Thu Mar 17 21:08:48 CET 2011
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andyrx
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Kommentare (386)
| Stichworte:
Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mörder, Urteil
Moin Motortalker der Fall Gäfgn hat damals 2002 die ganze Rhein Main Region in Atem gehalten😰 Der damals 27-jährige Jurastudent Magnus Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler (11) aus Geldgier entführt und ermordet. Der Fall sorgte für großes Aufsehen, auch weil die Polizei dem Entführer kurz nach der Festnahme Folter angedroht hatte. Gäfgen sollte den Aufenthaltsort des Kindes bekannt geben - das aber zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Der Entführer brachte die Polizisten nur noch zur Leiche von Jakob. 2003 wurde Gäfgen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. nun hat der Mörder einen Prozess gegen die Polizei Frankfurt/Main angestrengt wo er 10.000.- Euro Schmerzensgeld einfordert nachdem er zuvor vor dem europäischen Gerichtshof Recht bekommen hat...🙄
Quelle--> http://www.echo-online.de/.../Prozesse-Kriminalitaet;art112,1687566Rechtsstaatlich und juristisch mag das alles in Ordnung sein,mein Rechtsempfinden sieht das aber ganz anders und ich spreche dem Kläger jegliches Recht ab hier ein Schmerzensgeld zu erhalten....Opferschutz vor Täterschutz sage ich da nur😮 dazu ein Zeitungsartikel--> http://www.michael-heuchemer.de/.../RZ020610.jpg wie seht ihr diesen Fall bzw. wie ist eure Meinung dazu..?? mfg Andy |
Ergänzung von andyrx am Thu Aug 04 11:47:36 CEST 2011
Aktualisierung zum Topic und der Fragestellung-->http://nachrichten.t-online.de/.../index er hat sein Schmerzensgeld in Höhe von 3000.- bekommen!! mfg Andy |
Fri Mar 18 08:27:33 CET 2011 |
touranfaq
Leider enthält der von Andryx verlinkte Artikel nicht alle Fakten. Denn das eigentlich perverse an der Sache ist das hier:
Doch kritisierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass das Land keinen Ausgleich für das Polizei-Unrecht geschaffen habe. Das Bundesverfassungsgericht billigte Gäfgen für seine Klage Prozesskosten-Beihilfe zu.
http://www.hr-online.de/.../indexhessen34938.jsp?...
Im Klartext: Dieser Widerling wurde vom Bundesverfassungsgericht sogar noch dabei unterstützt, diese Schmerzensgeldklage anzustreben.
Und wie in Deutschland mittlerweile üblich, wird nur über die "Qualen" des Kindermörders gesprochen (der ja noch nicht einmal angefasst wurde). Aber über die Qualen der Eltern, die niemals über den Tod ihres Kindes hinwegkommen werden, spricht niemand. Wieso ermutigt denn niemand die Eltern, eine Schmerzensgeldklage gegen Gäfgen anzustreben? 😠
Deshalb ist Daschner für seine Verhörmethoden ja auch verurteilt worden, damit wurde diesem Aspekt genüge getan.
Fri Mar 18 08:31:55 CET 2011 |
Antriebswelle2931
@touranfaq
Warum richtet sich deine Wut nicht gegen den Polizeibeamten, der die Folter angedroht hat?
Denn dieser Beamte ist die Ursache für diese Prozesse! Gäfgen hat 'nur' auf sein Recht bestanden.
Oh und die Frage an euch:
Ist es OK, dass ein Mensch wie Bradley Manning behandelt wird?
Ich finde, dass es unter keinen Umständen in Ordnung ist, so behandelt zu werden!
Fri Mar 18 08:34:07 CET 2011 |
Achsmanschette36680
Zu dem Zeitpunkt der Folterandrohung und ein bisserl Schubserei ging es noch um das Leben des Kindes (der Tod war da noch nicht bekannt). Wieder mal typisch in den Köpfen einiger hier: Täterschutz geht vor Opferschutz. Verquere Welt.
Fri Mar 18 08:36:22 CET 2011 |
Spannungsprüfer135832
Du bist aber eben nicht derjenige, der das entscheidet, sondern unsere Gerichte. Auch hier manifestiert sich ein Denkfehler vieler Leute: Nur weil ich persönlich vielleicht meine, dass jemand im Unrecht ist, kann ich ihm nicht einfach den Rechtsweg verweigern. Anspruch auf den Rechtsweg hat jeder - auch der verurteilte Kinderschänder und -töter. Es ist Sache der Gerichte zu entscheiden, ob ein Anspruch berechtigt ist oder nicht.
Ich wünsche nicht mal Dir, bei dem sich mangelndes Verständis unseres Rechtssystems und der Menschenrechte deutlicht zeigt, "ein bisschen Schubserei" an den Hals. Ich wünsche Dir nur, dass Du Dich mal kundig machst, z.B. zum Thema psychologische Folter, bevor Du an Deinen Stammtisch zurückkehrst.
Gruß
xc90er
Fri Mar 18 08:38:39 CET 2011 |
touranfaq
Weil solche "Drohungen" nichts anderes sind als Psycho-Spielchen und sogar von den GEZ-Schnüfflern bei ihrer alltäglichen "Arbeit" angewendet werden, ohne dass jemals ein Richter deshalb tätig werden würde.
Wenn dieser Gäfgen auch nur für 5 Euro Grips im Kopf gehabt hätte, hätte er gewusst, dass Daschner diese Drohungen ohnehin nie wahr gemacht hätte. Dass er das ernst genommen hat, zeigt letztendlich nur, wie krank dieser Mensch ist: Er ist kaltblütig genug, einen wehrlosen Jungen umzubringen aber macht sich in die Hose, wenn ein Polizist mit "Folter" droht. Jeder andere Verbrecher hätte sich wahrscheinlich aufgrund dieser "Verhörmethoden" vor Lachen in die Hose gepisst, aber Gäfgen hat anscheinend zu viel 24 gesehen und lebte wohl mental in Los Angeles 🙄
Ich will ihm ja den Rechtsweg nicht verweigern. Ich hoffe nur, dass der zuständige Richter im Hinblick auf die Gesamtsituation diesem Prozess ein schnelles Ende macht, indem er die Klage auf Schmerzensgeld mangels Schmerzen (Daschner wurde ja nicht tätlich) abweist und diesen Widerling wieder dahin schickt, wo er herkommt.
Fri Mar 18 08:39:29 CET 2011 |
cone-A
Was ist denn hier los? Bin ich in Texas gelandet? 😰
Ja, der Kläger wurde rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Hat also die Höchststrafe bekommen, die er jetzt absitzt. Er ist also gerade dabei, seine Schuld durch die schwerste Sanktion, zu der unsere Gesellschaft fähig ist, zu tilgen, womit nach unserem Recht die Sache gegessen ist.
Zu jeder Sekunde hat jedoch Art. 1 GG für den Herrn gegolten. Seine Menschenwürde ist also unantastbar. Die Drohung mit Folter hat das verletzt. Was glaubt Ihr, was in dem Verhörraum los war? Diese Klage ist ein Dienst an allen, weil wir alle dadurch vor Folter geschützt werden. Wehret den Anfängen!
Man kann es auch nüchtern sehen: Wenn es schon Folter sein mußte, dann muß es einem zum Schluß auch die paar Kröten Schmerzensgeld wert sein.
Stellt Euch doch einfach mal vor, Ihr seht einem Kindesentführer ähnlich und werdet in 2 min. von Eurem Rechner weg abgeholt. Nach 5 Stunden Befragung, in denen Ihr nach Ansicht de Beamten die erwiesene Tat auch noch schamlos leugnet, holt der die Stromkabel raus, weil er das Leben des Opfers schützen will. Hättet Ihr darauf Lust?
Fri Mar 18 08:43:50 CET 2011 |
cone-A
Ach ja? Warst Du dabei? Warst Du schon mal bei einem Verhör dabei, das korrekt gelaufen ist? Glaubst Du, da hockt ein gemütlicher Bienzle am Tisch und hält Tratsch mit Dir? Ein Kripo-Beamter weiß ganz genau, wie er einen Verdächtigen angehen muß, damit er ihn fertig macht (auch ohne Folter). Das hält von uns hier keiner lange durch.
Der verantwortliche Beamte wußte in der Minute der Folterdrohung, daß wahrscheinlich gerade seine Karriere den Bach runtergeht. Der hatte also nichts mehr zu verlieren und nur die Rettung des Kindes im Sinn. Wenn ich eine Einschätzung abgeben müßte: Der hätte keine Grenze gekannt.
Fri Mar 18 08:43:59 CET 2011 |
Spannungsprüfer135832
.
Ich bin ja froh, dass es doch noch genügend Leute gibt, die wissen, was wir an unserem System haben. Dann besteht auch Hoffnung, dass es nicht von den Stammtischlern einfach im Klo runtergespült wird 😁
Gruß
xc90er
Fri Mar 18 08:45:01 CET 2011 |
Achsmanschette36680
Dummes Gelaber, Du Oberlehrer. Nochmals, es ging zu diesem Zeitpunkt noch darum, das Leben des Kindes zu retten. Aber Dich scheinen ja mehr Deine §§ zu interessieren und dass der Täter ein bisserl härter angefasst wurde als das Menschenleben eines Kindes.
Fri Mar 18 08:45:59 CET 2011 |
Druckluftschrauber818
Das "Recht" nichts mit "Gerechtigkeit" zu tun hat sollte jedem klar sein.
Wenn die genannten Fakten zutreffen sollten, ist der "gefolterte" im Recht, zumindest "strafrechtlich", wirft man jedoch den moralischen Aspekt mit in die Waagschale und fodert Gerechtigkeit, so kann man nur verständnislos mit dem Kopf schütteln. 🙄
Inwieweit ein Gericht in einem Zivilprozeß Schmerzensgeldansprüche gelten lassen wird......... ich wage das einfach mal zu bezweifeln.
Fri Mar 18 08:47:29 CET 2011 |
Rostlöser52505
Direkt noch mal foltern....so ein A****loch
Fri Mar 18 08:47:55 CET 2011 |
touranfaq
Genau da liegt aber das Problem: Daschner hat kein "Stromkabel rausgeholt". Auch steht bei den konkreten Folterandrohungen Aussage gegen Aussage. Und in unserem sog, "Rechtsstaat" sind "Drohungen" alltäglich und an der Tagesordnung: Abmahnanwälte drohen 14-jährigen mit Millionenschweren Schadenersatzklagen, weil sie sich 4 Lieder aus dem Netz gesaugt haben. Die GEZ droht Menschen mit utopisch hohen Nachzahlungen, wenn sie ihr Fernsehgerät nicht anmelden. "Steuersündern" wird mit dubiosen "Steuer-CDs" gedroht, wenn sie sich nicht selbst anzeigen. Darüber regt sich kein Mensch auf. Aber wenn ein Kindermörder verbal bedroht wird, wird er noch ermutigt, deshalb eine Schmerzensgeldklage anzustreben? Absolut verkehrte Welt 🙄
Und das ist auch absolut richtig so. Was ist seine Karriere schon im Vergleich zum Leben eines Kindes?
Fri Mar 18 08:48:20 CET 2011 |
Spannungsprüfer135832
Wie erkläre ich dem Wilden, dass man den Pfeil nicht in die Sonne schießen kann? Dasselbe Problem stellt sich bei Dir. Sei dankbar, dass Du trotz Deines fehlenden Verständnisses in einem so guten System wie in Deutschland leben darfst.
Gruß
xc90er
Fri Mar 18 08:50:44 CET 2011 |
Spannungsprüfer135832
Da fordert man von Ausländern einen Deutschtest, aber die Probleme liegen schon bei den Deutschen ganz woanders....😰
Gruß
xc90er
Fri Mar 18 08:55:32 CET 2011 |
touranfaq
Schön, und was ist mit der Würde der Eltern? Auch deren Würde steht unter dem Schutz von Artikel 1 des GG. Achso, klar... die sind ja "nur" die Opfer... 🙄
Fri Mar 18 09:01:24 CET 2011 |
cone-A
Na wenn die Folterandrohung nicht bewiesen werden kann, geht die Schmerzensgeldklage auch den Bach runter. Dann ist doch alles in Butter.
Schon mal daran gedacht, daß die Drohung mit der Durchsetzung berechtigter Ansprüche etwas anderes ist als die Drohung mit unberechtigter Folter?
Abgesehen davon: Die Beamten konnten sich ja nicht einmal sicher sein, daß die Folter zum Ergebnis (Lebensrettung beim Opfer) führt. Ist ja schlußendlich auch in die Hose gegangen, weil das Opfer schon tot war.
Fri Mar 18 09:01:31 CET 2011 |
Fensterheber35943
Es klingt absurd daß ein verurteilter Kindermörder Schmerzensgeld fordert, ich würde mich wirklich freuen wenn er die Kohle nicht zugesprochen bekommt.
Allerdings kann man nicht mit zweierlei Maß messen. Ein (demokratisches) Rechtssystem funktioniert nur dann wenn für Jeden die gleichen Regeln gelten. Und deshalb ist ist es auch nur fair, dass Folter (bzw. deren Androhung) bestraft bzw. entschädigt wird. Alle die das anders sehen sind moralisch sicherlich im Recht, sollten aber mal kurz nachdenken bevor sie sich zu sehr echauffieren. Die Zeiten der Lynchjustiz sind lange vorbei, und darüber sollten wir froh sein.
Fri Mar 18 09:05:27 CET 2011 |
Multimeter30590
Es geht doch gar nicht um die strafrechtliche Seite - die Polizei hat hier gegen das Gesetz verstossen - das geht halt nicht. Nur dafür wurde der Polizist ja bereits verurteilt - da wurden sicher auch die Beweggründe berücksichtigt.
- Sprich Käs gegessen.
====
Jetzt geht aber nicht mehr um Gerechtikgkeit für die Folterandrohung an sich sondern ob dem Opfer zusätzlich zur bereits erfolgten Verurteilung des Polizisten auch noch Geld zusteht.
Dass man die Straftat verfolgen muss steht ja ausser Frage, das ist ja auch bereits geschehen - aber ein Zivilprozess um Schmerzensgeld naja - in der Höhe sowieso völlig absurd - 10.000 gibt es nicht mal wenn er TATSÄCHLICH verprügelt worden wäre.
Ganz offensichtlich wollten deutsche Gerichte das Verfahren ja nicht eröffnen, weshalb man man den Weg über Europa gegangen ist, um die dt Gerichte dazu zu zwingen.
Fri Mar 18 09:05:36 CET 2011 |
Tecci6N
Das ist doch Blödsinn. Nicht die Schmerzensgeldklage "bewahrt" uns vor Folter, sondern das Disziplinarverfahren, das gegen den Polizeibeamten durchgeführt wurde. Dafür wurde er auch entsprechend bestraft. Somit ist jedem Polizist klar, dass derartige "Methoden" eben gerade nicht ungestraft bleiben. Da sich die Klage ausserdem gegen das Land Hessen richtet und nicht den Polizisten persönlich, wo soll da ein Effekt herkommen, wenn der Ausführende gar nicht Ziel der Klage ist??
Fri Mar 18 09:09:43 CET 2011 |
cone-A
Ganz einfach: Wenn das Land Hessen auch noch 10.000 € Schmerzensgeld plus 4.000 € Prozeßkosten zahlen darf und außerdem die unschöne Geschichte noch ein paarmal in der Presse aufgewärmt bekommt, wird vielliecht ein wenig genauer geschaut, daß so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt.
Abgesehen davon: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers wurde anscheinend vorsätzlich verletzt. Wenn das stimmt, gibt es nach dem BGB Schmerzensgeld. Punkt. Aus. Welche Höhe die richtige ist, entscheidet dann der Richter.
Fri Mar 18 09:11:58 CET 2011 |
touranfaq
Ganz genau.
Gäfgens Strategie ist doch völlig klar: Er verfolgt das Ziel, den Prozess nochmal aufzurollen. Ich vermute, dass er deshalb auch den Schmerzensgeldbetrag relativ niedrig angesetzt hat, um die Erfolgsaussichten zu verbessern.
Gerade im Fall von Abmahnanwälten oder der GEZ ist das aber nicht so. Im Falle der Abmahnerei wird mit einem Prozess gedroht, der angeblich utopisch hohe Schadenersatzforderungen nach sich zieht, damit man unter Zeitdruck eine relativ "günstige" Unterlassungserklärung unterschreibt. Tatsächlich wurden die genannten Streitsummen aber (in Deutschland) noch nie vor einem Gericht erzielt. Von daher können es auch keine "berechtigten Forderungen" sein, denn wären sie berechtigt, wären die Abmahnanwälte ja blöd, wenn sie sie nicht auch tatsächlich durchsetzen.
Fri Mar 18 09:34:14 CET 2011 |
rallediebuerste
Wow, bei einigen Kommentaren hier wird mir echt kotzübel... 🙁
Fri Mar 18 09:38:52 CET 2011 |
Antriebswelle2931
Ähm, nein.
Du solltest öfter mal Lawblog oder andere Blogs von Anwälten lesen.
Dann wird dir auffallen, dass es dem Richter obliegt, wem er glauben möchte und wem nicht. Dieses 'Aussage gegen Aussage' ist daher ein Märchen, das in der Praxis nicht der Realität entspricht.
Fri Mar 18 09:44:36 CET 2011 |
Multimeter30590
Das Verhalten des Polizisten gerecht zu bestrafen ist praktisch nur Sache des Strafprozesses!! nicht des Zivilprozesses.
Es geht NICHT um das Verhalten des Polizisten - das ist nicht Aufgabe des Zivilprozesses - das WURDE bereits geklärt.
Es geht nur um die Frage steht dem Opfer hier zusätzlich zu bereits erfolgten Maßnahmen gegen den Polizisten noch Geld zu.
Die Frage dass die Polizei das nicht darf wurde vor Monaten ja schon geklärt - daum geht es nicht mehr - das wird auch in dem Prozess nicht neu bewertet.
Fri Mar 18 09:55:24 CET 2011 |
andyrx
nun der Kripomann Daschner wurde dann halt vom Mob als Held gefeiert und von der intellektuellen Elite als Folterknecht betrachtet....bei der Konstellation ist das doch kein Wunder😰
eine Rechtsprechung die das ''gemeine'' Volk nicht nachvollziehen kann ist halt nicht immer ganz leicht verdauliche Kost😎
mfg Andy
Fri Mar 18 09:57:50 CET 2011 |
touranfaq
Du hast hier einen Schreibfehler drin: Es geht um die Frage, ob dem
TäterGeld zusteht. Und das trifft meines Erachtens nicht zu, aus einem ganz einfachen Grund: Die Situation war nämlich für Gäfgen
vermeidbar, wenn er neben dem Schuldgeständnis (das ja ohne "Drohungen" zustande kam) auch gleich den Aufenthaltsort des Kindes preisgegeben hätte.
Kommt Gäfgen mit dieser Nummer durch, könnte ich mich in gleicher Konsequenz absichtlich vor ein fahrendes Auto werfen und anschließend Schmerzensgeld verlangen 🙄
Fri Mar 18 09:59:31 CET 2011 |
Turboschlumpf5791
Letztlich wäre es wohl am besten, ihm das Geld zu geben, und ihn (echt) lebenslänglich einzusperren. Sache erledigt, wenn er dann stirbt, kann der Staat das Geld wieder kassieren 😁
Fri Mar 18 10:02:03 CET 2011 |
andyrx
ich bleibe dabei,die Klage ist eine Verhöhnung der Opfer.....das Leid welches er der Familie angetan hat steht in keinem Verhältnis zu den angedrohten ''Schmerzen'' die er ja nie bekommen hat...weil er denn Tatort genannt hat🙄
der Polizist wurde rechtskräftig verurteilt....damit ist vor dem Gesetz auch recht gesprochen worden....die Schmerzensgeldklage hätte niemals zugelassen werden dürfen.
mfg Andy
Fri Mar 18 10:03:13 CET 2011 |
borstelnator
Mein Rechtsempfinden ist da ziemlich eindeutig, diese Druckxsau gehört in den Ofen !!! Aber wahrscheinlich setzt sich für Sowas noch unsere Betroffenheitsministerin ein.
Fri Mar 18 10:10:50 CET 2011 |
Reifenfüller36548
Das ist ja der absolute Wahnsinn hier. Wer glaubt die Leute hier würden das Rechtssystem nicht verstehen, der Versteht selber gar nichts. Hier weiß jeder wie es in Deutschland ist, die ganzen kommentare richten sich nur dagegen weil man nicht verstehen kann, das es in deutschland so zu geht das ein Kindermörder klagen kann nach 15 Jahren frei kommt (wenn er ein bisschen schlau ist sollte das kein problem sein).
Nur dagegen geht die Wut das er sich auch noch Geld holen kann.
Vllt war es nicht richtig die Folter anzudrohen, aber jeder Vater hätte das gemacht wenn die minimale Chance besteht das der Junge noch lebt.
Man kann so einen Fall nicht sachlich sehen, auch wenn es das Gerricht tut.
All die jenigen die Sagen das wäre ja alles richtig und Folter androhen wäre sooo schlimm, ich Wünsche es niemandem, weil es gibt nix schlimmeres, aber stellt euch doch einfach mal vor euer Kind wird entführt und es gibt den hauch einer möglichkeit das euer Kind noch lebt, würdet ihr dann nicht alles drum geben, dass das Kind gefunden wird (und das es ein erstickungstod ist zeigt es ging um Zeit) und wäre es euch dann nicht egal ihm ruhig ein wenig zu drohen (er hat ja nix gemacht) damit ihr die chance habt, das euer Kind überlebt??
Wer hier nein sagt, sry aber der kann seine Kinder auch abgeben, denn der Liebt sie nicht richtig, keiner Zieht das rechtssystrem dem Leben seines Kindes vor.
Jetzt könnt ihr loslegen, aber das ist eine ernstgemeinte Meinung, egal ob sie euch passt!
Und um die Ausbreitung der Folter zu unterdrücken wurde der Beamte ja bestraft, also kann mit dem Argument keiner kommen!
Fri Mar 18 10:15:22 CET 2011 |
cone-A
Jaja, gesundes Volksempfinden. Da wissen wir ja genau, wo da hinführt.
Erstens lag im Zeitpunkt der Drohungen afaik kein Geständnis vor. Und andererseits war die Straftat durch Daschner durchaus vermeidbar.
Fri Mar 18 10:30:42 CET 2011 |
andyrx
nun auch ein gewähltes Parlament ist eine Sache des Volksempfindes wenn der Stimmzettel abgegeben wird....soll man das jetzt auch abschaffen..??
Juristen sind oftmals der Realität entrückt wenn das Recht und Gesetz gedreht,gedehnt oder zerredet und zerpflückt wird bis jeder letzte abstruse Winkel abgefrühstückt ist,das schadet eher als das es nützt😮
mfg Andy
Fri Mar 18 10:37:25 CET 2011 |
rallediebuerste
Ooooch.......... 😁
Fri Mar 18 10:42:58 CET 2011 |
Multimeter30590
Eben ich denke auch dass eine Forderung die deutlich darüber hinausgeht, dass man den Polizisten verurteilt, nicht wirklich angemessen ist.
Aber gut EU Recht sieht das wohl anders als die dt. Justiz - ist ja ähnlich wie bei der Frage der Sicherheitsverwahrung.
Fri Mar 18 11:28:06 CET 2011 |
andyrx
@cone-A
jaja,wenn die geistigen Eliten von Recht und Gesetz sprechen....ist das gemeine Volk leider ausgesperrt denn davon verstehen der Mob ohnehin nichts...sorry aber eine Rechtsprechung die von niemand ausser einigen wenigen nachvollzogen werden kann,ist keine sonderlich gute Rechtsprechung😮
Texas muss es ja nicht gleich sein...aber in diesem Fall kann man schon verstehen warum viele sich wundern bzw. auf die Barrikaden gehen,sollte er tatsächlich das Schmerzensgeld bekommen wäre das sicherlich für die Volksseele ein Super Gau und wäre wohl kaum zu vermitteln.
mfg Andy
Fri Mar 18 11:35:48 CET 2011 |
borstelnator
In solchen eindeutigen Fällen sollte man "Texas" einführen!
Ich hab einen Kindermörder kennen gelernt. Dieses Dreckxschein hat sogar mal mit meiner Tochter rumgealbert. Plötzlich kamen mehrere A8 mit IN am Kennzeichen und haben ihn abgeholt.
Jetzt ist er verurteilte Mörder und gehört auf den Stuhl, fertig!!!
Fri Mar 18 11:37:09 CET 2011 |
Powergeri
@TenRon
völlig deiner Meinung. Wären meine Kinder betroffen und er würde nichts sagen, wären mir die Konsequenzen meiner Handlungen egal, nur um das Leben des Kindes zu retten.
und ich finde auch, dadurch dass er nicht sagen wollte wo sich das Opfer befindet, hat er sich freiwillig und wissentlich in eine Stresssituation hineinmanövriert. Ich gehe ja auch nicht Achterbahn fahren und verklage dann den Betreiber weil mir kotzübel wurde.
btw, hier können noch so viele Gutmenschen den Kopf schütteln, Jungs macht mal Kinder und dann stellt euch vor eures wäre betroffen. Unfassbar wie cool mache hier die Tatsache runterspielen wenn es darum geht ein Kindesleben zu retten, so etwas kaltes und gefühlloses habe ich in meinem Leben noch nicht erlebt.
Geri, etwas angfressen auf den Gutmenschenscheixx hier 😠
Fri Mar 18 11:47:39 CET 2011 |
andyrx
für den Gäfgen hab ich noch weniger übrig als für Sexualtriebtäter (die irgendwie ja auch krank sind) weil hier niederträchtige und eiskalt berechenende Habgier das Motiv war und er vorsätzlich und billigend des Tod eines Menschen in Kauf genommen hat.....für mich das niederträchtigste Motiv überhaupt😠
mfg Andy
Fri Mar 18 11:52:39 CET 2011 |
Spannungsprüfer135832
Wow, Andy, dass Du Dich hier so verrennst... Darf ich aufklärend tätig sein? Dass Daschner in einer menschlichen Ausnahmesituation dem Täter mit Folter gedroht hat (ist auch schon Folter), kann ich nachvollziehen. Möglicherweise hätte ich auch so gehandelt, vielleicht hätte ich ihn auch sofort verprügelt. Das alles hätte ihm ein Gericht möglicherweise aufgrund der Ausnahmesituation noch nachsehen können.
Daschner hat aber mit großem zeitlichen Abstand gesagt, dass sein Handeln richtig war und dass er es wieder tun würde. DAS durfte er in seiner Position, als Garant des Rechtsstaats, aber eben nicht. Er hätte erkennen müssen, dass er menschlich verständlich, aber gegen das Grundgesetz gehandelt hat. Da er das nicht getan hat, konnte das Gericht nicht anders als ihn zu verurteilen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess
Kleiner Tipp: Dafür haben wir in Deutschland Gerichte. Du brauchst das gar nicht zu entscheiden. Wenn Du deutsche Gerichte und das deutsche Rechtssystem nicht anerkennen möchtest, steht Dir der Weg in die weite Welt frei.
Die "Rechtsprechung" von Fürsten über ihre Leibeigenen hat früher jeder "verstanden". Du sehnst Dich also dahin zurück? Reisende soll man nicht aufhalten. Ich bleibe jedenfalls lieber hin und akzeptiere, dass es unser Rechtsstaat auch einem Kindermörder erlaubt, einen angeblichen Anspruch gerichtlich prüfen zu lasssen.
Gruß
xc90er
Fri Mar 18 11:59:19 CET 2011 |
Spannungsprüfer135832
Ja, das hoffe ich auch. Ich sehe es aber, wie Du, trotzdem als das vom Grundgesetz verbriefte Recht an, den Rechtsweg beschreiten zu dürfen.
Ja, das Disziplinarverfahren soll genau das zeigen. Aber unser Rechtssystem sicher eben auch JEDEM zu, dass er Ansprüche, die er glaubt zu haben, gerichtlich überprüfen lassen kann. So schwer erträglich das gerade in diesem Fall auch ist.
Mit dieser Auffassung hat Du möglicherweise sogar recht! Es kann tatsächlich sein, dass ein Gericht so entscheiden könnte. Aber, deswegen kann man noch lange nicht, auch nicht einem Kindermörder, den Rechtsweg einfach abschneiden.
Ein überhitztes Gemüt ist in solchen Situationen ein schlechter Wegweiser. Ich kann Dir aktuell den Sudan empfehlen - da sind solche Meinungen willkommen.
Gruß
xc90er
Deine Antwort auf "Kindermörder verlangt Schmerzensgeld--> zu Recht..??"