04.06.2012 13:30
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andyrx
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Kommentare (31)
| Stichworte:
Gesetz, Oldtimer, STVO, TÜV, Vorschriften, Youngtimer
Moin Motortalker,
habe gerade was recherchiert bezüglich der Änderungen zur Baurat §21 Abnahme (die ich nicht mehr brauch obwohl KFZ seit 8 Jahren abgemeldet ist) da ein Brief für mein Fahrzeug existiert.
...dabei hab ich diese Tabelle gefunden die mal auflistet was im Laufe der Jahre so an Auflagen gab bzw. beim KFZ Pflicht geworden ist um eine Betriebserlaubnis zu erhalten....das liesst sich schon mitunter recht lustig
Quelle-->http://www.tankstelle-brandshof.de/index.php/tipp3.html
ein Winker statt Blinker darf es seit 1957 nicht mehr sein...OK das hab ich mir gedacht
aber das ein Auto seit 1956 eine Heizung haben muss ist mir neu
Auch die Pflicht einen Rückwärtsgang zu haben seit 1961 bringt einen doch ein wenig zum schmunzeln
viel Spass beim Stöbern
mfg Andy |
04.06.2012 13:38 |
Goify
Kleine Anmerkung:
Diese Vorschriften gelten in der Regel für neue Baumuster, also konnte ein altes Modell unverändert bis zu einem gewissen Datum weiter gebaut werden. Beispielsweise gab es auch 1972 Neuwagen ohne Gurte an den Vordersitzen.
04.06.2012 14:46 |
andyrx
danke für die Ergänzung,wusste ich auch nicht
mfg Andy
04.06.2012 15:10 |
Eric E.
Hi,
über die Heizung bin ich auch gestolpert.
Was mich wundert:
Türen: nur vorne angeschlagen (vorher auch hinten zulässig) 01.07.63 35e
haben Rolls Royce und Opel Meriva eine Ausnahmegenehmigung?
Grüße,
Eric
04.06.2012 15:11 |
Kleiner Dampfer
Interessant und bei der Restaurierung von Oldies nicht unwichtig.
Das ist noch -hmmm- verhältnismäßig "harmlos". Abwarten, was passiert wenn die fleißigen EU-Beamten mal richtig loslegen.
Das mit dem Rückwärtsgang hat ja Hintergrund. Das Hanomag - Komissbrot aus den 20er Jahren des vergangen Jahrhunderts hatte keinen Rückwärtsgang und viele Kleinstautos aus den 50er Jahren. Kleinschnittger- Fahrzeuge, Messerschmitt usw.
Wann wurde der Wagenheber eigentlich Pflicht? War nur ein Gedanke, weil: Es gab nicht einmal einen Wagenheber. Im Falle einer Panne wurde empfohlen den Wagen anzuheben, auf die Knie abzusetzen und dann den Reifenwechsel durchzuführen ,siehe auch Bild: (Quelle Stefan Arold.de/fifties-kleinwagen).
(1276 mal aufgerufen)
04.06.2012 15:16 |
Schyschka
wie in dem Link steht ist richtig: Es gilt bei allen Daten für Übergangsfristen das eingetragene Erstzulassungsdatum des Kraftfahrzeuges.
Wenn ein Fz. danach noch zugelassen wurde, musste eine Ausnahme beantragt worden sein! Ist z.B. heute auch noch so, wenn ein Ami eingeführt wird, nach 1990 ohne Leuchtweitenregulierung LWR, dann wird eine Ausnahme fällig, welche bei der §21 Prüfung festgelegt wird und bei der Zulassung direkt das Amt einkassiert! Wobei die Ausnahme nicht immer befürwortet werden soll, wenn eine Umrüstung möglich und bezahlbar ist, meiner Meinung bei nem Ami von 2010 sind 2000 Euro ein Witz zum eigentlichen Fz.-Wert, will aber niemand wissen!
Ein Wagenheber sowie das Ersatzrad sind keine Pflichtausrüstung beim klassischen Pkw
das mit den Selbstmördertüren ist beim Meriva B so gelöst meines Wissens, da das Fz. keine nationale BE sondern eine EG-Typgenehmigung hat und die EG kennt diese Vorschrift nicht, sondern nur irgendwas mit keine Türen so angeordnet dürfen bei der Fahrt geöffnet werden, was beim Meriva B wohl auch nicht geht!
Das man beim Stand ein Bein verlieren kann wie es der Deutsche sich dabei gedacht hat interessiert die EG anscheinend nicht! Und EU Recht steht über nationalem Recht, also geht das beim Meriva B in Ordnung!
ein weiteres Beispiel die Auspuffmündung nach rechts zur Seite, national nicht erlaub aber EG kein Thema!
die KFZ-PRÜFSTELLE BRANDSHOF gefällt mir echt gut, toller Charme so auf alt gemacht oder besser nie erneuert, hat irgendwie was!
04.06.2012 15:58 |
Hartgummifelge
Der alleinige Betrieb des Winkers ist nicht zulässig, niemand wurde und wird gezwungen, seinen Winker am Fahrzeug, falls noch vorhanden, abzuklemmen.
Mit der Vorschrift, Blinker ab April 57, wurde der Verbau von Winkern ab 4.57 überflüssig.
Zum eingeschalteten Blinker, auch nachgerüstet, durften und dürfen die vorhandenen Winker der früheren Fahrzeuge weiterhin benutzt werden.
Das war und ist ähnlich mit dem Gerücht des Verbotes des Fahrens mit der Abschleppachse, das nie verboten wurde und nach wie vor erlaubt ist..
Nachtrag:
Zitat
Ab. 1. Juli 1963 müssen alle Kfz über 4 Metern Länge und 1,6 Metern Breite mit Blinkleuchten an Vorder- und Rückseite versehen sind. Dafür werden zahlreiche Umrüstsätze angeboten.
04.06.2012 16:01 |
T3-Fred
Hallo, ab wann wurden eigentlich die Geschwindigkeiten vorgeschrieben? Meiner Meinung nach konnte man bis etwa 1957 so schnell fahren wie man wollte. Natürlich den Verkehrsverhältnissen angepasst. Freundliche Grüsse.
04.06.2012 16:04 |
bronx.1965
Ein Besuch der Tanke ist absolut zu empfehlen. Tolle Atmo, nette Leute und sehr, sehr coole Karren
Bei Kaffee und Donuts entspannen und einfach schauen, was draußen vorfährt. Bei meiner Visite tauchten innerhalb von einer Stunde zwei Rekord PI,PII; ein Pontiac Catalina und ein alter Tempo-Lieferwagen auf. Was noch herumstand, nicht mitgezählt.
Danke für den Beitrag Andy, das muss ich doch glatt übersehen haben. Wundert mich das jetzt?
Nee, bei den ganzen Autos nicht wirklich
MfG, Bronx
04.06.2012 16:06 |
Toyotadriver
Hallö Andy
Das mit der Heizung, hat glaub was mit dem Beschlagen der Fenster zu tun.
Gruss aus Gran Canaria
04.06.2012 17:11 |
Käfer1500
gute Übersicht!
Kann mich noch gut an das Gesicht des Polizisten erinnern, der mich wegen fehlender AU Plakette am Käfer stoppte. Sein Kollege wußte dann aber, das ich mit meiner frechen Aussage "brauch ich net!" recht hatte: AU für Benziner nur nach EZ 1.7.1969 nötig, wie auch oben in der Liste steht!
04.06.2012 17:15 |
Käfer1500
@T3-Fred: Geschwindigkeitsbeschränkung von 100km/h auf Landstraßen gab es nicht von 1953 bis 1.10.1972:
1939 wurden generelle Höchstgeschwindigkeiten für Außerortsstraßen und Autobahnen eingeführt (100 km/h für PKW, 70 km/h für LKW; offizielle Begründung: "um der Raserei Einhalt zu gebieten"), welche kurz vor Kriegsausbruch – und damit ganz offensichtlich zwecks Treibstoffeinsparung und effektiverer Kriegsvorbereitung – auf 80 bzw. 60 km/h sowie 40 km/h innerorts gesenkt wurden. 1953 wurden sämtliche Höchstgeschwindigkeiten wieder aufgehoben, auch innerhalb geschlossener Ortschaften, 1957 jedoch wieder eingeführt (50 km/h für alle Kraftfahrzeuge). Es ist hierbei anzumerken, dass die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erst in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre erstmals zuverlässig durchgeführt werden konnte.
Bis Anfang der 70er Jahre existierten außerhalb geschlossener Ortschaften für sämtliche Verkehrsteilnehmer zugängliche Straßen, auf denen mit beliebiger Geschwindigkeit gefahren werden durfte. Aufgrund der jedoch bis 1970 stetig steigenden Zahl an Verkehrstoten wurde 1972 die Einführung einer generellen zulässigen Höchstgeschwindigkeit für nicht richtungsgetrennte Straßen außerorts ohne in beide Fahrtrichtungen durchgehende Überholfahrstreifen beschlossen. Während der Ölkrise galt zwischen November 1973 und März 1974 zum Zweck der Treibstoffeinsparung in der Bunderepublik ein generelles Tempolimit von 100 km/h auch auf Autobahnen. Während die damalige Bundesregierung das Tempolimit verlängern wollte, widersetzte sich der Bundesrat diesem Vorhaben, als Kompromiss wurde es aufgehoben und stattdessen für Autobahnen und richtungsgetrennten Straßen außerorts sowie nicht richtungsgetrennten Straßen außerorts mit durchgehenden Überholfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen 1974 eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt.
04.06.2012 17:29 |
andyrx
das war eine gute Entscheidung des Bundesrates....
mfg Andy
04.06.2012 17:46 |
andyrx
hier mal im Link die aktuelle komplette STVZO (Strassenverkehrszulassungsverordnung) -->http://www.buzer.de/gesetz/2423/index.htm
was für ein bürokratisches Monster
hat jemand gewusst das für Busse folgendes gilt im §54b
mfg Andy
04.06.2012 18:16 |
Goify
Meinen die damit das oder das?
04.06.2012 20:43 |
andyrx
ja diese angestaubten altmodischen Formulierungen in den Vorschriften und Gesetzen sind mitunter sehr amüsant
mfg Andy
04.06.2012 21:23 |
silverdreammachine
Seeehhrrr interessanter Artikel, dankeschön!
04.06.2012 21:33 |
Austro-Jag
TVR Taimar - Martin Lilleys Meisterwerk

Haben will ich
Ich wusste gar nicht, dass Längssitzbänke verboten wurden. Dann wird der neue Defender ab 2015 noch eine altes Eigenheit verlieren
04.06.2012 23:36 |
realsoft
was sind die Selbstmördertüren ?
05.06.2012 07:39 |
Schyschka
sowas z.B.
also hintere Türen welche die Scharniere hinten haben! Du steigst aus zur Straßenseite, jmd übersieht dich schlägt die Türen zu und dein Fuß/Bein ist dazwischen
05.06.2012 09:56 |
sampleman
Sehr erstaunlich finde ich, dass Motorräder vor 1988 offenbar kein Bremslicht brauchten. Das kann ich mir ehrlich gesagt beim besten Willen nicht vorstellen. Zumindest nicht erst ab '88.
05.06.2012 09:59 |
andyrx
die meisten Hersteller werden es ohnehin verbaut haben da wohl in anderen Ländern schon vorher vorgeschrieben...anders kann ich mir das auch nicht erklären mit dem Bremslicht bei den Bikes
mfg Andy
05.06.2012 13:35 |
realsoft
@Schyschka - danke
05.06.2012 20:16 |
Harhir
Benzintank: nicht zulässig im Motorraum oder hinter Frontblech
Hatte der Trabant nicht den Tank im Motorraum?
Und Selbstmoerdertueren sind weiterhin zulaessig wenn es eine Sicherung gibt, die ein Oeffnen waehrend der Fahrt verhindert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstm%C3%B6rdert%C3%BCr
Daher gibt es einige Fahrzeuge mit solchen Tueren hinten.
Mazda RX8, Opel Meriva, die ganzen Pickups mit 1.5 Kabine, Saturn Ion, Honda Element, Toyota FJ Cruiser, ....
05.06.2012 21:25 |
VolkerIZ
Der Trabi darf alles, weil laut Einigungsvertrag die Zulassung der DDR-Fahrzeuge so akzeptiert wird. Deshalb dürfen ja DDR-Mopeds auch 70 fahren.
Was mich nur wundert: Z.B. der Goggo hat auch den Tank im Motorraum und das ist nur ein Modell, was mir auf die Schnelle mal so einfällt und nach 1952 entwickelt.
05.06.2012 22:29 |
Roland0815
In der Liste fehlen noch ein paar Kleinigkeiten. Unter anderem:
ab 1.1.? 2012 typgeprüfte Neufahrzeuge müssen ABS und ESP haben.
(Dem dt. Autolobbyverband waren wohl einige Importfahrzeuge ohne zu billig...)
06.06.2012 08:47 |
der_Derk
Smart Roadster, 2003-2005: Keine Leuchtweitenregulierung...
Zu spät - das hat er bereits. Beim letzten Facelift sind die Längssitzbänke entfallen und wurden durch die "Standard-Konfiguration" ersetzt: 4 Sitze in zwei Reihen im 90 (vorher 7), bis zu 7 Sitze in drei Reihen im 110 (vorher 9).
16.06.2012 17:31 |
Antriebswelle238
... nicht ganz
bis in die 50er gab es auch hinten angeschlagene vordere Türen.
Selbstmördertüren weil: wenn sie nicht richtig verschlossen war, wurde sie evtl. vom Fahrtwind gepackt und abgerissen.
So passiert am LLoyd 600 meines Onkels Ende der 50er.
Vorne angeschlagene Türen werden vom Fahrtwind im Zweifelsfall zugedrückt.
Mein damaliger Renault R10 Major (lt. Wiki angeblich von 65-71 gebaut) hatte auch noch seinen Tankeinfüllstutzen hinten direkt neben dem zeitweise heissen Motor.
Da es sich um einen ganz normalen Stutzen ohne Überlauf oder Spritzschutz handelte haben sich die damals noch üblichen Tankwarte oft geweigert, das Auto zu betanken, so das ich schon sehr früh ans Selbsttanken gewöhnt wurde. Wenn ich mich richtig erinnere war der Tank zwischen Rücksitzbank und Motor.
Bei meinem ersten Auto, einem Ford Taunus P3 Badewanne versteckte sich der Einfüllstutzen hinter dem umklappbaren Nummernschild. Der Tank befand sich also direkt in der Heck-Aufprallzone. Bei den alten Käfern war vorne vor dem Tank immerhin noch das Reserverad, wenn es denn drin war. Dafür befand sich die Batterie meist ungeschützt unter der hinteren Sitzbank und wenn die nur genügend durchgesessen war sorgte das im Einzelfall für fröhlichen Funkenschlag mit anschliessendem Feuerchen.
16.06.2012 21:56 |
Hartgummifelge
Das Problem des Aufschlagens der hinten angeschlagenen Türen bestand und besteht lediglich bei Karossen in denen die tragenden Skelette aus Holz sind und waren..
Wenn das Holz nass oder morsch wurde konnte sich die Karosse verziehen, und zwar soweit, das der Riegel während der Fahrt aus der Falle sprang..
In Tschechien zB. wurden die Selbstmördertüren noch rund 20 Jahre länger verbaut, mir ist von daher kein Fall bekannt, das eine Tür aufsprang..
16.02.2018 10:20 |
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Kommentiert auf: VW Käfer:
VW Käfer Schlauch Luftfilter
[...] Quelle, aber in dem MT-Blogartikel sind ein paar Änderungen der Vorschriften mit Datum aufgelistet:
https://www.motor-talk.de/.../...hrift-history-der-stvzo-t3956003.html
Demnach wäre es ab 20.04.73 nicht mehr zulässig ins freie zu führen. Mit etwas mehr suchen findet sich [...]
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16.02.2018 11:09 |
sampleman
DDR-Mopeds dürfen nicht 70 km/h sondern nur 60 km/h fahren. Und sie dürfen nicht auf die Autobahn, weil dafür eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, die "über 60 km/h" liegt. Und 60 ist eben nicht über 60.
Das ist auch der Hintergrund dieser merkwürdigen Geschwindigkeitsangabe "62 km/h", die sich oft auf Schwerlastschleppern oder großen Autokränen findet. Sie können über 60 km/h fahren, also dürfen sie auf die AB.
16.10.2018 20:12 |
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Kommentiert auf: US Cars:
Fernlicht Nachrüstung Pflicht?
[...] eine neugierige Google-Suche hat diesen alten MT-Thread hochgebracht:
https://www.motor-talk.de/.../...hrift-history-der-stvzo-t3956003.html
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