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andyrx

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Fri Jan 14 17:25:57 CET 2011    |    andyrx    |    Kommentare (197)    |   Stichworte: Landstrasse, Nässe, Optiker, Regen, Reifen, Scheibenwischer, Schleicher, Sicherheit

Moin Motortalker,

die letzten Tage war es ja eher herbstlich nass und mild....von Schnee keine Spur mehr😰

klar es hat auch mal etwas mehr geregnet und schon sind auf der Bundesstrasse oder Landstrasse einige Schleicher mit 50-60km/h unterwegs die alles aufhalten....nun in der Abenddämmerung muss man dann auch schon mal konzentriert fahren und denn Scheibenwischer auch mal einschalten...dennoch kann man dann auch mal 80-90 oder auch die erlaubten 100km/h fahren.

entweder sollten diese Autofahrer mal einen Optiker aufsuchen oder auf ihr Aussenthermometer sehen den dort ist erkennbar dass es bei +7-9° Grad garantiert nicht glatt ist.

nebenbei es waren ortskundige Fahrer aus dem Landkreis SE und IZ wo ich dieses Schleicherphänomen gehäuft antreffen konnte...also nichts von wegen unbekannte Strecke😉

man muss ja nicht um die Kurven driften oder Geschwindigkeitsrekorde aufstellen....aber ein wenig zügiger als 50-60 darf ruhig gefahren werden😮

mfg Andy

typisch deutsches Wetter...Regen
Typisch deutsches Wetter...Regen

Tue Jan 18 14:32:03 CET 2011    |    LeiderHeiser

@webbjoern

Bravo. Danke drücken geht hier leider nicht. Genau von dieser deiner Einstellung müsste es mehr geben.

Tue Jan 18 14:47:44 CET 2011    |    Habuda

Ich denke die meisten haben ja auch Verständnis dafür, wenn jemand nicht die zulässige Geschwindigkeit fahren möchte, bzw sich nicht traut solange diese Person dann dem nachfolgenden Verkehr eine zügige Weiterfahrt ermöglicht. Dies ist ja sehr einfach durch kurzes Anhalten in einer Anhaltebucht oder schlichtes Rechtsfahren + Blinker rechts machbar, aber man sieht es nie!

Sondern manchmal wird auf recht engen Straßen ja noch mittig gefahren, sodass man nichtmal überholen kann oder gar kurz beschleunigt, wenn man überholen möchte. Nur weil diese Personen den Oberlehrer spielen möchten. Das hat dann eben auch nichts mehr mit "Freie Fahrt für freie Bürger" zu tun sondern erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

Tue Jan 18 15:10:23 CET 2011    |    Achsmanschette15

Zitat:

und vor allem freie Geschwindigkeitswahl innerhalb der Limits haben.

weit gefehlt!

langsamfahren darf nur, wer einen triftigen grund hat...

prinzipiell gelten die zhg's nur für ideale umstände...wenn allerdings auf einer straße wo 100 erlaubt ist, 99 autos mit diesen 100kmh fahren...und einer mit 60kmh, ist irgendwas faul...

da sind wir dann an dem punkt, wo das langsamfahren begründet werden muss! und nun nenn mir mal einen triftigen grund fürs langsamfahren...

KEINE gründe sind:
-den persönlichen spritsparrekord aufstellen
-magelhafter technischer zustand des fahrzeuges
-der eigene "mangelhafte" gesundheitliche zustand

sollte nun einer auf die idee kommen, seine geschwindigkeit damit zu rechtfertigen, das er nixmehr sieht und eine eingeschränkte reaktionsfähigkeit hat, muss er damit rechnen, das er den führerschein nach besuch beim amtsarzt abgenommen bekommt...(soweit die theorie)

in der praxis sieht das ganze so aus, das man sich dann von sonem blinden maulwurf anhören darf "ich fahr zeit xx-jahren unfallfrei" und er für sein blockieren der spur ohne nachfolgenden das überholen zu ermöglichen i.d.r. straffrei davonkommt...

insofern, wer für sich das RECHT in anspruch nimmt, das limit zu unterschreiten, sollte bedenken, das er in der PFLICHT ist, nachfolgenden das überholen -notfalls durch anhalten- zu ermöglichen.....

und solange 99,9999% weiterhin stur die spur blockieren, brauchen wir über irgendwelche "rechte" der schleicher erst garnicht zu diskutieren!

Tue Jan 18 15:46:37 CET 2011    |    Kurvenräuber136542

Ich selber würde auch keine 60 fahren wo 100 erlaubt sind, aber eben diese 60 sind gesetzlich genauso zulässig wenn sich jemand momentan nicht schneller traut.
Die echte Gefährdung geht erst dann los, wenn von ganz hinten an der Kolonne vorbei überholt wird, ohne dem ersten hinter dem langsamen Fahrzeug bei der ersten wirklich sicheren Gelegenheit das Überholen einzuräumen (leider ganz normaler Alltag). Jemand der 60 fährt gefährdet den Verkehr primär nicht.

Wir leben überdies in Zeiten, in denen immer mehr ältere leute Auto fahren. Und auch wenn es sehr viel von denen gibt, die geistig und physisch fit sind: die Reflexe sind etwas langsamer. Wer möchte darüber entscheiden wer wann noch fahren darf und diesen Menschen das Recht auf Mobilität nehmen? Im gleichen Zug müßte dann auch ein Test eingeführt werden, der altersunabhängig die Fähigkeit Verantwortung zu übernehmen checkt (dann hätten wir etliche Autofahrer aller Gruppen weniger).

Was das Thema Spurblockierer angeht: wahrscheinlich haben es 99,999% aller Schnellfahrer auch nicht nötig, auf der AB auch mal wieder rechts zu fahren. Leute die die linke Spur gepachtet haben weil sie Angst haben ihre Priorität zu verlieren sind Alltag und machen es dem normalen Verkehr unnötig schwer sich zu strecken indem sie so notwendige Überholvorgänge an LKW vorbei erschweren.

Tue Jan 18 16:05:18 CET 2011    |    Spurverbreiterung2626

Da liegst du mal wieder total falsch un zeigt nur, dass du keine Ahnung von anderen Verkehrsteilnehmern hast. Wenn ich schnell fahre, dann wechsel ich immer auf die rechte Spur, auch wenn niemand von hinten kommt und ich auf der rechten Spur in 1KM Entfernung ein LKW zu sehen ist. Selbst auf dreispurigen BAB benutze ich die rechte Spur, selbst wenn ich dabei andauern drei Spurwechsel machen muss, weil viele auf der mittleren Spur nicht auf die "LKW-Spur" wechseln wollen, selbst wenn kein LKW am Horizont zu sehen ist.

Tue Jan 18 16:22:11 CET 2011    |    Kurvenräuber136542

@ Fruchtzwerg:

Perfekt! Dann fährst Du wie ich, ich mache es genauso, wobei ich mich an Tempo 130 orientiere.

Natürlich gibt es genausowenig 99,999% Blockierer die schnell fahren wie 99,999 Blockierer die schleichen!

Das Blockieren werfen sich beide Seiten im gleichen Maße vor. Deshalb: Rechts wenn immer es geht heißt die Devise. Dann sollte der Verkehr etwas besser laufen.

Grundsätzlich ist es aber oft so: man erwartet eine wesentlich höhere Geschwindigkeit von einem Fahrzeug daß sich permanent auf der linken Spur nähert. Allzuoft ist die reelle Geschwindigkeit aber zu niedrig um ein dauerhaftes Verbleiben auf der linken zu erfordern. Man selber wartet dann aber trotzdem mit dem Überholvorgang, und wartet......

Tue Jan 18 16:42:20 CET 2011    |    Achsmanschette15

Zitat:

Wer möchte darüber entscheiden wer wann noch fahren darf und diesen Menschen das Recht auf Mobilität nehmen?

falls du es nicht wissen solltest...aber entsprechende "tests" sind schon lange zum erwerb der lkw/bu-führerscheine nötig und darüberhinaus müssen die untersuchungen regelmäßig wiederholt werden damit der schein nicht abläuft...da fragt auch keiner nach, ob diese leute dann noch ihren beruf ausüben können usw...

insofern hätte ich absolut nichts, gegen regelmäßige "tauglichkeitsuntersuchungen" zum erhalt des führerscheines....!

Tue Jan 18 16:55:03 CET 2011    |    Kurvenräuber136542

Sicherlich, ich würde generell auch für regelmäßige Tests plädieren, aber die Frage ist, wie man neben rein physisch nicht geeigneten Fahrern sinnvoll psychologisch oder mental nicht geeignete Leute filtert. Das wäre extrem aufwendig und teuer und könnte gegen Grundrechte verstoßen aber es sind wahrscheinlich gerade die letzteren die zum Großteil der Gefährdung beitragen....

Tue Jan 18 17:13:30 CET 2011    |    Reifenfüller50114

Magirus, wo steht, dass man mit 60km/h nicht auf der Landstrasse rumzuckeln darf? Z.B. Traktoren etc müssen, wenn sich hinter ihnen ein Stau bildet ein Überholen ermöglichen. Ich denke da steht noch nicht mal etwas von stehen bleiben. Alle anderen dürfen so schnell fahren wie sie wollen, solange sie den Verkehr nicht massgeblich behindern. Das ist bei 60km/h sicher nicht der Fall, ausserdem kann auf der Landstrasse meistens innerhalb einer gewissen zumutbaren Strecke überholt werden.

Also, wo steht das?

Tue Jan 18 17:17:55 CET 2011    |    freddi2010

@webbjoern

Endlich einer, der mit einem gewissen Abstand und gesundem Menschenverstand die Sache betrachtet🙂
Wenn ich lese, wie hier manche darauf pochen, auch auf Staats- und Landstraßen freie Fahrt zu haben😕 Geht es noch?? Kann man jemanden zwingen, auf Staats- und Landstraßen Tempo 100 zu fahren, wenn ihm gerade nach Tempo 90 ist?? Muss er zuvor erst rechts ranfahren und anhalten, die Hinterleute vorbeilassen, um sich dann wieder in den Verkehr einreihen? Nach ein paar hundert Metern ist er  halt dann der letzte in der Schlange hinter einem Lkw - die tun hier alle so, dass auf Straßen abseits der BAB nur Verkehr nur so rollte🙄   Danach hält der Trecker den Verkehr auf, dann kommt eine kleine Baustelle oder es ist der Winterdienst unterwegs - man bekommt einfach keine FREIE FAHRT.Regnen tut es auch nicht ewig und immer. Und tut nicht so, als wenn der "Regenschleicher" 30 oder 50 km vor Euch her gefahren wäre. Den hat man doch bei der erstbesten Gelegenheit überholt😁 Ansonsten nehmt die paar Minuten Zeit auf Euch, Geduld ist nicht nur eine Tugend, sondern auch eine Stärke.

Tue Jan 18 17:25:16 CET 2011    |    Reifenfüller50114

Also ich finde Staus toll. Gestern habe ich z.B. am Knie meiner Frau einen kleinen Leberfleck entdeckt, der aussieht wie ein Herz. Und das nur, weil ein Traktor mit Güllefass vor mir fuhr. Nein, ich habe abends keine weiteren gefunden, obwohl ich mir sehr viel Mühe gegeben habe.

Leute, das Leben besteht nicht nur aus Kilometer schrubben.

Tue Jan 18 17:29:29 CET 2011    |    Dr.Doom23BS

moin,

ich könnte das ganze noch um "extreme schneeschleicher" erweitern.

am 23.12. letzen jahres kam ich auf die grandiose idee 280km auf der A2 hinter mich bringen zu müssen um meinen vater zum weihnachtsfest zu besuchen.

ich bin im eisregen zentrum niedersachsen losgefahren, (A2 bei BS) bis zur landesgrenze zu NRW war das fahren nicht angenehm, man konnte den unterschied zw. regen und eis nicht wirklich erkennen. also mit max 40 km/h unterwegs gewesen. kurz hinter der landesgrenze zu NRW wandelte sich der regen in schnee. nach kürzester zeit war der linke spur nicht befahrbar also konzentrierte sich alles auf die mitte... sowohl in der mitte als auch auf der rechten spur waren "loipen" vorhanden. aber alles fuhr mit circa 40-50km/h in der mitte weil sich keiner traute seine "loipe" zu verlassen. ich bin dann völlig gandenlos auf der rechten spur für über 6km an jeder menge autos vorbeigefahren. dann tauchte ein lkw vor mir auf (obwohl diese eig. fahrverbot hatten) und ich wechselte zurück in die mitte. bei der nächsten größeren lücke das selbe spiel und die auto hinter mir fuhren zum teil auch rechts an allen "schleichern" vorbei.

ich habe für diese 280km genau 6 stunden und 45 minuten gebraucht, wenn ich hinter den "angsthasen" geblieben wäre hätte die fahrt noch min. 30-45min länger gedauert.

Tue Jan 18 17:30:51 CET 2011    |    Spurverbreiterung2626

Du sollst dich beim Fahren auf den Verkehr konzentrieren und nicht auf den Hautkrebs deiner Frau. Egal ob bei 250 oder 30.

Tue Jan 18 17:37:59 CET 2011    |    Reifenfüller50114

fruchtzwerg, meine Frau hat kein Hautkrebs und sie ist weder 250 noch 30 Jahre alt.

Tue Jan 18 17:58:11 CET 2011    |    Achsmanschette15

Zitat:

Magirus, wo steht, dass man mit 60km/h nicht auf der Landstrasse rumzuckeln darf?

60kmh werden nicht explizit aufgeführt! ansonsten:

Zitat:

StVO §3 (2)
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Zitat:

Z.B. Traktoren etc müssen, wenn sich hinter ihnen ein Stau bildet ein Überholen ermöglichen.

nichtnur traktoren, ALLE verkehrsteilnehmer müssen nachfolgenden das überholen ermöglichen...hier solltest du dir insbesondere den §5 der StVO aufmerksam lesen...

Zitat:

Ich denke da steht noch nicht mal etwas von stehen bleiben.

dabei hat dich dein denkapparat im stich gelassen!

Zitat:

StVO §5(6)
...er Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist....

Zitat:

Das ist bei 60km/h sicher nicht der Fall

ob du den verkehrsfluss mit 60, bei vertretbaren 100 maßgeblich behinderst oder nicht...entscheidet NICHT der schleicher, sondern die anzahl der nachfolgenden! überlicherweise wird hier von einer "fahrzeugschlange" geredet sobald min 3 autos sich aufstauen...

Zitat:

Also, wo steht das?

die stvo ist dürfte dir ja bekannt sein? die wesentlichen § habe ich ja genannt...ansonsten kannst du dir entsprechende schleicher-urteile er'googel'n

Tue Jan 18 18:17:01 CET 2011    |    Reifenfüller50114

war eben beim Nachbar, der ist Polizist. Der meint, das würde nur für echt langsam fahrende Fahrzeuge gelten, sozusagen "bauart bedingt".

Das Problem sei der triftige Grund. Der kann alles sein. Keiner muss ein Überholen ermöglichen, er darf allerdings ein Überholen nicht behindern.

In 30 Berufsjahren hat er zumindest niemanden zur Ordnung gemahnt, nur weil er langsam gefahren ist.

Um ehrlich zu sein, ich würde mich nicht vom Gesetz nötigen lassen, schnell zu fahren. Klar, wenn ein Stau entsteht und ich wirklich nur aus Spass langsam dahingleite, ermögliche ich auch das Überholen. Aber deswegen stehen bleiben, no Sir. Ich denke mal da interpretierst du das Gesetz falsch.

Tue Jan 18 18:23:35 CET 2011    |    andyrx

ich nenn es mal Sozialverhalten im Strassenverkehr....wer unnötig schleicht und den Großteil der anderen Verkehrsteilnehmer ungerührt und ohne mit der Wimper zu zucken aufhält,hat eben kein Sozialverhalten sondern handelt egoistisch und selbstgerecht😰

man muss doch merken wenn vor einem alles frei ist und hinter einem sich eine lange Kolonne bildet....wer das über längere Zeit auch nicht merkt sollte seine Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen😉

mfg Andy

Tue Jan 18 18:25:22 CET 2011    |    freddi2010

Dann verstoßen alle Lastzüge, die als sog. Mutterschweine ein bis zwei Dutzende Pkws hinter sich im Schlepptau haben, ständig gegen die StVO § 5(6)😁

Tue Jan 18 18:46:50 CET 2011    |    Reifenfüller50114

komisch Andy, ich fahre seit 34 Jahre Auto und ich bin noch nie in die Situation gekommen, dass man mir nicht zumuten konnte, hinter einem langsam fahrenden her zu fahren, um ihn dann zu überholen.
Ich meine neben einem Sozialverhalten sollte man auch eine Sozialkompetenz und vorallem Nerven haben. Wer an solchen kleinen Ansprüchen scheitert, dem gehört der Führerschein abgenommen.

Und das Motto: "Platz da, seid sozial, ich komme" hat mit Sozialkompetenz garnichts zu tun. Alleine der Anspruch, dass andere sich einem selbst gegenüber sozial verhalten sollen, obwohl sie selbst keine soziale Regung erwarten können, ist alleine schon herb.

Tue Jan 18 18:51:47 CET 2011    |    Achsmanschette15

Zitat:

war eben beim Nachbar, der ist Polizist.

ich war eben bei meinem nachbar...der ist malermeister und hält zwei hunde 🙄

Zitat:

Der meint, das würde nur für echt langsam fahrende Fahrzeuge gelten, sozusagen "bauart bedingt".

wenn dies für bauartbedingt "beschränkte" fahrzeuge gelten würde...würde dies entsprechend dabeistehen...

Zitat:

Das Problem sei der triftige Grund. Der kann alles sein.

ebenfalls falsch!

der "triftige" grund muss vom schleicher nachgewiesen werden! den eigenen spritsparrekord brechen zählt z.b. nicht dazu...

Zitat:

Keiner muss ein Überholen ermöglichen,

den entsprechenden § in dem wasserfest, schwarz auf weiß geschrieben steht, das langsamfahrer nachfolgenden, das überholen ermöglichen müssen, habe ich weiter oben bereits zitiert...

Zitat:

Ich denke mal da interpretierst du das Gesetz falsch.

so?

also die genannten § lassen zumidnest für mein verständniss recht wenig spielraum für "interpretationen"...das dort irgendwelche zusätze gelten würden, hast DU bzw. dein nachbar hinzuerfunden!

Zitat:

Alleine der Anspruch, dass andere sich einem selbst gegenüber sozial verhalten sollen, obwohl sie selbst keine soziale Regung erwarten können, ist alleine schon herb.

bingo! du triffst den nagel auf den kopf!

und deswegen erhält ein schleicher, der von anderen erwartet das sie sich ihm gegenüber sozial verhalten obwohl er selbst keine soziale regung macht und das überholen ermöglicht, zumidnest von mir, weder respekt noch mitleid oder gar verständnis!

mit dem satz hast du dir gerade ein eigentor geschossen!

Tue Jan 18 18:55:56 CET 2011    |    Federspanner2971

Hallo zusammen,

Ich hab es zwar hier schoneinmal gepostet:

Zitat:

§3 StVO
Geschwindigkeit
(1)
1. Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.

2. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Wenn es

seine persönlichen Fähigkeiten

nur zulassen mit 60km/h zu fahren, dann darf er nur 60km/h fahren. Würde der Fahrer dann schneller fahren, obwohl das Tempolimit es zulässt, dann würde er gegen §3/2 verstossen.

Tue Jan 18 19:15:48 CET 2011    |    Reifenfüller50114

Magirus: nein, kein Eigentor. Ich hab dich genau richtig eingeschätzt.

Autoglasmeister war so nett und hat mal nachgeschaut. Danke AGM. Also wieder wurde nur teilweise zitiert. Und die Aussagen nach eigenem Gutdünken verändert.

Und jemand der anderen gegenüber weder Respekt, Mittleid noch Verständnis hat, von Sanktionen war ja auch mal die Rede, den schliesse ich mal schnell aus der sozialen Gemeinschaft aus. Der gehört einfach nicht dazu. Und amen.

Gruß an deinen Maler mit den Hunden.

Tue Jan 18 19:22:23 CET 2011    |    FrankBTF

Es gibt kaum mal eine Landstraße mit vorgeschriebener Mindestgeschwindigkeit.
Auf der AB, und Kraftfahrstraße in Deutschland ist diese vorgeschrieben. 60, aber die muss er nicht fahren. Das KFZ muss nur für diese Geschwindigkeit zugelassen sein, und muss in der Ebene in der Lage sein diese zu erreichen.
Sonst gilt eben immer wieder, ich darf so langsam fahren wie ich möchte, ich darf aber eben keinen behindern.
§3 StVO (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Ergänzend hierzu:

§5 StVO (6) (Satz 2) Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

Also wenn der Schleicher dem nachfolgenden Verkehr die Möglichkeit zum überholen einräumt, dann ist alles ok. Aber die sind eben der Meinung, es geht nicht schneller.
Wenn ich mit den Bagger unterwegs war, musste ich auch öfter mal rechts ran.(Obwohl das eigentlich auch nicht geht, darf ja den Grünstreifen nicht kaputt fahren)
Wenn man mal so überlegt, das die LKW eigentlich nur 60 fahren dürften...dies Gott sei Dank meist nicht tun!!!
Müssen die dann auch rechts ran?? Bietet sich denen überhaupt eine Gelegenheit?? Sehr selten denke ich mal...
Eins habe ich schon fest gestellt. Im nächsten Ort, habe ich den Schleicher wieder hinter mir 😁
Oft frage ich mich, für was, oder für wen überhole ich überhaupt?? 😁
Aber versucht unsere älteren Mitbürger zu akzeptieren, wir werden auch älter, oder sind es gar schon. Man kann(darf!) diesen alten Herrschaften nicht einfach ihre Mobilität nehmen.

Tue Jan 18 19:33:18 CET 2011    |    Achsmanschette15

Zitat:

Also wieder wurde nur teilweise zitiert. Und die Aussagen nach eigenem Gutdünken verändert.

🙄

hier nochmal EXTRA für dich die entsprechenden kompletten § mit quellverlinkung, da du anscheinend nicht in der lage bist google zu bedienen...

Zitat:

StVO §3: Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
2. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
3. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

Zitat:

StVO §5: Überholen
(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

des lesens wirst du ja wohl mächtig sein? ob du das dann auch verstehst, steht auf einem anderen blatt...

Zitat:

von Sanktionen war ja auch mal die Rede

für unnötiges langsamfahren sieht der bundeseinheitliche tatbestandskatlog 20€, für das nicht-überholen lassen nachfolgender fahrzeuge 10€ als strafe vor...

Tue Jan 18 19:37:23 CET 2011    |    FrankBTF

da fahren 20 Leute 50, und einer zeigt alle an, wegen "Schleichen". Der Richter verknackt dann den Anzeiger, wegen "Raserei" 😁

Wed Jan 19 00:43:21 CET 2011    |    Habuda

Toll, die Polizisten sind doch selbst kein bisschen besser. Hatte gerade auch wieder einen Streifenwagen vor mir und dieser fuhr in der Stadt auf einer Vorfahrtsstraße mit 30-35, manchmal 40 vor durch die Gegend. Und das ist keine Seltenheit.

Welche Optionen habe ich dort eigentlich? Überholen geht ja eigentlich nicht, da ich ja mit mind 20km/h mehr überholen müsste und somit wieder zu schnell wäre. Lichthupe innerorts oder gar hupen? Letzeres wohl eher gar nicht, da Ruhestörung um diese Zeit.

Wed Jan 19 05:50:43 CET 2011    |    Rostlöser144

Zitat:

19.01.2011 00:43 | Habuda

Toll, die Polizisten sind doch selbst kein bisschen besser. Hatte gerade auch wieder einen Streifenwagen vor mir und dieser fuhr in der Stadt auf einer Vorfahrtsstraße mit 30-35, manchmal 40 vor durch die Gegend. Und das ist keine Seltenheit.

Vielleicht suchen die einen Gesetzesübertreter. Oder sie halten Ausschau nach Verbrechen im Allgemeinen. Streife fahren nennt man sowas.

Zitat:

Welche Optionen habe ich dort eigentlich? Überholen geht ja eigentlich nicht, da ich ja mit mind 20km/h mehr überholen müsste und somit wieder zu schnell wäre. Lichthupe innerorts oder gar hupen? Letzeres wohl eher gar nicht, da Ruhestörung um

Du kannst schon überholen, aber du kannst dich dann auch darauf einstellen dass das anschließende Gespräch mit den Beamten (bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle) eine längere Verzögerung nach sich zieht als eine Fahrt hinter dem langsamen Streifenwagen.

Ich sehe keinen Grund mich mit der Rennaufsicht anzufreunden. Abstand halten und gemütlich dahinter bleiben.

Wed Jan 19 09:06:00 CET 2011    |    freddi2010

@Habuda

Möglicherweise bist Du eines Tages froh darüber, wenn ein mit vier Augen besetztes Streifenfahrzeug Ausschau hält nach einem gestohlenen Fahrzeug (könnte auch Deines sein, was ich Dir nicht wünsche) oder nach einem in der Gegend umher streifenden Einbrecher. Vor dem Ärgern bitte Gehirn einschalten😁

Wed Jan 19 12:02:17 CET 2011    |    Habuda

Habe ich irgendwo geschrieben, dass es mich übermäßig geärgert/genervt hätte oder habe ich den Grund für deren langsame Fahrt wissen wollen?

Ich wollte wissen welche Optionen mir bleiben, damit ich meine Fahrt mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fortsetzen kann und nicht hinter dem Streifenwagen hertuckern muss oder eine Straftat/Nötigung o.ä. begehe. Schliesslich ist es wichtig zu wissen was man darf und was nicht.

Oder eventuell hat ja jemand schon Erfahrungen mit eben dieser Situation gemacht und weiß daher, dass die "Bullen" nur darauf warten, dass jemand überholt um ihn dann anzuhalten (mag es ja sicherlich auch geben).

Wed Jan 19 12:11:03 CET 2011    |    FrankBTF

Also ich überhole immer. 10 schneller reichen. Und wenn du vorher laut Tacho 40 gefahren bist, und dann mit 60 vorbeiziehst, sehe ich 0 Probleme.
Bei uns ist eine Strecke bis 22 Uhr 70. 22:01 habe ich direkt zum überholen angesetzt.
Ich habe die Polizei oft überholt, und hatte deshalb noch nie Ärger.

Wed Jan 19 14:21:25 CET 2011    |    freddi2010

@habuda

Ich denke, wenn Du mit angemessener Geschwindigkeit und gebotener Sorgfalt die Cops überholst, machst Du nichts falsch. Ich denke, dass man mit der Zeit ein Gefühl dafür entwickelt, was die Beamten reizen könnte oder was nicht. Die Polizisten werden erst dann nachdenklich wenn jemand allzu forsch um sie herumkurvt🙄 
Wer übrigens Bulle sagt statt Polizist , hat m. E. kein gutes Verhältnis zu unseren Gesetzeshütern😁 

Wed Jan 19 19:41:45 CET 2011    |    notting

@freddi2010: Also zu uns in die Gegend kommt die Polizei nur, wenn sie gerufen wird. Die sind wohl zu sehr mit der Innenstadt und den Landstraßen ringsherum beschäftigt.

notting

Fri Jan 21 11:41:31 CET 2011    |    LeiderHeiser

Ging es eingang nicht um "Regenschleicher"? Die Frage ist doch, a) welche Geschwindigkeit angemessen ist und ob b) Regen ein "trifftiger Grund" ist, 50-60km/h bei Limit 100km/h zu fahren.

Meine Einschätzung
a) kommt auf die Regenintensität an (Bei einem Wolkenbruch bin ich auf einer BAB auch schon mit <40km/h gefahren)
b) ja, aber kommt auf den Regen an..

Fri Jan 21 20:09:04 CET 2011    |    Multimeter30590

Hehe naja wenn man ein so schwach motorisiertes Auto hat, dass man nicht überholen kann muss man halt hinterherfahren 😁 das ist halt das ewige Schicksal der 200D Fahrer 😁

Fri Jan 21 23:27:13 CET 2011    |    Duftbaumdeuter12443

@Freddi2010,

ich nenne die nicht nur Bullen! Das sind für mich die modernen Raubritter des 21. Jahrhunderts oder noch andere Ausdrücke die ich hier besser für mich behalte! 😠

Zum Thema, 75% der Bevölkerung kriecht doch sowieso nur noch durch die Gegend! Die, die zügig fahren sind eine stark Aussterbende Spezies! Der Spaß am fahren vergeht einem von Jahr zu Jahr mehr bei all den Schlafmützen auf der Straße! Was ich von denen denke behalte ich auch lieber für mich! Ich für meinen Teil bin nur am überholen auf den Landstrassen, zum Glück hab ich genug Leistung und brauche nur ein ganz kurzes Stück um ein anderes Fahrzeug zu überholen. Fahre Allrad und kaufe auch immer nur die besten Reifen mit dem besten Grip, (Laufleistung ist mir egal, Rekord bis jetzt ist 3800km mit einem Satz Reifen da waren sie blank 😁) und bin dementsprechend fast genauso schnell auf Regen wie im trockenen! Welche Geschwindigkeiten ich fahre sage ich hier besser auch nicht, 😰😉 aber ich erspare mir die flucherei über die Schlafmützen ich flieg dran vorbei und warte auf das Lichthupen-Konzert hinter mir und denk mir "du darfst mich mal am Abend besuchen!"
So, jetzt bin ich mal gespannt was all die gesetzestreuen Menschen die hier gepostet haben darauf antworten...😕😁
Jaaaa ich weiß ich bin der böse Raser dem der Führerschein entzogen werden müsste usw usw...
Aber zum Trost, in Ortschaften fahr ich immer schön 50... 😛

Gott sei Dank gibts noch solche anbetungswürdige Orte wie die Nordschleife wo ich von zeit zu zeit mal hin fahre um mich RICHTIG aus zu toben! Da kann unter umständen schon mal ein Satz Reifen an einem Tag "dran glauben" !!! 😁😁😁

Sat Jan 22 10:11:11 CET 2011    |    freddi2010

@New Sprinter Fan

Vielen Dank für Deine Märchenstunde, aber bitte, wenn es Deinem Ego gut tut, Dich auf der Straße auszutoben - wo ginge es denn bitte sonst noch? Ach ja, in der Sahara - mal sehen, was Dein Allradler so drauf hat. Aber bitte kein Kamel umnieten, Scheich wird sonst böse🙁 Wenn Du dann unter die Scharia fällst😉 gibt es Dich möglicherweise hinterher nicht mehr😁
Die nächste Frage stellt sich gleich: Was machst Du denn mit den gewonnen Minuten😕 Arbeiten für die nächste Garnitur Reifen😁
Auch schon einmal im Ernst drüber nachgedacht, warum es in Deutschland von Jahr zu Jahr langsamer vorangeht? Kannst Du da vielleicht ganz zufällig einen Zusammenhang zwischen dem Verkehrsablauf und den alljährlich steigenden Zulassungszahlen erkennen? Wie stellst Du Dir denn das vor, wenn ALLE Deinen Fahrstil pflegen würden. Da wäre der homo automobilitis vermutlich ganz schnell vom Aussterben bedroht😎 

Sat Jan 22 10:22:54 CET 2011    |    Reifenfüller50114

@New Sprinter Fan: ich hoffe du fährst so nicht mit deinem neuen Sprinter.

Also auf dem Nürnberg einen Satz Reifen ruinieren, wow, dann bist du schon den ganzen Tag beschäftigt. Erst recht beim Allrad, da kannst du den Verschleiss halbieren, weil im Schnitt nur die halbe Moorleistung je Achse abgerufen wird.

Also ich kann Mietrennstrecken nur empfehlen um mal seine Grenzen auszutesten. Lustig wird es dann wenn man erlebt, wenn einer mit der halben Leistung um einen rumfährt.

Sat Jan 22 19:40:48 CET 2011    |    micci1

@andyrx
Evtl sind solche Schleicher, auch relativ schlau und fahren aus einen bestimmten Grund nur so langsam. Bedenke immer das man in jeder Situation anhalten können muss. Und sei mal ehrlich könntest du bei jedem Individium das sich auf der Straße befindet anhalten?

Ich persönlich fahre manchmal so vorsichtig das mich wahrscheinlich die meisten hier für einen Schleicher halten würden. Bei bestimmten Situationen bin ich dann immer sehr froh das ich so langsam und vorausschauend unterwegs war.

Bestes Beispiel: Samstag 5:00 Uhr morgens. Bin gerade im Halbschlaf auf dem Weg in die Arbeit und fuhr über eine kurvige Landstraße als plötzlich mitten auf der Fahrbahn ein Mädel stand.😁
Glaub mir da biste dann froh wenn du nur mit 60 km/h statt der erlaubten 100 km/H unterwegs bist. Denn die Teilkasko zahlt halt doch nur bei Haarwild und dazu zählt die Gattung Mensch ja leider nicht. 😁

Ich habs mir auch angwohnt das ich die Geschwindigkeit besonders stark drossle wenn irgend so ein Raser nah auffährt, da gehts dann bei mir außerorts auch manchmal auf die 50 km/h runter. Den falls irgend ein Tier auf die Fahrbahn rennt und ich aus Refelx bremse dann hab ich den Raser im Heck. Und das schlimmste daran ist dann auch noch das ich ne Teilschuld bekomme weil das Vieh von der Größe her nicht bis zur Motorhaube reicht. 🙁

Sat Jan 22 19:49:12 CET 2011    |    Achsmanschette15

Zitat:

Evtl sind solche Schleicher, auch relativ schlau und fahren aus einen bestimmten Grund nur so langsam. Bedenke immer das man in jeder Situation anhalten können muss.

umso unverständlicher ist es, das ein großteil der schleicher, die 60kmh-außerorts fahren, diese geschwindigkeit innerorts dann unvermindert fortsetzen....

Sat Jan 22 19:52:15 CET 2011    |    Thinky123

@micci1: Im Halbschlaf fährt man kein Auto. Das ist verantwortungslos und lässt sich auch nicht durch niedrige Geschwindigkeit kompensieren!

Deine Antwort auf "extreme Regenschleicher--> so etwas nervt"

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