Wed Apr 25 10:09:02 CEST 2012 | andyrx | Kommentare (1104) | Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mord, Notwehr, Politik, Umfrage
Totschlag oder Notwehr..??Moin
Ein alter Mann wird überfallen und erschiesst einen von 5 flüchtenden jugendlichen Tätern,der Fall aus dem LK Stade sorgte für Aufsehen und nimmt ein nicht erwartetet Wendung....
Quelle und ganzer Artikel-->http://regionales.t-online.de/.../index
hier der Bericht von damals aus der Kreiszeitung-->http://www.kreiszeitung.de/.../...erschiesst-einen-taeter-1047108.html
die Täter hatten damals seine Geldbörse mit 2000.- Euro erbeutet....und sind als Intensivtäter bekannt gewesen.
wie seht ihr das...einem flüchtenden Räuber hinterherschießen...um sein Eigentum zu sichern??
Ist das OK oder überzogen..??
mfg Andy |
Sun Apr 29 08:48:09 CEST 2012 | Rostlöser21485
Hallo !
Wer einen behinderten Rentner ausraubt... Das der nun ausnahmsweise mal die Möglichkeit hatte hinterherzuschießen erfüllt natürlich den Tatbestand des Totschlags, war in der Situation aber durchaus verständlich und Jeder, der die Möglichkeit hätte, würde so handeln. Ich schlage vor, dass der Rentner zu 10 Stunden gemeinnütziger Arbeit verklagt wird, das hätten die Täter ja normalerweise auch bekommen ...
Sun Apr 29 09:01:09 CEST 2012 | treg4x4
dann hätte er aber alle 5 erschießen müssen...
Sun Apr 29 09:26:16 CEST 2012 | Spurverbreiterung15623
Schüsse in den Rücken eines flüchtenden? Sorry, aber ich finde es schwer, diese Konstellation durch Notwehr zu rechtfertigen. Die Kriterien unmittelbare anders nicht abwendbare Gefahr für Leib, Leben und Eigentum trifft hier m.E nicht mehr zu.
Da hätt er früher schießen müssen, als sie grad einbrachen
Sun Apr 29 09:30:56 CEST 2012 | alfred320cdi
Moin!
Er hätte sich wieder umdrehen können ( der Flüchtende ).
mfg
Sun Apr 29 09:33:58 CEST 2012 | Spurverbreiterung15623
Hat er aber nicht. Und darum geht es hier.
Die Norm spricht von einer gegenwärtigen Gefahr, die anders nicht abwendbar ist. Und wenn der flüchtende bereits Richtung Grundstücksgrenze läuft geht von ihm offensichtlich keine gegenwärtige Gefahr mehr aus, die nicht anders abwendbar wäre.
Daher ist fraglich, ob er gerechtfertigt gehandelt hat.
Sun Apr 29 09:43:25 CEST 2012 | alfred320cdi
Hätte er können.
Wenn er hinterher Tod ist, sein Problem. Hätte er ihn nichr ausrauben müssen . Und vorallem nicht mit ner Waffe.
Ich gönns dem Typ und der Familie so, und auch den Freunden, die nen Freund verloren haben.
Das kannst du nicht wissen.
mfg
Sun Apr 29 10:23:11 CEST 2012 | Spurverbreiterung15623
Das ist aber nichts weiter als Rachegefühle und Genugtuung für schlichte Gemüter. Genau so wie diese idiotische Äußerung man gönne den Freunden und der Familie den Tod des Diebes.
Mit der Rechtsprechung hat das nichts zu tun.
Sun Apr 29 10:33:39 CEST 2012 | Federspanner37800
Ganz ehrlich?
Also wenn ich jemanden überfalle, dann muss ich auch damit rechnen, daß mir was passiert.
Sicherlich ist in diesem Fall der Tod schlimm...doch "Hallo?" wer war hier Täter und wer Opfer.
Man kann doch einem altem Mann, der in diesem Fall überfallen wurde, einen Schock erleitet und dann im Affekt handelt...jetzt keinen Strick drehen!
Ich verstehe die deutsche Rechtsprechung sowieso nicht mehr.
Beispiel Mietnomaden:
Da ziehen welche in dein Haus ein, zahlen Monate keine Miete, verwüsten es...irgendwann drehst du durch und schmeißt sie raus...weil es die Exekutive nicht hinbekommt und am Ende bist du der Arsch und wirst von den verklagt und die bekommen auch noch Recht!
Oder wenn Du wirklich in Notwehr handelst, weil Dich welche angreifen (eventuell mit Messer), Du fürchtest Dich um Leib und Leben und / aber Du haust dann in Notwehr dabei jemand zu Boden und der bleibt querschnittsgelähmt...bist Du am Ende des Tages der Trottel...
Heut zu Tage ist es besser...es über sich ergehen zu lassen...oder nur dumm da zustehen.
Warum zeigen denn die Leute keine Zivilcourage mehr??? Weil sie Angst haben, danach von den Tätern verklagt zu werden!
Sun Apr 29 10:37:17 CEST 2012 | Drahkke
Das Problem fehlender Zivilcourage hat in der Tat seine Gründe in der Entwicklung, welche die Rechtsprechung hier in den letzten Jahren genommen hat.
Sun Apr 29 10:47:23 CEST 2012 | alfred320cdi
Thueringer Held: Das was ich denke hast du gut umschrieben .
So sehe ich es genauso.
Mann muss ja Angst haben, angeriffen zu werden. Wehrst du dich, der fliegt schlecht hin udn du bist der Depp .
mfg
Sun Apr 29 10:56:46 CEST 2012 | Drahkke
Man kann auch nicht ständig Zivilcourage bei den Bürgern einfordern und gleichzeitig die Möglichkeiten im Rahmen der Nothilfe bei der Aufarbeitung von reellen Fällen zum Nachteil der Helfer auslegen.
Sun Apr 29 11:19:14 CEST 2012 | Axcell
Du hast es auf den Punkt gebracht!
Im übrigen wäre diesem Thred hier viel mehr geholfen, wenn man den Sachverhalt richtig liest und versteht. Dann kann man ihn auch bei der Suche nach der Norm vernünftig unter diese subsumieren.
Was geschieht hier aber: Viele interpretieren hier ihre Version hinein und verbiegen den Sachverhalt.
Das nennt man Sachverhaltsquetsche.
andyrx hat den Sachverhalt vorgegeben und eine klare Frage gestellt.
Für diesen Sachverhalt gibt es nichts zu deuten.
Was den reellen Sachverhalt angeht, da fehlen uns die neuen Informationen, wobei ich mich nicht des Eindrucks erwehren kann, dass die neuerliche Aufnahme des Verfahrens nebst Ankalge der STA allein aufgrund des medialen Drucks erfolgt.
Sollten wir uns besser mit TASER® - Das Elektroschocksystem auf Distanz! bewaffnen?
Gruß
Axcell
Sun Apr 29 11:25:20 CEST 2012 | Drahkke
Was den reellen Sachverhalt angeht, da fehlen uns die neuen Informationen, wobei ich mich nicht des Eindrucks erwehren kann, dass die neuerliche Aufnahme des Verfahrens nebst Ankalge der STA aufgrund des medialen Drucks erfolgt.
Dieser Verdacht läßt sich wohl nicht ganz ausräumen. Wobei hier noch von Interesse wäre, was die Behörden gegen die von den Angehörigen des Getöteten initiierten Versammlungen vor dem Grundstück des Opfers unternommen haben.
Sun Apr 29 11:29:43 CEST 2012 | Axcell
Soweit zu lesen ist, mussten diese 'Versammlungen und Agitationen' jeweils angemeldet werden und wurden genehmigt.
Gruß
Axcell
Sun Apr 29 11:30:38 CEST 2012 | notting
@Axcell: Taser-Einsätze haben auch schon mehrfach tödlich geendet - und zwar nicht weil der Beschossene blöd gefallen ist oder so...
notting
Sun Apr 29 11:32:57 CEST 2012 | Drahkke
Soweit zu lesen ist, mussten diese 'Versammlungen und Agitationen' jeweils angemeldet werden und wurden genehmigt.
Es ist schon erschreckend, was in unserem Staat heutzutage möglich ist...
Sun Apr 29 11:33:55 CEST 2012 | Axcell
Dann obliegt es doch dem Delinquenten vorab einen Gesundheitscheck zu machen oder?
Gruß
Axcell
Sun Apr 29 11:43:17 CEST 2012 | Drahkke
Für die Folgen einer eingeschränkten Gesundheit des Täters während der Tat kann man nicht jene Menschen verantwortlich machen, welche die Courage aufbringen, die Tat bzw. den Taterfolg zu verhindern, besonders dann nicht, wenn diese gesundheitlichen Einschränkungen nicht offensichtlich sind. Hier trägt nur einer das Risiko und das ist der Täter selbst.
Sun Apr 29 11:55:23 CEST 2012 | Axcell
Hier was Höchstrichterliches:
"Notwehr ist nicht darauf beschränkt, die Verwirklichung der gesetzlichen Merkmale des Tatbestandes abzuwenden. Sie ist zum Schutz gegen den Angriff auf ein bestimmtes Rechtsgut zugelassen. Dieser Angriff kann trotz Vollendung des Delikts noch fortdauern und deshalb noch gegenwärtig sein, solange die Gefahr, die daraus für das bedrohte Rechtsgut erwächst, entweder doch noch abgewendet werden kann oder bis sie umgekehrt endgültig in den Verlust umgeschlagen ist. Nur im Falle des endgültigen Verlustes handelt es sich etwa bei einem Angriff auf Eigentum und Besitz beweglicher Sachen für den Berechtigten nicht mehr um die Erhaltung der Sachherrschaft, sondern um deren Wiedererlangung, für die Gewaltanwendung jedenfalls nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der Notwehr zugelassen ist."
Quelle: BGH 1 StR 403/02
Gruß
Axcell
Sun Apr 29 12:54:15 CEST 2012 | Drahkke
Dieses BGH-Urteil ist klar und eindeutig formuliert und unterstützt auch die Rechtsfauffassung jener Diskutanten, welche dem alten Herrn das Recht zugestehen, sein Eigentum zu verteidigen.
Sun Apr 29 14:59:54 CEST 2012 | Sir Donald
Einstellung des Verfahrens gegen den Rentner und dafür eine Ermittlung gegen die Staatsanwälte und Richter die es überhaupt erst ermöglichten das dieser Überfall geschehen konnte. Mit der Spitzfindigkeit mit der in Deutschland Opfer zu Tätern gemacht werden könnte man es auch so hindrehen das der Richter oder Staatsanwalt der den Getöteten bei der letzten Verhandlung mal wieder mit einem Dududu davonkommen lies verurteilt wird, denn hätte er den Jungen in den Knast geschickt hätte er den Rentern nicht überfallen können und wäre nicht erschossen worden.
Sicher eine seltsame Logik, aber passend zu der mitunter seltsamen Rechtsauffassung der Justiz.
Sun Apr 29 18:24:50 CEST 2012 | Kurvenräuber18037
Ich finde den Faden hier ganz schön amüsant, besonders auch die Meinungen was Rechtens ist und was nicht! Das eigentliche Recht bedeutet Dinge aus zweierlei Perspektiven zu sehen, auch aus der Sicht des Täters! Für mich keinesfalls akzeptabel, aber einem Flüchtenden eine Kugel hinterherzuschicken kann nicht als "Notwehr" bezeichnet werden, obwohl menschlich nachvollziehbare "Rachegelüste" verständlich sind. Das ist eher tragisch und daher ist der Waffenbesitz nach meinem Daführhalten das eigentliche Problem. Wird es legalisiert, trägt der Gesetzgeber die volle Verantwortung und nicht der Täter!
Sun Apr 29 19:11:57 CEST 2012 | andyrx
Ersetzen wir die Kugel durch ein hinterhergeworfenes Küchenmesser oder legales Jagdmesser....es ändert nichts daran sein Recht am Eigentum verteidigen zu dürfen.....der Täter war der Räuber und nicht das überfallene Opfer
Hätte kein Überfall stattgefunden wäre es auch nicht dazu gekommen das dies jemand mit seinem Leben bezahlt...
MfG Andy
Sun Apr 29 19:17:00 CEST 2012 | Duftbaumdeuter28655
In meinen Augen war das Notwehr.
Sie haben ihn auf seinem Grundstück mit einer Waffe bedroht. Jetzt mal angenommen, sie wären nach einer Anzeige seinerseits zu 20 Sozialstunden (oder weniger) verurteilt worden - wer müsste dann mit Besuch rechnen? Richtig!
Es hat dieses Mal den Richtigen erwischt, der den Falschen überfallen hat.
Eigentlich sollte der Geschädigte die Familie des Getöteten jetzt auf Schmerzensgeld und Übernahme von Therapiekosten verklagen. Schließlich wird er sich ja zuhause nie mehr sicher fühlen, hat dadurch Einschränkungen hinzunehmen und muss therapiert werden.
Sun Apr 29 19:20:24 CEST 2012 | Turboschlumpf27726
du immer mit deinem hätte, könnte, würde....
hätte opi nicht im puff rumgepoppt und sich die trine als lustsklavin gehalten, wäre er auch nicht von der ausgekundschaftet worden und es hätte nie einen überfall gegeben.
vielleicht einfach mal an fakten halten
Sun Apr 29 19:25:23 CEST 2012 | andyrx
Was der Mann in seiner Freizeit macht ist seine Sache und nicht verboten.....ein Raubüberfalll ist aber in jedem Fall strafbar und ein schweres Verbrechen....aber scheinbar betrachtest Du mit deinen seltsamen Moralvorstellungen den Raubüberfall als gerechte Strafe
MfG Andy
Sun Apr 29 19:58:59 CEST 2012 | Drahkke
Ich könnte mir vorstellen, daß die Richter, falls der Fall zur Verhandlung zugelassen wird, das von Axcell verlinkte BGH-Urteil als Richtschnur für ihre Entscheidung wählen, da der strittige Punkt im vorliegenden Fall in diesem BGH-Urteil erwähnt und bewertet wird.
Sun Apr 29 21:21:49 CEST 2012 | Kurvenräuber18037
Ich weiß gar nicht was ihr wollt! Diesem Breivik in Norwegen, der sich nicht mal auf der Flucht befand wird Händchen gehalten und er darf sogar noch der Weltöffentlichkeit verkünden, was ihn zum (Massen)- Mord bewegte und sich dazu rechtfertigen! Das ist zwar nicht Deutschland, aber ähnlich auch hier vorstellbar. Und da glaubt ihr ernsthaft, dass es Recht ist einem zehn mal bedauernswerteren Typen eine Kugel in den (Hinter)-Kopf zu schießen, weil er einen Rentner erleichtert hat, oder sein Leben für einen Moment lang bedrohte? Für mich ist das verkehrte Welt, auch wenn ich den Rentner der "Selbstjustiz" betrieb verstehe!
Sun Apr 29 21:28:34 CEST 2012 | Drahkke
Naja, bei dem Norweger muß ja erst einmal festgestellt werden, ob er klar im Kopf ist oder nicht. Dazu gibt es bis jetzt ein negatives und ein positives Gutachten. Im Prinzip also weiterhin alles offen...
Sun Apr 29 21:31:34 CEST 2012 | Kurvenräuber18037
Schon richtig! Aber möchtest Du behaupten, dass der dreiste Dieb "klar im Kopf" war, als er den Rentner bdrohte und schlug, für paar lausige "Mücken"?
Sun Apr 29 21:33:06 CEST 2012 | Spurverbreiterung47130
Etwas sarkastisch:
Dem ist etwas zu Kopf gestiegen bei der Kälte die da oben herrscht aber nur Kälte.
Nee welcher Mensch hat das Recht einen anderen zu beurteilen.
Eigentlich keiner.
Und selbst die sogenannten guten Ärzte(Psychologen) sind auch nur Menschen und nicht Fehlerfrei.
So geschehen in der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in Berlin.
Da hatte ein Kranker Gefangener regelmäßige Sitzungen.
UNd hat es geschafft wieder mal raus zu kommen.
Er nutzte die 1. und beste Gelegenheit um sich wieder ein Opfer zu holen.
So hatte er den erfahrenen Arzt verarscht.
Dieser hat aufgrund dieser Tatsache sich das Leben genommen.
Also wer hat das Recht es richtig zu wissen?
Und in der Geschichte gibt es so viele Persönlichkeiten die auch sich als bessere Menschen hinstellten.
Stalin und Hitler will ich mal nennen.
Sowie die ganzen Einwanderer in Amerika
Sun Apr 29 21:34:11 CEST 2012 | Drahkke
Ja, ich denke schon, daß der Räuber "klar im Kopf" war. Er war zwar ein Schwerkrimineller, aber ansonsten war wohl nicht bekannt, daß er irgendwie geistesgestört war.
Sun Apr 29 21:38:23 CEST 2012 | Kurvenräuber18037
Achso, dann gilt wohl: je unvorstellbar verbrecherischer, um so kranker? Ne! Da gehe ich nicht mit!
Sun Apr 29 21:40:03 CEST 2012 | Spurverbreiterung47130
Sollte nur als Beispiel dienen das Psychologen nicht unfehlbar sind.
Und niemand so recht wissen kann ob der noch alle Tassen im Schrank hatte in Norwegen oder nicht.
Er kann sich ja durch Bücher bilden und die passenden Symptome aneignen.
Sun Apr 29 21:42:10 CEST 2012 | Drahkke
Ich las vor kurzem, daß sie ihn in Norwegen nur maximal 24 Jahre wegschließen können, wenn er "normal" im Kopf ist. Daher ist es dort so wichtig, ihn in eine geschlossene Anstalt zu bekommen, da es dort keine zeitliche Beschränkung der Aufenthalsdauer gibt.
Sun Apr 29 21:45:13 CEST 2012 | Kurvenräuber18037
Ha! Die werden in Deutschland aufgrund einer gewissen Rechtslage gerade freigelassen und in vielen Fällen sogar für "unrechte Haft" entschädigt!
Sun Apr 29 21:45:34 CEST 2012 | andyrx
Wenn der Täter intelligent genug ist und seinen Gutachter genau studiert und sich etwas mit Psychologie beschäftigt ist es schon oft genug vorgekommen das die Gutachter für psychische Beurteilungen getäuscht bzw. Geradezu verarscht wurden.
gerade in der Psychologie ist vieles eine Gratwanderung da nicht mit Fakten sonder mit subjektiven Einschätzungen eine Einschätzung erfolgt....wie in Norwegen ja leicht zuerkennen ist
MfG Andy
Sun Apr 29 21:54:04 CEST 2012 | Archduchess
die werden nur freigelassen weil Deutschland
1. nachträglich Gesetze geändert und dann rückwirkend Sicherheitsverwahrung verhängt hat
und
2. Deutschland immer noch nix gescheites hat um Sicherungsverwahrte "aufzuheben".
Das geht immer noch nach dem Schema, "So heute letzter Tag der Haft" nächster Morgen: "So jetzt ist Sicherheitsverwahrung".
Unterschied? NULL
Warum?
Weils Ländersache ist. Hoch lebe die Föderation.
Kein Land will Geld für sowas in die Hand nehmen und bis sich alle Länder geeinigt haben - naja wie lang gehts schon?
Übrigens finde ich das Geld das die bekommen nicht wirklich viel. Sind für 12 Jahre etwa 78.000 €.
Und bekommen tun sie es noch nicht. Geht in die Berufung.
Sun Apr 29 22:02:22 CEST 2012 | Kurvenräuber18037
Nicht viel? Ich bitte Dich! Es ist in meinen Augen viel, einen Gewalttäter ein trockenes Brötchen zu reichen! Dieses pseudohumanistische Geschwätz über offensichtliche Berufsverbrecher und krankhaft Gestörte ist doch albern! Wer schützt die Allgemeinheit vor solchen Subjekten, von den man in zu 99 Prozent aller Fälle weiß, dass sie eintreten werden?
Sun Apr 29 22:06:28 CEST 2012 | Drahkke
Ich denke, daß der Großteil der Entschädigungssummen, wenn sie denn mal (nach der Revision) gezahlt werden sollten, für die Wiedergutmachung der Täter an den Opfern draufgehen wird. Schließlich haben die Opfer einen Anspruch gegen die Täter, den sie auch auf dem Wege der Pfändung geltend machen können.
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