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andyrx

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Tue Oct 16 19:55:12 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (44)    |   Stichworte: Flensburg, Gesetz, Polizei, Punkte, Strafe, STVO, Verbote, Vorschriften

wirklich immer die Regeln befolgen..??
Wirklich immer die Regeln befolgen..?

Moin Motortalker,

 

die deutsche STVO und auch die STVZO ist sehr umfangreich und man hat sich dort alle Mühe gegeben die meisten im alltäglichen Verkehrsgeschehen vorkommenden Situationen möglichst eindeutig zu regeln....einige Regeln und Vorschriften sind völlig plausibel und andere wiederum erscheinen mitunter veraltet oder eher praxisfremd....und andere werden oft ignoriert;)

 

wir sind alle keine Heiligen und in den Ländern rund ums Mittelmeer macht ohnehin kaum einer das was die Regeln vorgeben...:D:D

 

wie komme ich auf das Thema..??

 

am Sonntag im Srau vorm Elbtunnel setzte ein Herdentrieb auf der Standspur ein als die ersten Autos ungeduldig via Standspur der Ausfahrt entgegenstrebten.....das waren nicht nur ein paar sondern viele Autos:cool:

 

sprich den meisten war es egal ob erlaubt oder nicht:eek:

 

Welche Regeln legst Du auch nicht so ganz eng aus oder übertrittst Du häufiger mal weil es sich in der Praxis eben gerade mal anbietet....:cool:

 

Klar es gibt auch Regelerotiker die niemals auch nur eine Regel in ihrem Leben übertreten würden....zumindest auf dem Papier,in der Praxis hat aber doch meist jeder ein paar Favoriten wo man alle fünfe gerade sein lässt:D:D

 

erzählt mal;)

 

mfg Andy


Tue Oct 16 20:45:51 CEST 2012    |    Achsmanschette51801

Bei mir sind Sachen erlaubt, die keine Punkte bringen, aber auch nicht immer, sondern je nach Bedarf.

Tue Oct 16 20:46:04 CEST 2012    |    7406

Verkehrsregeln sind Gesetze und an Gesätze hällt man sich. JEDER der das nicht so sieht sollte

a) jeden Staat, in dem Gesetzte gelten meiden (also in die USA auswandern)

b) sein demokratisches Gewicht nutzen, um die aus seiner Sicht unsinnigen Gesetzte zu ändern.

Tue Oct 16 20:48:43 CEST 2012    |    andyrx

naja,ein vergessenes Schild oder eine rote Ampel mit Kurzschluss und Dauerrot erfordert auch schon mal eigenes Mitdenken:D:D

 

...ja und auch ich spreche mich nicht davon frei...die Speedlimits häufig etwas zu überschreiten aber eben nur ein wenig so das es nicht in die Punkte fällt oder gefährlich wird;)

 

mfg Andy

Tue Oct 16 21:04:42 CEST 2012    |    Wollschaaf

Ich lege Tempolimits auf mir bekannten Strecken nach eigenem Ermessen aus...

Das kann mal 30 drüber oder auch mal 10 drunter bedeuten. Geschwindigkeitsübertretungen halte ich in dem Rahmen, dass es kein Fahrverbot gibt.

 

Ansonsten Pflege ich eine eher italienische Fahrweise. Regeln schön und gut-aber ich mache das was sinnvoll ist. Ist nachts am Arsch der Welt eine Ampel rot und kein Auto auf der übersichtlichen Querstraße zu sehen-dann fahre ich halt drüber.

Ist ein Überholverbot auf einer Schnurgeraden Strecke und Opa im silbernen Golf vor mir der Meinung 75 bei erlaubten 100 genügen-mein Gott, schone ich halt meine Nerven und überhole trotzdem.

 

Ergo: ich mache das was keinen gefährdet und meine Nerven schont. Eventuelle Strafen nehme ich dafür in Kauf...bisher bei ca 300.000 gefahrenen KM habe ich einen Punkt wegen überholen im Überholverbot. Und?! Ich würde es jeder Zeit wieder machen.

Tue Oct 16 21:11:56 CEST 2012    |    7406

Wie gesagt, ich engagiere mich gegen jedes Gesetzt, dass mir auf den Senkel geht und mobilisiere Menschen, für alle Initiativen, an denen mir etwas liegt. Wenn ein Tempolimit oder eine Verkehrsregel so unangebracht erscheint, muss man es abschaffen, oder sich daran halten.

 

Diese Südeuropäische Unterscheidung in Kavaliersdelikte (wie Steuerhinterziehung, GEZ Prellen, jegliche Form von Owi`s) und "echte" Straftaten hebt jede Gesellschaft aus den Fugen. Wie würdet ihr euch den fühlen, wenn euer Arbeitgeber euch jeden Monat nur um "Ein Paar Euro" bescheißt oder die Polizei beim Blitzen die Pistole nur auf "Ein Paar km/h" weniger einstellt, als eigentlich gemessen wird?

 

Es gibt keine kleinen Gesetzesübertretungen, es gibt nur zu milde Strafen.

Tue Oct 16 21:17:56 CEST 2012    |    Trottel2011

Die StVO ist ja nicht ohne Grund vorhanden. Ich halte mich so weit möglich daran.

 

Für mich Tabu:

- Standstreifen befahren

- Im Überholverbot überholen

- Im Halteverbot halten

- Mit dem Handy arbeiten bei laufendem Motor im Straßenverkehr

- Sinnloses umherfahren

 

Die Geschwindigkeit dagegen wird oftmals übertreten. Nicht aus Vorsatz, sondern einfach um mit dem Verkehr mitzufließen. Bin ich alleine auf der Straße unterwegs, wird die Geschwindigkeit zu 100% eingehalten (was oftmals die Polizei dazu bringen einen anzuhalten und ins Röhrchen pusten zu lassen weil auffällig und ungewöhnlich). Ich bremse jedoch keinen aus, wenn ich im öffentlichen Verkehr bin.

 

Dann wird aus der 50er Begrenzung eine 60er. Bedenkt man, dass §1 (2) der StVO besagt:

 

Zitat:

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Sobald ich andere dabei behindere mitzufließen, verstoße ich gegen (2).

 

Allerdings, ich verstoße NICHT gegen die Beschränkungen bei 30 km/h Limits! Die sind mit Verstand eingerichtet!

 

Wenn ich dann z.B. sehe, wie manche die Schilder gar nicht lesen, sondern einfach das oberste Schild der "Kombination" nehmen, ist das bescheiden. Reihenfolge: "30" "22-6 Uhr" "Mo-Fr" "Piktogram eines LKW". Heißt: 30 km/h zwischen 22 und 6 Uhr, an Mo, Di, Mi, Do und Fr für LKW. Dann fahren manche einfach dann mit dem Smart ForTwo nur 30 km/h an einem Samstag Mittag...

Tue Oct 16 21:20:22 CEST 2012    |    Faltenbalg30803

Ich nehme es recht genau, mit Ausnahmen, z.B:

 

Nachts fahre ich nichtfür 200m vor einer Schule 30km/h anstatt 50km/h. Auch sehe ich es dann nicht ein, mit 60km/h durch eine leere Autobahnabustelle zu gurken, wenn keine Autos unterwegs sind und auch keiner Arbeitet.

Ich halte mich also nur nicht dran, wenn ein Verstoß mir nicht den Führerschein kosten kann (sprich rote Ampeln würde ich niemals überfahren) und gleichzeitig müssen es Situationen sein, in denen ich mir sicher sein kann, daß ich durch einen verstoß weder mich noch andere stärker gefährde.

Tue Oct 16 21:29:21 CEST 2012    |    Goify

Ich halte mich strikt an den §1, niemanden zu behindern oder zu gefährden. Ansonsten schaue ich, straffrei zu bleiben. Das klappt in Deutschland erstaunlich gut. Ich frage mich ernsthaft, was ich tun muss um mal nen Punkt oder ein Bußgeldbescheid zu bekommen. Trotz einiger 100.000 km hatte ich bisher nur ein Ticket für einen 5 Minuten abgelaufenen Parkschein.

Ansonsten halte ich mich an mein Gesetz: Tempolimit plus 10 %, bei Eile auch mal mehr, sofern Regel 1 ganz oben nicht gebrochen wird. Auch parke ich gerne mal an Unorten, aber immer so, dass es keinen stört.

Ach ja, heute erst verkehrt in die Einbahnstraße gefahren und bei Abbiegeverbot trotzdem abgebogen. Ein Befolgen der Regel hätte mich §1 brechen lassen, denn dann hätte ich die Anwohner mit meiner sinnlosen Gurkerei belästigt, wenn ich doch nur 50 m in die Straße will.

 

Das heißt, Regeln sind für mich eine grobe Richtschnur, die je nach Ermessen auch mal etwas gedehnt wird.

Tue Oct 16 21:37:24 CEST 2012    |    andyrx

Ja,so würde ich das auch sehen...Paragraph 1 steht bei mir auch ganz oben....man könnte es auch mit Sozialverhalten im Straßenverkehr bezeichnen;)

 

MfG Andy

Tue Oct 16 21:42:08 CEST 2012    |    admiral26

Exakt an die StVO hält sich nur eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern: Fahrschulfahrzeuge.

Tue Oct 16 21:45:12 CEST 2012    |    Goify

Das stimmt auch nicht. Selbst da handhabte ich das eher locker, wenn auch etwas strenger als heute.

Tue Oct 16 22:43:56 CEST 2012    |    Scenic II

Ich halte mich als Fahrradfahrer an die Verkehrsregeln (Ausnahme/Fehler macht jeder) und trotzdem in zwei Jahren zwei Unfälle.

 

Und das ist noch wenig, wenn ich an manch brenzlige Situationen denke. Die hätte es mit verhalten gemäß StVO gar nicht erst geben dürfen.

Tue Oct 16 22:50:42 CEST 2012    |    Trennschleifer35161

Muss mich Goify und Wollschaaf anschließen...

Auf absolut bekannten Strecken (mehrere Hndert Male befahren) ohne explizites Tempolimit (also die üblichen 100 auf Landstraßen eben, aber kein rot umrandetes Schild) setze ich es eher so, dass ich niemanden gefährde, und passe es den Bedingungen an. Natürlich übertreibe ich es dabei auch nicht.

 

Z.b. ein Durchfahrtsverbot über 50m Feldweg, wenn man wegen einer Baustelle sonst nen großen Umweg fahren müsste (in meinem Fall 14km!) interessiert mich auch nicht sonderlich....

 

Aber an Sachen wie Halteverbote, in den allermeisten Fällen auch Überholverbote halte ich mich.

 

 

Tempolimits auf AB Baustellen halte ich immer ein. Bin einmal Sonntag morgens durch eine 20km lange Baustelle gepennt, überall 80, ich also mit üblichen 87 unterwegs, plötzlich einmal 60, dahinter ein Blitzer. Hab die 60 übersehen und bin mit 87 durch. Zack, schon hat man seine 3 Punkte, ohne deswegen ein schlechtes Gewissen zu haben... Mich hat nur das Bußgeld sehr geärgert... Naja, Dumm gelaufen.

Ansonsten blieb es bei mir auch immer bei den üblichen 15€ knöllchen, wenn man mal wieder 10m zu früh auf dem Gas war, an einem Radwegübergang z.b....

 

 

Paragraph Nr 1 ist für mich aber auch der allerwichtigste:

NACHDENKEN beim Fahren, und nicht blind nach Schildern fahren.

Da wo es sinnvoll ist, kann man eine Regel auch mal etwas anders auslegen, z.b. um Behinderunen des Verkehrsflusses o.ä. zu vermeiden...

 

 

mfg Andi

Wed Oct 17 00:45:02 CEST 2012    |    GoLf 3 Bastler

Tja ich halte das auch eher ein wenig flexibel und passe mich der Situation an... ne durchgezogene Linie ist auch nicht immer ein Hinderniss wenn man den Pappenheimer vor sich sowieso kennt und weiss das dieser grundsätzlich mit 75 in der 100er Zone nach Hause gondelt...

Außerorts auf bekannten Strecken 10-15 drüber halt so das es keine Punkte gibt und unbekannte Strecken halt nach Vorschrift... Naja so ganz geklappt hat es nicht immer bin in 5 Jahren 3 mal geblitzt worden mit 14-17 drüber... wobei zwei mal meine eigene Blödheit war...

§1 fährt immer mit :) Es wird nichts gemacht was einen Punkte einbringt oder jemanden gefährdet.

So kommt man gut klar...

Wed Oct 17 00:45:57 CEST 2012    |    Standspurpirat9517

Wird sowas von irgendwo gesteuert oder ist das nur Langeweile?

Wed Oct 17 01:13:26 CEST 2012    |    emil2267

letztens hab ich mich mal in ner theorieprüfung für den führerschein klasse B verirrt & musste feststellen,dass man nicht vor ein- & ausfahrten lücken lässt,wenn man diese z.b. im stau verstopfen könnte :confused:

 

versetztes fahren auf autobahnen & überholverbot is manchmal auch so ne sache,wo ich mir bisschen spielraum lass,vor allem nachts,wenn sich auf etliche km nur ein auto zum hinterherfahren (oder überholen) findet

 

parken in freiburg & offenburg,jeweils stadtmitte,hmm bei parkuhrenlimit von 2 stunden für 2,-€ schlaf ich gelegentlich morgens auch mal gern für 5,-€ aus :D

 

tempoverstösse ?

 

wers noch offen zugibt,muss wohl noch viel mehr geblitzt werden ?!

 

 

 

ps.: andi,warum muss ich grad nur an deinen schicken goldenen 5zylinder quattro B4 denken ? :(

Wed Oct 17 05:16:00 CEST 2012    |    Speedy1st

Wieso kann ich hier nich direkt zitieren...

 

Zitat:

Ich lege Tempolimits auf mir bekannten Strecken nach eigenem Ermessen aus...

 

Das kann mal 30 drüber oder auch mal 10 drunter bedeuten. Geschwindigkeitsübertretungen halte ich in dem Rahmen, dass es kein Fahrverbot gibt.

 

 

 

Ansonsten Pflege ich eine eher italienische Fahrweise. Regeln schön und gut-aber ich mache das was sinnvoll ist. Ist nachts am Arsch der Welt eine Ampel rot und kein Auto auf der übersichtlichen Querstraße zu sehen-dann fahre ich halt drüber.

 

Ist ein Überholverbot auf einer Schnurgeraden Strecke und Opa im silbernen Golf vor mir der Meinung 75 bei erlaubten 100 genügen-mein Gott, schone ich halt meine Nerven und überhole trotzdem.

 

 

 

Ergo: ich mache das was keinen gefährdet und meine Nerven schont.

Genau so. Mit der Ausnahme, dass ich konsequent rechts fahre, was dann auch oft zu rechtsüberholen (absichtlich sowie fahrlässig) führt. Könnte man als gefährdend auslegen, ich finde nicht, wenn man nich mit Anlauf und Vollgas vorbeizischt (außerdem gibts Spiegel, auch die Schleicher dürfen mitdenken sofern der Egoismus dies zulässt).

 

 

 

Zitat:

tempoverstösse ?

wers noch offen zugibt,muss wohl noch viel mehr geblitzt werden ?!

Richtig! Das wird bekanntermaßen an den Kommentaren bei MT festgemacht. Guter Einwand!:rolleyes:

Wed Oct 17 08:29:12 CEST 2012    |    Spiralschlauch48780

NIEMALS...

 

1) Niemals über rot, auch nicht nachts und wenn übersichtlich. Es könnte immer einer sehr zügig kommen, der von weitem grün sieht und noch durch zieht. Ausserdem schalten die Ampeln sowieso auf grün, wenn man langsam darauf zu rollt (Sensoren im Boden).

 

2) Niemals verkehrt durch die Einbanstrasse. Da könnte ein Fussgänger auf die Fahrbahn laufen, der nur in die andere (richtige) Richtung schaut.

 

3) Niemals auf der Autobahn rückwärts fahren, egal wie weit der Umweg ist, weil die Ausfahrt verpasst wurde.

 

4) Niemals den Standstreifen auf der Autobahn befahren, da könnte nämlich wirklich mal einer stehen.

 

5) Niemals etwas, was den Führerschein gefährdet (bin da vorbelastet...), d.h. bei uns auf der Landstrasse max. 105 km/h, Autobahn 150 km/h, keinen Alkohol, kein Drängeln, kein Rechtsüberholen, keine Lichthupe.

 

DA MACH ICH MAL EIN AUGE ZU...

 

1) Tempolimits im Rahmen des bezahlbaren. (http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html)

 

2) "Unnötiges vorwärmen des Motors" ist tatsächlich strafbar in der Schweiz, kostet 60.- Fr., wenn ich im Winter aber Scheibenkratze (selten, da normalerweise Garage) und es sehr kalt ist, dann läuft der Motor schon mal...

 

3) Überholverbot.

 

4) Nebelscheinwerfer (vorne). War früher erlaubt, im Wortlaut "...bei starker Sichtbehinderung sowie nachts und auf kurvigen Strassen...". Heute aber nur noch bei Sichtweiten unter 50m legal. Habe sie aber gerne nachts auf sehr kurvigen Strassen an, da die Nebelleuchten bei einer 180-Grad-Kurve (bei uns sehr häufig) ein bisschen "um die Ecke" leuchten.

Wed Oct 17 09:14:34 CEST 2012    |    alex279

Zitat:

4) Nebelscheinwerfer (vorne). War früher erlaubt, im Wortlaut "...bei starker Sichtbehinderung sowie nachts und auf kurvigen Strassen...". Heute aber nur noch bei Sichtweiten unter 50m legal.

Du verwechselst das mit den Nebelschlussleuchten! Nebelscheinwerfer dürfen bereits bei schlechter Sicht (Regen, Schneefall, Nebel mit Sichtweiten auch über 50m...) eingesetzt werden.

Wobei mir das auch quer geht, wenn jemand damit auch bei klarer Sicht rumfährt, weil es "cool" aussieht oder vermeintlich besser die linke Autobahnspur "räumt":rolleyes:

 

Zum Thema: Zugegebenermaßen reize ich den Bereich der Geschwindigkeitstoleranz öfters mal aus, z.B. Tacho 110 bei erlaubten 100 :eek: Übertreiben würde ich es aber nicht.

Ich habe auch schon rechts überholt, aber nur wenn mir eine absolute Schnarchnase vor gar keine andere Wahl läßt, der Verkehr das zuläßt und abzusehen ist dass der Vordermann eingeschlafen ist und auch in absehbarer Zeit die linke Spur mit 99km/h für sich beansprucht :rolleyes:

Was gar nicht geht: Rückwärtsfahren um doch in die Ausfahrt zu kommen die man verpennt hat, um sich den Umweg zu sparen. Und nicht Blinken wenn man aus dem Kreisel fährt. Stört den Verkehrsfluss ungemein. Ich ärgere mich immer wen ich umsonst am Kreisel anhalten muss :mad:

Wed Oct 17 09:22:43 CEST 2012    |    Spiralschlauch48780

Zitat:

Du verwechselst das mit den Nebelschlussleuchten! Nebelscheinwerfer dürfen bereits bei schlechter Sicht (Regen, Schneefall, Nebel mit Sichtweiten auch über 50m...) eingesetzt werden.

Eben nicht! Ich wohne in der Schweiz. Da sind auch die Nebelscheinwerfer nur noch bei Sichtweiten unter 50m zugelassen. Kostet sonst 40.- Fr.

 

Und was auch nervt ist die Regelung, dass die Nebelschlussleuchte nur leuchten darf, wenn die Nebelscheinwerfer leuchten, wenn das Fz. Nebelscheinwerfer hat. Viele Autos haben das schon so geschaltet am Lichtschalter (mein BMW zum Glück nicht). Wenn ich nämlich das letzte Auto einer Kollonne bin im dichten Nebel, dann will ich ja meinen Vordermann nicht unnötig blenden mit meinen Nebelscheinwerfer, ich möchte mich aber gegen hinten absichern mit der Nebelschlussleuchte...

 

By the way: Nebelscheinwerfer auf der Autobahn bei guter Sicht geht ja gar nicht :)

Wed Oct 17 09:26:52 CEST 2012    |    Achsmanschette51801

Gute Nebelscheinwerfer blenden niemanden.

Wed Oct 17 10:45:35 CEST 2012    |    djtose1983

Zitat:

highforest1

Wenn ich nämlich das letzte Auto einer Kollonne bin im dichten Nebel, dann will ich ja meinen Vordermann nicht unnötig blenden mit meinen Nebelscheinwerfer, ich möchte mich aber gegen hinten absichern mit der Nebelschlussleuchte...

Die Nebelscheinwerfer stören in einer Kolonne nur dann, wenn die mies eingestellt sind. Ansonsten würde mir meine Sicherheit immer vorgehen und ich würde das Blenden des Vordermanns in Kauf nehmen.

Besser, dass der Vordermann den Spiegel umklappen muss als dass Dir der Hintermann mit 120 km/h in den Rücken semmelt.

Wed Oct 17 11:06:55 CEST 2012    |    Federspanner49694

Ehrlich gesagt ständig zu schnell unterwegs so lange es die Situation erlaubt. Für mich ist und bleibt das Motto ich muss meinen Führerschein behalten und niemand gefährden. Da kann es eben zu dem Fall kommen das ich auf der Landstraße mal 140 fahre, deswegen wickle ich mich ja noch lange nicht um einen Baum.

 

Unter der Bedingung das die anderen Umstände das so auch zulassen. Ansonsten so Kleinigkeiten wie nicht erlaubtes Parken oder sind ja immer in der Verlosung.

Zusammenfassend, solange ich den Führerschein behalte interessieren mich die paar Kröten Strafe nicht, ich suche nur noch nach einer Möglichkeit das steuerlich als Spenden an den deutschen Staat abzusetzen :D

Wed Oct 17 11:13:16 CEST 2012    |    Goify

Ich habe mal ne Politesse nach einer Spendenquittung gefragt, spätestens dann wurde sie ganz unfreundlich. :D

Wed Oct 17 11:28:51 CEST 2012    |    alex279

@highforest1

Zitat:

Eben nicht! Ich wohne in der Schweiz. Da sind auch die Nebelscheinwerfer nur noch bei Sichtweiten unter 50m zugelassen. Kostet sonst 40.- Fr.

Wenn das so ist :p Ich bezog mich auf Deutschland und ich habe überlesen das du aus der Schweiz bist :D

 

@djtose1983

Zitat:

Die Nebelscheinwerfer stören in einer Kolonne nur dann, wenn die mies eingestellt sind. Ansonsten würde mir meine Sicherheit immer vorgehen und ich würde das Blenden des Vordermanns in Kauf nehmen.

Besser, dass der Vordermann den Spiegel umklappen muss als dass Dir der Hintermann mit 120 km/h in den Rücken semmelt.

Was haben leuchtende Nebelscheinwerfer am Auto mit dem Dahinterfahrenden zu tun:confused::confused::confused:

Wed Oct 17 11:33:05 CEST 2012    |    Federspanner49694

Die Idee ist klasse, habe leider nur noch nie eine gesehen:D

Bei mir war mal ein Polizist ganz entgeistert das ich bereitwillig war die Strafe zu zahlen das ich meinen Führerschein vergessen hatte (nur kurz Jogging-Hose an kein Geldbeutel dabei) wir haben dann fünf Minuten diskutiert das es für mich wirklich kein Problem sei den Führerschein nach zu zeigen und das Geld dann auch zu bezahlen. Er war der Meinung das sei nicht wenig Geld :confused:

Ende vom Lied, ich habe ihn gefragt ob er meinen Fahrzeugschein sehen will, woraufhin er nur gefragt hat ob ich der Halter des Fahrzeugs sei und nachdem ich das mit ja beantwortet habe meinte er nur, dann will er ihn nicht sehen genau so wenig wie den Führerschein:confused::D

Wed Oct 17 11:39:20 CEST 2012    |    Fimpen

Das ist doch sehr erstaunlich.

Fast nur Engel hier im Forum.

Wo sind denn die ganzen Deppen, die morgens mit mir durch Hamburg fahren, für die die StVO scheinbar nur Hundefutter ist? ;)

Wed Oct 17 14:25:50 CEST 2012    |    Turboschlumpf51764

Was mich aber immer Mal interessiert hat:

 

Bzg. Geschwindigkeitsüberschreitung...

 

Man sagt ja, dass die Toleranz dafür bei ~10% oder 10 km/h liegt. Mein Tacho zeigt rund 5 km/h mehr an als ich nun tatsächlich fahre. Daher fahre ich nach GPS idR + 7-8 km/h. Also wo 120 ist, zeigt mein Tacho auch gerne mal 135 an...

 

Was sind die tatsächlichen Toleranzen bei Polizei/Blitzer? Ich kenne das noch so, dass ein Knöllchen mal folgendes lies: 138 km/h (abzgl. Toleranz) in 70er Zone [Dieses nicht hinterfragen. War von meinem Vater und ist schon ein Paar Jahre her. Waren damals 1 Monat Führerscheinentzug in einem frei wählbaren Zeitraum von 6 Monaten. Sind damals für 3 Wochen in den Urlaub gefahren.. :D ].

 

Heißt das, dass die 10 km/h oder % von der tatsächlichen (GPS) Geschwindigkeit abzuziehen sind, oder von der auf dem Tacho angezeigten?

 

Mfg

Wed Oct 17 14:41:54 CEST 2012    |    Achsmanschette51801

Von der gemessenen Geschwindigkeit. Wie viel der Tacho anzeigt, ist von Auto zu Auto verschieden. Im Knöllchen ist die Toleranz idR schon abgezogen.

 

Mein bisheriger tempoüberschreitungsrekord übrigens verlief so:

Ich etwas im Drömel auf der B75 (autobahnähnliche Kraftfahrtstraße außerorts) in Richtung Bremen aus Delmenhorst, 70 erlaubt. Strecke war sehr frei, weit ab von allen Abfahrten und ich habe nicht aufs Tempo geachtet. Da blitzt es. Ich guck auf den Tacho: Der steht bei 100. Ich guck auf den Drezhalmesser, der steht bei 3100. Ich denke "Scheiße, das waren jetzt 93, hoffentlich geht das Ding genau." Es ging genau und man warf mir nach Abzug der Toleranz 90 km/h und damit eine Überschreitung von 20 km/h vor. Hat 30 € gekostet.

Wed Oct 17 15:22:36 CEST 2012    |    Masterb2k

Ca Auslegung STVO:

- Geschwindigkeit Ausserorts +20 ( nach Tacho Real ist ja wieder was anderes... aber meist schwimmt man da gut im Verkehr mit)

- Geschwindigkeit innerort +10 (von 30er Zonen mal abgesehen)

- Rechts überholen ( wenn man dass denn so auslegen will, bzw kann, wenn ich auf einer 3 Spurigen Autobahn den notorischen Linksspurschleicher ( ganz links!) auf der rechten (auch gern LKW Spur ;) ) genannten Fahrbahn passiere... Aber rechts vorbeifahren ist ja erlaubt, so lange der Verkehrsfluss links gehindert ist... was er in dem Fall ist... Ich war ja schon vorher links und ziehe nicht extra nach Re3cht um zu "überholen"

 

Das ist ein Punkt, der sollte mal geändert werden, das Rechts Überholen, stammt aus einer Zeit als der Aussenspiegeln nur Links vorgeschrieben war...

Ebenso sollte es Punkte geben für die Missachtung des Rechtsfahrgebotes, da man es sonst niemandem begereiflich machen kann...

 

Was mich persönlich immer sehr wurmt sind die Leute, die den "Reißverschluss" nicht verstehen - 400m freie Bahn, ein Hinweisschild "Reissverschluss erst in 400m" und schwupss alle weg... am Ende angekommen, muss man sich den Platz im fliessenden Verkehr schon fast erkämpfen, weil man ja auch schon früher hätte einscheren können und sich dann noch die wilden gestikulierungen vom Hintermann im Innenspiegel anschauen.

 

 

Ansonsten zu Schulzeiten:

- Falsch Parken (nur 1h frei an der Schule gewesen, mit scheibe...)

- Nicht abgenommene Umbauten

 

 

Bin jetzt in 9 Jahren und 450tkm 4 mal geblitzt worden, das Maximum waren 19 über Ausserorts.

Wed Oct 17 15:23:27 CEST 2012    |    Federspanner49694

Drei Erfahrungen hierzu:

 

1) Audi A5 - Innerorts bei erlaubten 60 km/h laut digitalem Tacho 81 km/h auf der Uhr gehabt - vorgeworfen wurden mir nach Abzug der Toleranz von 3 km/h 78 km/h. Also exakt das was auch der digitale Tacho angezeigt hat.

2) Mercedes C-Klasse - Auf der Autobahn bei erlaubten 70 km/h (Schild wurde übersehen), der Tempomat war auf 100 km/h eingestellt und vorgeworfen wurden nachher nach Abzug der Toleranz 90 km/h.

3) Audi A5 & Audi 80 Cabrio - Audi 80 fuhr laut Tacho 100 - der Audi A5 laut digitalem Tacho 79 :D

Wed Oct 17 16:02:48 CEST 2012    |    hoc777

Ich habe es immer so gehalten, dass ich bis ca. 20 km laut Tacho über der erlaubten Geschwindigkeit im Verkehr mitfließen konnte. Das ging 32 Jahre und ca. 2,5 Millionen Kilometer (nur PKW) gut. Bis ich im Sommer auf der A45 geblitzt wurde. Denn ich hatte ein 80er Schild übersehen, dachte ich wäre noch in der 100er Begrenzung. Resultat des Amtsgerichtes Dillenburg. Trotz der vielen Jahre und keinerlei Eintragungen im Register ein 4 wöchiges Fahrverbot. Ich war genau 1km zu schnell, d.h. die Fahrverbotsgrenze gerade erwischt. Dieser Kilometer blieb und nun darf ich im Dezember den Führerschein für 4 Wochen abgeben. Traurigerweise ist das in Hessen passiert, andere Bundesländer gehen bei solch einer Fahrhistorie anders damit um.

Wed Oct 17 16:15:07 CEST 2012    |    Druckluftschrauber134184

NoGo: -rote Ampeln

-rechtsfahrgebot missachten

- überfahren von doppelten Sicherheitslinien und Sperrflächen

- falsches einfahren in eine Einbahnstrasse

- Alkohol und Drogen

Wird immer mal wieder gemacht:

 

- innerorts +10 km/h ausserorts +15-20 km/h AB +20-30 km/h

- parken dort wo niemand behindert wird

- telefoniert wenn es wichtig ist

- rechtsüberholen wenn jemand wiedermal links pennt und durch Lichthupe nicht geweckt werden kann

- überholen im Überholverbot, wenn niemand gefärdet wird

 

Natürlich werden diese "Vergehen" nur begangen wenn niemand gefärdet wird und es die Situation zulässt.

Wed Oct 17 16:15:07 CEST 2012    |    Druckluftschrauber134184

Sorry doppelpost

Wed Oct 17 16:19:42 CEST 2012    |    Fimpen

@ hoc777

Das ist die große Gefahr, wenn man meint immer etwas schneller fahren zu müssen als erlaubt.

In Berlin bin ich auf der Autobahn an einer Stelle geblitzt worden, wo statt 120 kurzfristig nur 100 km/h erlaubt waren.

Zum Glück hatte ich „aus Versehen“ die 20+ nicht drauf.

Wed Oct 17 20:31:38 CEST 2012    |    300er_Diesel

Solange eine Gefärdung anderer ausgeschlossen bleibt, werden Regeln und Vorschriften getrost ignoriert.:D

Sat Oct 20 19:22:36 CEST 2012    |    Duftbaumdeuter10571

Mein Leitspruch:

"Verkehrsregeln sind dazu da, um den Verkehr zu regeln. - Wenn die Verkehrsregeln den Verkehr nicht mehr regeln, dann muss ich die Situation flexibel regeln."

 

Grundsätze:

  1. Niemals(!) Punkte oder Fahrverbot riskieren
  2. Abstand niemals(!) weniger als 1/4 des Tacho
  3. Geschwindigkeit max. 20% - 1 km/h, jedoch max. 20 km/h über erlaubt
  4. (30=35, 50=59, 60=71, 80=95, 100=119, 120=140)

    (Erfahrungswert: Ab 20% drüber wird geblitzt. Die Tacho-Toleranz ist dann mein Sicherheitspuffer.)

  5. Wenn die Verkehrssituation es erfordert, notfalls mehr Abstand und/oder langsamer als erlaubt.
  6.  

    Folgendes hat zwar nichts mit der "flexiblen Auslegung der STVO" zu tun, gehört aber noch zu meinen Grundregeln:

  7. Vorausschauend fahren und jederzeit mit den Fehlern anderer rechnen. ("7. Sinn", "Bauchgefühl", "Vorahnung", ...)
  8. Für 5. immer einen "Notausgang" im Auge behalten.
  9. Ich musste schon einmal von der linken Spur quer rüber auf den Standstreifen und rechts dran vorbei, weil ein Kleintransporter direkt vor mir ohne Abstand und Blinker rauszog.

    Ebenso habe ich auch schon einmal (diese Woche sogar) den betonierten Mittelstreifen nutzen müssen, weil jemand neben mir einfach auf meine Spur zog.

 

Fazit: In 18 Jahren keinen einzigen Punkt kassiert, anfangs (als ich Regel 3 noch mit max. 20km/h ausgelegt hatte) die ein oder anderen DM bzw. Euros abgedrückt.

Mon Oct 22 21:54:13 CEST 2012    |    Erwachsener

Sehr genau, ich schätze, daß ich mich zu 99,9 % regelkonform verhalte. Die Verkehrsregeln sind sinnvoll.

Tue Oct 23 11:01:25 CEST 2012    |    nordlicht

ICH erwarte von ALLEN ANDEREN regelkonformes Verhalten, also muss ICH mich auch regelkonform verhalten, denn nur so funktioniert gesellschaftliches Zusammenwirken.

 

Es mag auf den ersten Blick oberlehrerhaft anmuten, aber genau so funktioniert es!

 

Ich stelle persönlich aber auch die Grundregel des §1 STVO voran. Wenn es welche gibt, die mir nicht plausibel erscheinen, übertrete ich schon mal die gesetzten Regeln, wenn (aus meiner bescheidenen Sicht) niemand gefährdet oder behindert wird, z.B. geringfügige Temposünden oder kurzzeitige Parkverstöße, Baustellenschilder, die im Gegensatz zur Baustelle noch nicht abgeräumt wurden, Tempolimits an Schulen zur Nachtzeit. 

 

Wenn ich einmal meinen ersten Punkt in Flensburg erhalten werde, dann sicher wegen Abstandsverstoßes auf den vollen Autobahnen im Großraum Hamburg, da ertappe ich mich immer wieder selbst. Es ist gefährlich aber erscheint nahezu unvermeidbar, da einem der Sicherheitsabstand ja im Kolonnenverkehr immer wieder durch Spurwechsler genommen wird.

Deine Antwort auf "STVO und Verkehrsregeln.....wie genau nehmt ihr das??"

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