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andyrx

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Thu Mar 17 21:08:48 CET 2011    |    andyrx    |    Kommentare (386)    |   Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Mörder, Urteil

Moin Motortalker

der Fall Gäfgn hat damals 2002 die ganze Rhein Main Region in Atem gehalten😰

Der damals 27-jährige Jurastudent Magnus Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler (11) aus Geldgier entführt und ermordet. Der Fall sorgte für großes Aufsehen, auch weil die Polizei dem Entführer kurz nach der Festnahme Folter angedroht hatte. Gäfgen sollte den Aufenthaltsort des Kindes bekannt geben - das aber zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Der Entführer brachte die Polizisten nur noch zur Leiche von Jakob. 2003 wurde Gäfgen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

nun hat der Mörder einen Prozess gegen die Polizei Frankfurt/Main angestrengt wo er 10.000.- Euro Schmerzensgeld einfordert nachdem er zuvor vor dem europäischen Gerichtshof Recht bekommen hat...🙄

Zitat:

Kindermörder fordert Schmerzensgeld

Der Entführer und Kindesmörder Markus Gäfgen wirft der Frankfurter Polizei illegale Verhörmethoden vor. Vom Land Hessen verlangt er 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe wegen angeblich traumatischer Spätfolgen.
Er sei von einem Vernehmungsbeamten mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und sogar mit dem Tod bedroht worden, erklärte der 35 Jahre alte Häftling am Donnerstag bei einem Zivilprozess vor dem Frankfurter Landgericht.

Quelle-->

http://www.echo-online.de/.../Prozesse-Kriminalitaet;art112,1687566

Rechtsstaatlich und juristisch mag das alles in Ordnung sein,mein Rechtsempfinden sieht das aber ganz anders und ich spreche dem Kläger jegliches Recht ab hier ein Schmerzensgeld zu erhalten....Opferschutz vor Täterschutz sage ich da nur😮

dazu ein Zeitungsartikel--> http://www.michael-heuchemer.de/.../RZ020610.jpg

wie seht ihr diesen Fall bzw. wie ist eure Meinung dazu..??

mfg Andy

Zeit zum nachdenken hinter Gittern
Zeit zum nachdenken hinter Gittern

Ergänzung von andyrx am Thu Aug 04 11:47:36 CEST 2011

Aktualisierung zum Topic und der Fragestellung-->http://nachrichten.t-online.de/.../index

er hat sein Schmerzensgeld in Höhe von 3000.- bekommen!!

mfg Andy

Thu Aug 04 13:11:09 CEST 2011    |    Antriebswelle2931

Zitat:

....und eine Ohrfeige für die Eltern und Angehörigen der getöteten Kindes😰

Andy, du übertreibst hier ein wenig.

Du solltest öfter mal z.B. den Lawblog oder ähnlich.

Da findest du zum jetzigen Zeitpunkt auch einen Beitrag zu diesem Thema, von dem ich den letzten Absatz mal zitieren möchte

Zitat:

vom Lawblog


Im Ergebnis stellt das Landgericht Frankfurt klar, es gibt keine Menschen zweiter Klasse. Grundrechte können nicht relativiert oder gar aberkannt werden. Weder der Staat noch die moralische Empörung einer (möglichen) Mehrheit der Bevölkerung kann daran etwas ändern.

Des weiteren: Gäfgen bekam 3000€, muss aber auch 4/5 der Verfahrenskosten tragen!

Thu Aug 04 13:21:22 CEST 2011    |    Turboschlumpf13057

@Stefan: Zu Deinem Lawblogzitat...

Meines Erachtens sollte aber genau, dass mal überdacht werden, ob bei Schwerstkriminellen nicht mal dieses Grundrechte zumindest temporär eingeschränkt werden könnten...

Ich möchte sicher auch keinen Rückfall in eine Art mittelalterliche, reine Sühne und Rachejustiz, aber man sollte sich doch mal die Frage stellen, ob wir im Bereich von Kapitalverbrechen und Schwerst(Gewalt)kriminalität nicht ein wenig zu "weich" geworden sind...

Gerade auch im Sinne der Opfer und deren Angehörigen.

Thu Aug 04 13:32:51 CEST 2011    |    Antriebswelle2931

@Letzerlude

Und was ist, wenn denn dieser 'Schwerstkriminelle' sich als Unschuldig rausstellt? Was machst du dann?
UNd wann ist Gewalt von Polizeibeamten OK? Wenn du den Bau eines Bahnhofes blockierst?

Oder wärst du dafür, dass die Polizei erst einmal jedem, der der Vergewaltigung bezichtigt wird, erstmal vorbeugend zusammenschlagen dürften?
Und was ist, wenn sich am Ende raus stellt, dass garnichts passiert ist?

Dass es Untersuchungen gibt, in denen Vermutet wird, dass die Anschuldigungen in diesem Falle zu einem erheblichen Teil (fast 50%!) nicht dem entsprechen, was passierte, weißt du?
Wenn nicht, lies mal das hier

Kurzum: die Polizei darf niemals Gewalt anwenden oder androhen, wenn ein anderer Mensch in Gewahrsam ist! Außerdem sollte grundsätzlich in alle Richtungen ermittelt werden, was momentan auch nicht unbedingt der Fall ist.

Weil letztendlich verlangst du, dass wir wieder zu einer 'sühne und Rachejustiz' zurückkehren!
Zwar nicht sofort, aber dein Vorschlag ist schon ein nicht gerade kleiner Schritt in diese Richtung. Wenn er erst einmal begangen ist, werden noch weitere folgen.

Thu Aug 04 13:36:08 CEST 2011    |    Antriebswelle2931

Was momentan auch mal wieder extrem wiederlich ist, sind die Aussagen der GdP.
Wenn ihr euch das mal durchlest und es mit einer gewissen Prise Salz zu euch nehmt, wird euch nur speiübel werden.

Thu Aug 04 13:43:24 CEST 2011    |    Turboschlumpf13057

So weit ich weiß, war zum Zeitpunkt der Gewaltandrohung, bereits klar, dass er das Kind entführt hatte. Somit war schon mal kein Unschuldslamm (gelinde gesagt).

Gewalt wurde ihm auch lediglich angedroht, was ich in einem solchen Falle (hier um das Leben eines Menschen zu retten) als letztes Mittel durchaus für legitim halte. (Ich hätte als Polizist hier keinen Deut anders gehandelt).

Insofern sind Deine Vergleiche eher unpassend.

Und nochwas, wer gewaltsam(!, inkl. diverser Sachbeschädigungen) den Bau eines Bahnhofs blockiert, darf sich über eine entsprechende Reaktion seitens der Executive nicht wundern.

Thu Aug 04 13:58:47 CEST 2011    |    Antriebswelle2931

Zitat:

So weit ich weiß, war zum Zeitpunkt der Gewaltandrohung, bereits klar, dass er das Kind entführt hatte. Somit war schon mal kein Unschuldslamm (gelinde gesagt).

Ach und das weiß man woher?

Woher weißt du, ob die Person, die vor dir sitzt, etwas schlimmes getan hat oder nicht?

Wie willst du der Person das ansehen?

Eben, geht nicht.

Außerdem vergisst du einen wichtigen Punkt:
Für die Feststellung, ob jemand etwas getan hat, ist ein Gericht zuständig, nicht die Polizei!

Die Polizei ist eigentlich nur dafür da, zu ermiteln und nicht zu urteilen.

Zitat:

Gewalt wurde ihm auch lediglich angedroht, was ich in einem solchen Falle (hier um das Leben eines Menschen zu retten) als letztes Mittel durchaus für legitim halte. (Ich hätte als Polizist hier keinen Deut anders gehandelt).

Eine Folterung kann auch Gewaltfrei ablaufen. Es muss nicht zwangsläufig Gewalt angewandt werden. Der Hauptteil der Folterung ist rein psychologischer Natur. Siehe die Folge Mythbusters mit dem Wassertrofpen (Mythbusters Water Tortue)

Wenn dir Wasser auf die Stirn tropft, während du gefesselt bist, klingt ersteinmal nicht allzu schlimm. Die Reaktionen der Probanden sagen aber was anderes aus.

Zitat:

Insofern sind Deine Vergleiche eher unpassend.

Nein

Denn Folter besteht hauptsächlich aus der Androhung, nicht der Durchführung...

Zitat:

Und nochwas, wer gewaltsam(!, inkl. diverser Sachbeschädigungen) den Bau eines Bahnhofs blockiert, darf sich über eine entsprechende Reaktion seitens der Executive nicht wundern.

Hast du das ganze wirklich verfolgt?

Und was machst du, wenn die Demonstranten friedlich waren und die 'Provokateure' Polizeibeamte in Zivil waren?

Denn Grundsätzlich war die Gewaltanwendung nicht gerechtfertigt.

Thu Aug 04 18:41:54 CEST 2011    |    andyrx

jedenfalls ist das Urteil für das Rechtsempfinden vieler Bürger keine leichte Kost und wird auf wenig Verständnis
stossen🙄

mfg Andy

Thu Aug 04 19:39:14 CEST 2011    |    Antriebswelle2931

Andy,

Das liegt einfach daran, dass die Berichterstattung zu solchen Fällen einfach zum nicht schön ist. Es wird hier nicht versucht halbwegs neutral zu berichten, so dass der normale Bürger das Urteil auch nachvollziehen könnte. Es werden diverse Fakten verschwiegen oder umgebogen.
Das Grundgesetz gehört zu einigen Dingen, die die Presse gerne mal unter den Tisch fallen lässt (zum Beispiel bei der Vorratsdatenspeicherung). Wie dem auch sei. In dem Grundgesetz steht z.B. dass die Würde des Menschens unantastbar ist und der Staate verpfichtet ist, die zu schützen. Oder dass jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat.

Am wichtigsten ist aber Artikel 3:

Zitat:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Es ist wirklich unschön, wie die Medien in diesen Tagen agieren oder welche Forderungen in den Medien zu finden sind. Wenn man das tun würde, was hier gefordert würde, hätte man einen Totalitären Überwachungsstaate, wie ihn George Orwell voraussagte.

Ist es das, was du wirklich möchtest?

Der Grundsatz eines Rechtsstaates kann und darf nur sein, dass vor dem Gesetz alle gleich sind und nur ein Gericht über die Taten eines Menschens urteilen darf!

Auch wenn ein Mensch schlimme Dinge getan hat, so ist und bleibt er dennoch ein Mensch, der wie ein Mensch behandelt werden sollte, unabhängig von seinen Taten!

Jeder, der etwas anderes fordert, sollte sich mal einige Momente nehmen und mal darüber nachdenken, wohin die Forderung nach der Ungleichbehandlung der Menschen führen wird!
Glaub mir, Andy, das Endergebnis der Forderung einer Ungleichbehandlung wird dir nicht gefallen, denn es ist so schlimm, dass du es gar nicht möchtest. Im Endergebnis würde es bedeuten, dass du keine eigene Meinung haben darfst, keinerlei Rechte hast und du jederzeit um dein Leben fürchten müsstest, da der Staate jeder Zeit zu dir kommen könnte und dir Dinge antun könnte, die du gar nicht möchtest (OK, ist z.T. jetzt schon so, z.B. wenn ein Polizeibeamter eine unbeschriftete CD/DVD in deiner Jackentasche findet, wenn der Inhalt auch noch verschlüsselt ist).

An dieser Stelle empfehle ich einfach mal 1984 von George Orwell. Oder den Film Equilibrium oder Minority Report. Das wären dann ungefähr die Szenarien in denen wir dann leben müssten.

Wollen wir das wirklich?

Thu Aug 04 19:52:21 CEST 2011    |    the_WarLord

Hm, irgendwie typisch CDU die Aussage von Bosbach. Ist die Frage, welche Partei so langsam verfassungsfeindlich wird...

Thu Aug 04 19:52:54 CEST 2011    |    Drahkke

Wird das Land Revision gegen das ergangene Urteil einlegen?

Thu Aug 04 19:59:27 CEST 2011    |    dodo32

...ich hab das heute auch im Radio gehört. Ich sehe das exakt so, wie *dieser Forenkollege*.

Zitat:

jedenfalls ist das Urteil für das Rechtsempfinden vieler Bürger keine leichte Kost und wird auf wenig Verständnis stossen

...dann sollten sich möglichst viele hier einloggen und den von mir verlinkten Beitrag lesen und sich mal das Grundgesetzt unter's Kopfkissen legen. Wenn das "Rechtsempfinden" nur aus Auge um Auge und Zahn um Zahn bestehen würde 🙄 ...wo kämen wir hin 🙄

Thu Aug 04 20:02:50 CEST 2011    |    Drahkke

Warten wir erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung ab. Mir erscheint die Beweislage für den angeblich erlittenen Psycho-Schaden, der ja Grundlage der Forderung sein sollte, ziemlich dünn.

Thu Aug 04 20:14:06 CEST 2011    |    andyrx

wer sich ein wenig mit der Psyche und deren Erkrankungen beschäftigt hat wird (fast) jeden Gutachter hinters Licht führen können....zuviel Unwägbarkeiten und Vermutungen bei psychischen Gutachten um eine sichere Diagnose stellen zu können,und der Gäfken ist ein raffinierter Hund der nichts unversucht lässt....und dem ich genug Raffinesse zutraue um genau zu wissen wie man einen Gutachter täuscht😰

mfg Andy

Thu Aug 04 20:23:30 CEST 2011    |    Drahkke

Da hat sich dann aber nicht nur der Gutachter, sondern auch der Richter täuschen lassen...

Davon abgesehen lag ja wohl auch schon eine Vorschädigung der Psyche vor, welche wohl letztlich zu der Tat geführt hat, wegen der er jetzt sitzt.

Thu Aug 04 21:43:53 CEST 2011    |    Trennschleifer134190

Das witzige ist wohl, daß ihm 3000€ Entschädigung zugesprochen wurden, Gäfken gleichzeitig aber 4/5 der Prozesskosten in Höhe von 15000€ zu tragen hat (Quelle: HR Online).

Das macht unter dem Strich glatte 9000€ Miese ...

Thu Aug 04 22:05:07 CEST 2011    |    Antriebswelle2931

Zitat:

wer sich ein wenig mit der Psyche und deren Erkrankungen beschäftigt hat wird (fast) jeden Gutachter hinters Licht führen können....zuviel Unwägbarkeiten und Vermutungen bei psychischen Gutachten um eine sichere Diagnose stellen zu können,und der Gäfken ist ein raffinierter Hund der nichts unversucht lässt....und dem ich genug Raffinesse zutraue um genau zu wissen wie man einen Gutachter täuscht😰

Nur vergisst du einen Punkt:

Es obliegt dem Richter, ob er das Gutachten akzeptiert oder nicht.

Sprich das beste und schlüssigste Gutachten ist nichts wert, wenn der Richter, dem man es vorlegt, nicht 'zusagt'.

Zitat:

Da hat sich dann aber nicht nur der Gutachter, sondern auch der Richter täuschen lassen...

DAS hat er eben nicht!

Der Richter hat klipp und klar gesagt: die Androhung der Folger war falsch, daraus ergibt sich ein Regressanspruch.

_ABER_:
1. den psychischen Schaden sieht der Richter nicht
2. der Kläger durfte einen sehr großen Teil der Prozesskosten tragen!

Noch einmal:
Der Kläger darf vier fünftel der Prozesskosten tragen

Euch ist anscheinend nicht klar, was dieses bedeutet, oder?!
Denn im zivilrecht gilt eigentlich: the winner takes it all, the looser just the blame.
Das heißt: wenn ein Prozess geführt wird, ist es eigentlich üblich, dass der Verlierer die Prozesskosten übernimmt. Das wäre in diesem Falle die Staatskasse gewesen...

Thu Aug 04 22:10:56 CEST 2011    |    dodo32

...also hat Er (sein gutes) Recht bekommen, aber dennoch für Seine moralisch fragwüdige Klage und den damit verbundenen Prozess bezahlen dürfen. 🙂

Thu Aug 04 22:12:39 CEST 2011    |    Drahkke

Ist der Kläger überhaupt finanziell dazu in der Lage, die 4/5 der Prozeßkosten zu tragen?

Thu Aug 04 22:13:17 CEST 2011    |    dodo32

...na wenn er die Kohle bekommen hat, wohl ja 😉

Thu Aug 04 22:26:34 CEST 2011    |    Trennschleifer134190

Nein, Gäfken wird die Prozesskosten aller Voraussicht nach nicht tragen können (es sei denn, er hat noch jede Menge anderweitige Kohle zur Verfügung). Zu zahlen sind von seiner Seite knappe 12.000€, bekommen hat er nach erster Instanz lediglich 3.000€.

Thu Aug 04 22:28:40 CEST 2011    |    andyrx

,ist bei dem Gäfgen eigentlich eine wasserdichte Sicherheitsverwahrung vorgesehen gewesen??

So ein skrupelloser Mörder darf nie mehr raus...denn Reue ist dem Typ doch völlig fremd🙁

MfG Andy

Thu Aug 04 22:30:04 CEST 2011    |    Drahkke

Was ich auch nicht verstehe ist die Tatsache, daß dem Täter in der Haft auch noch ermöglicht wird, juristische Studien zu betreiben...

Thu Aug 04 22:42:33 CEST 2011    |    dodo32

Zitat:

Was ich auch nicht verstehe ist die Tatsache, daß dem Täter in der Haft auch noch ermöglicht wird, juristische Studien zu betreiben...

😕 ganz weit weg, der Kommentar. Glaubste der wird mit verbundenen Augen festgebunden? 😕 =>

Zitat:

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Mal ne andere Frage..., wo kann man den nachlesen, ob die 3.000 Euro Brutto (ohne Abzug der Prozesskosten) oder Netto (abzüglich der 4 Fünftel) ausgezahlt werden? Weis das jemand?

Thu Aug 04 22:46:41 CEST 2011    |    Drahkke

Die Würde des Menschen würde dort wohl eher gewahrt, wenn man ihm die Möglichkeit eröffnen würde, durch Arbeit für einen Teil seines Lebensunterhaltes zu sorgen...🙄

Thu Aug 04 22:51:31 CEST 2011    |    Multimeter31978

ohne auf die taten des täters einzugehen....wir haben keine gestapo methoden mehr. somit liegt der fall klar auf der hand. dem täter muss recht gegeben werden.

ist halt ne dumme sache das es so ein kaliber und solch einen fall getroffen hat. was wäre wen man als unschuldiger so behandelt wird? was wen man als kaufhausdieb so behandelt würde? oder gehen wir weiten und tauschen den kaufhausdieb gegen einen andersglaubenden/farbigen und schon sind wir wieder in den 40er jahren.

Thu Aug 04 22:55:14 CEST 2011    |    Drahkke

Naja, über mangelndes Recht kann sich der Täter ja nicht beklagen...

- gegen ihn ist Recht ergangen in der Strafsache

- er hat sein Recht erhalten in der Zivilklage

Nun muß der Staat dafür sorgen, daß die Zahlung seines Prozeßkostenanteils erfolgt, notfalls muß auch dort wieder Recht gesprochen werden....

Fri Aug 05 22:30:30 CEST 2011    |    Achsmanschette51801

Nicht vergessen: Der Täter muß das Schmerzensgeld nicht selbst zahlen, sondern dies muß sein Arbeitgeber, also das Bundesland (Polizei ist Ländersache).

Die Tat des Täters war - das vergessen offenbar viele - das Foltern durch die Androhung von Gewalt. Darum und nur darum ging es hier.

Fri Aug 05 22:35:41 CEST 2011    |    Drahkke

Wie ich heute gelesen habe, werden dem Täter die 3000 € nicht ausgezahlt, sondern sie werden dazu verwendet, einen (kleinen) Teil der insgesamt 72.000 € Schulden abzutragen, die der Täter noch aus dem Strafprozeß zu tragen hat.

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Haftanstalt dem Täter die Gelegenheit bietet, durch Erlös aus haftinterner Arbeit einen weiteren Teil seiner Schuldenlast abzutragen. Dies wäre IMHO eine Möglichkeit, den hier oft zitierten Begriff der Menschenwürde mit Leben zu füllen und ihn nicht zur bloßen Worthülse verkommen zu lassen.

Fri Aug 05 22:48:02 CEST 2011    |    dodo32

Zitat:

Wie ich heute gelesen habe, werden dem Täter die 3000 € nicht ausgezahlt, sondern sie werden dazu verwendet, einen (kleinen) Teil der insgesamt 72.000 € Schulden abzutragen, die der Täter noch aus dem Strafprozeß zu tragen hat.



In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Haftanstalt dem Täter die Gelegenheit bietet, durch Erlös aus haftinterner Arbeit einen weiteren Teil seiner Schuldenlast abzutragen. Dies wäre IMHO eine Möglichkeit, den hier oft zitierten Begriff der Menschenwürde mit Leben zu füllen und ihn nicht zur bloßen Worthülse verkommen zu lassen.

Ok, danke für die Info 🙂

Fri Aug 05 22:56:44 CEST 2011    |    Drahkke

Sat Aug 06 09:27:28 CEST 2011    |    Antriebswelle2931

Zitat:

Wie ich heute gelesen habe, werden dem Täter die 3000 € nicht ausgezahlt, sondern sie werden dazu verwendet, einen (kleinen) Teil der insgesamt 72.000 € Schulden abzutragen, die der Täter noch aus dem Strafprozeß zu tragen hat.

...was zu einem weiteren Prozess führen wird, da Entschädigungen nicht zur Schuldentilgung verwendet werden dürfen, wie das BGH letztens entschied...

Du solltest in solchen Fällen eher die Berichte von denen lesen, die sich mit solchen Fällen auskennen, z.B. Udo Vetter vom Lawblog.

Sat Aug 06 09:35:50 CEST 2011    |    Faltenbalg33989

Gäfgen hat Privatinsolvenz angemeldet Weiterhin erhält Gäfgen eine Geldentschädigung, die kein Schadensersatz für erlittene Schmerzen ist. 😉

Sat Aug 06 15:41:51 CEST 2011    |    Drahkke

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zitat aus dem N24-Bericht:
"Gäfgen werde zwar voraussichtlich nicht vor 25 Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen, aber der 36-Jährige strebe vermutlich irgendwann Vollzugslockerungen oder die Aussetzung der Strafe zur Bewährung an. Dafür müsse er vorzeigen, dass er sich inzwischen mit seiner Tat befasst habe. "Wenn er dann aber nachgewiesen bekommt mit seinen vielen Prozessen, dass er sich 20 Jahre lang nur mit der Tat von Herrn Daschner befasst hat, dann ist das nichts mit Schuldverarbeitung."
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn man sich mal das o.g. Zitat anschaut, kommt man zu der Überzeugung, daß sich der Täter mit seiner Vorgehensweise selbst einen Bärendienst erweist...

Sat Aug 06 16:39:58 CEST 2011    |    andyrx

selbstgerechter Egomane ist das----> Schlüssel wegwerfen und nie mehr raus😉

mfg Andy

Sat Aug 06 16:49:13 CEST 2011    |    Drahkke

Vielleicht tritt ja noch eine Läuterung ein. Er hat ja noch nicht einmal 10 Jahre seiner Strafe abgesessen...

Beim Pommerenke hat es auch etwas länger gedauern, bis er ernsthaft über seine Taten nachgedacht hat.

Sat Aug 06 21:02:51 CEST 2011    |    Spiralschlauch14021

Rechtlich gesehen muss man ihm es zu gestehen. Weil die Polizisten haben eine Straftat begangen.

Gesellschaftlich und auch menschlich gesehen, kann man es nicht verstehen.

Hier heisst es wiedermal Recht ist nicht Gerechtigkeit.

Sat Aug 06 22:03:37 CEST 2011    |    Drahkke

Eines muß man aber ganz klar sehen: Der Resozialierung des Täters war dieser Prozeß nicht dienlich.

Sat Aug 06 22:09:09 CEST 2011    |    andyrx

Der will ja auch gar nicht resozialisiert werden.....🙄

MfG Andy

Deine Antwort auf "Kindermörder verlangt Schmerzensgeld--> zu Recht..??"

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