• Online: 4.167

andyrx

Alles was Spass macht rund ums Auto wie z.B.Youngtimer,Bike,Motortalk RX7,Wankel,Sportwagen,Reisen,Italien,Pasta,Motorrad,Off Topic

Sun Jan 08 11:52:42 CET 2012    |    andyrx    |    Kommentare (24)    |   Stichworte: Anzeige, Autobahn, Gericht, Gesetz, Strafe, STVO

was ist ''Nötigung''..??was ist ''Nötigung''..??

Moin Motortalker,

 

im Strassenverkehr geht es nicht immer entspannt zu...leider;)

 

was für den einen als ganz normaler Vorgang im alltäglichen Verkehrsgeschehen gesehen wird grenzt für den Anderen schon an Nötigung und oft haben die Gerichte wegen relativ banaler Vorgänge unnötige Arbeit...:eek:

 

hier mal ein Artikel dazu;)

 

Zitat:

 

Der Begriff Nötigung im Straßenverkehr ist als Straftatbestand klar umrissen. Die Nötigung ist aber nicht immer nachzuweisen. Paragraf 240 des Strafgesetzbuches sagt aus, das eine Nötigung ist, was eine andere Person rechtswidrig zu einer Handlung zwingt, die diese nicht wünscht.

 

Drängeln auf der Autobahn ist eine Nötigung im Straßenverkehr

Ein klassisches Beispiel für Nötigung im Straßenverkehr ist das Drängeln auf der Autobahn. Wer zu dicht auffährt und das möglichst noch bei gleichzeitiger Nutzung der Lichthupe, riskiert eine Strafe. Der Drängler geht das Risiko einer Kollision ein. Der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges wird also genötigt, die Spur zu wechseln, um eine mögliche Kollision beider Fahrzeuge zu verhindern. Der Nachweis, dass eine Nötigung erfolgt ist, ist allerdings schwer zu erbringen. Drängeln kann auch als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gewichtet werden.

 

+++

 

Aber nicht nur das Drängeln stellt eine Form der Nötigung im Straßenverkehr dar. Auch ein vorausfahrendes Auto kann den Hintermann nötigen. Wer durch unbegründete Bremsmanöver den Hintermann zwingen will, Abstand zu halten, gefährdet den anderen Fahrer gleichermaßen.

Quelle und ganzer Artikel-->http://ratgeber.t-online.de/.../index

 

in der Realität ist es aber nicht ganz leicht wirklich eine Nötigung nachzuweisen und die Gerichte legen da mittlerweile hohe Maßstäbe an....und das ist auch gut so;)

 

Nicht jede Aktion die einen ärgert oder behindert ist gleich Nötigung und bevor man sich da auf langwierigen Stress vor Gericht einlässt besser mal tief durchatmen und daran denken....Nötigung ist schon ein wenig mehr als eine Lichthupe aus 100 Meter Entfernung;)

 

viel zu schnell steht dann die Redewendung '' der hat mich genötigt'' im Raum obwohl eventuell jemand im Rahmen der STVO seine Überholabsicht angekündigt hat....oder jemand mal beim ausscheren die Geschwindigkeit des herannahenden Hintermannes unterschätzt hat und das nicht mit Absicht geschehen ist....als Schnellfahrer muss man auch mit so etwas rechnen;)

 

Also lasst mal die Gerichte ihre Arbeit machen und rennt nicht gleich zum Anwalt oder zur Polizei wenn man sich mal geärgert hat;)

 

wie denkt ihr über ''Nötigung'' ??

 

 

 

mfg Andy


Sun Jan 08 12:17:43 CET 2012    |    notting

Viele vergessen offensichtlich, dass die StVO explizit erlaubt, mit kurzen Schall-/Lichtzeichen einen Überholwunsch anzukündigen, aber das als Nötigung bezeichnen. Ist gerade auf Autobahnen auf der linken Spur sinnvoll, wenn der Vordermann problemlos mal auf die rechte Spur könnte, um die anderen durchzulassen, aber der linke Blinker sinnlos ist, weil links von der linken Spur keine Fahrbahn ist.

 

notting

Sun Jan 08 12:19:55 CET 2012    |    Multimeter30590

meistens ist aber da der fehlende Abstand das Problem, bei dem die Lichthupe gegeben wird - und somit ist das zu dichte Auffahren die Nötigung.

 

Denn Lichthupe etc darf ja nur als Signal unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes gegeben werden! also üblicherweise in den Fahrsituationen von 50 Meter+ aus.

Sun Jan 08 12:20:01 CET 2012    |    Alpenfreund

Man wird im Leben oft zu Dingen gezwungen, die man eigentlich gar nicht machen will. ( nicht nur im Strassenverkehr)

So gesehen, wird man öfter genötigt, als man denkt.

 

Es gibt ein Sprichwort, das besagt eigentlich alles:

"Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst."

 

 

Gruß

Alpenfreund

Sun Jan 08 12:37:38 CET 2012    |    malace1

Hallo Andy,

 

ist es denn auch eine Nötigung,wenn mir ein notorischer Linksfahrer keinen Platz auf der linken Spur macht,obwohl

mitten in der Nacht,beide rechten Spuren frei und 3 Uhr in der Frühe?

 

Es war auch freie Fahrt angesagt und die Verhältnisse waren Trocken.

 

Wird man nur Bestraft wenn man den vorausfahrenden Fahrer aufmerksam machen will,Bitte die Spur zu Wechseln?

 

Warum wird der Linksfahrer nicht Bestraft?

 

Gruß

 

Hampi

Sun Jan 08 12:42:18 CET 2012    |    andyrx

könnte man sicherlich auch so auslegen....allerdings würde ich mich deshalb niemals deshalb berufen fühlen Anzeige zu erstatten oder zur Polizei zu rennen;)

 

ist halt ärgerlich und behindert einen....:cool:

 

 

 

mfg Andy

Sun Jan 08 12:56:48 CET 2012    |    Faltenbalg30803

Zitat:

Viele vergessen offensichtlich, dass die StVO explizit erlaubt, mit kurzen Schall-/Lichtzeichen einen Überholwunsch anzukündigen, aber das als Nötigung bezeichnen. Ist gerade auf Autobahnen auf der linken Spur sinnvoll, wenn der Vordermann problemlos mal auf die rechte Spur könnte, um die anderen durchzulassen, aber der linke Blinker sinnlos ist, weil links von der linken Spur keine Fahrbahn ist.

Da stimme ich dir zu. Wenn ich aus großer Entfernung sehe, daß wieder jemand "einfach so" auf der linken Spur dahertuckert, obwohl rechts auf hunderten Metern noch alles frei ist, gebe ich auch einmal kurz "Zeichen" mit der Lichthupe....allerdings aus größerer Entferung (50-100m). Wenn das jemand bei mir macht (der z.B. mit 200km/h ankommt, während ich mit 130km/h überhole), dann bin ich auch geneigt, mal beim Überholvorgang zwischen zwei LKW reinzuziehen, um den passieren zu lassen. Jedenfalls dann, solange der Platz zwischen den LKW reicht...wenn da nur 30m sind mache ich das nicht. Bei 50m würde ich normalerweise auch durchfahren, weil ich den LKW nicht in den Sicherheitsabstand ziehen möchte, aber wenn jemand so flott angkommt, dann mache ich das auch mal.

 

Ganz anders verhält es sich mit "auf 10m auffahren und DANN Lichthupe geben". Das ist, zurecht, Nötigung. Vor allem, wenn der "genötigte" schlicht und ergreifend keinen Platz machen kann.

Sun Jan 08 13:02:30 CET 2012    |    i need nos

wer sich entblößt oder vorgeführt FÜHLT, bezeichnet sich gerne als "genötigt". Dazu reicht es häufig schon, dass man einen notorischen Linksfahrer anblinkt und dieser sich dann als auf ein Fehlverhalten hingewiesen sieht, aber kein eigenes Fehlverhalten sieht....

Sun Jan 08 13:28:51 CET 2012    |    andyrx

oft genug wird mal eben durch übertriebene Darstellung (ich hatte Todesangst) eine Nötigung herbeigeredet....weil man sich geärgert hat und der deutsche Michel ist ja ''Rechtsschutzversichert'' und das muss man dann ja auch mal ausnutzen--->für was zahlt man denn sonst seine Prämie:rolleyes:

 

mfg Andy

Sun Jan 08 15:40:24 CET 2012    |    moppedsammler

Ich halte es für grundsätzlich bedenklich, wenn sich Leute ohne juristische Kenntnisse mit solchen "Begriffen" befassen. Das, was der Normalbürger in seinem Sprachgebrauch unter solchen Begriffen subsummiert, hat häufig mit der juristischen Bedeutung nicht das Geringste zu tun.

 

Zudem ist die -hier beschriebene- Tatbestandsmäßigkeit nur eine der drei wesentlichen Säulen einer Straftat. Über Rechtswidrigkeit und Schuld muss auch befunden werden. Auch hierunter versteht der Jurist aber etwas Anderes als Otto Normal.

Sun Jan 08 16:07:38 CET 2012    |    andyrx

das Eine ist die korrekte juristische Betrachtung und das Andere der gesunde Menschenverstand....nicht jeder kleiner Zwist auf der Autobahn macht es notwendig Paragraphen,Juristen oder gar Gerichte zu bemühen;)

 

Darum geht es eigentlich bei dem Thema und weniger um formaljuristische Betrachtungen:cool:

 

mfg Andy

Sun Jan 08 16:09:58 CET 2012    |    Trennschleifer51433

So durchschnittlich alle 10000 km geschieht etwas bei mir, wo ich denke: "Saublöde Aktion. Hätte nicht sein müssen. Hoffentlich ärgert derjenige sich nicht über mich."

Solange ich selbst nicht der unfehlbare Fahrer bin, gehe ich mit vermeintlichen Sachen wie "gefühlte" Nötigung nach einer gewissen Verärgerungszeit sehr sachlich um.

 

Bin aber, vor allem seit dem Lada, noch nicht wirklich bedrängt, genötigt oder belästigt worden.

 

Bei einem echten Angriff würde ich aber bei der Polizei vorsprechen und dort einen Rat zur weiteren Verfahrensweise einholen.

Sun Jan 08 16:50:48 CET 2012    |    lukasn

Zitat:

wer sich entblößt oder vorgeführt FÜHLT, bezeichnet sich gerne als "genötigt"

So sieht es aus. Persönliche Verärgerung führt sicherlich häufiger zur Anzeige wegen Nötigung, als der eindeutige Tatbestand.

Sun Jan 08 18:19:55 CET 2012    |    i need nos

Jo, man könnte es auch noch krasser formulieren: Empörung => Nötigung

Sun Jan 08 18:36:33 CET 2012    |    Federspanner20977

Darf man eigentlich Kameras installieren und mitfilmen?

Damit wäre doch allen geholfen :-)

Sun Jan 08 19:18:51 CET 2012    |    i need nos

so weit ich weiß, ist das nicht zulässig und wird vor Gericht nicht anerkannt.

Sun Jan 08 19:19:36 CET 2012    |    andyrx

....und das ist auch gut so:o

 

mfg Andy

Sun Jan 08 19:48:37 CET 2012    |    Multimeter30590

Hmm in D allerdings gibt es nicht grundsätzlich den "Baum der verbotenen Frucht" jeder Richter kann frei entscheiden, ob er auch Quellen zulässt die eigentlich unrechtmässig zustande gekommen sind - das wurde erst wieder vor 1 oder 2 Jahren in einem Urteil des BGH bekräftigt.

 

Fehlende Eichung mit entsprechendem Sicherheitsaufschlag müssten dann halt Sachverständigengutachten ersetzen - sowas würde sicher nur in Extremfällen gemacht werden, wenn es z.B. (mehrere) Tote gab - oder ein Politiker anderer Richter Betroffener ist :D

Sun Jan 29 23:14:04 CET 2012    |    Trackback

Kommentiert auf: Verkehr & Sicherheit:

 

Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

 

[...] das Wort Nötigung wird im Strassenverkehr viel zu häufig und vorschnell benutzt--> Klick

 

nicht alles was dem unsicheren Fahrer oder Rechthaber nicht in den Kram passt ist Nötigung und auch [...]

 

Artikel lesen ...

Sun Jan 29 23:20:02 CET 2012    |    Trackback

Kommentiert auf: Verkehr & Sicherheit:

 

Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

 

[...] geschrieben von andyrx

das Wort Nötigung wird im Strassenverkehr viel zu häufig und vorschnell benutzt--> Klick

 

nicht alles was dem unsicheren Fahrer oder Rechthaber nicht in den Kram passt ist Nötigung und auch [...]

 

Artikel lesen ...

Tue Jun 04 11:50:05 CEST 2013    |    158PY

Klar wird der notorische Linksfahrer von dem hinter ihm fahrenden, noch schnelleren notorischen Linksfahrer als Nötigung empfunden. Lichthupe und Blinker können dabei für den Vorausfahrenden als aggressiv oder halt als Warnsignal empfunden werden, aber es ist möglich für den Hintermann, seine Absicht un-aggressiv auszudrücken, ich will jetzt nicht in die Details gehen.

 

Das amerikanische Prinzip "keep your lane" also "halte deine Spur" finde ich eigentlich nicht schlecht - jeder fährt so lange gradeaus, bis er einen Spurwechsel durch Blinken ankündigt. Wer (schneller) links oder rechts vorbei will, kann das mit Blinker ankündigen und (freie Bahn vorausgesetzt) auch tun.

 

Aber rechts überholen gibt es ja nicht in Deutschland, weshalb die Diskussion hier auch zuende ist. Der Paragraf, welcher das Rechtsüberholen auf der Autobahn regelt, zeigt sehr deutlich, wie weit die Amtsstuben der Gesetzgeber von der Wirklichkeit entfernt sind. Das kann ich gut verstehen, denn diese (meistens) Herren fahren ja mit Chauffeur und einem blauen Licht auf dem Dach, das wo ihnen den Weg freimacht, wenn mal wieder ein Mittelspurschleicher oder Linksnötiger vor ihnen auftaucht. Insofern gibt es für die Jungs keinen Handlungsbedarf.

Tue Jun 04 19:59:50 CEST 2013    |    notting

@158PY: Ich finde die Regelung in .de ok (rechts überholen innerorts (typ. max. 50km/h) ok und außerorts nur bei Stau (vereinfacht gesagt)). Nur werden leider kaum LSPs/MSPs verwarnt, dann gäbe es auch nicht so lange Schlangen auf der linken Spur...

 

notting

Tue Jun 04 22:20:15 CEST 2013    |    158PY

Hallo notting,

 

klar werden zuwenig LSP/MSP verwarnt, das ist ähnlich wie bei den Millionen von Punkten, die eigentlich jeden Tag fürs Telefonieren verteilt werden müssten. Was mich bei der derzeitigen Regelung aber ärgert, ist der Umstand, dass ich für die schätzungsweise 1000 Autos, die ich vom Ruhrgebiet bis Hamburg rechts überhole und von denen mich zwischen 300-1000 dann wieder (korrekt) links überholen, weil die von dir schon erwähnte Schlange der Links-, Mittel- oder sonstewas-Spurschleicher mal wieder beschließt, von eben noch 110 auf 73,5km/h abzubremsen und ich mit meinen 105 oder 120 oder was auch immer dann todesmutig an den ganzen 73,5 "schnellen" Entschlusslosen rechts vorbei muss oder bremsen (was natürlich nicht geht - wer bremst, verliert), geschätzte 7 mal am Tag meinen Führerschein abgeben müsste. Und ich bin nicht die gesengte Sau, die mit dem Porsche in Schlangenlinien durch die Kolonne rast, sondern fahr einfach nur rechts und halte mein Tempo, während sich die "Linksfraktion" neben mir unmotiviert zusammenzieht (bremst) und ausdehnt (beschleunigt) wie eine Ziehharmonika.

 

das ist es, was mir auf den Sack geht

 

PS: danke übrigens für den Tip mit "Contr.C" vor dem Posten

Tue Jun 04 22:27:51 CEST 2013    |    notting

@158PY: Ich kann dich beruhigen: Ich habe schon mehrfach beobachtet, wie die Polizei über illegale Rechtsüberholmanöver auf der Autobahn (bei ca. 100km auf der linken Spur) offenbar hinwegsieht. Ist aber auch das andere Ende der Republik...

 

notting

 

PS: Wurde auch schon von einem Polizei-Motorrad fast rechts überholt. Hätte ihn wohl umgenietet, wenn ich ihn nicht vorher km-lang im Rückspiegel gesehen hätte, weil er sich so saublöd vor mir versteckt hat (hinter der C-Säule und auch nicht im Seitenspiegel sichtbar). Denn er hat mich genau da angefangen rechts zu überholen, wo ich auf die rechte Spur wollte, um die Ausfahrt anzusteuern...

Thu Mar 20 11:52:41 CET 2014    |    158PY

Eine nette Nötigung habe ich vor vielen Jahren auf der A2 von Berlin nach Dortmund erlebt: bei dichtem Verkehr fuhr ich bereits über 100km in Kolonne, als ich irgendwann im Bereich Hamm einen Renault Espace überholen wollte. Meine Absicht zeigte ich durch Blinken und eine(!) kurzen Lichtblende an. Mein Vordermann fasste das als Aufforderung zum Rennen an und beschleunigte. Ich tapfer am Gas und wollte links vorbei ziehen. Um dieses zu verhindern, wurde ich dann nach Art amerikanischer Wild West Filme in den Mittelstreifen gedrängt. Da wurde ich dann doch etwas aufgeweckt...

 

Ich zieh also rechts rüber auf Cockpithöhe und darf feststellen, dass mein Vordermann eine Vorderfrau ist, die auf mich wild ein gestikulierte. Ihr Männe saß auf dem Beifahrersitz und zeigte mir die üblichen Gesten in der Preisspanne von 800-1.400,- Euro. Nach dem Austausch der üblichen Freundlichkeiten machte ich also Gebrauch von meinen reichlich vorhandenen Turbo-Pferden (fuhr damals Audi 200 Quattro) und zog rechts vor und sah zu, dass ich Land gewinne. Am Kamener Kreuz wurde ich dann im Zuge einer mobilen Fahndung aus dem fließenden Verkehr gefischt. Dem Polizisten erklärte ich dann, dass ich genau wisse, warum er mich aufhalte und im übrigen in Texas die Anzeige-Erstatterin bereits tot wäre, ohne, dass ich dafür belangt würde. Dort werden Nötiger im Straßenverkehr nämlich einfach kurzerhand erschossen. Ich gewährte dem Polizisten einen Blick auf meinen Bordcomputer und fragte ihn, ob so der Benzinverbrauch eines Rasers aussehen würde und bekam von ihm daraufhin den Rat zur Gegenanzeige.

 

Mein Anwalt lehnte das Mandat ab, weil er keine Chance sah und die Gegenseite zu zweit war, während ich alleine im Fahrzeug saß. Ich also brav den ganzen Sachverhalt (inklusive meines Rechtsüberholens) an die Staatsanwaltschaft geschickt und siehe da - beide Strafverfahren (das gegen mich und das von mir an die Mittelstreifen-Abdränglerin) wurden eingestellt.

Deine Antwort auf "Nötigung--> ein geflügeltes Wort und dessen Bedeutung...."

Blogempfehlung

Mein Blog hat am 09.01.2009 die Auszeichnung "Blogempfehlung" erhalten.

Blogautor(en)

andyrx andyrx

Moderator

Peugeot

bin Jahrgang 1960 und immer noch locker drauf;)

 

gebürtiger Hesse der nun in Bayern zuhause ist.

Hobby's sind natürlich Autos insbesondere mit Wankelmotor, Motorrad fahren und Allrad / Offroad fahren

Besucher

  • anonym
  • 5sitzer
  • carchecker75
  • windelexpress
  • 63er-joerg
  • Webman
  • remarque4711
  • Lambo-Fan
  • ardrooshBMW
  • tartra

Dauergäste/avatare/Ladezeit lang!! (1385)

Archiv