Wed Sep 26 20:59:46 CEST 2012 | andyrx | Kommentare (85) | Stichworte: Punkte, Sicherheit, Strafzettel, STVO, Tempolimit, Verkehr
bei dem Schild ist ja alles klar...aber
Moin Motortalker,
wer seinen Führerschein auf Dauer behalten will,wird sich meist mehr oder weniger an die Tempolimits halten....oft ist aber nicht klar wie lange ein temporäres Tempolimit gilt
Klar wenn das passende Schild das Limit aufhebt ist alles klar....aber sonst??
Ich muss sagen so recht weiss ich das auch nicht immer....
Quelle-->http://auto.t-online.de/.../index
ich denke aber mal es gibt noch mehr Konstellationen wo ein TL nicht mehr greift....
was könnt ihr dazu an Wissen beitragen..
mfg Andy |
Thu Sep 27 09:36:51 CEST 2012 | Spurverbreiterung28531
@batze: Das ist von uns frei interpretiert. Laut StVO gilt das Streckenverbot bis es aufgehoben wird oder ein anderes kommt.
Bei mir ist es eine 80er Beschränkung die manchmal nicht aufgehoben wird (V.-Leiteinrichtung aus). Wenn ich dann an der nächsten Ausfahrt mit 80 vorbeizuckel und die anderen(Auffahrenden) 130 fahren dürfen, dann lasse ich wieder drauftreten. Man könnte auch argumentieren, daß es eine Gefahr darstellt wenn ich da mit 80 rumgurke, und desshalb schneller fahre. ->Gefahrenabwendung §1 StVO, der zieht immer.
Thu Sep 27 09:43:54 CEST 2012 | Schattenparker2186
so hab ich es auch gelernt bei den Nachschulungen. Es hätte in den letzten 11 Jahren - seit meiner Berentung-ja auch eine Änderung geben können. Ich denke, ich muß mal wieder zu meinem Erich und ein paar Stunden zuhören.
Thu Sep 27 10:05:21 CEST 2012 | Antriebswelle48166
Tempolimit zu ende ?
Hinter dem Blitzer
Thu Sep 27 10:06:58 CEST 2012 | andyrx
wie ich sehe ein Thema welches durchaus Raum für Diskussionen und Aufklärung sorgt....da war wohl nicht nur ich nicht zu 100% im Bilde
mfg Andy
Thu Sep 27 10:18:14 CEST 2012 | Dortmunder 65
Dieser Beitrag hat gezeigt, wie gut es ist etwas hier mal anzusprechen
Thu Sep 27 10:58:23 CEST 2012 | bcvs
Da kann ich auch eine beisteuern:
Wenn man am Kreuz München-Ost von Süden kommend von der A99 auf die A92 Richtung Passau abbiegt, kommt nach ca. 1 km ein Aufhebungs-Zeichen. Man hat gerade kräftig Gas gegeben und denkt sich: oops, welche Geschwindigkeitsbeschränkung wurde denn da aufgehoben?
Thu Sep 27 11:30:49 CEST 2012 | reallizzard
Danke Bobbatz, zu den Fahrstundenpreisen kann ich eigentlich nicht viel sagen. Wir haben gar keine Privatzahler, Chef hat ausschließlich Leute vom Amt, Bundeswehr, etc. die dann entweder nur B machen und zu Kurierfahrer oder die dannach gleich im Anschluß CE machen und in Speditionen oder dergleichen untergebracht werden. Haben daher auch für jeden FS mehr als genug Stunden zur Verfügung für die Ausbildung und die Berufskraftfahrerweiterbildung/Staplerkurse. Haben dazu noch die Fahrlehrerausbildungen bei uns. Scheint gut zu laufen und Chef, Frau und Tochter und ein bis zwei Angestellte haben gerade erst nette Fahrzeuge bekommen. Aber auch der Lkw-Fuhrpark ist sehr nett mit allen 3 Anhängevorrichtungen (Auflieger, Drehschemmel und ... habs vergessen wie die letzte heißt )
@Diesel
Brauchst eigentlich auch nur nach Schilderwald unter Google-Bilder schauen, da findet man stellvertretend für Berlin genug Sachen :-)
@Batze
Das wär wirklich gut, aber ich glaube das ist schwer umsetzbar...leider. Dann habt ihr einen guten Chef. Davon sollte es mehr geben.
Thu Sep 27 12:16:37 CEST 2012 | Spiralschlauch27979
Wo fahre ich denn dann z.B. mit 200 km/h nachts ohne Verkehr - rechts, mitte oder links?
Thu Sep 27 12:20:42 CEST 2012 | andyrx
...immer rechts,links oder die Mitte ist nur zum Überholen da
mfg Andy
Thu Sep 27 12:28:27 CEST 2012 | the_WarLord
Vor dem Blitzer auf die linke Spur, danach wieder rechts.
Alternativ: Vor dem Blitzer zwei dicke, schwarze Striche auf die Fahrspur malen, danach das rechte Pedal wieder durchtreten.
Thu Sep 27 12:30:15 CEST 2012 | schipplock
@spillerkiller, so halte ich das auch . Aktuell fahre ich aber, bedingt durch den Motorschaden an meinem Mercedes, nur um die 90-100-115km/h (mit dem ollen Lincoln); da achte ich dann auf kein einziges Schild mehr; auch mal entspannend .
Thu Sep 27 12:30:33 CEST 2012 | reallizzard
@piep
Möglichst auf Straßen wo das erlaubt ist. Und wenn dann rechts niemand fährt, was spricht dann dagegen auch rechts zufahren?
Wenn ich privat fahre: Man kann doch durchaus jenseits von 200km/h rechts fahren. Ich mach das jedenfalls, sofern der Fahrbahnbelag rechts okay ist und der Verkehr es zulässt. Schaffe mir dann natürlich viiieeelll mehr Reserven und schere deutlich früher nach links aus wenn mal ein Auto auf der rechten Fahrbahn fährt. Natürlich nur bei sehr geringem Verkehr, sonst fahre ich dann doch lieber gemütlicher und habe lieber mehr Sicherheit da es genügend unaufmerksame VT gibt.
Thu Sep 27 12:42:22 CEST 2012 | Spiralschlauch27979
Schon klar
So halte ich es bis jetzt ja auch.
Mich hatte der Beitrag weiter vorne mit den drei Spuren wo die rechte geblitzt wird, etwas verwirrt...
Thu Sep 27 12:49:43 CEST 2012 | reallizzard
Ahso, hab mich schon gewundert. In dem Fall waren nämlich die beiden linken Spuren mit 130km/h angegeben Da biste dann mit deinen 200 mit 70km/h drüber
Aber generell muss ich sagen fahre ich auch mit weniger Geschwindigkeitsüberschuss auf der BAB gerne nach rechts und zum überholen dann wieder nach links...man(n) hat doch eh nix zu tun bei langen Fahrten. Gerade die notorischen "Mittelspurfahrer" bereiten mir zwar auf eine Art Kopfzerbrechen, aber wenn alles von hinten frei ist von ganz rechts, nach links und dann wieder nach ganz rechts macht mir irgendwie doch Laune. Ich frage mich dann auch immer was in dem Überholten vorgeht und was den langsameren "Mittelspurfahrer" vorgeht, weshalb er nur mittig fährt. Bei 2 Fahrstreifen klappt's doch auch einigermaßen...
Thu Sep 27 13:00:53 CEST 2012 | Faltenbalg135761
Wehe ich sehe einen von euch mit 200 links rumschleichen. Gesellt euch gefäligst zu den LKW's
Zu der Aufhebungsproblematik kann ich nur sagen das ich jeden Tag diese Situation habe. Ich komme als ansässiger von einer Seitenstraße als rechtsabbieger auf die Bundesstraße. Auf der Bundesstraße kein Schild, ausser das Vorfahrtsschild, ca 300m dahinter kommt ein Aufhebungsschild. In diesem Bereich wurde ich geblitzt mit Tempo 100, angeblich 70 erlaubt.
An der 2. Stelle (Autobahnauffahrt) steht direkt am Anfang vom Beschleunigungsstreifen ein Aufhebungsschild (Die Auffahrt ist wegen enger Kurve auf 60 beschränkt). Die Autobhn hat eigentlich 120er Beschränkung. Ca 500m hinter der Auffahrt kommt wieder 120. In diesem Bereich wurde ich ebenfalls mit 150 geblitzt.
Die Sachen gingen zum Anwalt und waren quasi sofort vom Tisch, Begründung unzureichende bzw. nicht eindeutige Beschilderung (genaue Wortlaut weiss ich nicht mehr) und Bußgelder wurde für unwirksam erklärt. Daher geb ich nach jeder Autobahnauffahrt Gas wenn kein Schild zu sehen ist. Jedes Ticket geht zum Anwalt.
Einzig Provida kann da problematisch werden.
Für jeden scheiss haben sie Geld, Schilderwälder in den Städten, aber da wo man es einddeutig braucht wird gespart. Ich kann nur jedem empfehlen in diesen Fällen mit jedem Ticket zum Anwalt zu gehen.
Thu Sep 27 13:26:59 CEST 2012 | the_WarLord
Nix, sonst würden sie ja nicht mittig fahren...
Thu Sep 27 13:40:20 CEST 2012 | Spiralschlauch27979
Aso - ich glaube ich verstehe...ich hatte die 130 km/h in der Aussage als die Richtgeschwindigkeit gedeutet - aber jetzt wird mir alles klar.
Thu Sep 27 14:09:14 CEST 2012 | Coestar
Thema nachts fahren mit hoher Geschwindigkeit auf BAB gibt es interessante Urteile der Zustiz:
Ein LKW Fahrer hat einen Schuttcontainer auf der BAB verloren. Ein nachfolgendes Auto ist in den stehenden/liegenden Container reingerauscht. Ich meine, dass der PKW Fahrer eine hohe Teilschuld bekommen hat, da man nachweisen konnte, dass er schneller gefahren ist als seine Lampen leuchten.
Thema Schilder - der Schilderwald ist in der Stadt schon abartig (gerade bei Großstädten) und auf den BAB gerade bei Baustellen ebenso.
Mal eine Frage bzgl. dieser dynamischen Leitsysteme...Auf der BAB46 Wuppertal Anfahrt zur A1 steht ein starres Blitzsystem. Die KM/H Beschilderung ist aber elektronisch und ich habe es nicht selten erlebt, dass die Anzeige kurz vor durchfahrt wechselte (80 auf 60 und umgekehrt). Die unmittelbar(500 Meter) dahinter stehende Blitze fahre ich fast nur mit 60 km/h durch.
Ich frage mich immer wie dieses Ding funktioniert? Angenommen ich rolle gerade unter dem Schild durch und kann nicht mehr sehen, dass es von 80 auf 60 geht - ist die Blitze dann auf 60 km/h aktiv? Kann das System das so variabel messen?
Thu Sep 27 14:35:58 CEST 2012 | the_WarLord
Die auf der A8 zwischen Ulm und Stuttgart sind mit der Anlage gekoppelt.
Thu Sep 27 15:19:10 CEST 2012 | Spiralschlauch27979
Schneller als Lichtgeschwindigkeit? Wow
Ich denke die Frage war so gemeint, ob es dabei einen Zeitversatz gibt.
Wenn man z.B. mit 80 km/h dran vorbei fährt und eine sek. später schaltet es auf 60km/h und einen KM später steht der Blitzer - was passiert.
Thu Sep 27 15:23:43 CEST 2012 | Schattenparker2186
@ reallizzard
Gefahrgut und nur BKF.
Thu Sep 27 15:25:45 CEST 2012 | derSentinel
Kreuzungen und Einmündungen heben kein Streckenverbot auf ABER wenn ich aus der Einmündung komme muss ja für mich ein neues Schild dort stehen...sonst fahren alle 30 und ich 50 (als Beispiel)
Auf der BAB A2 Berlin Richtung Hannover war Montag zwar öfter mal 120 km/h "leuchtend" ausgeschildert....aber folgende Schilderbrücken dunkel !
Das heiß´t für mich.... weiter 120 km/h bis die nächste Auffahrt kommt. Wird dann nichts neu angezeigt fahre ich wie ab dort beschildert... also FREI
mfg Senti
Thu Sep 27 15:33:03 CEST 2012 | reallizzard
Hau mich weg...
@Coestar
Da gibt es nicht nur Urteile bezüglich BAB-Fahrten sondern gerade auch Nachts auf Landstraßen und dergleichen. Da kommt es dann auch gerade auf die getätigten Aussagen gegenüber Polizei und Versicherung an ob gezahlt wird oder nicht. Grundsätzlich kann man sagen das man auf Landstraßen mit normalem Abblendlicht (ohne Gegenverkehr oder vorausfahrendem Fahrzeug) nur bis ca. 70km/h versichert ist, da man es nicht schaffen würde in der "überschaubaren" Strecke anhalten zu können. Dies haben diverse OLG entschieden. Schon krass, wenn ich bedenke das ich früher zum Bund 220km Landstraße mit Tempomat 120km/h *hüstl hüstl*Sonntags Nacht gefahren bin. Geblitzt werden ist zwar da noch nicht schlimm, aber wie sorglos ich damals war und das das 6 1/2 Jahre gut ging ist schon krass. Seh das seit meiner Ausbildung zum FL durch diverse Vorträge mittlerweile auch anders und fahre dementsprechend...langsamer.
Thu Sep 27 15:37:25 CEST 2012 | reallizzard
@Batze
Meinst du Dich? Warum benutzt du das Wort NUR vor BKF? Ist doch okay. Hätte vor dem FL auch Bock gehabt Gefahrgut zu fahren oder gar nen Schwerlasttransport oder nen großes Kranfahrzeug. Ich liebe es wenn es im Straßenverkehr eng wird und man sogar die Spiegel einklappen muss um durchzukommen. Macht mir irre Laune.
Thu Sep 27 15:37:55 CEST 2012 | tomata4711
Also wenn ich auf eine Autobahn auffahre, und es steht niergendwo ein Begrenzungsschild, gilt für mich Tempo 130 (Also die zulässige Höchstgeschwindigkeit). Das Selbige bei Landstrassen oder in der Stadt. Woher soll ich sonst wissen, daß ich in z.B,. eine Bundesstrasse einbiege, auf der ein Geschwindigkeitsgebot gilt, wenn dies nicht durch Schilder angezeigt ist. Also nehme ich an, es gilt die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für diesen Bereich, bis mir ein Gebotsschild etwas anderes gebietet.
(Autobahn 130 deshalb, weil ich aus Österreich bin, und es bei uns dieses Limit gibt.)
Tom
Thu Sep 27 15:39:20 CEST 2012 | the_WarLord
Sollte dokumentiert sein, wann die Anlage umschaltet und wann geblitzt wird. Da sehe ich den Anlagenbetreiber in der Pflicht, nachzuweisen, dass ich falsch gehandelt habe.
Thu Sep 27 15:41:40 CEST 2012 | reallizzard
@Tomata4711
Das kann aber schnell teuer werden. Und Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe. Ebenso verhält es sich ja auch für Ausländer die nach Österreich reisen.
Thu Sep 27 15:58:10 CEST 2012 | Spiralschlauch27979
Das könnte es - allerdings ist ja zunächst "bewiesen" das man was falsch gemacht hat, nämlich mit 80 durch nen 60er Abschnitt...würde mich schon interessieren wie das tatsächlich gehandhabt wird.
Thu Sep 27 16:13:50 CEST 2012 | Schattenparker2186
@ reallizzard
Das mit dem Wort NUR betraff nicht mich direkt, hab ihn aber auch. Wer in der Sped. fahren wollte, mußte die Berufskraftfahrerausbildung haben. Ob das heute noch so ist entzieht sich meiner Kenntnis. Die wurde von einem noch größeren geschluckt.
Thu Sep 27 19:28:27 CEST 2012 | Spannungsprüfer50132
Ich mag das ja in Belgien, wo an jedem 50m Pfosten die Geschwindigkeit ablesbar ist.
Hilft natürlich nicht bei Verkehrsleitsystemen mit wechselnden Geschwindigkeiten oder bspw. Baustellen.
Generell fahre ich in Belgien und den Niederlande recht gerne, da es nur selten durchgeknallte Raser wie in D gibt.
Thu Sep 27 20:28:53 CEST 2012 | Turboschlumpf5791
Meiner Meinung nach endet ein Tempolimit, wenn man an dem entsprechenden Schild vorbeigefahren ist
Thu Sep 27 21:06:28 CEST 2012 | Trennschleifer21700
Ich muss ehrlich sagen ich hab jetzt kein bock gehabt mir jeden beitrag durchzulesen aber die vorderen machen mir Angst.
@ Amen
"Erschreckende Antworten. Weder eine AB- Auffahrt noch eine Kreuzung beenden ein Streckenverbot. Muss man noch eine Prüfung ablegen für den FS?"
Ich denke zu wissen, und jeder hier im forum auch, wer von allen hier den Führerschein mit ach und krach vlt. bestanden hat. Ich zweifle das bei so einer aussage natürlich an das Amen einen führerschein jemals besessen hat. Und sowas darf noch fahren.
- Ich habe in der Fahrschule gelernt das hinter einer kreuzung wo keine geschwindigkeitsbegrenzung wiederholt wirde die normale geschwindigkeit wieder gilt.
- Ich komme aus einer 30er zone und dort kommt kein neues schild was mir die 30 vorschreibt dann gelten innerorts natürlich wieder 50.
- Das selbige gilt für die Autobahn, kommt da eine ausfahrt / auffahrt und es kommt z.B. nicht nochmal die 120 dann heißt es wieder Hackengas.
- Ebenso natürlich wenn das schild es auch wieder aufhebt.
Und ich wunder mich immer wieso manche menschen so schleichen. Wenn ich nochmal Amen zitieren darf
@ Amen - "Erschreckende Antworten. Weder eine AB- Auffahrt noch eine Kreuzung beenden ein Streckenverbot. Muss man noch eine Prüfung ablegen für den FS?"
Dann wundert mich hier garnichts mehr.
Ich denke das wurde in den aber Tausenden berichten zwar schon vereizelt gesagt aber mich hat das aufgebracht und es musste raus.
Endschuldigung.
Thu Sep 27 23:22:15 CEST 2012 | diezge
Hallo R Ichard,
das hättest Du vielleicht tun sollen (das Durchlesen). Dann wären Dir einige Links aufgefallen, die ganz klar beweisen, dass Du mit Deiner Aussage falsch liegst.
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Streckenverbote und müssen immer aufgelöst werden. Eine Kreuzung beendet kein Streckenverbot! Genauso gilt es auch auf der BAB.
Allerdings hätten diejenigen, die von rechts einfahren und keine Geschwindigkeitsbeschränkung sehen, recht gute Chancen, erfolgreich Widerspruch einzulegen. Natürlich sinkt die Chance auf den erfolgreichen Widerspruch, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fahrer ortskundig ist. Außerdem kennt die Polizei diese Stellen auch und wird dort nicht blitzen.
Das mit den 50 km/h innerorts und 30er-Zonen ist wieder was ganz anderes. Das sind Zonenbeschränkungen und gelten auch nach dem Abbiegen weiter.
Hier nochmal ein Link von weiter oben, der alles verständlich erklärt:
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php
Fazit:
Entweder Du hast damals in der Fahrschule nicht richtig aufgepasst, was ich Dir aber nicht anlasten möchte oder Fahrlehrer hat Dir schlicht und einfach Bullshit erzählt.
Grüße,
diezge
Thu Sep 27 23:52:55 CEST 2012 | andyrx
dazu passt ganz hervorragend auch dieses Thema--> klick
denn nicht jeder weiss so recht ob es dann noch gilt wenn zwar 40km/h angezeigt wird wegen Nebel aber dieser gar nicht exisitiert
denn eine Gefahrenlage ist ja nicht existent
mfg Andy
Fri Sep 28 08:05:06 CEST 2012 | Spurverbreiterung28531
@R Ichard: Das Lesen der Beiträge, hätte dir diese Blamage erspart!
Man fragt sich, wo du "mit ach und krach" deinen Führerschein gemacht hast!
Fri Sep 28 13:18:40 CEST 2012 | Trennschleifer21700
@ Andyrx
Da gebe ich dir recht, wenn eine elektronischen geschwindigkeits Angabe mir sagt das wegen Nebel 40km/h Gefahren werden soll, würde ich zwar vorrausshauend fahren aber nach 1-2 km ignorieren. Vollkommen richtig.
Fals das auf die Schleicher gemünzt war die ich ansprach dann haben wir an einander vorbei geredet. Den ich meine Menschen die auf einer Landstraße ( sehr übersichtlich) 70 fahren. Dann könnte man meinen sie wüssten nicht das nach einem mit rot durchgestrichenem ortsschild 100km/h erlaubt sind ;-) sollte, auch wenn man es übersieht, jedem klar sein, das wen man 2km keine Häuser mehr sieht das wohl nicht die Münchner Innenstadt sein kann.
@bobbatz
Wieso Blamage??? Weil ich das gesagt habe was hier jeder über so einen Beitrag denkt???
Und deine frage wo ich meinen Führerschein gemacht habe den hättest du die sparen können.
Ich kann von mir behaupten das ich meinen FS mit 0 Fehlern und beim ersten mal geschafft habe, in meinem leben noch keinen, durch eigen verschuldenden Unfall gebaut habe PUNKT. Mir sind aber schon 2 in die Karre gerauscht, und ich denke du hast auch schon was auf dem Kerbholz also wenn du mich nicht kennst dann solltest du auch nicht über andere Menschen urteilen.
Ich werfe dir schließlich dies auch nicht vor,
ich kenne dich auch nicht und schließlich hast du auf dieser Seite auch wahre Worte geschrieben und genauso sollte man auch beim fahren nachdenken.
Fri Sep 28 19:51:44 CEST 2012 | Archduchess
Was meinst du was die, die sich ein Thema auch durchlesen über deinen Beitrag denken?
1. nix durchlesen
2. völlig falsch liegen
und 3. jetzt noch nachsetzen?
Es ist so, Auffahrten heben keine Begrenzung auf.
Ist oft auch sinnvoll, daß die Begrenzung noch z. B. 300 Meter weiter geht zum leichteren Einordnen.
Und dann erst aufgehoben ist.
Schonmal auf der Landstraße gesehen wieviele 70 und 80 ebenfalls wieder aufgehoben werden nach Kreuzungen?
Nach deiner Meinung müßte da kein Schild stehen weils ja sowieso aufgehoben ist...
Wenn jetzt jemand ortsunkundig ist kann er es beim Einbiegen nicht wissen. Der hat den Verstoß zwar erstmal begangen. Ist aber im "Verbotsirrtum".
Wenn du weißt, da ist 70, ich seh nur noch nicht das Aufhebungszeichen oder das nächste 70 (falls das weitergelten soll) und fährst 100 - naja dann wärst du dran.
Mon Oct 01 02:31:00 CEST 2012 | Felyxorez
Bei uns gibt's einen klaren Fall. (GPS: 49.569787,8.656518 )
Das ist vor dem Saukopftunnel bei Weinheim. Das ist eine West- Ost Achse mit Auffahrt in dem Bereich. Interessant ist die Fahrbahn Richtung Westen. Im Tunnel sind dauerhaft 70 (schwankend, Baustelle). Kommt man aus dem Tunnel raus ist rechts eine Ausfahrt, dann eine Auffahrt. Alles mit 70 kmh beschildert. 200m weiter (die GPS Koordinate) gibt es eine weitere Auffahrt.
Nach der Auffahrt kommt kein weiteres Temposchild und dort ist offiziell Tempo 100, ohne weiteres Schild.
Das ist schon immer so.
Mon Oct 01 11:19:32 CEST 2012 | PIPD black
Mensch Andy, da hast du wohl jemanden wachgerüttelt......heute erschien ein kleiner Artikel zu diesem Thema in den Zeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages.
Mon Oct 01 11:28:10 CEST 2012 | andyrx
ich hab scheinbar viele treue Leser von denen ich aber nichts weiß
mfg Andy
Deine Antwort auf "wie lange gilt ein Tempolimit...."