Wed Apr 25 10:09:02 CEST 2012 | andyrx | Kommentare (1104) | Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mord, Notwehr, Politik, Umfrage
Totschlag oder Notwehr..??Moin
Ein alter Mann wird überfallen und erschiesst einen von 5 flüchtenden jugendlichen Tätern,der Fall aus dem LK Stade sorgte für Aufsehen und nimmt ein nicht erwartetet Wendung....
Quelle und ganzer Artikel-->http://regionales.t-online.de/.../index
hier der Bericht von damals aus der Kreiszeitung-->http://www.kreiszeitung.de/.../...erschiesst-einen-taeter-1047108.html
die Täter hatten damals seine Geldbörse mit 2000.- Euro erbeutet....und sind als Intensivtäter bekannt gewesen.
wie seht ihr das...einem flüchtenden Räuber hinterherschießen...um sein Eigentum zu sichern??
Ist das OK oder überzogen..??
mfg Andy |
Fri Apr 27 11:45:45 CEST 2012 | Faltenbalg33989
Crocodile Dundee tat es im ersten Teil mit einer Weißblechdose.
Fri Apr 27 11:45:56 CEST 2012 | Drahkke
@niko1961
Woraus kannst du einwandfrei und rechtssicher ableiten, daß zum Zeitpunkt der Schüsse absolut keine akute Gefahr für das Opfer mehr bestand?
Fri Apr 27 11:47:24 CEST 2012 | Drahkke
@gurusmi
Filmszenen helfen der Lösung von Problemen im RL selten weiter.
Fri Apr 27 11:49:26 CEST 2012 | Faltenbalg33989
Gott verdammjich.
Als bei mir einer einbrechen wollte, hab ich den Hund vor dem Frauchen im Schlafzimmer positioniert und hab mir zunächst ein 18cm großes Küchenmesser gegriffen.
Wenn bei mir einer reinwill, muß er erst mal an mir vorbei.
Fri Apr 27 11:50:55 CEST 2012 | corsi 001
nun da würde ich die 10m distanz bis zum tötlichen treffer ansehn , wollen
drahkke
Fri Apr 27 11:55:22 CEST 2012 | Drahkke
Da stellt sich die Frage, wie sicher sich die 10 Meter ermitteln lassen. Nach einem Treffer fällt der Getroffene ja nicht immer unmittelbar um, sondern taumelt durchaus noch ein paar Meter weiter.
Fri Apr 27 11:56:17 CEST 2012 | Faltenbalg33989
An der richtigen Stelle getroffen taumelt da keiner mehr. Höchstens ein paar Muskelzuckungen...
Fri Apr 27 11:58:23 CEST 2012 | Drahkke
Das ist aber äußerst selten.
Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mannstoppwirkung
Fri Apr 27 11:58:54 CEST 2012 | corsi 001
das ist natürlich ein agument
aber schliesen kan man folglich auch daraus
das das Todesopfer eben nicht, die distanz zum Rentner haben konnte, um den fang schuss zu rechtvertigen
Fri Apr 27 12:00:26 CEST 2012 | Drahkke
Man muß dabei aber berücksichtigen, daß die Täter auch im Besitz von Distanzwaffen waren und der alte Herr daher befürchten mußte, auch noch aus einer gewissen Distanz getötet zu werden.
Fri Apr 27 12:01:46 CEST 2012 | corsi 001
absolut richtig
Fri Apr 27 12:14:20 CEST 2012 | Faltenbalg33989
Doppelschuß Herz mit Einzelschuß Kleinhirn/Stammhirn.
Dem Getroffenen zieht es sofort die Beine weg. Da taumelt nichts mehr.
Und nein, ich hab das von keiner Konsole.
Fri Apr 27 12:16:22 CEST 2012 | Spannungsprüfer136022
Machen wirs wie in Ostfriesland: Erst den Holzpantinen annen Kopp, dann eins mitm Spaten.......
Fri Apr 27 12:18:25 CEST 2012 | Drahkke
@gurusmi
Deine Darstellung deckt sich ja mit meiner Feststellung, daß so etwas äußerst selten ist.
Fri Apr 27 12:42:35 CEST 2012 | micha1100
Drahkke
Die Täter hatten zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits das Haus verlassen und flüchteten. Der Rentner hätte also nur in seinem Haus zu bleiben brauchen, um sicher zu sein. Stattdessen bewegte er sich offenbar zum Fenster oder zur Terrasse, um den Fliehenden nachschießen zu können, und begab sich damit selbst in die von dir dauernd beschworene Gefahr.
Fri Apr 27 12:45:15 CEST 2012 | Drahkke
Der alte Herr wollte sein Eigentum schützen. Die Täter befanden sich zum Zeitpunkt der Schüsse noch auf dem Grundstück des Opfers.
Fri Apr 27 12:48:47 CEST 2012 | där kapitän
Und nebenbei hat er uns alle davor bewahrt, dass dieses Subjekt einen weiteren Bruch machen oder Andere vor die Bahn schubsen kann.
Korrelliert in vielen Fällen ja gerne zueinander.
cheerio
Fri Apr 27 12:52:03 CEST 2012 | Standspurpirat39837
@där kapitän
Im Grunde völlig richtig, aber die Frage,
"WAS WÜRDE DER TYP NOCH ANSTELLEN, WENN ER LEBEN WÜRDE?" wird leider bei Gericht nicht ausreichend gewürdigt werden, denke ich.
btw, bin gespannt, was länger läuft.....das Gerichtsverfahren oder diese Diskussion hier.
Fri Apr 27 12:52:37 CEST 2012 | Drahkke
Ich gehe mal davon aus, daß nicht der 1. Schuß bereits der tötliche Treffer war. Es gehört schon eine gehörige Portion Dreistigkeit und Unverfrorenheit dazu, nach einem Schuß (und eventuell einer vorherigen Aufforderung zum Stehenbleiben) die Flucht mit der Beute weiter fortzusetzen. Wer sein Schicksal herausfordert, der trägt auch das Risiko, wenn es schief geht.
Fri Apr 27 12:54:45 CEST 2012 | där kapitän
Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.
Denn sonst kann so ein verqueres Rechtsbewusstsein nicht dazu führen, dass man noch gegen den Rentner klagt. Weil er ja so ein lieber Junge war.
In was für einer Welt wollen wir leben kommt dann immer. Jeder erschießt jeden. Klar.
Es bricht ja auch jeder gleich bei mir ein und bedroht mich.
cheerio
Fri Apr 27 13:02:40 CEST 2012 | Achsmanschette34494
notwehr bedeutet abwehr, zur wehr setzen. gilt also in einer gefahrensituation während man bedroht ist.
hinterherschießen, wenn die täter weglaufen, ist keine notwehr, sondern der versuch, die täter zu stellen. dazu ist zwar jedermann befugt, aber nicht unter waffengewalt. waffengewalt gegen flüchtende personen erfordert selbst von autorisierten personen ein genau einzuhaltendes prozedere - anruf, warnschuß etc..
ein schuß in den rücken ist fast immer ein problem.
das verhalten der täter vorher und ihre sozialprognose sowie der einwandfrei leumund des rentners spielen in dem zusammenhang keine rolle. sondern nur letzterer und der erst wieder bei festsetzung des straßmaßes.
Fri Apr 27 13:09:49 CEST 2012 | Drahkke
Notwehr bedeutet Abwehr, zur Wehr setzen und gilt gleichermaßen in einer Gefahrensituation, während man selbst als Person oder das Eigentum bedroht ist.
Fri Apr 27 13:12:19 CEST 2012 | micha1100
Drahkke
Was konkret hat das mit deinen von mir zitierten Aussagen zu tun?
Fri Apr 27 13:37:54 CEST 2012 | andyrx
Eben,Notwehr ist nicht begrenzt auf das nackte Leben sondern gilt auch für Hab und Gut...das Verhältniss muss hlt stimmen,jemand der Äpfel vom Baum klaut ist was anderes als jemand der mir mit der Waffe in der Hand 2000 - Euro abnimmt.
Das zu verhindern ist legitim und völlig rechtens
MfG Andy
Fri Apr 27 13:40:25 CEST 2012 | Drahkke
@micha1100
Das hat konkret damit zu tun, daß die Tat zum Zeitpunkt der Schüsse noch nicht abgeschlossen war, weder zeitlich noch räumlich.
Fri Apr 27 13:40:33 CEST 2012 | corsi 001
sehe ich, nicht so Andy
das ist der wert ob Apfer oder 2000€ einfach irelevant!
aus meiner sicht
Fri Apr 27 13:41:23 CEST 2012 | Drahkke
Relevant ist hier aber auf jeden Fall, daß die Täter bewaffnet waren.
Fri Apr 27 13:42:15 CEST 2012 | andyrx
Doch kannst Du auch hier nachlesen--> http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
MfG Andy
Fri Apr 27 13:50:21 CEST 2012 | micha1100
Drahkke, ich kann deiner Argumentation irgendwie nicht ganz folgen. Hat er deiner Ansicht nach nun geschossen, weil die Tat noch nicht abgeschlossen war oder weil die Täter bewaffnet waren?
Fri Apr 27 13:52:16 CEST 2012 | chauvi
Verhältnismäßigkeit ?:
5 Jugendliche, nur einer ? mit Schusswaffe, gegen einen Älteren (78), der noch dazu durch eine Knie? -op gehandikapt ist, in dessen Haus zu überfallen -das ist brutaler gezielter risikominimierter Vorsatz.
Wegrennen der Täter mit Beute -ist absolut nicht mit Abbrechen eines Raubes mit Angriff auf Leib und Leben in meinem eigenen Haus zu vergleichen- sondern setzt einen rechtswidrigen Angriff fort- der erst mit endgültigem "in Sicherheit sein " beendet wäre.
Zum Ausgleich der "Waffengleichheit" wurde "hinterhergeschossen"- da der Überfallene nicht früher zur Abwehr des Überfalls an seine Waffe gelangte. Wenn von 4 Schüssen nur einer traf-der zwar tötlich- kann keinesfalls von einer gezielten "Todesstrafe" für ein Eigentumsdelikt ausgegangen werden- dann hätten es 4 Niedergestreckte geben müssen- bei der angegebenen Schussdistanz.
Halte deshalb die Verhältnismäßigkeit des Schusswaffeneinsatzes situativ und moralisch für berechtigt.
Das Verhalten der Angehörigen des Toten spricht auch im Nachhinein für eine gewöhnungsbedürftige Rechts/ Moralauffassung.
Wobei man sich nicht an diese Auffassung "gewöhnen " will .
Fri Apr 27 13:53:41 CEST 2012 | Drahkke
@micha1100
Zum Zeitpunkt der Schüsse trafen IMHO beide Argumente zu, wie auch gerade von chauvi dargelegt. Welche Intention der Rentner selbst zu diesem Zeitpunkt hatte, kann ich natürlich auch nur mutmaßen.
Fri Apr 27 14:07:18 CEST 2012 | micha1100
Drahkke, aber wenn du nur mutmaßen kannst, kannst du dir eben kein abschließendes Urteil über die Berechtigung der Schüsse erlauben.
Wie ich schon einmal geschrieben hatte, kann man die Schüsse durchaus als durch Notwehr gerechtfertigt ansehen, wenn der Rentner mit dem Ziel geschossen hat, den Abtransport der Beute zu verhindern. Hat er dagegen geschossen, um die Täter nicht ungestraft davonkommen zu lassen, greift Notwehr nicht ein (wie gern dies auch von vielen Postern hier unter "moralischen Gesichtspunkten" gesehen werden würde).
Fri Apr 27 14:12:32 CEST 2012 | chauvi
da kolportiert wird, das neben dem Getroffenen auch die Beute lag - würde das die Fortsetzung der gerechtfertigten Notwehrsituation stützen !?
Alle Schüsse verfehlten das Ziel-die Beine des Flüchtenden. Einer kam zu hoch ab.
Fri Apr 27 14:28:33 CEST 2012 | Drahkke
@micha110
Ich maße mir ja auch kein abschließendes Urteil an (das bleibt unserer Justiz vorbehalten), sondern schildere nur meine Sicht der Dinge.
Fri Apr 27 14:33:18 CEST 2012 | micha1100
Chauvi, neben dem Getroffenen lag nur ein Teil der Beute, nämlich ein Portemonnaie mit 2000+ € (wobei man natürlich darüber spekulieren könnte, wie diese Geldbörse neben den Getroffenen gelangt ist, theoretisch könnte sie dort auch nachträglich platziert worden sein). Aber zu deiner Frage - ja, dies zeigt, dass durch die Schüsse ein Verhindern des Abtransports der Beute zumindest teilweise noch möglich war, so dass Notwehr in Frage kommt. Wie gesagt, kommt es aber darauf an, ob der Rentner auch genau dies mit seinen Schüssen beabsichtigte.
Fri Apr 27 14:34:44 CEST 2012 | micha1100
Drahkke, doch, du maßt dir ein abschließendes Urteil an, denn alles, was du schreibst, läuft darauf hinaus, dass du den Rentner für unschuldig hältst.
Fri Apr 27 14:36:46 CEST 2012 | bjoern1980
Das Portemonnaie sowie eine goldene Uhr des Opfers LAGEN NICHT neben dem erschossenen Angreifer, sondern wurden in dessen Jackeninnentasche gefunden.
Fri Apr 27 14:39:35 CEST 2012 | Turboschlumpf17681
Pardon.
Wer auf diese Art und Weise mit täuschend ähnlichen Schusswaffen oder einem Messer in meine Wohnung eindringt hat sein Leben verwirkt, auch wenn er sich vor dem Schuss wegdreht und von hinten erwischt wird. Das ist noch durch das robuste Notwehrgesetz ohne Wenn und Aber gedeckt.
Vergessen? Es lag bewaffneter Raubüberfall vor!
Es geht hier nicht um Kinder die meine Kirschen klauen.
Fri Apr 27 14:44:51 CEST 2012 | Drahkke
@micha1100
Ja, ich halte den Rentner für unschuldig. Dies ist aber meine persönliche Meinung.
Fri Apr 27 14:47:47 CEST 2012 | chauvi
@drahkke
und damit stehst Du nicht Allein.
Deine Antwort auf "Notwehr oder Totschlag..??"