Vergewaltigen diese und weil so ein schönes Zelt, hauen mit dem Zelt ab.
Werden anschließend erwischt und wie folgt verurteilt: Körperverletzung und Vergewaltigung 9 Monate auf Bewährung, schließlich lagen die Damen ja sexuell auffordernd im knappen Bikini vor dem Zelt. 2 Jahre wegen Diebstahl in einem besonders schweren Fall. (Habe das Aktenzeichen leider nicht mehr, war in meiner damaligen Berufsbildung an der Verwaltungsschule Thema).
Nur im Falle des Rentners kommt mir schon die Frage, ob die Notwehrsituation nicht schon vorbei war und damit erfolgreich vom Rentner abgewendet wurde. Soweit ich das aus der Meldung entnehme, sind die Jungs ja schon abgehauen und wurde einem von ihnen 4 mal in den Rücken geschossen. Richtig?
Ich kann schon verstehen, dass jemand die Panik erfasst, wenn es brennt. Ich kann den Rentner verstehen, dass sein Alarmsystem, sprich seine Angst, ebenfalls in den roten Bereich geht und eine Überreaktion folgt. Wenn aber jemand mit ner scharfen Waffe rumläuft, dann erwarte ich von dem, daß er seine Affekte im Griff hat!
Er hat die Gefahr für sich oder präziser für sein Eigentum doch abgewendet. Wozu dann noch Rächer in den Rücken eines Flüchtenden. Ein Streufeuer auf die Beine hätte es doch auch getan oder waren da etwa Rachegedanken im Spiel?
Wed Apr 25 22:01:06 CEST 2012 | Standspurpirat135307
Macht aber keinen Unterschied, da er es auf Privatbesitz benutzt hat und nicht öffentlich geladen rumgetragen hat... Ansonsten hätte er sich wahrscheinlich direkt sein Gewehr gegriffen!
Aber das steht nicht zur Debatte... Es geht darum, ob er, nach seiner persönlichen Meinung nach, im Recht war! Und ich finde, dass er Recht hatte...
Wed Apr 25 22:02:00 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
Doppelsorry, hat er ganz sicher nicht!!!
Ich bin Sportschütze, Jäger, Wiederlader, Waffensachverständiger und hatte, außer meinen Waffenbesitzkarten, einmal beruflich einen richtigen Waffenschein. Also erzähl keinen Blödsinn.
Wed Apr 25 22:03:29 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
nein
Wed Apr 25 22:04:36 CEST 2012 | Spurverbreiterung47130
Notwehr und Notstand:
StGB § 32, § 34
BGB §227, § 228, § 904, § 859, § 860, § 229 regeln diese Notwehr unter anderem.
Da ist von Besitzwehr und besitzkehr die Rede und so weiter. Einfach nachlesen.
Wed Apr 25 22:05:51 CEST 2012 | Spurverbreiterung47130
Pumpgun-Pete
In unser Schule wurde uns was anderes aktuelles erzählt.
Sorry.
Zum Führen einer Waffe wird der Waffenschein erteilt.
Sie wird grundsätzlich für 3 Jahre erteilt.Die Geltungsdauer kann zweimal um höchsten 3 Jahre verlängert werden.
Und ein Jäger führt nunmal seine Waffe.
Führen:
Jederzeit griffbereit
Oder besser:
Führen der Waffe liegt vor, wenn jemand die tatsächliche Gewalt außerhalb der Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
Und das Gewehr ist außerhalb des befriedeten Besitztums wenn s um die Schulter gehängt wird und somit wird sie geführt
Und für das Führen ist ein Waffenschein notwendig.
Schule 2012
Das Bedürfnis kann in der Jagdausübung oder in der Betätigung als Sportschütze liegen.Dann ist der Umgang mit dieser Waffe auf diese Tätigkeit beschränkt.
Wed Apr 25 22:07:24 CEST 2012 | andyrx
Er hat 4x geschossen,ein Schuss traf den 16 jährigen Täter in den Rücken tödlich...
5 Schüsse wären logischer gewesen wenn Rache Spiel gewesen wären....für jeden einen Schuss könnte man schlussfolgern
MfG Andy
Wed Apr 25 22:07:42 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
Stimmt, ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtfindung.
Wed Apr 25 22:09:41 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
@ Hitman:
welche Schule?
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