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andyrx

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Wed Apr 25 10:09:02 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (1104)    |   Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mord, Notwehr, Politik, Umfrage

Totschlag oder Notwehr..??

Notwehr oder Totschlag..??Notwehr oder Totschlag..??

Moin

 

Ein alter Mann wird überfallen und erschiesst einen von 5 flüchtenden jugendlichen Tätern,der Fall aus dem LK Stade sorgte für Aufsehen und nimmt ein nicht erwartetet Wendung....:eek:

 

Zitat:

Der 78-Jährige war im Dezember 2010 von fünf jungen Männern auf seinem Grundstück in Sittensen (Landkreis Rotenburg/Wümme) mit vorgehaltener Waffe überfallen und ausgeraubt worden. Ein 16-Jähriger starb, als der Rentner viermal auf die Flüchtenden schoss. Die anderen Täter im Alter von 23 bis 25 Jahren wurden wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

 

Das Ermittlungsverfahren gegen den Rentner war im Juli 2011 eingestellt worden, weil er sich nach der damaligen Überzeugung der Staatsanwaltschaft in einer sogenannten Notwehrlage befunden hatte. Er sei daher berechtigt gewesen zu schießen.

 

Notwehr "objektiv und subjektiv fraglich"

Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren hatte die Familie des Getöteten Beschwerde eingelegt. Alle Zeugen seien deshalb nochmals angehört worden, sagte Vonnahme. Die Aussagen seien erneut mit den Spuren am Tatort und mit den Angaben des Rentners verglichen worden. "Daraufhin hat sich die Waage zum Nachteil des 78-Jährigen geneigt", sagte Vonnahme. Eine Notwehrsituation sei "objektiv und subjektiv fraglich". Somit sei der Schuss in den Rücken des Jugendlichen nicht gerechtfertigt gewesen und müsse als Totschlag bewertet werden.

 

Das Landgericht Stade muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und die Hauptverhandlung eröffnet wird. Der Rentner bleibt vorerst auf freiem Fuß. "Es besteht kein Haftgrund", betonte Vonnahme

Quelle und ganzer Artikel-->http://regionales.t-online.de/.../index

 

hier der Bericht von damals aus der Kreiszeitung-->http://www.kreiszeitung.de/.../...erschiesst-einen-taeter-1047108.html

 

die Täter hatten damals seine Geldbörse mit 2000.- Euro erbeutet....und sind als Intensivtäter bekannt gewesen.

 

wie seht ihr das...einem flüchtenden Räuber hinterherschießen...um sein Eigentum zu sichern??

 

Ist das OK oder überzogen..??

 

mfg Andy


Fri Apr 27 17:39:34 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

Zitat:

andyrx

 

der Täter kann auch im Laufen schiessen....und sich dabei blitzschnell umdrehen:o

es war Dunkel und der alte Herr schaut vom erleuchteten Haus in die Dunkelheit....die Zielscheibe ist dann eher der Rentner statt den Tätern die mit der Dunkelheit schnell zu unscharfen Zielen werden.

mfg Andy

woher weißt du, dass der rentner nicht draussen auf der terrasse neben dem fenster im schutz der dunkelheit stand und nur darauf lauerte, dass sich was bewegte?

 

merkst du endlich was, oder wollen wir hier weiter spekulieren und grimms märchen in den schatten stellen?:p

Fri Apr 27 17:44:39 CEST 2012    |    Drahkke

Für ein "Auflauern" dürfte die Zeitspanne zwischen dem Standortwechsel der Täter und dem Bereitmachen der Waffe viel zu kurz gewesen sein. Außerdem setzt man für ein Auflauern auf derartige Distanzen eher eine Lang- als eine Kurzwaffe ein.

Fri Apr 27 17:49:04 CEST 2012    |    chauvi

"sukkubus

 

erwiesen ist gar nix. erst wenn der fall gerichtlich abgeschlossen wurde."

 

 

Du vergisst- vom Gericht bekommst Du ein Urteil- aber nicht zwingend, die Wahrheit/Recht zu hören/zugesprochen.

 

edit: mein Beitrag oben , am Schluss neu:

 

ergo...bestätigte die berechtigende Schussabgabe in einer Notwehrsituation-

Fri Apr 27 17:50:11 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

nicht beweisbar, drahkke.

das ist im moment der einzige uns zugängliche fakt:

Zitat:

Die Aussagen seien erneut mit den Spuren am Tatort und mit den Angaben des Rentners verglichen worden. "Daraufhin hat sich die Waage zum Nachteil des 78-Jährigen geneigt", so der Staatsanwalt. Eine Notwehrsituation sei "objektiv und subjektiv fraglich". Somit sei der Schuss in den Rücken des Jugendlichen nicht gerechtfertigt gewesen und müsse als Totschlag bewertet werden.

so what?

 

Zitat:

Du vergisst- vom Gericht bekommst Du ein Urteil- aber nicht zwingend, die Wahrheit/Recht zu hören/zugesprochen.

im alleinigen besitz der wahrheit bist natürlich du, chauvi:D:D:D

Fri Apr 27 17:51:16 CEST 2012    |    micha1100

Zitat:

Warum hälst du eine derartige Aufforderung im vorliegenden Fall für entbehrlich, weil wohl ersichtlich aussichtslos? Die Erfolgsaussichten sind doch hier zweitrangig, weil das eigentliche Ziel der Ansprache des Täters die Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist.

Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist das mildeste Mittel zu wählen, welches zur Zielerreichung geeignet ist. Wenn man davon ausgehen kann, dass ein bestimmtes Mittel (hier die Aufforderung zum Stehenbleiben) keine hinreichende Erfolgsaussicht hat, muss es nicht angewendet werden.

Fri Apr 27 17:53:01 CEST 2012    |    Drahkke

Die Kernfrage ist doch: Was hat sich bei dem erneuten Abgleich der Aussagen mit den Spuren am Tatort verändert? Die Aussagen oder die Spuren? Wurde eventuell sogar schlampig ermittelt?

Fri Apr 27 17:55:49 CEST 2012    |    Drahkke

Der gezielte Schuß ohne Täteransprache ist bestimmt kein milderes Mittel als der gezielte Schuß mit Täteransprache. Da bleibt die Annahme einer nicht gegebenen Erfolgsaussicht komplett außen vor.

Fri Apr 27 17:57:36 CEST 2012    |    micha1100

Zitat:

Ein 78-jähriger Jäger schießt nicht "wahllos"- nur trifft er nicht regelhaft mit der Pistole weglaufende Beine.

 

Besonders in der angespannt emotionalen Situation, die man einem Raubüberfallopfer ohne Prüfung/Wissen um die näheren Umstände einfach mal unterstellen darf.

 

Es geht schon mal ein Schuss etwas höher, Fakt bleibt -mMn- nicht rein zufällig ist der Beuteträger ( versehendlich tödlich) getroffen worden.

Drahkke, chauvi, könnt ihr euch bitte mal einig werden, ob der Rentner nun wegen der Sichtverhältnisse nichts ausmachen konnte und man ihm daher nicht den Vorwurf machen kann, überhaupt auf den Getöteten gezielt zu haben, oder ob der Rentner bewusst auf die Beine des Getöteten gezielt hat?

Fri Apr 27 17:58:36 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

Zitat:

Die Kernfrage ist doch: Was hat sich bei dem erneuten Abgleich der Aussagen mit den Spuren am Tatort verändert? Die Aussagen oder die Spuren? Wurde eventuell sogar schlampig ermittelt?

vielleicht. vielleicht hat sich opi nur verquatscht:D

 

wir wissen es halt nicht, und bevor das entschieden wurde, wird sich an diesem zustand auch nichts ändern;)

Fri Apr 27 17:59:11 CEST 2012    |    andyrx

das Gericht muss die Schuld des Rentners beweisen und nicht umgekehrt....wenn der Staatsanwalt nichts weiter hat als vage neue Vermutungen oder abgestimmte Aussagen von den Mittätern die ihre ursprünglichen Aussagen synchronisiert haben bleibt nicht viel übrig was eine Anklage rechtfertigt:o

 

mit einem ausgeschlafenen Anwalt muss sich der Rentner sicherlich keine Sorgen machen;)

 

mfg Andy

Fri Apr 27 17:59:28 CEST 2012    |    Drahkke

@micha1100

Da können wir uns auf Grund der vorliegenden Informationslage wohl nicht einig werden. Beide Versionen sind hypothetisch möglich. Das ändert aber IMHO nicht allzu viel an der Situation.

Fri Apr 27 18:01:41 CEST 2012    |    micha1100

Zitat:

Der gezielte Schuß ohne Täteransprache ist bestimmt kein milderes Mittel als der gezielte Schuß mit Täteransprache. Da bleibt die Annahme einer nicht gegebenen Erfolgsaussicht komplett außen vor.

Drahkke, ich werfe gleich mit dem bekannten Nuhr-Zitat nach dir.

Noch einmal: ein Mittel, das nicht geeignet ist, das gewünschte Ziel zu erreichen, wird bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht berücksichtigt. Nur unter den erfolgversprechenden Maßnahmen ist das mildeste auszuwählen.

 

Im übrigen argumentierst du gerade gegen dich selbst, wenn du eine Täteransprache forderst, denn damit belastest du den Rentner.

Fri Apr 27 18:03:52 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

dann sind wir uns jetzt tatsächlich in dem punkt einig, dass eine rechtsstaatliche überprüfung durchaus angemessen ist?

 

ist ja schon was....

Fri Apr 27 18:03:57 CEST 2012    |    andyrx

der Rentner braucht nur zu sagen ich wollte mein Recht am Eigentum verteidigen...das reicht,denn 2000.- Euro sind nicht die Äpfel von Nachbars Baum:o

 

eine rechtsstaatlich Prüfung hört sich anders an als eine Anklage wegen Totschlag....einem schweren Kapitalverbrechen was direkt hinter Mord rangiert:confused:

 

mfg Andy

Fri Apr 27 18:07:28 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

Zitat:

andyrx

 

der Rentner braucht nur zu sagen ich wollte mein Recht am Eigentum verteidigen...das reicht,denn 2000.- Euro sind nicht die Äpfel von Nachbars Baum

auch hier wäre die angemessenheit zu berücksichtigen.

was für einen hartz4'er 2/3 der jahreseinnahmen sind, ist für den rentner das durchschnittliche bordellbuget für monat, woche, tag?

 

erzähl mir jedenfalls nicht, dass das eine summe war für jemanden, der seine 21jährige lustsklavin mit einem mercedes cabrio ködert;)

 

ich weiß, ich bin böse:D

Fri Apr 27 18:08:16 CEST 2012    |    Spiralschlauch132397

Zitat:

Also was manche hier für Vorstellungen haben, was der Rentner hätte alles berücksichtigen sollen. Solche Entscheidungen fallen innerhalb weniger Sekunden. Nach Ansicht so einiger User hätte der Rentner vorher noch ein Rechtsgutachten einholen sollen, bevor er sich zur wehr setzt. Hoffentlich kommt ihr niemals in so eine Situation, mit eurer Aufasssung von Notwehr sehe ich schwarz für euch.

Das ist einer der Gründe, warum hier nicht jeder Waffen zu Hause haben darf und schon der Waffenbesitz stark reglementiert ist. Weil man mit so einer Waffe eben viel falsch machen kann. Es genügt ein unüberlegtes Zucken des Zeigefingers.

 

Deswegen gab es in Deutschland im Jahr 2008 "nur" ca. 100 Morde, bei denen Schusswaffen eine Rolle spielten.

 

Und in den den hier oft gelobten USA, wo man sich ja so toll wehren kann gab es im Jahr 2006 10.177 Morde durch Schusswaffengebrauch. 100-mal so viele. Also reine Morde, keine Notwehr-Szenarien. Wieviel "Notwehr-Tote" weiss ich nicht. Obwohl man sich dort angeblich ja viel besser als hier selber verteidigen darf.

 

 

Fri Apr 27 18:09:00 CEST 2012    |    andyrx

was wieviel Geld für wen ist spielt dabei keine Rolle....2000.- Euro sind was anderes als Äpfel oder Kirschen.

 

andere überfallen eine Bank und flüchten mit 2000.- Euro:p

 

mfg Andy

Fri Apr 27 18:12:51 CEST 2012    |    Drahkke

@micha1100

Nein, ich argumentiere hier nicht gegen mich selbst und belaste damit den Rentner.

 

Mein Einwand bezog sich nur auf deine Einlassung

 

"Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist das mildeste Mittel zu wählen, welches zur Zielerreichung geeignet ist. Wenn man davon ausgehen kann, dass ein bestimmtes Mittel (hier die Aufforderung zum Stehenbleiben) keine hinreichende Erfolgsaussicht hat, muss es nicht angewendet werden."

 

und hatte mit dem vorliegenden Fall eigentlich nicht wirklich etwas zu tun.

 

Wenn das wirklich rechtsstaatliche Praxis werden würde, dürfte jeder Polizist bei einer Verfolgung direkt auf einen Flüchtenden schießen, ohne ihn vorher zum Stehenbleiben aufzufordern (weil es ja sein könnte, daß da keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht). Dies darf und wird in Deutschland niemals Realität werden.

 

Im Notwehrrecht gelten aber wieder besondere Bedingungen, wie sie ja auch beim Fall Tennessee Eisenberg entsprechend zur Anwendung gekommen sind.

Fri Apr 27 18:16:44 CEST 2012    |    Spiralschlauch132397

Zitat:

was wieviel Geld für wen ist spielt dabei keine Rolle....2000.- Euro sind was anderes als Äpfel oder Kirschen.

andere überfallen eine Bank und flüchten mit 2000.- Euro:p

Genau. Alle Kassierer in Bank und Geschäften schwer bewaffnen. Dann gibt es viel weniger Überfälle und das ganze Gesocks kommt von der Strasse.

 

So ungefähr :confused: ?

Fri Apr 27 18:20:41 CEST 2012    |    Drahkke

Die Geldtransportfahrer sind bewaffnet. Das hat schon seine Gründe, auch wenn sie nur bedrucktes Papier transportieren.

Fri Apr 27 18:21:11 CEST 2012    |    Archduchess

pfft Lustsklavin.

 

Frag mal Müntefering. Das ist wahre Liebe von Frauen (für Geld und Macht)!

Außerdem ist das irrelevant. Ist das Neid?

Fri Apr 27 18:21:39 CEST 2012    |    chauvi

@sukkubus

 

Einer hier fand nur Argumente gegen die Notwehrsituation- ala sinnloses Hinterhergeballere ( mal frei übersetzt) , welches nicht durch Notwehrumstände gedeckt sei- während unsereiner ( "Weit vom Schuss") zwar nicht Zwerg Allwissend ist- aber sich durchaus eine Situation vorstellen kann, die eine andauernde Notwehrsituation annehmen lässt.

 

Allerdings auf der Basis: Raubüberfälle macht man nicht-und wenn doch, sollte man mit persönlichen Komplikationen rechnen.

 

..und das man vom Gericht nicht Recht bekommt, sondern ein Urteil ... ist bekanntes Basiswissen der Juristen

 

aber sukkubusse müssen ja wider besseres Wissen immer dagegen sein- ist deren Natur.:D

Fri Apr 27 18:22:13 CEST 2012    |    andyrx

der Eigentümer des Geldes entscheidet selbst wieviel Risiko er bereit ist zu gehen um sein Eigentum zu verteidigen....und hat dazu das Recht auf seiner Seite:o

 

von einem Bankangestellten am Schalter wird man dies nicht verlangen können...ist ja nicht sein Geld,der Geldtransporter hingegen hat Personal was dann auch entsprechend handeln kann....mit der Waffe in der Hand:eek:

 

mfg Andy

Fri Apr 27 18:22:31 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

also mir hat heute morgen einer ein paar kilo schwermetall gebracht und war gänzlich unbewaffnet:rolleyes:

Fri Apr 27 18:22:52 CEST 2012    |    Drahkke

Daß das Privatleben des Opfers für die Würdigung der Tat vollkommen irrelevant ist, hatte ich ja bereits vor einigen Seiten angemerkt. ;)

Fri Apr 27 18:27:20 CEST 2012    |    Spiralschlauch132397

"der Eigentümer des Geldes entscheidet selbst wieviel Risiko er bereit ist zu gehen um sein Eigentum zu verteidigen"

 

???

 

Wenn er die Konsequenzen seines Handelns trägt ... Nur viele wollen ja den Persilschein, dass ALLE Mittel recht sind. Das ist in den USA und den Spielfilmen und Fernsehserien vielleicht so. Hier zum Glück nicht.

Fri Apr 27 18:28:51 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

Zitat:

chauvi

@sukkubus

Einer hier fand nur Argumente gegen die Notwehrsituation- ala sinnloses Hinterhergeballere ( mal frei übersetzt) , welches nicht durch Notwehrumstände gedeckt sei- während unsereiner ( "Weit vom Schuss") zwar nicht Zwerg Allwissend ist- aber sich durchaus eine Situation vorstellen kann, die eine andauernde Notwehrsituation annehmen lässt..........aber sukkubusse müssen ja wider besseres Wissen immer dagegen sein- ist deren Natur.

geschwafel. den raubüberfall habe ich nie bestritten, jedoch die komische einstellung mancher möchtegernrambos fand ich höchst fragwürdig- nämlich ein schuß in den rücken ohne weitere nachfrage als völlig legitim anzusehen bzw. sich sogar noch darüber aufzuregen, dass das vor gericht geprüft werden soll.

ps: wenn du deine blutrote brille mal absetzen würdest, würdest du feststellen, das ich wohl doch nicht ganz allein mit dieser meinung bin.

Fri Apr 27 18:29:44 CEST 2012    |    andyrx

Zitat:

 

der Eigentümer des Geldes entscheidet selbst wieviel Risiko er bereit ist zu gehen um sein Eigentum zu verteidigen"

 

???

 

Wenn er die Konsequenzen seines Handelns trägt ... Nur viele wollen ja den Persilschein, dass ALLE Mittel recht sind. Das ist in den USA und den Spielfilmen und Fernsehserien vielleicht so. Hier zum Glück nicht.

die sind gedeckt durch geltendes Recht,er muss sein Eigentum nicht kampflos aufgeben...die meisten würden zwar eher den Räuber ziehen lassen um kein Risiko einzugehen,aber er hat es nicht getan und war damit im Recht:cool:

 

mfg Andy

Fri Apr 27 19:10:51 CEST 2012    |    Drahkke

Der Angegriffene braucht sich grundsätzlich auch nicht auf einen Zweikampf mit ungewissem Ausgang und möglichen Körperverletzungen einzulassen, außer er ist erkennbar eindeutig überlegen. Vielmehr darf er das Abwehrmittel wählen, das er zur Hand hat und das eine „sofortige und endgültige“ Beseitigung der Gefahr erwarten lässt. Er muss nicht auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel zurückgreifen, wenn deren Wirksamkeit zweifelhaft ist.

Fri Apr 27 19:29:56 CEST 2012    |    micha1100

Zitat:

Mein Einwand bezog sich nur auf deine Einlassung

"Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist das mildeste Mittel zu wählen, welches zur Zielerreichung geeignet ist. Wenn man davon ausgehen kann, dass ein bestimmtes Mittel (hier die Aufforderung zum Stehenbleiben) keine hinreichende Erfolgsaussicht hat, muss es nicht angewendet werden."

 

Wenn das wirklich rechtsstaatliche Praxis werden würde, dürfte jeder Polizist bei einer Verfolgung direkt auf einen Flüchtenden schießen, ohne ihn vorher zum Stehenbleiben aufzufordern (weil es ja sein könnte, daß da keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht). Dies darf und wird in Deutschland niemals Realität werden.

Drahkke, bitte akzeptiere einfach, dass du von dieser Materie nicht viel Ahnung hast.

 

Der Schusswaffengebrauch von Polizisten unterliegt völlig anderen Kriterien als bei der Notwehr.

Und auch bei Notwehr ist die Täteransprache keineswegs generell überflüssig, insbesondere kommt es natürlich nicht darauf an, was sein könnte, sondern wie sich die Situation für den Handelnden konkret darstellt.

Im vorliegenden Fall, wenn Täter in Panik in die Dunkelheit flüchten, sich wohl kaum durch Anrufen stoppen lassen und für das Opfer, welches sie nicht verfolgen kann, binnen weniger Sekunden unerreichbar sein werden, wird man wohl den sofortigen Schusswaffengebrauch rechtfertigen können (wenn dieser denn tatsächlich nur zur Verhinderung des Abtransports der Beute gedacht ist).

 

Soviel dazu, du lässt dich ja doch nicht belehren. Schönen Abend noch allerseits.

Fri Apr 27 19:32:43 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

ein anderer, der sein 'eigentum' in notwehr 'schützte'

 

soviel zum rechtfertigungsgrund schutz des eigentums.

:rolleyes:

Fri Apr 27 19:35:14 CEST 2012    |    chauvi

@sukkubus

 

es geht nicht darum ob ein Schuss in den Rücken legitim wäre- sondern ob das Schiessen auf die Beine eines flüchtenden Räubers mit seiner Beute -auf dem eigenen Grund und Boden- um die Flucht zu verhindern- nicht doch noch vom Notwehrrecht erfasst wird, wie es micha1100 eigendlich herausgearbeitet hatte.

 

Das es da Fehltreffer geben kann-steht auf einem anderen Blatt.

 

Nur : Vor gericht und auf hoher see....

 

s a. : Benno Ohnesorg, Kurras- so gehts auch !:mad: , das stank von Beginn an.

 

Das zitierte Urteil passt nun überhaupt nicht zum Raubüberfall, wie er hier dargestellt wurde.

 

Hier lag niemand auf der Lauer- der Raub-Überfall dauerte mit der Flucht/Abzug noch an.

Fri Apr 27 19:36:22 CEST 2012    |    Drahkke

@micha1100

Du glaubst allen Ernstes, daß die Täter im vorliegenden Fall "in Panik" in die Duneklheit flüchteten? :confused:

 

Das waren polizeibekannte Intensivtäter! Außerdem wußten diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht, daß der alte Herr gerade eine Schußwaffe in die Hand genommen hatte.

Fri Apr 27 19:40:34 CEST 2012    |    Drahkke

@sukkubus

Bei dem Leipziger Fall sehe ich keine Parallelen zu dem hier diskutierten Fall. In Leipzig fanden schließlich keine Raubüberfälle statt.

Fri Apr 27 19:47:56 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

Zitat:

Dreifachmörder zu lebenslanger Haft verurteilt - Täter sieht sich nach wie vor als Opfer

ich sehe die parallele darin, das -wie hier immer so vollmundig getönt wird- derjenige sein eigentum schützen wollte.

was hier ebenso als rechtfertigungsgrund genommen wird, weil sich ein schuß in den rücken schlecht mit einem angriff erklären läßt.

Fri Apr 27 19:51:29 CEST 2012    |    Drahkke

@sukkubus

In dem von dir verlinkten Fall wurde noch auf den Täter geschossen, als dieser bereits am Boden lag und außerdem noch mit einem Metallteil zugeschlagen. Daraus eine Notwehrsituation zu konstruieren, ist absurd.

Fri Apr 27 19:55:23 CEST 2012    |    bjoern1980

@micha1100

War keineswegs böse gemeint - ich habe nur vorhin nochmal den "Bericht" der TAZ zu dem Thema gelesen, in dem mir persönlich etwas zuviel Mitleid für den armen Jungen (Intensivtäter) hindurchkam.

 

Im Übrigen frage ich mich, warum es in einem Rechtsstaat möglich sein kann, dass die Angehörigen des erschossenen Räubers monatelang das Anwesen des Opfers belagern, in einem Interview (z.B. TAZ) offen eine Drohung aussprechen und letztendlich dafür sorgen, dass das Opfer sein Haus samt Grundstück verkauft.

 

Ich persönlich hoffe, dass der Senior an seinem neuen Wohnsitz (ist sicher klasse, mit 78 Jahren aus so einem Grund nochmal umziehen zu müssen) Ruhe von der Sippe hat.

Fri Apr 27 19:58:22 CEST 2012    |    Drahkke

Ja, mich würde auch mal interessieren, was unser Rechtsstaat dagegen unternommen hat, daß die Angehörigen des erschossenen Räubers monatelang das Anwesen des Opfers belagerten und in einem Interview offen eine Drohung aussprachen. Hier wurden schließlich einige Rechtsgüter massiv verletzt.

Fri Apr 27 20:13:33 CEST 2012    |    andyrx

Die TAZ:rolleyes:

 

Zitat:

Das große linke Nachrichten-Portal der "tageszeitung" aus Berlin: Unabhängig dank mehr als 11.000 Genossen.

klar doch mit Feindbild ''lebenslustiger Millionär'' schiesst auf ''armes Migrantenkind'' was nie eine Chance im Leben hatte...immer diskriminiert und benachteiligt:eek:

 

lässt es sich für ein linkes Blatt sehr gut arbeiten:mad:

 

Das eben sehr viele gerade dieser Jugendlichen andere Jugendliche terrorisieren,immer die neuesten Handys und Markenklamotten haben müssen indem man diese anderen wegnimmt oder eben ''abzieht'' wie das so schön heisst und dann via Kuschelkurs ein paar Sozialstunden zur Integration bekommen....das passt in die linke Propaganda:(

 

Das reale Leben zeigt genau hier wo das hinführt....ein vollendeter bewaffneter Raub in einer Bande mit üblen Folgen...andere Rentner wären vor Angst eventuell an Herzversagen gestorben,dieser hier hat sich gewehrt und damit haben diese ''harten Jungs'' nicht gerechnet....eine harte Strafe für den polizeibekannten Straftäter hätte ihn eventuell davor bewahrt und die Hemmschelle eventuell heraufgesetzt....aber so ist er nun mit 16 Jahren tot und das war ganz sicherlich nicht die Schuld des Opfers.

 

mfg Andy

Fri Apr 27 20:22:44 CEST 2012    |    niko1961

@ Cohni

 

Danke für deinen Beitrag, da kann ich dir nur zustimmen. All die Hobbyhenker und Wutentbrannten, die sich von Situationen beherrschen lassen, statt Situationen zu beherrschen, finden sich irgendwann auf irgendeiner Anklagebank wieder.

 

Oft ist es für eine Umkehr und ein Dazulernen zu spät. Wer 10 Jahre und länger sitzen muss, wird es schwer haben, nochmal Fuß in einer Gesellschaft zu fassen, die zeitlich an ihm vorbeigezogen ist.

 

Wer nicht lernt, den bestraft das Leben. Schaut sie euch doch alle an, die im Knast sitzen. Die meisten von denen glauben doch heute noch, dass sie im RECHT waren. Und was nützt es ihnen??? - Das sind die Typen, die dann im Knast auch nur noch Scheisse bauen, weil sie sich eigentlich schon immer aufgegeben hatten.

 

JETZT wach werden und an sich selbst arbeiten, wenn noch die Gelegenheit dazu da ist, - das nützt mit Sicherheit aber das können nur Menschen, die wirklich stark sind und an sich selbst glauben. Wer schwach ist, weil er selbst noch nicht einmal an sich selbst glaubt, der geht in den Knast, denn der glaubt es reichen im Leben Muskeln zum Draufhauen und dafür nix im Hirn.

 

Ein bewußter Schuss in den Rücken wird zu 99.99% aus niedrigen Motiven begangen. Solche Leute glauben, Sie wären Gott und hätten das Recht zu töten. Das aber hat niemand auf dieser Welt.

 

Ich wünsche allen hier, die glauben, Gegengewalt wäre das richtige Mittel für Gewalt, dass Sie Ihre eigene Haltung auf einen kritischen Prüfstand stellen, um daraus etwas POSITIVES für ihr Leben zu lernen. Eine Gewaltspirale tötet mehr oder weniger immer beide Seiten. Dazu sind wir nicht auf dieser Welt, denn wir sind kein Müll. Dann sollten wir auch nicht so miteinander umgehen!

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