Wed Apr 25 10:09:02 CEST 2012 | andyrx | Kommentare (1104) | Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mord, Notwehr, Politik, Umfrage
Totschlag oder Notwehr..??Moin
Ein alter Mann wird überfallen und erschiesst einen von 5 flüchtenden jugendlichen Tätern,der Fall aus dem LK Stade sorgte für Aufsehen und nimmt ein nicht erwartetet Wendung....
Quelle und ganzer Artikel-->http://regionales.t-online.de/.../index
hier der Bericht von damals aus der Kreiszeitung-->http://www.kreiszeitung.de/.../...erschiesst-einen-taeter-1047108.html
die Täter hatten damals seine Geldbörse mit 2000.- Euro erbeutet....und sind als Intensivtäter bekannt gewesen.
wie seht ihr das...einem flüchtenden Räuber hinterherschießen...um sein Eigentum zu sichern??
Ist das OK oder überzogen..??
mfg Andy |
Thu Apr 26 11:12:59 CEST 2012 | Spannungsprüfer135469
Es geht nicht um das Vermögen. Das ist vollkommen egal. Es geht darum, das es Menschen gibt, die sich außerhalb der gesellschaftlichen Regeln bewegen. Diese mit Füßen treten. Leuten, die sich daran halten Schaden zufügen, ja sogar im Vorteil sind. Dieser Vorteil gehört ihnen genommen. Nicht im Sinne von Anarchie, aber mit entsprechenden Urteilen.
Nicht der Rentner ist der Böse, nein es waren die Täter. Die Klage der Eltern gehört abgewiesen mit dem Hinweis, das dies Berufsrisiko war. Ende der Debatte.
Bei so einem Urteil werden sich vielleicht einige überlegen, ob sie die Karriere als Verbrecher wirklich wollen.
Ein Leben, das sich am Leben anderer gewaltsam bereichern will, hat seinen Wert drastisch gesenkt. Ich sehe nicht das Leben an sich als höchstes Gut an, sondern Anstand und Moral. Leben und leben lassen, das ist der Grundsatz. Wenn einige meinen diesen verletzen zu müssen, darf man sich auch wehren...
Grüße,
Zeph
Thu Apr 26 11:15:33 CEST 2012 | corsi 001
heppler
Das natürlich
ich kann aber nicht nachvollziehen, das auch durch so eine situation egal ob mutwillig herbeigeführt ,duch die räuber
ungesühnt bleibt mit dem Notwehr §
das wäre ein klarer bruch an unsere verfassung!!
Thu Apr 26 11:18:48 CEST 2012 | Powergeri
schade dass er ihn nicht in die Brust getroffen hat ... dann wäre die Sache wohl mehr als nur eindeutig.
leider sehe ich für den Opi schwarz. Bei näherer Betrachtung war das nach-dem-flüchtenden-Täter-schiessen nicht mehr mehr verhältensmässig und kann imho nicht mehr als Notwehr gewertet werden. Sogar im Krieg war es durchaus verpöhnt den flüchtenden Gegnern in den Rücken zu ballern.
rein menschlich gesehen jedoch ist es verständlich. Ich bin auch sicher, von der zeitlichen Abfolge her hatte der Opi keine Chance die Situation zu überblicken. Ausserdem, wer sagt denn dass die Täter nicht wieder angesichts einer (vermeintlichen Plastik?-) Pistole umdrehen? Und zu klären gilt auch, war das ein exakt gezielter "Fangschuss", oder mehr oder weniger ein Unglückstreffer?
es gab mal einen Kinofilm, ähnliche Situation. Ein nächtlicher Einbruch in einem Einfamilienhaus in den USA. Der Familienvater hat den flüchtenden Täter im Vorgarten mit einem Baseballschläger von hinten eins über die Rübe gezogen, der Täter starb, der Familienvater kam in`s Gefängnis und wurde verurteilt. Leider habe ich den Namen von dem Film vergessen. Sehr gut gemacht, aber auch sehr frustrierend. Denn was wirklich ungerecht ist, das Opfer wäre niemals zu einem Täter geworden, hätte man es in Ruhe gelassen. So wird man kriminalisiert durch einen Sekundenflash, obwohl man sein Leben lang sich nichts zu Schulden hat kommen lassen.
das wirklich schlimme an der Sache, es kann JEDER in so eine Situation kommen. Und je nach Tagesverfassung, greifbaren Gegenständen und durchaus auch Fehlverhalten des Gegners (zb. hätten sie sich ja auch ergeben können) könnte es jederzeit wieder zu so einem Totschlag kommen. Ich habe zb. früher sehr viel mit Wurfmesser trainiert und wäre locker in der Lage gewesen jemanden auf 5-7 Meter damit zu töten (Treffer an der richtigen Stelle vorausgesetzt)
mein Beileid gilt dem Opi, nicht dem Täter.
Thu Apr 26 11:25:14 CEST 2012 | Xaven1978
Ihr vermengt hier zwei Delikte, die trotz zusammenhängender Situation getrennt betrachtet werden müssen.
Der Raub ist abgeschlossen mit der Flucht. Dann wurde geschossen. Egal ob im "Affekt" oder aus Wut: Es bleibt Totschlag. Der Notwehrparagraph kann nicht einmal ansatzweise herangezogen werden, denn er sagt: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." (§32 Abs. 2 StGB)
Selbst ob die Bedrohung allein als Angriff im Sinne des Notwehrparagraphen zu werten ist, bleibt fraglich.
Thu Apr 26 11:36:36 CEST 2012 | Spannungsprüfer135469
Genau diese getrennte Betrachtungsweise ist das Problem in diesem Fall. Zum Todschlag wäre es nicht gekommen, hätte es keinen Raub gegeben.
Grüße,
Zeph
Thu Apr 26 11:51:39 CEST 2012 | Daemonarch
Genausogut könnte man jetzt aber auch argumentieren - was haben die denn auch 60 Jahre hart zu arbeiten, um sich im Alter was leisten zu können? Der arme 16 Jährige der ja in sooo schlimmen Verhältnissen aufgewachsen ist hat doch sein ganzes Leben noch vor sich, und könnte die Kohle viel besser gebrauchen um Spaß zu haben...
Thu Apr 26 12:04:10 CEST 2012 | Federspanner38279
Wenn er mit dem Schuß die eigentliche Tat verhindern wollte ist es klare Notwehr.
Wenn er aber nach geschehener Tat hinterher schießt und ihn tötet, ist es wohl Totschlag.
Ist übrigens auch meine moralische Meinung. Andernfalls wäre ein verbrecherisches Menschenleben nicht mehr wie 2000€ Wert
Man darf die eine krimminelle Handlung nicht mit der nächsten krimminellen Handlung vergelten, das ist nunmal so.
Und wer einem anderen von hinten in den Rücken schießt, und damit seinen Tod in Kauf nimmt, der erfüllt das Delikt des Totschlags.
Wenn mir jemand einen Autospiegel abtreten würde, oder mir 2000€ rauben würde, würde ich ihn im Anschluß, wenn ich KEINER Gefahr mehr ausgesetzt bin, weder erschießen noch erstechen.
Wenn jemand meine Frau vergewaltigen würde, oder sie krankenhausreif schlagen würde, würde ich den Täter, wenn ich dazu käme, eigenhändig totschlagen....die Konsequenz daraus wäre mir egal, selbst, wenn ich im 3. jahr Gefängnis darüber nachdächte.
Aber wegen 2000€ jemanden zu erschießen, käme mir nicht in den Sinn- jedenfalls nicht nach der Tat, wenn die Party schon vorrüber ist, und ich eigentlich in Sicherheit bin.
Thu Apr 26 12:07:20 CEST 2012 | chess77
Notwehr.
a) auch das Eigentum ist schützenswert, nicht nur Leib und Leben
b) muss die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sein
b) auch von flüchtenden schussbewaffneten Räubern geht eine eine Gefahr aus
Ansonsten sind die Infos natürlich mager; Rentner mit 2000 Cash und Waffe (seine eigene?) wirft auch Fragen auf.
Thu Apr 26 12:18:50 CEST 2012 | Standspurpirat39837
ich probiere es einfach noch einmal.... und sage dann tschüss
WIR können HIER den Sachverhalt und der persönliche Notlage des Opis nicht aufklären und daher nicht beurteilen. PUNKT.
Eigene Meinungen können wir natürlich diskutieren, aber das macht anhand eines Falls mit zu wenigen Daten kaum Sinn. Paragraphen helfen uns auch nicht weiter, weil wie gesagt, das Gericht prüfen muss, ob eine Notlage usw. vorgelegen hat.
Thu Apr 26 12:55:33 CEST 2012 | Ingo.M
Wie soll sich solch ein alter Herr gegen 5 bewafnete Jugentliche denn sonst wehren?
Der Schuß in den Rücken ist sicherlich fragwürdig, ein Schuß in die Brust wäre eindeutiger.
Allerdings darf man die Situation in der sich der Rentner befand nicht unterschätzen, wenn man in der Situation, völlig unter Schock, eine Waffe in die Hand bekommt, ist man einfach nicht klar bei Verstand und hat einfach nur Angst um sein Leben, sowas nennt sich Notwehr im Affekt.
Und jeder schwerst Kriminelle muß damit rechnen daß er bei einer Straftat verletzt oder gar getötet wird, das haben die Jugentlichen vorher gewust, und nun ist eben Einer hin. Und da ist es nicht wirklich schade drum! Dem nächsten Rentner hätte der vielleicht wegen 50€ nen Herzinfakt beschert, da ist es so rum besser.
Thu Apr 26 13:03:13 CEST 2012 | bjoern1980
Wieso wird sich hier so häufig an den 2000€ Cash aufgehängt?
Das Opfer war ein als sehr wohlhabend geltender ehemaliger Unternehmer, für den 2.000€ Bargeld im Haus sicher nichts Außergewöhnliches darstellen, auch wenn das hier einige User nicht nachvollziehen können oder wollen.
Thu Apr 26 13:07:11 CEST 2012 | Rorschach75
@Llewelyn:
Hier geht es um ein Szenario wo sich Täter und Opfer ins Auge blicken. Zudem sind hier 5 gewaltbereite Männer, bewaffnet in ein privates Anwesen eingedrungen mit dem Vorsatz den Rentner auszurauben und ggf. von der Schusswaffe gebrauch zu machen. Wozu haben sie die denn sonst mit ?
Du redest jetzt von einer Person, die mit 0,6 Promille sich ins Auto setzt, nachhause fährt und auf der Heimfahrt ein Kind überfährt was dann bedauerlicher Weise stirbt.
Der Fahrer des Wagens ist sicherlich nicht mit dem Vorsatz heimgefahren "Ich fahr jetzt ein Kind über den Haufen" sondern er wollte nur schnell heim, hatte kein Geld fürs Taxi und hat deswegen den eigenen Wagen genommen. Selbstverständlich finde ich so etwas keineswegs akzeptabel !
Und auch hier ist es wie bei den angehörigen des erschossenen 16jährigen: Die Angehörigen ware nicht an der Tat beteiligt und ein erschiessen des Täters durch die Angehörigen bzw. der Mutter stellt reine Selbstjustiz dar und ist nicht dadurch legitimiert das ein Angehöriger vom Täter auf der Flucht erschossen wurde bzw. ein Kind von einem alkoholisierten Fahrer überfahren wurde. Die Angehörigen/die Mutter = Kläger und über das Strafmaß entscheidet ein Richter.
Die direkte Konfrontation ist ein ganz anderer Tatort. Der alte Mann wurde direkt mit den bewaffneten Einbrechern konfrontiert und handelte in der Situation so, daß er 4 Schüsse (wohlmöglich mit sehr zittriger Hand durch die Aufregung etc) wovon einer tötlich traf.
Thu Apr 26 13:07:47 CEST 2012 | perchlor
Ich halte den hier meist zitierten Begriff "auf der Flucht" für sehr fragwürdig !
Erstens wird es ja bei den Aussagen zum Hergang wohl 1:4 (1 Opfer : 4 überlebenden Tätern) stehen, denn unbeteiligte Zeugen gab`s offenbar nicht. Dass die bewaffneten Täter gerade ganz friedlich nach Hause gehen wollten . . . .wer`s glaubt wird seelig.
EINER von fünf bewaffneten Täter hatte erwiesener Maßen einen Abstand von 2 mtr. zum Opfer; und die Anderen?
2 Meter belegen noch lange keine Flucht (-distanz), sie können genauso gut eine Angriffswucht multiplizieren. "In den Rücken" belegt genauso wenig da viele Angriffe aus der Drehung heraus geführt werden und somit zwangsläufig auch kurzzeitig dem Opfer der Rücken zugewandt ist.
In fernöstlichen Kampfsportarten oft gesehen :Vorwärtsschritt zum Schwungholen } drehend hochspringen} und dem Opfer aus dem Sprung und der Drehung mit sich streckendem Bein mittels Hacken / Ferse einen TÖDLICHEN Tritt an Kopf / Hals zu versetzen. Das ist aus 30 - 50 cm Distanz nicht möglich!
Ich will hier ausdrücklich nicht Mensch mit Tier vergleichen, sondern die Situation eines (unbeweglicheren, alten) Menschen mit FÜNF wieselflinken Angreifern darstellen:
Du wirst von einem Rudel (5) blutrünstigen Kampfhunden / Wölfen angegriffen, mit mal hast Du eine Waffe in der Hand, hast Du da Zeit Dir einen von den 5 umherspringenden auszusuchen oder schießt du irgendwo in das Rudel? Richtig, und nachdem einer getroffen wurde ziehen ob des Gewinsels und Gejaule des Getroffenen die anderen ab.
Nun stellt sich aber heraus, daß Du das arme Vieh in den Rücken getroffen hast, aus der (momentanen) Situation hätte der Dich doch gar nicht beissen können !
Und hört mal Alle auf mit dem Schmarrn "die hatten doch ihre Beute", wie viele sind denn schon nachdem sie ausgeraubt wurden noch halb- / totgeschlagen / getreten worden !?! , selbst couragierte Bürger die helfen wollten haben das schon mit ihrem Leben bezahlt. Das sehen wir doch oft genug in den Nachrichten.
Und wenn ich schreibe "oft genug" ist das gar nicht oft genug, denn es ist nur die Spitze vom Eisberg denn solche Meldungen werden bei uns als "Ausländerfeindlich" nicht gern von der Politik gesehen und verschwinden dementsprechend schnell aus den News. Als eine Türkin Nds. Kultusministerin wurde, wollte sie den Medien als erstes die wahrheitsgetreue Berichterstattung untersagen wenn sie ausländerkritische Inhalte hätte.
Mein Fazit: Opa ist von jeder Schuld freizusprechen, (überlebende) Täter sofort ausweisen!
Vllt stoßen sie in Albanien nicht auf mehr Verständnis, aber auf mehr "Gerechtigkeit" ?!
Thu Apr 26 13:12:12 CEST 2012 | micha1100
Wenn ich derartige Diskussionen lese, bin ich immer wieder froh, dass es in unserem Staat keine Jurys aus zufällig ausgewählten Bürgern gibt. Ich will keineswegs behaupten, dass in unserem Rechtssystem alles optimal läuft, aber Rechtsprechung auf Stammtischniveau wäre definitiv die schlechtere Alternative.
Meine Meinung zum konkreten Fall: Notwehr kommt nur dann in Frage, wenn durch den Schuss ein gegenwärtiger Angriff abgewehrt werden konnte. In einem der Artikel habe ich gelesen, dass neben dem Toten die Brieftasche mit den 2000+ € gefunden wurde. WENN der Rentner wusste, dass 1.) der Getötete Diebesgut in nicht unerheblichem Umfang bei sich trug und 2.) die Schüsse die einzige Möglichkeit waren, ein Entkommen des Täters mit der Beute zu verhindern, kann man m.E. durchaus eine Notwehrsituation annehmen.
Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass der Rentner in genau dieser Absicht geschossen hat, sondern wohl eher allgemein aufgrund des Überfallerlebnisses. Dann würde Notwehr nicht greifen, aber sich vermutlich eine Straflosigkeit wegen Überschreitung der Notwehr "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" (§ 33 StGB) ergeben. Die Sache wird für den Rentner deshalb wohl so oder so glimpflich ausgehen.
Generell sollte sich aber jeder darüber im Klaren sein, dass man Sachverhalte nur dann abschließend beurteilen kann, wenn man alle Umstände kennt, und das ist nur sehr selten der Fall.
Thu Apr 26 13:12:16 CEST 2012 | Drahkke
Um die Sache objektiv zu betrachten, muß man sich von dem Gedanken befreien, daß die Täter zum Zeitpunkt der Schüsse bereits "auf der Flucht" waren.
Thu Apr 26 13:12:45 CEST 2012 | där kapitän
Ich bin nicht wohlhabend und empfinde 2000 Euro bar daheim nun nicht als belastendes Element innerhalb einer Gerichtsverhandlung.
Der Rentner kann sich wenigstens so viel zu Hause hinlegen
cheerio
Thu Apr 26 13:13:38 CEST 2012 | där kapitän
Ach soo, sie waren auf der Flucht.
Gut, dass sie nie wieder so eine Dummheit anstellen.
#Intensivtäter
cheerio
Thu Apr 26 13:14:15 CEST 2012 | Drahkke
Die 2000 Euro bar daheim als "belastendes Element" innerhalb einer Gerichtsverhandlung zu betrachten, wäre geradezu infam.
Thu Apr 26 13:14:51 CEST 2012 | Standspurpirat34477
Ich würde die Beute ganz außer Acht lassen. Opi hatte Angst um sein Leben. Diese Angst hätte er auch bei 50,- oder 10.000,- gehabt.
Thu Apr 26 13:15:27 CEST 2012 | Drahkke
Ja, das denke ich auch.
Thu Apr 26 13:15:38 CEST 2012 | Spannungsprüfer135469
Danke, Perchlor!
Dieses Posting beschreibt bis jetzt am Besten, was in dem alten Mann vorgegangen sein muß.
Grüße,
Zeph
Thu Apr 26 13:16:24 CEST 2012 | micha1100
Perchlor, Drahkke, es scheint unstreitig zu sein, dass die Täter das Anwesen des Rentners fluchtartig verließen, nachdem sie versehentlich eine Alarmanlage ausgelöst hatten. Man kann also durchaus von "auf der Flucht" sprechen.
Thu Apr 26 13:20:26 CEST 2012 | the_WarLord
Und du meinst, dass das dann objektiv ist?
Thu Apr 26 13:22:42 CEST 2012 | Drahkke
Unstreitig ist hier allenfalls, daß die Täter versucht haben, sich mit der Beute vom Tatort zurückzuziehen.
Thu Apr 26 13:24:31 CEST 2012 | Achsmanschette15
und?!
sind wir doch mal ehrlich...aus dem wäre eh nixmehr "sinnvolles" geworden! der hätte munter weiter geklaut und auf unser aller kosten (hartz4) gelebt...
...insofern ist es "gut" das er erschossen wurde, bevor er derjenige ist, der einem seiner zukünftigen opfer (weil es kein geld/zigaretten hat; oder weil er mal lust auf ne prügelei hat) ein messer in die brust sticht!
oder ums mal ganz krass auszudrücken: der rentner hat dafür gesorgt, das unsere straßen ein stückweit sicherer geworden sind!
Thu Apr 26 13:24:52 CEST 2012 | micha1100
Drahkke, das ist richtig, ändert aber nichts daran, dass perchlors umfangreiche Erörterungen deshalb völlig neben der Sache liegen.
Thu Apr 26 13:27:44 CEST 2012 | perchlor
@ micha100
"nachdem sie versehentlich eine Alarmanlage ausgelöst hatten".. haben die aber erstmal "FLUCHTARTIG" den Laden ausgeräumt, warum nicht mal eben zu Fünft den Opa fluchtartig erschlagen / erschießen, letzteres dauert Millisekunden und bewaffnet waren die ja nachweislich.
Thu Apr 26 13:30:39 CEST 2012 | Xaven1978
Also "Rechtsprechung auf Stammtischniveau" trifft es sehr gut. Wie hier Notwehr definiert wird, ist schon sehr gruselig.
Also, gern das Urteil hier posten, wenn es soweit ist. Meine Prognose: Verurteilung des Schützen wegen Totschlags, mildernde Umstände werden berücksichtigt.
Thu Apr 26 13:32:13 CEST 2012 | Drahkke
@Xaven1978
Was ist denn an der Definition von Notwehr gruselig?
Thu Apr 26 13:32:28 CEST 2012 | micha1100
Perchlor, es spricht nichts dafür, dass die Räuber nach dem Auslösen der Alarmanlage noch irgendetwas mitgenommen haben, und zum Zeitpunkt der Schüsse hatten offenbar alle das Haus schon verlassen. Ein körperlicher Angriff drohte dem Rentner zu dieser Zeit nicht mehr, das wirst du akzeptieren müssen.
Thu Apr 26 13:43:08 CEST 2012 | andyrx
Aber der Verlust seiner Barschaft....der drohte und es ist durchaus legitim diese nicht kampflos aufzugeben
Thu Apr 26 13:43:42 CEST 2012 | Faltenbalg33989
Momentan vermißt das schweizer Militär noch 773 Sturmgewehre, die widerrechtlich noch nicht zurück gegeben wurden...
Thu Apr 26 13:45:07 CEST 2012 | perchlor
@ micha1100
Wann geht denn die Alarmanlage Deines Autos los?
Wenn`s geknackt wird oder erst hinter der polnischen Grenze???
Also Opas Alarmanlage ist Deiner Meinung nach erst losgegangen als Alles eingesackt war ?
Träum weiter!!!
Die Alarmanlage wird losgegangen sein bevor die Täter die Beute auch nur annähernd berührt hatten, dann wussten sie wie viel Zeit noch mindestens bleibt zum erfolgreichen Raub, und Zeit den Opa tot zu schlagen oder zu erschießen blieb allemal. Die Polizei ist nur schnell mit dem Knüppel, aber nicht bei einem Überfall.
Hätte die Aa die Täter"in die Flucht geschlagen", wären sie OHNE BEUTE auf der Flucht gewesen und ich könnte Deiner Argumentation eher folgen.
Thu Apr 26 13:49:36 CEST 2012 | corsi 001
durch aus möglich das nicht jeder Eingang jedes Fenster oder kellerfenster darüber abgesicht wurde/ ist
das wäre eine möglichkeit zu erklären , das die Täter bereits im Haus waren als das System den Arlam aktiverte
Thu Apr 26 13:50:38 CEST 2012 | micha1100
Perchlor, du gehörst offenbar zu den Menschen, die gern diskutieren, sich aber selten die Mühe machen, sich vorher über den Sachverhalt zu informieren.
Die Alarmanlage ging los, als die Räuber versucht hatten, den Tresor des Rentners zu öffnen. Da hatten sie ihm die Brieftasche etc. bereits abgenommen. Was genau erbeutet wurde, steht, soweit ich weiß, nicht genau fest, sehr viel war es aber offenbar nicht, jedenfalls im Vergleich zu dem, was sich im Tresor befunden haben soll.
Thu Apr 26 13:56:23 CEST 2012 | the_WarLord
Richtig, in dem eingangs erwähnten Artikel steht auch, dass der Rentner gerade auf dem Weg zu seinem Hundezwinger war...
Thu Apr 26 14:00:48 CEST 2012 | stef 320i
@MagirusDeutzUlm
Hart ausgedrückt, aber soweit eindeutig richtig.
Thu Apr 26 14:03:34 CEST 2012 | perchlor
Hoffentlich wird jetzt nicht auch noch `ne Strasse nach dem Albaner umbenannt.
In unserem "wir sind die Schlechten - alle Ausländer sind die Guten"- Deutschland ist ja mittlerweile Alles möglich.
Thu Apr 26 14:08:28 CEST 2012 | perchlor
Der Hund hätte den Verbrecher aber dann wohl auch nur von vorne und nicht auf der Flucht "stellen" dürfen . . .
Thu Apr 26 14:11:48 CEST 2012 | andyrx
Es wurden 2000-. Euro erbeutet die sich in der Geldbörse befanden....für den einen viel Geld und für andere ganz normal oder sogar wenig...das tut aber nix zur Sache,jedenfalls würde mir auch keiner mal eben so 2000.- Euro abnehmen,ob Gegenwehr sinnvoll oder sogar riskant ist sei mal dahingestellt,ich würde für mich aber in Anspruch nehmen mein Eigentum verteidigen zu dürfen bzw. Mich zu wehren.
Wäre ja noch schöner den Räuber damit viel Spass wünschen zu müssen....würden Räuber wissen das nicht so einfach ist alte Menschen so abzuziehen würde es mit Sicherheit auch weniger Krimininalität gegn alte/schwache Menschen geben...viel niederträchtiger geht es ohnehin kaum
MfG Andy
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