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andyrx

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Wed Apr 25 10:09:02 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (1104)    |   Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mord, Notwehr, Politik, Umfrage

Totschlag oder Notwehr..??

Notwehr oder Totschlag..??Notwehr oder Totschlag..??

Moin

 

Ein alter Mann wird überfallen und erschiesst einen von 5 flüchtenden jugendlichen Tätern,der Fall aus dem LK Stade sorgte für Aufsehen und nimmt ein nicht erwartetet Wendung....:eek:

 

Zitat:

Der 78-Jährige war im Dezember 2010 von fünf jungen Männern auf seinem Grundstück in Sittensen (Landkreis Rotenburg/Wümme) mit vorgehaltener Waffe überfallen und ausgeraubt worden. Ein 16-Jähriger starb, als der Rentner viermal auf die Flüchtenden schoss. Die anderen Täter im Alter von 23 bis 25 Jahren wurden wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

 

Das Ermittlungsverfahren gegen den Rentner war im Juli 2011 eingestellt worden, weil er sich nach der damaligen Überzeugung der Staatsanwaltschaft in einer sogenannten Notwehrlage befunden hatte. Er sei daher berechtigt gewesen zu schießen.

 

Notwehr "objektiv und subjektiv fraglich"

Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren hatte die Familie des Getöteten Beschwerde eingelegt. Alle Zeugen seien deshalb nochmals angehört worden, sagte Vonnahme. Die Aussagen seien erneut mit den Spuren am Tatort und mit den Angaben des Rentners verglichen worden. "Daraufhin hat sich die Waage zum Nachteil des 78-Jährigen geneigt", sagte Vonnahme. Eine Notwehrsituation sei "objektiv und subjektiv fraglich". Somit sei der Schuss in den Rücken des Jugendlichen nicht gerechtfertigt gewesen und müsse als Totschlag bewertet werden.

 

Das Landgericht Stade muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und die Hauptverhandlung eröffnet wird. Der Rentner bleibt vorerst auf freiem Fuß. "Es besteht kein Haftgrund", betonte Vonnahme

Quelle und ganzer Artikel-->http://regionales.t-online.de/.../index

 

hier der Bericht von damals aus der Kreiszeitung-->http://www.kreiszeitung.de/.../...erschiesst-einen-taeter-1047108.html

 

die Täter hatten damals seine Geldbörse mit 2000.- Euro erbeutet....und sind als Intensivtäter bekannt gewesen.

 

wie seht ihr das...einem flüchtenden Räuber hinterherschießen...um sein Eigentum zu sichern??

 

Ist das OK oder überzogen..??

 

mfg Andy


Wed Apr 25 13:02:07 CEST 2012    |    Standspurpirat34477

@Andy Das darf man in D doch nicht laut aussprechen, sonst ist man ja gleich rechtsradikal -.-

Wed Apr 25 13:03:04 CEST 2012    |    Habuda

@DerbyLover: Sagt einem aber nicht auch der gesunde Menschenverstand, dass man weder andere Leute beraubt noch mit einer Waffe bedroht?

 

Wer jemanden (mit vorgehaltener Waffe) überfällt/ausraubt/..., der muss damit rechnen dass sich dieser wehrt und dass man dabei eventuell getötet wird.

 

Der Rentner hat alles richtig gemacht in meinen Augen.

Wed Apr 25 13:06:22 CEST 2012    |    Standspurpirat34477

@Habuda sehe ich auch so. In anderen Staaten (nicht nur USA) MUSS man sogar damit rechnen das der Bewohner selbst auch bewaffnet ist.

Wed Apr 25 13:08:32 CEST 2012    |    olli190175

ich würde den Rentner verurteilen ...

 

... zu einem Wochenendkurs auf der Schießbahn, damit er seine Treffsicherheit verbessert.

4 Schüsse und nur ein Treffer ... das muss doch unbedingt geahndet werden.

 

Notwehr war´s natürlich nicht, man könnte es rein emotional "Vergeltung" nennen.

Ein Denkzettel an das Umfeld dieser räuberischen Brut war es allemal.

Wed Apr 25 13:09:34 CEST 2012    |    Shibi_

Aus meiner Sicht totschlag, immerhin befand er sich schon auf der Flucht, was bedeutet es war keine unmittelbare Notwehr mehr. Notwehr wäre es gewesen wenn der Rentner während des Überfalles geschossen hätte.

 

mfg, Tobi

Wed Apr 25 13:09:40 CEST 2012    |    stef 320i

Also ich fasse zusammen:

 

Rentner wird mit Waffengewalt von 5 (!) Tätern überfallen.

Rentner ist ebenfalls bewaffnet und wehrt sich. Dabei wird einer der Täter getötet.

 

Ergo ist der Rentner der Schuldige? :D

 

 

Ist klar ne....

Wed Apr 25 13:12:19 CEST 2012    |    cone-A

Wehre ich mich noch, wenn der Angreifer schon auf der Flucht ist?

Wed Apr 25 13:12:54 CEST 2012    |    Bayernlover

Man WEHRT sich nicht, wenn man einem Flüchtenden hinterherschießt, rafft das hier eigentlich irgendjemand? Aber das könnt ihr gern mal in der USA versuchen :D

Wed Apr 25 13:12:56 CEST 2012    |    andyrx

Eventuell fehlt mir ja auch einfach der Intellektuelle Zugang um Mitleid mit dem Täter zu haben:D:D

 

Mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir jedoch was anderes...die Täter waren zu fünft und hatten keine Scheu ihren Überfall mit der Beute abzuschließen,der ausgelöste Alarm hat nicht dazu geführt die Tat abzubrechen....es war vollendeter Raub und die Täter waren sich recht sicher in ihrer Sache:o

 

Zu sicher...:eek:

 

MfG Andy

Wed Apr 25 13:25:49 CEST 2012    |    Faltenbalg9980

Frage: Ist in D der Schutz von eigentum gar nicht vom Notwehrrecht erfasst?

 

Ansonsten wäre beim Abhauen mit Beute der angriff auf eigentum noch im Gange => notwehr

Wed Apr 25 13:27:49 CEST 2012    |    Drahkke

Doch, in Deutschland ist auch der Schutz von Eigentum im Notwehrrecht erfaßt.

 

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

Wed Apr 25 13:28:03 CEST 2012    |    stef 320i

Ist doch in dem Fall scheissegal ob die schon flüchten oder nicht.

Bewaffneter Raubüberfall, und dann jammern weil sich jemand wehrt und zufällig auch bewaffnet ist und davon auch Gebrauch macht.

 

Juristisch gesehen wars natürlich keine Notwehr. Eher Totschlag im Affekt.

Verdient haben sies trotzdem... (vorsicht, nur meine persönliche Meinung). Ich sag "Bravo!" zum Rentner.

Wed Apr 25 13:28:31 CEST 2012    |    corsi 001

Eigentum ist eine Sache ( sachgegenstand)

Notwehrrecht ist im BGB klar definiert!!!!

und das sogenante vesthalte gesetz nach BGB

Wed Apr 25 13:29:57 CEST 2012    |    Standspurpirat34477

Zitat:

Man WEHRT sich nicht, wenn man einem Flüchtenden hinterherschießt, rafft das hier eigentlich irgendjemand? Aber das könnt ihr gern mal in der USA versuchen

Deine Freundin wird in einer dunklen Gasse vergewaltigt, als du dazu kommst flüchtet der Täter, also schießt du ihm nicht hinterher weil er ja schon flüchtet. Ja ne is klar.

Wed Apr 25 13:32:48 CEST 2012    |    Drahkke

Es ist ja nicht so, daß nur der Getöte einen Fluchtversuch unternommen hat. Das waren alle fünf.

Wed Apr 25 13:34:39 CEST 2012    |    Spurverbreiterung51950

Für mich ist die Angelegenheit ganz einfach erklärt.

Hätte der 16 jährige den Rentner nicht überfallen würde dieser jetzt noch leben.

Wer schützt uns den hier in Deutschland, wenn nicht wir uns selber.

In Deutschland gibt es erst Handlungsbedarf wenn man schon vergewaltigt, ausgeraubt, zu Tode geprügelt wurde. Der Rentner ist nicht Schuldig.

Das ist meine persönliche Meinung und soll nicht zur Selbstjustiz anstiften, das wäre dann ja eine Straftat und müsste auch so behandelt werden.

Wed Apr 25 13:36:21 CEST 2012    |    stef 320i

@carundco: Ja, und sollten die Täter danach gefasst werden sind die Strafen lächerlich!

 

Ausser Du bescheisst das Finanzamt. Dann sitzt Du schneller 5 Jahre aufwärts als Du schauen kannst ;)

Wed Apr 25 13:37:58 CEST 2012    |    Standspurpirat34477

@stef 320i

Ja klar, dort geht es ja um Geld. Steuerhinterziehung, Raubmordkopieren etc wird alles hart bestraft.

Wed Apr 25 13:38:21 CEST 2012    |    Bayernlover

"Deine Freundin wird in einer dunklen Gasse vergewaltigt, als du dazu kommst flüchtet der Täter, also schießt du ihm nicht hinterher weil er ja schon flüchtet. Ja ne is klar."

 

Was hab ich davon? Sinnvoller ist es da, sich um meine Freundin zu kümmern, die hat es dann dringender nötig. Ungeschehen kann ich es dann sowieso nicht mehr machen.

 

Wie im Mittelalter hier :D

 

Hat sie ja auch viel davon, wenn ich dann jahrelang im Knast vergammle...

Wed Apr 25 13:39:06 CEST 2012    |    Rigero

Zitat:

Deine Freundin wird in einer dunklen Gasse vergewaltigt, als du dazu kommst flüchtet der Täter, also schießt du ihm nicht hinterher weil er ja schon flüchtet.

Stell Dir vor, der Himmel drohte dir auf Erden auf den Kopf zu fallen und du fändest kein Raumschiff, mit dessen Hilfe du ein neues Leben auf dem Mars beginnen könntest ...

Wed Apr 25 13:39:18 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

also von andyrx hätte ich mehr erwartet als dumpfes stammtischgeblubbere:(

Wed Apr 25 13:41:25 CEST 2012    |    Drahkke

Ich gehe mal davon aus, daß der Getöte der Aufforderung des Schützen zum Stehenbleiben nicht Folge geleistet hat.

Wed Apr 25 13:41:27 CEST 2012    |    stef 320i

@sukkubus: Heul doch... Auf welchen Beitrag von Andy beziehst Du Dich überhaupt?

Wed Apr 25 13:42:11 CEST 2012    |    Federspanner34398

Es muß endlich Schluß sein, daß dem Täter immer mehr Aufmerksamkeit und Mitleid gewidmet wird als dem Opfer. In Österreich hab ich den Hals voll von diesem Scheiss (Pardon). Der Täter, falls er lebt, kriegt bei uns psychischen Beistand oder im Falle des Todes, dessen Familie. Der Geschädigte bleibt übrig, soll er sich halt am Zivilrechtsweg was holen:D., oder er kommt vors Strafgericht und wird dort als Mörder bezeichnet.

Wed Apr 25 13:42:22 CEST 2012    |    Batterietester31465

Totschlag, er wird bestimmt verurteilt.

Wed Apr 25 13:42:43 CEST 2012    |    Multimeter31978

wer mit einer waffe jemanden überfällt der muss sich dann nicht wundern. viel eher frage ich mich woher opi den auf einmal den ballermann her hatte. wen der die zimmerflak den angreifern abgenommen hat dann isses für mich ein klarer fall von notwehr. wen einer auf mich losgeht und sich nachher wundert warum ihm nachher die halbe kauleiste fehlt dann hätter es eben besser nicht gemacht. hätte sich der renter den ausrauben lassen sollen? die band dann anzeigen und kevin, murrat und ivan hätten dann trotz (warscheinlicher) vorstrafen trotzdem nur 12 stunden gemeinnützige arbeit verrichten müssen?

 

ich finds schade das man langsam in deutschland us verhältnisse hat.

Wed Apr 25 13:43:12 CEST 2012    |    Drahkke

Leider erläutert der verlinkte Bericht nicht, warum die Notwehr "objektiv und subjektiv fraglich" sein soll...

Wed Apr 25 13:43:27 CEST 2012    |    Standspurpirat34477

Wie Til Schweiger schon bemerkte haben wir in D zu viele Gutmenschen.

Wed Apr 25 13:50:25 CEST 2012    |    corsi 001

selbst unsere Polizei beamten habe da klare Grundlagen die zubeachten sind, der gebrauch einer Waffe darf nur im eusersten fall angewant werden, der da ist " das eigene leben zu sichern" PUNKT

 

das ist nicht der fall hier

 

hier hat aber der Rentner nach dieser für sich lebensbedrohlichen situaion auf den flüchteten geschossen und nicht direkt zum eigenschutz seines lebens ;)

und da kommt er nicht drum rum selbst vor dem Richter zustehn , weil er sich falsch verhalten hat

auch dafür muss man bestraft werden !!!

mfg

Wed Apr 25 13:53:24 CEST 2012    |    Federspanner34063

Zitat:

Ihm wurden 2000.-,Euro gestohlen,darf man nicht sein Eigentum verteidigen....??

Doch, angemessen schon. Sind 2000 EUR eine Schießerei wert? Den Berichten nach hat er die Bande erfolgreich in die Flucht geschlagen und das alleine. Dabei hätte er es bleiben lassen sollen. Er hatte bereits das Beste erreicht, was in der Situation gegen eine Übermacht möglich war. Warum schiesst man dann noch?

 

Zitat:

Notwehr nur für Leib und Leben??

Ehrlich gesagt, ich finde in dieser Art: Ja! Eine Schusswaffe dieser Art ist gemacht, um aus der Entfernung zu töten, er hatte schließlich keine Gummigeschosse oder Reizgas geladen. Das muss und darf nur das letzte Mittel sein, um Leib und Leben zu schützen. Jeder Profi lernt das auch so.

 

Zitat:

Manch einen möchte ich sehen wenn er jemanden dabei erwischt der sein Auto klaut oder den Spiegel abtritt und Scheiben einschlägt:o

Der wird hier groß herumposaunen, wie er es den Leuten furchtbar heimzahlen würde blabla usw. In der Praxis erwischt man die Leute zu 99% sowieso nie und nachdem die Versicherung alles bezahlt hat und noch was für ein neues Navi herausgesprungen ist, ist die Sache vergessen.

 

 

Zitat:

Wie Til Schweiger schon bemerkte haben wir in D zu viele Gutmenschen.

Bringen wir jetzt Zitate aus Kinderschänderprozessen mit in einen Überfallthread? Dann soll Til Schweiger sich in seine geliebten USA verziehen, wenn es dort so toll ist und er im Internet sehen kann, wessen Haus Rot markiert ist, weil ein böser Bube drinnen wohnt.

Wed Apr 25 13:54:04 CEST 2012    |    Rorschach75

Danke stef !

 

Das wollte ich auch gerade schreiben.

 

 

Und was mein Statement in Sachen Herrn Breivik und seine Rechtsanwältin anbelangt:

 

Mir ist das System eines Rechtsstaates sehr wohl bekannt, nur könnte ich so einen Herrn wie Herrn Breivik nicht vor Gericht vertreten wäre ich Rechtsanwalt. Dies könnte ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. So viel Geld könnte man mir nicht bieten.

Es hat jedoch _nichts_ mit der Tatsache zu tun, das jedem, auch einem Massenmörder, juristischer Beistand zusteht. Es soll jeder Rechtsanwalt so ein Mandat aufnehmen, sofern er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann...Ich, wie gesagt, könnte und würde es definitiv nicht.

 

 

"Minderheiten" war wohl zurecht sehr unglüpcklich ausgedrückt.

"Gruppierungen" hätte es besser getroffen.

Und wenn ich zu fünft in ein Privatanwesen eindringe, gewaltbereit mit dem Ziel mich an fremden Gütern illegal zu bereichern und dies evtl mit Waffengewalt durchzusetzen dann, sollte man auch damit rechnen können das sich nicht jeder ohne weiteres ausrauben lässt und das man u.U. auch an den "Falschen" gerät und der seinerseits mit der groben Kelle austeilt.

 

Wer hat hier geschrieben, er wollte mal die Reaktion von einigen sehen, wenn die Seitenscheiben eingeschlagen und die Aussenspiegel abgetreten werden.....? Würde ich auch zu gene mal sehen !

 

Wenn bei mir jemand einsteigt und sich an meinem Eigentum breichern will, dann werde ICH sicher nicht zusehen und nix tun.

Wenn jemand meinen Vater, der im Heim lebt nach einem Schlaganfall, berauben will wenn er grade meinen guten Tag hat und im Park spazieren geht, wenn ich da in der Nähe bin und es mitbekomme, den zieh ich auf links.

 

Aber dann kommen sich er die Gutmenschen wieder angerannt und argumentieren mit "schwerer Kindheit" oder "Migrationshintergund" und der gute bekommt nen Mofa-Führerschein bezahlt und ne Delphin-Therapie in Florida....

Wed Apr 25 13:54:57 CEST 2012    |    Kurvenräuber18294

eindeutig notwehr...

 

wenn man überfallen wird, dann soll man auch ruhig die täter erschießen dürfen. interessiert doch eh keinen, wenn ein verbrecher bei frischer tat ertappt und erschossen wird... thats life..

Wed Apr 25 13:55:49 CEST 2012    |    HUKoether

Es ist Totschlag im Affekt!

 

Allerdings ist der Rentner freizusprechen, da es nicht zur Tat gekommen wäre, wäre er nicht überfallen worden!

 

Auf keinen Fall darf die Familie irgendwie entschädigt werden, den das hieße ja: Rentner überfallen, dann ist wenigstens meine Familie reich.

 

Gruß, HUK

 

PS.: Das ist natürlich nur angewandtes Halbwissen mit persönlichem Gerechtigkeitsempfinden.

Wed Apr 25 13:56:31 CEST 2012    |    perchlor

Zitat Bayernlover:

Zitat:

"Deine Freundin wird in einer dunklen Gasse vergewaltigt, als du dazu kommst flüchtet der Täter, also schießt du ihm nicht hinterher weil er ja schon flüchtet. Ja ne is klar."

 

Was hab ich davon? Sinnvoller ist es da, sich um meine Freundin zu kümmern, die hat es dann dringender nötig. Ungeschehen kann ich es dann sowieso nicht mehr machen.

@ Bayernlover,

Dein Vergleich hinkt da etwas, die Albaner hatten die Beute schon! Also was würdest Du tun wenn Du dazukommst wenn 5 bewaffnete Albaner DEINE Freundin als Sexsklavin in`n Puff entführen wollen??

Ruft Du hinterher "Baby, keine Bange, alles halb so schlimm, ich wart auf Dich" ???

 

Teilschuld an der Situation sehe ich auch an unseren Einreise- u. Aufenthaltsregelungen, JEDER X - Beliebige erhält hierzulande ein Dach über`n Kopp und `ne satte Grundversorgung, und die Extras . . . .na man sieht`s ja. Der Getötete war mehrfach wegen ähnlicher Delikte aufgefallen / straffällig geworden, eine Abschiebung / längere Freiheitsstrafe hätte das Ganze verhindert.

Wed Apr 25 13:58:48 CEST 2012    |    Bayernlover

"Also was würdest Du tun wenn Du dazukommst wenn 5 bewaffnete Albaner DEINE Freundin als Sexsklavin in`n Puff entführen wollen??"

 

Die Leute erschießen, aus Notwehr, um ein Verbrechen zu verhindern. Da findet das Verbrechen nämlich gerade statt (Entführung) und ist nicht schon vorbei (Einbruch). Ob 2000€ einen Toten rechtfertigen, bezweifle ich jetzt mal.

Wed Apr 25 14:02:50 CEST 2012    |    Archduchess

Richtig, wenn man sich falsch verhält gibts eben die Quittung, auch wenn man nicht wirklich "schuld" hat.

Und deswegen bekommen die zu lange sicherheitsverwahrten Vergewaltiger Geld vom deutschen Staat.

 

Hoffentlich, Staat will natürlich in Berufung gehen.

Wobei ich 78.000 € für 12 Jahre ZUSÄTZLICH wenig finde.

Wed Apr 25 14:10:35 CEST 2012    |    Batterietester171

Freispruch, statt 'Kugel in den Kopf':

 

Google > Pappelseemord

Wed Apr 25 14:14:38 CEST 2012    |    Multimeter17639

Auf eigenem Grundstück darf er seine Waffe tragen, wenn er einen Waffenschein hat.

Er wollte sicher auf die Beine Schießen nach einem Warnschuß, aber leider ist der

Schuß in den Rücken gegangen. ( Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um )

In USA wäre das ganz legal und ohne Folgen.

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