• Online: 1.692

andyrx

Alles was Spass macht rund ums Auto wie z.B.Youngtimer,Bike,Motortalk RX7,Wankel,Sportwagen,Reisen,Italien,Pasta,Motorrad,Off Topic

Mon Jan 24 12:56:34 CET 2022    |    andyrx    |   Stichworte: 1 (JC), Kia, Konflikt, Krieg, NATO, Putin, Russland, Sorento, Ukraine

Konventionelle Kriegführung in heutiger Zeit noch realistisch??Konventionelle Kriegführung in heutiger Zeit noch realistisch??

Moin Motortalker,

 

 

Heute mal anderes Thema als Autos was wahrscheinlich nicht nur mich beschäftigt:o

 

 

Die Meldungen zum Konflikt der Ukraine mit Russland haben mittlerweile das Thema Corona Krise überrundet…..was einem durchaus grosse Sorgen macht.

 

In der heutigen Zeit ist ein Krieg der großen Blöcke eigentlich nicht mehr zu gewinnen ohne die Existenz der gesamten Menschheit zu gefährden.

 

Trotz Abrüstung der letzten Jahre ist genug Vernichtungspotential vorhanden um einander Auszulöschen …..manchmal fragt man sich wessen Geistes Kind da mit einer solchen Verantwortung unterwegs ist.

 

Manchmal sehe ich Parallelen zum Handeln von Hitler der sich auf ähnlichen Weg Österreich und einen Teil Tschechiens einverleibt hat ohne nennenswerten Wiederstand…..nur das waren andere Zeiten mit anderen Waffen ….da gab es noch keine Interkontinentalraketen.

 

Ich halte die NATO bei den konventionellen Waffen derzeit für nicht besonders schlagkräftig ….und nicht unbedingt vorbereitet auf eine militärische Auseinandersetzung….Setzt da Putin drauf ??

 

 

Unsere Außenministerin war ja kürzlich in Moskau ….hat sie mich positiv überrascht mit ihrem Auftritt den ich ihr nicht zugetraut hätte….aber ich denke das es egal war was sie dort gesagt hat denn Russland nimmt Deutschland bzw. Europa gar nicht ernst Sonden will nur mit dem Chef sprechen also mit den USA.

 

Ein wenig erinnert dies mich ein wenig an die Kuba Krise damals….damals wollten die USA keine Atomwaffen vor der Tür und die Russen möchte keine Nato direkt vor der TÜR ….dabei ist das in Zeiten von Raketen die egal wo abgeschossen jedes beliebige Ziel in der Welt erreichen können Unsinn ….:confused:

 

sprich eigentlich scheiss egal….und Streit um des Kaisers Bart.

 

Ist konventionelle Kriegsführung in heutigen Zeiten überhaupt noch denkbar ….erinnert mich irgendwie an Bankräuber in heutiger Zeit mit Hände hoch und Geld her….Gauner mit etwas Grips wissen das diese Art von Überfall eher albern ist und so gut wie nie erfolgreich ist.

 

Alles ein großer Blöff ??

 

Eure Meinung zu diesem Thema interessiert mich….

Hat Dir der Artikel gefallen? 12 von 16 fanden den Artikel lesenswert.

Sun Apr 02 23:36:29 CEST 2023    |    berlin-paul

Es ist OT und das Generve bringt doch auch nichts.

Sun Apr 02 23:42:53 CEST 2023    |    jw61

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. April 2023 um 21:05:32 Uhr:

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 2. April 2023 um 20:46:15 Uhr:

 

....

 

Übrigens deine letzte Einlassung zu Butscha erfüllt exakt 130 Abs 5 der wurde extra geändert.

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-916934

Du liegst falsch und eine juristische Subsumtion bekommst du nicht hin. Ist nicht schlimm. Du hast das nicht gelernt und verstehst schon den Regelungsinhalt der Norm nicht.

Du hast es scheinbar selber weder gelernt noch verstanden...§ 138 (1) Nr. 5 bezieht sich auf die letzte dort genannte Alternative (Verbrechens der Aggression § 13 des Völkerstrafgesetzbuches), folglich explizit nicht wie von dir behauptet auf die anderen wie Mord, Totschlag....und auch § 140 (2) greift hier in zweifacher Hinsicht nicht durch.

 

Insofern ist die von dir monierte Äußerung strafrechtlich nicht deliktisch.

 

6! setzen!

Sun Apr 02 23:50:12 CEST 2023    |    tomcat092004

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 2. April 2023 um 23:16:57 Uhr:

Die Bundesregierung hat doch in der Begründung klargestellt, dass das Völkerrechtsverbrechen nicht endgültig festgestellt sein muss, um 130 Abs 5 zu erfüllen.

 

Zitat:

Zudem wurde nach Darstellung der Fraktion kein Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, die Strafbarkeit der Leugnung und der gröblichen Verharmlosung nur auf solche Völkerstraftaten zu beschränken, die von einem nationalen oder internationalen Gericht endgültig festgestellt wurden.

 

„Es wäre nicht zu rechtfertigen, dass ein Völkerrechtsverbrechen in Falle des Leugnens und gröblichen Verharmlosens gerichtlich endgültig festgestellt sein muss, während es bei einem Billigen desselben tatsächlichen Geschehens auf eine solche gerichtliche Feststellung nicht ankommen soll“, heißt es zur Begründung.

Kannst du auch die Quelle nennen?

Mon Apr 03 00:53:49 CEST 2023    |    berlin-paul

Zitat:

@jw61 schrieb am 2. April 2023 um 23:42:53 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. April 2023 um 21:05:32 Uhr:

 

 

Du liegst falsch und eine juristische Subsumtion bekommst du nicht hin. Ist nicht schlimm. Du hast das nicht gelernt und verstehst schon den Regelungsinhalt der Norm nicht.

Du hast es scheinbar selber weder gelernt noch verstanden...§ 138 (1) Nr. 5 bezieht sich auf die letzte dort genannte Alternative (Verbrechens der Aggression § 13 des Völkerstrafgesetzbuches), folglich explizit nicht wie von dir behauptet auf die anderen wie Mord, Totschlag....und auch § 140 (2) greift hier in zweifacher Hinsicht nicht durch.

 

Insofern ist die von dir monierte Äußerung strafrechtlich nicht deliktisch.

 

6! setzen!

Neben Arroganz hast du leider nichts zu bieten.

 

Der § 140 StGB verweist auf rechtswidrige Katalogstraftaten. Mord und Totschlag sind in § 126 Abs.1 Nr. 3 StGB gelistet. U.a. auf diesen verweist § 140 StGB. Mord / Totschlag unterfallen somit dem Tatbestand des § 140 StGB. Die zielgerichtete Tötung einer Ziviliperson ist ein Mord / Totschlag. Die Billigung und die Öffentlichkeit sind gegeben. Das geschilderte Anschlagsgeschenen soll, nach einigen Äußerungen hier, überall möglich sein und das ist geeignet das Vertrauen in die öffentliche Sicherheit zu erschüttern und ein ‚psychisches Klima‘ zu schaffen, in dem solche Taten begangen werden oder dazu aufgehetzt werden könnte. Die Anwendbarkeit des Weltrechtsprinzips versteht sich von selbst (§ 6 Nr.9 StGB iVm § 8 Abs.1 Nr.1 VStGB). Den Rest deklinieren wir mal besser nicht im Detail durch.

Mon Apr 03 06:22:36 CEST 2023    |    Schwarzwald4motion

Es ist doch ziemlich viel hypothetisch; kann gut sein, dass er die eigene Militärführung zu viel genervt hat.

 

 

Noch mal welche die mutmaßlich ein Problem mit ihrer Militärführung haben.

Mon Apr 03 06:54:39 CEST 2023    |    Nr.5 lebt

Je länger diese militärische Spezialoperation ohne nennenswerte Erfolge der großen russischen Armee andauert, desto aggressiver werden die Beiträge von Paul.

 

Oder hab nur ich das Gefühl.

Mon Apr 03 07:34:27 CEST 2023    |    Schwarzwald4motion

Nein, da hat sich nichts geändert. Ist halt etwas extrem einseitig bei der Ausschmückung der Wortwahl.

Auch das mit den A-Bomben hat sich kaum geändert.

 

Die Frage ist eher warum neue Erkenntnisse zur Verfestigung alter Denkkonstruktionen beitragen, insbesondere bei jemand, der sich gerne als unabhängig von menschlichen Interaktionen und Blasenbildung wähnt.

Mon Apr 03 09:18:05 CEST 2023    |    TT-Eifel

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 2. April 2023 um 23:50:12 Uhr:

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 2. April 2023 um 23:16:57 Uhr:

Die Bundesregierung hat doch in der Begründung klargestellt, dass das Völkerrechtsverbrechen nicht endgültig festgestellt sein muss, um 130 Abs 5 zu erfüllen.

 

Zitat:

Zudem wurde nach Darstellung der Fraktion kein Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, die Strafbarkeit der Leugnung und der gröblichen Verharmlosung nur auf solche Völkerstraftaten zu beschränken, die von einem nationalen oder internationalen Gericht endgültig festgestellt wurden.

 

„Es wäre nicht zu rechtfertigen, dass ein Völkerrechtsverbrechen in Falle des Leugnens und gröblichen Verharmlosens gerichtlich endgültig festgestellt sein muss, während es bei einem Billigen desselben tatsächlichen Geschehens auf eine solche gerichtliche Feststellung nicht ankommen soll“, heißt es zur Begründung.

Kannst du auch die Quelle nennen?

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-916934

 

Einfach mal google anwerfen zu dem Thema gibt viel zu lesen.

Auch viel Kritik weil Behauptung usw bei Demos unter den neuen Abschnitt fallen.

 

Und Urteile hat es dazu wohl auch schon gegeben.

Mon Apr 03 09:54:51 CEST 2023    |    Luke1637

Dieser Teil ist aber höchst kritisch: "...„Es wäre nicht zu rechtfertigen, dass ein Völkerrechtsverbrechen im Falle des Leugnens und gröblichen Verharmlosens gerichtlich endgültig festgestellt sein muss, während es bei einem Billigen desselben tatsächlichen Geschehens auf eine solche gerichtliche Feststellung nicht ankommen soll“, heißt es zur Begründung. ..."

 

Mal angenommen es ist allgemeine Haltung das Nation X Verbrechen gegen das Völkerrecht begeht. Nun sind aber einige Wenige der Meinung, das stimmt gar nicht und äußern sich entsprechend.

Dann werden diese unter Umständen schon bestraft, ohne dass wirklich erwiesen ist, dass diese Verbrechen begangen wurden?

Also wird bestraft, ohne dass ein tatsächliches Verbrechen vorlag?

Nur weil das Beweisen dieses Verbrechens schwieriger ist, als das bloße Leugnen?

Was, wenn dann in einem Verfahren rauskommen sollte, dass kein Verbrechen vorlag? Werden die Leugner dann entschädigt für die Zeit, die sie wegen des Leugnens in Haft waren?

 

Damit ist es dann ja nicht mehr weit hin mit unserer vielgepriesenen Meinungsfreiheit.

Jeder der nicht mit der Meute heult gilt dann als Verbrecher.

Mon Apr 03 10:03:52 CEST 2023    |    Luke1637

Das ist doch die gleiche Taktik wie mit den Massenvernichtungswaffen im Irak. "Wir haben zwar keine Beweise, aber die sind bestimmt da. Führen wir lieber schonmal Krieg..."

Und dann? Alles falsch.

Mon Apr 03 10:06:08 CEST 2023    |    Dr. Shiwago

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 2. April 2023 um 20:53:27 Uhr:

Jetzt mal ganz im Ernst. Wenn irgendwelche Syrer, Iraner, Afghanis oder sonstwer in einem westlichen Land eine Truppe GIs in einem Cafe in die Luft sprengt, dann nennen wir sie wie?

 

Richtig: Terroristen.

 

Wenn nu' in Russland ein Cafe -meinetwegen tatsächlich nur mit Soldaten- in die Luft gesprengt wird, dann ist das eben im Krieg so??

 

Wo bitte ist da der Unterschied??

Der Unterschied ist, wenn Moslems irgendwo im Westen Bomben zünden, trifft es in der Regel völlig unschuldige und unbeteiligte Menschen.

Dieser Anschlag im Caffè richtete sich gezielt auf Leute, die Dreck am Stecken haben.

Mon Apr 03 10:15:22 CEST 2023    |    Batterietester135765

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 3. April 2023 um 09:54:51 Uhr:

 

 

Damit ist es dann ja nicht mehr weit hin mit unserer vielgepriesenen Meinungsfreiheit.

Jeder der nicht mit der Meute heult gilt dann als Verbrecher.

Bestes Beispiel ist der Thread. Hier wurde auch schon von dem einen oder anderen dumm von Anzeige geschwafelt. Seit dem ist das fuer mich hier nur noch ein Denunzianten-Stadl im Blog und nicht mehr.

Mon Apr 03 10:17:07 CEST 2023    |    Batterietester135765

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 3. April 2023 um 10:06:08 Uhr:

 

Dieser Anschlag im Caffè richtete sich gezielt auf Leute, die Dreck am Stecken haben.

Also kann man los ziehen und mal einfach einen Verbrecher in die Luft sprengen und 25 andere mit verletzen. Das niemand auf der Strasse zum Zeitpunkt vorbei lief war Glueck. Ihr habt schon echt dumme Ansichten !

Mon Apr 03 10:26:41 CEST 2023    |    Luke1637

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 3. April 2023 um 10:06:08 Uhr:

 

Der Unterschied ist, wenn Moslems irgendwo im Westen Bomben zünden, trifft es in der Regel völlig unschuldige und unbeteiligte Menschen.

Dieser Anschlag im Caffè richtete sich gezielt auf Leute, die Dreck am Stecken haben.

Mal ganz davon abgesehen, dass es ein Bombenanschlag war, bei dem sicher nicht nur gezielt bestimmte Personen getroffen wurden.

Und selbst die Zielpersonen nicht einmal tatsächlich zum Tod verurteilt worden waren.

 

Aus Sicht der nahöstlichen -ich nehme extra dein Wort Moslems nicht auf, denn die Religion ist egal- Bombenattentäter trifft es auch KEINE Unschuldigen. Aus deren Perspektive hat auch jeder, den es trifft "Dreck am Stecken".

Mon Apr 03 10:41:04 CEST 2023    |    Dr. Shiwago

Für extreme Moslems hat natürlich jeder Nichtmoslem Dreck am Stecken allein schon weil er kein Moslem ist. Grundsätzlich halte ich Bombenanschläge für verwerflich. Wenn es aber Verbrecher trifft, wie in diesem Fall, habe ich wenig Mitleid mit den Betroffenen.

Mon Apr 03 10:58:38 CEST 2023    |    berlin-paul

Zitat:

b

@TT-Eifel schrieb am 3. April 2023 um 09:18:05 Uhr:

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 2. April 2023 um 23:50:12 Uhr:

 

Kannst du auch die Quelle nennen?

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-916934

 

Einfach mal google anwerfen zu dem Thema gibt viel zu lesen.

Auch viel Kritik weil Behauptung usw bei Demos unter den neuen Abschnitt fallen.

 

Und Urteile hat es dazu wohl auch schon gegeben.

Dort steht das Gegenteil deiner Behauptung. Es ist nicht im Rahmen deiner Kompetenz. Das bekräftigt jeder deiner Beiträge. Schon die Grundbegriffe der Norm verstehst du nicht. Dir ist wie vielen Menschen nichtmal klar, dass ein Vergleich des Holocaust mit was auch immer bereits den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Du blamierst dich nach kräften. Andere eifern dir nach. Aber die Binse von der Unwissenheit usw., die sollte bekannt sein.

Mon Apr 03 11:08:13 CEST 2023    |    berlin-paul

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 3. April 2023 um 06:54:39 Uhr:

Je länger diese militärische Spezialoperation ohne nennenswerte Erfolge der großen russischen Armee andauert, desto aggressiver werden die Beiträge von Paul.

 

Oder hab nur ich das Gefühl.

Der Eindruck ist unzutreffendund du willst damit auch nur beleidigen. Mir ist es wurscht ob und wer diesen Krieg gewinnt. Ich störe mich daran, dass bislang alle nur dran verlieren. Die einen Leben, Gesundheit, Frieden und die sozialen Selbstverständlichkeiten, die anderen jede Form von Anstand und Gewissen.

 

Auf dümmliche Frotzeleien kann man harmlos reagieren. Wo die gezielte Tötung von Zivilisten gebilligt wird, sind aber Grenzen überschritten. Dass sowas hier verteidigt wird, anscheinend auch von dir, lässt tief Blicken. Da kann man garnicht soviel fressen wie man kotzen möchte.

Mon Apr 03 11:26:49 CEST 2023    |    5sitzer

Man muss nur vor Ort die richtigen Fragen stellen.

 

https://twitter.com/sumlenny/status/1642547883873378304

Mon Apr 03 11:33:00 CEST 2023    |    Harlebobby

Zitat:

@albert1955 schrieb am 2. April 2023 um 20:48:40 Uhr:

Sehr hohes Berufsrisiko nennt man das, wenn ein äußerst bekannter 40-jähriger Journalist und Blogger, der auch noch aus dem Donbass in der Ostukraine stammt, in St. Petersburg zu einem patriotischen Abend im Cafe von Jewgeni Prigoschin geladen hat. Als guter Freund hätte ich ihm von einer solchen Veranstaltung dringendst abgeraten...!!

 

Im Übrigen: Über den Hintergrund der Explosion ist noch nicht viel bekannt.

Mittlerweile ist es bekannt, eine junge Frau.

Aber zu deinem „Berufsrisiko“ was bitte war denn bei dem Mord an Dugina??

Hat irgend jemand die Ukraine verurteilt, weil eine junge Journalistin ermordet wurde?

War das kein Kriegsverbrechen oder zumindest ein Terroranschlag??

Da hört man kein Wort drüber.

Wenn ein Journalist oder eine Journalistin es wagt, gegen die Falschmeldungen aus dem „wahren“ Selenskyj Lager zu berichten, schwebt man sofort in Lebensgefahr.??

Ich weiß schon wer jetzt da aufheulen wird, aber schaut doch nur mal die Berichte von Alina Lipp an, von Thomas Röper möchte ich gar nicht erst anfangen…

Alina Lipp hat übrigens 3 Videos ins Netz gestellt, da wird einem erst bewusst wie wir vera***t werden.

Mon Apr 03 11:41:22 CEST 2023    |    Nr.5 lebt

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. April 2023 um 11:08:13 Uhr:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 3. April 2023 um 06:54:39 Uhr:

Je länger diese militärische Spezialoperation ohne nennenswerte Erfolge der großen russischen Armee andauert, desto aggressiver werden die Beiträge von Paul.

 

Oder hab nur ich das Gefühl.

Der Eindruck ist unzutreffendund du willst damit auch nur beleidigen. Mir ist es wurscht ob und wer diesen Krieg gewinnt. Ich störe mich daran, dass bislang alle nur dran verlieren. Die einen Leben, Gesundheit, Frieden und die sozialen Selbstverständlichkeiten, die anderen jede Form von Anstand und Gewissen.

 

Auf dümmliche Frotzeleien kann man harmlos reagieren. Wo die gezielte Tötung von Zivilisten gebilligt wird, sind aber Grenzen überschritten. Dass sowas hier verteidigt wird, anscheinend auch von dir, lässt tief Blicken. Da kann man garnicht soviel fressen wie man kotzen möchte.

Das geht der Mehrheit schon seit dem 24.02.2022 so.

 

Und für dich wiederhole ich mich gerne: Lies deine Adjektive zu Putin uns Konsorten und die zu den Ukrainern durch. Und dann behaupte nochmal, du wärst objektiv.

Mon Apr 03 11:59:06 CEST 2023    |    jw61

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 3. April 2023 um 09:54:51 Uhr:

Dieser Teil ist aber höchst kritisch: "...„Es wäre nicht zu rechtfertigen, dass ein Völkerrechtsverbrechen im Falle des Leugnens und gröblichen Verharmlosens gerichtlich endgültig festgestellt sein muss, während es bei einem Billigen desselben tatsächlichen Geschehens auf eine solche gerichtliche Feststellung nicht ankommen soll“, heißt es zur Begründung. ..."

 

Mal angenommen es ist allgemeine Haltung das Nation X Verbrechen gegen das Völkerrecht begeht. Nun sind aber einige Wenige der Meinung, das stimmt gar nicht und äußern sich entsprechend.

Dann werden diese unter Umständen schon bestraft, ohne dass wirklich erwiesen ist, dass diese Verbrechen begangen wurden?

Also wird bestraft, ohne dass ein tatsächliches Verbrechen vorlag?

Nur weil das Beweisen dieses Verbrechens schwieriger ist, als das bloße Leugnen?

Was, wenn dann in einem Verfahren rauskommen sollte, dass kein Verbrechen vorlag? Werden die Leugner dann entschädigt für die Zeit, die sie wegen des Leugnens in Haft waren?

 

Damit ist es dann ja nicht mehr weit hin mit unserer vielgepriesenen Meinungsfreiheit.

Jeder der nicht mit der Meute heult gilt dann als Verbrecher.

Lesen und Verstehen!

 

Eine billigende Meinung alleine reicht für sich genommen nicht...sie muß verbreitet werden, was man in einem Blog wie diesen mit einer beschränkten viel zu geringen Reichweite mangelns hinreichender Öffentlichkeit, bereits negieren darf...und die Billigung muß in einer Weise verbreitet werden, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören...auch das ist erkennbar nicht gegeben.

 

Nur wenn diese Tatbestandsmerkmale erfüllt wären, wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt...steht auch so im GG das sie durch eben solche Gesetze eingeschränkt werden kann...also absolut grundgesetzkonform.

 

Eine Billigung von Straftaten war hier schlicht und einfach nicht gegeben und reines Dummgeschwätz eines selbsternannten "Experten".

Mon Apr 03 12:46:34 CEST 2023    |    Dr. Shiwago

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. April 2023 um 11:08:13 Uhr:

 

Der Eindruck ist unzutreffendund du willst damit auch nur beleidigen. Mir ist es wurscht ob und wer diesen Krieg gewinnt. Ich störe mich daran, dass bislang alle nur dran verlieren. Die einen Leben, Gesundheit, Frieden und die sozialen Selbstverständlichkeiten, die anderen jede Form von Anstand und Gewissen.

Es ist schwer zu Glauben, dass es dir wurscht sei, wer diesen Krieg gewinnt.

Und natürlich gibt es jede Menge Kriegsgewinner: China, Indien, Türkei, diverse Waffenhersteller und Händler... um nur mal einige zu nennen. Und für Putins Ego scheint der krieg auch ein Gewinn zu sein.

Mon Apr 03 12:54:39 CEST 2023    |    Harlebobby

Zu dem Mordanschlag in St. Petersburg kam jetzt auch noch eine Stellungnahme von Alina Lipp- selbst eine freie Journalistin die jetzt in Russland leben muss, weil in Deutschland unerwünscht..

Andererseits- ihr gefällt es momentan auf der Krim..

Ihr Statement:

 

Daria Dugina und Vladlen Tatarsky. Beide umgebracht.Habt ihr mal gehört, dass im Gegensatz dazu die Russen pro-ukrainische Journalisten töten? Nein? Ach na sowas, dabei ist Russland doch der böse "Agressor"

 

Daraus folgt doch:

Journalisten die nicht für die Mainstream Medien hier arbeiten, sind in Lebensgefahr..

Mon Apr 03 13:03:47 CEST 2023    |    Luke1637

Zitat:

@jw61 schrieb am 3. April 2023 um 11:59:06 Uhr:

Lesen und Verstehen!

 

Eine billigende Meinung alleine reicht für sich genommen nicht...sie muß verbreitet werden, was man in einem Blog wie diesen mit einer beschränkten viel zu geringen Reichweite mangelns hinreichender Öffentlichkeit, bereits negieren darf...und die Billigung muß in einer Weise verbreitet werden, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören...auch das ist erkennbar nicht gegeben.

 

Nur wenn diese Tatbestandsmerkmale erfüllt wären, wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt...steht auch so im GG das sie durch eben solche Gesetze eingeschränkt werden kann...also absolut grundgesetzkonform.

 

Eine Billigung von Straftaten war hier schlicht und einfach nicht gegeben und reines Dummgeschwätz eines selbsternannten "Experten".

Eben, Lesen und Verstehen.

 

Ab wann ist denn z.B. die Äußerung geeignet den öffentlichen Frieden zu stören?

 

Nehmen wir mal folgendes Szenario:

Unsere Bundesregierung lässt morgen verlauten, dass in den Niederlanden Verbrechen gegen das Völkerrecht begangen werden und wir deshalb auf keinen Fall mehr Käse essen dürfen, um das nicht zu unterstützen.

Nu' denkst du dir "Ist doch alles Quatsch. Die Holländer sind doch alles nette und gastfreundliche Menschen" und schreibst einen Leserkommentar, der in einer großen Zeitung veröffentlicht wird und genau das zum Ausdruck bringt.

Nur dumm für dich, dass unsere Regierung das als Leugnung von Völkerrechtsverbrechen ansieht. Und noch dümmer, dass du im Kommentar sogar noch zu Demonstrationen aufgerufen hast.

 

Zack, biste verurteilt. Ohne dass unsere Regierung überhaupt nur z.B. mithilfe eines Gerichtsverfahrens zu diesen Völkerechtsbrüchen beweisen musste, dass ihre Aussagen stimmen.

Du wirst nicht dafür verurteilt, dass du ein Verbrechen gebilligt oder geleugnet hast, sondern du wirst verurteilt dafür, dass du ein möglichwerweise stattgefundenes/ein behauptetes Verbrechen geleugnet hast.

Könnt ihr euch noch an Kachelmann erinnern? Da wären zu Beginn aber Viele verurteilt worden, wenn sie seine Schuld geleugnet hätten. Und am Schluss? Gab es eine Verurteilung Kachelmanns?

 

 

Es mag sein, dass ein solcher Fall wie oben geschildert (noch) sehr weit hergeholt ist und wohl niemand so einfach verurteilt wird. Aber im PRINZIP ginge es. Im Einklang mit geltenden Gesetzen. So wie eben in Russland auch Regimekritiker legal weggesperrt werden.

 

Wenn man wegen der Verleugnung unbewiesener Verbrechen bestraft werden kann, geht doch ein großes Stück Demokratie verloren.

Mon Apr 03 13:04:55 CEST 2023    |    TT-Eifel

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. April 2023 um 10:58:38 Uhr:

Zitat:

b

@TT-Eifel schrieb am 3. April 2023 um 09:18:05 Uhr:

 

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-916934

 

Einfach mal google anwerfen zu dem Thema gibt viel zu lesen.

Auch viel Kritik weil Behauptung usw bei Demos unter den neuen Abschnitt fallen.

 

Und Urteile hat es dazu wohl auch schon gegeben.

Dort steht das Gegenteil deiner Behauptung. Es ist nicht im Rahmen deiner Kompetenz. Das bekräftigt jeder deiner Beiträge. Schon die Grundbegriffe der Norm verstehst du nicht. Dir ist wie vielen Menschen nichtmal klar, dass ein Vergleich des Holocaust mit was auch immer bereits den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Du blamierst dich nach kräften. Andere eifern dir nach. Aber die Binse von der Unwissenheit usw., die sollte bekannt sein.

Wie falsch du liegst siehst du an dem Link.

So sehen das Fachleute.

https://www.brak.de/.../

 

In dem Zusammenhang ist das auch interessant.

Friedensaktivist wegen Kritik an deutscher Kriegspolitik in der Ukraine verurteilt

https://www.wsws.org/de/articles/2023/01/30/buec-j30.html

Mon Apr 03 13:06:42 CEST 2023    |    5sitzer

Klare Kante gegen Einzelmeinungen in der Öffentlichkeit, hier schaut man amüsiert zu, ist doch der Dunstkreis viel zu klein :D

 

https://www.brotfabrik-berlin.de/.../

Mon Apr 03 13:27:05 CEST 2023    |    jw61

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 3. April 2023 um 13:03:47 Uhr:

Zitat:

@jw61 schrieb am 3. April 2023 um 11:59:06 Uhr:

Lesen und Verstehen!

 

Eine billigende Meinung alleine reicht für sich genommen nicht...sie muß verbreitet werden, was man in einem Blog wie diesen mit einer beschränkten viel zu geringen Reichweite mangelns hinreichender Öffentlichkeit, bereits negieren darf...und die Billigung muß in einer Weise verbreitet werden, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören...auch das ist erkennbar nicht gegeben.

 

Nur wenn diese Tatbestandsmerkmale erfüllt wären, wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt...steht auch so im GG das sie durch eben solche Gesetze eingeschränkt werden kann...also absolut grundgesetzkonform.

 

Eine Billigung von Straftaten war hier schlicht und einfach nicht gegeben und reines Dummgeschwätz eines selbsternannten "Experten".

Eben, Lesen und Verstehen.

 

Ab wann ist denn z.B. die Äußerung geeignet den öffentlichen Frieden zu stören?

 

Nehmen wir mal folgendes Szenario:

Unsere Bundesregierung lässt morgen verlauten, dass in den Niederlanden Verbrechen gegen das Völkerrecht begangen werden und wir deshalb auf keinen Fall mehr Käse essen dürfen, um das nicht zu unterstützen.

Nu' denkst du dir "Ist doch alles Quatsch. Die Holländer sind doch alles nette und gastfreundliche Menschen" und schreibst einen Leserkommentar, der in einer großen Zeitung veröffentlicht wird und genau das zum Ausdruck bringt.

Nur dumm für dich, dass unsere Regierung das als Leugnung von Völkerrechtsverbrechen ansieht. Und noch dümmer, dass du im Kommentar sogar noch zu Demonstrationen aufgerufen hast.

 

Zack, biste verurteilt. Ohne dass unsere Regierung überhaupt nur z.B. mithilfe eines Gerichtsverfahrens zu diesen Völkerechtsbrüchen beweisen musste, dass ihre Aussagen stimmen.

Du wirst nicht dafür verurteilt, dass du ein Verbrechen gebilligt oder geleugnet hast, sondern du wirst verurteilt dafür, dass du ein möglichwerweise stattgefundenes/ein behauptetes Verbrechen geleugnet hast.

Könnt ihr euch noch an Kachelmann erinnern? Da wären zu Beginn aber Viele verurteilt worden, wenn sie seine Schuld geleugnet hätten. Und am Schluss? Gab es eine Verurteilung Kachelmanns?

 

 

Es mag sein, dass ein solcher Fall wie oben geschildert (noch) sehr weit hergeholt ist und wohl niemand so einfach verurteilt wird. Aber im PRINZIP ginge es. Im Einklang mit geltenden Gesetzen. So wie eben in Russland auch Regimekritiker legal weggesperrt werden.

 

Wenn man wegen der Verleugnung unbewiesener Verbrechen bestraft werden kann, geht doch ein großes Stück Demokratie verloren.

Auch wenn es mit dem Verstehen nicht klappt, muss man hier nicht rumschwurbeln.

 

Der Fall Kachelmann ist nicht mal ansatzweise geeignet ein PRINZIP darzulegen.

 

Bei der Billigung von Straftaten geht es um konkrete, dort genannte schwere/schwerste Straftaten...bedeutet im Umkehrschluß alles was dort nicht genannt ist, insbesondere die Straftaten, welche Kachelmann vorgeworfen wurde...wird hierdurch gar nicht erfasst...damit mangelt es bereits am Grundtatbestand...an den beiden anderen Tatbeständen, die ich bereits ausgeführt habe...mangelt es ohnehin.

 

im Übrigen gilt in DEU die Gewaltenteilung, es ist unerheblich was die Regierung als Billigung ansieht, sondern was die unabhängigen Gerichte in mind. 2 Instanzen als solches erkennen oder eben nicht erkennen.

Mon Apr 03 13:31:50 CEST 2023    |    jw61

Morgen wird Finnland offiziell als 31. Mitglied in die Nato aufgenommen.

Mon Apr 03 13:36:04 CEST 2023    |    Luke1637

@jw61 Es geht darum, dass man für das Leugnen einer Tat, die noch nicht einmal durch ein Verfahren gerichtsfest bewiesen ist, verurteilt werden kann!

 

Da ist auch die Gewaltenteilung egal.

Regierung sagt: Verbrechen A ist begangen worden.

Du leugnest es. Und wirst (von wem wohl??) angezeigt.

Gericht verurteilt dich für diese Leugnung.

 

Aber wer sagt denn, dass A tatsächlich stattgefunden hat? Ein Gericht jedenfalls nicht.

Dazu mein Beispiel mit Kachelmann. Dass es bei dem Gesetz um ganz andere Verbrechen geht, ist klar.

Mon Apr 03 13:50:37 CEST 2023    |    berlin-paul

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 3. April 2023 um 13:04:55 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. April 2023 um 10:58:38 Uhr:

 

 

Dort steht das Gegenteil deiner Behauptung. Es ist nicht im Rahmen deiner Kompetenz. Das bekräftigt jeder deiner Beiträge. Schon die Grundbegriffe der Norm verstehst du nicht. Dir ist wie vielen Menschen nichtmal klar, dass ein Vergleich des Holocaust mit was auch immer bereits den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Du blamierst dich nach kräften. Andere eifern dir nach. Aber die Binse von der Unwissenheit usw., die sollte bekannt sein.

Wie falsch du liegst siehst du an dem Link.

So sehen das Fachleute.

https://www.brak.de/.../

 

In dem Zusammenhang ist das auch interessant.

Friedensaktivist wegen Kritik an deutscher Kriegspolitik in der Ukraine verurteilt

https://www.wsws.org/de/articles/2023/01/30/buec-j30.html

Eine fachliche Diskussion ist mit dir nicht möglich. Dir fehlen die Basics. Niemand hat Kriegsverbrechen der Russen befürwortet oder verharmlöst! Weder in Butcha noch sonstwo. Für Butcha waren Tschtschenische Truppen als verdaächtig bezeichnet worden, weil das dortige Regiment Kadyrow zugeordnet gewesen sein soll. Sowas wurde nunmal kommuniziert. Die Details lassensich hoffentlich nach dem Kriegsende umfassend klären. Es ist auch zweifelsfrei abscheulich, dass dort Zivilpersonen gezielt getötet worden sind. Gebilligt hat das hier niemand. Und damit sind wir dann schon in St. Petersburg. Auch wenn es dich ankotzt, aber dort gilt das selbe Völkerstrafrecht und man darf solche Taten nicht öffentlich billigen.

Mon Apr 03 13:53:31 CEST 2023    |    Harlebobby

Nochmal zum Terroranschlag in St. Petersburg.

Die Frau mit der Bombe wurde festgenommen von einer Spezialeinheit.

Der Name ist Dariya Trepova- mal sehen wer hinter dem Anschlag steckt.

Ich denke sie wird bald zwitschern (twittern) wie ein Vögelchen was sie weiß.

Mon Apr 03 14:08:57 CEST 2023    |    berlin-paul

Zitat:

@jw61 schrieb am 3. April 2023 um 11:59:06 Uhr:

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 3. April 2023 um 09:54:51 Uhr:

Dieser Teil ist aber höchst kritisch: "...„Es wäre nicht zu rechtfertigen, dass ein Völkerrechtsverbrechen im Falle des Leugnens und gröblichen Verharmlosens gerichtlich endgültig festgestellt sein muss, während es bei einem Billigen desselben tatsächlichen Geschehens auf eine solche gerichtliche Feststellung nicht ankommen soll“, heißt es zur Begründung. ..."

 

Mal angenommen es ist allgemeine Haltung das Nation X Verbrechen gegen das Völkerrecht begeht. Nun sind aber einige Wenige der Meinung, das stimmt gar nicht und äußern sich entsprechend.

Dann werden diese unter Umständen schon bestraft, ohne dass wirklich erwiesen ist, dass diese Verbrechen begangen wurden?

Also wird bestraft, ohne dass ein tatsächliches Verbrechen vorlag?

Nur weil das Beweisen dieses Verbrechens schwieriger ist, als das bloße Leugnen?

Was, wenn dann in einem Verfahren rauskommen sollte, dass kein Verbrechen vorlag? Werden die Leugner dann entschädigt für die Zeit, die sie wegen des Leugnens in Haft waren?

 

Damit ist es dann ja nicht mehr weit hin mit unserer vielgepriesenen Meinungsfreiheit.

Jeder der nicht mit der Meute heult gilt dann als Verbrecher.

Lesen und Verstehen!

 

Eine billigende Meinung alleine reicht für sich genommen nicht...sie muß verbreitet werden, was man in einem Blog wie diesen mit einer beschränkten viel zu geringen Reichweite mangelns hinreichender Öffentlichkeit, bereits negieren darf...und die Billigung muß in einer Weise verbreitet werden, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören...auch das ist erkennbar nicht gegeben.

 

Nur wenn diese Tatbestandsmerkmale erfüllt wären, wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt...steht auch so im GG das sie durch eben solche Gesetze eingeschränkt werden kann...also absolut grundgesetzkonform.

 

Eine Billigung von Straftaten war hier schlicht und einfach nicht gegeben und reines Dummgeschwätz eines selbsternannten "Experten".

Für das Verbreiten genügt die Wahrnehmung durch eine andere Person. Diese Reichweite ist im Internet immer gegeben. Es braucht nur die abstrakte Möglichkeit der Störung des öffentlichen Friedens und das ist schon deshalb gegeben, weil es hier Fürsprecher gefunden hat. "Erst sind es Gedanken. Dann sind es Worte. Am Ende steht die Tat."

 

Dummscheissen kannst du ganz ordentlich. Die kluge Variante wäre besser und wenn du das dann noch ohne beleidigende Formulierungen schaffen würdest, wäre es noch besser.

Mon Apr 03 14:17:25 CEST 2023    |    berlin-paul

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 3. April 2023 um 11:41:22 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. April 2023 um 11:08:13 Uhr:

 

 

Der Eindruck ist unzutreffendund du willst damit auch nur beleidigen. Mir ist es wurscht ob und wer diesen Krieg gewinnt. Ich störe mich daran, dass bislang alle nur dran verlieren. Die einen Leben, Gesundheit, Frieden und die sozialen Selbstverständlichkeiten, die anderen jede Form von Anstand und Gewissen.

 

Auf dümmliche Frotzeleien kann man harmlos reagieren. Wo die gezielte Tötung von Zivilisten gebilligt wird, sind aber Grenzen überschritten. Dass sowas hier verteidigt wird, anscheinend auch von dir, lässt tief Blicken. Da kann man garnicht soviel fressen wie man kotzen möchte.

Das geht der Mehrheit schon seit dem 24.02.2022 so.

 

Und für dich wiederhole ich mich gerne: Lies deine Adjektive zu Putin uns Konsorten und die zu den Ukrainern durch. Und dann behaupte nochmal, du wärst objektiv.

Hast du links zu den von mir verwendeten Adjektiven zu Putin und Konsorten? Ich kann den Versuch von Kritik deinerseits nämlich nicht nachvollziehen.

 

Amnesty International richtet dieselbe Kritik an Kiew bzgl. deren Kriegsstrategie der gezielten Gefährdung der Zivilbevölkerung durch Errichtung militärischer Ziele in Siedlungsgebieten. Der Hintergrund ist der, dass die Vernichtung solcher Ziele bei Eihaltung bestimmter Vorkehrungen als legitim gilt und von allen Armeen der Welt im Kampfeinsatz auch praktiziert wird. Das ist ganz objektiv so. Und wenn dir das entgangen sein sollte: nach meiner Meinung begehen beide Kriegsparteien vielzählige Verbrechen mit und in diesem Krieg, der immer noch nicht unserer ist.

Mon Apr 03 14:17:41 CEST 2023    |    Nr.5 lebt

Zitat:

@jw61 schrieb am 3. April 2023 um 13:31:50 Uhr:

Morgen wird Finnland offiziell als 31. Mitglied in die Nato aufgenommen.

Nur wenn sie heute noch von ihrem Brudervolk befreit werden. :rolleyes:

Mon Apr 03 14:40:26 CEST 2023    |    5sitzer

Auch deshalb schaut man immer mit Freude ins Portfolio ;)

 

https://www.finanznachrichten.de/.../...eiter-neues-rekordhoch-124.htm

Mon Apr 03 14:52:19 CEST 2023    |    albert1955

Zitat:

@Harlebobby schrieb am 3. April 2023 um 11:33:00 Uhr:

Zitat:

@albert1955 schrieb am 2. April 2023 um 20:48:40 Uhr:

Sehr hohes Berufsrisiko nennt man das, wenn ein äußerst bekannter 40-jähriger Journalist und Blogger, der auch noch aus dem Donbass in der Ostukraine stammt, in St. Petersburg zu einem patriotischen Abend im Cafe von Jewgeni Prigoschin geladen hat. Als guter Freund hätte ich ihm von einer solchen Veranstaltung dringendst abgeraten...!!

 

Im Übrigen: Über den Hintergrund der Explosion ist noch nicht viel bekannt.

....

Ich weiß schon wer jetzt da aufheulen wird, aber schaut doch nur mal die Berichte von Alina Lipp an, von Thomas Röper möchte ich gar nicht erst anfangen…

Alina Lipp hat übrigens 3 Videos ins Netz gestellt, da wird einem erst bewusst wie wir vera***t werden.

Die Videos von den beiden kremltreuen Thomas Röper und Alina Lipp sollte man nur anschauen, wenn man auch einen Eimer in Reichweite hat.

Mon Apr 03 14:54:05 CEST 2023    |    Luke1637

@5Sitzer Schön, wenn man auf fremde (Lebens) Kosten Geld verdient, ne?

Mon Apr 03 15:00:16 CEST 2023    |    jw61

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. April 2023 um 14:08:57 Uhr:

Zitat:

@jw61 schrieb am 3. April 2023 um 11:59:06 Uhr:

 

 

Lesen und Verstehen!

 

Eine billigende Meinung alleine reicht für sich genommen nicht...sie muß verbreitet werden, was man in einem Blog wie diesen mit einer beschränkten viel zu geringen Reichweite mangelns hinreichender Öffentlichkeit, bereits negieren darf...und die Billigung muß in einer Weise verbreitet werden, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören...auch das ist erkennbar nicht gegeben.

 

Nur wenn diese Tatbestandsmerkmale erfüllt wären, wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt...steht auch so im GG das sie durch eben solche Gesetze eingeschränkt werden kann...also absolut grundgesetzkonform.

 

Eine Billigung von Straftaten war hier schlicht und einfach nicht gegeben und reines Dummgeschwätz eines selbsternannten "Experten".

Für das Verbreiten genügt die Wahrnehmung durch eine andere Person. Diese Reichweite ist im Internet immer gegeben. Es braucht nur die abstrakte Möglichkeit der Störung des öffentlichen Friedens und das ist schon deshalb gegeben, weil es hier Fürsprecher gefunden hat. "Erst sind es Gedanken. Dann sind es Worte. Am Ende steht die Tat."

 

Dummscheissen kannst du ganz ordentlich. Die kluge Variante wäre besser und wenn du das dann noch ohne beleidigende Formulierungen schaffen würdest, wäre es noch besser.

Kompetenz ist nicht jedem Möchtegern-Experten gegeben, sowohl die Wissenschaft als auch die einschlägige Rechtsprechung ist da anderer Auffassung.

 

https://www.bundestag.de/.../wd-7-128-18-pdf-data.pdf

Mon Apr 03 15:02:17 CEST 2023    |    Harlebobby

Tja Albert - Wahrheit die man im Video sieht und nicht ganz verarbeiten kann, tun schon richtig weh im Kopf.

Und jetzt höre auf, andere zu beleidigen, die nicht deiner vorgefertigten Meinung sind.

Die Mordanschläge lassen dich anscheinend kalt, weil du dich nicht äußern kannst?

Oder weil Journalisten, die du so verachtest keine Propaganda aus der Ukraine verbreiten??

Bevor du wieder hasserfüllt sinnloses Gestammel von dir gibst, denke nach oder lass dir helfen.

Mon Apr 03 15:06:05 CEST 2023    |    albert1955

Tut es denn so weh, andere Meinungen zu lesen? Wenn ja, dann solltest Du damit aufhören, nur so als Tipp…

Blogempfehlung

Mein Blog hat am 09.01.2009 die Auszeichnung "Blogempfehlung" erhalten.

Blogautor(en)

andyrx andyrx

Moderator

Peugeot

bin Jahrgang 1960 und immer noch locker drauf;)

 

gebürtiger Hesse der nun in Bayern zuhause ist.

Hobby's sind natürlich Autos insbesondere mit Wankelmotor, Motorrad fahren und Allrad / Offroad fahren

Besucher

  • anonym
  • jw61
  • 5sitzer
  • tartra
  • carchecker75
  • reox
  • alexnoe81
  • CorsaB1999
  • opelfanaustria
  • JensGibolde

Dauergäste/avatare/Ladezeit lang!! (1384)

Archiv