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andyrx

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Tue May 18 09:55:38 CEST 2010    |    andyrx    |    Kommentare (1359)    |   Stichworte: Gewalt, Hamburg, Jugendgewalt, Messerstecher, Mord, Tod, tot, U-Bahn

das Messer ist schnell zur Hand
Das Messer ist schnell zur Hand

Hallo

 

in Hamburg U und S Bahn in den Abend oder Nachtstunden zu fahren ist mittlerweile nur noch mutigen Bürgen zu empfehlen....oder besser gar nicht:eek:

Nichtsahnend sollte man hellhörig werden bei speziell der Frage ''was guckst Du'' denn dies kann signalisieren oder schon ausreichen um in höchste Gefahr zu kommen oder sich zu befinden :rolleyes:

 

der Tod des 19 jährigen Mel--> siehe Bericht ist in Hamburg schon der nichts Überraschendes des mehr,denn Vorfälle dieser Art gab es in den U und S Bahnen,aber auch den Strassen rund um den Kiez,zur Genüge in den letzten Monaten.

 

ich frage mich an der Stelle auch warum ein Intensivtäter wie der 16 jährige Messerstecher nicht vorher aus dem Verkehr gezogen wird....polizeibekannt wegen Raub und x facher gefährlicher Körperverletzung muss es für die Polizei frustrierend sein hier zusehen zu müssen wie dieser gefährliche Jugendliche weiterhin auf freien Fuss blieb bis es zum Desaster kommt.

 

auch die Jugend in meiner Zeit waren keine Waisenknaben,aber Messer und Tötung doch eher ungewöhnlich:o

 

wie sieht das bei euch aus in U und S Bahnen.....mulmiges Gefühl??

 

irgendwie steuern wir auf New Yorker Verhältnisse zu wie in den 70er und 80er Jahren als Mord und Totschlag in U und S Bahnen alltägliche Meldungen waren:confused:

 

wenigstens sorgen die Überwachungskameras für eine reale Chance auf Aufklärung,schrecken aber scheinbar nicht ab...:confused:

 

aber was kann man noch tun..??

 

mfg Andy


Tue May 25 23:26:45 CEST 2010    |    Schoeneberg30

Der Titel von Andy ist sowieso wieder mal übertrieben, zum Tod kommt es ja nur extrem selten. Meistens sinds nur Kloppereien. Darum nenne ich Andy ja auch immer die Klatschtrantüte wie die Bild Zeitung.

Tue May 25 23:33:08 CEST 2010    |    andyrx

ich glaub es geht los:rolleyes:

 

Todesfälle gab es zuletzt genug und der 20 Cent Totschlag in HH ist ja auch noch nicht lange her und gerade Medienpräsent weil durch versäumte Fristen die Täter vorerst auf freiem Fuss sind....:eek:

 

ich denke es muss auch nicht gleich mit dem Tod enden,ein paar eingeschlagene Zähne und gebrochene Rippen kann man ja unter Bagatelle abhaken:mad:

 

mfg Andy

Tue May 25 23:41:49 CEST 2010    |    Schoeneberg30

Andy zensiert mich:D

 

Zufälligerweise kaufte ich heute in Brandenburg neue Sommeralus für meinen Peugeot und der Verkäufer hieß auch Andy:O

Tue May 25 23:51:27 CEST 2010    |    Faltenbalg13692

Und die Moral von der [Mel-] Geschicht???

 

...verletz' die Ehr von Jugendlich'n nicht.

Joki

Wed May 26 12:19:25 CEST 2010    |    tom-ohv

Um mal wieder zum eigentlichen Thema zu kommen, wie hier nachzulesen kann das Pendel auch mal in die andere Richtung ausschlagen.

 

Wobei ich es nach wie vor nicht einsehe, bei einem Zug durch die Gemeinde eine Waffe mit zu führen. Aber vllt. muss das jetzt sein.

 

Besser der andere als ich = ist das zukünftig die Frage am Samstagabend?

 

Sollte der 21-jährige Intensivstraftäter sterben wird das ja wahrscheinlich doch noch ein juristisches Nachspiel. Wenn´s das nicht sowieso schon hat.

Die Gedanken einen Menschen schwer verletzt oder gar getötet zu haben kämen für mich noch oben drauf.

 

Aber besser so als anders, oder?

Wed May 26 12:29:17 CEST 2010    |    Faltenbalg13692

Was heißt Nachspiel? Es muss per Gesetz eine Untersuchung der Umstände geben, die aber bald eingestellt wird, sofern es sich um Notwehr handelt.

Joki

Wed May 26 12:56:38 CEST 2010    |    tom-ohv

Ja ja, aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss auch bei Notwehr gewahrt sein. :rolleyes:

 

Ob da eine Bierflasche auf dem Kopf (ansonsten wollten die drei mit ihrer schlimmen Kindheit ja sicher nichts weiter) den Einsatz einer Stichwaffe (war die denn eigentlich überhaupt zulässig?) rechtfertigt. . . . . . hmmm?!?!?!

Ein pfiffiger Anwalt könnte da sicher etwas draus machen. :(

Ich glaub ich meld mich demnächst mal im Schützenverein an . . . . . . . . :D:cool:

 

Wobei ich bleibe dabei, wenn am Sa.abend ständig ein Messer oder eine Pistole im Schritt baumeln würde täte mich das stören. Aber vllt. gewöhnt man sich auch daran! :(

Wed May 26 13:20:39 CEST 2010    |    Faltenbalg13692

Bei Notwehr heiligt der Zweck die Mittel - IN JEDEM FALL!

 

Das heißt, es ist [für die Anerkennung der Notwehr] vollkommen unerheblich, ob die Stichwaffe getragen werden durfte oder ob nicht. Wenn sie nicht getragen werden durfte, zöge das lediglich evtl. ein eigenes Verfahren nach sich - für die Notwehr wie gesagt, tuts aber nichts zur Sache.

 

Wir kennen die Details des Überfalls nicht - aber mutmaßlich hat der Angegriffene dem Bericht zufolge durchaus verhältnismäßig gehandelt, denn bei 1:3 und offensichtlicher Feindseligkeit, die sich handgreiflich entlädt (Bierflasche als Waffe eingesetzt) ist ALLERHÖCHSTE Gefahr im Verzug!!!

 

Ein Kampfsportler sagte mal, dass es beim Verhältnis 1:3 selbst für einen Kampfsportler gegen Laien gefährlich wird.

Joki

Wed May 26 13:29:59 CEST 2010    |    tom-ohv

Ich fürchte, dass hat juristisch keinen Bestand.

Aber egal, ich denke, dass wird demnächst noch öfters passieren und ich bin froh, in diesem Fall nicht beteiligt zu sein.

Lässt sich halt nicht jeder freiwillig "abziehen"!

 

Je nach "Nehmerqualitäten" kann es auch schon deutlich schneller gefährlich werden.

Wobei ein Kampfsportler i.d.R. nach den Regeln seines Sports kämpft.

Ein sog. "Kneipenschläger" handelt nach der Devise: Wer das atmen einstellt hat verloren!

Wed May 26 13:41:39 CEST 2010    |    Faltenbalg13692

Der Streetbrawler - dein Kneipenschläger - ist ja auch Kampfsportler, nur dass er in keinem Verein ist ;)

 

Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bierflasche auf dem Kopf gelandet ist (Bluterguss, Geständnis oder ähnliches), dann hätte mit Sicherheit sogar eine direkte Tötung als Notwehr Bestand!

 

Mit direkt meine ich EIN STICH, ein Schlag oder ein Schuss... Vermutlich würden auch einige wenige gelten, aber halt nicht 30 im Tötungsrausch.

Joki

Wed May 26 13:49:14 CEST 2010    |    Faltenbalg13692

Ein deutscher Polizist hat einmal anlässlich von Krawallen mit Angriffen auf die Polizei sinngemäß gesagt, dass die Angreifer gefälligst ihr Gehirn einschalten sollen, denn ein Bedrohter darf in Notwehr durchaus Gebrauch von der Waffe machen!

 

Wenn ein Angreifer mit einer lebensbedrohlichen Waffe (Messer, Stein, Stock, etc.) auf dich zukommt, du ihm bedeutest stehen zu bleiben und er das nicht tut, handelst du bereits in Notwehr und darfst angesichts deiner eigenen Lebensgefahr den Angreifer töten.

Joki

Wed May 26 13:50:16 CEST 2010    |    tom-ohv

Aber wir sind uns einig, froh darüber zu sein, nicht in der Situation zu sein, richtig?!

Wed May 26 14:00:45 CEST 2010    |    Faltenbalg13692

Froh darf man erst sein, wenn die Gefahr gebannt ist. Heute im Jahre 2010 könnte ich mir ein gekoppeltes GPS/Mobilfunk/WLan-Notalarmsystem für jedermann vorstellen. Bedienbar z.B. mit dem Fuß und oder über Sprachsteuerung, falls man die Hände nicht (mehr) frei hat.

 

Dem Dachdecker in der Unterführung hätts vielleicht nichts mehr genutzt, aber Hilfe wär auf jeden Fall schneller da als heute mit umständlichen Anrufen per 110 und langwierigen Ortsangaben...

Joki

Wed May 26 14:17:40 CEST 2010    |    Spannungsprüfer35769

warum sollte man nichts zum selbstschutz dabei haben?

es gibt co²/gas-pistolen/handwaffen die im direkten kontakt einen sehr guten druck haben.

je nach ladung können auch schwere verletzungen oder extreme momentschmerzen entstehen.

für das führen braucht man lediglich einen kleinen waffenschein.

ich weiß nicht wie es mit elektroschockern aussieht, generell waren sie ja verboten und nur zu abwehrzwecken gegen tiere oder so ähnlich "erlaubt".

falls sich da nix geändert hat, kann man auch einen schocker mitführen (grauzone), allerdings sind die stärken sehr variabel, je nach hersteller/land.

 

ob der "angreifer" jetzt stirbt oder nicht, kann einem doch völlig egal sein, solang man nur sein eigenes leben retten wollte.

dem angreifer wäre es schließlich auch egal gewesen.

einem täter trauert man nicht hinterher, er ist derjenige der sich in diese lage bringt und er hat es auch vor seiner familie zu verantworten - niemand anders.

 

 

grüße

Wed May 26 16:21:30 CEST 2010    |    Alteshaus21

leute die sowas machen: keine jugendstrafe oder sowas!

 

das bild ist übrigens keine station in hamburg sonder eine in london, irgendein bahnhof der jubilee line!

Wed May 26 16:31:16 CEST 2010    |    Faltenbalg13692

Abschaffung der Jugendstrafe ist Unsinn, denn die jungen Menschen sind noch unreif und wissen im WAHRSTEN SINNE DES WORTES oft nicht was sie tun.

 

Da brauchen sich Ältere einfach nur an die eigene Jugend zu erinnern - für viele Aktionen aus der Jugend hat man in späteren Jahren nur noch ein Kopfschütteln übrig.

 

Im Übrigen, wie Schöni schon gesagt hat: In der Regel (Ausnahmen gibt es immer) trifft es keine vollkommen Unschuldigen. Der Dachdecker mag ne Ausnahme gewesen sein, wobei wir alle nicht wissen, wie er sein Nein formuliert hat, bzw. was er dem hinzugefügt hat...

Joki

Wed May 26 16:35:20 CEST 2010    |    Alteshaus21

Ich meine das mit der jugendstrafe das 18-19 jährige auch noch jugendstrafe bekommen!

Wed May 26 16:42:31 CEST 2010    |    Faltenbalg13692

Sind ja auch noch Jugendliche. Vielleicht nicht mehr im biologischen Sinne (wobei manche wenige bis 25 noch Längenwachstum haben), aber sicher im kulturell/sozialen. Bis du begreifst, was die Gesellschaft von dir erwartet, was besser funktioniert und was weniger, womit du erfolgreicher bist und womit weniger - da vergeht schon einige Zeit, in der man junge Menschen immer noch als jugendlich bezeichnen muss.

Joki

Wed May 26 17:11:52 CEST 2010    |    andyrx

ich frage mich nur wo die Differenzierung zwischen Mord-->Totschlag-->(gefährliche) Körperverletzung mit Todesfolge liegt...:confused:

 

zu den sogenannte 20 Cent Tätern die in HH einen Dachdecker totschlugen wegen 20 Cent (und vorübergehend auf freien Fuss sind wegen Verfahrensfehler zur U-Haft) ist Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben worden...Raubmord aus niederen Motiven wäre doch genauso möglich:confused:

 

mfg Andy

Wed May 26 17:33:03 CEST 2010    |    Turboschlumpf17681

Die 20 cent Mörder laufen wie nun bekannt ist in HH frei rum. Jeder empört sich darüber. Es kommt mir allerdings vor, als ob die Justiz dies mit Absicht macht, um beherzten Mitmenschen eine Gelegenheit zur "Bereinigung" der Situation zu ermöglichen, wenn es geschickt gemacht würde. Das Verfahren müsste nicht neu aufgerollt und die beherzten Bürger wären "Im namen des Volkes" tätig geworden was der Justiz in den letzten Jahren immer schwerer fiel.

Wed May 26 18:06:28 CEST 2010    |    Faltenbalg13692

In diesem Land gelten die Gesetze immer noch für jedermann!

 

Wenn man zum Beispiel jemandem etwas nicht nachweisen kann, dann geht er straffrei aus. Kein Grund mit demjenigen tauschen zu wollen - beim nächsten oder übernächsten Mal ist er dran. Da hilft ihm auch kein Murphy oder sonst jemand...

 

Schönstes Beispiel der Drogenbaron von Jamaika - der hat sich jahrelang was aufgebaut, in Saus und Braus gelebt - aber jetzt kommts: Die restlichen armseligen Jahre die er hat, wird er in einem amischen Hochsicherheitsgefängnis verbringen, davor mit einiger Wahrscheinlichkeit so hart verhört werden, dass zarte Gemüter an Folter denken müssten. Kein Grund den zu beneiden.

Joki

Wed May 26 18:40:17 CEST 2010    |    tom-ohv

Zitat:

In diesem Land gelten die Gesetze immer noch für jedermann!

Sorry, aber wo kaufst DU denn Deine rosaroten Brillen?

Wed May 26 18:45:14 CEST 2010    |    Faltenbalg13692

Was willst du damit sagen? Dass es Privilegierte gibt, für die das Gesetz "so" nicht gilt?

 

Mag im Einzelfall sein, aber Schläger gehören ganz sicher nicht dazu...

Joki

Wed May 26 18:57:09 CEST 2010    |    Turboschlumpf17681

Süß ! :rolleyes:

Wed May 26 18:59:35 CEST 2010    |    Turboschlumpf17681

Für die Deutschen gilt das BGB, für die anderen die Scharia abgeleitet aus dem Koran. Und das im selben Land.

Wed May 26 19:01:21 CEST 2010    |    Faltenbalg13692

Nur scheinbar.

Joki

Wed May 26 19:03:31 CEST 2010    |    tom-ohv

Wenn alles mit rechten Dingen abgelaufen wäre hätte der Held von diesem Thread (Elias) am fraglichen Tag eigentlich gar nicht frei rum laufen dürfen. Aktuell sitzt er wohl in U-Haft! Für das Opfer leider zu spät!

 

Weitere „voll krasse“ Beispiele wie z.B. „Mehmet“ aus München gibt es wahrlich genug!

Wed May 26 19:08:19 CEST 2010    |    Faltenbalg13692

Gestern noch mal den "Werdegang" von Heckhoff gelesen, der hatte auch x Gelegenheiten, sein Treiben (nach eigenen Angaben Berufsverbrecher) fortzuführen.

 

So sind nun mal unsere Gesetze. Man kommt nicht beim ersten Mal "Bei Rot über die Ampel gehen" für immer hinter Gitter.

Joki

Wed May 26 19:21:55 CEST 2010    |    Spannungsprüfer35769

Zitat:

So sind nun mal unsere Gesetze. Man kommt nicht beim ersten Mal "Bei Rot über die Ampel gehen" für immer hinter Gitter.

außer das "erste" opfer wehrt sich unerwartet heftig und entledigt sich und die geselltschaft von solchen problemdingern.

 

 

grüße

Wed May 26 19:24:03 CEST 2010    |    Turboschlumpf17681

Kommt zu selten vor. Muß in Zukunft öfter geschehen.

Spart dem Steuerzahler unnötige Kosten und Leid!

Wed May 26 19:32:55 CEST 2010    |    Turboschlumpf17681

Es gab auch mal Richter mit 0 Tolleranz. Die haben nur die vorhandenen Gesetze mal im Namen des Volkes angewandt.

Die hatten noch Rückrat, wo andere Richter ein Würstchen haben.

Bei den Deutschen greifen sie auffällig hart durch. Das ist mittlerweile ganz offensichtlich. Bei den Anderen spielt immer der "Hintergrund der armen Kindheit" eine große Rolle.

Alle sind vor dem Gesetzt gleich, nur die Deutschen sind gleicher.

Wed May 26 19:33:20 CEST 2010    |    Habuda

Deswegen sollte jeder eine Waffe zur Selbstverteidigung dabei haben. Ich persönlich habe auch immer ein Messer in der Tasche, eigentlich zwar eher für Notfälle, da es sich um ein Rettungsmesser handelt mit dem man den Autogurt durchschneiden und Fenster einschlagen kann, aber wenn ich in einer solchen Situation bin ist es doch etwas, worüber ich mich freue.

 

Dass sowas aber immer häufiger und vor allem brutaler geschieht ist wirklich erschreckend. Ich wäre für härtere Sanktionen! Solche Jugendlichen wegsperren und gut ist. Natürlich haben wir auch schon Dummheiten in der Jugend gemacht, aber mit einem Messer auf anderen losgehen oder welche halb Totschlagen sind ganz andere Hausnummern, als die Jugendlichen Dummheiten!

Wed May 26 19:46:44 CEST 2010    |    tom-ohv

Zitat:

Ich persönlich habe auch immer ein Messer in der Tasche,

Ist natürlich immer doof, wenn man mit einem Messer zu ner Schiesserei kommt. Also wenn dann richtig. :D

 

Ansonsten, zu meiner Sturm- und Drang-Zeit war es zu 99,9999999999999999% vorbei, wenn einer auf dem Boden lag.

Ich will nicht ausschließen, dass damals keiner ein Messer o.ä. dabei hatte. Kann mich aber nicht erinnern, dass so etwas eingesetzt wurde.

Das gröbste in der ländlichen Gegend damals waren die selbst herstellten Ochsen-Ziemer.

Obwohl meiner seinerzeit nur einmal richtig eingesetzt wurde. :D:rolleyes:

Seit 1981 liegt er (fast) unbenutzt im jeweiligen Auto. :eek::cool:

Wed May 26 20:03:50 CEST 2010    |    Turboschlumpf17681

In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. In Frankreich ist alles erlaubt was nicht verboten ist.

Im Übrigen, dein Ochsen-Ziemer (Schleuder) ist auch verboten.

Wir Deutschen halten uns im Gegensatz da zu an die Gesetze. Ich fürchte aber nicht mehr lange, denn - wie schrieb hier einer so treffend: "lieber die Hauptperson im Gerichtssaal, als die Hauptperson auf dem Friedhof" Thats right!

 

Mir erschliesst sich so langsam die Logik, man kann zwar wegen unerlaubten Waffenbesitz angeklagt werden, darf aber in der Notwehr davon Gebrauch machen. Damit kann ich in Zukunft leben, da ich nicht 3 x täglich angehalten und durchsucht werde.

Wed May 26 20:08:29 CEST 2010    |    tom-ohv

Nach meiner Kenntnis gilt das nur, wenn Draht mit drin ist. Ist bei meinem nicht der Fall.

Hier mal ein Link für diejenigen die vllt. nicht genau wissen was ich meine: http://de.wikipedia.org/wiki/Ochsenziemer

Wed May 26 20:13:06 CEST 2010    |    Habuda

Nunja, Messer ist immerhin erlaubt, Schusswaffe nicht ....

 

Und was bringt es dir, wenn im Auto eine Waffe liegt? Hatte ich mir auch schon überlegt (bei mir wärs dann das Katana oder der Baseballschläger, ersteres ab 18, letzteres frei verkäuflich und somit sind beide erlaubt).

 

 

"Mir erschliesst sich so langsam die Logik, man kann zwar wegen unerlaubten Waffenbesitz angeklagt werden, darf aber in der Notwehr davon Gebrauch machen. Damit kann ich in Zukunft leben, da ich nicht 3 x täglich angehalten und durchsucht werde."

 

Ist nur die Frage, wo man an so etwas kommt und vor allem wie man es unauffällig mit sich herumtragen kann, denn wie gesagt, wenn es im Auto liegt bringt es dir wenig.

Wed May 26 20:13:09 CEST 2010    |    Turboschlumpf17681

Was willst Du denn mit einem Schnürsenkel bei einer Messerei?

Das ist ja völlig gegen die Regel. Da können die ja nicht stechen - vor Lachen

Wed May 26 20:21:52 CEST 2010    |    Turboschlumpf17681

Zitat:

Ist nur die Frage, wo man an so etwas kommt und vor allem wie man es unauffällig mit sich herumtragen kann, denn wie gesagt, wenn es im Auto liegt bringt es dir wenig.

lass es lieber - wenn schon jemand so unbeholfen fragt, fehlt es einfach an Phantasie. Da würdest du eher Dich als den Messerer in Gefahr bringen.

Wed May 26 20:24:47 CEST 2010    |    Habuda

Du willst also wissen, an was für Waffen ich denke und wie viel Ahnung ich im Umgang damit habe?!?

 

Spar du dir lieber solche Kommentare anstatt mir auf diese Weise zu kommen.

Wed May 26 20:34:08 CEST 2010    |    Spannungsprüfer35769

zur normalen abwehr reicht wie gesagt ne gas/co² pistole.

die gibts billig an vielen orten zu erwerben, entsprechend sollte man auch eine besonders hohe joule zahl achten, sonst ist es nur kinderspielzeug.

entsprechend gibts auch spezielle munition, die nicht einfach nur nen kleines rundes kügelchen ist oder als gas verpufft (allerdings im direkten kontakt leistet die enstehende druck/hitze auch gute dienste).

sowas kann man im halfter mit kleinem waffenschein völlig legal rumtragen und zur notwehr einsetzen.

macht je nach ausstattung round about 250-300€ inkl. kl. waffenschein.

 

legal, einfach zu handhaben und für viele gibts noch nen aufsatz für silvester zum feuerwerksabschießen (nicht unbedingt legal).

 

am liebsten hätt ich ne tasergun, schön im abstand und auf dauerstrom, aber leider verboten und zudem nicht gegen mehrere personen wirksam, da man das ganze magazin rausnehmen müsste und der erste täter dann nicht mehr unter strom stehen würde.

 

nungut, mir ist hier noch nichts schlimmes passiert, aber hier laufen auch nicht viele von dieser klientel rum.

 

 

grüße

 

edit: 3x auf holz klopf :D

Deine Antwort auf "U Bahn fahren in Hamburg -->''was guckst Du'' und dann tot"

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