• Online: 2.032

andyrx

Alles was Spass macht rund ums Auto wie z.B.Youngtimer,Bike,Motortalk RX7,Wankel,Sportwagen,Reisen,Italien,Pasta,Motorrad,Off Topic

Wed Sep 26 20:59:46 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (85)    |   Stichworte: Punkte, Sicherheit, Strafzettel, STVO, Tempolimit, Verkehr

bei dem Schild ist ja alles klar...aberbei dem Schild ist ja alles klar...aber

Moin Motortalker,

 

wer seinen Führerschein auf Dauer behalten will,wird sich meist mehr oder weniger an die Tempolimits halten....oft ist aber nicht klar wie lange ein temporäres Tempolimit gilt;)

 

Klar wenn das passende Schild das Limit aufhebt ist alles klar....aber sonst??

 

Ich muss sagen so recht weiss ich das auch nicht immer....:confused:

 

Zitat:

 

Auchtung bei Gefahrenzeichen

Anders liegt der Fall bei Gefahrensituationen wie scharfen Kurven, unebener Fahrbahn oder starken Gefällen: In Kombination mit einem Gefahrzeichen wie "scharfe Kurve" gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung so lange, bis die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht. Ein Schild, das das Tempolimit wieder aufhebt, gibt es in solchen Fällen häufig nicht

Quelle-->http://auto.t-online.de/.../index

 

ich denke aber mal es gibt noch mehr Konstellationen wo ein TL nicht mehr greift....

 

was könnt ihr dazu an Wissen beitragen..;)

 

mfg Andy


Wed Sep 26 21:04:57 CEST 2012    |    Goify

Bei Kreuzungen gelten sie auch nicht mehr, da der in die Straße Einfahrende ja nicht ahnen kann, welche Geschwindigkeit gilt.

Wed Sep 26 21:07:53 CEST 2012    |    mr. mountain

Manchmal fahre ich mit Tempomat und passe den Moment wo das TL aufgehoben wird nicht ab...

Ich orientiere mich dann immer an der Masse, die dann meistens an mir vorbeischießt und gebe auch wieder Gas.

Wed Sep 26 21:10:55 CEST 2012    |    Faltenbalg135761

Gleiches gilt bei Auffahrten zur Autobahn. Der Auffahrende kann ja nicht wissen welches Tempo gilt.

Ebenfalls nach Baustellen (Gefahrenstelle)

Wed Sep 26 21:11:43 CEST 2012    |    andyrx

geht mir mitunter genauso....oft auf der Autobahn mit Tempomat gefahren und irgendwie schon lange kein Schild mehr gesehen oder nicht drauf geachtet....kommt zwischendurch ein Parkplatz oder eine Auffahrt ist alles klar wenn kein neues Schild mehr kommt,dann geb ich wieder Gas,aber sonst ist das halt doof....wenn man sich unsicher ist ob es noch gilt;)

 

mitunter hilft auch ein Blick aufs Navi wo mir die Limits eingeblendet werden:cool:

 

mfg Andy

Wed Sep 26 21:13:35 CEST 2012    |    Goify

Oder die Verkehrsschilderkennung, die zeigt einem das zuletzt angezeigte Schild im Display an. Nur wird die Dame dann nervig, wenn in einer Baustelle 30 gelten und danach nicht aufgehoben werden und man dann eben wieder 80 fährt.

Wed Sep 26 21:15:45 CEST 2012    |    lukasn

Das Tempolimit gilt bis zu dem Punkt, an dem neue Verkehrsteilnehmer in die Straße einfahren können. Dann muss es wiederholt werden. Das selbe Spiel auf der Autobahn.

Wed Sep 26 21:17:03 CEST 2012    |    Goify

Jein, denn dann würde ein Limit auch mal 30 km lang gelten, das kann nicht sein, finde ich.

Wed Sep 26 21:23:25 CEST 2012    |    lukasn

Dafür gibts ja das oben abgebildete "keine Beschränkungen"-Schild. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die StVO hier so halbherzig ist und dem VT das eigene Ermessen lässt.

Wed Sep 26 22:04:09 CEST 2012    |    daspalme

Bei Autobahnauffahrten stimmt es auf jeden Fall, dass damit das Tempolimit aufgehoben wird.

Bei Parkplätzen wäre ich mir aber nicht so sicher, denn wer dort drauf fährt, müsste sich theoretisch das Tempolimit merken.

 

Ansonsten gelten die Limits für die Bereiche, die mit gekoppelten Schildern angegeben sind.

Also z.b. scharfe Kurven, S-Kurven, Baustelle oder direkt mit Entfernungsangabe.

 

Steht das Limit allein, endet es durch eine kreuzende Straße bzw. Autobahnauffahrt oder durch ein Aufhebungsschild.

Wed Sep 26 22:30:21 CEST 2012    |    Fensterheber18668

Gelernt habe ich auch einmal: Bis eine Straße kreuzt oder eine Auf/Zufahrt auf die Straße kommt.

 

Allerdings meine ich mich zu erinnern, dass vor einigen Jahren in der ADAC Zeitung stand, dass diese Regel aufgehoben sei.

 

Ich halte für mich die alter Regel.

 

@lukasn

"Ich kann mir nicht vorstellen, dass die StVO hier so halbherzig ist und dem VT das eigene Ermessen lässt."

 

Die StVO ist häufiger halbherzig, warum nicht auch hier?

Als kurzes Beispiel:

3 spurige Autobahn, rechte Spur 80, mitte und links 130. Die Piste ist ohne weiteres Auto. Was gilt?

Rechtsfahrgebot und ich darf max. 80km/h fahren oder darf ich auf der Mitte mit max 130km/h fahren - links darf ich jedenfalls nicht fahren.

 

Ist tatsächlich nicht definiert. Stand auch in der Motorwelt. Habe solch ein Stück bergauf zB: von Bingen Richtung Koblenz.

 

Schöne Zeit und allzeit gute Fahrt

Wed Sep 26 22:35:29 CEST 2012    |    Standspurpirat134054

Erschreckende Antworten. Weder eine AB- Auffahrt noch eine Kreuzung beenden ein Streckenverbot. Muss man noch eine Prüfung ablegen für den FS?

Wed Sep 26 22:37:04 CEST 2012    |    daspalme

Dann musst du das jetzt aber auch beweisen, Amen.

Wed Sep 26 22:38:57 CEST 2012    |    Goify

Und woher soll der Auffahrende wissen, wie schnell er fahren darf, wenn es kein Schild dazu gibt?

Wed Sep 26 22:42:39 CEST 2012    |    Spannungsprüfer106

leider vieles falsch. lediglich parkverbote enden an der nächsten kreuzung. tempolimits gelten weiter, auch nach autobahnauffahrt. (und parkplätzen sowieso)

Wed Sep 26 22:43:53 CEST 2012    |    robert_do

Das Tempolimit gilt erst einmal grundsätzlich bis zur nächsten Einmündung von rechts (eine Raststätte gilt nicht als solche, hat mich mal 50DM gekostet), es sei denn es ist ein Geltungsbereich per Zusatzschild angegeben (3km, 200m, etc.) oder eine "Begründung" z.B. Fahrbahnunebenheiten, o.ä. dann gilt, wie schon erwähnt, bis die Gefahrenstelle eindeutig vorbei ist.

 

VGR

Wed Sep 26 22:45:38 CEST 2012    |    Goify

Das hieße ja, dass eine Baustellenbegrenzung, die aus unerfindlichen Gründen nicht aufgehoben wird, im schlimmsten Fall hunderte Kilometer gilt?

Aber da niemand solche Geschwindigkeitsbegrenzungen überprüft, bzw. nur dort geblitzt wird, wo auch klar ersichtlich ist, welches Tempo gilt, sehe ich da kein Problem.

Wed Sep 26 22:46:41 CEST 2012    |    IceWeasel

Ich habe folgendes gelernt. Bei Kreuzungen oder Straßenmündungen welche keine Sackgasse sind steht nach der "Kreuzung" das Vorfahrtsszeichen bzw. Verkehrszeichen 306. Steht darunter kein Tempolimit so ist ein vorheriges Tempolimit und andere Schilder wie z.B. Überholverbot aufgehoben.

wenn ich auf die Straße einbiege weiß ich ja schließlich nicht was 500m vorher für ein Schild stand. Aus diesem Grund werden Tempolimit und Überholverbote auch nach Kreuzungen wiederholt.

 

Allerdings gibt es bereits Rechtssprechung die genau dies nicht so Sieht. So z.B. folgende:

 

Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!

u.a. Oberlandesgericht Hamm (VerkMitt 1996 Nr. 23 und Az. 2 Ss OWi 524/01)

Wed Sep 26 22:54:12 CEST 2012    |    tdianzug

@ raido4e genau von Bingen Richtung Koblenz lernt man in der Fahschule rechts mit 80 zu fahren, fährt man dort mit 130 kann man geblitzt werden. fährt man in der Mitte hält man sich nicht ans Rechtsfahrgebot und fällt durch und in der Realität? Meistens ist die rechte Spur mit Brummis voll und man müsste sich dazwischen einordnen oder alle überholen... Bisschen schwammig alles.

Wed Sep 26 22:55:53 CEST 2012    |    andyrx

Das wäre ja irgendwie Humbug wenn nach einer Kreuzung das Limit weiter gilt obwohl der einbiegende Fahrer dies gar nicht wissen kann:confused:

 

MfG Andy

Wed Sep 26 23:00:03 CEST 2012    |    Spannungsprüfer106

gestern habe ich leider auch so einen fiesen blitzer gesehen... a20 neubrandenburg, VOR der abfahrt war die sonst freigegebene autobahn auf tempo 100 beschränkt mit solchen baustellenschildern.

 

und der blitzer stand auf dem ende der beschleunigungsspur der autobahnauffahrt, wo fast alle schon wieder beschleunigt hatten. das ist richtig fies. abgesehen davon sind die idiotischen polizisten natürlich auch lebensmüde gewesen, sich auf den beschleunigungsstreifen zu stellen. dieses jahr wurde auch auf der a19 schonmal einer umgefahren, der ist auf die idee gekommen, sich auf die autobahn zu stellen und zu lasern (!)

Wed Sep 26 23:07:09 CEST 2012    |    Turboschlumpf50490

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Auch nicht wenn dieser fehlende Wissenstand aufgrund von mangelnder Beschilderung verursacht wurde, dieses wäre infolge ein Verwaltungsrechtliches Problem. ;)

Man sollte das Absurdum in der Rechtssprechung nicht vergessen, es gibt keine perfekten Gesetzesvorgaben die jegliche Örtliche, Zeitliche, Menschliche... umstände in Form von Paragraphen regulieren.

 

Aufhebung von Streckenverboten sind "grundsätzlich" nur an die Aufhebungsschilder gebunden und nichts anderem.

 

Alle zugrundeliegenden abweichungen werden/wurden im Ermessenspielraum der juristischen Entscheidungsfindung festgelegt.

Für den Fahrer muss Zweifelsfrei begründet sein das das Streckenverbot aufgehoben wurde, dieses ist nur über ein eindeutiges Aufhebungsschild gegeben.

Darauffolgendes kann von der Exekutiven mit Ermessenspielraum geahndet werden.

Beispiel Ermessensspielraum bei der Exekutiven, Ortsfremder Fahrer oder Einheimischer Fahrer der die gegebenheiten trotz fehlendem Begrenzungschild kennt vor Ort.

Während man dem Ortsfremden die Unkenntiss nachsieht wird dem man dem Ansässigen das nicht nachsehen.

 

Zitat:

Bei den Streckenverboten handelt es sich im wesentlichen um Überholverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen.

 

Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird.

 

Ist ein Streckenverbot jedoch mit einem Gefahrenzeichen (z. B. "Baustelle") verbunden, dann endet es, sobald die entsprechende Gefahrenstelle vorüber ist, auch ohne ausdrückliches Aufhebungszeichen.

 

§ 41 Abs. 2 Nr. 7:

 

Streckenverbote

 

Sie beschränken den Verkehr auf bestimmten Strecken.

 

Die Länge einer Verbotsstrecke kann an deren Beginn auf einem Zusatzschild wie ... angegeben sein.

 

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, 279, 280; 281.

 

Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen 282.

 

Diese Zeichen können auch alleine links stehen.

Quelle mit Gerichtlichen beispielurteilen

Wed Sep 26 23:07:35 CEST 2012    |    Goify

@mp3.

Dann rufe die Polizei. Ein Auto darf dort nie abgestellt werden.

Wed Sep 26 23:12:22 CEST 2012    |    robert_do

Ok, wie ich gerade gelernt habe gilt meine Aussage mit der Einmündung von rechts nicht, das Limit gilt weiter auch ohne erneute Beschilderung, es gibt wohl aber die Pflicht der Gemeinde nach der Einmündung das Schild zu wiederholen - allerdings bringt uns das nichts, weil es nur eine Verwaltungsvorschrift ist.

 

http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

 

VGR

Thu Sep 27 00:10:37 CEST 2012    |    Faltenbalg30803

Wo ist das Problem?

 

Ein Tempolimit gilt solange bis es aufgehoben ist oder durch ein anderes Überschrieben wird. Ausnahmen sind Gefahrenzeichen (Baustelle) oder Tempolimits mit Streckenagabe (x meter). Kann in machen Situatioen zwar doof sein, aber damit muss man leben.

 

 

Zitat:

@ raido4e genau von Bingen Richtung Koblenz lernt man in der Fahschule rechts mit 80 zu fahren, fährt man dort mit 130 kann man geblitzt werden. fährt man in der Mitte hält man sich nicht ans Rechtsfahrgebot und fällt durch und in der Realität? Meistens ist die rechte Spur mit Brummis voll und man müsste sich dazwischen einordnen oder alle überholen... Bisschen schwammig alles.

Auf der A3 Richtung Frankfurt gibt es auch so eine Stelle (Elzer Berg). Angeblich(!) werden Autofahrer die auf der rechten Spur das Tempolimit derrechten überschreiten und geblitzt werden (stationärer Blitzer: hier per Klick zu sehen), auf der linken und der mittleren Spur den Blitzer aber nicht ausgelöst hätten aussortiert. Verlassen würde ich mich aber nicht drauf, obwohl sogar Wiki sagt:

 

 

"Die genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten entgegen einer weit verbreiteten Ansicht für alle Fahrzeugtypen, da keine Einschränkung durch Zusatzzeichen erfolgt. In der Praxis wird jedoch für Personenkraftwagen auch auf dem rechten Fahrstreifen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugrunde gelegt. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 60 und 100 km/h löst die Anlage zwar aus, die entsprechenden Aufnahmen werden jedoch nachträglich ohne Erlass eines Bußgeldbescheides aussortiert. Hierdurch soll ein Konflikt mit dem Rechtsfahrgebot bei schwachem Lkw-Verkehr – beispielsweise nachts oder an Sonntagen – vermieden werden."

 

 

Zitat:

Das wäre ja irgendwie Humbug wenn nach einer Kreuzung das Limit weiter gilt obwohl der einbiegende Fahrer dies gar nicht wissen kann

Hier kommt es halt im Zweifelsfall drau an: bist du Ortsfremd wirst du wohl vor Gericht vor einer Strafe rumkommen. Wohnst du ber 2km weiter kann man vorraussetzen, daß du die Straße auf die du einbiegst schonmal von links oder rechts gekommen bist und weißt, daß da z.B. 70 anstatt 100 ist. Erst nach mehreren Kilometern und mehreren Einbiegungen ohne Schilder "darf" man wohl laut Rechtssprechung erst annehmen, daß dort wirklich kein Tempo ist.

 

Vor genau solchen Situationen hat mein Fahrlerer seine Schüler immer schon gewarnt. Deshalb meinte er, solle man wenn man auf der Landstraße irgendwo einbiegt und essteht kein Schild dort besser nur 70-80km/h fahren, anstatt 100km/h. ICh selber habe solche Situationen übrigens schon öfter gehabt: Auf eine andere Landstraße eingebogen, gefahren, und nach einem Kilometer kam plötzlich ein Schild, welches z.B. ein Tempolimit von 70km/h aufgehoben hat.

 

Ein weiterer Grund warum ich es auch ganz praktisch fände, auf Landstraßen Tempo 80 einzuführen und dieses "70 - 100" gependle der Tempolimits abzuschaffen. So wie z.B. in den Niederlanden.

Thu Sep 27 00:22:04 CEST 2012    |    Sir Donald

Da bei uns Limits auf Landstrassen eher dünn gesäht sind bin ich dagegen das man das Allgemeine auf unter 100 absenkt. Besser die Verwaltungsdödel misten den Schilderwald aus, denn nicht vor jeder Einmündung oder Kurve muß man ein Limit verhängen nur damit Keiner nachdenken muß ob die 100 gehen oder nur 80 oder gar nur 60?

Bei uns in der Gegend gibts eine Kurve die man legal mit 100 durchfahren dürfte, macht nur Keiner. Um die 40 sind da schon fast Obergrenze und oh Wunder, dort gibt es nur alle paar Jahre einen Unfall und das auch noch meistens auf Schnee oder Eis.

 

Zum Thema, ein Limit gilt grundsätzlich bis Aufhebung oder man diese Strasse verlässt oder sie Endet und dann steht man oft vor dem Problem das die Behörden Hier sparen und man unbewusst zu schnell ist weil ein niedrigeres Limit als 100 gilt während anderstwo unnütze Schilder in Massen rumstehen.

Thu Sep 27 00:58:17 CEST 2012    |    Turboschlumpf50490

Zitat:

Vor genau solchen Situationen hat mein Fahrlerer seine Schüler immer schon gewarnt. Deshalb meinte er, solle man wenn man auf der Landstraße irgendwo einbiegt und essteht kein Schild dort besser nur 70-80km/h fahren, anstatt 100km/h.

Das wahr dann auch einer der "Weiseren" Fahrlehrer die die Fahrschüler auf die Gegebenheiten sensibilisieren, womit gleich 2 Dinge relevanz gewinnen zum einen die Rechtliche Sicherheit und zum anderen die Fahrtechische Sicherheit die Fahrzeugumgebung einzuschätzen.

Man bräuchte mehr von solchen Fahrlehrern.

 

Zitat:

Ein weiterer Grund warum ich es auch ganz praktisch fände, auf Landstraßen Tempo 80 einzuführen und dieses "70 - 100" gependle der Tempolimits abzuschaffen. So wie z.B. in den Niederlanden.

Ich weiß nicht inwieweit du dieses Streckenverbot vorgeben würdest, ich würde es weit mehr begrüssen wenn die Menschen/Fahrer wieder aktiver auf das Umfeld der Fahrstrecke geschult werden, um abgesehen von Streckenverboten und Assistenz- Sicherheitssystemen, das Umfeld und Fahrtstrecke wieder Einzuschätzen lernen.

 

Streckenverbote gibt es ursprünglich/grundsätzlich als Schutzmaßnahme (ua. Unfall-/Gefahrenstrecken oder als Lärm/Lebensqualitätsschutz für Anwohner).

 

Ich halte Konsequente nachvollziehbare Aufklärung für besser als jeglicher unnachvollziehbarer Vorschreibungversuch.

 

Wir haben Paragraphen und Schilder ohne sichtbares Ende und wie man hier sieht, immernoch fragende Gesichter.

Die Probleme sind nicht die, die hier einem Irrglauben auflaufen sondern die die nicht Hinreichend aufklären.

-----> Die Folge ist eine Verblödungspyramide die nur Strafe kennt, entweder sie werden aus Erfahrung zum Unfallstatistikopfer oder ein Rechtsstaatopfer. Opfer deshalb weil sie infolge von unzureichender Aufklärung, Aufklärung dessen das die meisten Unfälle in der Evolution und Erziehung hemmen sollte, unfreiwillig und passiv in der Opferrolle gefangen sind.

 

Die Komplexität hat uns schlicht und ergreifend überholt in unserer Hochkultur von Moderne und Massen.

So das der überwiegende Teil, für mich nachvollziehbar, mit so eigentlich simplen Dingen wie Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung schon überfragt sind.

Glauben fängt da an, wo das Wissen nicht mehr hinterfragbar ist. ;)

Thu Sep 27 08:03:23 CEST 2012    |    Spurverbreiterung28531

Alter, das is ja erschreckend, was hier für Halbwahrheiten kursieren. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist ein Streckenverbot und gilt somit für die gesamte Geradeausstrecke. Kreuzungen oder Einmündungen heben doch kein Streckenverbot auf!:rolleyes:

 

Und besondere Geschwindigkeitsbeschränkungen (zusammen mit Gefahrzeichen) sind nach der "Gefahr" aufgehoben und es gilt die Ursprüngliche Beschränkung oder eben die aus der örtlichkeit Gegebene(i.g.O.-50, a.g.O.-100).

 

Ich empfinde diese Regelungen nicht als kompliziert. Aber scheinbar liegt das an meinem überlegenen Intellekt.:D

Thu Sep 27 08:12:57 CEST 2012    |    Diesel73

Bin ich mir bei einem Tempolimit nich sicher, ob es noch gilt, bleibe ich innerhalb des Limits. Nach Gefahrenstellen ist halt mal der Verstand des Fahrers gefragt.

Thu Sep 27 08:34:45 CEST 2012    |    reallizzard

Es ist immer spassig zu lesen wieviele Irrglauben sich durch Mundpropaganda eingebürgert haben, ging mir selber natürlich bis zu meinem Ausbildungsbeginn zum Fahrlehrer natürlich genauso. Diese Problemathik war bei uns in der Ausbildung ein großes Thema und ist, obwohl ja in Dtl alles scheinbar penibel niedergeschrieben ist, nicht so einfach. Daher gibt es natürlich zusätzlich zur StVO natürlich noch eine sinnvolle Lektüre mit Urteile großer Gerichte die man sich im Zweifelsfall zu Gemüte führen kann.

 

Auch gibt es ganz gute Erläuterungen zur StVO, da ja vieles in verschiedene Richtungen interprtierbar ist und dadurch die zuerst angesprochenen, ggf. fehlerhaften Annahmen mancher Autofahrer, Irrglauben entstehen.

 

Zum ersten gilt der sogenannte "Sichtbarkeitsgrundsatz", dass heißt das ich nur auf VZ (Verkehrszeichen) reagieren kann die ich als Kraftfahrer sehen kann. Das heißt im Umkehrschluss natürlich nicht das ich einfach wegschauen kann und mich darauf dann berufen kann, sollte klar sein.

 

Bsp.: Ein parkender LKW versperrt die Sicht auf ein Geschwindigkeitszeichen.

Anmerkung zum Bsp: Ist natürlich alles auch Situationsgebunden, dass soll heißen das man natürlich auch bestimmte Umgebungen wie verkehrsberuhigte Bereiche oder bei Schule etc. seinen Grips anstrengen sollte und dort trotz allem nicht durchbrettert. Auch spielt die Ortskenntnis eine große Rolle. Alles Faktoren die im Zweifelsfall dem Kraftfahrer vor Gericht angelastet werden können oder ihn halt entlasten. Ist also nicht ganz einfach und an viele Faktoren gebunden. Gerade in Großstädten mit vielen 30er Zonen ist es natürlich, gerade als Fahranfänger mit Probezeit ist dieses natürlich als Ortsunkundiger natürlich schnell Fahrerlaubnisgefährdend da ja ab 21km/h zu schnell in der Regel der "Lappen" und somit die Berechtigung zum führen von Kraftfahrzeugen erstamal wieder entzogen wird. Gerade wenn man als Fremder Abends sein Fahrzeug abstellt und morgens los will und nicht an die 30er Zone denkt. Einem Anwohner wird da in der Regel natürlich schlechter vor Gericht gestellt, generell sollte man aber in so einem Beispiel davon ausgehen das (abgesehen von bestimmten Merkmalen: Vorfahrtsstraße, Ampeln, etc.) man sich in er solchen Zone befindet.

 

Beim auffahren auf eine andere Straße hängt es natürlich ebenfalls davon ab ob ich von einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt oder gar einem Feldweg oder verkehrsberuhigten Bereich auf eine andere Straße herauffahre, hierbei muss auf der "neuen" Straße die Beschilderung nicht unbedingt wiederholt werden. Gerade bei Landstraßen a.g.O kann auch das Aufstellungsort des Vorfahrtszeichen ein eventueller Hinweis auf 100km/h sein, sollte dem nicht so sein gilt wieder der Sichtbarkeitsgrundsatz, der widerrum im Zweifelsfall vor Gericht zu klären ist. Daher würde sich natürlich anbieten aus Vermeidungsgründen und Ärgerersparnis gleich nur 70 zu fahren.

 

Aber auch wir Fahrlehrer müssen ständig dazu lernen und uns ständig weiterbilden, aber auch Gerichtsurteile im Auge behalten. Letzteres natürlich meist nur bei konkreten Fahrschüler fragen oder wenn man selbst betroffen ist oder im Zusammenhang mit der Ausbildung manche Sachen der StVO hinterfragt.

 

Hoffe ich konnte etwas helfen. Hab sicher auch noch 1000 Sachen vergessen...

Thu Sep 27 08:40:28 CEST 2012    |    Spurverbreiterung28531

@reallizard: Gruß Kollege! Biste schon Fahrlehrer oder noch in der Ausbildung?

Thu Sep 27 08:44:06 CEST 2012    |    Diesel73

Doch, hat geholfen. Ist gut beschrieben und läuft auf das heraus, was ich weiter oben meinte: der Verstand des Fahrers ist gefragt. Trotz Regelwut und Schilderwald.

Thu Sep 27 08:44:44 CEST 2012    |    reallizzard

Zitat: 27.09.2012 08:03 | bobbatz

Zitat:

Alter, das is ja erschreckend, was hier für Halbwahrheiten kursieren. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist ein Streckenverbot und gilt somit für die gesamte Geradeausstrecke. Kreuzungen oder Einmündungen heben doch kein Streckenverbot auf!

Das stimmt aber auch nicht immer. Nach Autobahnauffahrten ohne Beschilderung z.B. kann man davon ausgehen das die vorher herabgesetzte Geschwindigkeit aufgehoben ist, auch ohne das hübsche weiße Lieblingsschild'chen.

 

 

 

Zitat:

27.09.2012 08:03 | bobbatz

 

...

Und besondere Geschwindigkeitsbeschränkungen (zusammen mit Gefahrzeichen) sind nach der "Gefahr" aufgehoben und es gilt die Ursprüngliche Beschränkung oder eben die aus der örtlichkeit Gegebene(i.g.O.-50, a.g.O.-100).

Denk dran, in Großstädten und in immer mehr Orten gibt es auch 30er Zonen und da kann man sich auch als "ordentlicher" Fahrer schnell Punkte holen.

 

Zitat:

27.09.2012 08:03 | bobbatz

 

...

Ich empfinde diese Regelungen nicht als kompliziert.

Sind sie eigentlich auch nicht, aber man muss sich manchmal auf dem Laufenden halten und das Gehirn anstrengen beim Fahren.

 

 

 

Zitat:

27.09.2012 08:03 | bobbatz

...

Aber scheinbar liegt das an meinem überlegenen Intellekt.

 

:D:D:D Sehr genial!

Thu Sep 27 08:54:50 CEST 2012    |    Spurverbreiterung28531

Zitat:

Das stimmt aber auch nicht immer. Nach Autobahnauffahrten ohne Beschilderung z.B. kann man davon ausgehen das die vorher herabgesetzte Geschwindigkeit aufgehoben ist, auch ohne das hübsche weiße Lieblingsschild'chen.

Das stimmt, liegt aber an dem Verkehrsleitsystem, daß mitunter fehlerhaft arbeitet. Da darf man dann tatsächlich mal mitdenken. Ich sage dem Schüler dann, "wenn an der nächsten Auffahrt keine Beschränkung angezeigt wird, gehen wir davon aus, daß hier keine gilt". Die Auffahrenden dürfen ja auch heizen.

Habe ich schon mehrfach erlebt, diese Situation.

Thu Sep 27 08:55:27 CEST 2012    |    reallizzard

Zitat:

27.09.2012 08:40 | bobbatz

@reallizard: Gruß Kollege! Biste schon Fahrlehrer oder noch in der Ausbildung?

 

Grüß Dich.

Warte gerade auf die letzte Prüfung für den unbefristeten Schein, die Behörden in Berlin mahlen "etwas" langsamer. 3 Monate Wartezeit auf allein diese Prüfung sind schon krass.

 

@Diesel73

So sieht's aus. Aber manchmal ist es für den Fahrer, aber auch für Fahrlehrer nicht soooo ersichtlich was gemeint ist. Berlin ist jedenfalls das Zentrum des Bösen ;) Hier gibts, glaube ich, die seltsamsten Straßenbauer, Streckenplaner und verwirrtesten VZ-Aufsteller. Muss mal Bilder machen von absolut wirren Verkehrsregelungen. Aber irgendwie macht das auch gerade den Reiz aus

Thu Sep 27 09:01:15 CEST 2012    |    reallizzard

Zitat:

27.09.2012 08:54 | bobbatz

Das stimmt, liegt aber an dem Verkehrsleitsystem, daß mitunter fehlerhaft arbeitet. Da darf man dann tatsächlich mal mitdenken. Ich sage dem Schüler dann, "wenn an der nächsten Auffahrt keine Beschränkung angezeigt wird, gehen wir davon aus, daß hier keine gilt". Die Auffahrenden dürfen ja auch heizen.

Habe ich schon mehrfach erlebt, diese Situation.

 

Gibt es auf dem Berliner Ring sehr häufig sogar, auch ohne elektronisches Verkehrsleitsystem. Steht einfach kein Schild da. Wie schnell lässt du deine Schüler dann fahren?

Thu Sep 27 09:01:20 CEST 2012    |    Spurverbreiterung28531

@reallizard: Na dann viel Erfolg für die Lehrproben! Da ging mir echt die Düse. Mal nebenbei, der Verdienst in Berlin kann doch nur Unterirdisch sein, oder? Hab da was von 15€ für die Farstunde gehört, da bleibt doch nix hängen, oder?

Thu Sep 27 09:06:50 CEST 2012    |    Diesel73

reallizzard:

Bilder davon wären mal klasse! Komme vom platten Land, kann man mit Berlin echt nicht vergleichen :). Würd mich aber auch nicht reizen, da ich u. a. als Fahrerin arbeite. Wär mir in der Großstadt echt zuviel Stress.

Thu Sep 27 09:08:28 CEST 2012    |    Spurverbreiterung28531

Rund um München ist fast alles per Leitsystem geregelt. Das müsste man anhand der Situation klären. Wenn die Beschränkung dazu dient die Geschwindigkeit herabzusetzen, weil da mehrere Auffahrten hintereinander folgen, würde ich sie wohl einhalten. Auch kommt es darauf an wann die nächste Beschränkung kommt.

Man muss sich auch hier oft mit fehlerhafter Beschilderung rumschlagen.

z.B. Autobahnwechsel - 40km/h, ohne Gefahrzeichen/bzw Gefahrzeichen nicht am selben Mast(Kurve) - und wird nie aufgehoben ...da muss man halt improvisieren.;) Also überlegen wozu die Beschränkung dient.

In Erding isses noch schlimmer. Da wurden zuhauf Sperrflächen auf die Straße gepinselt, die dazu dienen sollten, das Parken im Kreuzungsbereich zu untersagen. Nun können wir uns bei den Rechts vor Links Situationen nicht mehr richtig einordnen. Wenn da tatsächlich mal einer von Rechts kommt, gibt es einen Knoten. Und das obwohl in anderen Situationen eine Grenzmarkierung gesetzt wurde. Das "Ding" scheint also bekannt zu sein.:D

Thu Sep 27 09:26:14 CEST 2012    |    Schattenparker2186

Nun, ich habe meinen Lappen schon 50 Jahre, und muß zugeben, das ich das mit der BAB Auffahrt nicht wußte,ob wohl wir, die Fahrer und Disponenten mit FS alle 2 Jahre auf freiwilliger Basis (bei Entlohnung) geschult wurden. Daher würde ich es für Gut heisen, das alle FS Inhaber im Abstand von 5 Jahren freiwillig zur Nachschulung gehen sollten, nicht nur, die Berufskraftfahrer der Klasse CE und Busfahrer. Die müssen, ansonsten hat sich für die ihr Job erledigt.

Deine Antwort auf "wie lange gilt ein Tempolimit...."

Blogempfehlung

Mein Blog hat am 09.01.2009 die Auszeichnung "Blogempfehlung" erhalten.

Blogautor(en)

andyrx andyrx

Moderator

Chevrolet

bin Jahrgang 1960 und immer noch locker drauf;)

 

gebürtiger Hesse der nun in Bayern zuhause ist.

Hobby's sind natürlich Autos insbesondere mit Wankelmotor, Motorrad fahren und Allrad / Offroad fahren

Besucher

  • anonym
  • 5sitzer
  • volmen3
  • jw61
  • cookie_dent
  • windelexpress
  • sta.
  • Minzestrauch
  • BastimitBulli
  • robertk58

Dauergäste/avatare/Ladezeit lang!! (1385)

Archiv