Mon Aug 29 10:55:47 CEST 2011
|
andyrx
|
Kommentare (389)
| Stichworte:
APE, Crash, Geschwindigkeit, Mercedes, Sicherheit, Tod, Unfall
Moin, auch wenn Fahrzeuge die Bauart bedingt eine Vmax von 60km/h erreichen die Autobahnen benutzen dürfen ist das doch sehr gefährlich....denn heutzutage rechnet in der Realität kaum noch jemand mit einem solch geringen Tempo,vorallem im dunkeln kann das dann doch sehr gefährlich werden oder auch tödlich enden wie an diesem tragischem Unfall zu sehen.
Quelle--> http://presse.polizei-bwl.de/.../DisplayPressRelease.aspx?...siehe dazu auch diesen Link-->http://www.nonstopnews.de/meldung/13952 nun die Trabant in den Wendejahre keuchten auch mühsam die Berge hoch aber so APE Dreirad ist da nochmal was anderes und so wirklich rechnet damit niemand mehr. bei einem schweren Kranwagen der auch langsam fährt ist die Silhouette größer und eher der PKW Fahrer beim Auffahren in Gefahr...im Dunkeln mit dem Dreirad und nur 60km/h über die Autobahn ist aber schon sehr mutig....auch wenn es erlaubt ist😰 Ist eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h auf der BAB heute noch zeitgemäss...?? ergänzend hier noch ein Video zu dem schrecklichen Unfall-->http://www.zoomin.tv/.../A8-Mercedes-rast-in-langsames-Ape-Dreirad mfg Andy ![]() |
Ergänzung von andyrx am Tue Aug 30 09:41:15 CEST 2011
Habe eben noch ein Video von dem Unfall hinzugefügt... mfg Andy |
Wed Aug 31 00:04:43 CEST 2011 |
Achsmanschette15
das sei mal dahingestellt...
zumindest meinem überlebensinstinkt widerstrebt es sehr stark, sich mit einem solchen gefährt auf eine autobahn zu begeben!
als fahrlehrer - der fahrschüler darauf vorbereitet eigenständig ein kraftfahrzeug im straßenverkehr zu bewegen - hätte er sich zu 101% über die gefahren
(niedrige geschwindigkeit, schmale silouette usw. - die im übrigen auch teil der prüfungsfragen sind!)seines fahrzeuges & handelns bewusst sein müssen...
das man im straßenverkehr für andere mitdenken
(und bremsen!)muss, zählt zum tagesgeschehen! wenn dir das bisher noch nicht aufgefallen ist, solltest du morgen früh als aller erstes in die kirche gehen und eine kerze anzünden - und froh sein, das dir bisher noch nichts passiert ist...
"wenn du dich darauf verlässt - das andere sich an die regeln halten - bist du früher oder später schwer verletzt wenn nicht sogar tod" das waren die worte die mir mein fahrerlehrer beim starten des automotors während meiner ersten prakt. fahrstunde sagte...und das bestätigt sich jeden tag dutzendfach aufs neue...
Wed Aug 31 00:37:13 CEST 2011 |
Powergeri
@SubSeven:
wenn du / ihr anscheinend so Insider seid, dann bitte kläre uns auf wie dieses APE mit einer vom Hersteller angegebenen Vmax von 56 km/h überhaupt die Autobahnzulassung bekommen hat.
Her noch einmal der Link zum Hersteller:
http://www.apecalessino.com/index-en.htmlAlso entweder hat der Hersteller eine falsche Angabe auf seiner eigenen Homepage, oder es wurde seitens der Behörde geschlampt oder "nachgeholfen". Und sollte die Zulassung rechtens sein, warum ändert dann der Hersteller nicht die Angabe auf seiner Homepage?
Ich denke du /ihr werdet mir Recht geben dass hier nicht einseitig argumentiert wird, sondern wirklich schon sehr viele Aspekte wie zb. die Rechtslage in den Nachbarländern, Sichtbarkeiten der Silhouette, Beleuchtung, Autobahnsteigungen, Gerichtsurteile ähnlicher Vorfälle und sogar Fotos von ebenfalls illegalen Fahrten angeführt wurden. Auch wenn sich herausstellt dass letzendlich alles rechtens war, bleibt die Sache trotzdem extrem grenzwertig.
Beim ersten Lesen des Blog-Titels vom Andy war mein erster Gedanke - sorry dass ich das so direkt sage, aber ich bin ehrlich - "was für ein armer Irrer, sicher ein Verwirrter womöglich betrunkener Typ der sich auf die Autobahn verirrt hat". Im Laufe des Threads stellte sich jedoch heraus dass es sich um einen Fahrlehrer handelt - der sich - und das ist wirklich erschütternd - dieser o.a. Grenzwertigkeit bewußt gestellt hat. Ein weiterer Hinweis ist ja auch die Tatsache dass sich schon einige Autofahrer bei Radiostationen - angesichts des Dreirades - gemeldet haben, auch diese Personen haben die Aktion als Grenzwertig empfunden (niemand ruft einfach so aus Langeweile jemanden an).....ein Drama dass dies auch noch seitens der Fahrschule als "lustig" empfunden wurde (lt. Facebook).
so nebenbei, auch der Polizeioberhäuptling rät von solchen Fahrten auf der BAB ab. Der hat das sicher auch nicht einfach so aus Spaß oder einseitiger Argumentation gesagt, da ist schon was dran.
Es tut mir leid für das Opfer, er hätte nicht sterben dürfen. Und ja, die Frau trifft natürlich Schuld. Ob sie die alleinige und volle Schuld hat, wird das Gericht mit Hilfe der Sachverständigen zu klären haben. Vielleicht hat sich bis dahin die Geschwindigkeitsangabe auf der Homepage des Herstellers nach "oben" justiert, man darf gespannt sein.
Wed Aug 31 00:44:25 CEST 2011 |
Reifenfüller3342
Die Frage die sich mir immer mehr aufdrängt ist, warum das hier mehr als die Hälfte der Schreibenden aufregt.
Ich fahre auch mit meinem Motorrad auf der BAB und habe 0,0 passive Sicherheitsreserven!
Um es jetzt mal ganz deutlich zu sagen: Das kotzt mich regelrecht an! Auf einer Landstraße mit dem Rennrad wird man am liebsten von der Straße gedrängt. Als Motorradfahrer hat man sowieso als notorischer Raser immer mindestens eine Teilschuld und mit einem Gefährt, dass nicht mindestens 120 fährt darf man nicht fahren, wohin man will!?
Rücksicht und vorrausschauendes Fahren hilft und hätte in diesem Fall ein Leben gerettet! Ganz unabhängig von der Geschwindigkeitsgrenze, die auf BABs gilt. Denn 80 hätte auch nicht geholfen und mehr macht gar keinen Sinn.
Warum nicht als Inhaber einer Fahrschule privat eine Ape fahren? Und warum nicht quer durch Deutschland?
Wenn man das in Frage stellt, dann demnächst auch, dass mann bei grün über die Ampel fährt.
Gute nacht allerseits.
Wed Aug 31 00:52:11 CEST 2011 |
Reifenfüller3342
@powergeri: wurde hier schon geschrieben. Die verwendetet Ape fährt bauartbedingt leicht auch schneller als die angegebenen 56km/h. Das ist Piaggio aber wurscht, denn in Italien braucht man die 61 km/h Grenze nicht.
In Deutschland kann man sich daher die 61 km/h eintragen lassen - und das war hier der Fall.
Wed Aug 31 01:03:41 CEST 2011 |
Achsmanschette15
man kann den spieß auch umdrehen und sagen:
was wäre wenn, der fahrlehrer DAS beachtet hätte - was er seinen fahrschülern beibringt und auf den gesunden menschenverstand gehört hätte? 😕
dann wäre unter diesen einfachsten überlegungen dieser unfall - so hart es klingen mag - vermeidbar gewesen! ob die tussi dann, jemand anderen reingeknallt wäre, steht auf einem anderen blatt...
oder (für die fußballfans unter uns) anders ausgedrückt: wer sich mit einem schalke-trikot bekleidet in den fanblock der dortmunder ultra's begibt, sollte sich nicht wundern wenn er aufs übelste beschimpft und mit bier übergossen wird...
im übrigen gillt rücksichtnahme und vorrausschauende fahrweise auch für die führer von langsamen fahrzeugen! vorrausschauend kann dann auch bedeuten, das man sich alternativstrecken sucht, wenn man weiß das konflikte vorprogrammiert sind...
Wed Aug 31 01:12:21 CEST 2011 |
Reifenfüller3342
Ich gestehe, ich bin auch einer dieser armen irren.
Ich fahre mit dem Rennrad auf Land- und Paßstraßen umher. Legal aber mordsgefährlich.
Jedesmal frage ich mich, ob mich der Lkw-Fahrer, der im Tunnel von hinten ankommt auch gesehen hat... Und letztendlich bleibt mir nichts anderes übrig, als auf das Können meiner Mitverkehrsteilnehmer zu vertrauen!
Auch ich wurde angehupt, beschimpft, geschnitten, angehalten und bedroht. Und dennoch würde ich es jederzeit wieder tun!
DENN ES IST MEIN VERFLUCHTES RECHT, ES ZU TUN!
Es bleibt zu sagen: Es war ein tragischer wie so oft auf viele Weisen vermeidbarer Unfall. Und daran und auch an anderen leider sicher zukünftig vorkommenden Unfällen wird keine geschwindigkeits(UNTER) grenze der Welt etwas ändern.
Wed Aug 31 01:16:04 CEST 2011 |
Achsmanschette15
zumindest was solche situationen angeht die du beschreibst, ist jeder seines eigenen glückes schmied und der satz
"ich war im recht"nutzt dich auf deinem grabstein...
...nichts!
Wed Aug 31 01:26:15 CEST 2011 |
Provaider
Wobei man als Radfahrer anhupen nicht immer negativ sehen darf. Den laut StVO darf vor dem Überholen seine Absicht duch betätigen der Lichthupe oder der Hupe ankündigen. Das Recht habe ich heute genutzt als zwei Radfahrer (rechtswiedrig) nebeneinander gefahren sind und Meinungen ausgetauscht habe, da ich mir nicht sicher war ob sich so aufnahmefähig sind(multitasking bei Männern), zu erkennen das sich ein KFZ von hinten nähert und überholen will. Da hupe ich lieber kurz und bin mir sicher das die Jung auf dem Rad wieder bei der Sache sind.
Mit ner Ape auf die BAB ist schon ein Stück riskant, hier würden Leuchtstreifen wie bei LKW´s und zusätlicher Rücklichter auf Augenhöhe helfen dir Sichbarkeit zu verbessern. Alles ander ist ja nicht StVO konform.
Wed Aug 31 01:31:22 CEST 2011 |
Powergeri
ich brachte vorhin das Beispiel mt einem Trekker samt Anhänger mitten in der Nacht ohne Licht - ich hab sauer reagiert und ihm meine Meinung gezeigt. Er hat es sicher kapiert - vielleicht war es nur ein techn. Gebrechen.
Das war aber noch harmlos gegen die verrückten Radfahrer in den Schweizer Alpen: Gänzlich unbeleuchtet in stockfinsteren Tunnels - nebeneinander gefahren !!
Wenn du meinst dass du das "verfluchte Recht" hast so zu fahren dann lass dir gesagt sein, ich meine ich habe ebenfalls das "verfluchte" Recht die Straße so benutzen zu können, dass ich nicht in jedem Tunnel mit einem Bein mit dem Gefängnis rechnen muss. Denn auch ich habe Verpflichtungen wie zb. eine 4-Köpfige Familie zu ernähren und ihnen ein Dach über den Kopf bieten zu können. Das wäre durch dein "verfluchtes Recht" gefährdet - sprich meine Existenz wegen deinem Egoismus vernichtet.
Ich habe noch nie etwas dummeres als diese unbeleuchteten Radfahrer in der Schweiz erlebt, das wünsche ich niemanden! Und wenn du das nicht verstehst, dann hört sich hier für mich jedes geringste Verständis für weitere Aktionen ähnlicher Art gänzlich auf. Denn da hört wirklich der Spaß auf!
Wed Aug 31 03:09:41 CEST 2011 |
Duftbaumdeuter17407
Das mit dem eigenen Recht ist auch nicht immer so einfach wie man sich das vorstellt. Wenn Du zB als Radfahrer angefahren wirst darf ja zumindest der dem Du für die Karre geradelt bist nicht einfach abhauen sondern hat unter Umständen mehrere Stunden allein an dem Tag die Du ihm sein Recht auf das ungehinderte Fortführung seines alltäglichen Lebens geklaut hast. Mal davon dass man ihm auch noch die Schuld anhängen wird auch wenn Du nach dem Motto "No Risk, No Fun" riskante gefahren bist. Genauso betreffen deine Überreste dann eventuelle andere vorbeifahrende Augenzeugen zumindest psychisch. Daher darf man sehr wohl verlangen dass Du selber nach allen Möglichkeiten dafür sorgst dass bei der Auslebung deines verdammten Rechts das verdammte Recht aller anderen in Ruhe lässt oder entsprechend zurücksteckst.
Und natürlich hat jeder das Recht mit einer Ape quer durch das ganze Land zu fahren, aber das Recht dabei die Schnellstraße zu benutzen ist ganz offensichtlich unangemessen und sollte schon aus einem gewissen Selbsterhaltungtrieb heraus nicht in Anspruch genommen werden.
Was dein Motorrad angeht hast Du aber einen wichtigen Aspekt vergessen: Du kannst nach vorne flüchten und bist nicht auf die 60km/h festgenagelt. Wenn Du allein bist oder alle 10min mal ein einsamer LKW auf 3 Spuren vorbeikommt kannst Du auch 60 fahren, aber wenn Du 13h und 600km unterwegs bist wird es Stellen und Zeiten geben in denen die LKW und PKW kolonnenweise auf nur einer weiteren Spur an dir vorbeimüssen und da kannst Du auf dem Motorrad einfach 80-90 fahren und zwischen allen Teilnehmern der rechten Spur mitschwimmen. Genau das fehlt bei der Ape eben auch, hier fängt der Motor bei 60 schon das Kotzen an und selbst der überladenen 40ter der schon von allen leer und leichten LKW überholt wurde muss auch noch selber anfangen zu überholen wären die ihn überholenden von 2 Lagen PKW überholt werden und der gesamt rückwärtige Verkehr rechts auf 60 und links auf 70 gebremst wird nur weil ein Mensch sich sein verdammtes Recht in den Schädel gesetzt hat und als Fahrlehrer Leistungsreserven nach oben nicht als ebenso notwendigen Sicherheitsaspekt wie alle Airbags und Knautschzonen zusammen erkannt hat.
Wed Aug 31 03:13:37 CEST 2011 |
Reifenfüller3342
1. Ich habe nie von unbeleutetetn tunnels oder unbeleuchteten radfahrern gesprochen. Das ergebnis ist mit dem rennrad auf der landstraße oder mit der ape auf der bab das gleiche: übersieht dich jemand, der von hinten kommt, kannst du meist nichts tun. Und das gefühl ist nicht besonders toll, auch wenn man im recht ist.
2. Warum auch immer hauptsächlich in deutschland auf das jeweils eigene recht bestanden wird - es ist anstrengend. Wir alle kennen doch auch die andere seite, als radfahrer, fußgänger oder können es uns vorstellen, wie gut es sich mit einem trecker wohl überholen lässt. Wer das mal kapiert hat, macht es den anderen leichter und kommt deutlich entspannter ans ziel.
3. Hupen kann man durchaus sehr unterschiedlich. Kurzes anhupen wird hier in der regel schon so verstanden wie es angeblich von provaider gemeint war.
Allzu gerne wird dies aber zumindest hierzulande mehrfach langanhaltend, kombiniert mit beschimpfungen und sogar schneiden und ausbremsen kombiniert.
Hindernisse werden halt meist erstmal als feindlich eingestuft und nur selten sieht mal jemand den menschen und dessen aufgabe dahinter.
Wed Aug 31 03:28:28 CEST 2011 |
Reifenfüller3342
Nur mal so zum nachdenken für alle unverbesserlichen zweifler an der physik:
Anhalteweg 170 km/h = 340m
Und bei 130 km/h = 208m
Wer schneller fährt, muss sich seiner sache eben sicher sein - und da nehme ich mich nicht aus!
Ansonsten ist die schuldfrage schnell geklärt...
Wed Aug 31 03:41:18 CEST 2011 |
Reifenfüller3342
Eigentlich ist es nicht meine art, sich über offensichtlich geistig minderbemittelte mitten in der nacht aufzuregen. Aber da es sich in diesem fall bei dem opfer um jemanden handelte, den ich jederzeit gerne als freund bezeichnet hätte, sehe ich mich sozusagen in der pflicht, hier mal das wort für ihn zu ergreifen, wo er es doch nun nicht mehr kann.
Es ist doch geradezu grotesk hier von einer mittschuld zu sprechen. Bleiben wir beim thema. Es geht um einen fahrer, der mit seinem gefährt, das zugegeben nicht besonders schnell ist von a nach b möchte. Die autobahn hierfür zu wählen ist aus mehreren gründen sinnvoll.
sie ist gut ausgebaut und bietet mit meist 3 spuren genügend möglichkeiten für andere pkw oder die selten am wochenende fahrenden lkw zu überholen.
Sie ist der direkte weg.
Die strecke ist gut beschildert.
Trotz der im allgemeinen und scheinbar besonders in diesm forrum als gering angesehenen geschwindigkeit erreicht man sein ziel auf der Bab meist am schnellsten.
Tankstellen und rastplätze sind in erreichbaren abständen verlässlich vorhanden.
Eine landstraße bietet dies nicht und birgt für andere verkehrsteilnehmer, die sich zum überholen genötigt sehen objektiv deutlich höhere gefahren.
Natürlich hat er seinen schülern beigebracht, sich nicht auf andere zu verlassen und immer wachsam mitzudenken. Vielleicht hat er den wagen auch im rückspiegel herankommen sehen und sich bis zuletzt gedacht 'sie hat mich gesehen... Sie muss mich sehen... Sie weicht sicher gleich aus.'
Mir ist es so schon passiert, auf einer landstraße mit vorfahrtsrecht in der schweiz. Fazit: die fahrerin, die von rechts kam hatte mich nicht gesehen und ist einfach weiter in die kreuzung gerollt. Wir hatten beide glück. Nur die fahrzeuge waren schrott.
Und dennoch bleibt mir nichts anderes übrig, als jeden tag aufs neue lediglich maximal bremsbereit an einfahrten, einmündungen, ampeln oder kreuzungen vorbeizufahren.
Und sein wir doch mal ehrlich: So geht es doch fast jedem von uns. Sowohl fehler gemacht als auch fehler anderer erlebt, unglück verhindert, knapp entkommen oder eben doch fatal erwischt.
Was soll man denn eurer meinung nach tun als schwächerer verkehrsteilnehmer oder verkehrsteilnehmer im recht aber ohne eine möglichkeit, sinnvoll zu reagieren.
Mir fallen hunderte beispiele ein, in denen dieser jemand wie unser lieber apefahrer keine chance gehabt hat, diesem schicksal zu entgehen. Falsche zeit, falscher ort! Das ist alles, was etwas geändert hätte.
Wenn wir etwas aus der geschichte lernen können, dann doch, dass wir mit rücksicht vor allem gegenüber schwächeren weiterkommen.
Sicher kann die quintessenz nicht lauten: bleibt mit eurem arsch zuhause, dann passiert euch nichts!
Ich weiß nicht ob man das wirklich auch anders sehen kann und ich hoffe, es hat nun ein ende mit den schuldzuweisungen an dieser stelle.
Bleibt mir noch zu sagen:
Lasse, du warst ein echt cooler hund... und wieder einmal musste ein Guter zu früh gehen!
Wed Aug 31 04:28:42 CEST 2011 |
Duftbaumdeuter17407
Im Grunde ist der Fall an sich nicht gerade die beste Grundlage für die Diskussion um die es hier eigentlich geht. Das Ergebnis ist so oder so das selbe aber nun ist es nunmal so dass die Verursacherin sich aller Wahrscheinlichkeit nach fahrlässig verhalten hat. Man fährt ja in der Regel nicht sich schmickend oder schalfend mit 170 auf der rechten Spur. Ich vermute mal sie wollte noch schnell den einen LKW und dann noch einen und noch einen eben noch überholen bevor sie dann die Ausfahrt nehmen musste gegen deren Beschilderung wohl die Ape dann geschleudert wurde. Das erlebe ich hier auch regelmäßig wenn ich schon 1-2km vor meiner Ausfahrt rechts eingeordnet fahre und die Leute von ganz links quer durch alle Fahrzeuge auf die Ausfahrt geschossen kommen.
Es hätte aber genauso gut jeder LKW auf Tempomat und in den letzten Sekunden der legalen Lenkzeiten mit nicht mehr ganz wachem Fahrer sein können, genauso gut jedes Stauende oder jeder normal nach dem Überholen wieder rüberfahrende Verkehrsteilnehmer im Bereich 80-120km/h sein können der die kleine Ape einfach übersehen und dazu noch die unerwartet geringe Geschwindigkeit falsch eingeschätzt hätte haben können.
Und gerade was ich vorhin schrieb mit der Leistungsreserve zur Flucht nach vorne sollte man nicht unterschätzen. Ich habe selber einger Zeit in Aachen gewohnt und war viel zwischen Leverkusen-Köln-Aachen unterwegs, zu allen möglichen Zeiten und Verkehrssituationen, in jedem Wetter und zwischen 80 und 220 als perönliche Richtgeschwindigkeit für die Strecke (bzw die freigebenen Abschnitte davon) war alles dabei und in der ganzen Zeit kam auf der Strecke nicht einmal das ABS zum Einsatz. Wenn ich schnell bin ist klar, vorausschauendes Fahren vom Gas gehen wenn es enger wird und abzusehen ist dass zB überholende LKW auch überholende PKW auf der linken Spur mit sich bringen etc.
Aber auf der anderen Seite gehört eben auch dazu wenn ich warum auch immer aus reiner Lust heraus die Strecke mit 80 gefahren bin, dass ich nicht meinen Sturkopf auf den Tacho hefte und meine Umgebung ausblende. Wenn ich LKWs im Weg wäre und Überholen gerade gefährlich oder gar nicht möglich fahre ich auch 95, genauso wie ich gas gebe oder wegnehme wenn ich mit Autos neben mir auf einen LKW auflaufe und nicht gleich rüber kann. Man muss auch wenn man langsam fährt, sei es nun 60, 80 oder 100 immer ein gewisses Spiel um diese Gechwindigkeit haben können, einfach nur nach Nadel/Tempomat/Motorende geht nicht und führt zu gefährlichen Situation beim Auflaufen oder überholt werden. Und genau das ist der Punkt wo eben auch die eingetragenen 65km/h zwar rechtlich reichen aber an jeder Realität wirklich sicher auf der Autobahn unterwegs zu sein meilenweit vorbei gehen. Und das muss sich gerade ein Fahrlehrer schon irgendwo auch vorwerfen lassen.
Das ihm eine vernünftige Karrosse vermutlich auch noch das Leben gerettet hätte kommt noch dazu, aber das könnte man ihm ja noch als eigenes Risiko und eigene Entscheidung/Freiheit gönnen, müsste es dann bei der Bestrafung der Verursacherin aber schon irgndwie berücksichtigen, dass ihm ein bischen Glas und Stoff gegen den Fahrtwind offenbar gereicht haben. Unfälle passieren leider, dass damit nicht zu rechnen wäre, damit kann ich niemand rausreden. Aber genau das ist halt der Punkt an dem dieser spezielle Fall wirklich durch die Fahrlässigkeit der Verursacherin einfach keine grundlegenden Aussagen zulässt wer nun weiviel Schuld an was hat oder nicht, das will ich weder moralisch noch rechtlich entscheiden. Moralisch macht jeder für sich selbst und rechtlich wird es wohl ein Gericht klären.
Wed Aug 31 08:14:24 CEST 2011 |
Archduchess
ich gebe euch Recht es wird Zeit, daß die Geschwindigkeiten auf Autobahnen heutzutage an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Autobahnen werden immer voller.
Es dürfen Traktoren auf die Autobahn, Apes und sogar KART! können die Anforderungen für die Autobahn erfüllen. Kleine ein/zweisitzige Elektroautos könnten auch noch vermehrt kommen.
Daher: 120 km/h für alle.
Das hätte das zwar vielleicht nicht verhindert, aber
1. mehr Reaktionszeit (falls das Mercedesfahrer nicht völlig blind war)
2. weniger Unfallfolgen falls es doch passiert wäre
Und nein, das mögliche Übertreten der 120 km/h ist kein Argument es gleich sein zu lassen.
Wed Aug 31 08:18:20 CEST 2011 |
Achsmanschette15
und das sagt einer, der wenige posts zuvor noch als verkehrsteilnehmer ohne jegliche knautschzone - und warscheinlich mit einem rennrad das nichtmal minimalste reflektoren verbaut hat - auf sein "RECHT" pocht und sich wundert warum er angehupt wird... 🙄
Die autobahn hierfür NICHT zu wählen ist aus mehreren gründen sinnvoll.
was wir daraus lernen können ist der umstand das man - wenn man bereits mehrfach negativ aufgefallen ist - ein fahrzeug bewegt das zum einen sehr sehr langsam, sehr klein und winzige leuchten hat...auf seinen selbsterhaltungstrieb
(sofern vorhanden)hören sollte und nach besten wissen eben solche straßen meidet...eben mal rücksicht nehmen und auf sein "recht" verzichten...
die stärkeren müssen nichtnur rücksicht auf die schwächern nehmen - sondern die schwächern auch rücksicht auf die stärkeren...auch wenn dies gerne von verkehrsteilnehmern die sich meist selbst als "die schwächeren" sehen unter den tisch gekehrt und nach strich und faden missachtet wird...
möglichkeiten als schwächerer verkehrsteilnehmer rücksicht auf andere zu nehmen und damit die gefahren für sich selbst zu minimieren wurden hinreichend genannt...
die gefahren die der betrieb dieses fahrzeuges & dieser strecke mit sich bringt waren dem fahrer hinreichend bewusst...ebenso wie ihm bewusst gewesen sein muss, wie er diese mit einfachsten mitteln umgehen könnte...
und das sind einfach fakten, die man nicht wegreden kann!
wenn das selbst fahrlehrer nicht berücksichtigen - braucht man sich nicht zu wundern, warum somancher führerscheinneuling den führerschein in die hand gedrückt bekommt, obwohl er in die klapse gehört...
ich stelle die behauptung auf, das dieser unfall für den ape-fahrer selbst dann tödlich ausgegangen wäre - wenn er mit seinen 60kmh vom wind gegen die leitplanke geweht worden wäre...
Wed Aug 31 09:19:53 CEST 2011 |
andyrx
wenn Dir gesagt wird es ist Dein gutes Recht nachts alleine durch den Central Park in New York zu laufen aber es ist gefährlich und wird nicht empfohlen....dann kannst Du dir überlegen ob das eine gute Idee ist😰
Recht haben ist die eine Sache,eine Gefahrenabwägung und den eigenen Verstand kann aber ein Bestehen auf Recht zu haben nicht ersetzen....ein Insider wie ein Fahrlehrer sollte das wissen😉
mfg Andy
Wed Aug 31 09:31:25 CEST 2011 |
Achsmanschette15
bei
"kevin allein in new york"ging das doch aber auch... 🙄
man muss nichtmal über den großen teich gucken...
ein blick in unsere heimischen fußballstadien (oder regionalen bolzplätze) reicht völlig aus - um ein handfestes beispiel für den konflikt zu haben, dem wir hier in diesem blog unterliegen...
es soll sich jeder mal die frage stellen (insbesondere diejenigen die der "unfallverursacherin" die alleinschuld geben) wie er über jemanden denken würde, der sich mit einem schalke trikot auf die tribüne der dortmund-fans setzt, dort anti-dortmund gesänge loslässt und dann nach strich und faden verprügelt bzw. mit bier übergossen wird...
würdet ihr dann denken:
a. den schalke fan trifft keine schuld...
b. selbst schuld - das er da nicht schadensfrei rauskommt war vorher schon klar...
Wed Aug 31 10:14:46 CEST 2011 |
Reifenfüller3342
Ich hätte nicht gedacht, das ich das als jemand der auch gerne schnell fährt, wenn es denn ohne absehbare gefahren geht, mal sage:
aber achduchess hat vollkommen recht.
die einzige wirklich sinnvolle chance, die vielen unterschiedlichen und immer zahlreicher vorhandenen verkehrsteilnehmer auf einer straße zu bewegen ist eine geschwindigkeitsOBERgrenze.
Nebenbei ist das noch deutlich besser für die umwelt als so mancher im geschwindigkeitsrausch hier zugeben mag.
@Magirusdeutzulm:
Ja, das behaupte ich. Denn der schluss aus beinahe allen argumenten gegen ein fahren auf der BAB bedeutet, dass man diese art von fahrzeugen über solche strecken eben nur noch auf dem hänger bewältigen kann.
traurig, wenn man das fahren mit außergewöhnlichen fahrzeugen als hobby nicht mehr betreiben kann. der weg ist das ziel. schonmal gehört? sternfahrten mit oldtimern? zum apetreffen direkt hinfahren? Passé. unduldbar. unzumutbar.
wie ich schon geschrieben habe. die landstraße wäre ebenfalls nicht sicherer, vor allem für andere verkehrsteilnehmer. und sicherlich wären es die gleichen, die hier behaupten würden, dass so ein gefährt generell im straßenverkehr verboten gehört. rollerfahrer, mokicks, enten, radfahrer, jogger... alles weg da. alles meins. DIE STRASSE GEHÖRT M I R !
Das kotzt mich echt so dermaßen an!
Schonmal drüber nachgedacht das JEDER hier wohl sicher irgendwem negativ auffällt? Ich als Radfahrer, Du als Treckerfahrer, der LKW oder das Gespann, was nicht schneller kann... Deswegen kann man doch aber nicht auf alles verzichten, das einem wichtig ist.
Man, sein mercedes stand zuhause vor der tür. Es ging nicht um die reine anwesenheit am ankunftsort. Gerade die Fahrt dorthin ist doch Teil des Ganzen. Und so geht - ging - es wohl nicht nur ihm. Der stolze besitzer des oldtimers, der damit nach paris fährt. oder der rennradler, der von münchen zum gardasee an einem tag aufbricht. das hat etwas mit sportlichem ehrgeiz zu tun. aber das verstehen hier sicher so manche nicht. Du, Magirusdeutzulm sicher nicht.
Wo ist denn die Rücksicht des schnelleren in diesem Fall geblieben? Reicht es nicht aus, bei drei (!) fahrspuren rechts zu fahren? Reichen zwei spuren nicht aus, zum überholen?
Klar kann ich als schwächerer teilnehmer rücksicht nehmen: ich kann bremsen, um ein riskantes überholmaneuver zu entschärfen. ich kann mit handzeichen oder blinken eine günstige situation zum überholen dem folgenden verkehr anzeigen. ich kann sogar rechts ran fahren und andere vorbei lassen, die sonst lange warten müssten. aber ich kann eben nicht schneller fahren!
merkst du was? das alles macht auf der landstraße durchaus sinn. auf der BAB ist das gar nicht nötig.
rücksicht in deinem sinne hieße in diesem fall wohl eher kompletter verzicht. und NEIN - sorry! das würde ich auch nicht tun - so weit geht die nächstenliebe dann doch nicht.
mit dem direkten ausgang der sache vor augen hätte sich wohl jeder dagegen entschieden. DAS ist fakt. aber das risiko schien kalkulierbar, wenn man sich auf des verkehrssichere verhalten anderer verlassen kann.. könnte.. hätte können.
aber hinterher ist man immer schlauer.
und dein letzter satz ist doch nun wirklich an den haaren herbeigezogen. wind mit 60? das ding wiegt 700kg! Und über die unfallfolgen mit 60 oder einem treffer von hinten mit 170 müssen wir jetzt nicht wirklich diskutieren, oder?
mir kommt es so vor, als würden einige hier den tot eines mitmenschen als gerechte strafe für ein eingegangenes risiko ansehen.
der vergleich mit dem fussballstadion hinkt, aber wenn dort ein fan der gegnerischen mannschaft totgeprügelt würde, so würde man das mord (oder für die besserwisser: zumindest totschlag) nennen.
Aber hierbei handelt es sich um einen UNFALL. Niemand wird sowas wohl absichtlich tun. vergesst das nicht.
Den Ausgang der Sache hat so NIEMAND verdient. ich hoffe es bringt jetzt mal einige hier zum nachdenken. einen streit vom zaun zu brechen, liegt mir fern. ich hoffe das liest man noch aus meiner wortwahl heraus, obwohl es mir als jemand der ihn kannte nicht leicht fällt.
leute fahrt vorsichtig. immer. bitte.
Wed Aug 31 11:17:24 CEST 2011 |
fire-fighter
Ich habe jetzt hier mal mitgelesen. Hmmpf! Ein Fahrlehrer fährt mit einem Dreirad 600km am Stück in 13h über die Autobahn. Dann das ganze wieder zurück. OK, er darf das. Für ihn gibt es keine Lenkzeitkontrollen. Rein gesetzlich darf er mit dem Vehikel da auch fahren. Soviel zum Gesetzlichen.
Das Risiko dürfte ihm klar gewesen sein. Im facebook wurde ja auch schon darauf hingewiesen ("nicht wieder angehupt" usw), dass die Sache nicht ganz ohne ist.
Ich will jetzt mal einen Vergleich ziehen: Als normaler Verkehrsteilnehmer bin ich zur Ersten Hilfe verpflichtet. Es reicht, wenn ich den Notruf tätige. Gesetzlich ist dem Genüge getan. Anders sieht es als ausgebildeter Rettungssanitäter /-assistent aus. Ich habe dann einen sogenannten "Garantenstatus", der mich zwingt mehr zu tun, weil ich es KANN. Auch während meiner Freizeit. Mir wird also auferlegt mehr zu tun, als der normale Mitbürger.
Der Fahrlehrer hat in meinen Augen einen ähnlichen Status. Er weiß um die Gefahren im Strassenverkehr und um die Gefahren bei erhöhten Lenkzeiten. Trotzdem hat er es ignoriert.
Mit Vmax 65km/h kann ich auch auf der Landstrasse ohne Zeitverlust unterwegs sein. Auch Ortschaften bieten so quasi keinen Zeitverlust. Man hätte sicherlich eine Route mit geringeren BAB-Anteil wählen können, aber hier ging es ja um eine "Rekord"-Fahrt rein auf der BAB, um zu beweisen, was möglich ist. Na ja, es war nicht möglich.
Um es klarzustellen: Mir tut es um den Toten Mann auch leid, nur für ihn selbst kann ich leider kein Mitleid empfinden. Wenn ich als Feuerwehrmann vor einem brennenden Haus stehe, in dem noch jemand drin ist, dann sichere ich mich auch ab, bevor ich es betrete. Ich trage Schutzkleidung, Atemschutz, sichere meinen Rückweg, gehe nie alleine, kurz: Ich mache alles, um meine Überlebensmöglichkeit so groß wie möglich zu halten. Laut UVV (Unfallverhütungsvorschrift) gibt es die viel Zitierten Zusatz: "Bei Menschenleben in Gefahr kann die UVV außer Kraft gesetzt werden"
Das heißt, ich könnte einfach so ins Haus rennen, ohne Schutz. Da ich es besser weiß, mache ich soetwas natürlich nicht. Es bleibt also letztlich immer ein Unterschied, was ich DARF und was SINNVOLL ist.
Fazit: Er durfte auf die BAB, sinnvoll war es nicht. Er wusste, dass das was er da tat, lebensgefährlich war. Er begab sich also wissentlich in eine gefährliche Situation, obwohl er es aufgrund seiner Ausbildung besser wusste. Das Risiko wurde also wissentlich in Kauf genommen.
Ganz ab davon steht natürlich die Unfallverursacherin. Fakt ist: Sie HAT den Unfall verursacht. Zu klären bleibt nur, in wieweit eine Mitschuls durch das Dreirad verursacht wurde, in dem er wissentlich die Gefahr ignoriert hat.
Als letztes zweifle ich dann noch an der Intelligenz der Behörden, die ein Fahrzeug mit einer angegebenen Höchstgeschwindigkeit von unter 60km/h für die BAB zulassen, weil es zufällig doch knapp über 60 fahren kann... Natürlich erfüllt es somit die Bedingung, aber so eine Zulassung ist alles andere als sinvoll. Die Folgen haben wir jetzt ja erlebt!
Wed Aug 31 11:20:44 CEST 2011 |
Faltenbalg33989
In Deutschland sterben rund dreimal mehr Menschen durch die Grippe als auf den Straßen. Die Autobahnen Deutschlands sind ohne Tempolimit die sichersten der Welt. Warum wohl?
Gerade eine definierte Endgeschwindigkeit verleitet zum Blinden fahren. Schau Dir mal als Beispiel die Österreicher oder Schweizer kurz nach der Grenze an. Man sollte zuerst nicht jedem Vollpfosten einen Führerschein geben und wieder etwas mehr Intelligenz abverlangen. Weiterhin nur in D zulassungsfähige Fahrzeuge auf die Straßen. Dann wäre das Problem von alleine behoben.
Daher. Strengere Führerschein-Prüfungen mit maximal zwei Versuche. Nicht jeden auf die Straße lassen. In den Schulen sich mal wieder darauf beschränken, Wissen zu vermitteln.
Aber all das hat mit dem Ape nichts zu tun. Wer die Strecke kennt, weiß, daß dort Abschnitte mit 8% Steigung existieren und bereits die Basismotorisierungen so mancher Fahrzeuge mit 80 am Limit sind. Ich habe da des öfteren auch Benz (C180AMG) und BMW (M3 316i) am Hang entlang schleichen gesehen. Jeder normal denkende Mensch nimmt von Walldorf aus die A6/A81 statt der A5/A8 nach Stuttgart. Besonders in einem solchen Vehikel. Allerdings gehören Fahrzeuge wie der Ape nicht auf die Autobahn. Er läßt jedwede Sicherheitstechnik missen. Und jeder der nur ein Quentchen Verstand hat, bleibt mit so einem Etwas auch von dieser weg.
Wed Aug 31 12:01:09 CEST 2011 |
Achsmanschette15
wie gesagt...
dein
"ich war im recht"auf dem grabstein nutzt dich, wenn du nen meter-achzig unter der erde liegst - garnichts...das hat dann auch nichtsmehr mit nächstenliebe, sondern mit reinem überlebensinstinkt zu tun!
da er ja wohl bereits im vorfeld mehrfach aufgefallen ist - war absehbar, das es früher oder später zu einem unfall kommt...erst recht wenn man "vielfahrer" - in der steigerung davon sogar fahrlehrer ist und eben diese gefahren seinen schülern auch vermitteln soll...
oder anders ausgedrückt: anderen wasser predigen aber selbst den wein saufen...
wenn man sich vor augen hält, das bereits als "sicher" geltende fahrzeuge jenseits von 60kmh ziemlich unsicher werden...braucht man über das verletzungsrisiko von diesem ape bei 60kmh wohl erst garnicht zu diskutieren...
soso...sich selbst in lebensgefahr zu bringen ist also "sportlicher ehrgeiz"...
es steht dir ja frei, dein leben - völlig bewusst - aufs spiel zu setzen...aber bitte nachher dann nicht heulen, wenn du übern haufen gefahren wurdest und jeder über dich denkt "...dieser idiot..."
das würde ich so unterschreiben - obwohl ich mehr (mit)leid für die familie und um die rettungskräfte habe, die an der unfallstelle waren...
du hast einen
wichtigenpunkt vergessen!
du kannst als feuerwehrmann auch schlichtweg "nein" sagen, wenn du dich selbst - mehr als den umständen zumutbar - gefährdet siehst und so die person in dem haus schlichtweg verbrennen bzw. ersticken lassen!
Wed Aug 31 12:20:39 CEST 2011 |
anschiii
Man sollte vielleicht eine Statistik über Motorräderunfälle und Unfälle mit Apes auf AB s auskramen.
dabei wird herauskommen, das signifikant weniger Unfälle mit ApeS passieren als mit Motorrädern.
Ergo: Moppeds von der Bahn.
Merkt ihr was?
Wie blöd muß man sein?
man hat auf einer dreispurigen AB nicht irgendwo hinten draufzuknallen.
Sei es Ape, liegengebliebener Pkw oder sonstwas.
Und die paar kilometerchen Geschwindigkeitsdifferenz zu einem Ost-LKW machen den Kohl auch nicht fett.
Die Frau hat schlicht gepennt oder war sonstwie unfähig. Ich frage mich, wie man versuchen kann, das schönzureden?
Oder sind das hier nur diejenigen, die während der Fahrt Bildzeitung lesen oder sich ihr Recht auf den Schlaf am Steuer nicht nehmen lassen wollen?
tztz Anja
Wed Aug 31 12:28:33 CEST 2011 |
fire-fighter
Da hast Du sicher Recht, ich teile Deine Meinung. Aber ganz davon ab: Würdest DU mit so einem Ding 13h lang über die BAB gondeln??
Wed Aug 31 12:30:11 CEST 2011 |
Reifenfüller3342
Ich sehe das wie schon gasagt alles deutlich anders. Und ich glaube nicht, das mich jemand mit derart windigen Argumenten vom Gegenteil überzeugen kann.
IMHO war das Risiko mit deratigen Folgen eben NICHT absehbar.
Man muss sich immernoch auf ein Mindestmaß an verkehrssicherem Verhalten anderer verlassen können.
Für andere mitdenken und vorrausschauendes Fahren konnte hier nicht helfen. Man kann ja wohl schlecht einem von hinten heranrasenden PKW ausweichen, selbst wenn man ihn sieht - bei 100km/h Geschwindigkeitsunterschied.
Das hier 600km in 13h AM STÜCK gefahren wurden oder werden sollten, ist doch reine Spekulation!
Die Ape hat doch mit dem kleinen Tank eh nur eine minimale Reichweite. Und wie schon oben erwähnt hätte noch so aufmerksames Fahren des Apefahrers nicht geholfen, den Unfall zu vermeiden.
Ein Minimum an Aufmerksamkeit des auffahrenden Verkehrsteilnehmers wohl unbestritten schon...
Klar geht man als Verkehrsteilnehmer mit keiner oder nur geringer Knautschzone ein erhöhtes Risiko ein, so wie jeder Motorradfahrer auch. Als Radfahrer bin ich da noch schlechter dran und auch oft schon vorhersehbar mit 100km/h Geschwindigkeitsunterschied zu den Mitfahrenden unterwegs.
Auch klar, das es immer Verkehrteilnehmer gibt, denen die jeweilige Teilnahme des gerade zum Feindbild erklärten Gegenübers aus irgendwelchen Gründen missfällt, was durch Hupen dann auch unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird.
Und ehrlich gesagt hätte es mich auch amüsiert, wenn ich im Radio die Meldung über mich hören würde, wie sich ein offensichtlich überforderter Rennradfahrer mit Schrittgeschwindigkeit den Passo di Stelvio hochschraubt. Und ich hätte es jederzeit wieder getan im Vertrauen, das mich der von hinten nahende KFZ-Verkehr wahrnimmt und entprechend sicher überholt.
Versetzt Euch doch mal in die Lage Eurer Mitmenschen! Ist nicht einfach - ich weiß... Aber genau das ist unter Umständen viel wichtiger, als ein hochmotorisiertes Gefährt mit hoher Geschwindigkeit auf einer BAB ob nun links, mitte oder sonstwo zu führen.
Den Apefahrer kann hier keine Mitschuld treffen. FAKT. PUNKT.
Eine höhere Mindestgeschwindigkeit hätte EXAKT DIESEN Unfall vielleicht verhindert, weil die Ape dann nicht zu dieser Zeit an diesem verhängnisvollen Ort gewesen wäre. Genauso wie eine zusätzliche Pinkelpause, einen Telefonanruf, eine Zapfsäule mit Anstehen... eine Kausalkette eben (auweia - schon wieder Physik...).
Und nun nochmal zurück zum Thema:
Unfälle dieser Art können gar nicht (prinzipiell - und darauf kommt es in der Fragestellung an) durch eine höhere Grenze der auf BAB zugelassenen minimalen Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge verhindert werden. Auf langsamere Fahrzeuge oder unerwartete Hindernisse muss jeder IMMER gefasst sein und entsprechend angepasst seine Geschwindigkeit wählen. Mindestens vmax = 80km/h heißt eben nicht, dass jedes 'Hinderniss' auf der Bahn auch wirklich mit 80km/h bewegt.
Wed Aug 31 12:31:15 CEST 2011 |
Powergeri
Moment Anja, wenn du genau gelesen hättest, noch niemand - ich wiederhole NIEMAND - hat bisher versucht die Tat der Frau schönzureden. Sie hat Schuld, das steht ausser Frage.
Wed Aug 31 12:37:46 CEST 2011 |
Faltenbalg33989
Anja:
Schonm mal daran gedacht, daß das Ape eine Beleuchtung hat, die jeder Rationalität entbehrt? Das Ding ist für den Stadtverkehr gebaut. Um in den Engen Gassen in Italiens Stadtkernen Waren von a nach B zu bringen. Das Ding ist nicht für Nachtfahrten gemacht. Schon gar nicht auf deutschen Autobahnen. Wie die Sachlage in diesem speziellen Fall ist, können nur die Unfallbeteiligten wissen.
Man kann die wenigsten Rücklichter von Fahrrädern richtig erkennen. Mit dem Ape ist es nicht anders. In meinem vorherigen Wohnort hatte einer das Teil. Er hatte es zum Spaß. Er nahm seinen Hund auf die Ladefläche, fuhr in die Felder und ließ seinen Hund rennen. Er wäre nie so ... gewesen (mir fehlen hier schon die Worte), damit nächtens auf der AB zu fahren. Er ist nicht mal so schräg, das ganze gut sichtbar am Tage zu tun.
Mein Beileid gilt den Verwandten und freunden des Toden. Aber für ihn habe ich kein Verständnis. Es gibt halt auch Menschen, die meinen direkt vor dem heran rauschenden Zug über die Gleise rennen zu müssen. Es gibt auch Egomanen, die meinen, mit der Rennmaschine unbedingt auf der vielbefahrenen Bundesstraße den eigenen sportlichen Ansprüchen zu genügen, aber den Fahrradweg an der Seite zu mißachten. Für diese Menschen habe ich kein Verständnis. Weder auf dem Fahrrad noch im Auto. Das Risiko ist bekannt. Wenn ich mich zur Besinnungslosigkeit besaufe, darf ich mich auch nicht wundern, danach dümmer zu sein.
Wed Aug 31 12:39:44 CEST 2011 |
Powergeri
steht so in Facebook, war der Fahrschule eigener Eintrag. Aber egal.
mein abschließendes Statement: Ich bleibe dabei, weder dieses Ape, noch ein Twike, Baumarkt Quad oder Rennkrankenstuhl etc. etc. hat auf einer Autobahn mit bis zu 8% Steigung was verloren. Andere Länder in Europa haben das offensichtlich erkannt und entsprechende Bestimmungen erlassen. Ich hoffe im Sinne evtl. weiterer Opfer dass diese Bestimmungen geändert werden, entstaubt werden und an heutige Verhältnisse angepasst werden. Denn oft braucht es einen Anlassfall damit was geschieht. Vielleicht war dann der Tod des Herrn Fahrschullehrer doch nicht umsonst.
Wed Aug 31 12:40:05 CEST 2011 |
anschiii
Nein, das wäre mir zu nervig und langsam.
Mit einem alten Fiat Panda 34 PS (hat eine Freundin als 'rollendes Shoppingkörbchen) kommt man aber erfahrungsgemäß auch nicht schneller voran. Und das ist ein 'richtiges Auto' nach der Definition der alles-was-im-Weg-steht-Plattfahrer. Und ich bin mir ziemlich sicher, den hätte die frau auch 'weggeputzt'
Aber darum geht es hier nicht. Das war genauso dessen Hobby wie für andere das Motorradfahren (mit noch weniger Knautschzone 😰)
1.) Nach geltendem Recht war er völlig legal unterwegs.
2.) Es gilt der §3 (1) StVO:
Man darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.
Nochn Urteil:
7 Ns 520 Js 14833/06 - AK 174/07; 7 Ns 520 Js 14833/06 AK 174/07
@gurusmi hat sich überschnitten, aber die Erklärung findest du in dem Urteil.
Mal abgesehen davon, das dieses APEE-Modell mindestens Leuchten hat, die einem Panda gleichkommen (du verwechselst das mit den 40km/h Schleudern)
Wed Aug 31 12:43:41 CEST 2011 |
Faltenbalg33989
Anja:
Ich kann und darf auch legal aus einer Höhe von 100m in den Rhein springen. Auch darf ich mit 300km/h ganz legal gegen eine Wand brettern. Ob ich so lebensmüde bin, steht auf einem anderen Papier. Wenn der Gesetzgeber nun jede Idiotie eines jeden Bürgers verbieten muß, wird's lustig. Man sollte von einem Verkehrsteilnehmer eine gewisse Grundintelligenz erwarten. Und die hat der verunglückte in diesem Fall weniger gezeigt.
Wed Aug 31 12:47:49 CEST 2011 |
anschiii
Es gilt der §3 (1) StVO:
Man darf nur so schnell fahren, daß man innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.
Das ist also deiner Meinung nach Idiotie?
Dann sage ich lieber nicht, für was ich dich halte😛
Ansonsten, gurusmi, erspare uns dieses polemische Geblubber.
Es ist ein Unterschied, ob man sich in eindeutig suizidträchtiger Weies verhält oder ein legal zugelassenes Fahrzeug legal seiner Bestimmung gemäß im öffentlichen Strassenverkehr bewegt.
Wed Aug 31 12:54:23 CEST 2011 |
Faltenbalg33989
Anja:
Mich interessiert nicht, welche Meinung Du von mir hast. Auch nicht ob Du sie heraus posaunst oder nicht. Sorry.
Aber es ist Idiotie, nächtens mit einem (für den Einsatzzweck) ungenügend beleuchteten und mangelhaft motorisierten Fahrzeug auf der BAB unterwegs zu sein. Nach eigenen Worten (Facebook-Aussage) zudem übernächtigt. Das entbehrt jedweder Grundintelligenz.
Wed Aug 31 12:56:17 CEST 2011 |
Batterietester33080
Schon mal daran gedacht, das die Ape eine deutsche Zulassung hat und die Rücklichter mithin dieselbe Leuchtstärke haben, wie ALLE anderen deutschen PKWs auch?
Wed Aug 31 12:57:29 CEST 2011 |
Archduchess
gurusmi:
Falsch, hier in dem Fall ist es aber so, der Gesetzgeber HAT ES ERLAUBT.
Es ist nicht nur nicht verboten, nein, es ist erlaubt.
Ich frag mich was für Gestalten auf unserer Autobahn rumfahren.
Wenn ich nichts sehe, dann hab ich meine Geschwindigkeit anzupassen - auch auf der Autobahn - wer irgendwas anderes im Kopf hat soll den § nochmal nachlesen.
Es gab früher auch mal das Panzerurteil...
Fakt ist
DU hast einen liegengebliebenen unbeleuchteten in Tarnfarbe bemalten Panzer rechtzeitig zu sehen. Oder ein Ape oder ein Kart oder ein querstehendes Unfallfahrzeug. Oder einen Baum oder ein totes Wildschwein.
Und wer sagt das geht gar nicht - der fährt jedesmal falsch. 😁
Wed Aug 31 12:58:26 CEST 2011 |
anschiii
Wieso war das Fahrzeug deiner Meinung nach ungenügend beleuchtet? Hats du die Birnchen heimlich rausgeschraubt, oder woher willst du das wissen?
Führe dir doch bitte mal die Bilder dieses Ape-typs zu Gemüte; die Beleuchtung entspricht der StVZO.
Ein viel größerer Schwachsinn, der auch strafrechtlich honoriert wird, ist es jemandem hinten draufzuknallen. Punkt.
@ MacB Tröste dich, es gibt eben Menschen, die können nur denken ODER blubbern (da passt ja das Fischen im Avatar😁)
Wed Aug 31 12:59:18 CEST 2011 |
Achsmanschette15
wenn diese bereits bei fahrlehrern nichtmehr vorhanden ist...braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn leute den führerschein bekommen die offensichtlich nix im straßenverkehr verloren haben - denn was ein fahrlehrer nicht weiß und nicht beherzigt, kann er auch keinem anderen beibringen...
wenn ich auf gedeih und verderb auf mein recht poche...ecke ich nunmal irgendwann an! egal ob familiär, im straßenverkehr, im beruf oder in der freizeit...
aber wenn man die posts einiger hier liest, mach ich bald nen internetshop auf, indem man "ich war im recht" schriftzüge für seinen grabstein kaufen kann...
Wed Aug 31 12:59:47 CEST 2011 |
Faltenbalg33989
MacB:
Selbst die deutschen PKW haben unterschiedliche Leuchtstärken. Schon mal aufgefallen?
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm, bei Arbeitsmaschinen und Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zuläßt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.
Anja:
Weil ich die Dinger Kenne. Deshalb weiß ich, daß die bereits Bauartbedingt schlechte Rückleuchten haben.
Magirus:
Intelligenz ist in D Mangelware geworden. Gesunder Menschenverstand ebenso.
Wed Aug 31 13:05:13 CEST 2011 |
anschiii
Schon mal aufgefallen, dass diese dennoch die Mindestvorgaben der StVZO erfüllen müssen?
Ganz abgesehen davon war es
a.) hell (!)
b.) muß man sogar im Dunkeln vor einem schlecht erkennbaren Hindernis zum Stehen kommen, wie Archduchess schon richtig anführte.
Sonst macht man (du wohl immer 😛) was falsch
Wed Aug 31 13:09:46 CEST 2011 |
Batterietester33080
Ja, da gibt's so einige Schwachmaten, die meinen, schwarz eingefärbte Rücklichtgläser wären "cool".
Darf ich die jetzt alle umnieten?
Wed Aug 31 13:10:24 CEST 2011 |
Faltenbalg33989
Anja:
Du hast die Heckleuchten gesehen? Wenn nein, wäre ich an Deiner Stelle ganz schnell ruhig. Es mag ja im ersten Moment integer erscheinen, den schwächeren (auch wenn er verstorben ist) zu schützen. Aber man sollte dabei auch den gesunden Menschenverstand walten lassen und sich nicht nur blind vor andere stellen.
Nebenbei habe ich in den letzten 15 Jahren keinen Unfall gehabt. Noch nicht mal einen Rempler. Und das, obwohl ich so manches mal auch mit >300km/h unterwegs war.
Deine Antwort auf "APE Dreirad mit Tempo 60 auf der Autobahn--> Unfall & Tod"