• Online: 2.034

andyrx

Alles was Spass macht rund ums Auto wie z.B.Youngtimer,Bike,Motortalk RX7,Wankel,Sportwagen,Reisen,Italien,Pasta,Motorrad,Off Topic

Wed Apr 25 10:09:02 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (1104)    |   Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mord, Notwehr, Politik, Umfrage

Totschlag oder Notwehr..??

Notwehr oder Totschlag..??Notwehr oder Totschlag..??

Moin

 

Ein alter Mann wird überfallen und erschiesst einen von 5 flüchtenden jugendlichen Tätern,der Fall aus dem LK Stade sorgte für Aufsehen und nimmt ein nicht erwartetet Wendung....:eek:

 

Zitat:

Der 78-Jährige war im Dezember 2010 von fünf jungen Männern auf seinem Grundstück in Sittensen (Landkreis Rotenburg/Wümme) mit vorgehaltener Waffe überfallen und ausgeraubt worden. Ein 16-Jähriger starb, als der Rentner viermal auf die Flüchtenden schoss. Die anderen Täter im Alter von 23 bis 25 Jahren wurden wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

 

Das Ermittlungsverfahren gegen den Rentner war im Juli 2011 eingestellt worden, weil er sich nach der damaligen Überzeugung der Staatsanwaltschaft in einer sogenannten Notwehrlage befunden hatte. Er sei daher berechtigt gewesen zu schießen.

 

Notwehr "objektiv und subjektiv fraglich"

Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren hatte die Familie des Getöteten Beschwerde eingelegt. Alle Zeugen seien deshalb nochmals angehört worden, sagte Vonnahme. Die Aussagen seien erneut mit den Spuren am Tatort und mit den Angaben des Rentners verglichen worden. "Daraufhin hat sich die Waage zum Nachteil des 78-Jährigen geneigt", sagte Vonnahme. Eine Notwehrsituation sei "objektiv und subjektiv fraglich". Somit sei der Schuss in den Rücken des Jugendlichen nicht gerechtfertigt gewesen und müsse als Totschlag bewertet werden.

 

Das Landgericht Stade muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und die Hauptverhandlung eröffnet wird. Der Rentner bleibt vorerst auf freiem Fuß. "Es besteht kein Haftgrund", betonte Vonnahme

Quelle und ganzer Artikel-->http://regionales.t-online.de/.../index

 

hier der Bericht von damals aus der Kreiszeitung-->http://www.kreiszeitung.de/.../...erschiesst-einen-taeter-1047108.html

 

die Täter hatten damals seine Geldbörse mit 2000.- Euro erbeutet....und sind als Intensivtäter bekannt gewesen.

 

wie seht ihr das...einem flüchtenden Räuber hinterherschießen...um sein Eigentum zu sichern??

 

Ist das OK oder überzogen..??

 

mfg Andy


Wed Apr 25 14:16:11 CEST 2012    |    Standspurpirat39837

Es wurde schon gesagt, aber ich wiederhole es gerne:

 

"Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren hatte die Familie des Getöteten Beschwerde eingelegt"

DAS IST A-SOZIAL und zeigt mal wieder, dass wir hier in einer Freiheit leben, die einigen wohl zu Kopf gestiegen ist.

 

 

Mein erster Gedanke war: Nee, hintherschießen ist doch keine Notwehr.....

Aber man muss das subjektive Erleben der Situation des Überfallopfers berücksichtigen!!! Wie durfte der alte Mann die Situation wahrnehmen? Musste er wissen, dass die Gefahr eigentlich schon vorbei war?

Hhmmm, aber die a-sozialen Angreifer waren ja auch bewaffnet. Wüssten wir als jüngere Menschen denn uns zu beherrschen und die Situation sachlich kühl richtig einzuschätzen? Ich hätte damit sicherlich auch Probleme...

 

Die Staatsanwaltschaft sollte die Ermittlungen einstellen. ICH sehe kein öffentliches Interesse daran, ein 78jähriges Raub-Opfer zu bestrafen.

Wed Apr 25 14:17:03 CEST 2012    |    BJ.Simon

Wenn er auf den/die FLÜCHTENDEN Täter schießt, ist es keine Notwehr mehr!

Wed Apr 25 14:18:26 CEST 2012    |    corsi 001

Zitat:

Es ist Totschlag im Affekt!

Allerdings ist der Rentner freizusprechen, da es nicht zur Tat gekommen wäre, wäre er nicht überfallen worden!

nein absulut nicht!!!

das wäre wenn zählt hier nicht;)

 

anderst wäre es gewesen, wenn der Rentner in die luft geschossen hätte und nimmanden tödlich verletzt hätte, dann ja

 

auch das ist nicht der fall da, direkter Waffen Einsatz mit Totesfolge zu Grunde liegt;)

was man auch aus meiner Post oben ableiten kan

mfg

Wed Apr 25 14:21:15 CEST 2012    |    Standspurpirat39837

Zitat:

Wenn er auf den/die FLÜCHTENDEN Täter schießt, ist es keine Notwehr mehr!

JAAAA, aber die Frage, ob der alte Mann in dieser Situation das hätte merken müssen, dass die Gefahr vorrüber ist, stellt sich. Das ist im Einzelfall zu prüfen und kann nicht verallgemeinert entschieden werden.

Wed Apr 25 14:22:10 CEST 2012    |    kevinmuc

ganz ehrlich, ich finde so eine diskussion gehört nicht auf eine technikplattform.

 

Als Admin solltest Vorbild sein.

 

gretz

Wed Apr 25 14:23:03 CEST 2012    |    Rorschach75

@corsi

Dann wäre einer der Ganoven vor schreck gestolpert, in den Jägerzaun gefallen und hätte sich dabei die Schneidezähne ausgeschlagen und am rechten Knie wären die Bänder gerissen wegen dem Sturz.

 

Der Rentner hätte dann dem Herr Einbrecher Schmerzensgeld zahlen dürfen...

 

:rolleyes::rolleyes:

Wed Apr 25 14:23:49 CEST 2012    |    cone-A

Stimmt. Vielleicht ist der Räuber nur weggerannt, um Anlauf zu holen, damit er unseren Opi nochmals mit Schmackes umwerfen kann. :rolleyes:

 

Wie gesagt: Der Schuß in den Rücken aus Notwehr ist nur mit dem Tennesee-Eisenberg-Paradoxon erklärbar.

Wed Apr 25 14:25:00 CEST 2012    |    Standspurpirat39837

Zitat:

Schmerzensgeld

Ja, LEIDER WAHR! Schmerzensgeldzahlungen von Opfern an Täter gibt es! Ok, die "witzigsten" Fälle stammen aus den USA, aber auch hier dürfen Opfer sich nicht zu dolle wehren! :(

Wed Apr 25 14:25:01 CEST 2012    |    Hannes1971

Kein rechtlich einwandfrei handelnder Polizist (in Deutschland) würde einem Flüchtenden hinterherschießen. Schießen darf er nur zur Abwendung von Gefahr von sich und von anderen.

 

Aber wie ich oben bereits geschrieben habe: Ich hoffe dennoch stark, dass der Rentner mit einer milden Bewährungsstrafe davon kommt.

Wed Apr 25 14:29:02 CEST 2012    |    Tecci6N

Zitat:

ganz ehrlich, ich finde so eine diskussion gehört nicht auf eine technikplattform.

Als Admin solltest Vorbild sein.

Erstens ist Andy kein Admin, wenn überhaupt Mod. Zweitens ist das hier sein Blog und da kann er die Inhalte selbst bestimmen, in den Blogs sind eben auch Themen außerhalb von Fahrzeugtechnik gestattet, solange sie nicht gegen die NUB verstoßen. Nicht zuletzt hat Andy den Blog in seiner Funktion als User erstellt, der er hier bei MT eben auch ist und gerade nicht in moderativer Hinsicht veröffentlicht ...insofern liegst du mit deiner Kritik also vollkommen falsch.

Wed Apr 25 14:30:34 CEST 2012    |    Standspurpirat39837

Zitat:

Kein rechtlich einwandfrei handelnder Polizist (in Deutschland) würde einem Flüchtenden hinterherschießen. Schießen darf er nur zur Abwendung von Gefahr von sich und von anderen.

Mir ist zwar bewusst, dass kaum ein Polizist schießt, weil er um seinen Job + Pension fürchten muss (leider wahr), aber selbstverständlich darf ein Polizist einen Straftäter an der Flucht hindern, indem er ihm hinterher schießt! "Auf der Flucht erschossen..." Keine blöde Ausrede aus Kriegszeiten, sondern mögliches Szenario.

Wed Apr 25 14:31:36 CEST 2012    |    Spurverbreiterung142

Fakt ist, dass Opi ihm in den Rücken geschossen hat, als sich dieser bereits auf der Flucht befand. Wie man da überhaupt von Notwehr ausgehen konnte, ist und bleibt schleierhaft. Zudem wäre interessant, ob Opi überhaupt berechtigt war, eine Waffe zu haben, denn Sportschütze wird Opi wahrscheinlich kaum mehr gewesen sein. Jäger? Mit 78 Jahren? Wer weiß...

 

Nachvollziehen kann ich's. Steckt einem erstmal die Angst in den Knochen, weiß man auf den Bruchteil des Augenblicks wohl auch gar nicht mehr so recht, dass derjenige bereits am flüchten ist und hält einfach drauf. Kann man wohl nur beurteilen, wenn man selbst mal in einer solchen Lage gewesen ist.

Wed Apr 25 14:36:11 CEST 2012    |    Standspurpirat39837

Zitat:

Nachvollziehen kann ich's

Jep, GENAU das ist, was ich meine! Das Gericht muss sich in die Lage des Raub-Opfers hineinversetzen und darf keine sachlich glatt sauberen Erwartungen an das Verhalten stellen, sondern muss die Situation genau prüfen.

 

Ob Opi eine Waffe haben durfte spielt NULL Komma NULL eine Rolle.

Sicherlich könnte man ihn dafür bestrafen, aber diese Tat hat keine Auswirkung auf die Bewertung des Überfalls.

 

Ob die jungen Täter eine Berechtigung hatten, ihre Waffe zu führen? *oh oh*...... ;)

Wed Apr 25 14:36:29 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

@Tecci6N

in den NUB steht u.a.:

Zitat:

Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:

 

Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw.

z.b.

Zitat:

25.04.2012 12:58 | andyrx andyrx

 

Die richtige Herkunft für mildernde Umstände heißt Mittlerweile "Migrationshintergrund" und schwere Kindheit....:rolleyes:

MfG Andy

:rolleyes:

ich glaub, andyrx kommt mit diesem blog noch in die presse....

Wed Apr 25 14:39:07 CEST 2012    |    corsi 001

Rorschach75

natürlich das wäre aber immer noch das kleinere übel oder nicht ?

sofern sich ein ein Stastanwalt finden laßt mit der Vorgeschichte und einem Richter der das auch so sieht

 

dadurch verliert man meistens,aber sein leben nicht ( wenn es nicht gerade unglücklich ist)

 

und aus sicht der Hinterbliebenen mal zu betrachten

die ja nicht nur einen Toten beklagen müsse, kommen ja noch die beisetzungskosten die ja auch nicht unerheblich sind dazu

 

edit: bestraft wird der Rentner für sein fehlverhalten

wie das im Endefekt dann als Urteil ausieht, ist ein anderes Tema

da wird kein freispruch kommen, das ist sicher!!

mfg

Wed Apr 25 14:39:11 CEST 2012    |    Mondinolo

Eindeutig Totschlag. Einem Flüchtenden in den Rücken zu schiessen ist keine Notwehr. Was wäre, wenn einer der Täter nach dem Schuss zurückgefeuert hätte??? Hatte der überhaupt eine echte und schussbereite Waffe??

 

Ausserdem frage ich mich, wieso der alte Mann eine geladene Waffe bei sich trägt. Das dürfen nur Polizisten, Detektive etc. mit Waffenschein und imDienst. Jeder andere (Sportschützen etc.) hat eine Waffenbesitzkarte und darf auf keinen Fall die Waffe geladen mit sich rumtragen. Waffe und Munition sind getrennt zu verwahren und zu transportieren.

 

@Zephyroth

Bei einer solchen Einstellung stelle ich Deine Eignung Waffen besitzen zu dürfen in Frage.

Den Umgang mit Tieren (Hunden) würde ich Dir auch versagen.

 

Dass die Täter einschlägig bekannt waren, steht denen auch nicht auf der Stirn und ist auch kein Grund in den Rücken zu schiessen.

 

Ich schliesse mich der Meinung von Cohni an, dass Selbstjustiz und (wie z.T. in den USA) das eigene Grundstück "verteidigen" zu dürfen viel zu schnell zu Eskalation und Waffenmissbrauch führt.

 

@Bayernlover

Danke! Leider besitzen solche Leute z.T. tatsächlich Schusswaffen.

 

Ich schrecke nicht davor zurück solche Leute anzuzeigen, wenn Sie mit eindeutigen Äusserungen und Drohungen auffallen. Ich hatte mal einen Nachbarn durch dessen Grundstück ein offener vielgenutzter Fussweg verlief. Sein Sohn hat uns äusserst unhöflich aufgefordert unseren Hund, der bei Fuss ging, anzuleinen. Als ich ihn bat, erst einmal einen anderen Umgangston anzuschlagen drohte er gleich damit, das Gewehr zu holen und auf den Hund zu schiessen. Ich fragte, ob er glaube, dass ich tatenlos darauf warten würde, bis er abdrückt. Wäre ihm egal, war seine Antwort.

Seine Waffenbesitzkarte und sein Jagderlaubnis ist er jetzt los! Eindeutig nicht geeignet mit Waffen umgehen zu dürfen.

 

Ich gehöre nicht zu den Leuten, die den Besitz von Waffen verteufeln. Es gibt eindeutige Regeln für Erwerb, Lagerung und Gebrauch, die ich in Ordnung finde. Vielleicht sollte etwas mehr auf die psychische Eignung und die Einhaltung der Regeln geachtet werden. Immerhin ist bei Stichproben von Waffenbesitzern im Jahr 2010 (glaube ich) herausgekommen, dass etwa jeder dritte diese Regeln nicht einhält. So wahrscheinlich auch der Opa, der eine schussbereite Waffe getragen hat.

Wed Apr 25 14:39:11 CEST 2012    |    Standspurpirat39837

Zitat:

ich glaub, andyrx kommt mit diesem blog noch in die presse....

Nee, denke nicht. Die Zeit, wo jeder "Meckerheini" öffentlich als rechter Assi abgestempelt wurde, ist vorbei, denn es gibt zu viele Menschen, die Opi und Andy gut verstehen können.... ;)

Totschweigen und dem Gegner kein öffentliches Gehör verschaffen ist die neue Devise "der Anderen"......

Wed Apr 25 14:49:39 CEST 2012    |    CopCar

Von hinten in den Rücken ist zwar nicht die Feine, aber wer bei Leuten einbricht, sie bedroht und ausraubt muss nicht unbedingt weiter durchgefüttert werden. Alles richtig gemacht, alter Mann.

Wed Apr 25 14:51:53 CEST 2012    |    Multimeter31978

@corsi

Zitat:

selbst unsere Polizei beamten habe da klare Grundlagen die zubeachten sind, der gebrauch einer Waffe darf nur im eusersten fall angewant werden, der da ist " das eigene leben zu sichern" PUNKT

kennst du jemanden der beim bund war und vielleicht mal in einem "krisengebiet" seinen dienst geschoben hat? bei der sog. "vn" ausbildung lernt man (nämlich genau DIESEN satz von dir auch)sowas auch. im einsatzgebiet ist aber der erste leitsatz ein anderer. nämlich "erst schiessen und dann fragen".

Wed Apr 25 14:57:08 CEST 2012    |    Drahkke

Daß der alte Herr hier in einer sehr streßbelasteten Situation war, ist ja angesichts des zahlenmäßigen Verhältnisses von 5:1 mehr als verständlich. Das wurde bei der Einstellung des Verfahrens mit Sicherheit berücksichtigt.

Wed Apr 25 15:04:22 CEST 2012    |    Multimeter11706

Der Opi hat bestimmt nur den richtigen Moment abgewartet bis er am Zug ist......und Boom war er am Zug.Es ist ein erschreckendes Beispiel für Täter die brutal ein wehrlosen Opfer ausrauben wollen.Wäre wohl besser gewesen sich mal zu bilden und was ordentliches zu Arbeiten anstatt auf dem zweiten Bildungsweg raub zu lernen.

Wed Apr 25 15:04:36 CEST 2012    |    EX-Porschefahrer

"Es gibt eindeutige Regeln für Erwerb, Lagerung und Gebrauch, die ich in Ordnung finde."

 

Diese Regeln sind nicht streng genug, wie man sieht. Da mußte ein Räuber, der lediglich seinem Broterwerb nachging und sicherlich die Waffe nur zu seinem Schutz dabei und nicht benutzt hatte, die Schießwut eines Möchtegern - John Wayne mit dem Leben bezahlen.

 

Daraufhin werden die Berufsunfähigkeitsversicherungen für Räuber sicherlich die Beiträge erhöhen.

Wed Apr 25 15:06:07 CEST 2012    |    Standspurpirat39837

@Drahkke

Sehe ich auch so. Die meisten Menschen, außer Chuck Norris, hätten Todesangst und würden alles tun, ob aus der Situation herauszukommen!

 

 

____

Sorry für den Chuck Norris-Witz. Thema ist eigentlich zu ernst, um doof zu labern.

Wed Apr 25 15:07:56 CEST 2012    |    Drahkke

Man kann davon ausgehen, daß der alte Herr auf die Beine der Flüchtenden gezielt hat und der Rückschlag beim Schuß die Waffe hochgerissen hat, so daß der Schuß leider tödlich war.

 

Das Gegenteil wird man im kaum nachweisen können und daher gilt hier "im Zweifelsfall für den Angeklagten". Die Voraussetzung für einen "Totschlag" sehe ich hier nicht erfüllt.

Wed Apr 25 15:09:49 CEST 2012    |    Batterietester31465

ist es vielleicht auch Selbstjustiz ?

Wed Apr 25 15:13:09 CEST 2012    |    Spiralschlauch52127

rechtlich wird das kribbelig für den rentner.....wenn er verurteil würde, sollte es aber auf bewährung hinauslaufen.

 

zu der strafe sollte er noch das bundesverdienstkreuz bekommen...schade dass er die anderen nicht auch abgeballert hat.

Wed Apr 25 15:13:44 CEST 2012    |    Hannes1971

Zitat:

Zitat:

z.b.

Zitat:

25.04.2012 12:58 | andyrx andyrx

 

Die richtige Herkunft für mildernde Umstände heißt Mittlerweile "Migrationshintergrund" und schwere Kindheit....

 

MfG Andy

ich glaub, andyrx kommt mit diesem blog noch in die presse....

Tja, so hart das für Dich und andere Gutmenschen auch sein mag: Die Verbrechensquote ist bei jugendlichen Mitbürgern mit Migrationshintergrund tatsächlich deutlich höher als bei anderen. Das wurde in den letzten Jahren mehrfach durch Untersuchungen belegt. Die einzige Reaktion der Gutmenschen war meiner Erinnerung nach die Forderung, die Herkunft der Täter künftig nicht mehr in der Kriminalstatistik zu erfassen. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf: Problem gutmenschlich gelöst...

 

Aber:

1. Nicht alle Meinungen und Fakten, die Euch nicht passen, sind gleich rechtsradikal (auch wenn die Nazikeule als ultimative Waffe gerne geschwungen wird, wenn man keine Argumente hat).

 

2. Fakten und Probleme nicht auszusprechen sondern totzuschweigen, löst diese Probleme nicht sondern verstärkt sie noch.

Wed Apr 25 15:14:07 CEST 2012    |    Drahkke

@Person

Wo siehst du in dieser Notwehrsituation Elemente von Selbstjustiz?

Wed Apr 25 15:14:11 CEST 2012    |    andyrx

Wenn der Betagte alte Herr einen Herzanfall während des Überfalls erlitten hätte was gar nicht so unmöglich bei der Aufregung ist....hätten die Täter dann erste Hilfe geleistet:o??

 

Das Opfer hätte alleine durch den Überfall zu Tode kommen können und so etwas wird von den 5 Tätern billigend in Kauf genommen ....so ging das aber ganz anders aus und endete mit dem Tod eines Menschen was so sicherlich immer erst mal bedauerlich ist,dennoch muss jemand der eine solche Tat begeht mit allen Konsequenzen auch für sich rechnen und wenn man dann mit der Beute flüchtet nicht wundern wenn es ungünstig für einen selbst ausgeht....Schicksal eben;)

 

MfG Andy

Wed Apr 25 15:16:29 CEST 2012    |    Batterietester31465

Naja, der Einbruch/ Raub/ Überfall war ja schon vorbei.

Wed Apr 25 15:17:17 CEST 2012    |    Drahkke

Die Täter machten sich mit der Beute aus dem Staub, anstatt aufzugeben.

Wed Apr 25 15:17:46 CEST 2012    |    andyrx

....aber das Geld hatten die Täter noch:o

 

MfG Andy

Wed Apr 25 15:18:08 CEST 2012    |    Batterietester31465

Vielleicht hätte er rufen sollen " Stehenbleiben oder ich schieße" ?

Wed Apr 25 15:18:30 CEST 2012    |    Rorschach75

Corsi:

 

Äh, der Typ brach mit seinen Kumpanen ein und wollte sich illegal an Sachgütern des Rentners bereichern.

Der Kerl war kein unbeschriebenes Blatt und hat gezielt eine Straftag begangen und ist dabei ums Leben gekommen...und da machst Du Dir Gedanken um die Hinterbliebenen ?

 

Es ist schlimm, einen geliebten Menschen zu verlieren (was ich leider auch schon oft erfahren musste) aber einem Kriminellen, egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund, dem weine ich KEINE Träne nach genauso wie ich kein Mitleid mit der Familie habe. Die Eltern sind für die Erziehung ihrer Kinder und das Vermitteln von Werten wie Moral, Anstand etc. Dafür ist nicht der Lehrer oder unsere Gesellschaft zuständig, auch wenn diese dann immer Argument vorgeschoben wird.

Und wenn es dann auch noch heisst, er habe keinen Job, da keine Ausbildung weil er von der Schule geflogen ist dann frag ich mich: Warum isser von der Schule geflogen ? Warum hat er keinen Abschluss ? Und da kommen wir wieder zum Thema Erziehung aber für die Eltern dieser Jugendlichen sind es ja dann die Leherer die scheisse sind, die Schulleitung etc.

 

Komm mir jetzt mit Klischee !

Ich habe hier zweimal das Vergnügen gehabt, jeweils eine Gruppe von 5 Jugendlichen im Praktikum in unserem Unternehmen zu begleiten.

Soll ich dir was sagen ? Von den insgesamt 10 Personen waren gerade mal zwei dabei, die was lernen wollten und sich mit dem Praktium für ne Lehrstelle empfehlen wollten. Die anderen 8 wollten nur chillen, sind beim Rundgang durch die Fertigung verschwunden und haben in der Toilette gepennt oder waren in der Kantine beim Kartenspielen, zocken aufm iPhone...etc. Die beiden Streber waren übrigens Jugendliche mit Migrationshintergrund...

Insgesamt vier dieser Jugendlichen haben wir gleich am ersten Tag nach der Mittagspause von den Eltern abholen lassen und den entsprechenden Klassenlehrer informiert.

 

Wir sind alle gleich geboren, wir haben alle die Möglichkei, uns eine solide Existens aufzubauen und uns mit ehrlicher Arbeit auch einen gewissen Luxus und ein gutes Leben zu gönnen. Manch einer muss etwas mehr beissen um sein Ziel zu erreichen, ein anderer hat es da etwas leicher. Manch einer wird von seinem Elternhaus unterstützt, andere haben da weniger unterstützung.

 

Auch wenns abgedroschen klingt und ich rede wie mein lang verstorbener Grossvater: "Ohne Fleiss kein Preis!"

 

Während die Kumpels feiern, sitzt man auf der Schulbank in der IHK und büffelt für seinen Fachwirt weil er Karriere machen will, ein anderer fährt in der Freizeit Pakete bei UPS aus um sich XYZ zu finanzieren, wieder ein anderer büffelt eine Fremdsprache bis er blau anläuft nur damit er die Stelle in der Auslandsvertretung der Firma bekommt.

 

Wer aber für sich lieber Diebstahl, Erpressungen, Raub, dealen mit Drogen etc. wählt, der muss auch mit den Konsequenzen dieser Taten leben. Sei es durch Knast oder das er mit dem Leben bezahlt.

Und dafür habe ich aus den oben genannten Gründen keinerlei Verständnis und die Person braucht auch von mir kein Mitleid zu erwarten.

Und diese Personen haben diesen Weg für sich gewählt. Die Gesellschaft hat niemanden dazu gezwungen. Jeder hat sein Glück selbst in der Hand.

 

Just my 2 cents...

Wed Apr 25 15:18:44 CEST 2012    |    Drahkke

@PERSON

Wer sagt, daß er das nicht gerufen hat?

Wed Apr 25 15:19:02 CEST 2012    |    Standspurpirat39837

Zitat:

Naja, der Einbruch/ Raub/ Überfall war ja schon vorbei.

Na ja, wir können ja nach immerhin 4 Seiten Getippe auch wieder von vorne anfangen...

 

Ich klinge mich jetzt mal hier aus. Leider bekommt man ja keine Besoldung nach W, wenn man hier was sagt. ;)

_____

 

 

 

Zitat:

Vielleicht hätte er rufen sollen " Stehenbleiben oder ich schieße" ?

Vielleicht willst du uns hier auch nur erheitern?

Wed Apr 25 15:19:32 CEST 2012    |    andyrx

Wer weiß eventuell hat er das gesagt...nur gehört haben will das sicherlich keiner;)

 

MfG Andy

Wed Apr 25 15:20:07 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

hier steht es ganz anders......

Zitat:

Plötzlich ein hohes Jaulen. Die Alarmanlage. Die Räuber geraten in Panik, fliehen über die Terrasse nach draußen in die Kälte. Dann ein Schuss. Ein zweiter. Beim dritten ein Schrei. Labinot trifft eine Kugel zwischen den Schultern, abgefeuert aus nur zwei Meter Entfernung. Das Projektil zerfetzt seine Hauptschlagader.

also totschlag ist das mindeste.

 

eigentlich habe ich ja nach anderen durchgeknallten rentnern mit wumme gesucht :D

Wed Apr 25 15:21:57 CEST 2012    |    Standspurpirat34477

@ Hannes1971 Sehr schön formuliert! Gebe dir 100% recht.

Wed Apr 25 15:22:14 CEST 2012    |    Hannes1971

Zitat:

Man kann davon ausgehen, daß der alte Herr auf die Beine der Flüchtenden gezielt hat und der Rückschlag beim Schuß die Waffe hochgerissen hat, so daß der Schuß leider tödlich war.

Noch einmal: In Deutschland darf niemand (kein Privatmensch, kein Polizist und auch kein Soldat im Wachdienst) einem Flüchtenden hinterherschießen, solange derjenige erkennbar keine Gefahr für andere darstellt. Wenn ein Verbrecher natürlich auf andere Personen zuläuft, evtl. um diese als Geisel zu nehmen, sieht der Fall natürlich anders aus.

 

Dem Rentner kann und muß man (im Gegensatz zu den anderen Gruppen) zugute halten, dass er für solche Situationen nicht ausgebildet ist und daher wohl kaum rational gehandelt hat. Die Einbrecher haben sich in diese Situation selbst hineinmanövriert und daher habe ich mit ihnen nicht das geringste Mitleid. Das hat aber mit der rechtlichen Situation nichts zu tun.

 

Wer belegen kann, dass die Anwendung der Schusswaffe zum Stoppen von Flüchtenden in Deutschland erlaubt ist, immer her damit.

 

P.S.

Mal gesponnen: Was wäre eigentlich gewesen, wenn der Rentner statt einer Schusswaffe 3 abgerichtete Wachhunde im Haus frei laufen gehabt hätte und diese aus den Einbrechern Chappi gemacht hätten? Wäre das dann auch Totschlag gewesen? Ich kenne hier im Dorf einige Hunde, in deren Haus man nachts besser nicht eindringen sollte...

Deine Antwort auf "Notwehr oder Totschlag..??"

Blogempfehlung

Mein Blog hat am 09.01.2009 die Auszeichnung "Blogempfehlung" erhalten.

Blogautor(en)

andyrx andyrx

Moderator

Chevrolet

bin Jahrgang 1960 und immer noch locker drauf;)

 

gebürtiger Hesse der nun in Bayern zuhause ist.

Hobby's sind natürlich Autos insbesondere mit Wankelmotor, Motorrad fahren und Allrad / Offroad fahren

Besucher

  • anonym
  • carchecker75
  • W-Max
  • 5sitzer
  • jw61
  • dolofan
  • Gerardbmw
  • xy_freising
  • windelexpress
  • Poloman59

Dauergäste/avatare/Ladezeit lang!! (1385)

Archiv