Wed Apr 25 10:09:02 CEST 2012 | andyrx | Kommentare (1104) | Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mord, Notwehr, Politik, Umfrage
Totschlag oder Notwehr..??Moin
Ein alter Mann wird überfallen und erschiesst einen von 5 flüchtenden jugendlichen Tätern,der Fall aus dem LK Stade sorgte für Aufsehen und nimmt ein nicht erwartetet Wendung....
Quelle und ganzer Artikel-->http://regionales.t-online.de/.../index
hier der Bericht von damals aus der Kreiszeitung-->http://www.kreiszeitung.de/.../...erschiesst-einen-taeter-1047108.html
die Täter hatten damals seine Geldbörse mit 2000.- Euro erbeutet....und sind als Intensivtäter bekannt gewesen.
wie seht ihr das...einem flüchtenden Räuber hinterherschießen...um sein Eigentum zu sichern??
Ist das OK oder überzogen..??
mfg Andy |
Sun Apr 29 22:06:55 CEST 2012 | Archduchess
Wieso albern?
Wir leben nunmal zum glück in sowas ähnlichem wie einer Demokratie und einem Rechtsstaat.
Und selbst in den hier im Thema oft heißgeliebten USA bekommt man Geld wenn man zu Unrecht eingesperrt war. Viiiiiel mehr Geld.
Man könnte ja mal anfragen wieviel man in den USA kriegen würde wenn man aufgrund eines Justizirrtums 12 Jahre zuviel hinter Gittern wäre.
Und ja, ich bin der Meinung Sicherungsverwahrte sollten anders behandelt werden als normale Gefängnisinsassen. Die haben ihre Strafe abgesessen.
Das heißt nicht, daß man sie rauslassen sollte - deswegen sind sie ja in Sicherungsverwahrung.
Irgendwo in Deutschland, ein Gefängnis, alle rein, Malkurse und psychologische Betreuung und fertig ist das Ding.
Nur will keiner das Geld in die Hand nehmen. Und so stehen wir eben blöd da.
Edit:
Ich habs für Florida mal gefunden.
50.000 $
Pro Jahr...
Sun Apr 29 22:09:52 CEST 2012 | Drahkke
Hier könnte ja mal ausnahmsweise der Bund einspringen...
Sun Apr 29 22:13:09 CEST 2012 | Kurvenräuber18037
Da bin ich aber froh, dass Du dir einen Rest einer vernünftigen Meinung bewahrt hast! Nach absitzen der regulären Strafe sollen sie sicher anders behandelt werden, als im Strafvollzug aber dennoch bei begründeten Verdacht der Rückfälligkeit nicht auf die Menschheit losgelassen werden und eine "Entschädigung" für was denn? Die Opfer socher Typen werden Zeit ihres Lebens nicht entschädigt!
Sun Apr 29 22:14:52 CEST 2012 | Archduchess
Ja aber die Kompetenzen...
Bayern machts übrigens allein.
In Straubing. Für ein paar Millionen. Hoffentlich bleibts zweistellig.
Edit:
Du mußt dich mal davon trennen, daß das Straftäter sind.
Daß sie gefährlich sind bestreite ichnicht. Es gibt nur keinerlei Grundlage sie einzusperren.
Die haben ihre Strafe abgesessen - vollständig.
Und waren teilweise 12 Jahre UNRECHTmässig eingesperrt.
Und dafür gibts ne (meiner Meinung nach) magere Entschädigung.
Sun Apr 29 22:15:55 CEST 2012 | andyrx
Wenn die Justiz sich irrt und jemand nachweislich zu Unrecht eingesperrt wurde dann soll die Entschädigung auch nicht zu kleinlich sein....
Was ich aber nicht gut finde sind einfach diese einfach gar zu milden Urteile für schwere und sicher nachgewiesene Straftaten....diese sind nur allzu oft eine Verhöhnung der Opfer und haben auch kaum noch eine abschreckende Wirkung.
Das liegt aber weniger an den Gesetzen sondern an realitätsfremden Richtern die daran glauben das ein Intensivtäter sich mit ein paar Sozialstunden bekehren lässt.
MfG Andy
Sun Apr 29 22:17:08 CEST 2012 | Drahkke
Hier ist wohl der Gesetzgeber gefordert, und zwar in der Form, daß er für gewissen Straftatbestände die Mindeststrafen entsprechend anpaßt.
Sun Apr 29 22:21:01 CEST 2012 | Archduchess
Nicht nur der Gesetzgeber.
Auch die Richter müssen eben mal das Maximum verkünden.
Hatten wir nicht das Beispiel mit den U-Bahnschlägern hier mal?
U-Bahn Schläger in München bekommen deutlich härtere Urteile als U-Bahn Schläger in Berlin...
Manche Verteidiger sind sich ja nicht zu schade zu behaupten (wenns keine schlechte Kindheit war), daß die zu behütete Kindheit ihres Mandanten der Grund war, daß er mit ner Schwangerschaft der Freundin nicht zurechtkommt und deswegen ganz verständlich keinen Ausweg mehr sieht als 40x zuzustechen.
Sun Apr 29 22:21:57 CEST 2012 | Spurverbreiterung47130
Entschädigung für einen unschuldig eingesperrten Menschen der gelernt ist(einen Beruf hat) ist für jeden Tag seiner Haft 20 DM gewesen.
Und Davon werden dann die Haftkosten abgezogen.
Dann weiß man was man bekommt.
Fast nichts.
Und es wird alles dafür getan seitens der Staatsanwaälte und Richter damit der falsche schlechte Eindruck bestehen bleibt
Sun Apr 29 22:29:22 CEST 2012 | Archduchess
Es gibt zuviele Gesetze in Deutschland.
Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
http://www.gesetze-im-internet.de/streg/index.html
Und quasi noch Miete verlangen.
Mon Apr 30 17:34:51 CEST 2012 | Multimeter32407
Wenn ich mir das hier alles so durchlese........seid ihr denn alle noch ganz bei Trost?
Was bedeutet denn in eurem Sprachgebrauch " Tot, Tod, töten "?
Offensichtlich so ähnlich wie " dem mache ich eine Beule ins Auto " , kann man ja wieder ausbeulen und gut.
Es wurde ein Mensch getötet ! Von dieser Welt getilgt, ausgelöscht - unumkehrbar!
Natürlich war die Motivation der Angreifer sicher nicht Verdienstkreuz reif.
Aber jemanden zu töten - für was ? Der alte Mann hatte sicher Angst, keine Frage, habe ich auch ab und zu. Bisher bin ich noch nicht rumballernd durch die Gegend gelaufen um die Angstgefühle zu mindern/unterdrücken/beseitigen.
Warum schiesst der Alte den Flüchtenden in den Rücken?
Wenn er es schon so gerne knallen hört, hätten da nicht Schüsse in die Luft gereicht ?
Offensichtlich habe die ganzen hier noch keinen Menschen verloren und kennen Tod nur aus Hollywood.
Besinnt euch alle mal auf eure Erziehung und eure Moral.
Stellt euch vor der Getötete wäre euer Bruder/Vater/Mann/Sohn.
Was würdet Ihr mit dem Alten machen/für ihn fordern?
Mon Apr 30 17:36:15 CEST 2012 | Drahkke
@omelli01
Es war dunkel und die Täter waren zu fünft...
Mon Apr 30 17:40:56 CEST 2012 | CopCar
Und was für einer.
Meine Angehörigen und Bekannte brechen nirgends ein, können zwischen Mein und Dein unterscheiden und vor allem bedrohen sie niemand.
Mon Apr 30 17:43:49 CEST 2012 | Drahkke
Der Grundstein für die kriminelle Karriere wurde doch schon in der mangelnden Erziehung des Täters gelegt. Das weitere Verhalten der Eltern zeigt doch klar und deutlich, daß selbst da bis heute keine Spur von Einsicht oder Reue zu finden ist.
Mon Apr 30 17:52:44 CEST 2012 | [Emkay]
Hm - ich fasse das für mich mal einfach zusammen :
5 schwerkriminelle Männer überfallen bewaffnet einen 84-jährigen Rentner (was soll er mit 84 auch sonst sein ?) und und rauben ihn unter Einsatz von Gewalt und Androhung von Waffeneinsatz in seinem eigenen Haus aus.
Der wehrt sich und schießt, weil er zufällig im Besitz legar Schußwaffen ist, auf einen der Täter und trifft ihn aus 2 m Entfernung im Dunkeln in den Rücken.
Für mich auf dieser Basis ganz klar - in dubio pro reo - Freispruch
Er konnte wohlmöglich also nicht sehen (Silhouette) wie der Räuber zu ihm stand und welche Aktion er ausführen würde.
Mal davon abgesehen, daß der alte Herr mit seinen Erlebnissen und deren Verarbeitung wahrscheinlich genug "bestraft" ist.
Der eMkay, findet, daß das Verhältnis von GEBEN und NEHMEN wie auch das Verhältnis von Täter- zu Opferverständnis als Folge einer fragwürdigen Relativierung von Gesetzesverstößen und deren Ahndung in unserer Gesellschaft dringend neu ausgehandelt werden muß
Mon Apr 30 17:57:00 CEST 2012 | tommel1960
Lese gerade diese Sachen. Uns wurde bei der Bundeswehr im Wachtdiest, der Notwerhrparaph, Verhältnis der Mitte usw beigebracht.
Ich hätte kein Problem damit, wenn einer in mein Haus eindringt, und ich das mit bekomme, ihn eins mit dem Spaten (der bei mir auf dem Balkon liegt) eins auf die Rübe zu ziehen. Entweder Er oder Ich. (meine Meinung) Währe genauso wenn ich einen Ballermann liegen hätte.
Thomas
Mon Apr 30 18:06:07 CEST 2012 | Drahkke
@Emkay
Das Opfer war 78 Jahre alt (nicht 84 Jahre) und die Schußentfernung betrug 10 m (nicht 2 m)...
Mon Apr 30 18:52:32 CEST 2012 | tommel1960
Ob 10 mtr oder 2 mtr, ob ich 30 oder 50 währe, wenn einer in meinem Haus um 3.00 eindringt, gibt es nur eins, Rübe einkloppen. Da mach ich mir keine Gedanken um irgendwelche Paragrafen.
Thomas
Mon Apr 30 19:00:21 CEST 2012 | andyrx
ob die Hemmschwelle der Täter auch so hoch gelegen hätte (Schusswaffengebrauch) wenn der Opa seine Geldbörse festgehalten hätte....oder sich schon früher gewehrt hätte..??
der 16 jährige Täter war sich durchaus bewusst das er Unrecht handelt und ein schweres Verbrechen begeht....Raub ist keine Ordnungswidrigkeit und der Täter war als Intensivtäter polizeibekannt
Ja ein junges Menschenleben wurde ausgelöscht und der junge Mann trägt dafür ganz alleine die Verantwortung....mit 16 wählen gehen aber nicht wissen was er da tut
Lass mal die Kirche im Dorf....16 Jahre ist kein Alter zum sterben,der Opa hätte auch an einem Herzschlag sterben können....und sagt dann jemand der hatte es ohnehin hinter sich??
mfg Andy
Mon Apr 30 21:15:47 CEST 2012 | Spannungsprüfer40334
Hier haben wohl einige Probleme mit dem Notwehr-Begriff: Der Angriff auf das Eigentum dauerte noch an. Und dagegen darf man sich wehren. Da ist auch NIX mit Verhältnismässigkeit (bis auf die Bagatellausnahme).
Und zu dem der hier Notstand und Notwehr verwechselt hat: Notwehr ist ein spezieller Fall. Und da gibt es eben keine Verhältnismässigkeitsabwägung.
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
War ein geschütztes Gut bedroht? War eine Verteidigung notwendig? JA
War der Angriff gegenwärtig? JA
War die Maßnahme geeignet, den Angriff zu beenden und war sie erforderlich? JA
Mon Apr 30 21:31:45 CEST 2012 | tommel1960
Was würdest Du den machen, wenn Dir ein Maskierter in der Nacht, in Deiner Wohnung oder Grundstück, gegenüberstehen würde? Und Du hättest eine Knarre in der Hand ? Der will Dich doch nicht zum Kaffee oder Bier einladen ? Da würd ich auch drauf losballern, so wie mir das mal beigebracht wurde.
Mon Apr 30 21:33:37 CEST 2012 | Drahkke
Mir würde der Schürhaken vom Kamin reichen...
Mon Apr 30 21:37:11 CEST 2012 | Spannungsprüfer40334
@tommel1960: Wo wurde dir das "Losballern" beigebracht?
Wie wäre es mit Situation unter Kontrolle bringen und Polizei rufen?
Mon Apr 30 21:39:05 CEST 2012 | Drahkke
Es kommt immer auf die Situation an (d.h. wie der Einbrecher reagiert, wenn er gestellt wird).
Mon Apr 30 21:50:30 CEST 2012 | Spannungsprüfer40334
@Drahkke: Vollkommen richtig. Deswegen meine Frage wegen des "Losballerns". Wenn da kein rechtswidriger Angriff ist, den man nur durch "Losballern" beenden kann, dann ist nix mit "Losballern".
Mon Apr 30 21:51:06 CEST 2012 | tommel1960
Na ja , innerhalb 1,2 - 10 sec entscheiden ? Es geht im dem, Fall nur um Mich und nicht um den "armen" Einbrecher
Mon Apr 30 21:53:55 CEST 2012 | Archduchess
Ach früher(TM) in den guten alten 70ern wurde angerufen und wenn nix kam geballert.
Und am nächsten Tag lag ne tote Kuh da.
Oder...
Damals gabs auch noch Übungen in denen atomar mit Artillerie geschossen wurde - naja simuliert.
Hach tolle Geschichten hört man da immer beim Familientreffen.
Mon Apr 30 21:58:42 CEST 2012 | Standspurpirat134538
Der Einsatz von Schußwaffen ist das letzte Mittel....die Gefahr war nicht mehr vorhanden als die Täter die Flucht ergriffen!
Das war Selbstjustiz! Einem Flüchteten in den Rücken schießen...ohne Worte!
Wut, Hass und Rache....bestimmten sein Handeln....! Alles artfremde Motive....jeder der so nur denkt, gehören keine Schußwaffen in die Hand!
Mon Apr 30 22:04:53 CEST 2012 | Spannungsprüfer40334
@Peter Clio:
Wieso schreibst du so einen Schund? Die Gefahr für das Eigentum war weiter da, der Angriff bestand weiterhin.
Lies nach, was Notwehr ist. Und dann erst kommentiere!
Mon Apr 30 22:05:29 CEST 2012 | Kurvenräuber18037
Hm, ich überlege immer noch, wie gerechtfertigt es ist einen jungen, gedungenen Verbrecher (dass war der Betroffene bestimmt) in die "ewigen Jagdgründe" zu schicken. War es nun ein "Dienst" des Rentners, welcher er der Gesellschaft leistete, oder doch nur einfache Rache für erlittenes Leid? Wer schafft eigentlich solche Verbrecher?
Mon Apr 30 22:07:03 CEST 2012 | Spannungsprüfer40334
@87KW:
Wie wäre es mit Notwehr? Immerhin wollten die Täter mit der geraubten Beute abhauen.
Mon Apr 30 22:07:33 CEST 2012 | Drahkke
@Peter Clio
Genau hier liegt ja der Denkfehler, nämlich anzunehmen, daß sich Täter zum Zeitpunkt der Schüsse bereits auf der Flucht befanden.
Zum Zeitpunkt der Schüsse befanden sich die Täter noch auf dem Grundstück des Opfers und es bestand hier immer noch die Gefahr, daß sie dieses Grundstück mit der Beute verlassen würden.
Somit war die Tat zum Zeitpunkt der Schüsse noch nicht abgeschlossen und das Handeln des Opfers durch den Notwehrparagraphen gedeckt (vgl. verlinktes BGH-Urteil).
Mon Apr 30 22:08:28 CEST 2012 | Standspurpirat134538
In welcher Form bestand noch die angebliche Gefahr für das Eigentum die einen Schußwaffengebrauch rechtfertigen würde? Ein Anruf/Notruf absetzten reichte nicht...?
Herr Oberlehrer...?!
Mon Apr 30 22:10:05 CEST 2012 | Spannungsprüfer40334
@Peter Clio:
Die Täter hatten die geraubte Beute in ihrem Gewahrsam. Dagegen und gegen die Wegschaffung darf man sich als Opfer wehren, da der Angriff noch fortbestand. Nein, man muss nicht auf die Hilfe durch andere ausweichen (sonst wäre ja generell JEDER Angriff auf das Eigentum so hinzunehmen, dass man die Polizei rufen müsste).
Lies nach, was Notwehr auch im Bezug auf Eigentum bedeutet.
Anders sieht die Sache aus, wenn eine Flucht gelungen wäre. Dann wäre die Polizei hinzuziehen.
Mon Apr 30 22:10:06 CEST 2012 | Drahkke
Ein Anruf/Notruf hätte nicht verhindert, daß die Täter das Grundstück des Opfers mit der Beute verlassen.
Mon Apr 30 22:11:09 CEST 2012 | invisible_ghost
Die böse Gesellschaft, eine schwere Kindheit, das Wetter... Alles ist Schuld, niemals jedoch der Täter selbst. Und das Schlimme daran ist, daß unsere Gerichte den Müll noch glauben. Und geradezu pervers ist es manchmal, wenn skandalöse Urteile "im Namen des Volkes" gesprochen werden.
Mon Apr 30 22:11:25 CEST 2012 | Standspurpirat134538
Und die Beute rechtfertigte den Schußwaffengebrauch? Viermal geschossen....!
Mon Apr 30 22:12:23 CEST 2012 | Drahkke
Sicher hat er viermal geschossen. Aber nur einmal getroffen. Mit Faustfeuerwaffen trifft man mit zunehmender Distanz nun mal schlechter als mit Langwaffen. Außerdem war es dunkel und die Ziele bewegten sich.
Und das die Beute den Schußwaffengebrauch rechtfertigte, haben wir ja auf den vergangenen Seiten schon festgestellt.
Mon Apr 30 22:14:17 CEST 2012 | Standspurpirat134538
Selbst, wenn die Täter eine größere Summe Bargeld erbeutet hätten...rechtfertigt das nicht den Einsatz der Schußwaffe.....hier soll Sinn und nicht der Buchstabe zählen....des Gesetztes!
Nachblabbern kann jeder....! Schauen wir mal, was die Justiz dazu zu sagen hat....Ciao
Mon Apr 30 22:15:58 CEST 2012 | Drahkke
@Peter Clio
Wenn das so wäre, würde es keine bewaffneten Geldtransporte mehr geben.
Kannst du dir vorstellen, welchen Eindruck es auf Räuber machen würde, wenn sie bei ihren Taten keinen Schußwaffengebrauch mehr befürchten müßten?
Mon Apr 30 22:17:25 CEST 2012 | Standspurpirat134538
Der Vergleich hinkt jurstisch, Sorry!
Nix für ungut...viel Spaß noch!
Deine Antwort auf "Notwehr oder Totschlag..??"