Wed Apr 25 10:09:02 CEST 2012 | andyrx | Kommentare (1104) | Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mord, Notwehr, Politik, Umfrage
Totschlag oder Notwehr..??Moin
Ein alter Mann wird überfallen und erschiesst einen von 5 flüchtenden jugendlichen Tätern,der Fall aus dem LK Stade sorgte für Aufsehen und nimmt ein nicht erwartetet Wendung....
Quelle und ganzer Artikel-->http://regionales.t-online.de/.../index
hier der Bericht von damals aus der Kreiszeitung-->http://www.kreiszeitung.de/.../...erschiesst-einen-taeter-1047108.html
die Täter hatten damals seine Geldbörse mit 2000.- Euro erbeutet....und sind als Intensivtäter bekannt gewesen.
wie seht ihr das...einem flüchtenden Räuber hinterherschießen...um sein Eigentum zu sichern??
Ist das OK oder überzogen..??
mfg Andy |
Wed Apr 25 18:37:31 CEST 2012 | Spiralschlauch132397
Mehrmals (!) auf Flüchtende zu schiessen, ist in amerikanischen Spielfilmen und neuerdings auch deutschen Krimiserien üblich. Manche haben, glaube ich, zu viele davon gesehen und denken jetzt, das wäre das normalste dieser Welt.
Desweiteren empfehle ich mal den Spiegel-Artikel zu lesen. Ist zwar lang aber lesenswert. Vor allem der Passus, wo ein Angehöriger sagt, dass es OK wäre, wenn der Rentner vor Gericht freigesprochen würde. Aber dass das ein Gericht in einer Verhandlung feststellen muss.
Wed Apr 25 18:40:29 CEST 2012 | Drahkke
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie sich bei erneuten Zeugenbefragungen eine andere rechtliche Bewertung ergeben konnte. Der Vorfall liegt doch inzwischen noch weiter zurück und wenn die Zeugen nun von ihren ursprünglichen Aussagen abweichen, dann erhärtet sich der Verdacht, daß eine der beiden Versionen erlogen ist.
Wed Apr 25 18:41:07 CEST 2012 | Turboschlumpf27726
volle zustimmung.
danke für den link OPAmitTDI
da können wir das beliebte hätte, könnte würde spiel ja fortführen:
hätte der harmlose, gebrechliche greis nicht im rotlichtmilieu herumgepoppt, hätte er auch keine begehrlichkeiten dort geweckt...
Wed Apr 25 18:42:34 CEST 2012 | corsi 001
wie geht ein sprichwort
ein Man trift seine endscheidungen ob richtig oder falsch er hinter fragt sie nicht, er lebt nur mit ihnen sammt ihrern konsekenzen
Wed Apr 25 18:42:57 CEST 2012 | Archduchess
@pumpgunPete:
die 2 meter sind aus der TAZ (ich hoffe der wird jetzt nicht vorgeworfen sie wäre rechts?)
http://www.taz.de/!75745/
Wed Apr 25 18:43:32 CEST 2012 | Drahkke
Das ein Angehöriger sagt, daß es OK wäre, wenn der Rentner vor Gericht freigesprochen würde, aber daß das ein Gericht in einer Verhandlung feststellen muß, ist doch ein Witz. Diese Feststellung wurde ja schließlich schon in der 1. Verhandlung getroffen. Für wie dumm wird hier eigentlich die Öffentlichkeit gehalten?
Wed Apr 25 18:45:48 CEST 2012 | Spiralschlauch132397
Es gab noch keine Verhandlung. Das sind die Aussagen von damals. Und ob es je eine geben wird, weiss noch keiner.
Der Spiegel-Artikel ist vom 23.05.2011: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-78602542.html
Wed Apr 25 18:47:08 CEST 2012 | Drahkke
Okay, stimmt. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Wed Apr 25 18:48:07 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
}}}}}}
@pumpgunPete:
die 2 meter sind aus der TAZ (ich hoffe der wird jetzt nicht vorgeworfen sie wäre rechts?)
http://www.taz.de/!75745/
{{{{{{<
Danke, und in der BILD stimmt ja auch immer alles
(P.S. Für's Datum schaue ich immer auf die Uhr )
Wed Apr 25 18:49:47 CEST 2012 | Archduchess
dann bleibt die Frage mußt du die lesen können oder ist sie digital?
(nix für ungut )
Wed Apr 25 18:50:52 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
Ist ne dicke Tal Uhr
(Atomgetrieben!)
Wed Apr 25 19:17:57 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
@ Fordlover:
Genau! Brustbein, Nasenbein, Stirnbein ...
...und immer mindestens zwei Schuss abgeben!!
OK, ich hör ja schon auf.
Wed Apr 25 19:19:28 CEST 2012 | Spannungsprüfer135849
Ich finds gut das er den Assi abgeknallt hat !
Wed Apr 25 19:20:28 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
@ Andryx:
Warum benutzt du zum Blogstart das Bild einer Desert Eagle - vermutlich SoftAir ?
Wed Apr 25 19:22:21 CEST 2012 | backbone23
Der alte Mann hat falsch gehandelt, aber ob es wirklich Totschlag ist? Und man sollte den Grund seines handeln nicht vergessen.
Aber, so wirklich beurteilen können diese Situation nur die Leute die dabei waren.
Wed Apr 25 19:22:58 CEST 2012 | Drahkke
@Pumpgun-Pete
Vermutlich war kein anderes Foto greifbar. Und in den Pressemeldungen steht ja nirgendwo drin, welches Modell und Kaliber der alte Herr eingesetzt hat.
Wed Apr 25 19:24:01 CEST 2012 | Standspurpirat34477
@Pumpgun-Pete
Ist vermutlich 'ne echte, auf den Softair steht iirc nicht Military Industries.
Wed Apr 25 19:25:49 CEST 2012 | 525martin24v
der rentner hat m.m.n keine straftat begannen. er hat niemand aus reiner lust am töten niedergeschossen,sondern jemanden,der ihn beraubt hat.
wer andere ausraubt,der muss auch damit rechnen,das ihm irgendwann jemand gegenübersteht,der das nicht durchgehen lässt.
leider sehen das die richter oft anders. wenn eben wie weiter oben schon erwähnt beim täter ein migrationshintergrund oder eben die schwere kindheit im spiel sind. letzteres bringen manche a.....-löcher eh immer wieder als grund für ihr fehlverhalten,wenn es sein muss bis ins rentenalter.
Wed Apr 25 19:27:29 CEST 2012 | Drahkke
Ich unterstelle dem alten Herrn nicht einmal eine Tötungsabsicht.
Wed Apr 25 19:37:41 CEST 2012 | Eric E.
Ich kann die Handlung des Rentners verstehen.
Sind hier welche dabei, die schonmal verprügelt und ausgeraubt wurden? Wer in so einer Situation absolut geplant und überlegt handelt dem zolle ich Respekt. Der Opa war bestimmt voll mit Adrenalin, der Puls bestimmt jenseits von gut und böse - in so einer Sutuation denkst Du nicht drüber nach was Du machst. Ich denke, ich würde da auch (unüberlegt!) nachschießen.
Allerdings frage ich mich, wie der so schnell an eine geladene Waffe kommt. Bevor ich meinen Waffenschrank mit mechanischem Zahlenkombinationsschloss (3 Scheiben) in so einer Situation mit zittrigen Händen aufhabe und ein Magazin vollmache sind die doch längst über alle Berge. Schon das Laden eines Magazins mit zittrigen Händen würde zum Geduldsspiel ausarten. Der kann die Knarre doch blos schon geladen im Haus gehabt haben - was aber gesetzlich i.O. ist, selbst wenn er nur eine WBK hat. Führen einer Waffe schließt das eigene Haus aus. Ich kann auch zu Hause (d.h. im Haus - nicht Grundstück!) ständig mit geladener Waffe im Holster rumlaufen, alles legitim. mach ich blos nicht
Wenn ich jemand überfalle muss ich damit rechnen, auch umzukommen. Meiner Meinung nach gehört der Rentner freigesprochen - mag sein, dass das Gesetz anderes sagt.
Grüße,
Eric
Wed Apr 25 19:38:14 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
@ heppler:
wenn's mal so einfach wär...
Wed Apr 25 19:41:03 CEST 2012 | Pumpgun-Pete
Q eric:
Selbst Grundstück (=befriedetes Besitztum) wäre OK. Bei einer Wohnung nur diese!
Wed Apr 25 19:42:59 CEST 2012 | GaryK
Der Opa ist selbst mit einer Pistole bedroht worden und hat sich im gleichen Kontext mit dem selben Mittel gewehrt. Für mich ist das völlig ok und gehört zum Berufsrisiko der Räuber. Ich würde es moralisch anders bewerten, wenn die Räuber keine Schusswaffe genutzt bzw. 'nur' mit einem Knüppel angekommen wären. In dem Fall hätte ich denen hinterherzuballern als 'unsportlich' und damit übertrieben empfunden.
Wer das Gesetz nicht achtet und Leib/Leben eines anderen bedroht hat bekommt mir kein Verständnis, wenn er sein Leben völlig gesetzeskonform mit Punkt und Komma geschützt sehen will.
Ich halte nichts von Schusswaffen. Aber ein guter Knüppel oder eine kleine Wurfaxt sollte in keinem Haushalt ohne ausreichende "Handschrift" fehlen.
Wed Apr 25 19:43:12 CEST 2012 | bigLBA
Das ziehen der Waffe hat also ausgereicht, dei Täter in die Flucht zu schlagen. D.h. von Notwehr kann gar keine Rede sein. Nicht die Angst vor einem Angriff hat den Rentner zum Abfeuern der Waffe veranlasst, da waren andere Motive im Spiel.
Ganz klar Totschlag.
Wed Apr 25 19:46:38 CEST 2012 | Faltenbalg9980
Ist doch irgendwie logisch, das man magazine nich leer im Schrank herumliegen hat.
Wed Apr 25 20:03:43 CEST 2012 | Smoker1988
Für mich ist das so ein Mittelding zwischen Totschlag und Notwehr. Würde es eher als "Grauzone" beschreiben.
Auf der einen Art finde ich, das der Rentner ein Recht auf Verteidigung hat. Aus der anderen Sicht, warum schoss er gleich 4 mal auf "flüchtende". Auch wenn die Täter den Rentner mit einer Schusswaffe bedroht haben, sind sie mit der Beute davon gelaufen. Also bestand teoretisch keine Lebensgefahr mehr für den Rentner. Um die Jugendlichen zu stellen und damit sein Eigentum zu sichern, hätte der Rentner auf die Beine schießen können. Wäre mindestens genau so effektiv wenn er trift aber nicht so tötlich. Ob die Waffe der Jugendlichen geladen oder ungeladen war, sei jetzt mal so dahin gestellt.
In den USA gab es mal ein Fall, da wollten 2 Einbrecher bei einer jungen Mutter (18) einbrechen. Das Baby war grade 2 Wochen alt. Was die Einbrecher nicht wussten, die 18 jähriege Mutter hatte eine Schrotflinte. Sie rief, bevor die Einbrecher in die Wohnung durch die Haustür eindringen konnten, bei der Polizei an und bat um Hilfe. Die Beamtin am Telefon sagt zu ihr, ,,Ich kann ihnen nicht befehlen die Einbrecher zu erschießen, sie dürfen jedoch alles in ihrer Macht stehende tun um das Wohl ihres Kindes zu schützen". Als die Tür sich öffnete, drückte die junge Mutter ohne zu zögern und ohne Vorwarnung ab. Einer der einbrecher starb sofort. Der Andere konnte flüchten. Ob der Andere sich selbst stellte oder ob er verhaftet wurde, weiß ich jetzt nicht mehr, aufjedenfall, wurde der noch lebende Komplitze wegen Mordes und Einbruchs angeklagt. Mord, weil er als Mittäter mitverantwortlich an dem Tot seines Kameraden ist. Die junge Mutter ist fein raus und braucht nichts zu befürchten.
Wed Apr 25 20:08:14 CEST 2012 | Taxidiesel
bigLBA: Notwehr ist es auch, wenn die Räuber die Börse noch hatten. Sein Eigentum war in Gefahr.
Wed Apr 25 20:14:16 CEST 2012 | Standspurpirat34477
@Smoker1988
Artikel zu dem Vorfall ist 1-2 Seiten vorher verlinkt
Wed Apr 25 20:19:39 CEST 2012 | andyrx
die Pistole oben im Artikel hab ich nur zu Illustration des Artikels genommen und mit Google Pics gefunden...die Waffe hat nichts mit dem Fall zu tun und ich weiss oder wusste bis eben auch nicht um was für eine es sich handelt
mfg Andy
Wed Apr 25 20:22:41 CEST 2012 | dodo32
Ich hab nicht mal ne Knarre . Hat jemand Bezugsquellen? Kalaschnikow wäre nicht schlecht, oder ne Uzi.
Wed Apr 25 20:30:18 CEST 2012 | Spiralschlauch132397
Das heisst, man dürfte auch den Taschendieb, den Handtaschenräuber, den Fahraddieb von hinten abknallen, da ja das Eigentum in Gefahr ist ? Kann nicht dein Ernst sein.
Um das ganze auch mal zu relativieren:
"Ernst B.(der Rentner), ein ehemaliger Bestattungsunternehmer, verkehrt trotz seiner 77 Jahre öfter mal in Nachtclubs. Er beginnt eine Beziehung zu einer Bardame, die seine Enkelin sein könnte, finanziert ihr ein Mercedes-Coupé, mehrere Reitpferde und eine Eigentumswohnung. "
Und die 5 waren mit 2000 Euro auf der "Flucht". Das rechtfertigt den Tod eines 16-jährigen?
Das einzige, was die Schüsse rechtfertigen könnte, wäre, wenn er aus Angst um sein Leben gehandelt hätte. Und das ist die grosse Preisfrage.
Er hat ja nicht geschossen, als er sie auf frischer Tat ertappt und sie vielleicht mit ner Waffe gesehen hat.
Er hat ja nicht geschossen, als sie auf ihn losgingen, ihn bedroht haben, ihm gedroht haben etc.
Er hat dem Opfer in den Rücken geschossen, als sie mit 2000 Euro auf der Flucht waren.
Das macht mir Bauchschmerzen.
Wed Apr 25 20:34:21 CEST 2012 | Achsmanschette51743
Ich hätte ihm in sein Bein geschossen ;-). So wär er noch am leben, könnte nicht fliehen, aber wär trotzdem erwischt worden. Sonst wären Sie ja auf und davon ohne dass man Sie je bekommen hätte
Wed Apr 25 20:36:20 CEST 2012 | Spannungsprüfer16083
Karabiner an verläßliche Mitbürger ausgeben, zur Unterstützung der Polizei die Bevölkerung ermächtigen, sich zu verteidigen.
1908 wurden in Bayern - im Angesicht der erwarteten Revolution der SPD - Karabiner "88" an Beamte ausgegeben.
Wed Apr 25 20:38:28 CEST 2012 | notting
@Wandlerautomatik: Wenn der Räuber eine (Schuss-)Waffe mitbringt, kann er noch mehr davon haben, sich also schnell verschwanzen und mich noch erschießen, bei mehreren als noch viel schlimmer. Da z. B. ich noch nie eine Schusswaffe in der Hand hatte und deswegen sicherlich nicht treffen werde, hätte ich im Fall der Fälle das Nachsehen. Ergo fällt das für mich unter Notwehr, Warnschüsse abzugeben (welche die Flüchtenden natürlich auch treffen könnten).
Vom Faktor Stress durch diese Notsituation mal ganz abgesehen...
notting
Wed Apr 25 20:38:53 CEST 2012 | Turboschlumpf27726
aus dem spiegel; ich gehe mal davon aus, das die sich das nicht aus den fingern gesogen haben.
also:
1.) opi war jäger, kannte sich durchaus im gebrauch mit waffen aus.
2.) opi hatte immer eine geladene knarre in griffweite. also wird er im planspiel x-mal durchexerziert haben, was er denn wohl machen würde im ernstfall; also das überrascht und panik kaufe ich ihm nicht ab.
3.) er schoß mehrfach auf flüchtende
und das ist notwehr. jaa, neee is klaaar
Wed Apr 25 20:41:26 CEST 2012 | Spannungsprüfer16083
10 Jahre später war die Revolution dann Realität, und es gab - quer durch Deutschland - Tote über Tote.
Das wird gern vergessen. -
Also besser Polizei, Nachbarschaftshilfe erweitern und - aufpassen. Das Hauptübel ist das mangelnde
Interesse füreinander und die Schwäche eines sich mehr und mehr selbst abschaffenden
Staates.
Wed Apr 25 20:42:19 CEST 2012 | andyrx
er kann ja schlecht schiessen wenn 5 Leute vor ihm stehen und diese auch noch bewaffnet sind....er ist ja nicht John Wayne der mal eben 5 Leute auf einmal treffen kann...
der 16 jährige ist selbst schuld an seinem Tode....wäre er nicht als Mittäter auf Raubzug gegangen würde sich die Frage nicht stellen,der Junge war polizeibekannt und wusste was er tut....denn er wurde mit Sicherheit vorher schon auf sein Fehlverhalten hingewiesen was ihn nicht davon abhielt erneut eine schwere Straftat zu begehen.
Ob der Rentner im Rotlichtviertel unterwegs war oder sonst wie aktiv war tut hier nix zur Sache...er ist beraubt worden und wurde überfallen,er hat sich gewehrt und hat geschossen....die Konsequenzen waren tragisch,ja das ist richtig,aber solche Zwischenfälle sind nunmal auch bei einer solchen Straftat nicht auszuschliessen....das sollte jeder der auf Raubzug geht im Hinterkopf haben,denn leider gelten betagte Menschen als hilflose und deshalb bevorzugte Opfer was ich als so ziemlich das niederträchtigste und feigste Verbrechen betrachte was man begehen kann
mfg Andy
Wed Apr 25 20:43:47 CEST 2012 | notting
@forum65: Aber bitte keine bewaffneten Wichtigtuer aus der Nachbarschaft, die ihr komplettes Ego daraus beziehen, weil sie sonst nix zutun haben bzw. auf die Reihe kriegen. Diese schießen gerne über's Ziel hinaus...
notting
Wed Apr 25 20:43:58 CEST 2012 | Spannungsprüfer16083
Davor: 1908 gab die bayerische Regierung Karabiner "88" an Beamte aus. Das geschah in Erwartung des "Umsturzes" durch die SPD.
Ist aber kein zu kopierendes Muster für uns heute. Aber: ...
Wed Apr 25 20:44:08 CEST 2012 | andyrx
mit einer Pistole relativ genau zu treffen ist schwieriger als man denkt
mfg Andy
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