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Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 7:31

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts;)

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

hier kann es weitergeführt werden--> Klick

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. Mai 2007 um 7:31

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts;)

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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127892 weitere Antworten
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127892 Antworten
am 29. Januar 2012 um 21:51

Zitat:

Original geschrieben von j_smith

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

 

Wie kommt man auf so eine abstruse Idee?

gurusmi hat es bereits erklaert:

"Beispiele für Nötigungshandlungen mit dem Kfz im Straßenverkehr: Verhindern des Überholens"

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/.../content_05_02.html

Der hintere Wagen der Luecke muss Bremsen um den Sicherheitsabstand wiederherzustellen - Ausrollen dauert zu lange auch begehst Du selber Noetigung weil du zu dicht auffaehrst (Waehrend des Ausrollens).

Informier Dich anständig! Nötigung setzt niedere Beweggründe voraus. Wenn du in eine Lücke einscherst um z.B. dem Hintermann platz zu machen und dabei versehentlich die Abstände falsch einschätzt und jemand bremsen muss, kann das NIEMALS Nötigung sein.

Nötigung wäre: wenn Du mit voller Absicht jemanden ausbremst um ihm "eins reinzuwürgen".

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

Zitat:

Original geschrieben von j_smith

 

gurusmi hat es bereits erklaert:

"Beispiele für Nötigungshandlungen mit dem Kfz im Straßenverkehr: Verhindern des Überholens"

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/.../content_05_02.html

Der hintere Wagen der Luecke muss Bremsen um den Sicherheitsabstand wiederherzustellen - Ausrollen dauert zu lange auch begehst Du selber Noetigung weil du zu dicht auffaehrst (Waehrend des Ausrollens).

Informier Dich anständig! Nötigung setzt niedere Beweggründe voraus. Wenn du in eine Lücke einscherst um z.B. dem Hintermann platz zu machen und dabei versehentlich die Abstände falsch einschätzt und jemand bremsen muss, kann das NIEMALS Nötigung sein.

Es ging eigentlich um folgendes:

Überholen auf der Autobahn sind ja zwei Spurwechsel.

Sodele.

Der vordere schert auf die linke Fahrbahn und produziert dadurch einen Unfall mit dem bereits auf dem linken Spur Fahrenden. Nun tritt hier bei zeitlicher und räumlicher Nähe des Ausscherens und Unfalls offensichtlich ein Schuldwechsel statt, bei dem es um die Verletzung der Sorgfaltspflicht geht.

Zu finden auf Seite 6601.

Zitat:

Original geschrieben von j_smith

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Auch das muss nicht immer klappen - was ich sage ist, dass du mehr moeglichkeiten hast wenn du bereit bist leistung zu zeigen. Das gilt im ganzen universum, einschliesslich autobahn.

Du kommst in keine Luecke wenn sie nicht bei 120km/h Geschw. auf der Linken Bahn >120m also 2x den Sicherheitsabstand hat. Da stimmst du mir also zu?

Du meinst jetzt meinen sicherheitsabstand nach vorne gleich mit?

Den hatte ich jetzt immer vorrausgesetzt, und nur nach hinten betrachtet. Halber tacho (also ca 7 cm) kann man auch mal kurzfristig unterschreiten, wenn man ihn dann sogleich wieder herstellt. (in dem man nach vorne beschleunigt, wozu frei sein muss, das ja)

Zitat:

 

Wenn also z.B. links 160 gefahren wird und rechts 120 muessen links die Luecken 1. >160m gross sein und du musst von rechts schon mit 160 in die Luecke einfahren, wenn dein Wagen das nicht kann, dann muss die Luecke u.U. viel groesser als 160m sein, da du ja noch etwas Strecke zum Beschleunigen brauchst.

>160m ist seeeehr viel - wenn man es mal in der Wirklichkeit sich vor Augen fuehrt!

3 pfosten, oder?

Zitat:

 

Wenn du zu stark beschleunigst faehrst du u.U. auf den vorderen Wagen der Luecke auf (da halber Tacho ja mit mehr km/h auch mehr wird)

Richtig, in vielen faellen ist aber auch nach vorne offen und man kann selbst auf 180 beschleunigen, nachdem man rechts es schon auf 150/160 geschafft hat vor dem rueberziehen. Dazu auch mal den abstand zum LKW kurzzeitig verkleinern...

Wenn man unsicher ist sein lassen!

Ich sage auch nicht das es immer geht nur weil man bereit ist aufs gas zu druecken. Ich sage es geht besser und man hat mehr moeglichkeiten fuer einen spurwechsel ohne jemanden zu behindern. Waerend der sture 120 fahrer natuerlich viel groessere luecken abwarten muss.

Das war der punkt...

3L

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

 

Informier Dich anständig! Nötigung setzt niedere Beweggründe voraus.

Noch nie so gewesen...

 

"niedrige Beweggründe" sind ein Mordmerkmal. Mit Nötigung haben die mal gar nichts zu tun.

am 29. Januar 2012 um 22:02

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

 

Informier Dich anständig! Nötigung setzt niedere Beweggründe voraus. Wenn du in eine Lücke einscherst um z.B. dem Hintermann platz zu machen und dabei versehentlich die Abstände falsch einschätzt und jemand bremsen muss, kann das NIEMALS Nötigung sein.

Es ging eigentlich um folgendes:

Überholen auf der Autobahn sind ja zwei Spurwechsel.

Sodele.

Der vordere schert auf die linke Fahrbahn und produziert dadurch einen Unfall mit dem bereits auf dem linken Spur Fahrenden. Nun tritt hier bei zeitlicher und räumlicher Nähe des Ausscherens und Unfalls offensichtlich ein Schuldwechsel statt, bei dem es um die Verletzung der Sorgfaltspflicht handelt.

Zu finden auf Seite 6601.

Du verzeihtst wenn ich das nicht im Detail nachlese, aber wenn man in Deiner Kurzschilderung dem Spurwechsler nicht nachweisen kann, dass er die Spur gewechselt hat um den Linksfahrer mit voller Absicht - aus niederen Beweggründen* - zu einem gefährlichen Bremsmanöver zu zwingen, ist keinerlei Nötigung im Spiel. Er hat vermutlich einen Fehler gemacht - sich z.B. mit den Abständen verschätzt oder nicht in den Spiegel geschaut.

*Gut, ich korrigiere: sinngemäß: wenn die Tat als verwerflich anzusehen ist. (Auch nicht 100%, genauen Wortlaut bitte in §240 StGB nachlesen)

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

Informier Dich anständig! Nötigung setzt niedere Beweggründe voraus.

Noch nie so gewesen...

"niedrige Beweggründe" sind ein Mordmerkmal. Mit Nötigung haben die mal gar nichts zu tun.

Korrekt.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

 

Es ging eigentlich um folgendes:

Überholen auf der Autobahn sind ja zwei Spurwechsel.

Sodele.

Der vordere schert auf die linke Fahrbahn und produziert dadurch einen Unfall mit dem bereits auf dem linken Spur Fahrenden. Nun tritt hier bei zeitlicher und räumlicher Nähe des Ausscherens und Unfalls offensichtlich ein Schuldwechsel statt, bei dem es um die Verletzung der Sorgfaltspflicht handelt.

Zu finden auf Seite 6601.

Du verzeihtst wenn ich das nicht im Detail nachlese, aber wenn man in Deiner Kurzschilderung dem Spurwechsler nicht nachweisen kann, dass er die Spur gewechselt hat um den Linksfahrer mit voller Absicht - aus niederen Beweggründen - zu einem gefährlichen Bremsmanöver zu zwingen, ist keinerlei Nötigung im Spiel. Er hat vermutlich einen Fehler gemacht - sich z.B. mit den Abständen verschätzt oder nicht in den Spiegel geschaut.

Es ging auch nicht um Nötigung. Es ging um die Verletzung der Sorgfaltspflicht. Andere Baustelle. Wie unser Protagonist des aTL darauf kommt, mußt Du ihn fragen.

Klar habe ich mit dem Nicht Nachschauen kein Problem. Es ging um einen genau definierten Fall vom Chief.

am 29. Januar 2012 um 22:05

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

 

Informier Dich anständig! Nötigung setzt niedere Beweggründe voraus.

Noch nie so gewesen...

"niedrige Beweggründe" sind ein Mordmerkmal. Mit Nötigung haben die mal gar nichts zu tun.

Du verzeihst die fehlerhafte, laienhafte Darstellung, "Verwerflich" wäre der richtige Fachbegriff.

In keinem Fall kann ein Versehen eine Nötigung sein.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Halber tacho (also ca 7 cm) kann man auch mal kurzfristig unterschreiten, wenn man ihn dann sogleich wieder herstellt.

Dies ist nur Noetigung wenn es eine Anklage gibt und du verurteilt wirst ;-) Sonst eben nur ein fahrlaessiger Fehler.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

3 pfosten, oder?

Ja >30 Autolaengen ;-)

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Dazu auch mal den abstand zum LKW kurzzeitig verkleinern...

Also auch dichtes Auffahren (egal wie kurz), wenn der vor dir nicht verzoegert, ist ein Fehler.

am 29. Januar 2012 um 22:08

Zitat:

Original geschrieben von j_smith

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Halber tacho (also ca 7 cm) kann man auch mal kurzfristig unterschreiten, wenn man ihn dann sogleich wieder herstellt.

Dies ist nur Noetigung wenn es eine Anklage gibt und du verurteilt wirst ;-) Sonst eben nur ein faehrlaessiger Fehler.

Völliger Käse!

Zitat:

Original geschrieben von raser1000

Zitat:

Original geschrieben von j_smith

 

Dies ist nur Noetigung wenn es eine Anklage gibt und du verurteilt wirst ;-) Sonst eben nur ein faehrlaessiger Fehler.

Völliger Käse!

Den hatte ich heut nicht nur in den Chasspatzen. :D

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 22:14

das Wort Nötigung wird im Strassenverkehr viel zu häufig und vorschnell benutzt--> Klick

nicht alles was dem unsicheren Fahrer oder Rechthaber nicht in den Kram passt ist Nötigung und auch die Gerichte sind da heute nicht mehr so schnell dabei,siehe obigen Link;)

mfg Andy

Zitat:

Original geschrieben von j_smith

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Halber tacho (also ca 7 cm) kann man auch mal kurzfristig unterschreiten, wenn man ihn dann sogleich wieder herstellt.

Dies ist nur Noetigung wenn es eine Anklage gibt und du verurteilt wirst ;-) Sonst eben nur ein fahrlaessiger Fehler.

Entweder verstehe ich deinen satz nicht, oder du meinen nicht.

Dein text steht in keinem zusammenhang mit dem zitat? Oder erklaere es mir bitte.

Zitat:

Original geschrieben von j_smith

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

3 pfosten, oder?

Ja >30 Autolaengen ;-)

Zitat:

Original geschrieben von j_smith

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Dazu auch mal den abstand zum LKW kurzzeitig verkleinern...

Also auch dichtes Auffahren (egal wie kurz), wenn der vor dir nicht verzoegert, ist ein Fehler.

Was auch immer "dichtes auffahren" ist.

Du kannst den sichherheitsabstand, zu den LKW vor dir, ruhig mal kurzzeitig unterschreiten zum raussbeschleunigen, das ist kein problem.

Natuerlich nicht masslos...

3L

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