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Mon Jun 04 13:30:27 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (31)    |   Stichworte: Gesetz, Oldtimer, STVO, TÜV, Vorschriften, Youngtimer

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Moin Motortalker,

 

habe gerade was recherchiert bezüglich der Änderungen zur Baurat §21 Abnahme (die ich nicht mehr brauch obwohl KFZ seit 8 Jahren abgemeldet ist) da ein Brief für mein Fahrzeug existiert.

 

...dabei hab ich diese Tabelle gefunden die mal auflistet was im Laufe der Jahre so an Auflagen gab bzw. beim KFZ Pflicht geworden ist um eine Betriebserlaubnis zu erhalten....das liesst sich schon mitunter recht lustig;)

 

Zitat:

 

Abgas: PKW mit Benzin AU-pflichtig 01.07.69 47a

Abgas: PKW mit Diesel AU-pflichtig 01.01.77 47a

Abgasverhalten: Euro 1 für PKW 01.01.93 47

Abgasverhalten: Euro 2 für PKW 01.01.97 47

Abgasverhalten: Euro 3 für PKW 01.01.01 47

Abgasverhalten: Euro 4 für PKW 01.01.06 47

Abgasverhalten: Euro 5 für PKW 01.01.11 47

Abschleppösen: vorne und hinten erforderlich (hinten nur bei Anhängelast) 01.10.74 43

Alarmsysteme: müssen EG-Richtlinie 74/61/EWG erfüllen 01.10.98 38b

Anfahrspiegel: rechts bei LKW über 12t erforderlich 01.01.89 56

Anfahrspiegel: rechts bei LKW über 7,5t erforderlich 01.01.91 56

Auspuffanlagen: Kräder: Austauschanlagen mit EG-Kennzeichnung 01.04.94 49

Begrenzungsleuchten: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Benzintank: nicht zulässig im Motorraum oder hinter Frontblech 01.04.52 45

Bremsanlage: Kräder: Muss EG-Richtlinie 93/12/EWG erfüllen 01.01.98 41

Bremsanlage: PKW: Muss EG-Richtlinie 71/320/EWG erfüllen 01.01.91 41

Bremsleuchten: PKW: Drei Leuchten erforderlich 01.01.98 -

Bremsleuchten: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Bremslicht: erforderlich bei Krädern ab 50 km/h 01.01.88 53

Bremslicht: nur rot zulässig (vorher auch gelb) 01.01.83 53

Bremslicht: zwei Leuchten erforderlich (vorher eine, wenn original) 01.07.61 53

Diebstahlsicherung : auch rückwirkend erforderlich(ggf. loses Zubehör möglich) 01.01.62 38a

Elektrische Versorgung: muss ausreichend sein für Beleuchtung 01.01.88 49a

Fabrikschild: Anbringung vorne rechts 01.04.52 59

Fahrtrichtungsanzeiger: ab 3,5t auch seitlich erforderlich 01.01.92 54

Fahrtrichtungsanzeiger: Bauartgenehmigung erforderlich 01.04.57 22a

Fahrtrichtungsanzeiger: Krad: erforderlich 01.01.62 54

Fahrtrichtungsanzeiger: hinten gelb (vorher auch rot zulässig) 01.01.70 54

Fahrtrichtungsanzeiger: nicht an beweglichen Teilen angebracht 01.01.87 53

Fahrzeugidentnummer: muss eingeschlagen sein (vorher graviert oder auf Schild) 01.10.69 59

Frontspiegel: über 7,5t erforderlich 26.01.07 56

Geschwindigkeitsschilder: bei mehrspurigen Kfz unter 60 km/h erforderlich 01.01.89 58

Glühlampen asymmetr. Abblendlich: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.61 22a

Großwinkliger Rückspiegel: über 7,5t erforderlich 01.01.00 56

Hauptscheinwerfer: Anbauhöhe untere Kante mind. 500mm/max. 1200mm 01.08.88 50

Heizung: erforderlich in geschlossenen PKW 01.01.56 35c

Kennzeichen: Kräder zweizeilig (vorher auch verkleinert in 255x130mm möglich) 01.07.58 60

Kennzeichenbeleuchtung: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Konturmarkierungen: bei schweren und langen Fahrzeugen erforderlich 10.07.11 -

Kurbelgehäuseentlüftung: Nicht ins Freie führen 20.04.73 47

Leuchtweitenregulierung: erforderlich 01.01.90 50

Nebelscheinwerfer: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.61 22a

Nebelschlussleuchte: erforderlich 01.01.91 53d

Nebelschlussleuchte: Kontrollleuchte in gelb erforderlich (vorher auch grün) 01.01.81 53d

Parkleuchten: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Radabdeckung: erste genaue Definition 01.01.62 36a

Reifen: Luftreifen Bauartgenehmigung erforderlich 01.01.98 22a

Reserverad: 2 Sicherungen wenn außen angebracht 01.01.81 36a

Rückfahrscheinwerfer: Bauartgenehmigung erforderlich 01.01.86 22a

Rückfahrscheinwerfer: erforderlich 01.01.87 52a

Rückspiegel: 2 Stück bei Krädern über 100km/h 01.01.90 56

Rückstrahler: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Rückstrahler: Kräder: Prüfzeichen IA erforderlich (vorher auch I zulässig) 22.03.85 53

Rückwärtsgang: bei Kfz über 400kg erforderlich 01.07.61 39

Scheiben: Bauartgenehmigung erforderlich 01.04.57 22a

Scheinwerfer (Abblend- und Fernlicht): Bauartgeneh./Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Schlussleuchten: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Schlussleuchten: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Schlussleuchten: Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erforderlich 01.01.54 22a

Schlussleuchten: einzeln abgesichert 01.01.87 53

Schlussleuchten: mind. 350mm vom Boden 01.01.86 53

Seitenmarkierungsleuchten: ab 6m Länge vorgeschrieben 01.01.94 51a

Seitl. Rückstrahler: ab 6m Länge vorgeschrieben 01.01.81 51a

Seitl. Schutzvorrichtung: bei LKW erforderlich 01.01.75 32c

Sicherheitsgurte hinten: erforderlich 01.05.79 35a

Sicherheitsgurte vorne: erforderlich 01.04.70 35a

Sicherheitsgurte: Verankerungspunkte müssen geprüft sein 01.01.92 35a

Sitze: Längssitzbank nicht zulässig 20.10.07 -

Sitze: selbsttätige Lehnenverriegelung notwendig 01.03.76 35a

Türen: nur vorne angeschlagen (vorher auch hinten zulässig) 01.07.63 35e

Umrissleuchte: ab 2,10m Breite erforderlich (ab 1,80m zulässig) 01.01.87 51b

Unterfahrschutz hinten: bei LKW erforderlich 01.01.75 32b

Verbindungsteile (AHK): Bauartgenehmigung erforderlich 01.01.54 22a

Warnblinkanlage: Generelle Nachrüstpflicht, außer Krad und Dreirad -

Winker: auch als Pendelwinker nicht mehr zulässig 01.04.57 54

Winker: zu mehr zulässig (vorher möglich, wenn für Fahrzeug zulässig) 01.04.74 54

Xenon-Licht: Scheinwerferreinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung 01.04.00 50

Zusatzheizung: Bauartgenehmigung erforderlich 01.01.62 22a

Zweileitungsbremsanlage: bei LKW über 25km/h erforderlich 01.04.79 41

Betriebserlaubis: Erlischt nach Ausmusterung bei speziell für Zwecke des Brandschutzes, der Polizei, des Militärs, oder des Katastrophenschutz gebauten sind

Quelle-->http://www.tankstelle-brandshof.de/index.php/tipp3.html

 

ein Winker statt Blinker darf es seit 1957 nicht mehr sein...OK das hab ich mir gedacht;)

 

aber das ein Auto seit 1956 eine Heizung haben muss ist mir neu:p

 

Auch die Pflicht einen Rückwärtsgang zu haben seit 1961 bringt einen doch ein wenig zum schmunzeln;)

 

viel Spass beim Stöbern

 

mfg Andy


Tue May 22 20:25:16 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (77)    |   Stichworte: Bussgeld, Schilder, Sicherheit, STVO, Tempolimit, Verkehr

im Ernstfall blitzt es...im Ernstfall blitzt es...

Moin Motortalker,

 

deutsche Autofahrer gelten im europäischen Vergleich als recht regeltreu und halten sich an die Vorschriften;)

 

Dort wo man in Italien oder Frankreich sich sagt was soll der Unsinn und dann die Vorschriften ignoriert oder etwas eigenwilliger auslegt....tut man sich hierzulande etwas schwerer:p

 

jetzt mal eine spannende Geschichte...:eek:

 

ein strahlender Frühsommertag und die elektronische Schilderbrücke auf der Autobahn zeigt Tempo 40 an wegen dichten Nebel:cool:

 

glaubst Du nicht??

 

Zitat:

 

Spinnen haben auf der A2 in Niedersachsen das Tempo bestimmt: Die Fahrer mussten auf 40 Kilometer pro Stunde heruntergehen. In der Nacht zu Montag webten Spinnen ihre Netze vor den automatischen Verkehrsleitsystemen an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen und täuschten der Technik Nebel vor, wie der Leiter der niedersächsischen Verkehrsmanagementzentrale Hartmut Prüß erklärte. Die Verkehrsanlagen warnten so vor trüber Sicht und beschränkten die Geschwindigkeit.

Quelle und ganzer Artikel-->http://auto.t-online.de/.../index

 

bleibt die Frage...was macht der deutsche Autofahrer:eek:

 

hält sich an die 40km/h weil es so geschrieben steht auch wenn es totaler Unsinn ist oder sagt er sich was soll der Scheiss und fährt ungebremst weiter und ignoriert die Anzeige..??

 

bin gespannt auf eine interessante Diskussion;)

 

mfg Andy


Fri May 18 11:53:01 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (28)    |   Stichworte: Gesellschaft, Polizei, Sicherheit, STVO, Unfall, Verkehr

Polizist in Rom--> SchwerstarbeitPolizist in Rom--> Schwerstarbeit

Moin Motortalker,

 

habe gerade ein nettes Video gefunden....:cool:

 

eine nette Persiflage auf die Gewohnheiten und Sitten im Strassenverkehr der Wirtschaftswunder Jahre...und ob man das abgesehen von der geringeren Verkehrsdichte alles besser findet als heute mag jeder für sich interpretieren;)

 

komme gerade aus einem Italienurlaub zurück und man denkt sich irgendwie da geht es gerade in den Metropolen immer noch zu wie in früheren Jahren,speziell in Rom erscheint das wie ein ungeordnetes Chaos....aber die Leute passen dort auf und es wird durchaus partnerschaftlich gefahren auch wenn man das nicht auf Anhieb erkennt,die Hupe ist dort nichts besonderes und sollte man nicht zu ernst nehmen...denn die ist meistens nicht wirklich böse gemeint:cool:

 

wie sieht das hier aus..??

 

war das früher wirklich besser auf den Strassen oder ist das nur ein nostalgischer Mythos....??

 

wobei eines früher ganz sicher anders war....hatte jemand eine Panne war schnell jemand zur Stelle um Hilfe anzubieten,das ist heute doch etwas anders.....so erscheint es mir jedenfalls:o

 

was meint ihr dazu??

 

mfg Andy


Mon Apr 30 12:41:26 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (20)    |   Stichworte: Alkohol, Gesetz, Küssen, Sex, Sicherheit, STVO, Unfall, Urteil

Küssen nicht erlaubt...??Küssen nicht erlaubt...??

Moin Motortalker,

 

mal eben ein Kuss am Steuer...da denkt sich kaum einer was bei:o

 

Die STVO sagt jedenfalls nichts dazu aus und somit ist es auch nicht direkt verboten....ein Landgericht sah das jetzt ganz anders:eek:

 

Zitat:

 

Küssen beim Autofahren ist nach Ansicht des Landgerichts Saarbrücken genauso schlimm wie betrunken fahren. Beides gilt als schuldhaftes und grob verkehrswidriges Verhalten. Baut der Fahrer einen Unfall, weil er beim Küssen abgelenkt ist, trägt er unter Umständen sogar dann die komplette Verantwortung für den Crash, wenn den Unfallgegner eine Mitschuld trifft. Auf das entsprechende Urteil verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

 

In dem Fall hatte sich ein Pkw-Fahrer während der Fahrt zu seiner Beifahrerin gebeugt und diese geküsst. Dabei kam es zum Frontalunfall mit einem entgegenkommenden Wagen, dessen Fahrerin starb. Im anschließenden Rechtsstreit ging es um die Haftungsquote. Der Unfallverursacher ging von einem Mitverschulden der getöteten Frau aus, da diese nicht angeschnallt war. Die Richter waren aber der Meinung, dass sein Fehlverhalten das mögliche Mitverschulden der Frau verdrängt und er zu 100 Prozent haftet. Denn sein Vergehen wiege so schwer wie das eines alkoholisierten Unfallfahrers.

Quelle-->http://www.n-tv.de/.../Kuessen-am-Steuer-verboten-article6134041.html

 

tragisch das dabei jemand ums Leben kam....aber dennoch natürlich ein überraschendes Urteil.

 

hmm bleibt die Frage was ist am Steuer erlaubt und was nicht....Sex im Auto sollte aber dann tatsächlich besser im stehenden Auto praktiziert werden....

 

Aber küssen mit einer Trunkenheitsfahrt gleichstellen ist schon ein wenig gewagt....fehlt nur noch eine Punkteregelung dafür:o

 

mfg Andy


Tue Mar 27 11:20:42 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (45)    |   Stichworte: Deutschland, STVO, TV.Sicherheit, Unfall, Verkehr

wer kennt noch den 7. Sinn..??wer kennt noch den 7. Sinn..??

Moin Motortalker,

 

die alten Hasen kennen die Sendung noch--> der 7. Sinn war eine TV Sendung zum Thema Verkehrssicherheit und wurde im Jahr 2005 eingestellt;)

 

Verkehrsminister Ramsauer möchte das angesichts der steigenden Verkehrsopferzahlen in 2011 wieder an den Start bringen;)

 

Zitat:

 

Mehr Verkehrstote - wieder Verkehrserziehung im TV

"Der 7. Sinn" soll zurück ins Fernsehen. Nach Informationen von "Auto Bild" drängt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) auf die Wiederaufnahme der Verkehrssicherheits-Serie in das ARD-Programm. Der Grund: Erstmals seit 20 Jahren ist 2011 die Zahl der Verkehrstoten wieder gestiegen - und das um sieben Prozent.

 

"Der 7. Sinn" wurde 2005 eingestellt

Ramsauer will einen Mehrheitsbeschluss der ARD­Länderanstalten zur Wiederaufnahme der Sendung erreichen. Sie soll möglichst jeweils am Sonntag im Anschluss an die 20-Uhr­Tagesschau laufen. Die Sendereihe war 2005 nach fast 40 Jahren vom Westdeutschen Rundfunk (WDR) eingestellt worden.

Quelle und ganzer Artikel--> http://auto.t-online.de/.../index

 

Bild Quelle--> http://www.welt.de/.../...r-des-TV-Ratgebers-Der-7-Sinn-gefordert.html

 

 

 

bin mal gespannt wie diese neue Form dann aussehen könnte....denn in Erinnerung hat man das eher als ein wenig verstaubte und zum schmunzeln geeignete Verkehrssatire;)

 

Dennoch muss es kein Fehler sein den ein oder anderen Hinweiss oder Tipp zur Verkehrssicherheit wieder im öffentlich rechtlichen Fernsehen zu zeigen:cool:

 

Eure Meinung dazu interessiert mich:p

 

mfg Andy


Sat Mar 24 15:02:03 CET 2012    |    andyrx    |    Kommentare (25)    |   Stichworte: Lenkrad, Russland, Sicherheit, STVO, TÜV

Linksfahrer und eine klare AnsageLinksfahrer und eine klare Ansage

Moin Motortalker,

 

mal in Youtube oder Google crazy oder stupid Drivers eingeben und man hat einen kurzweiligen Nachmittag oder kommt aus dem Staunen nicht mehr raus.....Highligt war für mich dieser russische Autofahrer;)

 

wenn das Auto kaputt ist oder ein Teil fehlt lässt man es in der Regel stehen und kümmert sich um die Reparatur bevor man damit wieder fährt....in anderen Ländern ist man da pragmatischer bzw. sehr Erfindungsreich;)

 

Der Fahrer im Video hat dann mal eben das fehlende Lenkrad durch einen Gabelschlüssel ersetzt:eek:

 

Hier in Deutschland würde er es wohl mit dieser Aktion auf Seite 1 der Bild Zeitung schaffen...in Russland wohl eher Alltag;)

 

habt ihr auch ähnlich kuriosen Fahrten oder Beispiele von völlig abgedrehten Autofahrern mal live erlebt bzw. in Deutschland zu sehen bekommen..??

 

mfg Andy


Sun Jan 08 11:52:42 CET 2012    |    andyrx    |    Kommentare (24)    |   Stichworte: Anzeige, Autobahn, Gericht, Gesetz, Strafe, STVO

was ist ''Nötigung''..??was ist ''Nötigung''..??

Moin Motortalker,

 

im Strassenverkehr geht es nicht immer entspannt zu...leider;)

 

was für den einen als ganz normaler Vorgang im alltäglichen Verkehrsgeschehen gesehen wird grenzt für den Anderen schon an Nötigung und oft haben die Gerichte wegen relativ banaler Vorgänge unnötige Arbeit...:eek:

 

hier mal ein Artikel dazu;)

 

Zitat:

 

Der Begriff Nötigung im Straßenverkehr ist als Straftatbestand klar umrissen. Die Nötigung ist aber nicht immer nachzuweisen. Paragraf 240 des Strafgesetzbuches sagt aus, das eine Nötigung ist, was eine andere Person rechtswidrig zu einer Handlung zwingt, die diese nicht wünscht.

 

Drängeln auf der Autobahn ist eine Nötigung im Straßenverkehr

Ein klassisches Beispiel für Nötigung im Straßenverkehr ist das Drängeln auf der Autobahn. Wer zu dicht auffährt und das möglichst noch bei gleichzeitiger Nutzung der Lichthupe, riskiert eine Strafe. Der Drängler geht das Risiko einer Kollision ein. Der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges wird also genötigt, die Spur zu wechseln, um eine mögliche Kollision beider Fahrzeuge zu verhindern. Der Nachweis, dass eine Nötigung erfolgt ist, ist allerdings schwer zu erbringen. Drängeln kann auch als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gewichtet werden.

 

+++

 

Aber nicht nur das Drängeln stellt eine Form der Nötigung im Straßenverkehr dar. Auch ein vorausfahrendes Auto kann den Hintermann nötigen. Wer durch unbegründete Bremsmanöver den Hintermann zwingen will, Abstand zu halten, gefährdet den anderen Fahrer gleichermaßen.

Quelle und ganzer Artikel-->http://ratgeber.t-online.de/.../index

 

in der Realität ist es aber nicht ganz leicht wirklich eine Nötigung nachzuweisen und die Gerichte legen da mittlerweile hohe Maßstäbe an....und das ist auch gut so;)

 

Nicht jede Aktion die einen ärgert oder behindert ist gleich Nötigung und bevor man sich da auf langwierigen Stress vor Gericht einlässt besser mal tief durchatmen und daran denken....Nötigung ist schon ein wenig mehr als eine Lichthupe aus 100 Meter Entfernung;)

 

viel zu schnell steht dann die Redewendung '' der hat mich genötigt'' im Raum obwohl eventuell jemand im Rahmen der STVO seine Überholabsicht angekündigt hat....oder jemand mal beim ausscheren die Geschwindigkeit des herannahenden Hintermannes unterschätzt hat und das nicht mit Absicht geschehen ist....als Schnellfahrer muss man auch mit so etwas rechnen;)

 

Also lasst mal die Gerichte ihre Arbeit machen und rennt nicht gleich zum Anwalt oder zur Polizei wenn man sich mal geärgert hat;)

 

wie denkt ihr über ''Nötigung'' ??

 

 

 

mfg Andy


Tue Jan 03 19:17:28 CET 2012    |    andyrx    |    Kommentare (145)    |   Stichworte: Autobahn, Lichthupe, Rechtsfahrgebot, Sicherheit, STVO, Überholen, Umfrage

Dauerlinksfahrer....was macht ihr ??

muss das so sein..??muss das so sein..??

Moin Motortalker,

 

es kommt nicht so oft vor,aber wenn dann ist das eine echte Geduldsprobe....ein Dauerlinksfahrer der auf einer Strecke von rund 30 Kilometer sich nicht dazu bewegen lässt andere zu überholen obwohl rechts genug Lücken sind um die Überholwilligen mal passieren zu lassen...:o

 

so geschehen letzte Woche als ich auf dem Weg nach Rügen auf der 3 spurigen BAB A1 einen Saab Cabrio vor mir hatte.....der mit 130 bis auch mal 180km/h unterwegs war und sich nicht dazu bewegen liess den rückwärtigen Verkehr mal passieren zu lassen.

 

Als ein Porsche dann in meinem Rückspiegel auftauchte ging ich nach rechts um mir das Spielchen mal anzusehen...der fackelte dann auch nicht lange,mal kurz Lichthupe und dann Blinker links,dann nochmal die Lichthupe (ohne dabei sehr dicht aufzufahren) und als dann keinerlei Reaktion erfolgte hat er den Saab kurzerhand zügig rechts überholt.

 

Ich hab mir das dann verkniffen da ich ohnehin auf die andere Autobahn wechseln musste......aber der Saab blieb dann auch weiterhin links....als ich dann mal kurz neben ihn zog schüttelte er nur den Kopf:rolleyes:

 

Was macht ihr in in einem solchen Fall.....??

 

um ehrlich zu sein,wenn ich auf der A1 geblieben wäre hätte ich wohl irgendwann auch rechts überholt....weil die Geduld dann leider auch mal aufgebraucht ist;)

 

wäre ich mit dem Jaguar oder dem RX-7 Turbo anstatt mit dem Audi unterwegs gewesen hätte ich es dann doch wohl wie der Porsche gemacht der im handumdrehen vorbei war;)

 

so und nun ehrliche Anworten bitte:D:D

 

BTW: das Video hab ich mal zum schmunzeln eingefügt,der ein oder andere mag die Satire darin erkennen...der ein oder andere auch nicht;)

 

mfg Andy


Wed Dec 28 15:50:53 CET 2011    |    andyrx    |    Kommentare (82)    |   Stichworte: Abstand, Autobahn, Sicherheit, STVO

so funktioniert das fast nie...Abstand?so funktioniert das fast nie...Abstand?

Moin Motortalker,

 

 

wer viel auf Reisen ist wie ich und dabei viel Autobahn fährt wird meist das Gleiche feststellen wie ich....die gesetzlichen Regelungen zum Sicherheitsabstand sind zumindest bei dichten Verkehr nicht umsetzbar:eek:

 

am ehesten gelingt das noch auf freier Strecke wenn man zügig fährt und zwischen dem Vordermann dann auch mal 100-200 Meter Abstand eingehalten werden ohne Probleme....je langsamer es geht umso mehr wird es fast unmöglich sich an die gesetzlichen Regelungen der STVO zu halten die zudem mit hohen Punkten in Flensburg einhergehen wenn der Abstand unterschritten wird....:o

 

im Link mal ein Abstandsrechner-->http://www.verkehrsportal.de/abstandsrechner/index.php

 

 

und die passenden Tarife dazu:p

 

gerade im Kolonnenverkehr der Feiertage wenn da im Konvoi mit 120-140 (wenns zügig geht) oder 80-100 dahin gerollt wird ist das meist nicht einzuhalten....fahre ich nach rechts um durch versetztes fahren den Abstand zu erhalten fährt meist einer der es nicht blickt die Lücke zu und hat fast keinen Raumgewinn...oder wenn ich den Abstand einhalten will fährt einem kurz vorher in die Lücke oder es wird rechts überholt...;)

 

Ich hatte noch keine Punkte wegen Abstand aber dennoch ist fragwürdig eine STVO zu haben die in der Praxis fast nicht umsetzbar ist...:confused:

 

wie gesagt am ehesten klappt das noch im schnellen Tiefflug jenseits der 200km/h wo das meist kein Problem darstellt eine Lücke von 100-200 Meter herzustellen und beizubehalten...aber wenn es langsam geht,Oje:rolleyes:

 

wie sind eure Erfahrungen zu dem Thema....??

 

mein nächstes Auto was ich im Alltag benutze wird jedenfalls diese automatische Abstandskontrolle haben denn gerade im Kolonnenverkehr ist das ein sinnvolles Extra....:cool:

 

mfg Andy


Sun Dec 11 10:38:28 CET 2011    |    andyrx    |    Kommentare (66)    |   Stichworte: Auto, Biker, Motorrad, Raser, Schleicher, Sicherheit, Sportwagen, STVO

Überholverbot..na und??Überholverbot..na und??

Moin Motortalker,

 

wer kennt es nicht,die Versuchung bei guter Gelegenheit es trotzdem zu tun....Überholverbot aber alles ist frei und vor einem jemand den man die ganze Zeit schon überholen wollte...:cool:

 

Ihr bleibt standhaft und wartet bis man wieder darf oder wird je nach Möglichkeit dann eben doch mal schnell vorbeigezogen;)

 

mal sehen ob jemand an dem Schild oben was auffällt..:D:D

 

gespannte Grüße Andy


Thu Dec 01 10:06:02 CET 2011    |    andyrx    |    Kommentare (63)    |   Stichworte: Autofahrer, City, Deutschland, Gesetz, Hamburg, Streit, STVO, Verkehr

verbotene Zone....??verbotene Zone....??

Moin Motortalker,

 

in Deutschland gibt es nicht nur einen irren Schilderwald sondern auch viele Fahrbahnmarkierungen die uns den rechten Weg weisen sollen bzw. uns sagen wo man fahren darf und wo nicht...:cool:

 

Ist ja alles immer schön geregelt und oft nach dem Motto besser zuviel als zu wenig....aber wie geht man damit um wenn eine Situation eintritt die nicht vorgesehen ist..??

 

Gestern in Hamburg folgende Situation....ein UPS Fahrer parkt sein Fahrzeug rechts um schnell ein Paket wegzubringen....die Fahrzeuge dahinter halten und warten,und warten und warten....warum??

 

weil dort wo der UPS Wagen steht es notwendig ist eine markierte Sperrfläche zu überfahren und der gesetzestreue Fahrer ganz vorne diese nicht überfahren will....:eek:

 

die beiden nächsten warten auch drauf das es weitergeht....bis irgenwann mal einer hupt:p

 

der ganz vorne steht steigt aus und geht zum vierten Wagen und fängt eine Diskussion an weil er nicht über die schraffierte Fläche fahren will und brüllt was von Nötigung etc. und während die beiden diskutieren kommt auch der UPS man wieder und fährt weiter....die beiden brüllen sich immer noch an:D:D

 

Nun ich setze den Blinker und fahre an den beiden Streithansel über die Sperrfläche weg weiter und hab meine Ruhe....:cool:

 

Es gibt doch tatsächlich solche bedingungslosen Regelbefolger die dann statt weiterzufahren sich leiber in eine Diskussion einlassen....ist das typisch Deutschland oder ein Einzelschicksal??

 

Dazu auch mal folgender Artikel--> http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=2527

 

mfg Andy


Sun Nov 27 11:36:48 CET 2011    |    andyrx    |    Kommentare (67)    |   Stichworte: Anzeigen, Gesetz, Horst Nilges, Knöllchen Horst, Strafzettel, STVO, Umfrage, Verkehr

schon mal jemanden angezeigt..??

schon mal jemanden angezeigt..??schon mal jemanden angezeigt..??

Moin Motortalker,

 

in Deutschland ist so manches ja etwas anders als in anderen Ländern....die Kultur jemanden ''anzuzeigen'' ist wohl nur in Deutschland so vorhanden....:cool:

 

nun hat jemand den Papst angezeigt weil er nicht angeschnallt in seinem Papamobil unterwegs war:o

 

Zitat:

 

Papst hat Anzeige am Hals

Der Papst - ein Gurtmuffel? Ein Dortmunder stellt beim Besuch von Benedikt XVI. in Freiburg fest, dass der Pontifex Maximus sich partout nicht anschnallt. Als aufmerksamer Bürger bringt der Mann diesen Umstand natürlich zur Anzeige. Den Papst könnte allerdings seine Stellung als Staatsoberhaupt vor rechtlichen Folgen schützen.

Quelle und ganzer Artikel-->http://www.n-tv.de/.../Papst-hat-Anzeige-am-Hals-article4863111.html

 

aber gibt ja noch ganz andere Spezies wie diesen hier--> Knöllchen Horst aus dem Harz

 

nur gut das der liebe Horts Nilges jetzt auch selbst mal zu schnell gefahren ist:D:D

 

 

 

sicherlich gibt es auch mal Fälle wo eine Anzeige tatsächlich überlegenswert ist,dennoch hab ich so etwas noch nie gemacht und bin zur Polizei gegangen um eine ''Anzeige zu erstatten'' ausser ich bin direkt geshcädigt worden durch z.B. Diebstahl oder ähnliches ....ist irgendwie meine Sache nicht:o:p

 

wie steht ihr dazu....schon mal jemanden angezeigt weil er z.B. eine Ordnungswidrigkeit oder was ähnliches begangen hat??

 

... denkt ihr da ähnlich wie ich ;)

 

mfg Andy


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