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andyrx

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Mon Aug 29 10:55:47 CEST 2011    |    andyrx    |    Kommentare (389)    |   Stichworte: APE, Crash, Geschwindigkeit, Mercedes, Sicherheit, Tod, Unfall

Moin,

auch wenn Fahrzeuge die Bauart bedingt eine Vmax von 60km/h erreichen die Autobahnen benutzen dürfen ist das doch sehr gefährlich....denn heutzutage rechnet in der Realität kaum noch jemand mit einem solch geringen Tempo,vorallem im dunkeln kann das dann doch sehr gefährlich werden oder auch tödlich enden wie an diesem tragischem Unfall zu sehen.

Zitat:

Eine getötete sowie eine schwer verletzte Person und zwei Fahrzeuge mit Totalschaden sind die Bilanz eines schweren Verkehrsunfalls am Sonntagabend auf der Autobahn kurz vor der Ausfahrt Pforzheim-Nord.
Gegen 20.20 Uhr fuhren die 28jährige Unfallverursacherin aus Filderstadt mit ihrem Daimler-Chrysler sowie der 51jährige Unfallgeschädigte aus Bayern mit seinem dreirädrigen Fahrzeug Piaggio Ape auf der A8 in Fahrtrichtung Stuttgart auf dem rechten der drei Fahrstreifen, als die Verursacherin aufgrund eines hohen Geschwindigkeitsunterschiedes auf den Piaggio von hinten auffuhr. In der Folge wurden beide nach rechts von der Fahrbahn abgewiesen und prallten zusätzlich gegen eine Ausfahrtsbeschilderung. Der 51jährige wurde aus seinem Fahrzeug geschleudert und verstarb, trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen, noch an der Unfallstelle. Die Unfallverursacherin wurde schwer, jedoch nicht lebensgefährlich, verletzt und kam in ein Pforzheimer Krankenhaus. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden in Höhe von insgesamt ca. 13.000 Euro und mussten abgeschleppt werden

Quelle-->

http://presse.polizei-bwl.de/.../DisplayPressRelease.aspx?...

siehe dazu auch diesen Link-->http://www.nonstopnews.de/meldung/13952

nun die Trabant in den Wendejahre keuchten auch mühsam die Berge hoch aber so APE Dreirad ist da nochmal was anderes und so wirklich rechnet damit niemand mehr.

bei einem schweren Kranwagen der auch langsam fährt ist die Silhouette größer und eher der PKW Fahrer beim Auffahren in Gefahr...im Dunkeln mit dem Dreirad und nur 60km/h über die Autobahn ist aber schon sehr mutig....auch wenn es erlaubt ist😰

Ist eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h auf der BAB heute noch zeitgemäss...??

ergänzend hier noch ein Video zu dem schrecklichen Unfall-->http://www.zoomin.tv/.../A8-Mercedes-rast-in-langsames-Ape-Dreirad

mfg Andy

damit auf die Autobahn..??damit auf die Autobahn..??

Ergänzung von andyrx am Tue Aug 30 09:41:15 CEST 2011

Habe eben noch ein Video von dem Unfall hinzugefügt...:cool:

mfg Andy

Thu Sep 01 14:50:34 CEST 2011    |    Batterietester135235

@heavy1200

Hier sind Herstellerangaben über höchstgeschwindigkeit total irrelevant.
Bei einem sportlichem Auto, wird gerne übertrieben.
Aber bei einem der langsamsten Fahrzeuge die rumfahren? Hier bringt es überhaupt nichts die Höchstgeschwindigkeit mit 65 oder 59 anzugeben.
Das wird den Kaufintressenten überhaupt nicht beeinflussen.
Sowas klappt dann ehr bei der "gti fraktion"...
Weiß der Henker welchen grund es für eine Eintragung unter 60km/h gibt, z.B. weniger Steuern, benutzen von spuren für langsame Fahrzeuge, parken ohne ausgewiesene Parkfläche oder das wegfallen von umweltplaketten.

Ich weiß es nicht, hab es nicht nachgeschaut.

So etwas gibt es in deutschland im übrigen auch bei Autos, einige modelle wurden 4-5km/h langsamer eingetragen, damit sie die billigeren Reifen nutzen durften.

Ist alles Papiergewäsch.

Thu Sep 01 14:53:32 CEST 2011    |    andyrx

hier mal ein interessantes Urteil

Zitat:

Zu langsam auf der Autobahn - bei Unfall Mithaftung
WILHELMSHAVEN (DAV). Nicht nur Raser werden bei Unfällen auf der Autobahn zur Mithaftung herangezogen. Gleiches gilt auch für Fahrer, die zu langsam auf der Schnellstraße unterwegs sind. Dies zeigt ein von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven.

In dem entschiedenen Fall war ein Autofahrer von der Überholfahrbahn auf die rechte Spur gewechselt, um einem von hinten nahenden schnelleren Wagen Platz zu machen. Dabei kalkulierte er nicht ein, dass auf dem rechten Streifen vor ihm eine Autofahrerin mit nur etwa 60 Stundenkilometer Geschwindigkeit unterwegs war. Er prallte auf deren Wagen, der sich überschlug. Die Frau wurde dabei verletzt.

Das Gericht bürdete ihr eine Mithaftungsquote von 50 Prozent für die Unfallschäden auf. Die Argumentation der Beklagten, sie habe Tempo 60 für legitim gehalten und die Karambolage sei für sie deshalb unabwendbar gewesen, wurde verworfen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie auf der Autobahn eindeutig zu langsam gefahren sei, hieß es in dem Urteil. Unter diesen Umständen müsse sich die Klägerin die von ihrem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr und ihr festgestelltes Gefahr erhöhendes Verschulden zu ½ zurechnen lassen.

Quelle-->

http://www.juraforum.de/.../...der-autobahn-bei-unfall-mithaftung-3019

eine typische Situation des Alltags und von den Richtern auch so bewertet worden....kaum jemand rechnet mit einem 60km/h langsamen Fahrzeug auf freier Strecke....weil es eben sehr selten vorkommt,aus diesem Grund war die Fahrt des Fahrlehrers unklug und er hätte das wissen sollen als Insider und nicht 13 Stunden lang das Schicksal herausfordern.

mfg Andy

Thu Sep 01 15:01:24 CEST 2011    |    Archduchess

nein, keiner gibt hier dem Ape Fahrer ne Schuld.
"leichtsinnig" "gefährlich" "wahnsinnig" "moralische Teilschuld" "bei MPU durchgefallen" usw...

Fast alle hier sagen wie gefährlich das doch für Ape Fahrer sei (weil SIE auf so etwas nicht achten?) und man doch möglichst die Gesetze ändern sollte (damit SIE weiterhin nicht darauf achten müssen jetzt wo ihnen die Konsequenzen ihres Blindflugs mal vor Augen geführt wurden?)

Thu Sep 01 15:10:25 CEST 2011    |    Hannes1971

Zitat:

Damit muß man immer rechnen, und wenn man nicht mehr bremsen kann war man zu schnell.

Was im Grunde auch niemand hier bestritten hat. Unstrittig ist allerdings ebenso, dass der Dreiradfahrer hier den gesunden Menschenverstand wissentlich außer Acht gelassen hat (und damit sogar noch im Internet geprahlt hat).

Wenn ich z.B. an einer Rechts-Vor-Links-Kreuzung einfach fahre obwohl ich sehe, dass jemand von links erheblich zu schnell angebrettert kommt, habe ich auch recht. Wenn derjenige mir dann aber in die Fahrertür knallt, kann ich mir "Aber ich war im Recht" auf den Grabstein gravieren lassen, nützen tut es mir nichts mehr...

Thu Sep 01 15:12:33 CEST 2011    |    Archduchess

Das Urteil trifft hier nicht zu.

Eine Ape ist ein ganz anderer Fall, da eine Ape (Fakt 4) kaum mehr als die 60 km/h fahren kann und damit ein triftiger Grund vorliegt - eine Ape kann einfach nicht schneller... 🙄

Also fährt eine Ape keineswegs "grundlos" so langsam...

extra für Andy meine Herleitung.

Fakt 1:
Ape (oder Kleinkraftrad oder gar Kart) über 60 km/h eingetragene Höchstgeschwindigkeit dürfen auf die Autobahn.

Fakt 2:
Motorräder mit Anhänger dürfen nur 60 km/h fahren auf der Autobahn - sie könnten mehr, aber sie dürfen nur 60 km/h. Und sie dürfen auf die AB da das Motorrad eine über 60 km/h eingetragene Höchstgeschwindigkeit hat.

Fakt 3:

Zitat:

Zitat:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das wichtige ist markiert.

Im Prinzip ist es sogar rücksichtsvoll mit der Ape auf der AB zu fahren, da die Verkehrsteilnehmer hier sehr einfach überholen können.

Fakt 4:

Zitat:

Zitat:
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

triftiger Grund ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit. Ein Ape kann nicht schneller.

Und ein Motorrad mit Anhänger - darf nicht schneller...

Fakt 5:

Zitat:

Zitat:
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Tja ob sich der Mercedes daran gehalten hat?

Fakt 6:

Zitat:

Zitat:
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

ob sich der Mercedes daran gehalten hat?


Quelle
StVO
Die § Suche überlasse ich dem geneigten Leser - vielleicht lernt er dabei noch was.


Wieviele in diesem Thema hier halten sich wohl an diese Vorschriften?

Thu Sep 01 15:16:09 CEST 2011    |    Powergeri

Fakt 6 ist der §18 und ein Freibrief für die Behörde damit in der Nacht eine BAB dem Titel "Schnellfahrstraße" gerecht wird. Hat hier IMHO überhaupt nichts zu suchen.

Thu Sep 01 15:20:31 CEST 2011    |    Archduchess

Fakt 6 zeigt, daß unbegrenzt nicht unbegrenzt ist. Genau wie Fakt 5.

Und Fakt 6 heißt auch wenn was passiert - dann war man wohl zu schnell.

Thu Sep 01 15:20:36 CEST 2011    |    Druckluftschrauber36826

SubSeven wollte alle zur MPU schicken...
Ich wollte nur daraufhin weisen, daß der APE Fahrer mit diesen Aussagen auch keine MPU bestanden hätte...
Ist also mit Sicherheit keine SCHULDZUWEISUNG für diesen Unfall...
Ich glaub einige ham hier Schaum vorm Mund...
Warum der Hersteller nur 57 Km/h als HG angibt, weiß ich natürlich nicht...ist ja nur eine Vermutung von mir, es wird aber seine Gründe haben...
Trotzdem ist eine APE sicherlich nicht Autobahntauglich...egal ob sie "57" oder "65" fährt...
Erschreckend ist hierbei, wie sich die Zulassungsstelle einfach über Herstellerangaben hinwegsetzt
hätte sie dies nicht getan, wäre dieses schreckliche Schicksal einiger Menschen erspart geblieben...

Grüße
Philip

Thu Sep 01 15:29:09 CEST 2011    |    Batterietester31465

Noch garnicht lange her: Landstraße, 100km/h, Kurve, Pferdewagen - zum Glück war kein Gegenverkehr, sonst hätte es gekracht.

ich meine damit, man muß immer und überall mit langsamen Verkehrsteilnehmern rechnen.

Thu Sep 01 15:35:22 CEST 2011    |    Hannes1971

@Archduchess
Jetzt trenne doch endlich mal die Schuldfrage, die eindeutig bei der Mercedesfahrerin liegt, von dem fehlenden gesunden Menschenverstand des Dreiradfahrers.

Wenn ich nachts um 2 hinterm Bahnhof 1000 € aus dem Automaten ziehe, noch ein bischen mit dem Geld herumwedle und es dann offensichtlich in die Hosentasche stecke habe ich eine 80 %ige Wahrscheinlichkeit, dass ich eins auf die Glocke kriege und die Kohle weg ist. Bin ich dann strafrechtlich selber schuld ? Nein. War mein Verhalten klug ? Sicher nicht...

Im übertragenen Sinne hat sich der Dreiradfahrer eben nicht anders verhalten. Wenn jemand mit so einem Gefährt regelmäßig etliche Kilometer auf der AB fährt ist es nur eine Frage der Zeit, bis ihn mal ein unaufmerksamer Schnellfahrer erwischt. Da kann er 100 mal im Recht sein, nützen tut es ihm nichts (mehr).

Thu Sep 01 16:37:15 CEST 2011    |    andyrx

Mal eben ein kurzes Stueck über die BAB mit solche einem Gefährt lasse ich ja noch gelten, aber sich der Gefahr bewusst zu dein und dann 1300 km damit zu fahren obwohl man die Gefahr kennt ist für mich schwer nachvollziehbar😕

MfG Andy

Thu Sep 01 20:43:08 CEST 2011    |    Duftbaumdeuter17407

Zitat:

Falsch.
Sagt dir z. B. der Messerschmitt Kabinenroller etwas?
Solche Fahrzeuge durften und dürfen auch auf die AB und entsprechen in etwa einem Ape.

Nein, sagt mir nichts, aber dass es schon füher ein Fahrzeug gab was sich da durchgemogelt hat ändert nichts daran, dass die Regel einen gewissen Hintergedanken hatte und man mit etwas gesundem Menschenverstand auch dahinter kommt was genau da mit einer möglichst einfachen Regel versucht werden sollte.

Zitat:

Und denk jetzt mal an die kleinen Elektroflitzer die kommen sollen.

Eben die "kommen sollen" und nicht die "bei Einführung der Regel schon abzusehen waren"

Und genau deswegen müssen solche Regeln auch überprüft und aktualisiert werden um ihren Zweck unter geänderten Bedingungen weiter zu erfüllen.

Zitat:

Deine Argumentation ist übrigens eine Steilvorlage für ein allgemeines Tempolimit.
Damals gab es noch nicht so viel Verkehr und der hat auch nicht solche hohen Geschwindigkeitsunterschiede erreicht. 😁
Also ist "unbegrenzt" nicht mehr zeitgemäß. 😉

Aber nur für ein Tempolimit bei entsprechendem Verkehrsaufkommen. Es gibt aber auch Zeiten zu und Abschnitte auf denen auch heute noch so wenig Verkehr ist, dass auch mit den heutigen Fahrzeugen Fahren ohne vorgegeben Begrenzung sicher möglich ist. Also Tempolimit nicht allgemein sondern per digitaler Schilderbrücken immer dann wenn es sinnvoll ist.

Fri Sep 02 00:49:29 CEST 2011    |    andyrx

jetzt fällt mir aber auch gar nix mehr ein😕

Zitat:

Der Vizechef der Brucker Kreisverkehrswacht verunglückte am Sonntagabend auf der Autobahn A8 bei Pforzheim tödlich. Der 51-Jährige war auf dem Heimweg von einem Fantreffen in Mönchengladbach.

Erst vor wenigen Monaten hatte er sich eine Piaggio Ape Calessino auf drei Rädern mit 8,5 PS zugelegt. Am Wochenende traf er sich mit anderen Rollermobil-Freunden. Der Kontakt war übers Internet entstanden.

Der Unfall passierte, als Uher, der in Gröbenzell eine Fahrschule samt Busunternehmen betrieb, auf dem Rückweg von dem Treffen in Mönchengladbach mit 35 Piaggio-Fans war. Uher hatte die weiteste Anreise gehabt: 615 Kilometer.

Quelle-->

http://www.tz-online.de/.../...wachtchef-stirbt-unfall-tz-1386456.html

so tragisch das Ganze ist und mir das leid tut für den Mann,so verstehe ich nicht warum er die Gefahr seiner Marathontour nicht erkannt hat und sich auf dieses Abenteuer ''Autobahn'' eingelassen hat....und dabei sein Leben liess😰

mfg Andy

Fri Sep 02 00:55:04 CEST 2011    |    Achsmanschette15

Zitat:

so verstehe ich nicht warum er die Gefahr seiner Marathontour nicht erkannt hat

die gefahr war ihm bewusst - das hat er eindrucksvoll

(ganz unabhänig davon, das er fahrlehrer und vize-chef der vekehrswacht ist)

mit seinen einträgen in anderen foren bewiesen...

Zitat:

und sich auf dieses Abenteuer ''Autobahn'' eingelassen hat....

es war ihm schlichtweg

EGAL(lt. eigenen aussagen bzw. foreneinträgen!!!)

!

Fri Sep 02 08:22:32 CEST 2011    |    Archduchess

potentielle Gefahr.

verwirklicht durch Fahrer wie hier im Forum die sagen es ist gefährlich denn immerhin würden sie mit hohen Geschwindigkeiten fahren und sich einen Dreck um Gesetze scheren. 😁

Also, wer startet die Petition?
Fahrzeuge erst ab einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 79 km/h auf die AB und Kraftfahrstraße.
Große Kräne usw... können per jeweiliger Ausnahmegenehmigung drauf.

Idealerweise kombiniert mit einer Erhöhung von Motorrädern mit Anhänger auf 80 km/h.

Und einem allgemeinen Tempolimit von
110 km/h auf zweispurigen Strecken ohne Seitenstreifen,
130 km/h auf zweispurigen Strecken mit Seitenstreifen und
150 km/h auf drei(oder mehr)spurigen Strecken.
Schilder gehen natürlich vor.

Das wäre ein echter Sicherheitsgewinn für uns alle.

Fri Sep 02 08:50:43 CEST 2011    |    Faltenbalg33989

Es würde reichen, die Egomanen und den geistig nicht Fähigen den FS abzunehmen.

Da wäre man dann vor solchen Spezialisten, wie dem Verstorbenen, der, wie gesetzlich gefordert, offensichtlich geistig nicht gefestigt genug war, einigermaßen sicher. Und auch so mancher andere hier Postende, der es offensichtlich an gesundem Menschenverstsand missen läßt, wäre seinen Schein los.

Fri Sep 02 09:03:12 CEST 2011    |    Druckluftschrauber36826

aha...also jemand der mit hoher Geschwindigkeit fährt, schert sich einen Dreck um Gesetze? 😕
Interessante Sichtweise... 🙄
Auch gut, dann bin ich halt ein Gesetzloser 😎

Grüße
Philip

Fri Sep 02 09:20:23 CEST 2011    |    Archduchess

- solltest du mit genügend Aufmerksamkeit fahren um eine Ape (oder ein Kleinkraftrad 80 km/h) nicht zu übersehen.

- solltest du nachts mit vom Gesetz geforderter Geschwindigkeit zu fahren.

dann nein.

Falls nicht dann ja. 😁

Es sollten sich alle mal die Fakten durchlesen und sich überlegen ob sie so fahren wie gefordert.
Und wenn nein dann ist das "nicht eben so" sondern reines Glück, daß ihnen (und vor allem anderen) bis jetzt nichts passiert ist.
Jedem kann ein stehender unbeleuchteter Unfallwagen vor dir Nase kommen - jetzt braucht es Aufmerksamkeit und/oder eine Geschwindigkeit mit der das für denjenigen noch machbar ist.

Fri Sep 02 09:53:25 CEST 2011    |    andyrx

es geht darum das man immer mit der Dummheit anderer rechnen muss,der APE Fahrer hätte sich diesen Spruch,der eigentlich in Fahrschulen immer wieder gepredigt wird,einfach noch mal vor Augen halten müssen...

dann hätte er wohl anders gehandelt,nur weil man Recht hat ist man in Punkto Sicherheit noch lange nicht auf der sicheren Seite...das diese Fahrt gefährlich werden kann und dann der worst case eingetreten ist bestätigt die oben genannte Weisheit leider eindrucksvoll😰

nutzt mir auch nix wenn auf meinem Grabstein steht ''er hatte zwar Recht aber nun ruht er in Frieden''😕

mfg Andy

Fri Sep 02 10:05:50 CEST 2011    |    unbrakeable

@gurusmi:
Da dürfte das Problem darin liegen, diesen Status (Egomane bzw. geistig-nicht-fähig) amtlich und unangreifbar festzustellen.

Meist pochen ja diejenigen, die es ab und zu (oder auch häufiger) auf der AB mal so richtig krachen lassen wollen auf ihr Recht bzw. ihre Freiheit. Das endet aber spätestens dort, wo es die Gesundheit oder das Leben Anderer gefährdet. Die meisten vergessen dabei gerne, dass man nur so schnell fahren darf, wie es die Sichtverhältnisse zulassen, d. h. man muss vor einem erkennbaren Hindernis noch zum Stehen kommen können (§3 Absatz 1 StVO).

Nur ein Beispiel von etwas weiter oben:

Zitat:

Noch garnicht lange her: Landstraße, 100km/h, Kurve, Pferdewagen - zum Glück war kein Gegenverkehr, sonst hätte es gekracht.

Das bedeutet also auch, mit dem Unerwarteten zu rechnen. Leider bedenken die Wenigsten, dass z. B. aus Gründen des fehlenden Überblicks auch Geschwindigkeistbeschränkungen eingerichtet werden. Die vorausliegende Kurve mag ja mehr als die ausgeschilderten 70 km/h vertragen (erst recht mit

diesem

(!) Fahrwerk), aber dass mitten in der Kurve ein Waldweg einmündet, aus dem sich evtl. gerade ein Holzlaster auf die Straße quält oder aus dem gerade das Pferdefuhrwerk einbiegt, dass weiß keiner. Diesen möglichen Umstand haben dann aber die Verkehrsbehörden mit der Aufstellung des "70 km/h"-Schildes schon berücksichtigt. An eine solche Möglichkeit

denken

aber nur die Wenigsten. Die Meisten Fahrer

fühlen

sich einfach nur behindert bzw. in ihrer Freiheit beschnitten.

Und da haben wir die Crux: Der Unterschied zwischen Denken und Fühlen. Autofahren ist in viel zu vielen Fällen einfach nur eine Gefühlssache, weniger eine, bei der man seinen Verstand einschaltet.

Leider fühlen sich die meisten auch noch bei einem 1-Sekunden-Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sicher, obwohl das objektiv nicht mehr der Fall ist. Wenn der dann plötzlich bremsen muss oder aber bei 160 km/h (evtl. auch noch ohne das durch blinken anzukündigen) auf die Überholspur zuckt, um z. B. ein 60 km/h fahrendes APE zu überholen, hat selbst der aufmerksamste Fahrer ein Problem.

Ich glaube, eine Menge Unfälle könnten vermieden werden, wenn die Fahrer(innen) sich ab und zu wieder einmal die Gefährlichkeit des Sich-schnell-bewegens bewusst machen und weniger an ihren Spaß oder ihre (selbst gemachte?) Zeitnot denken würden, sondern daran, dass wir zuallererst alle heil an unserem Ziel ankommen sollten.

Schönen Gruß

Fri Sep 02 10:27:29 CEST 2011    |    Faltenbalg33989

Zitat:

02.09.2011 10:05 | unbrakeable


Meist pochen ja diejenigen, die es ab und zu (oder auch häufiger) auf der AB mal so richtig krachen lassen wollen auf ihr Recht bzw. ihre Freiheit.

Also ich fahre des öfteren schnell. Ich habe es aber einfach nicht nötig, auf mein Recht zu pochen. Im allgemeinen pochen im Besonderen die Fahrer von schwächlich motorisierten Fahrzeugen auf ihr Recht. Leistung im Motorraum (und das braucht man um es knallen zu lassen) fördert die Gelassenheit.

Daß es Egomanen und geistig Unfähige in allen Bereichen des Lebens gibt, ist unbestritten.

Fri Sep 02 10:31:04 CEST 2011    |    andyrx

je langsamer das Auto umso öfter blicke ich in den Rückspiegel....bei dem APE wäre ich wohl mehr mit dem rückwärtigen Verkehr als mit dem vor mit beschäftigt gewesen und hätte jederzeit den Wechsel auf die Standspur einkalkuliert😉

mfg Andy

Fri Sep 02 11:14:28 CEST 2011    |    Faltenbalg33989

Andy:
Gleichzeitig is man krampfhafter damit befaßt, die Durchschnittsgeschwindigkeit zu halten. Denn ein Abbremsen und erneutes Beschleunigen zieht sich. Kann man besonders schön an den Vertreterkisten erkennen. Da bleiben die Passats und Audis kranpfhaft auf der linken Spur. Rauschen den vorrausfahrenden auf und versuchen regelrecht diesen von der Bahn zu quetschen. Egal ob dieser freie Fahrt hat oder nicht.

Fri Sep 02 12:06:30 CEST 2011    |    Airway

...mittlerweile wurde ja ziemlich viel geschrieben in diesem Blog und ich stehe nach wie vor zu meiner Aussage von Seite 2(die Mercedesfahrerin trägt die Schuld an diesem Unfall,aber ich wäre nie so verrückt und würde mit einer Ape oder ähnlichem auf die Autobahn fahren)...
Aber zur eigentlichen Frage ob die 60 Km/h Regel auf der Autobahn noch zweckgemäss ist ,wurde nicht viel gesagt!

Ich denke Nein,da die erreichbaren Geschwindigkeiten eben heutzutage viel höher sind als vor 50 Jahren und somit eben auch die möglichen Geschwindigkeitsdifferenzen!
Meiner Meinung nach wurde dieses Gesetz nur noch nicht geändert,weil keine zwingende Notwendigkeit besteht...würde aber jede Woche so ein Unfall passieren(Gott sei Dank nicht),würden die zuständigen Behörden und Ämter ganz schnell aufwachen und diese unzeitgemässe Regel ändern!
Dabei könnte man gleich überlegen,ob man die Richtgeschwindigkeit hinaufsetzt.

Im übrigen sollte man nicht nur an den Verstorbenen denken,sondern auch an die Hinterbliebenen und an die Unfallverursacherin,die zeitlebens mit dieser Schuld umgehen muss...bei einer Mindestgeschwindigkeit von mind. 80 Km/h bräuchte man dies nicht...nicht mal diesen Blog gäbe es!

Fri Sep 02 12:13:53 CEST 2011    |    Faltenbalg33989

Airway:
Japp. sehe ich sehr ähnlich. Wenn schon die am schwächsten motorisierten Trucks an die Drossel fahren...

Fri Sep 02 12:41:13 CEST 2011    |    Archduchess

bei 80 km/h hättest du immer noch die Kleinkrafträder mit 80 km/h Drossel. 😁 (ohne Drossel dann 100-110)
Sogar noch kleiner als ein Ape und mit weniger Licht.

Und minimal größere "Apes" oder ähnliches dann eben mit ~15 PS Motor.

Und Motorräder mit Anhänger dürften immer noch nur 60 km/h fahren.

Man sieht, der unbedarfte Autofahrer hat immer noch viele Überraschungen zu erleben.

Außerdem wieso willst du nicht an die Höchstgeschwindigkeit ran?
Damit gehen wir ebenfalls an die Geschwindigkeitsdifferenz.

Wäre sogar grundsätzlich zu überlegen.
(zumindest bei 2 Spuren ohne Seitenstreifen)

Fri Sep 02 12:51:29 CEST 2011    |    Airway

@Archduchess

...wegen ein paar wenigen,alle in der Geschwindigkeit beschränken?...weiß nicht ob das der richtige Weg wäre....und mit dann immer noch erlaubten 150 Km/h auf einen 60 Km/h Fahrer auffahren,glaube ändert auch nicht viel....

Fri Sep 02 14:29:01 CEST 2011    |    Archduchess

nach meinem Vorschlag 150 bei mindestens 3 Spuren und Seitenstreifen.

Und wenn man nix sieht darf muß man natürlich auch langsamer fahren... 😁

Geh mal von der Ape weg wenns jetzt um grundsätzliches geht.

2 km vor dir verunglückt nachts ein normaler PKW.
Licht aus, steht quer.
Sag mir die Geschwindigkeit bei der du vor dem PKW zum stehen kommst oder genug Aufmerksamkeit hast um noch auszuweichen.

Selbst bei Fernlicht und sehr aufmerksam wirds irgendwann knapp werden?

ich will nur aufzeigen, mit rein 20 km/h mehr ist nichts gewonnen.
Da müßtest du schon auf 100 km/h gehen und ein gewisses Mindestgewicht für PKW.
LKW können bei 80 auf sich selbst aufpassen.
Motorräder mit Anhänger werden verboten.

Dann vielleicht - aber mein Vorschlag gefällt mir besser.

Und aufmerksam auf 0 km/h Fahrzeuge muß man immer noch sein.

Fri Sep 02 14:33:57 CEST 2011    |    Batterietester31465

150 wäre ok.

Fri Sep 02 16:04:48 CEST 2011    |    unbrakeable

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


...
2 km vor dir verunglückt nachts ein normaler PKW.
Licht aus, steht quer.
Sag mir die Geschwindigkeit bei der du vor dem PKW zum stehen kommst oder genug Aufmerksamkeit hast um noch auszuweichen.

Selbst bei Fernlicht und sehr aufmerksam wirds irgendwann knapp werden?
...

... und erst recht bei Abblendlicht und einer der üblichen gedeckten Wagenfarben! "Auf Sicht", wie es §3 Absatz 1 StVO eigentlich vorschreibt, fährt so ziemlich niemand nachts auf der AB. Das ist keine Entschuldigung, nur eine Feststellung.

Siehe auch diese -> Diplomarbeit.

Schönen Gruß

Fri Sep 02 18:08:17 CEST 2011    |    Spannungsprüfer35622

so tragisch der unfall auch sein mag,passieren kann das mit einen normalen pkw wenn man nicht mit dem verkehr mit rast.
so passiert heute,mir auf der rückfahrt von schwelm in die heimat.
erst mal auf die a1,kaum drauf donnert mir fast ein mercedes in den kofferaum der sich mit hupe und allem darüber beschwert das ich auf der beschleunigungspur nur auf knapp 140 beschleunigt habe.
ok,denk ich.ein penner.
kurze zeit später,ich will runter von der autobahn,auf dem verzögerungstreifen,laut begrenzung noch 30 zu schnell,das in etwa gleiche spiel,diesmal ein audi,hupe,lichthupe,stinkefinger und was weiss ich noch alles.
toll denke ich,man sollte einen panzer mit der beschleunigung eines dragsters fahren.
nächste runde,stau auf der 44,langsames rein rollen ins stau ende,ein opel zieht ohne zu schauen vor meinen armen alten wagen und zwingt mich zur notbremsung.
hinter mir hupkonzert und die üblichen bekannten drohungen.
endlich den molloch a44 hinter mir gelassen und auf der 446 richtung heimat.
eine lkw kollone.ich schliesse mich hinten an,ich will den stress auf der linken spur nicht mehr und 90 war mir da auch schon schnell genug.
und wieder war ich fehl am platze weil ich einem vertreterpassat im wege war.
und wieder die üblichen verdächtigen ala stinkefinger etc......
und erwähnte ich schon das es sich um einen normalen pkw handelt dessen bauartbedingte höchsgeschwindigkeit über den geforderten 60 km/h liegt?
die arme ente hinter mir hat sich dann auch hinter mir versteckt.

was das mit dem unfall zu tun hat?

diesmal war es ein APE der warscheinlich auch drauf gedurft hätte.
aber es hätte auch JEDEN anderen treffen können.
ich bezweifel nicht das es gefährlich ist mit einem APE oder GOGGO oder sonstwas auf die bahn zu fahren,ist aber für mich wieder einmal der beweis das es nur noch RAMBO verhalten gibt und wenn es dann knallt ist auch noch der schwächere teilnehmer schuld weil er sich dem stärkeren in den weg gestellt hat.
wenn der unfall gegner nun kein APE sondern ein schwerer 6 achsiger mobilkran gewesen wäre würd da kein hahn nach krähen.
die dürfen ja auch auf die bahn weil die da 62 km/h fahren!!!!!
nur das sich freiwillig keiner mit 100 oder mehr tonnen anlegt.

Fri Sep 02 18:51:26 CEST 2011    |    Destructor

Du ziehst ganz schön viel Ärger auf dich beim Autofahren.
Meist ist dann der Fahrer selber nicht ganz unschuldig.

Aber jetzt nicht ungehalten reagieren, du wirst uns sicher gleich erzählen das ja du gar nichts dafür kannst.
Leider hat von uns keiner die Situationen miterlebt.

Ich weiss nur das ich in Monaten vllt. so viele kritische Situationen erlebe wie du an einem Tag.
Und ich bin nicht wenig auf Autobahnen unterwegs.

Fri Sep 02 19:41:04 CEST 2011    |    go_modem_go

Wer an einem Tag auf einer Fahrstrecke von zig-verscheidenen anderen Verkehrsteilnehmern den Stinkefinger bekommt und mehrfach anderen Bremsaktionen abnötigt, macht GARANTIERT etwas falsch.

MR RATTE sollte mal den Fehler bei sich selbst suchen, und nicht bei Anderen. Es gibt zwar viele aggressive Idioten, aber soviele nun auch wieder nicht!

Ich fahre pro Woche mindestens 700km Autobahn, und das seit Jahren - aber mir passiert sowas maximal 1x in 2 Monaten. Selbst habe ich als Autofahrer anderen den Stinkefinger noch nie gezeigt - in 25 Jahren (Ausser wenn ich Motorrad fahre, da kommt einem oft die Galle hoch wie Autofahrer einem die Vorfahrt nehmen, bzw. einem fast in die Seite fahren 🙁)!

Allerdings bin ich mit 200PS halbwegs ausreichend motorisiert, und pflege einen zügig-lässigen und sehr vorausschauenden Fahrstil, ohne permanent Leute nötigen zu müssen - auch wenn Sie meine eigene Geschwindigkeit zu niedrig eingeschätzt haben und sich mir mit 60km/h weniger direkt vor die Nase setzen - That's Life, mit so etwas MUSS man immer rechnen.

Fri Sep 02 23:15:27 CEST 2011    |    Archduchess

unbrakeable:
genau.
Wobei dann alle sagen sie müssen nicht wegen §18 (6)
Nur das Wörtchen wenn wird übersehen bei dieser Spezialvorschrift.
Oder sie würden dem "wenn" genügen. Was ich in einigen bzw. den meisten Fällen doch bezweifeln möchte.

Es gibt genug Urteile die bei Abblendlicht auch nicht die 100 km/h auf "unbegrenzten" Landstraßen als Maximum angeben - einfach weil es nicht möglich ist so zu fahren anzuhalten.

"Natürlich" wird trotzdem so gefahren.
Kommt dann noch Unaufmerksamkeit dazu...

Irgendwie haben manche noch nie gelernt, daß man nicht unsterblich ist und man bei allem was man tut die Konsequenzen bedenken sollte. Ich weiß nicht ob ich sie bedauern oder beneiden soll.

Warum das blinde Fahren so allgemein hingenommen wird ist auch ein großes Rätsel.
Es ist immerhin kein "allgemeines Lebensrisiko" sondern ein leicht vermeidbares Risiko für sich und andere.

Fri Sep 02 23:39:51 CEST 2011    |    Faltenbalg33989

Zitat:

02.09.2011 23:15 | Archduchess


Es gibt genug Urteile die bei Abblendlicht auch nicht die 100 km/h auf "unbegrenzten" Landstraßen als Maximum angeben - einfach weil es nicht möglich ist so zu fahren anzuhalten.

Bei normalen Scheinwerfern und den gesetzlichen Einstellungen beträgt die Leuchtweite bei Abblendlicht je nach Qualität der Beleuchtungseinheit ca 45(Halogen)-50m(Xenon). Ein heutzutage üblicher Anhalteweg ist knapp geringer. Ein Anhalten innerhalb der Leuchtzeit ist also sehr wohl gegeben. Auch wird nicht behauptet, daß man anhalten muß, sondern keinen Unfall verursacht. Auf einer BAB kann dies ebenso durch Nutzung der Standspur als auch einer anderen Fahrspur geschehen. In diesem Abstand kann bei den gegebenen Verkehrsverhältnissen man sehr wohl einen Unfall verhindern.

Zitat:

02.09.2011 23:15 | Archduchess


Irgendwie haben manche noch nie gelernt, daß man nicht unsterblich ist und man bei allem was man tut die Konsequenzen bedenken sollte. Ich weiß nicht ob ich sie bedauern oder beneiden soll.

Das ist dem Ape Fahrer auch erst aufgegangen, nachdem es zu spät war.

Fri Sep 02 23:50:25 CEST 2011    |    Archduchess

Denkfehler - der BREMS-weg könnte so kurz sein.
Der Anhalteweg nicht. Geht einfach nicht.

Und nimm dazu noch ein bischen Unaufmerksamkeit und am Ende bist du ungebremst drin bei 100 und Abblendlicht weil schon die Reaktionszeit nicht mehr ausreicht.

Genau den gleichen Fehler machen fast alle beim Abstand - der vorne bewegt sich ja auch beim Bremsen noch vorwärts und daher reicht ein 1,5 - 2 Sekundenabstand.

Das klappt aber spätestens dann nicht mehr wenn der da vorne kaltverformt abgebremst wird oder einen Auspufftopf oder Eisbrocken ungebremst mittig überfährt und die Höhe des eigenen Fahrzeugs nicht ausreicht. 🙂

Die Welt da draußen ist gefährlich...

Sat Sep 03 00:11:50 CEST 2011    |    Faltenbalg33989

Zitat:

02.09.2011 23:50 | Archduchess


Denkfehler - der BREMS-weg könnte so kurz sein.

Der Bremsweg an sich ist weitaus kürzer. Normale Fahrzeuge stehen nach ungefähr 37-40m. Bei meinen Fahrzeugen beträgt er weniger als 33m.

Als Reaktionszeit (Bremsweg + Reaktionsweg) nehmen selbst Gerichte einen Wert von 0,4-0,8 Sekunden. Das entspricht einer zurückgelegten Strecke von 10,8m - 21,6m je nach Zustand des Fahrers.

100 km/h = 100 km/h * 1000m/1km * 3600S/1h = 27m/s

Man hat also sehr wohl Zeit, die Situation zu entschärfen. Sebst ein Frontalaufprall ist die Geschwindigkeit sehr viel niedriger.

Wenn Du also einen signifikant längeren Anhalteweg hast, ist Deine Reaktionszeit der heutigen Zeit nicht angemessen.

Sat Sep 03 00:29:06 CEST 2011    |    Archduchess

Nachts?
Hast du das schonmal ausgetestet?
Und eine Verzögerung von mehr als 11,5 m/s²

Also ich traus mir nicht zu.
Ok, wenn du es kannst glaub ich dir das - aber wievielen da draußen würdest du es zutrauen?

Hm, hier irritieren mich die 30 Meter Sichtweite doch etwas, aber grundsätzlich finde ich das Urteil interessant.
http://dejure.org/.../rechtsprechung?...
Den Volltext werde ich mir aber erst morgen voll geben.

Sat Sep 03 01:14:04 CEST 2011    |    Faltenbalg33989

Also ich spreche hier nicht von LKW's. Und genau darum geht es bei Deinem Fall. Ein LKW stieß mit einem anderen unbeleuchteten Objekt zusammen. Der LKW Fahrer hat sich einer Geschwindigkeitsübertretung strafbar gemacht. Dadurch verstieß er auch gegen die Sorgfaltspflicht. Und deswegen wurde er verdonnert.

Und ja, ich habe es mehr als einmal getestet. Dafür gibt es markenabhängige und unabhängige Fahrkurse. Dabei kann man vor allem auch die eigenen Grenzen und die des eigenen Fahrzeugs erkennen. 😉

Sat Sep 03 07:43:38 CEST 2011    |    Archduchess

Im Volltext führt das Gericht aber aus was vom Sichtfahrgebot auf Autobahnen zu halten ist. 😁
(auch wenn mich die geringe Reichweite bei (diesem?) LKW etwas irritiert)

Es wird auf sehr viel eingegangen - ist ja auch 2. Instanz.

Volltextlink
http://lrbw.juris.de/.../document.py?Gericht=bw&%3Bnr=9968

Und schon haben wir nachts ein gerichtlich verordnetes 45 km/h Kraftfahrzeug auf der AB.
Gut, es wird schon keiner so blöd sein, einem 45 km/h fahrenden LKW hinten rein zu fahren, aber was weiß man schon.

Das Gericht sieht darin kein Problem, man muß mit 45 km/h fahrenden Fahrzeugen auf der Autobahn rechnen - da jeder ans Sichtfahrgebot gebunden ist.

Der unbeleuchtete Panzer wird sogar erwähnt. Das berühmte Panzerurteil. 🙂

Ich hoffe einigen hier ist klar geworden was sie alles sehen müssen.

Deine Antwort auf "APE Dreirad mit Tempo 60 auf der Autobahn--> Unfall & Tod"

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