andyrx

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08.01.2012 11:52    |    andyrx andyrx    |    Kommentare (19)    |   Stichworte: , , , , ,

was ist ''Nötigung''..??was ist ''Nötigung''..??

Moin Motortalker,

 

im Strassenverkehr geht es nicht immer entspannt zu...leider;)

 

was für den einen als ganz normaler Vorgang im alltäglichen Verkehrsgeschehen gesehen wird grenzt für den Anderen schon an Nötigung und oft haben die Gerichte wegen relativ banaler Vorgänge unnötige Arbeit...:eek:

 

hier mal ein Artikel dazu;)

 

Zitat:

 

Der Begriff Nötigung im Straßenverkehr ist als Straftatbestand klar umrissen. Die Nötigung ist aber nicht immer nachzuweisen. Paragraf 240 des Strafgesetzbuches sagt aus, das eine Nötigung ist, was eine andere Person rechtswidrig zu einer Handlung zwingt, die diese nicht wünscht.

 

Drängeln auf der Autobahn ist eine Nötigung im Straßenverkehr

Ein klassisches Beispiel für Nötigung im Straßenverkehr ist das Drängeln auf der Autobahn. Wer zu dicht auffährt und das möglichst noch bei gleichzeitiger Nutzung der Lichthupe, riskiert eine Strafe. Der Drängler geht das Risiko einer Kollision ein. Der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges wird also genötigt, die Spur zu wechseln, um eine mögliche Kollision beider Fahrzeuge zu verhindern. Der Nachweis, dass eine Nötigung erfolgt ist, ist allerdings schwer zu erbringen. Drängeln kann auch als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gewichtet werden.

 

+++

 

Aber nicht nur das Drängeln stellt eine Form der Nötigung im Straßenverkehr dar. Auch ein vorausfahrendes Auto kann den Hintermann nötigen. Wer durch unbegründete Bremsmanöver den Hintermann zwingen will, Abstand zu halten, gefährdet den anderen Fahrer gleichermaßen.

Quelle und ganzer Artikel-->http://ratgeber.t-online.de/.../index

 

in der Realität ist es aber nicht ganz leicht wirklich eine Nötigung nachzuweisen und die Gerichte legen da mittlerweile hohe Maßstäbe an....und das ist auch gut so;)

 

Nicht jede Aktion die einen ärgert oder behindert ist gleich Nötigung und bevor man sich da auf langwierigen Stress vor Gericht einlässt besser mal tief durchatmen und daran denken....Nötigung ist schon ein wenig mehr als eine Lichthupe aus 100 Meter Entfernung;)

 

viel zu schnell steht dann die Redewendung '' der hat mich genötigt'' im Raum obwohl eventuell jemand im Rahmen der STVO seine Überholabsicht angekündigt hat....oder jemand mal beim ausscheren die Geschwindigkeit des herannahenden Hintermannes unterschätzt hat und das nicht mit Absicht geschehen ist....als Schnellfahrer muss man auch mit so etwas rechnen;)

 

Also lasst mal die Gerichte ihre Arbeit machen und rennt nicht gleich zum Anwalt oder zur Polizei wenn man sich mal geärgert hat;)

 

wie denkt ihr über ''Nötigung'' ??

 

 

 

mfg Andy


Kommentare: 19

08.01.2012 12:17    |    notting notting

Viele vergessen offensichtlich, dass die StVO explizit erlaubt, mit kurzen Schall-/Lichtzeichen einen Überholwunsch anzukündigen, aber das als Nötigung bezeichnen. Ist gerade auf Autobahnen auf der linken Spur sinnvoll, wenn der Vordermann problemlos mal auf die rechte Spur könnte, um die anderen durchzulassen, aber der linke Blinker sinnlos ist, weil links von der linken Spur keine Fahrbahn ist.

 

notting


08.01.2012 12:19    |    WHornung WHornung

meistens ist aber da der fehlende Abstand das Problem, bei dem die Lichthupe gegeben wird - und somit ist das zu dichte Auffahren die Nötigung.

 

Denn Lichthupe etc darf ja nur als Signal unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes gegeben werden! also üblicherweise in den Fahrsituationen von 50 Meter+ aus.


08.01.2012 12:20    |    Alpenfreund Alpenfreund

Man wird im Leben oft zu Dingen gezwungen, die man eigentlich gar nicht machen will. ( nicht nur im Strassenverkehr)

So gesehen, wird man öfter genötigt, als man denkt.

 

Es gibt ein Sprichwort, das besagt eigentlich alles:

"Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst."

 

 

Gruß

Alpenfreund


08.01.2012 12:37    |    malace1 malace1

Hallo Andy,

 

ist es denn auch eine Nötigung,wenn mir ein notorischer Linksfahrer keinen Platz auf der linken Spur macht,obwohl

mitten in der Nacht,beide rechten Spuren frei und 3 Uhr in der Frühe?

 

Es war auch freie Fahrt angesagt und die Verhältnisse waren Trocken.

 

Wird man nur Bestraft wenn man den vorausfahrenden Fahrer aufmerksam machen will,Bitte die Spur zu Wechseln?

 

Warum wird der Linksfahrer nicht Bestraft?

 

Gruß

 

Hampi


08.01.2012 12:42    |    andyrx andyrx

könnte man sicherlich auch so auslegen....allerdings würde ich mich deshalb niemals deshalb berufen fühlen Anzeige zu erstatten oder zur Polizei zu rennen;)

 

ist halt ärgerlich und behindert einen....:cool:

 

 

 

mfg Andy


08.01.2012 12:56    |    CaptainSlow CaptainSlow

Zitat:

Viele vergessen offensichtlich, dass die StVO explizit erlaubt, mit kurzen Schall-/Lichtzeichen einen Überholwunsch anzukündigen, aber das als Nötigung bezeichnen. Ist gerade auf Autobahnen auf der linken Spur sinnvoll, wenn der Vordermann problemlos mal auf die rechte Spur könnte, um die anderen durchzulassen, aber der linke Blinker sinnlos ist, weil links von der linken Spur keine Fahrbahn ist.

Da stimme ich dir zu. Wenn ich aus großer Entfernung sehe, daß wieder jemand "einfach so" auf der linken Spur dahertuckert, obwohl rechts auf hunderten Metern noch alles frei ist, gebe ich auch einmal kurz "Zeichen" mit der Lichthupe....allerdings aus größerer Entferung (50-100m). Wenn das jemand bei mir macht (der z.B. mit 200km/h ankommt, während ich mit 130km/h überhole), dann bin ich auch geneigt, mal beim Überholvorgang zwischen zwei LKW reinzuziehen, um den passieren zu lassen. Jedenfalls dann, solange der Platz zwischen den LKW reicht...wenn da nur 30m sind mache ich das nicht. Bei 50m würde ich normalerweise auch durchfahren, weil ich den LKW nicht in den Sicherheitsabstand ziehen möchte, aber wenn jemand so flott angkommt, dann mache ich das auch mal.

 

Ganz anders verhält es sich mit "auf 10m auffahren und DANN Lichthupe geben". Das ist, zurecht, Nötigung. Vor allem, wenn der "genötigte" schlicht und ergreifend keinen Platz machen kann.


08.01.2012 13:02    |    i need nos i need nos

wer sich entblößt oder vorgeführt FÜHLT, bezeichnet sich gerne als "genötigt". Dazu reicht es häufig schon, dass man einen notorischen Linksfahrer anblinkt und dieser sich dann als auf ein Fehlverhalten hingewiesen sieht, aber kein eigenes Fehlverhalten sieht....


08.01.2012 13:28    |    andyrx andyrx

oft genug wird mal eben durch übertriebene Darstellung (ich hatte Todesangst) eine Nötigung herbeigeredet....weil man sich geärgert hat und der deutsche Michel ist ja ''Rechtsschutzversichert'' und das muss man dann ja auch mal ausnutzen--->für was zahlt man denn sonst seine Prämie:rolleyes:

 

mfg Andy


08.01.2012 15:40    |    moppedsammler moppedsammler

Ich halte es für grundsätzlich bedenklich, wenn sich Leute ohne juristische Kenntnisse mit solchen "Begriffen" befassen. Das, was der Normalbürger in seinem Sprachgebrauch unter solchen Begriffen subsummiert, hat häufig mit der juristischen Bedeutung nicht das Geringste zu tun.

 

Zudem ist die -hier beschriebene- Tatbestandsmäßigkeit nur eine der drei wesentlichen Säulen einer Straftat. Über Rechtswidrigkeit und Schuld muss auch befunden werden. Auch hierunter versteht der Jurist aber etwas Anderes als Otto Normal.


08.01.2012 16:07    |    andyrx andyrx

das Eine ist die korrekte juristische Betrachtung und das Andere der gesunde Menschenverstand....nicht jeder kleiner Zwist auf der Autobahn macht es notwendig Paragraphen,Juristen oder gar Gerichte zu bemühen;)

 

Darum geht es eigentlich bei dem Thema und weniger um formaljuristische Betrachtungen:cool:

 

mfg Andy


08.01.2012 16:09    |    ladafahrer ladafahrer

So durchschnittlich alle 10000 km geschieht etwas bei mir, wo ich denke: "Saublöde Aktion. Hätte nicht sein müssen. Hoffentlich ärgert derjenige sich nicht über mich."

Solange ich selbst nicht der unfehlbare Fahrer bin, gehe ich mit vermeintlichen Sachen wie "gefühlte" Nötigung nach einer gewissen Verärgerungszeit sehr sachlich um.

 

Bin aber, vor allem seit dem Lada, noch nicht wirklich bedrängt, genötigt oder belästigt worden.

 

Bei einem echten Angriff würde ich aber bei der Polizei vorsprechen und dort einen Rat zur weiteren Verfahrensweise einholen.


08.01.2012 16:50    |    lukasn lukasn

Zitat:

wer sich entblößt oder vorgeführt FÜHLT, bezeichnet sich gerne als "genötigt"

So sieht es aus. Persönliche Verärgerung führt sicherlich häufiger zur Anzeige wegen Nötigung, als der eindeutige Tatbestand.


08.01.2012 18:19    |    i need nos i need nos

Jo, man könnte es auch noch krasser formulieren: Empörung => Nötigung


08.01.2012 18:36    |    lilalinux lilalinux

Darf man eigentlich Kameras installieren und mitfilmen?

Damit wäre doch allen geholfen :-)


08.01.2012 19:18    |    i need nos i need nos

so weit ich weiß, ist das nicht zulässig und wird vor Gericht nicht anerkannt.


08.01.2012 19:19    |    andyrx andyrx

....und das ist auch gut so:o

 

mfg Andy


08.01.2012 19:48    |    WHornung WHornung

Hmm in D allerdings gibt es nicht grundsätzlich den "Baum der verbotenen Frucht" jeder Richter kann frei entscheiden, ob er auch Quellen zulässt die eigentlich unrechtmässig zustande gekommen sind - das wurde erst wieder vor 1 oder 2 Jahren in einem Urteil des BGH bekräftigt.

 

Fehlende Eichung mit entsprechendem Sicherheitsaufschlag müssten dann halt Sachverständigengutachten ersetzen - sowas würde sicher nur in Extremfällen gemacht werden, wenn es z.B. (mehrere) Tote gab - oder ein Politiker anderer Richter Betroffener ist :D


29.01.2012 23:14    |    Trackback Trackback

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[...] das Wort Nötigung wird im Strassenverkehr viel zu häufig und vorschnell benutzt--> Klick

 

nicht alles was dem unsicheren Fahrer oder Rechthaber nicht in den Kram passt ist Nötigung und auch [...]

 

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