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andyrx

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Mon Aug 29 10:55:47 CEST 2011    |    andyrx    |    Kommentare (389)    |   Stichworte: APE, Crash, Geschwindigkeit, Mercedes, Sicherheit, Tod, Unfall

damit auf die Autobahn..??damit auf die Autobahn..??

Moin,

 

auch wenn Fahrzeuge die Bauart bedingt eine Vmax von 60km/h erreichen die Autobahnen benutzen dürfen ist das doch sehr gefährlich....denn heutzutage rechnet in der Realität kaum noch jemand mit einem solch geringen Tempo,vorallem im dunkeln kann das dann doch sehr gefährlich werden oder auch tödlich enden wie an diesem tragischem Unfall zu sehen.

 

Zitat:

 

Eine getötete sowie eine schwer verletzte Person und zwei Fahrzeuge mit Totalschaden sind die Bilanz eines schweren Verkehrsunfalls am Sonntagabend auf der Autobahn kurz vor der Ausfahrt Pforzheim-Nord.

Gegen 20.20 Uhr fuhren die 28jährige Unfallverursacherin aus Filderstadt mit ihrem Daimler-Chrysler sowie der 51jährige Unfallgeschädigte aus Bayern mit seinem dreirädrigen Fahrzeug Piaggio Ape auf der A8 in Fahrtrichtung Stuttgart auf dem rechten der drei Fahrstreifen, als die Verursacherin aufgrund eines hohen Geschwindigkeitsunterschiedes auf den Piaggio von hinten auffuhr. In der Folge wurden beide nach rechts von der Fahrbahn abgewiesen und prallten zusätzlich gegen eine Ausfahrtsbeschilderung. Der 51jährige wurde aus seinem Fahrzeug geschleudert und verstarb, trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen, noch an der Unfallstelle. Die Unfallverursacherin wurde schwer, jedoch nicht lebensgefährlich, verletzt und kam in ein Pforzheimer Krankenhaus. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden in Höhe von insgesamt ca. 13.000 Euro und mussten abgeschleppt werden

Quelle-->http://presse.polizei-bwl.de/.../DisplayPressRelease.aspx?...

 

siehe dazu auch diesen Link-->http://www.nonstopnews.de/meldung/13952

 

nun die Trabant in den Wendejahre keuchten auch mühsam die Berge hoch aber so APE Dreirad ist da nochmal was anderes und so wirklich rechnet damit niemand mehr.

 

bei einem schweren Kranwagen der auch langsam fährt ist die Silhouette größer und eher der PKW Fahrer beim Auffahren in Gefahr...im Dunkeln mit dem Dreirad und nur 60km/h über die Autobahn ist aber schon sehr mutig....auch wenn es erlaubt ist:eek:

 

Ist eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h auf der BAB heute noch zeitgemäss...??

 

ergänzend hier noch ein Video zu dem schrecklichen Unfall-->http://www.zoomin.tv/.../A8-Mercedes-rast-in-langsames-Ape-Dreirad

 

mfg Andy


Ergänzung von andyrx am Tue Aug 30 09:41:15 CEST 2011

Habe eben noch ein Video von dem Unfall hinzugefügt...:cool:

 

mfg Andy

Mon Aug 29 17:21:13 CEST 2011    |    andyrx

laut Wikipedia gibt es davon auch nur wenige in Deutschland

 

Zitat:

 

 

Die 2007 aufgelegte Reproduktion der "Calessino" aus den 1960er Jahren hat eine Stückzahl von 999 weltweit; davon wurden für Deutschland 200 Stück reserviert. Sie wurde durch die Firma Lombardini in Indien produziert und verfügt über einen 422 cm³ großen, indirekt einspritzenden, Einzylinder Viertakt-Dieselmotor. Bei 3.800 Umdrehungen/Minute erreicht sie 6,2 kW und eine Höchstgeschwindigkeit von 56 Km/h. Bei einem Eigengewicht von 530 kg und einem Höchstgewicht von 860 kg verfügt sie über einen tieferen Schwerpunkt als die Ape 50, hat einen Wendekreis von drei Metern und kann Steigungen bis 22% überwinden. Das Fahrzeug verfügt über ein hydraulisches Zweikreisbremssystem die auf die Trommelbremsen vorne und hinten wirken. Das Faltdach besteht aus imprägnierten, weißen Segeltuch und wird durch Reißverschlüsse und Klettverschlüsse miteinander verbunden. Die Türen sind mit dem gleichen Material durch Klettverschluss verkleidet. Das Armaturenbrett besteht aus weißem Kunststoff und hat zwei schwarze und geschwungene Ablageschalen. Weiterhin sind in dem Armaturenbrett - in runder Chromausführung

Quelle-->http://de.wikipedia.org/wiki/Ape_(Kleintransporter)

 

mfg Andy

Mon Aug 29 17:41:10 CEST 2011    |    Duftbaumdeuter17407

Ihr vergesst bei dem Unfall aber irgendwie, dass die Frage nicht war ob man rücksichtsvoll fahren sollte oder die Frau schuld ist oder sonst was sondern ob 60km/h als Mindestgeschwindigkeit für die Schnellstraße angemessen sind deren Sinn allein schon das schnelle Vorankommen ist und nicht die Emanzipation aller irgendwie motorisierten Fahrzeuge.

 

Bei der Bemessung kann es immer nur um die eingetragene Geschwindigkeit also um ebene Strecke gehen und wenn vor 80 Jahren ein 25PS Käfer an die 100km/h kam sind wir so langsam aus der Zeit raus wo es eine Schonfrist für Fahrzeuge bräuchte die eigentlich auf die AB können sollten aber wegen dem Limit rausfallen würden.

 

Es ist nunmal so, wegen der 60 darf man mit so einem Blechgeraffel hier auf die AB fahren, aber sie ist und war nie dafür gedacht.

 

 

Außerdem, wenn die gute in einen LKW statt diesem überdachten Mofa gebrettert wäre, dann wäre der Fahrer nach am Leben. Nur weil er auf sein Recht bestehen musste mit so nem Schrotthaufen auf der Bahn sein zu dürfen hat er jetzt, sicher ohne eigene Schuld aber das Ergebnis ist das selbe, mit seinem Leben bezahlt. Hat sich ja gelohnt.

Mon Aug 29 18:19:52 CEST 2011    |    go_modem_go

Zitat:

Es ist nunmal so, wegen der 60 darf man mit so einem Blechgeraffel hier auf die AB fahren, aber sie ist und war nie dafür gedacht.

Durchaus valides Argument - ABER:

 

Im Deutschland gibt es, im Gegensatz zu Frankreich, kein Gesetz und keine Planung für ausreichende ALTERNATIVSTRECKEN zur Autobahn in vielen Gegenden.

 

In meinen vorhin geschilderten Beispielen gibt es in KEINE Alternative, als die Autobahn zu benutzen, außer man nimmt riesige Umwege und z.T. horrenden Stadtverkehr bzw. illegale, gesperrte Feldwege in Kauf.

 

In Frankreich ist dies anders geregelt - der Staat MUSS per Gesetz jeweils eine gut ausgebaute Bundesstrasse (Route Nationale) parallel zur privat finanzierten Autobahn betreiben, um auch langsameren Fahrzeugen und sozial schwächeren Verkehrsteilnehmern (wegen Autobahngebühr) ein halbwegs zügiges Fortkommen zu sichern.

 

125er Leichtkrafträder und z.T. noch lahmere 3-Rad / 4-Rad Fahrzeuge wie Quads, Vespa Apes der Führerscheinklasse M sind in F auf der Autoroute im Gegensatz du Deutschland VERBOTEN (egal welche eingetragene Höchstgeschwindigkeit Sie haben!). Es dürfen nur Vollwertige PKW's, Motorräder, LKW und Busse auf die Autoroute, der Rest muß auf die Route Nationale.

 

Ausser bei folgenden Ausnahmen:

 

Dort wo in F eine Autobahnalternative nicht möglich ist (z.B. in den meisten Ballungsgebieten, oder z.B. im Elsass / A35) ist die Autobahn grundsätzlich immer kostenfrei, aber auch meist mit dementsprechend niedrigeren Tempolimits belegt, z.B. 110 oder sogar nur 80 bzw. 90km/h wie in Paris, Lyon, im Raum Metz / Nancy oder Strasbourg.

 

Solch eine weitsichtige Verkehrsplanung mit vorgeschriebener "doppelter" Streckenführung kann man sich im hoffnungslos föderal zersplittertem Pleite-Deutschland nur wünschen...

 

Und solange dies so ist, muß man in Deutschland auch mit dementsprechender Vorsicht unterwegs sein.

Mon Aug 29 19:34:48 CEST 2011    |    Turboschlumpf5791

Hatte schonmal einen Oldtimer vor mir, dessen Rücklichter auch so ausgesehen haben, als wären Teelichter die primäre Lichtquelle. Saugefährlich, muss die Mercedesfahrerin daher teilweise in Schutz nehmen.

 

Ich denke daher war es hier eher eine Frage mangelnder Sichtbarkeit, und nicht zu geringen Tempos. Denn wenn man auf der Autobahn rechts 100, vielleicht 120 fährt, bremst man relativ schnell auf 60 runter. Vielleicht ein paar Sekunden.

Mon Aug 29 19:37:16 CEST 2011    |    notting

Ich hatte kürzlich innerorts auch sowas vor der Schnauze, aber mit 37km/h Aufkleber -> Derartig schlechte Lichtanlangen gehören im Bereich der StVO verboten, die Tuner-Teile ohne Zulassung dürften verglichen damit mind. 100x besser sein!

 

notting

Mon Aug 29 19:44:37 CEST 2011    |    wkienzl

APE ist KEIN Kraftfahrzeug.

Die Bauartgeschwindikeit von > 60 km/h auf BAB gilt für Kraftfahrzeuge

Mon Aug 29 19:49:04 CEST 2011    |    rp-orion

Wenn dieser Streckenabschnitt offen und als Rennstrecke bekannt ist, wird es jetzt sicher nicht lange dauern, bis dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wird.

 

Hoffentlich wird diese Wahnsinnige so schwer bestraft, dass sie ewig an ihre rücksichtslose Fahrt (oder besser vorsichtlose Fahrt) erinnert wird. Und das nicht nur vor dem Gesetz.

Mon Aug 29 19:49:18 CEST 2011    |    andyrx

@wkienzl

 

Zitat:

 

APE ist KEIN Kraftfahrzeug.

Die Bauartgeschwindikeit von > 60 km/h auf BAB gilt für Kraftfahrzeuge

aber sicher ist der APE ein Kraftfahrzeug,auch wenn er wenn wenig Kraft hat so ist es natürlich ein ''Kraftfahrzeug'' wie ein Mofa ja auch;)

 

Zitat:

 

Zu den Kraftfahrzeugen zählen u. a. (in Klammern jeweils die entspr. Abkürzungen):

Motorräder (Krad) in den straßenverkehrsrechtlichen Kategorien

Kraftrad

Kleinkrafträder

Leichtkrafträder / Motorroller

Motorfahrräder (Mofas) (auch Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektromotorroller)

Personenkraftwagen (PKW) ? Automobile aller Antriebsarten

Rollermobil / Piaggio Ape / Mopedauto / Leichtfahrzeug

Autorikscha / Tuk-Tuk

Voiturette

Quad / All Terrain Vehicle

Nutzfahrzeug (Nfz) / Nutzkraftwagen (NKW)

Lastkraftwagen (LKW) (auch Oberleitungslastkraftwagen)

Kraftomnibusse (KOM) (auch Oberleitungsbusse und Spurbusse)

Zugmaschinen

Sonder-Nfz

Abschleppwagen

Einachsschlepper

Fahrzeuge der Feuerwehr (z. B. Drehleiter, Tanklöschfahrzeug etc.)

Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (z. B. Gerätekraftwagen, Arzttruppkraftwagen etc.)

landgebundene Rettungsmittel (z. B. Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztwagen etc.)

Kommunalfahrzeuge (z. B. Müllfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Kanalreinigungsmaschinen)

Traktoren

Sonder-Kfz

Amphibienfahrzeuge an Land

Elektrokarren

Fahrzeugkrane

Flurförderzeuge (Hubwagen, Gabelstapler usw.)

Golfplatzfahrzeug / Golfmobil / Golfcart / Golfcaddy

Halbkettenfahrzeuge aller Art (werden in vielen Fällen zu den Zugmaschinen gerechnet)

Kettenfahrzeuge aller Art (z. B. Panzer, Pistenraupen, Schneemobile)

motorbetriebene Rollstühle

Flugzeugschlepper

selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM) / Baumaschinen, sofern nicht schienengebunden

Pferdetransporter

Solarfahrzeug

Wohnmobile

Zweiwegefahrzeuge

Quelle--> http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug

 

 

mfg Andy

Mon Aug 29 20:23:44 CEST 2011    |    Achsmanschette34494

mir scheint trotzdem, die ape calessino durfte nicht auf der autobahn fahren. sie hat zwar ein schild aufgeklebt, das eine höchstgeschwindigkeit von 65km/h nahelegt, de facto fährt sie aber maximal 56 km/h. insofern kann man die schuldfrage offenbar doch nicht so eindeutig klären.

Mon Aug 29 20:27:34 CEST 2011    |    Powergeri

Hi Andy,

 

schau dir mal deine eigene gelinkte Liste an.....da sind ein paar sonderbare Sachen dabei: Elektrorollstuhl zb.

 

Edit: es steht "motorbetriebene Rollstühle" - imho ein Elektrorollstuhl.

 

will sagen, auch wenn das APE ein Kraftfahrzeug ist, ist mit dieser Liste noch lange nicht bewiesen dass er wirklich auf die BAB darf.

 

finde ich halt :)

Mon Aug 29 20:31:37 CEST 2011    |    diezge

Hallo,

 

ein Kraftfahrzeug ist es erst, wenn ein richtiges Kennzeichen vorhanden ist. Eine Ape hat aber ein Versicherungskennzeichen, wie jedes Mofa auch. Somit ist eine Ape kein Kraftfahrzeug und hätte weder auf Autobahnen noch auf Kraftfahrstraßen (egal wie viele Fahrspuren) fahren dürfen.

 

Ich besitze eine Simson, die hat auch Versicherungskennzeichen, 50 cm³ und läuft 60 km/h. Deshalb darf ich damit aber nicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

 

 

Gruß,

 

diezge

Mon Aug 29 20:35:28 CEST 2011    |    Powergeri

ich hoffe inzwischen für die Dame dass sie zumindest eine Teilschuld dem Verunglückten anhängen kann und damit der Gesetzgeber in .de (aber vielleicht auch in .at) gezwungen ist zu reagieren. Auch im Interesse anderer Autofahrer, denn solche Vehikel (wie auch zb. dieses Elektrodreirad eine Seite vorher) gehören einfach nicht auf eine Autobahn !!!!

Mon Aug 29 21:00:05 CEST 2011    |    Batterietester33080

Zitat:

ein Kraftfahrzeug ist es erst, wenn ein richtiges Kennzeichen vorhanden ist. Eine Ape hat aber ein Versicherungskennzeichen, wie jedes Mofa auch. Somit ist eine Ape kein Kraftfahrzeug und hätte weder auf Autobahnen noch auf Kraftfahrstraßen (egal wie viele Fahrspuren) fahren dürfen.

wie ich jetzt schon zum dritten Mal schreibe, war das keine 50er APE (die im übrigen trotzdem ein "Kraftfahrzeug" ist) sondern eine Ape Calessino, die ab Werk mit 56 km/h angegeben ist, aber problemlos 65 Km/h fährt und auch so eingetragen werden kann.

 

Ich finde es auch ziemlich spannend, wie viele "Ape-Beleuchtungsexperten" hier unterwegs sind. Die Calessino hat dieselben Rückleuchten mit der gleichen Leuchtstärke wie jeder normale PKW auch, zusätzlich noch die ebenfalls vorgeschriebenen Rückstrahler. Die Calessino hat außerdem noch ein strahlend weisses Verdeck - wer das (mit der Sonne im Rücken!) übersieht, ist schlicht blind oder hat gepennt. Wer in diesem Zustand mit 170 Sachen die Bahn langbrettert, der würde auch auf ein Stauende, ein bereits verünglücktes Fahrzeug oder einen langsamen LKW draufknallen.

Insofern ist die Diskussion um irgendwelche Mindestgeschwindigkeiten Humbug, selbst bei einer Vmin von 200 km/h könnte da immer noch ein 911er oder'n Maserati mit 'ner geplatzten Ölwanne und exakt 0 km/h auf der Bahn stehen - da wäre die Dame wohl auch draufgesemmelt.

Mon Aug 29 21:21:01 CEST 2011    |    Archduchess

und nochmal, ein Motorrad mit Anhänger DARF sogar nur 60 fahren auf der Autobahn.

 

Was macht ihr denn dann?

Mon Aug 29 21:55:03 CEST 2011    |    go_modem_go

@diezge

 

Zitat:

Hallo,

 

ein Kraftfahrzeug ist es erst, wenn ein richtiges Kennzeichen vorhanden ist. Eine Ape hat aber ein Versicherungskennzeichen, wie jedes Mofa auch. Somit ist eine Ape kein Kraftfahrzeug und hätte weder auf Autobahnen noch auf Kraftfahrstraßen (egal wie viele Fahrspuren) fahren dürfen.

Das stimmt SO NICHT! Du scherst alle Apes über einen Kamm.

 

Was du meinst, ist die Ape 49cm² Variante (mit Mockick Versicherungsschild) für die Führerscheinklasse M oder S (Moped bzw. Quad Lappen bis 45km/h, ab 16Jahren bzw. demnächst 15 Jahren). Diese Versionen sind Steuer- und TÜV-frei.

 

Die Ape Serie gibt es aber in zig verschiedenen Ausführungen - vom Ape "45 km/h 3-Rad Mokick" mit nur 175kg Zuladung bis zu den 1.3-Tonnern der Piaggio Ape TM bzw. Classic / Calessino Reihe.

 

Die besagte verunfallte in Indien gebaute Piaggio Ape Calessino Version ist ein Vollwertiges KfZ mit großem Nummernschild, 422cm² Diesel Motor und einen Höchstgeschwindigkeit von über 60km/h (bei der üblichen 65km/h Nachtragung beim TÜV). Als Ape Classic Pritsche oder Ape TM hat das Teil z.B. 800kg Zuladung!

 

Diese leicht-LKW versionen sind sowohl Steuer-, Versicherungs- als auch TÜV-pflichtig, und dürfen bei einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von über 60km/h auch auf die Autobahn (Die Ape TM hat offiziell 65km/h eingetragen, die "runden" indischen Classic bzw. Calessino Modelle zwar nur 56km/h, die sich aber sehr einfach auf Autobahntaugliche 61km/h beim TÜV ändern lassen)

 

Die Ape TM bzw. Ape Classic / Calessino sind auch nur mit dem KfZ Führerschein zu fahren (ab 18 Jahre) - A Motorrad oder A1 Leichtkraftrad bzw. M / S Mokick-Quad Führerschein reichen in Deutschland dafür nicht!

 

Die großen Apes werden in Deutschland Führerscheintechnisch wie KfZ (also Autos) behandelt, und Zulassungstechnisch als Leicht-LKW bis 1 Tonne eingestuft - mit GROSSEM PKW Nummernschild.

 

Also bitte nicht die großen Piaggio Ape's mit irgendwelchen 49cm³ Zweitakt-Mopeds und kleinem Versicherungschild verwechseln - die "großen" 200er Zweitakt- bzw +400cm² Viertakt Apes haben Versicherungs- Führerschein- und Zulassungstechnisch NICHTS miteinander zu tun!

 

Allerdings hat Andy auch den Fehler begangen, eine Ape Mockickvariante in seinem Blogtitel abzubilden. Sowas darf auch nicht auf die Autobahn, da als Mockick zugelassen und mit kleinem 45km/h Versicherungskennzeichen.

 

Auf die Autobahn dürfen nur KfZ mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von ÜBER 60km/h - also mind. 61km/h. Und genau deswegen dürfen DDR Mopeds wie die Simson nicht drauf ;)

 

Alte Westdeutsche 49cm³ Kleinkrafträder (KKR) von Bj. 1960 - 1979 der alten unbeschränkten Westdeutschen 49cm³/ 6.25PS Klasse dürfen hingegen ganz legal auf die Autobahn, da diese mit über 60km/h eingetragen waren (in den 70ern fast immer 85km/h bei 49cm³ KKR's von Kreidler, Zündapp und Herkules). Dafür hatten diese KKR's aber auch Nummernschilder, wie wir Sie heute von 125ern kennen - und TÜV-Pflicht.

 

Das gleiche gilt für die alte Westdeutsche 80cm³ / 80km/h Klasse der 1980er Jahre, und auch heutige 125er Leichtkrafträder - diese dürfen in Deutschland auf die Autobahn, im Ausland oft nicht (z.B. Frankreich, da sind die Dinger verboten, obwohl für unter 18 Jährige NICHT auf 80km/h limitiert wie in Deutschland!)... ;)

 

Zusammenfassend kann man sagen:

 

Nichts was ein kleines Versicherungskennzeichen der alten und neuen 25 /40 / 45 / 50 / 60km/h Mofa / Moped / Mokick Klassen hat und TÜV-frei ist, darf auf die Autobahn - inklusive der 60km/h DDR Mockicks / Roller. Auch wenn Sie manchmal Schneller fahren...

 

Alles andere was mindestens 61km/h Höchstgeschwindigkeit im Brief eingetragen hat darf ganz legal auf die Autobahn - auch mit nur 49cm³, und selbst wenn es ein TÜV-geprüfter Renn-Krankenfahrstuhl wäre, dürfte sich dieser auch auf die Autobahn wagen!!!

 

Sogar Traktoren und Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge / Landwirtschaftl. Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen dürfen legal auf die Autobahn, wenn 61km/h und mehr eingetragen ist. Und dieser Klasse laufen z.B. viele Landwirtschaftliche Versionen von kurzen Unimogs und kleinem, grünem Nummernschild - oder auch schwere Kranwagen und Arbeitsmaschinen, die kaum mit Ach und Krach die 60km/h packen.

 

Diese Klasse umfasst neuerdings leider auch so manches elend langsame und gemeingefährliches ATV / Quad à la Yamaha Grizzly, und irgendwelche mit AHK nachgerüsteten China-Billig-Quads der ultralahmen 180er- 250er Klasse (diese laufen zulassungstechnisch oft als "Zugfahrzeug" mit 61km/h Autobahnzulassung) ...

 

Auch Quads und ATV's habe ich in Letzter Zeit öfter auf der 'Bahn gesehen - weit öfter als mir Lieb war! Denn viele diese ebay-Billig-Quad Kisten packen es mit Offroad-Stollenreifen und 10-25PS nicht einmal, im üblichen LKW Tempo auf der rechten Spur "mitzuschwimmen" (ähnlich der älteren Autobahn legalen Feld- und Wiesen Agrar-Unimogs) - was dementsprechend ständig gefährliche Überholmanöver der meist mit 87km/h dahinrollenden LKW-Fahrer nach sich zieht... :eek: :mad:

Tue Aug 30 00:19:30 CEST 2011    |    andyrx

Eventuell ist Ursache für den Crash ja auch recht alltäglicher Natur und in diesem Thread zu finden-->Klick :confused:

 

Möchte gar nicht wissen wieviel Autofahrer in der abendlichen Dämmerung nicht gut sehen können:eek:

 

MfG Andy

Tue Aug 30 09:19:08 CEST 2011    |    conny-r

Für mich ist einer der am Frühen Morgen auf der A5 Darmstadt-Frankfurt mit dem Twike und 60km/h unterwegs ist,einfach nur Lebensmüde.

 

Und im Schlimmsten Fall könnte es zur Massenkarambolage führen. :confused::rolleyes:

Tue Aug 30 11:15:41 CEST 2011    |    Faltenbalg35730

Hallo,

die Schuldfrage können wir nicht klären, da wir die ganzen Parameter nicht kennen. Keiner von uns kennt die tatsächlich gefahren Geschwindigkeiten, Ablenkungen der Fahrer usw. An dieser Stelle kann man nur sagen, es wird Zeit, einige Gesetze die von 1956 stammen zu überarbeiten. Da gehört auch die Mindestgeschwindigkeit auf BABs dazu. Damals fuhren die Fahrzeug maximal 130 km/h schnell und heute kann man nochmal 100 km/h dazurechnen. Oder die maximale Geschwindigkeit zu begrenzen.

An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass ein guter Mensch von uns gegangen ist und eine Frau mit zwei Kinder zurück lässt. Dazu noch eine Frau schwer verletzt wurde. Deswegen bitte ich Euch, hier mit irgendwelchen 08/15 Aussagen diesen Leute irgendwelche Schuld in die Schuhe zu schieben oder indirekt zu beschimpfen.

 

Gruß, Sven

Tue Aug 30 14:29:05 CEST 2011    |    diezge

@go_modem_go:

Stimmt, ich bin davon ausgegangen, dass es sich um eine kleine Ape handelt, eben wegen dem Bild.

 

Aber in deinen anderen aufgeführten Punkten schreibst Du genau das, was ich auch geschrieben habe. Nur ausführlicher. Danke dafür.

 

 

Gruß,

 

diezge

Tue Aug 30 17:23:54 CEST 2011    |    Archduchess

Ihr seid so toll.

 

Weil ICH mehr als 130 blind fahren will sollen 61 km/h Fahrzeuge nicht mehr auf die Autobahn dürfen.

 

Die könnten ja nen Unfall verursachen - ja genau die sind schuld wenn ihr drauffahrt. :rolleyes:

Tue Aug 30 18:29:09 CEST 2011    |    Powergeri

soooo klar wie hier manche tun ist das schleichen auf Autobahnen - und sei es provokantes schleichen wie im Fall von dem Twike Fahrer (um "Akkus zu schonen") - nicht einmal den deutschen Gerichten, wie folgender Fall zeigt:

 

Zitat:

WILHELMSHAVEN (DAV). Nicht nur Raser werden bei Unfällen auf der Autobahn zur Mithaftung herangezogen. Gleiches gilt auch für Fahrer, die zu langsam auf der Schnellstraße unterwegs sind. Dies zeigt ein von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven.

 

In dem entschiedenen Fall war ein Autofahrer von der Überholfahrbahn auf die rechte Spur gewechselt, um einem von hinten nahenden schnelleren Wagen Platz zu machen. Dabei kalkulierte er nicht ein, dass auf dem rechten Streifen vor ihm eine Autofahrerin mit nur etwa 60 Stundenkilometer Geschwindigkeit unterwegs war. Er prallte auf deren Wagen, der sich überschlug. Die Frau wurde dabei verletzt.

 

Das Gericht bürdete ihr eine Mithaftungsquote von 50 Prozent für die Unfallschäden auf. Die Argumentation der Beklagten, sie habe Tempo 60 für legitim gehalten und die Karambolage sei für sie deshalb unabwendbar gewesen, wurde verworfen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie auf der Autobahn eindeutig zu langsam gefahren sei, hieß es in dem Urteil. Unter diesen Umständen müsse sich die Klägerin die von ihrem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr und ihr festgestelltes Gefahr erhöhendes Verschulden zu ½ zurechnen lassen.

 

Amtsgericht Wilhelmshaven

Urteil vom 29. Oktober 2002

Aktenzeichen: 6 C 602/02 (I)

 

Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

Quelle: http://www.juraforum.de/.../...der-autobahn-bei-unfall-mithaftung-3019

 

wie man sieht, wir diskutieren hier durchaus auf hohem Niveau - wenn sich nicht mal Richter einig sind!

 

noch einmal, ganz langsam. Ich finde die 60 km/h nicht zeitgemäß. Der Twikefahrer kann bis zu 85km/h fahren, die Motorradfahrer mit Hänger haben probiert gesetzlich durchzusetzen dass sie 80km/h fahren dürfen (einmal gab es sogar einen Fall wo die Polizei die Motorradfahrer aufgefordert haben schneller zu fahren) und ein APE, Quad, oder gar Traktor mit 60km/h hat auf einer Autobahn nichts verloren. Und das Beispiel mit der Panne hinkt auch, denn bei einer Panne sollte man möglichst mit der Warnblinkanlage auf dem Pannenstreifen bis entweder zur nächsten Pannenbucht oder bis max. zur nächsten Ausfahrt fahren. Ich finde dieser Fall muss den Gesetzgeber aufrütteln und sich an seinen Nachbarstaaten zu orientieren, denn da ist offensichtlich Frankreich, Schweiz und Österreich fortschrittlicher als Deutschland.

 

just my 2 Cents :)

Tue Aug 30 18:43:18 CEST 2011    |    Duftbaumdeuter17407

Es gibt so wenig sichere autobahntaugliche 61km/h Fahrzeuge wie zB Motorräder mit Anhänger, dass die auch einfach per Ausnahme ohne großen 'Aufwand zugelassen werden können. Das meiste was sich gerade so über die 60 schummelt hat auf der AB eigentlich gar nichts zusuchen, wie zB eben dieser Wellblechkasten der seinem Fahrer auf der AB nicht die geringste Chance bieten konnte irgendeinen Unfall zu überleben.

 

Es ist schon gruselig genug am Stauende mit dem PKW zwischen zwei LKW zu stehen, aber mit solchen Fahrzeugen wird wirklich jeder andere stabilere Verkehrsteilnehmer zur potentiellen Lebensbedrohnung. Sogar dieser unsägliche Landwind, der durch sämtliche Tests gefallen ist, würde bei nem simplen Auffahren zB am Stauende so eine Kiste einfach plattmachen.

Tue Aug 30 20:14:33 CEST 2011    |    Duftbaumdeuter17407

Interessant übrigens: Anscheinend sollte das ganze so eine kleine PR-Aktion für die Fahrschule werden der die Ape gehörte.

 

http://de-de.facebook.com/pages/Fahrschule-Uher/184174654954412

 

Am 8.8. wurde zB ein Bild unter anderem mit der Ape veröffentlicht mit der Bemerkung:

Zitat:

Es muss ja nicht immer A3 oder Golf sein ......

Die ungewöhnlichsten Fahrschulfahrzeuge :o))

Dann gab es wohl schon früher eine Fahrt zur Tour-de-France mit der Ape und am Samstag (27.8.) eine Ankündigung:

Zitat:

zurück von der Tour de France - schon wartet die nächste Herausforderung

"3. Ape-Treffen in Mönchengladbach"

also 6oo km Autobahn mit der Ape Calessino ( d.h.12h )

Und ein User schrieb dazu:

Zitat:

hoffentlich ruft nicht wieder jemand beim radio an dass ein verrückter mit einem dreirad auf der autobahn fährt ;)

Man war also schon unangenehm aufgefallen, sah das aber wohl eher als Belustigung. Zumindest hat man sich von der offensichtlichen Verwirrung anderer Verkehrsteilnehmer selbst als Fahrschule nicht beeindrucken lassen und die nächste Tour dennoch gestartet.

 

Dann Samstag Abend noch das:

Zitat:

Jetzt hat Lasse gerade angerufen, daß er gut in Mönchengladbach angekommen ist - nach 13 Stunden Fahrt ........

Und am Sonntag (28.8.) wohl die Heimfahrt die dann mit dem Unfall endete, dazu heißt es nur:

Zitat:

Leider ist Lasse nicht wieder gut nach Hause gekommen. Er ist gestern - völlig unverschuldet - von einer Mercedesfahrerin mit 160 von der Autobahn katapultiert worden und war sofort tot.

Das ganze war also keine Fahrt mal eben von einer Auffahrt zur nächsten weil der Umweg über Land so weit war oder sonst was sondern eine geplante Tour über 600km und 13h pro Strecke absichtlich nur Autobahn um etwas zu beweisen und ein bischen PR zu betreiben.

 

Ich weiß nicht wie weit er es zur Tour-de-France hatte, aber so wie es aussieht war das am WE die zweite große "Ich-beweise-euch-was-mit-ner-Ape-alles-geht-Tour" mit dem Ergebnis: Erster Fahrttag 600km/13h -> gut gegangen, Glück gehabt; Zweiter Fahrttag -> Unfall, Tod.

 

Hat ja mächtig lange und gut funktioniert...

Tue Aug 30 20:19:05 CEST 2011    |    Trennschleifer157

Ja und?

Und selbst wenn er tagelang am Stück auf der Autobahn rumfährt:mad:

Er darf damit Autobahn fahren sowviel er will(wollte), nur weil sich irgendwelche Deppen aufregen wegen der 60km/h.:o

Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit ist das Stichwort.

Tue Aug 30 20:24:38 CEST 2011    |    Turboschlumpf5791

Zitat:

Ihr seid so toll

 

Weil ICH mehr als 130 blind fahren will sollen 61 km/h Fahrzeuge nicht mehr auf die Autobahn dürfen.

Das dachte ich mir auch gerade. 60 km/h ist ja wohl eine ausreichende Geschwindigkeit, um auf die Autobahn zu fahren.

Tue Aug 30 20:30:21 CEST 2011    |    Powergeri

solche Idioten die das nur wegen einer PR Aktion insziniert haben, unglaublich! Deswegen musste ein Mensch sterben und eine Frau ist gestraft für ihr Leben.

 

Zumindest dem provokanten Twike Fahrer müsste man meiner Meinung nach mit der STVO den Garaus machen können:

 

§1 (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

§3 (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern

 

zu gut Deutsch: geht sein Graffel schneller als 60 km/h, dann soll er auch schneller fahren und nicht sich und andere gefährden. Eine Anzeige würde Klarheit schaffen!

Tue Aug 30 20:54:23 CEST 2011    |    Achsmanschette15

Zitat:

Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit ist das Stichwort.

das gillt allerdings im selben atemzug auch für die fahrer von langsamen fahrzeugen!

 

rücksichtnahme kann dann ebenfalls bedeuten, das man als fahrer eines langsamen fahrzeuges schnellstraßen meidet - erst recht, wenn man auf vorherigen fahrten aufmerksam war und sich über die gefahren bewusst ist...

 

 

dass das teil im auftrag einer fahrschule unterwegs war...schlägt dem faß den boden aus! wenn hier ein fahrlehrer am steuer saß, hätte er sich - wenn er seine prüfungsbögen kennt - bewusst sein müssen, das es gut möglich ist, das dieses fahrzeug früher oder später in der leitplanke endet wenn er nicht mit 150% aufmerksamkeit fährt...

 

insofern wundert es mich persönlich nichtmehr, wie sich manche führerscheinneulinge im straßenverkehr aufführen - wenn sie es in der fahrschule nicht anders beigebracht bekommen...

Tue Aug 30 21:03:04 CEST 2011    |    Powergeri

für mich stellt sich gerade die Frage, ob der APE auf einer Steigung die geforderte Mindestgeschwindigkeit überhaupt halten kann.

 

Denn wenn 60 km/h Mindestgeschwindigkeit verlangt wird, sollte diese Krücke das auch bei entsprechenden Steigungen (welche es ja durchaus auch auf Autobahnen gibt) halten können. Da die Bauartgeschwindigkeit vom Hersteller anscheinend mit 57 km/h angegeben ist, möchte ich mal heftig in Frage stellen ob er das auch durchgängig über die komplette Distanz in der Lage war das zu schaffen.

 

Ansonsten wäre dieses Fahrzeug eindeutig illegal auf der Autobahn unterwegs gewesen.

Tue Aug 30 21:05:22 CEST 2011    |    Trennschleifer157

In der Schweiz bin ich teilweise auch nur noch 40 gefahren wo 100 Sachen erlaubt waren:D

Tue Aug 30 21:05:53 CEST 2011    |    Duftbaumdeuter17407

Zitat:

Ja und?

Und selbst wenn er tagelang am Stück auf der Autobahn rumfährt:mad:

Er darf damit Autobahn fahren sowviel er will(wollte), nur weil sich irgendwelche Deppen aufregen wegen der 60km/h.:o

Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit ist das Stichwort.

Die Autobahn ist keine einfache große Straße sondern schon im Gesetz ein Sonderfall und für schnelle PKW und große LKW gedacht und nicht als emanzipatorischer Spielplatz aller gleichberechtigten Vehikel die irgendwie Räder mit irgendeinem Motor auf 61km/h auf der Gerade mit 2h Anlauf geschleppt bekommen.

 

Zum den gefahrenen Geschwindigkeiten gehört nunmal nicht nur dass alle Rücksicht aufeinander nehmen sondern auch dass jeder ein Mindestmaß an aktiver und passiver Sicherheit für sich selbst und andere mitzubringen hat. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Autobahnzulasseung eines Mofa-Motors mit nem Sitz, drei Rädern und etwas Blech und Stoff drumherum in Frage zu stellen.

 

Gibt zwei Möglichkeiten das anzupassen: Entweder Geschwindigkeit erhöhen und Ausnahmen für Fahrzeuge erlassen die ansonsten Autobahn geeignet sind aber zB wegen ebenfalls veralteter Beschränkungen zB mit Anhänger sonst nicht mehr drauf dürften oder man nimmt explizit Fahrzeuge, die zwar die 60km/h (meistens ja eh nur gerade so mit ach und krach und ohne jede Reserve eine Situation auch mal mit "Flucht nach vorne" zu entschärfen wie es jeder 45PS PKW-Fahrer könnte der vielleicht freiwillig 60 fahren würde) schaffen aber sonst nicht die Ansprüche an die Sicherheit erfüllen, von der Zulassung aus.

 

 

Recht hin oder her, Schuld der Frau, überhöhte Geschwindigkeit oder sonst was alles ändern alle nichts daran, dass der Mann gute Chancen gehabt hätte noch zu leben hätte er in einem richtigen PKW gesessen. Und ebenso wäre er auch wenn die Frau statt 170 mit 130 aufgefahren wäre oder ihn ein LKW-Fahrer bei 85 übersehen hätte am Ende so oder so tot gewesen. Sein Fahrzeug bot für sein Leben 0,0 Schutz und trotzdem hat er sich darauf eingelassen 1200km mit einer Geschwindigkeit zu fahren, die selbst mit den sonst langsamsten Teilnehmern auf der Autobahn zu regelmäßigen Konflikten führen würde.

 

Selbst mit Tempolimit 130 würde er mit dem was von den angeblichen 65km/h beim aktuellen Fahrzeugzustand und Steigungen etc über bleibt noch zwischen 130km/h schnellen 1-2t schweren PKW und bis 90km/h schnellen und bis 40t schweren LKW herum fahren. Und das ohne jeden Schutz. Und da wollen wir von kritischen Überholmanövern die er auf seinen 1200km sicher auch auf einigen zweispurigen Abschnitten verursacht haben wird noch gar nicht erst reden.

 

 

Rücksicht gilt nicht nur von groß auf klein, von schnell auf langsam, sondern Rücksicht beruht auf Gegenseitigkeit.

 

 

Ich will nicht den Unfall oder die Verursacherin entschuldigen, es geht lediglich darum dass ein solches Fahrzeug auch mit eingetragen 65km/h nichts auf der Autobahn zusuchen hat, da 1. Die realen Bedingungen der anderen Fahrzeuge eingentlich ein deutlich Höheres Limit zumindest zulassen würde und 2. Das Fahrzeug an sich weder Schutz noch Leistungsreserven bietet Unfälle und Folgen auf das Maß aller anderen Verkehrsteilnehmer auch nur annähernd zu reduzieren, sei der Fahrer auch noch so gewillt.

Tue Aug 30 21:06:42 CEST 2011    |    Achsmanschette15

Zitat:

die geforderte Mindestgeschwindigkeit überhaupt halten kann.

es gibt keine mindestgeschwindigkeit auf der bab...!

entscheident - ob man auf die autobahn darf oder nicht - ist das, was im schein steht...und das was darin steht, wird nunmal mehr oder weniger in der ebene gemessen...

Tue Aug 30 21:48:38 CEST 2011    |    Powergeri

@ Sharan16: Zum Glück war das in der Schweiz. Denn hättest du in Deutschland als Schleicher mit 40 km/h (ohne triftigen Grund) einen Unfall mitverschuldet, kann dir eine Mitschuld angelastet werden. Siehe auch hiezu mein Post etwas weiter oben:

 

http://www.motor-talk.de/.../...-autobahn-unfall-tod-t3459504.html?...

 

und weiters, ich habe gerade nach Ausbaurichtlinen für Autobahnen gegoogelt. Als maximale Steigung für Autobahnen habe ich Werte zwischen 6% bis 8% gefunden, vergleiche auch hier ein Link nach Ö:

http://www.wissenswertes.at/index.php?id=pass-brennerautobahn

 

ab nur 3% Steigung dürfte es Usus sein eine Kriechspur einzurichten, vergleiche hier:

http://www.gotthardtunnel.ch/geschichte3.htm

 

ja, es stimmt, es gibt keine geforderte Mindestgeschwindigkeit. Aber es gibt eine mindest Bauartgeschwindigkeit von 60 km/h um für das Befahren von Autobahnen zugelassen zu werden. Ich denke da sind wir uns einig.

 

Gleichzeitig ist dem Gesetzgeber bewußt dass es Steigungen gibt und begibt sich in eine unbekannte Grauzone. Denn auch wenn das Vehikel die 60km/h in der Ebene gerade noch so schafft, die Steigung hinauf schafft es nicht mehr. Für mein Empfinden eine Inkonsequenz. Denn im Umkehrschluss, im Gefälle darf ich meine max. zulässige Geschwindigkeit auch nicht überschreiten, nur weil es bergab geht. Hinauf ist es egal, runter jedoch nicht? Das passt nicht, IMHO.

 

was ich damit sagen will, würde der Gesetzgeber verlangen dass ein so grenzwertiges Fahrzeug die 60km/h auch auf den max. zulässigen Steigungen für Autobahnen schafft, wären in der Ebene genügend Reserven vorhanden. Denn so wie es derzeit ist, steht zu befürchten dass der APE die max. 6-8% mit vielleicht 40-45km/h bewältigen kann, was ich auf einer Autobahn als grob fahrlässig erachte - und auch im Widerspruch zu §3 (2) STVO steht.

Tue Aug 30 22:13:08 CEST 2011    |    Rostlöser51231

Eine Mindestgeschwindigkeit in dem Sinne gibt es nicht, aber die Benutzung von Autobahnen ist fuer Fahrzeuge nur erlaubt, wenn deren eingetragene Hoechstgeschwindigkeit ueber 60 km/h liegt.

Hmm und wenn ich mir die technischen Daten auf der Webseite von der Ape ansehe, dann steht da etwas von 56km/h....

http://www.apecalessino.com/index-en.html

 

Es bedarf vielleicht der Uebearbeitung der Strassenverkehrsordung. Bei der Menge von LKWs, den ganzen Ueberholverboten von LKWs und den wenigen Stellen wo noch schnell gefahren werden darf, wird diese Art von Fahrzeugen weiterhin jede Menge Unfaelle produzieren.

 

Und wenn ich mir so etwas ansehe wird mir auch ganz schlecht. Aber immerhin war der Schlepper wohl mit ueber 80 km/h unterwegs.

http://www.baumaschinenbilder.de/forum/thread.php?threadid=40193

 

Aber dann gibt es auch Witzige. Und vor allem Schnelle:

http://www.youtube.com/watch?v=RdhVSZh7QN0

Tue Aug 30 22:17:57 CEST 2011    |    andyrx

Das dies eine Promotiontour einer Fahrschule war mag man echt nicht glauben....:(

 

Eher eine Negativreklame in meinen Augen,selbst die Polizei vor Ort sagt eindeutig das dies zwar legal aber extrem gefährlich ist-->http://www.zoomin.tv/.../A8-Mercedes-rast-in-langsames-Ape-Dreirad

 

 

MfG Andy

Tue Aug 30 23:03:19 CEST 2011    |    ichschonwieder

Was ich nicht verstehe, grade in der Ecke kommt man prima um die AB herum. Schön auf der B10 und B294 fast parallel zur Autobahn gefahren, da wäre wohl weniger passiert.

Tue Aug 30 23:11:28 CEST 2011    |    Powergeri

@Harhir: Ich kann das toppen - hier wurde ein Trecker mit 121 km/h auf der Autobahn geblitzt ;)

http://www.wochenblatt.de/.../...n-geblitzt-worden-sein-;art1173,53532

(naja, net ganz :D)

Tue Aug 30 23:26:29 CEST 2011    |    Reifenfüller3342

Es ist wirklich nicht zu fassen wie einseitig hier meist argumentiert wird. Noch dazu ohne jeglichen Respekt gegenüber dem Opfer.

Wir kennen den Fahrer, der als Fahrlehrer berufsbedingt stets sehr sicher fuhr und immer auf die eigene und die Sicherheit anderer achtete. Die Ape war nahezu nagelneu und hundertprozentig intakt. Sie hat einen 420 ccm Dieselmotor und eine Zulassung für die BAB.

Unseres Wissens kam er von einem Ape-Treffen und befand sich auf dem Heimweg. Wo soll er sonst fahren? Auf der BAB ist am Sonntag Fahrverbot für LKW. Für andere Fahrzeuge ist es nicht sonderlich schwer, links zu überholen.

Ein Oldtimer, ein Motorrad ohne Eile oder ein Smart wäre wohl ebenso Opfer geworden.

 

Wenn wir uns im Straßenverkehr nicht mehr darauf verlassen können, dass andere im Stande sind, die Regeln zu beachten, dann sind wir ganz schön verloren.

 

Man kann der Verursacherin nur wünschen, dass sie an der schweren Bürde, die sie nun für den Rest ihres Lebens zu tragen hat nicht zu Grunde geht.

Wir wünschen den Hinternbliebenen die Kraft, dieses schreckliche Schicksal durchzustehen. Einziger Trost wird wohl bleiben, dass unser lieber Apefahrer bei etwas starb, was ihm wichtig war...

Birgit und Patrick

Tue Aug 30 23:41:26 CEST 2011    |    Bulli Driver

Das das Opfer ein Fahrlehrer ist erschreckt mich erst recht. LKW Fahrverbot am Sonntag? Jeder Hans und Franz fährt TK Wahre oder Schrott oder ... mit Ausnahmegenemigung auch am Sonntag. Und was die BAB Freigabe für sein Vehikel angeht: Der gesunde Menschenverstand sollte einem doch sagen das es keine gute Ide ist mit einem Fahrzeug das wenn überhaubt 60-65Km/h schafft und die passieve und aktieve Sicherheit einer Cola-Dose hat auf die BAB zu fahren. Als Fahrlehrer hätte ihm das erst recht klar sein müßen.

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