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andyrx

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Wed Apr 25 10:09:02 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (1104)    |   Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mord, Notwehr, Politik, Umfrage

Totschlag oder Notwehr..??

Moin

Ein alter Mann wird überfallen und erschiesst einen von 5 flüchtenden jugendlichen Tätern,der Fall aus dem LK Stade sorgte für Aufsehen und nimmt ein nicht erwartetet Wendung....😰

Zitat:

Der 78-Jährige war im Dezember 2010 von fünf jungen Männern auf seinem Grundstück in Sittensen (Landkreis Rotenburg/Wümme) mit vorgehaltener Waffe überfallen und ausgeraubt worden. Ein 16-Jähriger starb, als der Rentner viermal auf die Flüchtenden schoss. Die anderen Täter im Alter von 23 bis 25 Jahren wurden wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Rentner war im Juli 2011 eingestellt worden, weil er sich nach der damaligen Überzeugung der Staatsanwaltschaft in einer sogenannten Notwehrlage befunden hatte. Er sei daher berechtigt gewesen zu schießen.

Notwehr "objektiv und subjektiv fraglich"
Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren hatte die Familie des Getöteten Beschwerde eingelegt. Alle Zeugen seien deshalb nochmals angehört worden, sagte Vonnahme. Die Aussagen seien erneut mit den Spuren am Tatort und mit den Angaben des Rentners verglichen worden. "Daraufhin hat sich die Waage zum Nachteil des 78-Jährigen geneigt", sagte Vonnahme. Eine Notwehrsituation sei "objektiv und subjektiv fraglich". Somit sei der Schuss in den Rücken des Jugendlichen nicht gerechtfertigt gewesen und müsse als Totschlag bewertet werden.

Das Landgericht Stade muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und die Hauptverhandlung eröffnet wird. Der Rentner bleibt vorerst auf freiem Fuß. "Es besteht kein Haftgrund", betonte Vonnahme

Quelle und ganzer Artikel-->

http://regionales.t-online.de/.../index

hier der Bericht von damals aus der Kreiszeitung-->http://www.kreiszeitung.de/.../...erschiesst-einen-taeter-1047108.html

die Täter hatten damals seine Geldbörse mit 2000.- Euro erbeutet....und sind als Intensivtäter bekannt gewesen.

wie seht ihr das...einem flüchtenden Räuber hinterherschießen...um sein Eigentum zu sichern??

Ist das OK oder überzogen..??

mfg Andy

Notwehr oder Totschlag..??Notwehr oder Totschlag..??

Wed Apr 25 11:34:26 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

Zitat:

Wobei so ein Sportpfeil nicht tödlich ist, es sei denn bei einem direkten Kopftreffer.

das halte ich aber für ein gerücht. wenn das ein ordentlicher pfünder ist, geht der pfeil hinten in den brustkorb und kommt vorn wieder heraus.

in herz- oder aortagegend dürfte der beglückte kaum noch die ankunft des notarztes erleben.

Wed Apr 25 11:34:44 CEST 2012    |    Antriebswelle133067

nein ich hab das so gemeint das ich mach verbaler warnung evtl nicht zögern würde die beine als ziel in betracht zu sehen.. ich hoffe dass ich niemals in die situation kommen werde!! aber ich werde es gegebenfalls nicht zu lassen das mir jemand schaden zu fügt sofern ich das mit geeigneten mitteln verhindern kann werde ich die auch tun..

Wed Apr 25 11:34:55 CEST 2012    |    Federspanner34063

Flüchtenden in den Rücken zu schießen ist für mich keine Notwehr und damit nicht mehr zu rechtfertigen, von einer Privatperson in der beschriebenen Situation schon gar nicht. Das hätte ich anders gesehen, wenn sich die Parteien gegenübergestanden hätten und es in dieser Situation oder in einem Gerangel zu einem Schuß gekommen wäre. Aber auch in einer Bedrohungsituation hätte man einen Warnschuß absetzen können. Ich denke, man kann die einschüchternde Wirkung, die von einer abgefeuerten echten Schußwaffe ausgeht schon als sehr groß beschreiben, auch wenn es "nur" ein Warnschuß ist. Für mich steht fest, dass der alte Herr demnach recht flink zur Waffe greift, um sein Verständnis von Recht und Ordnung durchzusetzen. Aus meiner Sicht damit nicht voll zurechnungsfähig und für den Besitz echter Waffen ungeeignet. Ausnahmesituation hin oder her, ohne Waffe wäre er immer noch überfallen worden, was schlimm ist, aber Tote hätte es vermutlich nicht gegeben. Darunter leiden werden am Ende vernünftige Sportschützen.

Wed Apr 25 11:35:49 CEST 2012    |    Antriebswelle133067

der sportpfeil ist passend plaziert genauso tödlich wie einer mit ner jagdspitze!!

wie schon mehrmals gesagt, ich finde es absolut nicht gut das er ihn von hinten erschossen hat! aber man muss sich in die lage des alten mannes versetzen und dann kann man evtl auch sein "fehlverhalten verstehen!!".

Wed Apr 25 11:36:03 CEST 2012    |    Daemonarch

Zitat:

Das war kein Rentner, das war ein selbst ernannter Hilfspolizist, der mangels Eignung bei der Polizei nicht angenommen wurde. Vom Rentneralter jedenfalls weit entfernt...

Noch bizarrer... Ein südamerikanisch-stämmiger Rassist mit deutschem Nachnamen, der mit sicherheit massiv einen an der Waffel hat...

Eine Art Mini-Breivik, dem ich eine elend lange Gefängnisstrafe wünsche...

Wed Apr 25 11:37:01 CEST 2012    |    stef 320i

Wenn sich jemand zu räuberischer Erpressung entschließt, dazu noch bewaffnet... Und dann auf den falschen trifft der sich das nicht gefallen lässt... Dann ist das persönliches Pech.

Wed Apr 25 11:37:23 CEST 2012    |    Spannungsprüfer136022

Breivik ist krank, aber danke, jetzt kommt nach der Nazikeule die Breivikkeule......

Wed Apr 25 11:38:00 CEST 2012    |    Turboschlumpf5

@Fordlover
Hast Du schon mal in einer höchst angespannten Situation versucht, mit Puls 180 einen gezielten Schuss abzugeben?

Die Polizei trainiert dies zwar, aber es gibt nur ganz ganz wenige, die körperlich und mental in der Lage sind, dieses Training in einer echten Situation umzusetzen.

So einfach mal die Beine bei einem beweglichen Ziel zu treffen ist selbst aus wenigen Metern viel schwieriger, als man denkt...

Wed Apr 25 11:39:18 CEST 2012    |    EX-Porschefahrer

was mag dem überfallenen alten Mann durch den Kopf gegangen sein. 5 Täter, bewaffnet. Die Flucht wohl nur durch den Alarm ausgelöst. 4 Schuß und evtl. nur ein Treffer ? Ich verstehe sein Handeln als Handeln im Ausnahmezustand. Wenn der Staatsanwalt der Ansicht ist, es lägen genügend Beweise vor, wird er wohl Anklage erheben müssen.

Bei der zunehmenden Verrohung vor allem jugendlicher Gewalttäter mußte er auch damit rechnen, daß diese wiederkommen, wenn Gras über die Sache gewachsen ist.

Einige Gesetze bedürfen m. E. dringend der Überarbeitung.

Wed Apr 25 11:40:12 CEST 2012    |    Spannungsprüfer136022

Ich bin zum glück noch nicht in die Lage Gekommen, aber sollte Jemand auf meinen Grund und Boden irgend etwas versuchen was nicht rechtens ist, bekommt er Probleme....

Wed Apr 25 11:41:30 CEST 2012    |    Spannungsprüfer136022

Nun gut, die 110er Truppe ist bei mir gleich ums Eck....

Wed Apr 25 11:42:52 CEST 2012    |    Turboschlumpf5

Und Du riskierst Dein eigenes Leben? Selber schuld...

Wed Apr 25 11:43:58 CEST 2012    |    RobertK81

Es ist vermutlich davon auszugehen, daß jeder Befürworter dieses Todesschusses hier auch dafür ist, daß wir die Todesstrafe für Diebe einführen (Hand abhacken wie bei der Scharia reicht nicht). Oder?
Sonst wäre der "geschieht ihm Recht" Quatsch vermutlich nicht einfach so geäußert worden. Oder?

Und alle diese Befürworter haben dann sicherlich auch kein Problem damit, wenn jeder Dieb sich ab sofort bewaffnet und sein Opfer prophylaktisch erschießt, bevor er abhaut. Oder?

Warum der Fall keine Notwehr sein kann, wurde ja schon hinreichend dargelegt. Warum es gut ist, daß vor Gericht Richter und Anwälte zuständig sind und nicht der hiesige Mob, ist auch klar geworden.

mfg,

Robert

Wed Apr 25 11:44:14 CEST 2012    |    Spannungsprüfer136022

Du würdest Dabeistehen wenn einer deine Freundin vergewaltigt?

Wed Apr 25 11:44:30 CEST 2012    |    Federspanner51699

D´accord mit Stef320...
Selbst Schuld. Versucht man, sich in die Lage zu versetzen, versteht man das Handeln vielleicht.

mfg
Felix

Wed Apr 25 11:44:58 CEST 2012    |    Spannungsprüfer136022

... Mutter, Tochter, kleine schwester, Oma??????

Wed Apr 25 11:45:36 CEST 2012    |    Duftbaumdeuter712

Hier werden Sachen konstruiert 😁 ...

Wed Apr 25 11:46:53 CEST 2012    |    Kleinheribert

Uff. das kommt ganz klar auf die Situation an:

Im Bericht heisst es, er habe den flüchtenden Tätern "hinterhergeschossen". Viele stellen sich das vor, dass er vorm Haus liegt, und quer über den Garten den Tätern hinterherballert..nun sie könnten aber auch im Haus gewesen sein, und seinem Anschein nach nicht geflüchtet sein? Dann wäre die Sache wieder vollkommen anders.

Mir persönlich tut es nicht leid, wenn die Justiz versagt, dann bekommt er halt anders seine Rechnung. Es gibt genug Menschen, da tut mir keiner Leid. Da gehts mir dann hauptsächlich darum, dass er aus seinen vorhergehenden Taten nicht gelernt hat.

Wed Apr 25 11:49:31 CEST 2012    |    Spannungsprüfer135469

Zitat:

das halte ich aber für ein gerücht. wenn das ein ordentlicher pfünder ist, geht der pfeil hinten in den brustkorb und kommt vorn wieder heraus.

in herz- oder aortagegend dürfte der beglückte kaum noch die ankunft des notarztes erleben.

Nicht verwechseln mit einer Jagdspitze, die ist auf jeden Fall tödlich. Ein Sportpfeil ist stumpf. Meine haben z.b. 5.5mm Durchmesser. Anstatt Organe zu zerstören (wie eine Jagdspitze) schiebt dieser Pfeil sie eher zur Seite. Durch diese stumpfe Durchdringung ist die Möglichkeit eine tödlichen Blutung auch so gut wie nicht gegeben. Blöder wird's wenn der Carbonpfeil im Körper an einer Rippe bricht und so das umliegende Gewebe zerstört. Das ist auf jeden Fall kritisch (wobei meine Pfeile durch 2cm Holz gehen, ohne dabei Schaden zu nehmen)

Sicher, man kann jemanden mit einem Bogen ordentlich verletzen, tödlich ist es mit Sportspitze eher weniger. Ganz ausschließen kann man es jedoch nicht. Das stimmt schon.

Ich bin kein Fan von Selbstjustiz. Aber wenn man Recht bekommen will, sieht's bei solchen Überfällen eher mau aus. Denn laut Gesetz muß man sich widerstandslos ausrauben lassen und das dann zur Anzeige gegen Unbekannt bringen. Mehr oder minder motivierte aber sicher überlastete Justizbeamte verfolgen dann eine Spur die seit mindestens 2 Stunden kalt ist. Die Wahrscheinlichkeit, das die Täter gefasst werden ist eher gering.

Hat man das Glück dennoch, das sie gefasst werden, wird man kaum sein entwendetes Gut zurückbekommen, da dies entweder ausgegeben oder vertickt ist. Die Diebe selber haben auch kein Geld, so das man mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf den Anwaltkosten sitzen bleibt.

Für solche Bagatell-Delikte ist leider noch keine funktionierende Justiz gefunden worden. Ich hab' leider auch keine Idee dazu. Irgendwie muß es schneller, unmittelbarer gehen...

Grüße,
Zeph

Wed Apr 25 11:54:49 CEST 2012    |    Achsmanschette15

Zitat:

Rentner, die privat legal mit Schusswaffen herumlaufen, sind doch eher die Ausnahme.

ausnahme?! 😕

also wenn ich mir veranstaltungen der ortsansässigen

töten-macht-spaß-vereinigung

*ääääääh* "jägerschaft" angucke...sind das zu 99% männer ü70...

...was dabei rauskommt, wenn dann so ein opa im wald rumballert, konnte man dann anfang der woche in der zeitung lesen!

Wed Apr 25 11:58:52 CEST 2012    |    chauvi

Wer sich in gefahr begibt kommt darin um.

Notwehr

Meint
Mike

Wed Apr 25 11:59:12 CEST 2012    |    Rorschach75

Mal abgesehen von der Notwehr / Totschlagsdiskussion finde ich es einfach krank das die Familie des Straftäters, der getötet wurde, Anzeige gegen den Rentner stellt.

Wie schon hier einer gepostet hat, in Deutschland dürfen Minderheiten fast alles, wenn man sie dann doch am Wickel hat, dann jammern sie laut genug rum und jedem Morgen stehen drei Gutmschen auf die sich für sie Einsetzen.....ich muss echt gleich brechen.

Genauso wie ich das kalte Kotzen bekomme wenn ich sehe das eine Rechtsanwältin einen Herrn Breivik vor Gericht juristisch vertritt.

Wed Apr 25 12:04:32 CEST 2012    |    cone-A

@Rorschach75: Keine Sorge, auf die Anzeige kam es in dem Fall nicht mehr an. Wenn einer mit der Kugel im Rücken in der Ecke liegt, ermittelt die StA so oder so.

Zum Thema Breivik: Jedem steht ein Verteidiger zu. Auch dem schlimmsten Opfer. Der Verteidiger muß ja nicht gut finden, was der Täter gemacht hat, sondern ihn nur vor Justizwillkür schützen.

Wed Apr 25 12:07:12 CEST 2012    |    Celsi

Zitat:

@Celsi: Mit dem Wörtchen Moral würde ich vorsichtiger sein! Du hälst es für gerechtfertigt - das ist was anderes. Moralisch ist aber da gar nix gewesen. "Verbrechensabwehr" mit allen verfügbaren Mitteln? Erschießt Du demnächst Mutti aufm Parkplatz, weil sie Dir Ihre Tür ans Auto dotzt? Fürn Verbrechen gegen Dich wirst Du das sicher halten...

Ich habe geschrieben, dass ICH das rein moralisch für okay HALTE ... wieso soll das was anderes bedeuten, als die Formulierung, die Du oben vorschlägst, aus beiden geht klar hervor, dass es sich um meine pers. Ansicht handelt. Vielleicht sollte ich ergänzend hinzufügen, dass ich nur Dinge für gerechtfertigt halte, die ich auch für moralisch okay halte, vllt. liegt hier der Knackpunkt. In jedem Falle gebe ich dort meine pers. Einstellung wieder und erhebe keinen Anspruch darauf, dass meine Moralvorstellungen die einzig wahren sind 🙂

Ich würde keine Mutti aufm Parkplatz dafür erschießen, wenn sie mir ans Auto dotzt. Erst, wenn sie zur Unfallflucht ansetzt ... 😁😁😁

Wed Apr 25 12:08:28 CEST 2012    |    Federspanner34063

@rorschach75

Was ist daran krank? Und was heißt "Minderheiten dürfen alles"? Deiner Meinung nach sind Kriminelle demnach, vollkommen unabhängig von ihren Taten, grundsätzlich vogelfrei. Deren Angehörige sind alle mindestens genauso kriminell und haben demnach aus Deiner Sicht auch keine Rechte mehr? Und ein Überfall darf durch ein Tötungsdelikt ausgeglichen werden, da hier der Paragraph "vogelfrei" in Aktion tritt?

Manche haben Vorstellungen, da kann man sich nur glücklich schätzen, dass sowas andere erledigen.

Wed Apr 25 12:15:36 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

Zitat:

Genauso wie ich das kalte Kotzen bekomme wenn ich sehe das eine Rechtsanwältin einen Herrn Breivik vor Gericht juristisch vertritt.

wer so einen stuß von sich gibt, hat das prinzip eines rechtsstaates nicht verstanden und trollt sich am besten in länder, wo die scharia oder ein ähnlich fortschrittliches rechtssystem herrscht 😁

Wed Apr 25 12:16:09 CEST 2012    |    Spurverbreiterung21419

Hier auf die Menschenrechte zu pochen ist übertrieben. Die Täter sind in sein Haus eingebrochen, haben damit also schon mal mit Vorsatz gegen Gesetze verstoßen; und sie wollten ihm bewusst Schaden zufügen (ob nur finanziell oder auch körperlich ist irrelevant) - was sowohl gegen das Gesetz als auch gegen das Grundrecht des Bewohners verstößt.

Von Selbstjustiz halte ich im Allgemeinen zwar nicht viel, aber trotzdem stehe ich voll hinter dem Rentner. Und sollte das hier stimmen ->

Zitat:

[...] und sind als Intensivtäter bekannt gewesen. [...]

ist es fast schon bedauerlich, dass er nur einen erwischt hat.

Jetzt muss man im Falle eines Einbruchs schon nicht mehr vom dem Einbruch ansich Angst haben, sondern davor, dass man danach noch zusätzlich vom Täter verklagt wird. Vielleicht steigt er durchs Küchenfenster ein, und schneidet sich in Hand, weil ich am Abend zuvor nach dem Abwasch ein Filetiermesser auf dem Fenstersims liegen gelassen habe?

Wo zur Hölle sind wir denn? Seit wann bedeutet Täterschutz, dass man während bewusst begangenen Gesetzes- und Grundrechtverstößen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit hat? Soll ich einem Einbrecher vielleicht zuschauen, während er mein Haus ausräumt?

Wed Apr 25 12:18:17 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

bei manchen kommentaren hier wundere ich mich, dass die betreffenden überhaupt in der lage sind, einen computer zu bedienen. oder tippt der betreuer?🙄

Wed Apr 25 12:20:01 CEST 2012    |    Standspurpirat18771

Was soll den so ein quatsch. ich denke man kann nicht für eine Tat 2 angeklagt werden? Ich hätte das schwein genauso srschossen. Wenn mich jemand auf meinem Grundstück mit einer Waffee bedroht muss er damit rechnen. Wo ist denn die grechtigkeit. Da wird der Verbrecher noch gestreichelt oder was?
das ist eine riesen sauerrei! 😠 Und die Eltern sind doch soieso lutscher. Die wollen doch nur ein bisschen Geld für sich rausschlagen mehr nicht. Der mann hat in Notwehr gehandelt daran gibt es doch garnichts zu rütteln. Unser Rechtssystem ist doch wirklich fürn Arsch. Da wurden damals ein maurer in hamburg wegen 20 cent totgeschlagen und was passiertß Die müssen den Täter freilassen weil vergessen wurde ein Antrag auf U-haftverlängerung zu stellen! Einen Tag nach freilassung schlägt dieser seine Freundin Krankenhausreif lässt vor Gericht ein paar Tränen Kullern und dschon kriegt er bewährung! Und leute die falsch parken werden abgeschleppt. prost Mahlzeit ihr scheiß Juristen!

Wed Apr 25 12:28:07 CEST 2012    |    plaustri20

@Ghia
Notwehr ist ja schön und gut, aber in der Form?
Wenn der alte Herr jeden von ihnen ins Bein oder Knie geschossen hätte, okay. Aber warum muss er einen Minderjährigen durch schießen in den Rücken gleich töten? Wahrscheinlich hatte er keine Ausbildung um schießen zu können, aber wenn doch? Dann ist er ein Mörder und er sollte genauso wie dir anderen eine Strafe erhalten!
Übrigens würde ich nicht die Juristen als "scheiß juristen" bezeichnen und auch die Eltern nicht als "lutscher"!

Wed Apr 25 12:29:05 CEST 2012    |    där kapitän

Mal als Denkanstoß, wenn hier Leute behaupten, es sei keine Notwehr, weil Täter schon auf der Flucht:

Die eingedrungene Umgebung, die Physis des Opfers sind dem Täter von nun an bekannt. Er weiß auch, dass der Rentner Vorkehrungen treffen wird, aber durch seinen "Erstbesuch" hat er hinreichende Vorteile, den Rentner zu überwältigen, seinen bereits bekannten Fundus zu plündern und ihm endgültig das Leben zu nehmen, wenn nicht die Polizei ihn vorher ergreift.

Und da kommen wir an den nächsten Punkt, das Gewaltmonopol. Da die Polizei dem Rentner ad hoc nicht helfen kann und er in diesem Staat nicht auf eine angemessene (d.h. eine auch für das Opfer genugtuende) Bestrafung des Täters hoffen kann, gehen doch immer mehr Menschen dazu über, Selbstjustiz in Betracht zu ziehen.

Natürlich ist es fragwürdig, wenn auf sozialen Netzwerken ein solcher Mob entsteht, wie in Emden. Man muss sich aber auch fragen, warum es so weit kommt, dass schon "normale" Bürger dazu aufrufen.

Wenn wir täglich vorgehalten bekommen, was mit "Tätern" passiert, dass sie aufgrund von zwei schwangeren Elefantenkühen, Ufolandungen in ihrer Kindheit wieder freikommen, jedoch die Opfer verstümmelt (physisch/psychisch) oder gar tot davonkommen, dass man den Opfern offensichtlich eine herunterhaut und dem Täter Zucker in den Hintern pustet, kann ich absolut verstehen, dass viele Menschen dann die Schnauze gestrichen voll haben!

Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um. Das ist ein ganz alter und wahrer Spruch.

cheerio

Wed Apr 25 12:30:27 CEST 2012    |    amusalf

Ich denke nicht das der Opa den Gauner bewusst erledigt hat; er wollte diesen bestimmt nur "weglaufunfähig" machen. In so einer Situation hat man nicht viel Zeit zum zielen und denken...

Wenn man lang und oft genung Einspruch einlegt, dann wir oft der Spieß gedreht, leider.
Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene paar Schuhe.

Grundsätzliches:
Bei der derzeitigen Politik, wo die Kluft zwischen Reich und Arm immer großer gemacht wird, wird auch die Kriminalität ansteigen.
Wenn die Leute die Kinder nicht satt bekommen, gehen sie stehlen.
Hat jetzt nicht direkt was mit dem Fall was zu tun...

MfG
amusalf

Wed Apr 25 12:42:44 CEST 2012    |    RobertK81

Zitat:

Natürlich ist es fragwürdig, wenn auf sozialen Netzwerken ein solcher Mob entsteht, wie in Emden. Man muss sich aber auch fragen, warum es so weit kommt, dass schon "normale" Bürger dazu aufrufen.

Öhm, nein. Muß man nicht. Also wenn man sich so die Geschichte der Menschheit anschaut. Dann wundert einen gerade von "normalen Bürgern" gar nichts mehr.

mfg,

Robert

Wed Apr 25 12:44:25 CEST 2012    |    DerbyLover

Hätte er ihn einfach mal ANgeschossen und nicht ERschossen und zwar nicht als er
weglief, sondern als er noch dabei war zu rauben...

Ich kann den Rentner eigentlich gut verstehen ABER auf flüchtende schießt man nicht,
wer einen gesunden Menschenverstand besitzt oder wenigstens gedient hat, wird das
wohl wissen.

Wed Apr 25 12:46:04 CEST 2012    |    andyrx

Moin,

Die juristische Betrachtung ist das eine,die moralische Betrachtung aber eben eine ganz andere....hat jemand schonmal daran gedacht das der Überfallene ebenfalls Todeangst gehabt haben dürfte😕

Ihm wurden 2000.-,Euro gestohlen,darf man nicht sein Eigentum verteidigen....??

Notwehr nur für Leib und Leben??

Manch einen möchte ich sehen wenn er jemanden dabei erwischt der sein Auto klaut oder den Spiegel abtritt und Scheiben einschlägt😮

Die Täter waren sich ihres Risikos bewusst und müssen damit rechnen das sich jemand wehrt.....leider tun das zu wenige Überfallene und somit sind sich Täter bei den älteren Menschen fast immer sicher zum Erfolg zu kommen....schaut man sich dannn die Urteile an,dann ist dies oft genug eine Verhöhnung der Opfer,auch wenn es hier anders war....denn hier wurde durchaus hart geurteilt😉

Das ist aber selten genug der Fall😰

MfG Andy

Wed Apr 25 12:46:18 CEST 2012    |    Standspurpirat34477

Wenn es hart auf hart kommt, würde ich auch einen abknallen. Wenn mein Leben oder das Leben meiner Family bedroht wäre.
In Spießer Deutschland wird sowas von den Medien zu einem Skandal hoch gepusht, bei den Amis würden die Bullen einen Bericht (5-6 Zeilen) schreiben und der Käse wer gegessen. IMHO sollte jeder das Recht haben, seine Wohnung/Haus zu schützen, mit allen Mitteln.
In D ist das leider nicht so einfach, da das Waffengesetz ja fast schon Küchenmesser als Waffe einordnet und die Rechte der Täter oft höher gewertet werden, wie die der Opfer.

@plaustri: Dich will ich sehen, wenn du Angst um dein Leben hast, wie du versuchst den Täter "nur" zu verletzen. Mich wundert es das der alte Herr unter dem Druck nicht aus Reflex das ganze Magazin leer geballert hat.

Wed Apr 25 12:50:13 CEST 2012    |    Bayernlover

Bin ich froh, dass in Deutschland immer noch Richter über solche Dinge entscheiden und nicht das gemeine Volk 😁

Bestärkt aber eigentlich nur das Bild, das hier manche schon von sich offenbaren.
Die Krönung ist dann eigentlich nur noch der "Todesstrafe für Kinderschänder"-Aufkleber auf der getönten Heckscheibe.

Wed Apr 25 12:51:05 CEST 2012    |    Achsmanschette15

Zitat:

...und dschon kriegt er bewährung!

tja...

das ist halt der vorteil wenn du die "richtige" herkunft vorweisen kannst...

Wed Apr 25 12:55:50 CEST 2012    |    Trackback

Kommentiert auf: andyrx:

MT-Nachtclub für MT Off Topic zu später Stunde

[...] @wolf

Ich glaube Dein Beitrag sollte hier erscheinen-->http://www.motor-talk.de/.../notwehr-oder-totschlag-t3894845.html

Biste wohl im Thema verrutscht😮

MfG Andy
[...]

Artikel lesen ...

Wed Apr 25 12:58:08 CEST 2012    |    andyrx

Die richtige Herkunft für mildernde Umstände heißt Mittlerweile "Migrationshintergrund" und schwere Kindheit....🙄

MfG Andy

Deine Antwort auf "Notwehr oder Totschlag..??"

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