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andyrx

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Tue Oct 16 19:55:12 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (44)    |   Stichworte: Flensburg, Gesetz, Polizei, Punkte, Strafe, STVO, Verbote, Vorschriften

Moin Motortalker,

 

die deutsche STVO und auch die STVZO ist sehr umfangreich und man hat sich dort alle Mühe gegeben die meisten im alltäglichen Verkehrsgeschehen vorkommenden Situationen möglichst eindeutig zu regeln....einige Regeln und Vorschriften sind völlig plausibel und andere wiederum erscheinen mitunter veraltet oder eher praxisfremd....und andere werden oft ignoriert;)

 

wir sind alle keine Heiligen und in den Ländern rund ums Mittelmeer macht ohnehin kaum einer das was die Regeln vorgeben...:D:D

 

wie komme ich auf das Thema..??

 

am Sonntag im Srau vorm Elbtunnel setzte ein Herdentrieb auf der Standspur ein als die ersten Autos ungeduldig via Standspur der Ausfahrt entgegenstrebten.....das waren nicht nur ein paar sondern viele Autos:cool:

 

sprich den meisten war es egal ob erlaubt oder nicht:eek:

 

Welche Regeln legst Du auch nicht so ganz eng aus oder übertrittst Du häufiger mal weil es sich in der Praxis eben gerade mal anbietet....:cool:

 

Klar es gibt auch Regelerotiker die niemals auch nur eine Regel in ihrem Leben übertreten würden....zumindest auf dem Papier,in der Praxis hat aber doch meist jeder ein paar Favoriten wo man alle fünfe gerade sein lässt:D:D

 

erzählt mal;)

 

mfg Andy


Mon Oct 01 02:45:26 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (31)    |   Stichworte: Alkohol, Familie, Gesetz, Sicherheit, Strafe, Tod, Unfall, Versicherung

ein Bier zuviel kann Folgen habenein Bier zuviel kann Folgen haben

Moin Motortalker,

 

viele Unfälle die auf Trunkenheit am Steuer beruhen haben tragische Folgen...dieser hier ist aber ganz besonders brutal.

 

Zitat:

 

Ein Familienvater aus Baden-Württemberg hat sich betrunken hinter das Steuer gesetzt und einen schweren Autounfall verursacht, bei dem sein Sohn starb. Der Rest der Familie wurde bei dem Unglück auf einer Bundesstraße nahe Plochingen schwer verletzt.

 

Der 43-Jährige hatte beim Überholen die Kontrolle über sein voll besetztes Fahrzeug verloren, teilte die Polizei mit. Der Wagen überschlug sich mehrmals, streifte einen Brückenpfeiler und kam an einem Lastwagen zum Stehen.Der 16-jährige Sohn, der auf dem Beifahrersitz gesessen hatte, starb später in einer Klinik. Der Vater war zunächst in Lebensgefahr. Die 35-jährige Mutter und zwei Kinder im Alter von elf und 18 Jahren wurden schwer verletzt. Nach einem Bluttest der Polizei war der Familienvater betrunken gefahren.

Quelle-->http://nachrichten.t-online.de/.../index

 

etwas detaillierter--> http://www.esslinger-zeitung.de/lokal/polizeibericht/Artikel940907.cfm

 

 

wie soll diese Familie jemals damit fertig werden...der Familienvater wird seines Lebens nicht mehr froh und am Ende wird eventuell die eigene Versicherung ihn in Regress nehmen für die Verletzungen und Ansprüche der eigenen Familie....ich möchte nicht in der Haut des Vaters stecken.

 

mfg Andy


Wed Mar 07 18:47:27 CET 2012    |    andyrx    |    Kommentare (63)    |   Stichworte: BRD, DDR, Gericht, Gesetz, Justiz, Strafe, Strafzettel

so sah der DDR Führerschein früher aus..so sah der DDR Führerschein früher aus..

Moin Motortalker,

 

die Wiedervereinigung ist jetzt 20 Jahre her und die meisten Bürger haben das auch mittlerweile mitbekommen und leben damit;)

 

Wenn es um die Vermeidung eines Strafzettels geht sind manche ja sehr kreativ im finden von Ausreden....aber die DDR wieder auszugraben um sein scheinbares Recht durchzusetzen kann auch nach hinten losgehen:p

 

Zitat:

 

Wer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhebt, sollte sich gute Argumente zurechtlegen. Keine gute Idee ist es, sich zum "DDR-Staatsangehörigen mit Recht auf Selbstverwaltung" zu erklären. Das muss ein Busfahrer aus Thüringen erfahren, der aufgrund seiner abenteuerlichen Beweisführung nun seinen Führerschein los ist.

 

Der Verkehrssünder legte Einspruch gegen den Bescheid ein. In der anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung leugnete er prinzipiell die Befugnis der zuständigen Amtsstellen. Er sei nämlich - so der Mann bei seiner Anhörung - kein Bürger der Bundesrepublik, sondern habe noch immer "die Staatsangehörigkeit der DDR". Damit stehe ihm laut einer entsprechenden UN-Resolution das "Recht der Selbstverwaltung" zu. Er verlange zunächst die Erörterung dieser Rechtslage und einen Nachweis, "dass der Richter tatsächlich ein Richter ist".

Quelle und ganzer umfangreicher Artikel-->http://www.n-tv.de/.../...r-riskiert-Fuehrerschein-article5681901.html

 

Das was in den Köpfen mancher noch rumspukt hat der gute Mann auf die Spitze getrieben und ist deshalb seinen Führerschein gleich ganz los geworden:o

 

manche Ausrede und Beweisführung ist wirklich zu dumm oder provokant und geht nach hinten los....sicherlich gibt es in den Gerichten auch noch andere ähnlich dumme Ausreden,aber das ist schon eine besondere Qualität...ob der gute Mann denn auch konsequenterweise im Trabant oder Wartburg vorgefahren ist,wurde leider nicht mitgeteilt:D:D

 

mfg Andy


Sat Feb 25 18:44:43 CET 2012    |    andyrx    |    Kommentare (34)    |   Stichworte: Blitzer, Bussgeld, Punkte, Sicherheit, Strafe, Unfall, Verkehr

wer wird da geblitzt--> der Falsche..??wer wird da geblitzt--> der Falsche..??

Moin Motortalker,

 

eine interessante These die durch die Medien rauscht..Biltzer nicht effektiv weil die richtige Zielgruppe verfehlt wird...??

 

Zitat:

 

Vielen sind sie ein Dorn im Auge, Autofahrer sind häufig genervt von Radarkontrollen. Die Polizei blitzt die 25- bis 44-Jährigen wesentlich häufiger als andere - doch eben diese Gruppe weist das geringste Unfallrisiko auf. Verkehrsexperte Voss fordert ein Umdenken.

Radarkontrollen verfehlen nach Ansicht des Hannoveraners Verkehrsexperten Karl-Friedrich Voss oft ihren eigentlichen Zweck. Gerade Fahranfänger würden einer Studie zufolge viel zu selten kontrolliert. "Stattdessen trifft es Leute, die mitten im Leben stehen", sagte Voss.

 

Die Altersgruppe der 25- bis 44-Jährigen würde besonders häufig kontrolliert. Sie wurde pro Jahrgang mehr als doppelt so oft geblitzt wie die jungen Fahrer. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Verkehrspsychologen, die dem "Spiegel" vorliegt und sich unter anderem auf Zahlen des Statistischen Bundesamts stützt.

 

Demnach weist die Gruppe der 25- bis 44-Jährigen mit 729 Unfällen pro Jahrgang das geringste Unfallrisiko auf. Fahranfänger im Alter von 18 bis 20 Jahren verursachen dagegen fast viermal so viele Unfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit.

Quelle und ganzer Artikel-->http://www.n-tv.de/.../...hlen-Blitzer-ihren-Zweck-article5582821.html

 

sprich es sollte mehr nachts und auf Landstrassen geblitzt werden..??

 

Ein wenig realitätsfremd hört sich das ja an...mag aber auch ein Körnchen Wahrheit drin stecken;)

 

wie denkt ihr darüber,erwischt es die falschen und dient das Blitzen eher dem Aufbessern der öffentlichen Haushalte statt der Verkehrssicherheit..??

 

mfg Andy


Wed Feb 15 18:54:36 CET 2012    |    andyrx    |    Kommentare (66)    |   Stichworte: Gericht, Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Strafe

das könnte als Motto passen....das könnte als Motto passen....

Moin Motortalker,

 

In Deutschland mahlen die Mühlen der Justiz meist sehr langsam....weil überlastet und es hier zulande zuviele Gesetze und Vorschriften gibt über die man so wunderbar streiten kann.

 

Was ich aber eben gelesen habe ist einfach abenteuerlich:rolleyes:

 

Zitat:

 

 

Wachmänner stellen im August 2010 einen Mann bei einer Bäckerei. In seinem Gepäck: abgelaufene Kekse. Vor dem Landgericht Lüneburg sagt der Inhaber des Konditorei-Betriebes nun, ihm sei kein Schaden entstanden.

Die Staatsanwaltschaft hält aber am Verfahren fest.

 

Obwohl der Verlust der abgelaufenen Plätzchen keinen Schaden verursacht hat, hält die Staatsanwaltschaft am Verfahren gegen einen 52-Jährigen wegen Hausfriedensbruchs fest. Der Inhaber des Konditorei-Betriebes sagte vor dem Lüneburger Landgericht, dass dem Unternehmen kein Schaden entstanden sei. Er betonte, dass die Firma nicht mehr an einer Strafverfolgung gegen den Mann interessiert sei.

 

+++

 

 

Verteidiger Martin Lemke setzte sich erneut für eine Einstellung des Verfahrens ein. Die Justiz mache sich lächerlich, wenn sie sich wiederholt mit einer Packung abgelaufener Kekse beschäftige. Der Aufwand stehe nicht im Verhältnis zur Tat.

 

Zumal seinen Angaben zufolge inzwischen das Bundeskriminalamt und Interpol beauftragt sind, nach einem Franzosen zu suchen, der vernommen werden solle. .

Quelle und ganzer Artikel-->http://www.n-tv.de/.../...waelte-beissen-sich-fest-article5497221.html

 

da weiss ich gar nicht ob ich lachen oder weinen soll:p

 

Niemand ist ein Schaden entstanden und niemand möchte irgendwas ersetzt haben.....der Wert der Ware geht gegen Null und dann wird ein Schauprozess auf Staatskosten angezettelt wegen nix....:rolleyes:

 

Allein der Schlusssatz macht sprachlos....da wird mit Interpol und dem BKA nach einem Zeugen aus Frankreich gefahndet....:eek:

 

Gibt es denn niemanden der dieser Verschwendung von Steuergeldern mal ein Ende setzt und diese weltfremde Staatsanwältin mal zur Vernunft bringt..??

 

Das ''Containern'' ist in den großen Städten Alltag und bedürftige Menschen suchen und essen Lebensmittel die weggeworfen wurden....und da wird jetzt so ein Prozess geführt??

 

ohne Worte :(

 

was meint ihr dazu??

 

mfg Andy


Thu Feb 09 10:21:47 CET 2012    |    andyrx    |    Kommentare (67)    |   Stichworte: Bussgeld, Führerschein, Gesetz, Polizei, Punkt, Strafe

wieviele Punkte gibt es heute..??wieviele Punkte gibt es heute..??

Moin Motortalker,

 

 

Die Verkehrssünder Datei in Flensburg soll reformiert werden....:eek:

 

Zitat:

 

Punktesystem in Flensburg soll verändert werden

Alle Tatbestände, die bisher mit ein bis drei Punkten sanktioniert worden seien, würden im neuen System mit einem Punkt gebündelt. Für schwerere Delikte (bisher drei bis sieben Punkte) gebe es künftig generell zwei Punkte in Flensburg.

 

Bei acht Punkten ist der Führerschein weg

Seien insgesamt acht Punkte erreicht, werde der Führerschein eingezogen und nicht mehr bei 18 Punkten wie bisher, berichtete die Zeitung. Nach Informationen von "Auto Bild" erfolgt bei einem Stand von vier Punkten eine "Ermahnung", bei sechs Punkten gebe es eine letzte "Verwarnung

Quelle und ganzer Artikel-->http://auto.t-online.de/.../index

 

nun ist ja lobenswert wenn etwas reformiert werden soll....aber der Sinn des Ganzen erschliesst sich mir nicht..??

 

was bezweckt man da damit..??

 

Eure Meinung dazu interessiert micht;)

 

mfg Andy


Sun Jan 08 11:52:42 CET 2012    |    andyrx    |    Kommentare (24)    |   Stichworte: Anzeige, Autobahn, Gericht, Gesetz, Strafe, STVO

was ist ''Nötigung''..??was ist ''Nötigung''..??

Moin Motortalker,

 

im Strassenverkehr geht es nicht immer entspannt zu...leider;)

 

was für den einen als ganz normaler Vorgang im alltäglichen Verkehrsgeschehen gesehen wird grenzt für den Anderen schon an Nötigung und oft haben die Gerichte wegen relativ banaler Vorgänge unnötige Arbeit...:eek:

 

hier mal ein Artikel dazu;)

 

Zitat:

 

Der Begriff Nötigung im Straßenverkehr ist als Straftatbestand klar umrissen. Die Nötigung ist aber nicht immer nachzuweisen. Paragraf 240 des Strafgesetzbuches sagt aus, das eine Nötigung ist, was eine andere Person rechtswidrig zu einer Handlung zwingt, die diese nicht wünscht.

 

Drängeln auf der Autobahn ist eine Nötigung im Straßenverkehr

Ein klassisches Beispiel für Nötigung im Straßenverkehr ist das Drängeln auf der Autobahn. Wer zu dicht auffährt und das möglichst noch bei gleichzeitiger Nutzung der Lichthupe, riskiert eine Strafe. Der Drängler geht das Risiko einer Kollision ein. Der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges wird also genötigt, die Spur zu wechseln, um eine mögliche Kollision beider Fahrzeuge zu verhindern. Der Nachweis, dass eine Nötigung erfolgt ist, ist allerdings schwer zu erbringen. Drängeln kann auch als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gewichtet werden.

 

+++

 

Aber nicht nur das Drängeln stellt eine Form der Nötigung im Straßenverkehr dar. Auch ein vorausfahrendes Auto kann den Hintermann nötigen. Wer durch unbegründete Bremsmanöver den Hintermann zwingen will, Abstand zu halten, gefährdet den anderen Fahrer gleichermaßen.

Quelle und ganzer Artikel-->http://ratgeber.t-online.de/.../index

 

in der Realität ist es aber nicht ganz leicht wirklich eine Nötigung nachzuweisen und die Gerichte legen da mittlerweile hohe Maßstäbe an....und das ist auch gut so;)

 

Nicht jede Aktion die einen ärgert oder behindert ist gleich Nötigung und bevor man sich da auf langwierigen Stress vor Gericht einlässt besser mal tief durchatmen und daran denken....Nötigung ist schon ein wenig mehr als eine Lichthupe aus 100 Meter Entfernung;)

 

viel zu schnell steht dann die Redewendung '' der hat mich genötigt'' im Raum obwohl eventuell jemand im Rahmen der STVO seine Überholabsicht angekündigt hat....oder jemand mal beim ausscheren die Geschwindigkeit des herannahenden Hintermannes unterschätzt hat und das nicht mit Absicht geschehen ist....als Schnellfahrer muss man auch mit so etwas rechnen;)

 

Also lasst mal die Gerichte ihre Arbeit machen und rennt nicht gleich zum Anwalt oder zur Polizei wenn man sich mal geärgert hat;)

 

wie denkt ihr über ''Nötigung'' ??

 

 

 

mfg Andy


Wed Oct 05 20:26:58 CEST 2011    |    andyrx    |    Kommentare (90)    |   Stichworte: Autobahn, Bentley, Deutschland, Limit, Schweiz, Sportwagen, Strafe, Video, Youtube

darfs ein bisschen mehr sein..??darfs ein bisschen mehr sein..??

Moin Motortalker,

 

so ein Bentley GT ist klasse Reisewagen und schneller GT mit dem lange Strecken zügig zurücklegen lassen...wenn man es nicht übertreibt wie im Video kann das eine entspannte Reise sein:cool:

 

in der Schweiz wollte es einer mal ganz genau wissen mit der Vmax sein Bentley GT:eek:

 

Zitat:

 

Ein 28-jähriger Autofahrer ist in der Schweiz mit einer Geschwindigkeit von mehr als 320 Stundenkilometern über die Autobahn gerast. Wie die Polizei im Kanton Waadt mitteilte, bretterte der Verkehrssünder bereits am 21. April gegen 03.30 Uhr mit einer Bentley-Continental-Limousine über die A1 zwischen Genf und Lausanne.

Er wurde aber erst jetzt über einen Videofilm auf seinem Handy überführt. Nach Polizeiangaben filmte er während der Fahrt mit seinem Handy das Armaturenbrett - der Tachozeiger zeigte 325 Stundenkilometern an. Der 28-Jährige aus Genf streitet die Tat jedoch ab. Seiner Darstellung zufolge saß nicht er selbst, sondern ein Freund am Steuer.

Quelle und ganzer Artikel-->http://www.n-tv.de/.../Schweizer-faehrt-325-kmh-article4458136.html

 

damit geht das blaue Band für den schnellsten Temposünder der Schweiz von Ferrari ( der war nur mit 290km/h unterwegs) an einen Bentley

 

wie es aber noch schneller geht zeigt das Video oben welches in Deutschland aufgenommen wurde und wo der Fahrer auf 345km/h mit einem getunten Bentley GT beschleunigt und dies auch ein ganzes Stück fährt;)

 

Ich fahre ja auch gerne schnell und auch gerne nachts....aber das hier ist natürlich ein anderer Schnack mit 345km/h:o

 

beeindruckend ist aber in jedem Fall das Beschleunigungsvermögen des Fahrzeugs:cool:

 

was sagt uns das..??

 

auf deutschen Autobahnen gehts noch wenig schneller als woanders:D:D

 

die mir bisher schnellstmögliche Fahrt wurde bei Tacho 280km/h (im Jaguar XKR) tagsüber auf der stets gering frequentierten A29 dann durch andere Fahrzeuge eingebremst und mehr lässt sich wirklich nur Sonntags morgens auf komplett leerer Piste realisieren....aber nachts 345km/h ist schon irgendwie recht mutig;)

 

 

mfg Andy


Mon Jan 17 18:43:12 CET 2011    |    andyrx    |    Kommentare (37)    |   Stichworte: Abschleppen, Abschlepper, Geld, Sicherheit, Strafe, Supermarkt

sieht man nicht gern,am Haken den Wagensieht man nicht gern,am Haken den Wagen

Moin Motortalker,

 

parken auf dem Supermarktparkplatz ohne einzukaufen kann sehr teuer werden....meine Frau hatte vor 5 Jahren auch mal 280,- Euro dafür zahlen müssen und musste es als Lehrgeld betrachten,das Rover Cabrio gab es erst wieder als ich in der kleinen Hütte,des hoch eingezäunten und von Rottweilern bewachten Geländes,des Abschleppunternehmers die 280.- Euros auf den Tisch gelegt hatte:eek:

 

hier mal ein passender Artikel zu:p

Zitat:

 

Wer auf einem Supermarktplatz parkt, ohne dort einzukaufen, muss damit rechnen, dass sein Auto abgeschleppt wird. Wer die Kosten nicht zahlen will, muss im Extremfall monatelang auf seinen Wagen verzichten. Und das sogar zu Recht.

 

Geparkt, aber nicht eingekauft

Böse Erfahrungen mit einem Verbotsschild am Parkplatz eines Supermarktes hat eine Frau im vergangenen Jahr machen müssen. Trotz des Hinweises auf ein Parkverbot für Nichtkunden mit der Androhung des Abschleppens parkte sie dort, ohne im Markt einzukaufen. Als sie dann im Laufe des Tages zurückkam, war ihr Auto plötzlich weg - abgeschleppt! Sie sollte 219,50 Euro berappen, um den Wagen zurückzubekommen. Wo dieser abgestellt war, wurde ihr verschwiegen.

 

Supermärkte können Gebühren selbst bestimmen

Auch wenn die Polizei in Berlin nur 129 Euro für das Abschleppen von Falschparkern berechne, sei der geforderte Betrag von 219,50 Euro keinesfalls sittenwidrig. Es bestehe keine Verpflichtung eines Unternehmers, sich an den Gebührensätzen der Polizei zu orientieren.

 

Rechtslage hätte geklärt werden können

Die Richter stellten sich auch hinter die drastische Maßnahme, den Pkw der Frau nicht auszuhändigen. Als naheliegende Möglichkeit hätten ihre Anwälte ihr empfehlen können, die 219,50 Euro bei Gericht zu hinterlegen, um völlig losgelöst vom "eingefrorenen Pkw" die Rechtslage klären zu lassen, ob im Ergebnis zu zahlen war oder nicht.

 

Keine Nutzungsentschädigung

Umgekehrt hätte ihr dann nämlich der Wagen herausgegeben werden müssen. Da sie also den Weg der Hinterlegung nicht beschritten hat, steht ihr als Konsequenz auch keinerlei Nutzungsentschädigung für die Zeit ohne Auto zu. Fazit : 219,50 Euro, Gerichts- und Anwaltskosten des eigenen Anwaltes und des Anwaltes des Supermarktes und mehr als sechs Monate Verzicht aufs eigene Auto. Unterm Strich ein ziemlich teurer Einkauf außerhalb des Supermarktes (vgl. Landgericht Berlin, Urteil v. 15.07.2010 (9 O 150/10)// DAR 2010, 645//).

Quelle und ganzer Artikel-->http://auto.t-online.de/.../index

 

Ich empfand das damals auch als überzogene Forderung und extrem überteuert.....zahlt aber zähneknirschend weil ich wenig Chancen auf Erfolg sah dagegen vorzugehen....scheinbar zu Recht:eek:

 

habt ihr auch schon mal überzogene Abschleppgebühren zahlen müssen..??

 

mfg Andy


Mon Dec 20 22:31:10 CET 2010    |    andyrx    |    Kommentare (92)    |   Stichworte: Biker, Justiz, Speedlimit, Sportler, Strafe, Superbike, Unfall

auf der Rennstrecke iss 300km/h OKauf der Rennstrecke iss 300km/h OK

Moin Motortalker,

 

Wow 300km/h auf der Landstrasse ist schon nicht mehr mutig sondern nur noch dumm...:eek:

 

der Mann kann froh sein noch am Leben zu sein....da ist die Strafe nur sekundär:cool:

 

Zitat:

 

Er raste mit bis zu 300 km/h über Landstraßen und durchquerte Ortschaften mit Tempo 140 - dafür hat ein Motorradfahrer eine Bewährungsstrafe von vier Monaten erhalten. Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte den 30-Jährigen wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Missbrauchs von Kennzeichen auch zu einem zweijährigen Führerscheinentzug und einer Geldstrafe von 2500 Euro.

 

"Diese Fahrt wurde unternommen für den Geschwindigkeits-Kick", begründete die Richterin das Urteil.

 

Seine Fahrt mit bis zu 300 Kilometern pro Stunde hatte der Mann mit einer am Motorrad installierten Kamera aufgezeichnet. Nach einem riskanten Überholmanöver endete die Raserei in einem Gebüsch. Beim Sturz zog sich der Vater einer kleinen Tochter eine Gehirnerschütterung, Verletzungen an mehreren Brustwirbeln und am Knöchel sowie einen Leberriss zu.

 

Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen - aufgrund der Kopfverletzungen könne er sich nicht an die Geschehnisse erinnern, erklärte sein Verteidiger. In seinem Schlusswort zeigte der 30-Jährige jedoch Reue: "Es tut mir unheimlich Leid."

Quelle--> http://nachrichten.t-online.de/.../index

 

das ist schon ein Wahnsinn denn da hätten auch Unbeteiligte zu Schaden kommen können...wer rechnet schon auf der Landstrasse mit einem 300km/h Projektil;)

 

mfg Andy


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