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andyrx

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Thu Mar 17 21:08:48 CET 2011    |    andyrx    |    Kommentare (386)    |   Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mörder, Urteil

Zeit zum nachdenken hinter Gittern
Zeit zum nachdenken hinter Gittern

Moin Motortalker

 

 

der Fall Gäfgn hat damals 2002 die ganze Rhein Main Region in Atem gehalten:eek:

 

Der damals 27-jährige Jurastudent Magnus Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler (11) aus Geldgier entführt und ermordet. Der Fall sorgte für großes Aufsehen, auch weil die Polizei dem Entführer kurz nach der Festnahme Folter angedroht hatte. Gäfgen sollte den Aufenthaltsort des Kindes bekannt geben - das aber zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Der Entführer brachte die Polizisten nur noch zur Leiche von Jakob. 2003 wurde Gäfgen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

 

nun hat der Mörder einen Prozess gegen die Polizei Frankfurt/Main angestrengt wo er 10.000.- Euro Schmerzensgeld einfordert nachdem er zuvor vor dem europäischen Gerichtshof Recht bekommen hat...:rolleyes:

Zitat:

 

Kindermörder fordert Schmerzensgeld

 

Der Entführer und Kindesmörder Markus Gäfgen wirft der Frankfurter Polizei illegale Verhörmethoden vor. Vom Land Hessen verlangt er 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe wegen angeblich traumatischer Spätfolgen.

Er sei von einem Vernehmungsbeamten mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und sogar mit dem Tod bedroht worden, erklärte der 35 Jahre alte Häftling am Donnerstag bei einem Zivilprozess vor dem Frankfurter Landgericht.

Quelle--> http://www.echo-online.de/.../Prozesse-Kriminalitaet;art112,1687566

 

 

Rechtsstaatlich und juristisch mag das alles in Ordnung sein,mein Rechtsempfinden sieht das aber ganz anders und ich spreche dem Kläger jegliches Recht ab hier ein Schmerzensgeld zu erhalten....Opferschutz vor Täterschutz sage ich da nur:o

 

dazu ein Zeitungsartikel--> http://www.michael-heuchemer.de/.../RZ020610.jpg

 

 

wie seht ihr diesen Fall bzw. wie ist eure Meinung dazu..??

 

mfg Andy


Ergänzung von andyrx am Thu Aug 04 11:47:36 CEST 2011

Aktualisierung zum Topic und der Fragestellung-->http://nachrichten.t-online.de/.../index

 

er hat sein Schmerzensgeld in Höhe von 3000.- bekommen!!

 

mfg Andy

Thu Mar 17 21:16:03 CET 2011    |    Drahkke

Ich habe den Eindruck, daß der Täter, der ja selbst ein Jurastudium absolviert hat, mit dieser Aktion unser Rechtssystem öffentlich vorführen will.

Thu Mar 17 21:23:10 CET 2011    |    anschiii

Wer will denn dann in Zukunft festlegen, welches Recht für wen gilt?

 

Demnächst bekommen Atomkraftgegner und Demonstranten auch keine Entschädigung mehr, denn sie waren ja 'Rechtsbrecher':rolleyes:

Ich denke da an den Opi mit den vom Wasserwerfer ausgeschossenen Augen

 

Gleiches Recht für alle ist eine der Grundlagen unseres Rechtssystems.

Wenn nicht, können wir uns gleich wieder in die 'Gesetzgebung' der Feudalzeit beamen.

 

 

PS: Was spricht dagegen, dem Täter sein Schmerzensgeld gleich wieder von seinem Opfer einzuklagen:cool:

Thu Mar 17 21:23:25 CET 2011    |    tino27

Ich kann verstehen, wenn Beamte in so einer Situation nicht ganz die Fassung wahren. Um so tragischer, dass dies dann später ausgenutzt wird.

 

So lange aber die Sache so liegen, wie sie liegen, kann man da wohl nichts machen.

Thu Mar 17 21:28:27 CET 2011    |    Adam2112

gäbe es die todesstrafe, würde jetzt auch keiner forsche beamten verklagen wollen.

Thu Mar 17 21:29:37 CET 2011    |    Geile-Natter

Ich hoffe inständig das sich die Richter nicht auf dazu hinreissen lassen dieser Klage auch nur im Ansatz statt zu geben.

 

Solche Menschen haben in meinen Augen jegliche Rechte verwirkt und müssten wenn nötig nicht nur per "Andohung von Folter" zum Reden gezwungen werden dürfen. Da würden mir ganz schnell noch etliche andere Methoden einfallen um solches Pack gefügig zu machen.

 

Ist schon schlimm genug das der Steuerzahler dann letztlich noch für solche Lumpen den Aufenthalt zahlen muss.

 

In Fällen bei denen Mord oder Tötung klar erwiesen sind, müsste man die Todesstrafe wieder anwenden dürfen ;) .

 

Aber der Ansatz von Drahkke ist nicht von der Hand zu weisen....vielleicht werden dann ja endlich auch mal die jenigen Wach, denen die Möglichkeit zur entsprechenden Änderungen der Gesetzgebung zur Verfügung stehen.

 

Und dem seinerzeit verhörenden Beamten gehört eigentlich ein Orden verliehen...schade das es für das Leben des Jungen nicht mehr gereicht hat.

Thu Mar 17 21:32:19 CET 2011    |    Soziopath

Ich bin der Meinung, dass man sich in dem Fall, wie in jedem anderen, an die gültige Rechtssprechung halten muss.

 

Wenn er denn Schmerzensgeld zugesprochen bekommen sollte, dann mag das zwar moralisch bedenklich sein, ist aber rechtlich in Ordnung.

 

Wir brauchen ja einen Rahmen, der uns vorgibt was wir dürfen und was nicht bzw. welche Rechte wir haben und welche nicht. Und dieser Rahmen gilt für alle.

 

Gut, der eine kann sich Staranwälte leisten, der andere nicht mal irgendeinen Juristen. Aber das ist wieder eine andere Geschichte...

Thu Mar 17 21:50:31 CET 2011    |    Batterietester18588

Sorry aber der Kerl hat ein Kind getötet, jetzt verlangt er Schmerzensgeld weil ihm Folter oder sowas angedroht wurde? Solche Leute würde ich am liebsten auf den Mond schiessen!:mad::mad::mad:

Thu Mar 17 21:52:27 CET 2011    |    Drahkke

Das Ansinnen des Täters offenbart, daß er auch 8 Jahre nach der Tat noch nicht den kleinsten Ansatz von Reue zeigt. Absolute Gefühlskälte gegenüber anderen Menschen, wenn es um den eigenen Vorteil geht.

Thu Mar 17 21:55:53 CET 2011    |    calagodXC707

Zu Recht und Unrecht bzw Gerechtigkeit will ich hier nichts sagen, aber ich hoffe dieser Gäfgen das Äffgen sitzt mit den Schlimmsten der Schlimmen in einem H-Block ein und wird da jeden Tag so richtig rangenommen. Auf ewig .

 

Gruß aus EN

Thu Mar 17 21:59:42 CET 2011    |    Drahkke

Der jetztige Prozeß wird sich bestimmt nicht günstig in der Prognose für den Täter auswirken, wenn es nach 15 oder 20 Jahren Haft um die Abwägung zur Gewährung einer vorzeitigen Haftentlassung geht, da die Rückfallgefahr auf Grund der Persönlichkeitsstruktur des Täters sicherlich als sehr hoch eingestuft werden kann.

Thu Mar 17 22:08:59 CET 2011    |    Spurverbreiterung17353

Diese abgebrochenen Halbjuristen sind die schlimmste Seuche! Treiben sich ansonsten vorrangig bei völlig überlasteten Sozialgerichten herum und fallen dort wirklich jedem extrem auf die Nerven und das alles auf Steuerzahlers Kosten. Andere müssen stattdessen als Schwerstkranke auf ihre Prozesse auf die eingeklagte Erwerbsminderungsrente warten...

 

Rechtsstaat ist eine sehr gute Sache, inbesondere wenn man durch irgendeinen blöden Zufall selbst zum unschuldigen Betroffenen von Behördenwillkür wird!

 

In dem konkreten Fall kann ich die Geduld der Vernehmungsbeamten nur bewundern. Bei mir hätte es garantiert Waterboarding auf der Behördentoilette gegeben bis die Wasserleitungen leer waren und die dienstrechtlichen Konsequenzen hätte ich gelassen hingenommen, weil ich sie mit meinem Gewissen vereinbaren kann!

Verdammt, es ging damals um ein 11jähriges Kind und die Ermittlungen standen unter einem extremen Erfolgsdruck!! Jeder der ein Kind hat, kann das verstehen und da sitzt dort so ein ?!'*# und lächelt kalt.

 

Auch angesichts der realen Terrorgefahren setzt aber ein Umdenken ein, dass es in Extremsituationen nicht mit gut zureden getan sein kann und der Rechtsstaat auch angemessene Härte zeigen muss.

 

Das Leben des Kindesmörders ist ohnehin verpfuscht, der ist nur noch eine Last für die Gesellschaft.

Aber die Gerechtigkeit setzt sich früher oder später immer durch. Die interne Hierachie in jedem Knast kennt keine Gnade und keinen perfekten Schutz...

Thu Mar 17 22:16:15 CET 2011    |    Trennschleifer8157

die regierung dieses landes ist zwar nicht mal befugt die abschaltung von kraftwerken im eigenen land anzuordnen - ohne juristischen widerstand der betreiber fuerchten zu muessen, im gegenzug dafuer hat ein kindsmoerder gute aussichten schmerzensgeld zu erhalten, weil er unsanft behandelt wurde. willkommen im panoptikum.

 

 

gruesse vom doc

Thu Mar 17 22:20:10 CET 2011    |    Drahkke

Daß die TV-Medien auch noch auf solchen Zirkus anspringen, ist mir auch ziemlich unverständlich. Als ob es keine wichtigeren Themen für die Mattscheibe gäbe. Hier wird dem Täter auch noch eine Bühne geboten.

Thu Mar 17 22:23:16 CET 2011    |    Reifenfüller36548

Mir wäre es lieber gewesen nicht nur die Folter anzudrohen, sondern bei solchen leuten auch durchzuführen!

Thu Mar 17 22:24:50 CET 2011    |    Psychobiken

;) Der soll mal ganz ruhig sein! Er kann froh sein, dass man ihn nicht vergewaltigt und umgebracht hat!

 

mMn sollte mit den Tätern genau das selbe gemacht werden wie dem Opfer angetan wurde!

Viele Kinderschänder oder Mörder wiederholen ihre Taten meist wenn sie wieder rauskommen!

Thu Mar 17 22:35:36 CET 2011    |    Trennschleifer134190

Die beiden Beamten haben seinerzeit nach bestem Wissen und Gewissen gegen ihre beruflichen Auflagen gehandelt, um eine Chance zu wahren, den gefangenen Jungen retten zu können. Verständlich, aber illegal ... und deshalb wurden diese auch rechtsstaatlich belangt.

 

Man darf dabei nicht vergessen, daß die rechtsstaatlichen Prinzipien genau dann stark gefordert sind, wenn es um die Behandlung derer geht, die diese bereits verletzt haben. Im englischen Sprachgebrauch nennt man das auch "moral high ground" ... man muß gewissermaßen vom moralischen Standpunkt besser sein als die Verbrecher. Und genau aus diesem Grund wird in der BRD auch keine Todesstrafe vollstreckt.

 

Ich persönlich glaube dem Täter kein Wort bezüglich eines erlittenen psychologischen Traumas durch die Androhung von Folter o.ä. ... wer vorsätzlich und aus niederen Beweggründen (Geld) einen Mord begeht, ist bereits über alle Maßen gewaltbereit und emotional derart verroht, daß die Androhung von Folter seitens der Vernehmungsbeamten sicherlich nichts verschlimmert, was nicht schon lange vorher im Täter steckte.

 

Das wird auch ein Richter so sehen und die Klage auf Schadensersatz abweisen.

 

Und dann darf Gäfgen gerne weiter in der Dusche für seine Mithäftlinge die Seife aufheben ... :D

Thu Mar 17 22:41:31 CET 2011    |    Drahkke

Sollte der Klage auf Schadenersatz stattgegeben werden, bleibt zu befürchten, daß der Kerl als nächstes wegen seiner Haftbedingungen Klage einreicht...:eek:

Thu Mar 17 22:52:00 CET 2011    |    andyrx

Ich empfinde diese Klage als Verhöhnung der Opfer und Provokation des Rechtsempfindens der Bürger.....ein realitätsfremder Selbstdarsteller der im Knast seine Position als unterstes Glied der Nahrungskette hoffentlich aufgezeigt bekommt:p

 

 

MfG Andy

Thu Mar 17 23:30:11 CET 2011    |    Timo68

Hallo

Wer glaubt das Kindermörder oder Kinderschänder von den anderen Insassen etwas zu befürchten hat irrt gewaltig!-Die werden im Knast von den anderen Insassen strikt getrennt

Thu Mar 17 23:31:17 CET 2011    |    Psychobiken

:D ist auch besser so....sonst wären die schnell genauso tot wie die meisten Opfer!

Thu Mar 17 23:43:50 CET 2011    |    Powergeri

ich würde ihm die 10.000 Euro geben - in 2 Euro Münzen handlich verpackt und auf mehrere Portionen zb. in Handtüchern aufgeteilt.

 

....den Rest darf sich der geneigte Leser selber vorstellen

 

LG vom Geri, selber zweifacher Vater :cool:

Thu Mar 17 23:47:08 CET 2011    |    Reifenfüller36548

die sollen ruhig umgebracht werden!!

 

die idee über mir gefällt mir sehr gut

Fri Mar 18 00:47:18 CET 2011    |    Kurvenräuber48552

traurig, was ihr hier für abgründe offenbart! :(

aus euch spricht der blinde hass!

natürlich ist es sehr traurig und nicht akzeptabel was der mann getan hat, aber wir haben gesetze! und nach denen wird NIEMAND gefoltert oder getötet.

wem hilft es, wenn ihr diesen kranken menschen tötet oder verstümmelt? (außer euren niederen gelüsten!) das erinnert mich an den film "unthinkable" (den ich nach wenigen minuten beendet habe, weil mich sowas nicht anturnt). gefällt euch sowas?

 

"anschiii"´s ausführungen habe ich nichts hinzuzufügen.

was ist dagegen einzuwenden, den angehörigen 10.000€ euro durch zu reichen, weil die beamten über die stränge geschlagen haben?

Fri Mar 18 00:53:48 CET 2011    |    Reifenfüller36548

das hat doch nichts mit anturnen zu tun

 

es gibt einfach nie wiederlicheres, schrecklicheres, grauenhafteres als kinder zu töten, vergewaltigen missbrauchen oder sonst was

 

und das tolle in deutschland sie dürfen nach 15 jahren wieder raus, sie müssen nur so tun als ob sie geheilt wären!

Fri Mar 18 01:07:27 CET 2011    |    Kurvenräuber48552

die legislative macht unsere gesetze nach denen wir uns ausrichten. diese gesetze gelten für ALLE!

 

ich finde es auch unverantwortlich solche menschen nach ein paar jahren wieder rauszulassen und abzuwarten, bis sie wieder zuschlagen! aber selbstjustitz ist genauso zu verachten wie das verbrechen an sich und ändert nichts an den gesetzen!

Fri Mar 18 01:18:38 CET 2011    |    Reifenfüller36548

hier sagt ja keiner das er selbstjustiz üben möchte, sondern gibt nur seine verachtung wieder.

 

Und nur weil EUropa unsere gesetzte macht (theoretisch) heißt es noch lange nicht das sie gut sind.

 

man bekommt für raubkopien 5 jahre (keiner hat einen schaden vllt ein paar millionen aber nix ernstes) und ein kindermörder oder vergewaltiger bekommt teilweise nichtmal das dreifache, die relationen stimmen einfach nicht

Fri Mar 18 01:29:01 CET 2011    |    Timo68

Hallo

Man sollte aber der Realität ins Auge sehen das auch dies Teil der Evolution/Natur ist und sich im Laufe der Menschheitsgeschichte so entwickelt hat

Fri Mar 18 01:29:48 CET 2011    |    Reifenfüller36548

was aber keine entschuldigung ist.

Fri Mar 18 01:33:11 CET 2011    |    Kurvenräuber48552

TenRon

"das hat doch nichts mit anturnen zu tun"

"hier sagt ja keiner das er selbstjustiz üben möchte, sondern gibt nur seine verachtung wieder."

 

 

TenRon 17.03.2011 23:47

"die sollen ruhig umgebracht werden!!

die idee über mir gefällt mir sehr gut"

 

TenRon 18.03.2011 01:18

"Mir wäre es lieber gewesen nicht nur die Folter anzudrohen, sondern bei solchen leuten auch durchzuführen!"

 

 

 

over and out :rolleyes:

Fri Mar 18 01:34:23 CET 2011    |    Reifenfüller36548

aber nicht weil es mich anturnt, sondern weil sie es verdient hätten.

 

wenn es dein Kind wäre was würdest du dann sagen?

 

würdest du sagen hey der hat mein kind vergewaltigt und umgebracht, nach 15 jahren ist er frei, ist doch kein problem so ist eben das system??

 

klar kann man nix ändern, aber das sie es verdient haben ist nunmal so, auch wenn ich es nie machen würde, aber nur weil ich mich für so ein pack nicht strafbar machen würde

Fri Mar 18 01:39:01 CET 2011    |    andyrx

formal juristisch mag der Fall nicht so eindeutig sein,dem Rechtsempfinden der allermeisten Bürger dürfte alleine die Prozesseröffnung unverständlich erscheinen und nicht zu vermitteln sein,zumal der Täter zweifelsfrei überführt wurde weil es kein Indizienprozess war....und sich im Nachhinein heraustellte das die Polizei recht hatte aber leider zu spät kam,denn da war das Kind schon gestorben...und zwar grauenvoll erstickt:mad:

 

das war zu Beispiel hier ganz anders--> http://www.motor-talk.de/.../...n-anderer-in-deutschland-t2784257.html

 

da wurde ein zweifelhafter Indizienprozess geführt und jemand unschuldig hinter Gitter gebracht:eek:

 

mfg Andy

Fri Mar 18 02:46:14 CET 2011    |    Kurvenräuber18037

Klar soll einem gedungenen Mörder Schmerzensgeld und Auslagen gezahlt werden, dann fühlen sich Leute, die auf Ämter rennen müssen, um unter Nervenkrieg, Terror und "Hose runterlassen" ihren Lebensunterhalt zu erhalten, so richtig verarscht! Oder dürfen die auch "Schmerzensgeld" einklagen?:rolleyes: Also, ich würde dem bedauernswerten Kindesmörder "freundlich" dazu bewegen, auf seinen Anspruch zu verzichten, oder die bedauerlicher Weise verpasste Folter von damals, umgehend nachholen!:mad:

Fri Mar 18 04:52:29 CET 2011    |    Rostlöser144

Zitat:

? 17.03.2011 21:52 | Drahkke

 

Das Ansinnen des Täters offenbart, daß er auch 8 Jahre nach der Tat noch nicht den kleinsten Ansatz von Reue zeigt. Absolute Gefühlskälte gegenüber anderen Menschen, wenn es um den eigenen Vorteil geht.

Ich finde das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Natürlich kann (könnte?) er seinen Fehler eingestehen und Reue zeigen.

Trotzdem ist die Schmerzensgeld-Klage korrekt.

 

Ein Hoch auf unser Rechtssystem - es ist fürn Arsch!

Fri Mar 18 06:57:20 CET 2011    |    Achsmanschette51801

Einige Leute hier haben offensichtlich weder Ahnung noch sind sie zivilisiert :rolleyes:

 

Selbstverständlich ist Folter oder auch nur deren Androhung illegal und moralisch gesehen auch unterste Schublade und die Beamten, die so etwas tun, gehören mMn sofort aus dem Beamtenstatus enthoben. Solche Leute haben in der Exekutive eines zivilisierten Landes nichts zu suchen.

 

Deswegen ist eine solche Forderung des Geschädigten Gäfgen auch völlig gerechtfertigt.

 

Zu "keine Ahnung": "Lebenslänglich" bedeutet, daß nach 15 Jahren erstmals geprüft werden kann, ob jemand den Rest der Strafe auf Bewährung erlassen bekommt. Das heißt noch lange nicht,daß diese Prüfung sofort nach 15 Jahren Haftzeit durchgeführt wird und erst recht nicht, daß sie sofort ein positives Ergebnis für den Insaßen nach sich zieht.

Fri Mar 18 07:03:44 CET 2011    |    PS-Schnecke38028

Nun, rein sachlich betrachtet (und wer kann bei Kindesentführung und Mord aus Habgier schon sachlich bleiben?) kann jemand, der einem anderen Menschen (Jakob Metzler) das Grundrecht auf Leben aberkennt, indem er aus niedrigen Motiven heraus mordet, keine moralische Basis für sich reklamieren, auf deren Grundlage er für seine eigenen Menschenrechte klagen kann. Zu schwer wiegt seine eigene Rechtnahme!

Und welche Kommentare kommen aus dem Kranken Gehirn von Gäfgen, etwa Reue und Einsicht seiner schweren Fehler? Nein, weit gefehlt: Er war im Recht!!! Man stelle sich das einmal vor!

 

Ist wohl das Holz, aus dem gute Rechtsanwälte geschnitzt sein müssen?

 

Für mich sollte dieser schwerkranke Herr Gäfgen lebenslang in der Psychatrie verschwinden und kein Podium mehr bekommen für derart abartige Klagen oder gar Berichte, in denen erauch noch die Gelegenheit erhält, die trauernden Eltern des Buben und aber auch die gesamte Öffentlichkeit derart zu verhöhnen.

Die Gesellschaft sollte das Recht erhalten, solche Leute dem kollektiven Vergessen anheim fallen zu lassen.

Einsperren und Schlüssel wegwerfen.

Das ist das Mindeste, was der Staat dem Opfer und dessen Familie schuldig wäre, anstatt sich ständig von diesem entarteten Geist belästigen zu lassen.

Fri Mar 18 07:39:50 CET 2011    |    Multimeter32043

Kurzum: Totschlagen die Sau. Aber schön langsam, damit dieser Kranke Arsch davon auch was hat !

Fri Mar 18 07:44:35 CET 2011    |    Achsmanschette36680

So siehts aus. Auch ich denke, dass solche Leute ihr Recht auf Leben verwirkt haben. Meine Hoffnung ist nur, dass ihm die anderen Häftlinge eine "schöne" Zeit im Gefängnis bereiten.

 

Das ist eben unsere Rechtssprechung, bei der es viel zu oft mehr um Täter- als Opferschutz geht. :mad:

Fri Mar 18 08:25:34 CET 2011    |    Spannungsprüfer135832

Tja, der Großteil der Meinungen hier offenbart deutliche Wissensdefizite im Hinblick auf unser Rechtssystem und Menschenrechte. Das mache ich niemandem zum Vorwurf - in den Schulen wird davon auch so gut wie nichts vermittelt.

 

Ich weiß, dass es für das Stammtischniveau (meehster, Du bist hier die strahlende Ausnahme) notwendig ist, im Bildzeitungsstil zu argumentieren, "Kinderschänder und Mörder soll für seine Tat auch noch bezahlt werden!!!!" Damit ist das tatsächliche Thema aber leider verfehlt. Die Frage ist, durfte der Staat mit dem Täter so umgehen? Die Antwort ist ganz klar: NEIN. Ein bisschen foltern oder ein bisschen Gewalt androhen, ist gegen unser Rechtssystem und die Menschenrechte im Allgemeinen.

 

Es stimmt mich nur traurig, dass so wenig Verständnis vorhanden ist, warum wir hier in Deutschland so weitestgehend frei und gleichzeitig geschützt werden können. Wir brauchen eben nicht die Sorge zu haben, dass nachts die Polizei kommt, jemanden mitnimmt und dann "ein wenig strenger verhört", weil er ja vielleicht etwas wissen könnte. Es werden nicht einfach Leute verhaftet, um andere Leute zu erpressen. Wer das nicht versteht und nicht wertschätzt, für den ist unser System die "Perlen vor die Säue".

 

Es ist für mich unerträglich, dass der Täter möglicherweise Schadensersatz bekommen kann. Noch unerträglicher ist es für mich aber, dass ein Signal gesendet werden könnte, "na ja, in besonderen Fällen wird man ja wohl noch ein bisschen foltern dürfen - hat ja noch keinem geschadet". Da letzteres unter keinen Umständen eintreten darf, wäre mir eine Schadensersatzzahlung immer noch lieber, so pervers und perfide die Tatsache allein betrachtet auch wäre.

 

So, und jetzt Feuer frei, zurück zum Stammtisch!

 

Gruß

xc90er

Fri Mar 18 08:27:22 CET 2011    |    Antriebswelle2931

Zitat:

Rechtsstaatlich und juristisch mag das alles in Ordnung sein,mein Rechtsempfinden sieht das aber ganz anders und ich spreche dem Kläger jegliches Recht ab hier ein Schmerzensgeld zu erhalten....Opferschutz vor Täterschutz sage ich da nur:o

Nunja, das ist, meiner Meinung nach, durchaus berechtigt.

 

Du musst hier differenzieren zwischen den Rechten des Täters bzw den Möglichkeiten der Polizei und der begangenen Tat.

 

Das Problem ist, wie immer, der erste Schritt: wenn der erste Polizeibeamte bei einem Verhör mit Folter droht und damit durch kommt, wird der nächste das auch verfolgen. Dieser Kreislauf wird dann auch nicht so schnell enden.

Sprich am Ende könntest du auf dem Stuhl mit Folter bedroht werden, weil du vergessen hast eine Schachtel Zigaretten zu bezahlen. Von diesem Gesichtspunkt aus, ist es durchaus berechtigt, dass das Verhalten des Polizeibeamten Konsequenzen hat - wenn auch nur für die Staatskasse - damit es so einen Vorfall in Deutschland nicht ein zweites mal geben wird.

 

Die Tat von Gäfgen finde ich auch verwerflich, dennoch kann und darf ein Polizeibeamter bei einem Verhör keine Gewalt anwenden - unabhängig von der Tat das dem Täter vorgeworfen wird, zumal in diesem Falle ja auch die Möglichkeit des Irrtums besteht (sprich, dass der verhörte die Tat gar nicht begangen hätte).

Deine Antwort auf "Kindermörder verlangt Schmerzensgeld--> zu Recht..??"

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