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andyrx

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Fri Jun 21 02:05:40 CEST 2013    |    andyrx    |    Kommentare (88)    |   Stichworte: 110, 112, Blaulicht, Feuerwehr, Polizei, Sicherheit, Unfall, Verkehr

darf ich den überholen..??darf ich den überholen..??

Noin Motortalker,

 

 

mal eine spannende Frage.....darf man ein mit Blaulicht fahrendes Fahrzeug auf der Autobahn überholen..??

 

Ist schon lange her da hab ich das auch mal gemacht....:D:D

 

es blieb folgenlos:cool:

 

 

aber das hier ist natürlich ein andere Schnack...

 

Zitat:

 

Ein Autofahrer hat auf der B 3 im Kreis Northeim mit hohem Tempo einen Streifenwagen überholt, obwohl dieser mit eingeschaltetem Blaulicht unterwegs war.

 

Kurz nach dem riskanten Manöver in der Nacht zu Donnerstag habe der 39-Jährige die Kontrolle über seine hochmotorisierte Limousine verloren und sei bei Nörten-Hardenberg in die Leitplanke gekracht, sagte eine Polizeisprecherin.

Quelle und ganzer Artikel-->http://www.t-online.de/.../...ifenwagen-trotz-blaulicht-ueberholt.html

 

nun danach einen Unfall zu bauen ist natürlich nicht sehr clever gewesen....aber wie ist das rechtlich zu betrachten...darf man ein Einsatzfahrzeug (egal was für eines) welches mit Blaulicht unterwegs ist überholen..oder doch nicht??

 

mfg Andy


Fri Jun 21 03:19:56 CEST 2013    |    motorina

Man kann nicht alles wissen :rolleyes:; aber mir ist ein solches Verbot nicht bekannt...

Der oben geschilderte Fall ist für mich auch nicht als Normalität einzustufen ... und obendrein strotzt der Fahrer anscheinend vor Dummheit+Ignoranz (sorry) ...

Blaulicht überholen auf BAB! Warum nicht - unter Berücksichtigung und ohne Behinderung des Einsatzfahrzeugs.

Manchmal fahren gerade die Krankenwagen extrem langsam (anscheinend wird da gerade im fahrenden Fahrzeug "rumgedoktert").

 

Grüsse,    motorina.

Fri Jun 21 04:43:02 CEST 2013    |    Kurvenräuber161

ich würde es schon alleine aus Respekt zur Polizei nicht machen.

Fri Jun 21 06:19:32 CEST 2013    |    xHeftix

Krankenwagen kann man grade auf der Autobahn doch überholen. Die fahren meist so 100-120kmh, vor allem dann wenn sie jemand hinten drin haben. Da kommt man bei gut fließendem Verkehr locker dran vorbei, ohne das man selber zu schnell wird.

Man muss dann nur besonders auf die Idioten aufpassen die sich denken "Oh Gott, Blaulicht - Vollbremsung!" :rolleyes:

Fri Jun 21 06:22:58 CEST 2013    |    stef 320i

Also ich hab vor kurzem auf der Landstraße auch die Feuerwehr überholt.

Ich fahr doch nicht 10km mit 60 hinter denen her nur weil Blaulicht an ist.

 

Klar, die Kiste kurz danach in die Leitplanke oder den Graben zu setzen ist schon ne saubere Aktion :D

Fri Jun 21 06:26:00 CEST 2013    |    Brus

Ja, darf man, wenn der Überholvorgang "legal" und ohne jegliche Behinderung oder Gefährdnung durchgeführt werden kann....

 

Das eingeschaltete Blaulicht signalisiert, dass das Einsatzfahrzeug Sonderrechte für sich in Anspruch nimmt.

 

Das kann verschiedene Gründe haben, z.B. möglichst schnell von A nach B zu kommen. Aufgrund der nicht gerade üppigen Motorisierung mancher Einsatzfahrzeuge ist dann auf der Autobahn das Szenario denkbar, dass der Fahrer trotz eingeschalteten Blaulicht auf der mittleren Spur fährt und überholt werden darf.

 

Gibt es einen anderen Einsatzgrund für die Inanspruchnahme von Sonderrechten und will der Führer des Einsatzfahrzeuges, dass er nicht überholt werden soll ( z.B. Gefahrenstelle in 5 km auf der Autobahn ), wird er das in der Regel durch zusätzliche Massnahmen, wie mittiges Fahren auf zwei Fahrspuren, Warnblinklicht, zusätzliche Warnanzeige "STAU" usw. angezeigen.

 

Gruß Brus

Fri Jun 21 07:12:06 CEST 2013    |    PS-Schnecke22476

Es kommt drauf an! Wenn die auf der rechten Spur fahren, dann kann und darf man die normal überholen. Letztens ist ein Streifenwagen vor mir gefahren und ist relativ mittig gefahren, meistens aber auf der Linie zwischen der mittleren und linken Spur. Da war es eindeutig und niemand hat überholt. Respekt kenne ich da keinen, wenn die normal fahren, dann wird überholt.

Fri Jun 21 07:36:01 CEST 2013    |    shgfa

Habe es selber auf der A2 bei Hannover schon gehabt, Striefenwagen mit Blaulicht und Tatütata auf der linken Spur, er fuhr ca. 190 km/h und ich kam von hinten. Bei der nächsten Lücke sind die dann auf die mittlere Spur und ich konnte den auber überholen.

 

Man scheint es also zu dürfen, sonst hätten die Jugs ja keinen Platz gemacht.

Fri Jun 21 07:45:47 CEST 2013    |    Federspanner134471

Solange es nur Blaulicht ohne

Zitat:

Bitte folgen

ist....

:D

 

Mir allerdings noch nicht passiert, außer bei Feuerwehrwagen, da hatte ich aber auch keine Lust hinter nem Blaublinkendem Fahrzeug 90 auf der Bahn zu fahren.

Fri Jun 21 08:17:06 CEST 2013    |    nick_rs

Die, die ich bisher auf AB oder sonstwo gesehen habe waren so schnell, dass man sie nicht überholen muss oder sollte. Bei der Feuerwehr sieht das anders aus. Ich wohne auf dem Berg und kann über die ganze Stadt gucken. Manchmal muss die Feuerwehr den Berg hoch und dann kann man sehen wie hinter ihr sich eine Schlange bildet :p

 

Überholen rechtlich: Warum nicht? Oder steht irgendwo das man es nicht darf. Wenn man sie später dann aber behindert, hat das Folgen.

Ich würde es nicht tun, bis auf bei der Feuerwehr, aber da auch nur auf der AB. Vorallem, wo will das Einsatzfahrzeug hin? Vielleicht ein Unfall voraus? Lieber mal langsam fahren.

Fri Jun 21 08:29:20 CEST 2013    |    Käfer1500

Es gibt wahre Geschichten, die von Autofahrern berichten, die sich auf der BAB dicht hinter einen Streifenwagen mit Blaulicht drängten. Klar kommt man so auch flott voran. Blöd nur, daß die Beamten gerade einen Geisterfahrer suchten - und auch fanden. Die Polizisten konnten ausweichen, der hinterherfahrende nicht, 2 Tote. Da hats jeweils keine falschen erwischt, denke ich mir, und es gibt weitere Kandidaten für den jährlichen Darwin-Award.

Fri Jun 21 08:38:28 CEST 2013    |    Monstrabidur

Einfach göttlich der Link. So schnell ist die Hilfe zur Unfallabsicherung und -aufnahme sowie zur Festnahme normalerweise nicht vor Ort.:D

Fri Jun 21 09:19:46 CEST 2013    |    Achsmanschette222

Grundsätzlich kann man Fahrzeuge mit Blaulicht überholen. Ob es sinnvoll ist, lassen wir man hintenangestellt. Es dürfte sich auf jeden Fall um eine unklare Verkehrssituation handeln und wenn es knallt, dürfte man der Summe sein.

 

Im Übrigen hilft ein Blick in die StVO. Hier werden werden wieder Wegerechte und Sonderrechte durcheinandergeworfen.

 

peso

Fri Jun 21 09:46:40 CEST 2013    |    tschähnz

Hatte neulich eine Situation wo auf einer dreispurigen BAB ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht  zunächst überholt hatte und ein paar km später langsamer wurde. Der ein oder andere vor mir hat schon gezuckt um vorbei zu fahren - wäre nicht gut gewesen, denn kurz darauf hat das Fahrzeug gestoppt und die Jungs haben die Reste eines geplatzten LKW Reifen, der auf mehrere Spuren verteilt herumlag, beiseite geräumt. 

Fri Jun 21 09:53:00 CEST 2013    |    Turboschlumpf50483

Fakt ist, man darf sie überholen. Wenn die z.B. Streifenbeamten es nicht wollen, werden die sich schon bemerkbar machen.

Bei NAW, RTW oder Feuerwehr geht es noch besser, die Fahrzeuge sind in der Regel deutlich langsamer.

 

Nur muss man sich mal folgendes vor Augen halten: Ist so ein Fahrzeug mit Licht und Sirene unterwegs, nimmt es Wegerechte in Anspruch, um schnellstens von A nach B zu kommen. Diese zu Überholen, wäre recht Dumm, denn B könnte ein Unfall hinter der nächste Kurve sein und das Einsatzfahrzeug ist gaérade dorthin unterwegs, um abzusichern. Und das kann auch ein RTW sein, der dort als erstes ankommt.

Ist so ein Fahrzeug nur mit Blaulicht unterwegs, nimmt es mind. Sonderrechte in Anspruch. Es kann aber auch sein, das die mit dem Blaulicht vor einer Gefahrenstelle warnen.

 

Ich selbst würde es mir auf einer Landstraße verneifen, solche Fahrzeuge zu überholen. Auf der BAB sehe ich nicht das direkte Problem, muss man nach Lage urteilen.

 

MFG Thomas

Fri Jun 21 10:48:03 CEST 2013    |    sekbt67

also ich kenne das so, daß es als behinderung der einsatzkräfte verwarnt wird. denn blaulichtfahrten haben immer vorrang vor dem anderen verkehr. bei mir in der region haben die polizei und krankenwagen vor 12 jahren mal die probe gemacht wer das fahrzeug mit blaulicht überholt, es war eine ca 8km lange versuchstrecke und an bbeiden enden der strecke stand die damals noch grün-beige macht und hat die überholenden raus gezogen und ermahnt.

Fri Jun 21 11:01:50 CEST 2013    |    Antriebswelle46549

Auf der BAB kein Problem, aber innerorts kommt die nächste rote Ampel bestimmt und dann steht man wieder im Weg.

Fri Jun 21 11:01:58 CEST 2013    |    Achsmanschette15

Zitat:

denn blaulichtfahrten haben immer vorrang vor dem anderen verkehr.

das blaulicht (ohne martinshorn) schafft weder vorrang noch sonstwas!

Zitat:

und hat die überholenden raus gezogen und ermahnt.

wegen was? :confused:

 

-überholen im überholverbot?

-überholen bei durchgezogener linie?

-überschreiten der zhg beim überholvorgang?

 

mehr fällt mir da jetzt spontan nicht ein, weswegen man ermahnt/verwarnt werden könnte!

 

 

 

btt: es ist nicht verboten ein fahrzeug das mit blaulicht (bzw. blaulicht und martinshorn) unterwegs ist zu überholen! ob es allerdings sinn macht diese fahrzeuge zu überholen, weil man dadurch u.a. die rettungsgasse verlängert, muss jeder für sich selbst bzw. nach lage entscheiden!

Fri Jun 21 11:02:34 CEST 2013    |    Archduchess

Nein, sie haben nicht immer Vorrang (in Deutschland).

 

Blaulicht selbst sagt nicht viel aus.

 

Und Sonderrechte haben sie auch ohne Blaulicht.

 

Erst Wegerechte machen alles frei.

 

 

 

 

Wobei ich rein Blaulicht überholen würde, außer der fährt mittig / blockierend.

 

 

 

Fährt die Feuerwehr aber incl. Horn würde ich die selbst mit 90 nicht überholen.

Lang kann das ja kaum sein. Entweder eine der nächsten Ausfahrten oder auf der AB selbst ist was.

Fri Jun 21 11:03:40 CEST 2013    |    Jonnyrobert

Ich hatte mal auf der BAB drei ziwile Limos (fette BMW´s) mit Blaulicht auf dem Dach,

schätze mal da sassen irgendwelche Politiker überholt, die waren alle schön auf der

linken Spur unterwegs und als sie mich im Rückspiegel gesehen hatten, auch nett Platz gemacht.

 

:D :D :D

Fri Jun 21 11:14:56 CEST 2013    |    Faltenbalg134563

Tja, Dank "Prism" bleibt uns ja alles erhalten. Ich denke, wer einen Streifenwagen, der mit Blaulicht 190km schnell ist, noch �berholt, dem geh�rt auf Lebenszeit der F�hrerschein abgenommen. Es gibt doch wesentlich einfache Mittel, sich umzubringen und wer das unbedingt will, soll es dann doch so machen, dass er andere damit nicht gef�hrdet. Unglaublich, was man hier so liest.

Fri Jun 21 11:17:38 CEST 2013    |    Spannungsprüfer133057

Vor einigen Jahren landete ich auf dem Flughafen Milano Linate und musste einen Zug von Milano Hauptbahnhof nach Florenz erreichen. Die zur Verfügung stehende Zeit war ca. 10 Minuten, bei einer Entfernung zum Hauptbahnhof von ca. 10 km.

Ich nahm mir ein schwarzes Taxi, einen Mercedes S-Klasse, ohne Lizenz und versprach dem Fahrer den doppelten Fahrpreis, der ja bei den nicht lizensierten Taxis bereits wesentlich über dem normalen Taxipreis liegt, wenn ich den Zug nach Florenz noch erreiche.

Auf dem Weg zum Hauptbahnhof überfuhr er 2 rote Ampeln und überholte hupend alle anderen Fahrzeuge, unter anderen auch einen mit Blaulicht und Sirene fahrenden Streifenwagen der Carabinieri der auch recht schnell unterwegs war.

Ich erinnere mich mit Schrecken an diese Kamikazefahrt zurück, erreichte jedoch noch rechtzeitig den Zug.

Fri Jun 21 11:36:35 CEST 2013    |    O.Berg

Moin,

 

das kommt immer auf den Fall an. Wenn der Silber-Blaue Wagen seine Laufschrift an hat, würde ich nicht überholen. Dann meisten sucht der z.B. die Fahrbahn nach Gegenständen ab, die für einen gefährlich sein könnten.

 

Fähren die Sonderfahrzeuge ganz rechts habe ich mit dem überholen keine Problem.

 

Gruß

Fri Jun 21 11:38:44 CEST 2013    |    Achsmanschette15

Zitat:

Ich denke, wer einen Streifenwagen, der mit Blaulicht 190km schnell ist, noch �berholt, dem geh�rt auf Lebenszeit der F�hrerschein abgenommen. Es gibt doch wesentlich einfache Mittel, sich umzubringen und wer das unbedingt will, soll es dann doch so machen, dass er andere damit nicht gef�hrdet.

könntest du den hier anwesenden bitte den unterschied erklären, der sich

 

a. aus dem überholen eines streifenwagens mit 190kmh...

b. aus dem überholen eines x-beliebigen fahrzeuges mit 190kmh...

 

...ergibt?! :confused:

 

und vorallem was hat das mit umbringen zu tun?! :confused:

Zitat:

Unglaublich, was man hier so liest.

DEIN beitrag zählt allerdings auch dazu!

Fri Jun 21 11:43:52 CEST 2013    |    Multimeter22910

Der Kommentar von Brus ist nicht nur inhaltlich sondern auch rechtlich korrekt und macht den Anschein, Brus weiß aus beruflichen Gründen wovon er spricht ;-) . Es ist genau so wie er sagt - ohne wenn und aber.

Fri Jun 21 12:33:20 CEST 2013    |    Spannungsprüfer22977

Aktuelles Beispiel: Als bei dem ganzen Hochwasserchaos eine Kolonne Feuerwehr-/THW-Fahrzeuge mit Blaulicht vor mir unterwegs war (zur überregionalen Hilfe) und die Verkehrssituation das zuließ, habe ich natürlich überholt.

Ich weiß jetzt auch nicht, was daran ein Problem sein soll, einen mit 190 km/h fahrenden Streifenwagen zu überholen. Habe ich selbst letztens erst gemacht, nachdem ich den Fahrer per Lichthupe an das Rechtsfahrgebot erinnert hatte. Allerdings war das gegen 22.30 Uhr auf einer fast leeren Autobahn. Wäre der Streifenwagen tagsüber, bei dichterem Verkehr und mit Sondersignal unterwegs gewesen hätte ich das nicht getan. Maßgeblich ist doch, dass man Einsatzfahrzeuge auf ihrem Weg zum Einsatzort nicht behindert. Mal ganz abseits jeglicher Rechtspflichten sollte das im Interesse eines jeden sein und man sich entsprechend verhalten.

Fri Jun 21 12:40:19 CEST 2013    |    Achsmanschette222

**also ich kenne das so, daß es als behinderung der einsatzkräfte verwarnt wird. denn blaulichtfahrten haben immer vorrang vor dem anderen verkehr. bei mir in der region haben die polizei und krankenwagen vor 12 jahren mal die probe gemacht wer das fahrzeug mit blaulicht überholt, es war eine ca 8km lange versuchstrecke und an bbeiden enden der strecke stand die damals noch grün-beige macht und hat die überholenden raus gezogen und ermahnt.**

 

 

Selten so einen Unsinn gelesen.

 

peso

Fri Jun 21 12:47:12 CEST 2013    |    Achsmanschette222

**Aktuelles Beispiel: Als bei dem ganzen Hochwasserchaos eine Kolonne Feuerwehr-/THW-Fahrzeuge mit Blaulicht vor mir unterwegs war (zur überregionalen Hilfe) und die Verkehrssituation das zuließ, habe ich natürlich überholt.

Ich weiß jetzt auch nicht, was daran ein Problem sein soll, einen mit 190 km/h fahrenden Streifenwagen zu überholen. Habe ich selbst letztens erst gemacht, nachdem ich den Fahrer per Lichthupe an das Rechtsfahrgebot erinnert hatte. Allerdings war das gegen 22.30 Uhr auf einer fast leeren Autobahn. Wäre der Streifenwagen tagsüber, bei dichterem Verkehr und mit Sondersignal unterwegs gewesen hätte ich das nicht getan. Maßgeblich ist doch, dass man Einsatzfahrzeuge auf ihrem Weg zum Einsatzort nicht behindert. Mal ganz abseits jeglicher Rechtspflichten sollte das im Interesse eines jeden sein und man sich entsprechend verhalten.**

 

Wer nachts einen mit 190 km/h fahrenden Einsatzwagen überholt, gehört mit dem Klammersack gepudert. Neben einem konkreten Verstoß gegen das Sichtfahrgebot, käme noch andere Vorschriften zum Tragen. Und wenn dann der Überholende in einen auf der Fahrbahn liegenden Gegenstand rast, dürfte er die A...Karte gezogen haben.

 

Man muss die ganze Sache situationsbedingt sehen. Wenn die nur schnell zum Einsatzort fahren, sollte man das Überholen überdenken. Entweder verlängert man dann den kommenden Stau oder man rast in das unbekannte Hindernis.

 

peso

Fri Jun 21 12:49:35 CEST 2013    |    tomato

Zitat:

könntest du den hier anwesenden bitte den unterschied erklären, der sich

 

a. aus dem überholen eines streifenwagens mit 190kmh...

b. aus dem überholen eines x-beliebigen fahrzeuges mit 190kmh...

 

...ergibt?!

Das ist doch ganz einfach, der Streifenwagen fährt aus einem ganz bestimmten Grund mit Blaulicht auf ein bestimmtes Ziel zu. Warum er das mit welchem Ziel tut, weiß nur die Streifenwagenbesatzung, aber die Anderen wissen es nicht.

Das allein ist Grund genug, dahinter zu bleiben. Wir hatten hier doch schon einige Beispiele, die aufzeigten, warum das nicht sinnvoll ist. Du hast es ja selbst einige Beiträge weiter oben genannt mit dem Beispiel der Rettungsgasse.

Der Unterschied entsteht somit nicht beim Überholmanöver an sich, sondern aus den Konsequenzen, die sich daraus ergeben können.

Ich würde nicht überholen und bei 190Km/h schon dreimal nicht.

Fri Jun 21 12:57:49 CEST 2013    |    Spannungsprüfer22977

Zitat:

Wer nachts einen mit 190 km/h fahrenden Einsatzwagen überholt, gehört mit dem Klammersack gepudert. Neben einem konkreten Verstoß gegen das Sichtfahrgebot, käme noch andere Vorschriften zum Tragen. Und wenn dann der Überholende in einen auf der Fahrbahn liegenden Gegenstand rast, dürfte er die A...Karte gezogen haben.

Ich wüsste nicht, warum ich nachts den Kriechgang einlegen sollte. Das Xenon AFL+ sorgt für wunderbare Ausleuchtung und Sicht auch bei höheren Geschwindigkeiten ohne Blendung des Gegenverkehrs. Keine Ahnung was Du da für eine Relevanz bzgl. Sichtfahrgebot (Abblendlicht von vor 20 Jahren?) und "anderer Vorschriften" (welche bitte?) siehst.

Fri Jun 21 13:19:19 CEST 2013    |    Multimeter41306

Also ich habe gestern die Polizei überholt, Landstraße.. 100 erlaubt die fahren 70.. zack dran vorbei, nichts passiert. freundin hat sich aber fast pipi in die Hose gemacht :confused::D:D

Fri Jun 21 13:21:40 CEST 2013    |    Spannungsprüfer22977

Zitat:

freundin hat sich aber fast pipi in die Hose gemacht

So lange sie Dich nicht pudert wie von manchen hier empfohlen ist doch alles in bester Ordnung. :p

Fri Jun 21 13:31:38 CEST 2013    |    Achsmanschette15

Zitat:

Neben einem konkreten Verstoß gegen das Sichtfahrgebot,

nicht zwangsläufig! :eek:

gegen das sichtfahrgebot wird nicht verstoßen, wenn die fahrbahn durch die lichter der vorausfahrenden sowie der entgegenkommenden ausreichend ausgeleuchtet wird... :p

Zitat:

käme noch andere Vorschriften zum Tragen.

die da wären?!

Zitat:

Und wenn dann der Überholende in einen auf der Fahrbahn liegenden Gegenstand rast, dürfte er die A...Karte gezogen haben.

was allerdings auch bei 130 der fall wäre!

Fri Jun 21 13:57:40 CEST 2013    |    Jubi TDI/GTI

Habe es versucht, klappte nicht.... :D


Fri Jun 21 14:29:26 CEST 2013    |    Achsmanschette222

**Ich wüsste nicht, warum ich nachts den Kriechgang einlegen sollte. Das Xenon AFL+ sorgt für wunderbare Ausleuchtung und Sicht auch bei höheren Geschwindigkeiten ohne Blendung des Gegenverkehrs. Keine Ahnung was Du da für eine Relevanz bzgl. Sichtfahrgebot (Abblendlicht von vor 20 Jahren?) und "anderer Vorschriften" (welche bitte?) siehst.**

 

Die StVO stellt da ganz klare Regeln auf. Aber Du wirst es merken, wenn Du Dich mal rechtfertigen musst. Selbst mit Fernlicht hast Du keine Chance einem Reh auszuweichen. Und das Du mit mehr als 130 km/h keine Schrecksekunde haben darfst, haben genug Gerichte entschieden. Mir ist mal nachts bei 160 km/ und Fernlicht eine Kuhherde (richtig und auf der BAB)vor das Auto gelaufen. Bis ich dieses ungewöhnliche Ereignis registriert hatte, war ich schon fast in der Herde angekommen. Kühe sind ja schon groß, aber eine Eisenstange auf der Fahrbahn sieht man schon schlechter.

 

peso

Fri Jun 21 14:30:17 CEST 2013    |    Achsmanschette222

**Also ich habe gestern die Polizei überholt, Landstraße.. 100 erlaubt die fahren 70.. zack dran vorbei, nichts passiert. freundin hat sich aber fast pipi in die Hose gemacht **

 

Wow, Du bist ja schon ein toller Kerl.

 

peso

Fri Jun 21 14:32:47 CEST 2013    |    Achsmanschette222

**Zitat:

Neben einem konkreten Verstoß gegen das Sichtfahrgebot,

nicht zwangsläufig!

gegen das sichtfahrgebot wird nicht verstoßen, wenn die fahrbahn durch die lichter der vorausfahrenden sowie der entgegenkommenden ausreichend ausgeleuchtet wird...

Zitat:

käme noch andere Vorschriften zum Tragen.

die da wären?!

Zitat:

Und wenn dann der Überholende in einen auf der Fahrbahn liegenden Gegenstand rast, dürfte er die A...Karte gezogen haben.

was allerdings auch bei 130 der fall wäre!**

 

Alles, was über 130 km/h beträgt, bekommt keine Schrecksekunde zugesprochen. Aber wie ich sehe, schreiben hier ja nur gute Autofahrer, die die gesetzlichen Vorschriften kennen und Ihr Fahrzeug immer im Griff haben.

 

peso

Fri Jun 21 14:37:53 CEST 2013    |    Multimeter41306

Hat nix damit zu tun aber wenn man Zeit druck hat hat man keinen Bock nur 70 zu fahren

Fri Jun 21 14:52:37 CEST 2013    |    Fensterheber41385

ein Überholen ist nach der Straßenverkehrsordnung nur dann zulässig, wenn das eigene Fahrzeug deutlich schneller ist als das zu überholende "Blaulicht" Fahrzeug. Und natürlich nur dann, wenn man selber dabei noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet. Kommt es allerdings zu einem Unfall z.B.durch ausscheren des Einsatzfahrzeuges, trifft den überholenden die volle Schuld.

Quelle:http://www.rettungsdienst.de/.../...blaulichtfahrt-nicht-erlaubt-24853

Fri Jun 21 14:53:35 CEST 2013    |    Archduchess

Zitat:

**Aktuelles Beispiel: Als bei dem ganzen Hochwasserchaos eine Kolonne Feuerwehr-/THW-Fahrzeuge mit Blaulicht vor mir unterwegs war (zur überregionalen Hilfe) und die Verkehrssituation das zuließ, habe ich natürlich überholt.

Da wurde das Blaulicht zur Kennzeichnung der Kolonne genutzt.

Zitat:

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(ist recht praktisch, manche machen auch Fahnen oder Blaulicht und Fahnen...)

Man sollte sich nur klar machen, die Kolonne ist als 1 Fahrzeug zu sehen.

 

 

Und zum Sichtfahrgebot - da gibt's sooooviele Themen.

Nur eines, ein unbeleuchtetes querstehendes Unfallauto muß man rechtzeitig sehen können. Oder bereits tote Tiere.

Kann man das nicht...

Nur zum nachdenken.

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