25.04.2012 10:09
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andyrx
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Kommentare (1.104)
| Stichworte:
Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mord, Notwehr, Politik, Umfrage
Totschlag oder Notwehr..??![]() Moin
Ein alter Mann wird überfallen und erschiesst einen von 5 flüchtenden jugendlichen Tätern,der Fall aus dem LK Stade sorgte für Aufsehen und nimmt ein nicht erwartetet Wendung....
Quelle und ganzer Artikel-->http://regionales.t-online.de/.../index
hier der Bericht von damals aus der Kreiszeitung-->http://www.kreiszeitung.de/.../...erschiesst-einen-taeter-1047108.html
die Täter hatten damals seine Geldbörse mit 2000.- Euro erbeutet....und sind als Intensivtäter bekannt gewesen.
wie seht ihr das...einem flüchtenden Räuber hinterherschießen...um sein Eigentum zu sichern??
Ist das OK oder überzogen..??
mfg Andy |
25.04.2012 10:16 |
Trennschleifer3423
Die Familie des Getöteten ist doch asozial. Erst einen Verbrecher großziehen und dann auch noch andere verklagen lassen weil er in Notwehr erschossen wurde. Da fehlt nicht nur der Respekt vor den Mitmenschen, sondern man merkt auch deutlich von wem der Räuber den Willen anderen Menschen grundlos schaden zu wollen geerbt hat.
25.04.2012 10:19 |
the_WarLord
Manchmal hilft hartnäckiges Bohren, um eine neue Betrachtung zu erwirken...
25.04.2012 10:22 |
DerMatze
kann die Reaktion des Rentners nachvollziehen. Dennoch ist wahrscheinlich von Totschlag auszugehen...
25.04.2012 10:23 |
Antriebswelle133067
das ist typisch deutschland, bei uns werden ja auch vergewaltiger aus der haft entlassen und bekommen noch schmerzensgeld weil sie ausversehen für mord und vergewlatigung zu lang eingesperrt waren..
dazu fällt einem nix mehr ein!
25.04.2012 10:28 |
Goify
Naja, wenn einer flüchtet, muss man ihn ja nicht unbedingt erschießen. Notwehr wäre, wenn sie auf den Rentner zugelaufen wären.
In Regensburg wurde allerdings ein unbewaffneter Student von den Polizisten gesiebt und da war es Notwehr, aber nur, weil Polizisten Angsthasen sind und ein erwachsener Mann immer angsteinflösend ist.
25.04.2012 10:30 |
Antriebswelle133067
man verstetze sich mal in die lage des alten mannes, ich find es persönlich auch nicht prickelnd das er ihm in den rücken geschossen hat, durch diesen ganzen vorfall bekomme ich als jäger und sportschütze wieder über kurz oder lang die konsequenzen zu spüren durch unsinnige vorschriften und kontrollen..
aber wie gesagt, man betrachte mal die lage dieses opas..
25.04.2012 10:32 |
Daemonarch
Meiner Meinung nach ist das für jemanden, der aus reiner Geldgier andere Leute überfällt, deren Heime ausraubt, und wahrscheinlich im Extremfall auch nicht zögern würde demjenigen schweren gesundheitlichen Schaden zuzufügen einfach nur "Berufsrisiko"...
Ist zwar nicht das beste Beispiel, aber in Amerika hätt der Rentner dafür wahrscheinlich nur ein Ticket für zu lautes Schießen nach 16:00 Uhr über 5 Dollar bekommen...
25.04.2012 10:34 |
rjsh
Heutzutage hat man sich ausrauben, prügeln, und was weiß ich noch zu lassen. Sobald man sich irgendwie wehrt wird das Opfer zum Täter. So kommt es mir immer öfter vor, wenn ich die Nachrichten sehe. Weiters werden meiner Meinung nach Betrugsdelikte oft härter bestraft, als Straftaten mit körperlicher Gewalt :-(
25.04.2012 10:34 |
Spiralschlauch133574
@900erturbo
genau das ist auch meine meinung! die vergewaltiger beschweren sich über ein paar jahre länger haft, dabei sollten sie mal nachdenken was sie ihren opfern damit angetan haben und wie viele jahre die nicht mehr richtig leben können, weil sie psychisch krank sind! und warum? nur weil sie sich nicht unter kontrolle halten konnten mit ihrem sex-wahn.
die einzigen die hier schmerzensgeld bekommen sollten sind die opfer!
25.04.2012 10:35 |
Antriebswelle133067
da muss ich dir zustimmen daemon, jemand der nichts gutes im sinn hat wird auch nichts guten tun wenn es die situation verlangt..
25.04.2012 10:40 |
Georg266
Sich als Räuber zu betätigen, ist nunmal gefährlich.
25.04.2012 10:43 |
Daemonarch
Richtig, die Opfer haben durch die Tat in jedem Fall "Lebenslänglich", was die definition der deutschen "Rechtssprechung" bei weitem nicht so wiedergibt...
25.04.2012 10:45 |
Spiralschlauch133574
tja..aber so ist deutschland....:/
25.04.2012 10:46 |
Wandlerautomatik
Totschlag. Einen Flüchtenden zu erschießen kann per Definition schon keine Notwehr sein, denn da steckt der Begriff "Abwehr" drin. Was ist bei einem Flüchtenden noch abzuwehren?
Ich kann die Reaktion des Rentners nachvollziehen und wahrscheinlich wird es auf eine Affekthandlung rauslaufen. Aber rechtfertigen lässt sie sich eben nicht.
25.04.2012 10:47 |
Käfer1500
Es hat keinen falschen getroffen, dennoch ist ein Schuss in den Rücken wohl offensichtlich keine Notwehr, sondern Rache ...
Wie war das noch mal mit dem Spruch "wer die Waffe in die Hand nimmt, kommt durch die Waffe um"
Krass, aber wahr: mein Onkel war Polizist. Er erzählte mir von einer in seiner Gegend aktiven osteuropäischen Diebesbande. Die teilten der Polizei Ihren Ehrenkodex mit: "wir haben keine Waffen, und wenn ihr uns stellt, lassen wir uns widerstandslos festnehmen, wir haben auch Frauen und Kinder, also lasst uns am Leben" - darin hielten sich beide Seiten auch, keiner der Diebe wurde angeschossen oder erschossen, einige wanderten ins Gefängnis, das sie als gar nicht mal so schlimm empfanden, die Verhältnisse in Ihrer Heimat waren schlimmer
25.04.2012 10:50 |
Goify
...oder Selbstjustiz.
25.04.2012 10:53 |
Rorschach75
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
Siehe Abschnitt "Notwehrhandlung"....
"Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB – nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[2] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.[2]"
Die Herrschaften haben den Rentner zu viert mit vorgehaltener Waffe bedroht, der zückt die Taschen-Artillerie und wehrt sich während die Herren Diebe den ungeordneten Rückzug antreten..
Noch Fragen ?!
25.04.2012 10:59 |
Celsi
Ich halte es rein rechtlich auch für Totschlag.
Rein moralisch halte ich es jedoch für okay. Jeder sollte mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (in dem Falle eine Pistole) berechtigt sein, ein Verbrechen gegen sich selber zu verhindern, solange keine Unbeteiligten geschädigt werden.
Oder auch noch "krasser" ausgedrückt: Der Getötete hat es sich selber zuzuschreiben, seine Familie hat nicht den Anstand das einzusehen, sondern klagt jetzt auch noch gegen jemanden, DEN IHR SOHN ÜBERFALLEN HAT.
25.04.2012 11:02 |
Spannungsprüfer36765
Ja, eine Frage: hatte dieser Rentner überhaupt einen Waffenschein für seine Pistole? Rentner, die privat legal mit Schusswaffen herumlaufen, sind doch eher die Ausnahme. Selbst Sportschützen dürfen ihre Waffen nur im Schützenverein schussbereit (geladen) handhaben.
In Florida gibt es ja seit einiger Zeit die "Stand your ground"-Regel, die von der Waffenlobby durchgedrückt worden ist. Auf der Grundlage dieser Regel wurde kürzlich der Jugendliche mit Kapuze von einem Rentner erschossen, der sich der Kapuze wegen (!) für bedroht gehalten hat.
25.04.2012 11:04 |
Felyxorez
Gott sei Dank sind wir nur der lynchmob und nicht die Richter !
Internetselbstjustiz ist was feines, hat man ja in Emden gesehen.
25.04.2012 11:05 |
Hannes1971
Rein rechtlich gesehen dürfte es Totschlag gewesen sein. Ich hoffe jedoch, dass der Rentner straffrei bleibt, da er sich subjektiv in einer von ihm nicht verursachten psychischen Ausnahmesituation befunden hat und irrtümlich der Annahme gewesen sein dürfte, sich in einer Notwehrsituation zu befinden. Diese besteht aber nunmal nicht (mehr), wenn die Angreifer flüchten. Hätte er früher geschossen, wäre es eindeutig Notwehr gewesen.
Mein Mitleid gehört jedenfalls zu 100% dem Rentner und zu 0% dem Einbrecher und dessen Angehörigen.
25.04.2012 11:06 |
Turboschlumpf27726
sehe ich so wie die wandlerautomatik.
opi bekommt wegen der situa tion, affekttat 5jahre auf bewährung und gut
unverständlich ist für mich die erste einstellung der staatsanwaltschaft. es kann und darf nicht die aufgabe der staatsanwaltschaft sein, selbstjustiz zu decken.
der gefallene ausdruck berufsrisiko trifft es
25.04.2012 11:06 |
Fordlover1975
In solchen Situationen gilt der Bestand Putativnotwehr, d.h. bevor der Täter was macht darf ich das Opfer handeln weil ich weiß das der Täter was macht, aber noch nicht was, also Abwehr der gefahr für Leib und Leben. nachtreten,Nachwerfen, Nachschießen, da kommem dann wieder die rosinenPicker mit der Verhältnismäßigkeit.
25.04.2012 11:07 |
Hannes1971
Das war kein Rentner, das war ein selbst ernannter Hilfspolizist, der mangels Eignung bei der Polizei nicht angenommen wurde. Vom Rentneralter jedenfalls weit entfernt...
25.04.2012 11:08 |
Rorschach75
@DeathandPain:
Falsch !
Ich war selbst Jahrelang Sportschütze und hatte einen Waffenschein und nicht nur eine Waffenbesitzkarte.
Ich durfte die Waffe führen und Munition sowie die Waffe selbst zuhause lagern und dürfte sie auch auf meinem Privatgrundstück verwenden = führen !
Die Waffe habe ich dennoch, auch wenn es rechtlich legal war, im Verein in meinem Waffenschrank gelagert und die Munition daheim bei mir im Keller.
Eine Waffenbesitzkarte erlabut nur den Besitz einer Waffe. (Waffensammler, Erben von Waffensammlern etc. haben sowas meist)
Der Transport in einem verschlossenen Waffenkoffer ist für eienn WBK-Inhaber gestattet
25.04.2012 11:11 |
cone-A
Dann bin ich mal der Spielverderber, der die Sache auf die juristische Ebene herunterzieht:
Erstens wäre der Fall nur ein minder schwerer Fall des Totschlages:
Wir reden hier also von einer Mindeststrafe von 1 Jahr. Da ist noch Bewährung drin.
Notwehr scheidet - wie oben schon geschrieben - aus. Notwehr gibt es nämlich nur bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Wenn der Bube wegrennt, ist der Angriff beendet und mit ihm das Notwehrrecht.
Aber der Jurist hat da noch den Trumpf "Schuld" im Ärmel. Wenn ich gerade als 78jähriger von 5 bewaffneten Burschen unter vorgehaltener Waffe ausgeraubt wurde, bin ich verständlicherweise leicht aus dem Gleichgewicht. Ich hatte gerade Todesangst und wurde gerade gewaltsam von meinem Eigentum "befreit". Die übliche Reaktion des Menschen ist fly or fight, also Flucht oder Kampf. Ist so im Bauplan angelegt, damit wir nicht als Frühstück für hungrige Säbelzahntiger enden. Das alles noch garniert mit einer Kompanieration Adrenalin im Blut, dann ist es kein Wunder mehr, daß die Sicherungen schneller durchknallen als bei der morgendlichen Vogelbeobachtung im Harz.
Der geneigte Staatsanwalt hat damitnoch ein Werkzeig in der Kiste, um den Fall auch für die Volksseele (gesundes Volksempfinden schreibe ich jetzt mal nicht
) verträglich ad acta zu bekommen: Aufgrund der körperlichen und seelischen Ausnahmesituation durch den vorhergehenden Überfall ist der Täter zumindest nur bedingt schuldfähig, weshalb die Strafe nach § 21 StGB gemildert werden kann. Damit komme ich auf eine Mindeststrafe von 3 Monaten, ebenfalls mit der Möglichkeit der Bewährung. Das wäre nicht einmal eine Vorstrafe, die einem die Beamtenpension kosten würde.
Was man nicht vergessen sollte: Der Gute hat einen Menschen hinterrücks erschossen. So was macht man nicht (außer man ist bayerischer Polizist, aber das führt auch wieder zu weit
). Wenn man Leute damit ungeschoren davon kommen läßt, haben wir bald amerikanische Verhältnisse.
25.04.2012 11:14 |
Fordlover1975
Amerikanische verhältnisse haben wir doch schon: minderheiten dürfen machen was sie wollen, wenn se dann auf die Bollen kriegen brauchen se nur laut genug zu jammern, schon sind die Gutmenschen von der sinistren Schmierpresse da..
25.04.2012 11:14 |
Spannungsprüfer10243
Die Frage ist, ob es uns hier überhaupt zusteht, über diese Frage zu diskutieren, geschweige denn als "Laien-Forumsschöffen" darüber abzustimmen, welcher Straftatbestand hier zur Anwendung kommt.
Aber ich gehe davon aus, dass jeder der Kommentatoren zum Zeitpunkt des Ereignisses live dabei war und sich somit ein objektives Urteil erlauben kann.
Wir haben eine funktionierende Jurisdiktion, die sich mit dem Fall beschäftigen wird, alles andere hier im Forum oder in anderen Medien hat nur BILD-Niveau.
25.04.2012 11:16 |
Wandlerautomatik
@Celsi: Mit dem Wörtchen Moral würde ich vorsichtiger sein! Du hälst es für gerechtfertigt - das ist was anderes. Moralisch ist aber da gar nix gewesen. "Verbrechensabwehr" mit allen verfügbaren Mitteln? Erschießt Du demnächst Mutti aufm Parkplatz, weil sie Dir Ihre Tür ans Auto dotzt? Fürn Verbrechen gegen Dich wirst Du das sicher halten...
25.04.2012 11:18 |
Fordlover1975
Machs wenn du in die lage kommst wie früher die Grenzzöllner: 1. Ansprache,2.Hinweis auf das was kommt,3. erster unds zweiten warnschuss und ansprache, dritten und dann auf die beine....
25.04.2012 11:25 |
Sarko de Funes
Für mich ist es Notwehr. Man stelle sich vor, dass fünf gewaltbreite erwachsene Männer vor einem stehen. Was will ich? Das die Leute abhauen. Und wie bekomme ich das hin? Die Fünfe müssen Angst bekommen. In so einer Ausnahmesituation soll dann noch verlangt werden, dass der alte Mann genau prüft, befinde ich mich jetzt in einer Angriffs- oder Abwehrposition. Mit einer Waffe hätte ich auch nix anderes gemacht als draufzuhalten, damit die Gefahr von mir abgewendet wird. Das der Herr Angreifer dabei den Kürzeren gezogen hat, kann nicht zum Nachteil des altem Mannes ausgelegt werden. Er wollte überleben. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.
25.04.2012 11:27 |
Antriebswelle133067
natürlich mach ichs wie die zöllner.. sonst gehts noch..
anschreien und dann in die beine..
aber das ganze ist ein thema über das wir aufgrund mangelnder kenntnisse eigentlich sowieso nicht urteilen dürfen und können von daher lieber leute.. ich bin raus
25.04.2012 11:28 |
Zephyroth
Ich versteh' den Rentner, auch wenn der Schuß auf einen Flüchtigen keine Notwehr ist. Denn was setzt man den Dieben für ein Signal, wenn sie erst mal ihre Beute haben: "Wenn ihr schnell weglauft, kommt ihr ungeschoren davon!".
Ich bin selber Bogenschütze. Sollte mich jemand beklauen und ich meinen Bogen griffbereit haben (was sehr unwahrscheinlich ist), ich würde keine Sekunde zögern ihn mit einem Pfeil an der Flucht zu hindern. Keine Sekunde. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Wobei so ein Sportpfeil nicht tödlich ist, es sei denn bei einem direkten Kopftreffer.
Diebsgesindel sind wie Hunde, die müssen sofort eins auf die Schnauze kriegen, ein halbes Jahr später in einer Verhandlung (die möglicherweise nie stattfindet) ist nicht ausreichend.
Grüße,
Zeph
25.04.2012 11:28 |
Fordlover1975
Ansprache und Auf die Beine, wird auch bei der Polizei praktiziert. Des wegen ja Warnschuss
25.04.2012 11:29 |
Fordlover1975
900er Turbo zielt wahrscheinlich auf andere körperpartien entnehme ich seinem kommentar.
25.04.2012 11:30 |
Lewellyn
Sehe ich das richtig?
Der Rentner ist auf seinem Grundstück von den 5 überfallen worden und dabei mit einer Waffe (echte?) bedroht worden. Er hat sich ausrauben lasse und als sie ihn dann verlassen haben hat er seine Wumme gezogen und hinterher geschossen. Dabei ist dann einer der Räuber tödlich getroffen worden.
Das ist bitter für den Räuber. Aber eben auch keine Notwehr des Rentners. Hätte der Rentner die Pistole nicht haben dürfen, hätte er deswegen schon Probleme bekommen, da gehe ich mal von aus. Wahrscheinlich Sportschütze, da es wirklich nicht einfach ist, mit einer Pistole ein sich bewegendes Ziel zu treffen.
Ob man für so einen Raubüberfall den Tod verdient hat, das möchte ich auch mal arg bezweifeln. Offensichtlich ist ja keine körperliche Gewalt angewendet worden.
25.04.2012 11:31 |
Turboschlumpf5
Bei oberflächiger Betrachtung ist die Sachlage klar. Ein Schuß in den Rücken kann keine Notwehr sein. Kommt noch der Rachegedanke dazu, wie hier einer äußerte, dann reicht noch nicht mal Totschlag, sondern dann wäre diese Tat Mord. Rache ist ein niederer Beweggrund und einer der Tatbestandsmerkmale für diese Straftat.
Aber hier wird erst die Beweisaufnahme bei einem möglichen Verfahren (hoffentlich) mehr Licht in die Sache bringen.
Möglicherweise oder sogar wahrscheinlich war der alte Mann von der Situation derart geschockt, dass er jene gar nicht richtig erfassen konnte. Möglicherweise nahm er an, in einer Notwehrsituation zu sein. Das wäre eine Annahme zu seinem Guten.
Hat er bewusst hinterher geschossen, dann gehört er auf die Anklagebank. Ich kann dieses ganze Rachegefasel nicht nachvollziehen, denn letztendlich führt das nur dazu, dass solche Straftaten an Härte zunehmen.
Es ist schlimm, was die Räuber getan haben und ja, die bestehenden Gesetze müssten härter angewandt werden. Die Justiz ist in meinen Augen viel zu oft ein zahnloser Tiger, obwohl das Gebiss im Corega-Glas schlummert und nur eingesetzt werden müsste.
Aber diese typischen oft geäußerten Selbst-Justiz-Gedanken ala Bildzeitung führen nicht zu einer Beruhigung der Situation, sondern zu einer Verschärfung der Tatbegehungen. Räuber und Diebe wird es leider immer geben. Was passiert aber, wenn sich die potentiellen Opfer immer mehr bewaffnen würden? Der Kriminelle mit einer ohnehin schon niedrigeren Hemmschwelle für das gesellschaftliche Miteinander wird dann auch schneller seine Waffe einsetzen.
Es gibt einige denkbare Situationen, in denen ich ohne zu Zögern mein Leben riskieren und auch geben würde. Oder ich sage mal eher, ich hoffe, dass ich dies tun würde, denn zum Glück hat es solche Situationen in meinem Leben noch nie gegeben. Aber niemals für materiellen Besitz!
Hat der Rentner den dummen Idioten bewusst erschossen, ist er nicht besser als diese Typen und gehört in den Knast.
25.04.2012 11:31 |
Bayernlover
Ich finde diesen Artikel mehr als überflüssig. Wobei, es zeigt eigentlich, welch geistiger Natur manche Menschen sind, und dass es gut ist, dass unser Rechtssystem so ist, wie es ist. Sonst würden überall nur gelynchte Menschen in der Gasse verrotten, weil sie zu schnell gefahren sind oder von jemand fremdes das Auto fotografiert haben.
Die oben genannte Frage sollte man auch lieber Juristen stellen, und keinen Hobbyhenkern, wie sie hier anscheinend zu Hauf unterwegs sind.
25.04.2012 11:34 |
Fordlover1975
Mein Vorschlag: Schaffen wir Recht und Gesetz in der BRD Ab und führen die Anarchie ein. unsere Nachbarnationen können dann schon mal das Territorium unter sich aufteilen. Die verbliebenen deutschen Gutmenschen können dann fröhlich vor sich hin lamoyieren......
Deine Antwort auf "Notwehr oder Totschlag..??"