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Thu Feb 11 14:17:04 CET 2010    |    Trennschleifer4123    |    Kommentare (49)    |   Stichworte: Abzocke, Böses erwachen, Hamburg, Rennleitung, Trachtenverein

Hallo liebe Leser,

 

So... da kommt man abends nach hause in die vereiste Straße und freut sich.. Uhh.. noch 4 Parkplätze frei.

Das ist in Hamburg nachts um 12 Uhr eine Seltenheit.

 

Doch dann das böse erwachen. Dadurch, dass eigentlich noch nie gestreut worden ist sind in der Straße so tiefe Spurrillen, dass es unmöglich ist von der Straße in die Parklücke einzubiegen.

Daher waren die auch frei. :(

 

In die letzte habe ich es fast reingeschafft, mit dem Ergebnis, dass der Arsch auf der Straße stand und die Front in der Parklücke und nix mehr ging. Weder vor noch zurück.

Ich musste mir dann Pappunterlagen besorgen und unter die Vorderreifen legen um überhaupt noch rauszukommen. Das alles trotz Winterreifen!

Die letzte Parklücke hatte mich dann 30 Minuten gekostet und ich wollte einfach nur noch ins Haus.

 

Also ans Ende der Einbahnstraße gefahren (Alles verkehrsberuhigter Bereich und eigentlich nur von unserer Straße genutzt, da Einbahnstraße).

Dort das Auto abgestellt. Für den üblichen Abstand zur nächsten Straße war leider kein Platz.

 

Was denkt man sich... ok.. jetzt ist 12 Uhr Mitternacht, Du bist morgen früh um 6 Uhr wieder weg. Da bekommste bestimmt kein Ticket. :)

 

Stimmt auch... doch um halb vier!!! Uhr nachts kam der lustige Trachtenverein vorbei und witterte Gefahr im Verzug, weil Zitat: ein größerer Wagen nicht oder nur mit mehrmaligen Rangieren abbiegen könnte.

 

Um die Welt zu retten wird... richtig! Der Abschleppwagen bestellt!

 

Also morgens gesehen.. Karre weg, freudig zum Autoknast (Weil die 4 freien Parkplätze lagen ja leider nicht in der Nähe.. daher musste leider zur Zentralen Verwahrstelle geschleppt werden) und Auto ausgelöst, was sich Hamburg mit freudigen 256,11€ bezahlen lässt. :) (Denke 35 Euro Ticket kommen auch noch)

 

Tag gerettet, ich konnte zur Arbeit fahren und alles ist gut....

 

Wobei, es drängen sich mir folgende Fragen auf...

 

Wen habe ich um 4 Uhr nachts behindert?

War das Abschleppen rechtsmäßig und verhältnismäßig?

Warum haben die mich nicht umgesetzt sondern gleich mitgenommen (Plätze waren ja frei!)

Bringt ein Einspruch was? Wie läuft das bei euch mit dem Abschleppen?

 

Es war keine Feuerwehreinfahrt, kein Parken auf Fußgängerweg, kein Halteverbot....

 

Naja.. Schaut euch die Bilder an... hier mal die Straßensituation bei uns in HH... Die Spurrillen sind ca. 10 cm tief...


 

Viele Grüße


 

smhb


Thu Feb 11 14:25:46 CET 2010    |    Trennschleifer4123

Üble Geschichte,

 

dich mich irgendwie an Raubrittertum erinnert;)

 

Viele Grüße

 

g-j:)

Thu Feb 11 14:26:50 CET 2010    |    Fensterheber134931

Kann deinen Unmut gut verstehen.

Aber wie heißt es Unwissenheit schützt nicht vor Strafe? Und irgendwo wusstest du schon, dass du nicht ganz korrekt geparkt hattest.

Vielleicht ist das eine Stecke eines Paketdienstes gewesen die da nur mit Mühe herauskamen?

Oder die Cherifs haben schlechte Laune gehabt und dachten der kommt da jetzt weg.

Dem Abschlepper-Mensch wird es wohl zu kalt gewesen sein den in die freie Lücke zu haben oder zu viel Schnee?

 

Passiert wohl und da kann man nichts machen.

 

MfG Ray

Thu Feb 11 14:31:00 CET 2010    |    smhb0310

Klar.. Aber schau mal auf die Uhrzeit!

3:30 uhr! Nachts!!

Da kommt kein Paketdienst. Steht ja auch drauf. Vorsorglich sichergestellt... ;)

Und falsch, er muss mich dahin umsetzen. Das ist das Ding mit der Verhältnismässigkeit.

Ticket, ja! Aber Abschleppen? Nein!

Thu Feb 11 14:31:16 CET 2010    |    Batterietester51417

ah die strasse kommt mir doch bekannt vor :D hast du schon beim rechtsanwalt nachgefragt ob das so rechtens ist? finde es auch s..... hinter meinem haus sind auch so heftige spurrillen da finde ich es sogar besser wenn jemand am ende parkt als mit dem arsch raus das keiner mehr vorbei kommt da man aus der spurrille nicht raus kommt um vorbei zu fahren musste ca 1 km rückwerts fahren weil einer so bei mir stand

Thu Feb 11 14:31:41 CET 2010    |    Reifenfüller9375

Ich glaub kaum das die dein Auto "auf gut Glück" da gefunden haben, ich denke er das sich ein Anwohner der besagten Straße an das Ordnungsamt gewand hat und die armen Leute da müssen dann ja reagieren ;) ... nette Nachbarn :)

Thu Feb 11 14:33:20 CET 2010    |    Turboschlumpf5791

LOL also ich muss gestehen, dass ich nachts auch schon immer mal nicht ganz so korrekt parke, wenn ich weiß, dass ich in aller Früh wieder los muss. Dass die wegen sowas abschleppen ist ja wohl ein Witz.

 

Meiner Ansicht nach hättest du da vor Gericht sehr gute Chancen. Abschleppen muss immer verhältnismäßig sein. Vor allem hätte der Abschlepper dein Auto einfach weiter vorschieben müssen, komplettes Abschleppen ist hier schon eine sehr große Unverschämtheit.

Thu Feb 11 14:34:08 CET 2010    |    Kurvenräuber8718

Zu mal die sich auch darauf berufen können das die Feuerwehr dort ggf. nicht vorbei gekommen wäre und dagegen vorzugehen ist wohl ziemlich aussichtslos.

 

Der mit dem lustigen Trachtenverein war gut, den merk ich mir!

Thu Feb 11 14:35:06 CET 2010    |    andyrx

sei froh das sie einen Abschlepper beauftragt haben und nicht gleich mit dem Schneepflug das Auto weggeschoben haben:D:D

 

ja das ist in Hamburg mit den vereisten Strassen ein echtes Problem,denn der Parkraum ist dadurch extrem knapp geworden:confused:

 

zum Glück hab ich meine Parkplätze am Haus auf dem Grundstück und muss mir diese Sorgen nicht machen:p

 

mfg Andy


Thu Feb 11 14:36:29 CET 2010    |    smhb0310

Ich lass das auf jeden Fall gerichtlich klären!

Erstmal wird Einspruch erhoben...

Thu Feb 11 14:45:22 CET 2010    |    Batterietester51417

ps irgend wo muss der Stadt ja das Geld her holen um die strassen frei zu räumen :D kleiner spaß neben bei ;) oder doch nicht? :D

Thu Feb 11 14:49:29 CET 2010    |    Turboschlumpf52866

Hallo,

 

sollte dort ein Rettungswagen od. ein Feuerwehrauto (beachte erhöhte Länge und Breite) noch durchkommen, ist es sicherlich kein Problem Einspruch einzulegen. (mit noch meine ich defintiv: Schnell und ohne rangieren!!!)

Das Argument Paketdienst zählt nicht, da der a) nicht um 4 uhr und b) nicht dringend da durch muß.

Aber o.g. könnten auch um diese Uhrzeit und dann auch dringend da durch müssen.

 

Aber ich sag dir jetzt schon, das Du schlechte Karten hast, weil Du selbst ja schon gemerkt hast, das es eng wird ;-D

 

Gruß

 

Andreas

Thu Feb 11 14:52:13 CET 2010    |    nordlicht

Zitat:

Wen habe ich um 4 Uhr nachts behindert?

War das Abschleppen rechtsmäßig und verhältnismäßig?

Warum haben die mich nicht umgesetzt sondern gleich mitgenommen (Plätze waren ja frei!)

Bringt ein Einspruch was? Wie läuft das bei euch mit dem Abschleppen?

  1. Wen könnte man in einer engen Wohnstraße nachts so alles behindern? Zum Beispiel einen Rettungswagen, der dringend einen Patienten erreichen oder abtransportieren muss oder größere Fahrzeuge der Feuerwehr oder am frühen Morgen anrückende Müllabfuhr?
  2. Wahrscheinlich war das Abschleppen daher rechtmäßig und verhältnismäßig.
  3. Wenn Du mit dem PKW aus eigener Kraft nicht in die Lücke gekommen bist, wie soll das der (in der Regel) hinterradgetriebene Abschlepper bewerkstelligen?
  4. Nein, siehe 1. und 2.

Thu Feb 11 15:13:49 CET 2010    |    smhb0310

Laut geltendem Recht gibt es definierte Gründe, wann abgeschleppt werden darf.

Das sind: Bei direkter Behinderung (es muss da jemand stehen, der nicht vorbeikommt)

blockieren von Feuerwehrzufahrten

bockieren von Fußgängerüberwegen

 

ist alles nicht gemacht.

 

Direkt angenzend an die Einbahnstrasse ist eine weitere Strasse, wo man mich hätte zur Not auch abstellen können.

 

Wie gesagt, das Ding mit der Verhältnismässigkeit ist die Frage.

Thu Feb 11 15:18:00 CET 2010    |    h2-fanatiker

@nordlicht:

 

1. Die Feuerwehr kratzt so ein Auto doch nicht. Die fahren drüber und du hast Pech gehabt.

 

3. Wie ist der Wagen denn wohl auf den Abschleppwagen gekommen? Richtig, mit nem Kran und dann kann der den auch hundert Meter weiter auf eine Telefonzelle wieder abstellen. Oder halt in eine freie Parklücke.

Thu Feb 11 15:29:45 CET 2010    |    Spurverbreiterung6359

Boah. Da habe ich also noch Glück, wenn ich Tickets beim zweite Reihe Parken bekomme mit Aufschlag, weil ich angeblich den fließenden Verkehr behindere (der zu 30% aus parkplatzsuchenden Anwohnern besteht und zu 70% aus Geizhälsen, die nicht ins Parkhaus wollen) der aus 20 Autos in der Stunde besteht?

 

An meinem Fahrzeug kommen dann nachweislich immernoch der Getränke-LKW (7,5 Tonner) meines Österreichers und ein Heizöl-Tankwagen vorbei.

 

Wenn der 7,5-Tonner allerdings entladen wird, ist die Straße wirklich fast dicht.

Thu Feb 11 15:33:56 CET 2010    |    Turboschlumpf52866

Aussage des TE Für den üblichen Abstand zur nächsten Straße war leider kein Platz.

 

 

Aussage Verwaltungsgericht aachen:

 

5-m-Einmündungsbereich: - nach oben -

 

 

VG Aachen v. 10.04.2006:

Das Abschleppen eines verbotswidrig innerhalb der 5-Meter-Zone des Einmündungsbereichs einer Straße geparkten Fahrzeug ist rechtmäßig.

 

mögliche ausrede

 

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz / Behinderung: - nach oben -

BVerwG v. 23.06.1993:

Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf nur abgeschleppt werden, wenn diese Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung geeignet und erforderlich ist, der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne entspricht sowie dem betroffenen Fahrzeugführer oder -halter zumutbar ist.

 

dies könnte noch unterstützend helfen

BVerwG v. 01.12.2000:

Die Abwägung, ob eine Abschleppmaßnahme verhältnismäßig ist oder nicht, muss anhand der Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden; eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist keine notwendige Voraussetzung eines rechtmäßigen Abschleppens.#

BVerwG v. 20.05.2003:

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine Behörde, die die Rechtmäßigkeit eines Abschleppvorgangs behauptet und hieraus das Recht ableitet, vom Halter Kostenerstattung verlangen zu können, allgemeinen Regeln entsprechend insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist.

Thu Feb 11 15:39:38 CET 2010    |    Turboschlumpf52866

vielleciht ist hat auch dieses zugetroffen?

dann müssten aber alle anderen in der strasse auch abgeschleppt worden sein.

 

Durchfahrtbreite: - nach oben -

 

 

VG Bremen v. 07.05.2009:

Ein bloßer Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften allein rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme. Auch ist die bloße Berufung auf eine Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend. Auf der anderen Seite ist ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer dagegen regelmäßig geboten. Eine solche Behinderung kann vorliegen, wenn dem übrigen Verkehr lediglich eine Durchfahrtbreite von 2 m verbleibt.

Thu Feb 11 15:47:11 CET 2010    |    Schattenparker134774

Hi!

 

Du kannst ja mal Einspruch erheben, sofern noch möglich, weil du das eben für nicht VerhÄltnismässig erachtest.

Aber auch zum Umsetzen hätte der Schlepper kommen müssen, also selbst bei Erfolg kriegst du höchstens die 60€ Verwahrungsgebühr wieder.

Wenns klappt, ok, wenn nicht lohnts aber auch kaum deswegen mit Anwalt und der gleichen ein Fass zu öffnen.

 

Murxer

Thu Feb 11 16:39:02 CET 2010    |    seppelceh

Zum Thema Hamburg:

 

Ich wollte mal gegen 1 Uhr morgens in Barmbeck Nord von nem Bekannten nach Hause, da stand quer hinter meinem Wagen ein bunt blinkender LKW der Feuerwehr, hier und da blinkten dann noch Polizeiwagen und Abschlepper.

 

Die Feuerwehr ist nachts durchs Wohngebiet gefahren und alle Fahrzeuge, die falsch geparkt waren und die Durchfahrt der Feuerwehr unmöglich gemacht haben wurden weggeschafft.

 

Seitdem achte ich gut auf meine Parkplätze. Wenn ich falsch parke dann so, dass die Feuerwehr durchkommt...

Thu Feb 11 16:50:25 CET 2010    |    Federspanner45845

Meiner Meinung nach ist in diesem Falle die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.Zur Not wird einfach behauptet sie hätten gesehen wie jemand durch dein Fahrzeug behindert wurde.(darf man das sagen ohne sich strafbar zu machen???)

Außerdem --was verlangst du von deutschlands Stadt mit den meisten Millionären?-Toleranz?Verständnis?Wohlwollen?

Sicherlich nicht für gewöhnliche Bürger.Die Bonzen haben ja ihre teuren Tiefgaragenplätze,die man auch noch prima von der Steuer absetzen kann.

Ist aber auch mal wieder Typisch Hamburg.Mich wollten sie mal Fi**** weil ich auf dem Parkplatz Esplanade erst das Telefon ans Ohr genommen habe und dann den Motor ausgeschaltet habe(ca.4 Sekunden später).

 

 

Ich bin dafür jeden Verkehrssünder sofort aus dem Auto zu ziehen und ihn an Ort und Stelle zu erschießen,das Fahrzeug wird versteigert und der Erlös geht direkt an den Beamtenpensionsfond.

Zumindest kann sich der Betroffene dann nicht mehr beschweren.---Problem gelöst!!!

BANANEN-REPUBLIK DEUTSCHLAND

Thu Feb 11 17:15:09 CET 2010    |    Rostlöser17302

hmm

mach doch mal eine Gegenanzeige: Versäumnis der Räum und Streupflicht. viel glück dabei sollte aber eiegntlich gehen.

Thu Feb 11 17:41:20 CET 2010    |    VR6-Matze

Hi g-j,

 

da haste ja mal wieder voll den Vogel abgeschossen.

 

Wenn du jemanden behindert hast, dann frag ich mich echt wie es an der Ecke aussieht und wie der Abschlepper da rangieren musste, um wieder vernunftig weg zu kommen.

Außerdem finde ich es auch nicht mehr Verhältnismäßig, da du ja in der Nähe wohnst. Sie hätten also nur eine Halterabfrage machen müssen und dich anschließend aus dem Bett klingeln... das wäre zu der Uhrzeit ja wohl Strfe genug gewesen. Einem das Auto fast vor der Tür abschleppen zu lassen und dafür dann noch soviel Kohle dafür haben zu wollen, ist nur noch Abzocke.

Ich würde in dem Fall auch Einspruch einlegen, gleich per Anwalt.

 

Gruß

Matze

 

P.S. Wenn dieses bei dir schon tierische Spurrillen sind, dann sollte ich vielleicht mal ein Foto von unserer Einfahrt zu den Parkplätzen machen. ;)

Thu Feb 11 17:45:07 CET 2010    |    Trennschleifer4123

Hey Matze,

 

ich wasche meine Hände in Unschuld.........

 

Nein wir haben hier nicht solche Spurrillen......

 

Ich wohne auch nicht in der Nähe.......

 

Dieser Artikel ist von meinem wertgeschätzten Freund und Co-Autor "smhb";)

 

Viele Grüße

 

g-j:)

Thu Feb 11 17:49:29 CET 2010    |    VR6-Matze

OK, wer lesen kann ist klar im Vorteil. :rolleyes:

 

Dann gilt mein erster Beitrag zu diesem Thema natürlich smhb... sorry g-j.

 

Gruß

Matze

Thu Feb 11 17:59:19 CET 2010    |    Rostlöser17277

Sorry, ich hab vollstes Verständnis...

 

für die Polizisten!!!

 

Also wenn ich mir die Bilder oben anschau dann glaub ich kaum das da ein Feuerwehrauto durchkommt.

Du sagst da waren Spurrillen, du bist fast nicht durchgekommen, sorry aber dann nimmt man die Schneeschaufel in die Hand und bahnt sich den Weg und stellt sich net "fast in die kreuzung".

 

Ich weis sowas ist immer ärgerlich, aber bei uns werden die Parkplätze auch knapp und ich muss mir meinen dann NACH DER ARBEIT (oooooh wie schlimm) den einfach freischaufeln (zusätzlich zur Einfahrt, dem Gehweg und dem Treppenaufgang).

 

Wie gesagt es ist ärgerlich, aber ich hab vollstes Verständnis für Polizei, Feuerwehr und Räumdienste.

 

P.S.: Vielleicht ist ja der Winterdienst nicht durchgekommen, die sind nämlich um halb 4 schon lange dabei DIR den Weg freizuräumen!! Ich weis ja nicht ob du schonmal mit sowas gefahren bist, aber schau dir allein die grosse Schneeschaufel an dann weiste bescheid, ausserdem rutschen die genauso!

Thu Feb 11 18:12:04 CET 2010    |    smhb0310

Nee ;) kein Schnee! Eis! Da liegt nur ne 2 cm Neuschneeschicht drüber.

Da ist nichts mit Schneeschaufeln. Da brauchste schon ne Hacke.

 

Winterdienst war da noch nicht einmal. Daher sieht das da ja so aus ;)

Thu Feb 11 18:18:58 CET 2010    |    Rostlöser17277

Naja gut, aber das Eis war mal Schnee und so schauts dann halt aus wenn sich 2 wochen keiner Verantwortlich fühlt mal die Schippe in die Hand zu nehmen.

 

Ich weis es ist fast überall so, aber meckern darf man dann bitte auch nicht!

 

Und zum Winterdienst, meinst du der bleibt an der Kreuzung stehen bis der Abschlepper kommt??? Ich bezweifel es mal stark, die haben mehr als genug zu räumen!

Nichtsdestotrotz, wenn jemand zu weit in der Kreuzung steht gehört er da weg, ob das nun mit rausklingeln oder mit abschleppen geregelt da könnt man drüber streiten.... aber warum sollten sich die Polizisten die mühe machen? Besitzer ermitteln und dann alles durchklingeln.. am Schluss evtl noch iwelche Leute mitten in der Nacht aufwecken? Ne du, sei mir nicht bös, aber ich würd das nicht machen!

Thu Feb 11 18:33:43 CET 2010    |    smhb0310

Die Gehwege sind Hauseigentümer Sache. Die Strasse muss die Stadt räumen, was Sie noch nie gemacht hat!

 

Und zwar nicht, weil ich da geparkt habe, sondern, weil die das einfach nicht machen.

 

Ich weiß, das das Thema polarisiert..

Ich poste gleich mal 2 Bilder, dann siehste, das das mit der Feuerwehr auch nicht zieht, was die Polizei ja besserwissend auch nicht als Grund genommen hat ;)

Thu Feb 11 18:37:46 CET 2010    |    Phaetischist

Park-Wahn in Gifhorn - EXTRA 3 - NDR

 

Obacht Autofahrer: Im Winter verschieben sich die Bordsteinkanten in Gifhorn.

 

http://www.youtube.com/watch?v=0zFGxgrQV3I

 

Ohne Worte!

Thu Feb 11 18:40:03 CET 2010    |    VR6-Matze

@ Andi M.,

 

zu einem Auto gehört ein Halter... dieser hat eine Adresse... in diesem Fall in der nächsten Nähe.

Dann hat die Polizei genauso wie das Ordnungsamt die Pflicht die Kosten gering zu halten, also POL-Abfrage und rausklingeln.

Den Abschlepper rufen und dann solange warten bis der da ist, kommt zeitlich auf das Selbe raus. Zumal die entsprechenden Ordnungshüter für beide Sachen die gleiche Bezahlung erhalten und die Stadt so nur mehr durch die Gebühren bekommt.

Die ganze Sache ist in diesem Fall und zu dieser Uhrzeit einfach mal nicht mehr Verhältnismäßig... dann brauchen sich die Ordnungshüter auch nicht wundern, wenn ihr Ruf immer schlechter wird.

Autofahrer werden so abgezockt, weil man zahlt durch das Autofahren ja nicht schon genug.

Ein Kinderschänder bekommt dafür aber freie Kost und Unterkunft, perönliche Betreuung, nen Psycholgen wegen der schlechten Kindheit und kommt anschließend wieder frei, damit er den selben Scheiß nochmal macht... SUPER !!! Ich bin begeistert.

 

Sicherlich ist in einem Fall der Behinterung etwas fällig, aber das normale Ticket nach dem in der Nacht rausgeklingelt werden ist wohl Strafe genug, oder sollte deiner Meinung nach demnächst noch Gefängnis auf sowas stehen? :eek:

 

Gruß

Matze

 

P.S. Übrigens haben die Länder, Gemeinden und Kommunen kein Geld, um die Winterschäden an den Strassen zu reparieren... da frag ich mich doch, was machen die mit unserer Kfz-Steuer???

Thu Feb 11 18:51:07 CET 2010    |    Klotzfish

moin@all...

rein menschlich hast du recht, aber danach geht es hier ja gar nicht. das zauberwort heist "formaljurismus", augenmaß? fehl am platz.

 

merke: "...bück dich tiefer, bürger!".

 

das "die fetten jahre" lange vorbei sind wird eben auch hier deutlich, SIEH HIN, denn hamburg braucht "dein geld" und wird es sich auch holen, egal ob anwalt, oder nicht - einen fetten teil haben sie ja schon.

 

das ist alles von langer hand vorbereitet worden und die konsequenz des politischen willens: in hh und anderswo wurden und werden kontinuierlich freie öff. parkplätze "abgebaut", hamburg wird grüner, oder so - wie zynisch und politisch passend... kurvst du regelmäßig beim nachhausekommen und auch sonst wo permanent ca. 30min nach einem parkplatz durch die gegend (nur brötchen holen reicht, DEIN platz ist weg!), dann wird auch dem bravsten klar: "kfz-steuer, ja bitte, parkplätze für bürger, nein danke" benutz den öpnv, geh zu fuss usw... nach 5min nachdenken hat man weiter div. ansätze entdeckt... *grrrr*

 

das geld reicht auch in hh einfach nicht für ausreichend streusalz... DAS IST SO, PUNKT. da hilft auch kein heulen, wo die staatskohle zum einkauf geblieben ist (bankenkatastropheh, monsterarena am hafen usw usv...) ey, es wurde nur dein auto abgeschleppt, warum fährste auch keinen suv 4x4, dann wärste da rein gekommen!!!

 

was soll denn oma (82) sagen, die jetzt auf irgendeiner hh-intensiv ihre letzten stunden verbringt, weil sie wegen leerem kühlschrank trotz schweinewetter einkaufen MUSS und sich einen komplexen oberschenkelknochenbruch auf den glatten wegen und nicht geräumten übergängen mangels streumittel geholt hat?

 

da wäre eine klage angebracht, aber mit der heutigen rente hat mann oder frau trotz 45 beitragsjahre einfach keine mittel für den luxus einer rechtschutzversicherung über...

 

also, bleib locker, schluck die kröte ganz, zahle deine zusätzlichen 35 ocken und lächele dankbar.... der fehler ist ein anderer, du leidest nur unter den auswirkungen. vielleicht hilft die der alte spruch: "...man soll gutes geld nicht schlechtem hinterherwerfen."

 

ps: ich bin vor 20 jahren von hh-barmbek aufs dorf umgezogen, hier gibt es noch genug raum für menschen, ihre autos und keinen umweltplakettenwahn....

 

vg, frank

Thu Feb 11 18:58:23 CET 2010    |    Rostlöser17277

@ vr6 matze: Also jetzt mal langsam, was haben Kinderschänder mit Strassen räumen zu tun???? Desweiteren glaub ich hat die Polizei bei dem "Schneechaos" besseres zu tun als nach iwelchen Leuten zu suchen die blöd Parken, da ist es schon einfacher einen Abschleppdienst zu rufen, die Polizisten können dann denk ich mal gleich weiter ;)

 

@all:

 

Genau auf diese Antwort hab ich gewartet "Die Gehwege sind Hauseigentümer Sache. Die Strasse muss die Stadt räumen"

Ich weis das sie das "muss", aber iwann gehts halt nimma und sich dann darauf zu berufen find ich lächerlich! Zudem, wie soll denn wenn alles zugeparkt ist an der Stelle ein Schneepflug fahren???

 

Ich sag nur das man halt mal selber Hand anlegen kann wenn man halt einfach fast net in den Parkplatz kommt...

Wenn man nichtmal den Gehweg räumen muss und sonst auch nix weil das ja die Stadt oder sonstwer machen muss dann kann man ja wohl mal soviel Kraft (auch nach der Arbeit) zusammennehmen und mal schnell n bischen was wegschippen damit man Parken kann oder???

 

Naja ich will jetzt eigentlich auch garnicht rumdiskutieren ob da Feuerwehr etc noch durchgekommen wär, ich war ja nicht vor Ort. Aber WENN du im Weg stehst dann musst du halt mit der Konsequenz rechnen, meine Meinung!

Thu Feb 11 19:19:47 CET 2010    |    smhb0310

Ist aber so.. Unsere Gehwege sind perfekt prepariert. Inklusive Streu! Dafür zahle ich.

Die Stadt ist in der Bringschuld, dafür zahl ich auch ;)

Davon mal abgesehen ist es für jemanden mit Schaufel nicht praktikabel eine Straße komplett zu kehren, dafür braucht man Maschinen. Die hat die Stadt. Und mal eben einen Platz freischippen ist auch nicht, weil ich ja jeden Tag woanders stehe. Und ab 3 Tagen ist das nur noch Eis.

 

Das ist aber hier nicht die Frage.

 

Die Frage ist, ist es gerechtfertigt Abzuschleppen?

 

Dazu gibt es folgende Punkte:

 

Habe ich aktuell jemanden behindert -> nein

Muss jemand mit einem großen Auto ein oder mehrfach rangieren -> bezweifle ich, selbst wenn, dann rechtfertigt das ein Ticket! Sehe ich ein.

Die Polizei muss das kleinste Übel wählen, die Aktion muss Verhältnissmäßig sein. Ist das das, wenn man um 3:30 Uhr nachts abschleppt? Ich finde nicht.

 

Wie gesagt... Ersatzweise, warum nicht auf einen freien Stellplatz gestellt? Das kann ich Dir beantworten. Weil in Hamburg es die interne Anweisung gibt, es wird alles auf den Knast geschleppt. Der im übrigen mittlerweile richtig billig ist. Am Anfang haste für 24 Stunden mehr bezahlt. Und die fingen um 12 Uhr an und hörten um 12 Uhr auf. Wurdest Du also um 2 vor 12 eingeschleppt und hast 2 nach 12 abgeholt, dann haste 2x 24 Stunden bezahlt.. Da sind 60 Euro für die ersten 24 Stunden und jeder weitere Tag 10 mittlerweile richtig billig ;)

 

Ausserdem sollte man immer die aktuelle Situation mit hinzuziehen.

 

Nochmal:

 

Behindertenparkplatz ->abschleppen

Feuerwehrzufahrt -> abschleppen

 

alles ok, aber abzuschleppen, weil nachts um 3:30 eventuell ein Auto vorbeikommen könnte, das 3 mal rangieren muss, ist einfach überzogen!

Thu Feb 11 19:39:08 CET 2010    |    smhb0310

Hier nochmal ein Google Maps Screenshot..

 

Es sind alles Einbahnstraßen. Man fährt von links rein und dann einmal um den Block um in meine Straße zu kommen. Aus der biegste dann wieder rechts ab um aus dem Einbahnstraßen Gewirr rauszukommen.

 

Das bedeutet, dass die Feuerwehr ohne Probleme jede Straße ohne Beeinträchtigung anfahren kann.

Nach dem Brand, könnte es sein, das die da nur schwer um die Ecke kommen. Dann bin ich aber wach, weil ja mein Haus brennt! Dann fahre ich gerne weg.

 

Ich muss um 7 Uhr auf der Arbeit sein, das bedeutet im 6 Uhr losfahren. Da Schnee lag, wollte ich um 5:30 losfahren. Da schläft der Rest noch, weil fast nur Studenten da wohnen ;)


Thu Feb 11 19:45:19 CET 2010    |    salihbey

Gott seis gedankt, dass ich nicht in ne Großstadt wohnen will oder muss.

 

Wann immer ich in größeren Städten war, sei es München, Frankfurt oder Hamburg, ging ich immer mit nem feinen Ticket nach Hause.

 

Rekordverdächtig war es für mich in München, wo ich meinen Wagen nur 2!!(sic!) Minuten aus dem Augen liess, und in der Taxi Parkzone stehen liess, um eine Frage loszuwerden. Ich kam retour und schon hing der stolze bayerische ja mei, und passt schoch 60 Märker Rechnung unter der Scheibenwischer. Der Typ hatte sich wohl irgendwo versteckt und schnell aufgeschrieben und den M|st eingeklemmt gehabt. Später kam auch eine Rechnung per Post. Es war dieselbe Rechnung. Die wollen wohl auf Nummer sicher gehen.

 

Aber nach deiner Schilderung, klingt das nach Kassenklingelei.

Aber Rechtslage ist immer wieder fein verwirrend, und so dehnbar wie eine Kaugummi.

Thu Feb 11 21:55:49 CET 2010    |    Spannungsprüfer6144

Oh mann... was ein Pech.

Da bin ich ja Froh, dass ich am Dorf wohn. Meine Karre parkt auch nich 5m von der nächsten Ecke weg, und 3m breit is die Straße hier auch nich.

 

Aber ich finds besonders witzig, dass der Schneepflug (ja, der fährt hier durch), meinen Audi einfach zuschiebt, nur weil ich zur Arbeit laufe... 3m³ vorne, 3m³ hinten, und der Rest, der so stört auf die Fahrerseite geschoben, dass die Tür nich mehr aufgeht...

 

ES GEHT ALSO, wenn die nur Wollen. Ich erinner mich an den letzten Winter, als ich meine Eltern besucht hab, da hamse erst mit ner Großen Schneefräße und 2 Pritsche-LKW geräumt wo es ging, und danach sind die Hilfsdeppen mit der Orangenen Weste und ner 2-Takt-Fräse losgelaufen und haben die Riesigen Schneehaufen zwischen den Autos dezimiert.

 

Meine Meinung ist da ähnlich wie die vieler: Wenn die Stadt nich in der Lage ist ihrer Räumpflicht nachzukommen, dann sollen sie auch nachsichtiger mit den Anwohnern sein, wenn aufgrund besonderer Straßenverhältnisse kein ordnungsgemäßes Parken der Autos möglich is.

 

Was hier teilweise Autos auf zugeschneiten Landstraßen-Kreuzungen standen, das wäre im Notfall auch ne Behinderung für die FW gewesen... die warn sogar da... und haben die Straßen einfach gesperrt, statt knöllchen zu verteilen.

 

greetz

Thu Feb 11 22:11:21 CET 2010    |    Rostlöser17277

Naja die maps Bilder sind eigentlich garnicht aussagekräftig, wenn ich mir allerdings oben das 5. Bild (ich glaub das 5., das mit den autos links u rechts) dann bezweifel ich dass da ein grosses Feuerwehrauto durchkommt.

Ist im Prinzip auch egal, bist du zu weit in der Kreuzung gestanden (weniger als 5m Abstand) war es rechtens PUNKT.

Ob es auch anders gegangen wär kann man natürlich lang diskutieren, bringen tut es dir dann nichts!

Wenn du ausreichend Platz gelassen hast u dafür Beweisfotos hast dann würd ich mir das natürlich auch nicht gefallen lassen, das ist klar.

 

Das nächste was ich mich dann allerdings frag ist wieso keiner einen Aufstand macht wenn bei euch die Strasse nicht geräumt wird? Ich würd da das zuständige Amt solang nerven bis geräumt wird. Aufregen hier in Motortalk bringt da recht wenig ;)

 

Naja ich hoffe für dich das du da doch noch was bewegen kannst, ist ja nicht so das ich "gegen" dich bin, ich versteh eben nur diese Selbstverständlichkeitseinstellung mancher Leute nicht.

 

P.S.: Wie du schon sagst ist das Abschleppen bei euch anscheinend echt Megabillig. 24 euro pro tag???

Ich bin mal in Amsterdam abgeschleppt worden und hab für 3 stunden 150 euro gezahlt ;)

Thu Feb 11 23:26:04 CET 2010    |    juergen5

Betrachten wir doch mal ein paar Fakten:

 

A) STVO §12 Absatz 3) Satz 1:

Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den

Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.

 

 

B) STVO §12 Absatz 1) Satz 2:

Das Halten ist unzulaessig im Bereich von scharfen Kurven.

 

Das koennen durchaus auch deutlich mehr als 5 m sein, je nach den konkreten oertlichen

Gegebenheiten.

 

 

C) Sofern nicht durch Beschilderung beschraenkt oder verboten, haben die Fuehrer aller den

Zulassungsbestimmungen entsprechenden Fahrzeuge das Recht, jederzeit alle oeffentlichen

Strassen zu befahren.

 

Zulaessige Fahrzeuge sind u. a. LKW, Linienbusse incl. (Ein-)Gelenkbussen und Sattelzuege.

 

Koennen solche Fahrzeuge eine Strasse aufgrund von Falschparkern nicht ohne Rangieren befahren, so liegt eine durch die Falschparker verursachte Behinderung vor.

 

 

D) Konkret zur Feuerwehr Hamburg ist zu sagen, dass neben den eher kompakten Ruestwagen

insbesondere auch deutlich groessere Leiterwagen gefahren werden, es gibt Grossraum-

Rettungswagen auf Standard-Linienbusaufbauten - nicht zu reden von Kranwagen oder

Hubsteigern, die beiden letzteren kommen selten zum Einsatz.

 

Einige Massbeispiele:

Feuerwehr Ruestwagen (z. B. MB Atego 1528 AF) Laenge 7,55 m Breite 2,50 m Radstand 3,86 m

Feuerwehr Drehleiter DLK 23/12 (z. B. MAN 15.264 LC) Laenge 10,0 m Breite 2,40 m

Feuerwehr Grossraum-Rettungswagen (z. B. MB Citaro O 530) Laenge 12,0 m Breite 2,55 m

 

Das ist so einer http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/3198#/79054

Waere DER bei Dir um die Ecke gekommen?

 

 

E) In Wohngebieten herrscht nachts - mit der Spitze von etwa 01 Uhr bis 04 Uhr - eine besonders

gefaehrliche Lage vor, denn dann ist die maximale Anzahl der Anwohner anwesend.

Extrem verschaerfend kommt dazu, dass fast alle Anwohner zu dieser Zeit schlafen, also de facto

hilflos sind.

 

D) Die gezeigten Wohnbloecke im Stadtteil Piiiiiiiiiiep (da Du scheinbar nicht sagen willst, wo genau,

sage ich es auch nicht) sind alt, wesentlich vor und nach dem 2. Weltkrieg - und sind in Bezug auf

Brandschutz und Materialien nicht auch nur ansatzweise vergleichbar mit Neubauten: Es gibt

typischerweise hoelzerne Fussboeden, der gesetzlich vorgeschriebene zweite Rettungsweg (der

erste Rettungsweg ist das Treppenhaus, oft zumindest teil-hoelzern) ist die Feuerwehr mit

Leitern (Steckleitern bzw. eben einem Leiterwagen).

 

 

Zusammengefasst:

Du hast - offenbar aus Unwissenheit - mit Deinem (absichtlich) falsch geparkten Fahrzeug die oeffentliche Sicherheit in ganz erheblichem Masse gefaehrdet, ein sofortiges Abschleppen war da zweifelsohne angemessen.

 

Mein Tip waere, zu bezahlen und es dabei bewenden lassen.

Vor Gericht sehe ich - da noch weitere Umstaende zu Deinen Ungunsten wie die wetterbedingte Verkehrslage hinzukommen - nach dem, was aus Deinen Postings zu entnehmen ist, keine

Chance fuer Dich.

 

Ach ja: Alles nur IMHO, Rechtsberatung ist das keine!

 

Und ich weiss natuerlich, dass ich hier die Spassbremse bin - ist im Interesse der Sache aber egal...

Fri Feb 12 00:09:07 CET 2010    |    juergen5

game-junkiez schrieb:

 

Üble Geschichte,

dich mich irgendwie an Raubrittertum erinnert;)

 

 

Hier in Hamburg? Nein, sicher nicht, es gibt wenige "Knoellchen" und noch viel seltener wird abgeschleppt:

In Hamburg sind ueber 700.000 PKW zugelassen, zusaetzlich gibt es relativ viele Aus-billigeren-Versicherungsbezirken-Nicht-Ummelder, Unter-der-ganzen-Woche-Einpendler etc., so dass man sicher von 750.000 PKW ausgehen kann.

Der "Auto-Knast" ist laecherlich klein: Gib bei Google Earth als Adresse ein

Ausschläger Allee 177 20539 Hamburg und gehe dann von der Markierung vier Plaetze am oberen Strassenrand nach links, das ist er (zwei gelbe Schlepper sind zu sehen), das sind dann gerade mal etwa 100 Plaetze...

...und dann ist der Platz praktisch nie voll - wenn man sieht, wie bei mir vor der Tuer (anderer Hamburger Stadtteil) in Massen dreist und extrem verkehrsgefaehrdend sowie ebenso in Massen in Feuerwehrzufahrten geparkt wird, ist das dann aber auch kein Wunder...

 

Knoellchen pro 100 gemeldete Fahrzeuge im ersten Halbjahr 2009 in Staedten ab 100.000 Einwohnern. (Quelle: merkur-online.de):

Offenbach..127

Koeln.........110

Ulm...........109

Mainz..........98

Kassel.........92

Frankfurt.....96

Hannover.....89

Berlin..........86

Muenchen....84

Luebeck.......83

Koblenz.......80

Rostock.......77

Duisburg......70

Erlangen......70

Duesseldorf..68

Freiburg.......66

Wuerzburg...63

Kiel.............58

Leipzig.........58

Augsburg.....57

Dresden.......56

Regensburg..47

Hamburg......34

Nuernberg....30

Fuerth.........27

Ingolstadt....26

Hamm..........19

Hildesheim....14

 

Wie man sieht, steht Hamburg sehr weit hinten.

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Erster "ausgezeichneter" Block

Mein Blog hat am 09.02.2008 die Auszeichnung "Blogempfehlung" erhalten.

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Mein S Line Audi A38P 04

Motor Motorbauart Reihen-4-Zylinder, Ottomotor mit Benzindirekteinspritzung, Massenausgleichsgetriebe, Vierventil-Technik, zwei oben liegende Nockenwellen (DOHC), kontinuierliche Einlassnockenwellenverstellung, Schaltsaugrohr, K&N Filter Leistung Hubraum 1984 cm3 Max. Leistung 110 (150)/6000 kW (PS) bei min -1 Max. Drehmoment 200/3500 Nm bei min -1 Motormanagement Vollelektronisch mit E-Gas, Bosch MED9 Abgasreinigungssystem Motornaher 2-stufiger Metallkatalysator, NOX-Adsorber im Unterboden, Abgasrückführung, Oettinger Edelstahl Endschalldämpfer 2 x 76mm, abgeschrägt mit Siebeinsatz Kraftübertragung Antriebsart Vorderradantrieb, Elektronische Differentialsperre EDS über Bremseingriff an allen angetriebenen Rädern, Antriebs-Schlupf-Regelung ASR, Elektronisches Stabilisierungsprogramm ESP mit Bremsassistent Kupplung Hydraulischer Drehmomentwandler mit geregelter Überbrückungskupplung Getriebeart 6-stufige tiptronic mit Dynamischem Schaltprogramm DSP, Schaltwippen am Lenkrad Fahrwerk Vorderachse McPherson-Federbeinvorderachse mit unteren Dreiecksquerlenkern, Aluminium-Hilfsrahmen, Rohrstabilisator, S Line Sportfahrwerk Hinterachse Vierlenker-Hinterachse mit getrennter Feder-Dämpfer-Anordnung, Hilfsrahmen, Rohrstabilisator, S Line Sportfahrwerk RäderSommerAluminium-Gussräder 7,5 J x 18" ET 54 5 Arm Design (quattro GmbH)WinterAluminium-Gussräder 7,5 X 17" ET 56 AmbitionSommerReifen 225/40 R 18" Michelin Pilot Sport IIWinterReifen 225/45 R 17" Dunlop M3 WintersportSpurverbreiterungenH&R System DR 20mm vorne + H&R System DRA 40mm hinten Bremssystem Bremssystem Zweikreisbremsanlage mit diagonaler Aufteilung, Anti-Blockier-System ABS mit Elektronischer Bremskraftverteilung EBV, hydraulischer Bremsassistent, zweistufige Kennlinie des Bremskraftverstärkers (Dual Rate), Scheibenbremsen vorn/hinten, vorn innenbelüftet, green stuff Sportbremsbelege Lenkung Lenkung Elektromechanisch, geschwindigkeitsabhängige Lenkunterstützung, aktive Rückstellunterstützung, automatische Geradeauslaufkorrektur, Lenkrollradius spurstabilisierend, Wendekreis ca. 10,7 m Gewicht Leergewicht 1305 kg Zul. Gesamtgewicht 1865 kg Zul. Dachlast/Stützlast 75/75 kg ungebremst 690 kg bei 12% Steigung 1400 kg bei 8% Steigung 1700 kg Volumen Gepäckraumvolumen 350 l Tankinhalt, ca. 55 ca. l Fahrleistung Höchstgeschwindigkeit 214km/h Beschleunigung 0-100 km/h 9,3 s Verbrauch Kraftstoffart SuperPlus bleifrei 98 ROZ städtisch 11,5 l außerstädtisch 6,0 l insgesamt 8,0 l CO2-Emissionen 192 g/km Emissionsklasse (94/12/EG) EU4 Versicherungsklassen Haftpflicht 15 Vollkasko 18 TeilkaskoZusatzausstattungDiebstahlwarnanlage mit Abschleppschutz durch Neigungswinkelsensor (abschaltbar), inklusive Innenraumüberwachung (abschaltbar), bordspannungsunabhängiges Signalhorn (Back-up-Horn), zur Überwachung von Türen, Front und Gepäckraumklappe Radioanlage concert mit Lautsprechern vorn und hinten; mit CD-Laufwerk, 12 Stationsspeicher, Empfangsbereich FM (UKW) und AM (MW, LW), Softkey-Bedienkonzept und zweizeiliges Display, Gesamtleistung 140 Watt, 8 Lautsprecher inklusive Centerspeaker und Bassreflexbox, CD-Wechsler-Steuerung, Antennendiversity BOSE Soundsystem 10 Hochleistungslautsprecher, 6-Kanal-Verstärker mit einer Gesamtleistung von 195 Watt und dynamischer Fahrgeräuschkompensation; das System ist auf die Akustik des Innenraums abgestimmtGlasschiebedachAusstattungslinie : Ambition + S-Line plus (quattro GmbH)S-Line Dachkantenspoiler (quattro Gmbh)Licht und GepächraumpaketXenon-ScheinwerferNotradRaucherausführung