Wed Sep 26 20:59:46 CEST 2012
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andyrx
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Kommentare (85)
| Stichworte:
Punkte, Sicherheit, Strafzettel, STVO, Tempolimit, Verkehr
Moin Motortalker, wer seinen Führerschein auf Dauer behalten will,wird sich meist mehr oder weniger an die Tempolimits halten....oft ist aber nicht klar wie lange ein temporäres Tempolimit gilt😉 Klar wenn das passende Schild das Limit aufhebt ist alles klar....aber sonst?? Ich muss sagen so recht weiss ich das auch nicht immer....😕
Quelle--> http://auto.t-online.de/.../indexich denke aber mal es gibt noch mehr Konstellationen wo ein TL nicht mehr greift.... was könnt ihr dazu an Wissen beitragen..😉 mfg Andy ![]() |
Mon Oct 01 17:36:43 CEST 2012 |
Trennschleifer21700
@ Archduchess
Zitat 1 "Es ist so, Auffahrten heben keine Begrenzung auf"
Ich denke das nicht aber das dieses thema aus der welt geschafft wird, BITTE ich um den gesetzestext und die quellenangabe dann lasse ich mich natürlich auch jederzeit umstimmen.
Zitat 2 "Ist oft auch sinnvoll, daß die Begrenzung noch z. B. 300 Meter weiter geht zum leichteren Einordnen.
Und dann erst aufgehoben ist"
Das stimmt und da gebe ich dir VOLLKOMMEN recht, das ist meist so.
Was ich mit Kreuzung auch meine findet auch nicht außerords sondern innerords anwendung und da hast du sehr selten - garnicht diesen fall das nach der kreuzung ein schild gesetzt wird wo die vorher erlaubten 60 wieder aufgehoben werden. Kannst du mir da zustimmen???
Genauso verhält es sich im fall, ich komme aus einer 30er zone und die endet bei einer kreuzung, dann wird mir, wenn ich rechts/ links abbiger bin, auch nicht angezeigt 30 aufgehoben oder???
Zitat 3 "Schonmal auf der Landstraße gesehen wieviele 70 und 80 ebenfalls wieder aufgehoben werden nach Kreuzungen?"
Ich verweise einfach mal verständnisshalber auf das 1. Zitat. Ich denke das liegt daran das man z.B. bei einer gesch.beg. wegen einer scharfen und unübersichtlichen kurve wo kurz danach eine einmündende straße kommt einfach die gesch.beg. weitergezogen hat um das andere sich gefahrlos/ gefahrmindernd einordnen können, d.h. das schild währe so oder so gekommen, nur in dem fall und zu diesem thema iritierend weil das halt nach einer kreuzung war. Ortskundige würden so unter umständen wenn das schild nicht dort währe noch vor der kreuzung wieder beschleunigen.
Zitat 4 "Wenn jetzt jemand ortsunkundig ist kann er es beim Einbiegen nicht wissen."
Entweder stehe ich da auf dem schlauch oder die aussage wiederspricht sich.
Ein ortskundiger weiß ja welche geschwindigkeit er dort zu fahren hat und beschleunigt doch nicht über die erlaubte geschw. hinaus oder???
Zitat 5 "Wenn du weißt, da ist 70, ich seh nur noch nicht das Aufhebungszeichen oder das nächste 70 (falls das weitergelten soll) und fährst 100 - naja dann wärst du dran."
Wieso soll ich, wenn ich weiß da ist 70, ich überquere den kreuzungsbereich, 100 fahren ( ich fange da aber auch erst an zu beschleunigen) und sehe weder ein neues 70 schild oder die aufhebung der geschw.beg.??? Wenn ich diese beiden schilder nicht sehen kann dann liegt das vlt daran das da eine kurve kommt ( da fährt man als ortsunkundiger bestimmt nicht mit 100 rein) oder bei einer geraden strecke das da garkein neues schild kommt....... das heißt für mich, 100.
Aber unter umständen kann diese diskusion ja ein ende haben wenn die oben genannte forderung mit der Quellenangabe niedergelegt wird.
Es ist auch nicht bös gemeint das ich denke das ich im recht bin und darauf poche, das ist aber immer so wenn ich davon überzeugt bin das ich recht habe.
Mon Oct 01 18:01:11 CEST 2012 |
Trennschleifer21700
@ PIPD black
Kannst du uns mal ganz grob berichten was in der zeitung des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages so drin stand, vlt hilft uns das ja weiter, vlt hat er das hier ja wirklich gelesen und den bericht darauf zugeschnitten ;-)
DANKE
Mon Oct 01 19:16:58 CEST 2012 |
Archduchess
ich geb mich doch mit dir nicht weiter ab.
Lies einfach mal alle Seiten gründlich und fertig.
Es heißt in Zitat 4 übrigens "orts UN kundig"
Also wie geschrieben gründlich lesen.
Wenn dann noch Bedarf ist die StVO (nichtmal die VwV StVO) und google nach "Streckenverboten".
Tue Oct 02 15:54:23 CEST 2012 |
Trennschleifer21700
Gut dann ist das ja geklärt, und für die informative quellenangabe herzlichen dank. Währe garnicht auf die idee gekommen eine "Suchmaschiene" zu fragen, echt dumm von mir, nochmal sry ;-)
Tue Oct 02 16:23:41 CEST 2012 |
Archduchess
bist du so oder tust du nur so? letzteres wäre zu hoffen, allerdings mal wieder vorsatz.
Quellen sind bereits genannt auf 2 Seiten - wer zu faul zum lesen ist...
Die StVO ist ne sehr gute Quelle und du kannst gern statt google auch yahoo nehmen für die Suche nach "Streckenverbot".
Aber wer schon zu faul zum lesen ist...
Fri Oct 05 13:42:21 CEST 2012 |
Trennschleifer21700
Hab den text jetzt einfach mal gelesen und ja es scheint eine lösung vorzuliegen.
Nochmal danke @ diezge, hab das echt überlesen.
Deine Antwort auf "wie lange gilt ein Tempolimit...."