Fri Jun 21 02:05:40 CEST 2013 | andyrx | Kommentare (88) | Stichworte: 110, 112, Blaulicht, Feuerwehr, Polizei, Sicherheit, Unfall, Verkehr
darf ich den überholen..??
Noin Motortalker,
mal eine spannende Frage.....darf man ein mit Blaulicht fahrendes Fahrzeug auf der Autobahn überholen..??
Ist schon lange her da hab ich das auch mal gemacht....
es blieb folgenlos
aber das hier ist natürlich ein andere Schnack...
Quelle und ganzer Artikel-->http://www.t-online.de/.../...ifenwagen-trotz-blaulicht-ueberholt.html
nun danach einen Unfall zu bauen ist natürlich nicht sehr clever gewesen....aber wie ist das rechtlich zu betrachten...darf man ein Einsatzfahrzeug (egal was für eines) welches mit Blaulicht unterwegs ist überholen..oder doch nicht??
mfg Andy |
Fri Jun 21 14:55:25 CEST 2013 | Fensterheber41385
P.S. Das fahren mit Nebelscheinwerfer ist auch nur mit einer Geschwindigkeit von unter 50km/h erlaubt. Und niemand scheint diese Frage beim Führerscheinbogen richtig angekreuzt zu haben...
Fri Jun 21 15:01:57 CEST 2013 | Achsmanschette222
**ein Überholen ist nach der Straßenverkehrsordnung nur dann zulässig, wenn das eigene Fahrzeug deutlich schneller ist als das zu überholende "Blaulicht" Fahrzeug. Und natürlich nur dann, wenn man selber dabei noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet. Kommt es allerdings zu einem Unfall z.B.durch ausscheren des Einsatzfahrzeuges, trifft den überholenden die volle Schuld.
Quelle:http://www.rettungsdienst.de/.../...blaulichtfahrt-nicht-erlaubt-24853**
Das ist einfache Logik. Hier käme schon das Überholverbot bei unklarer Verkehrslage zum Tragen. Dem Wegerechtsfahrzeug ist freie Bahn zu schaffen. Und wenn ich ein Wegerechtsfahrzeug überhole, trage ich das volle Risiko bei einem Problem.
peso
Fri Jun 21 15:03:34 CEST 2013 | Fensterheber41385
Ja, einfache Logik, und doch wurde die Frage hier zum Thema...
Fri Jun 21 15:04:13 CEST 2013 | Ascender
Also, auf einer mehrspurigen Bundesstraße (Tempolimit 70) habe ich einen RTW, der mit eingeschaltetem Blaulicht 50 fuhr, überholt. Der Fahrer hat aber wohl auch gehupt. Weiß nurnicht ob er wirklich mich gemeint hat, oder ob nicht sogar ein ganz anderer Verkehrsteilnehmer gehupt hat.
Blieb aber ohne Folgen für mich.
Keine Ahnung. Es war dunkel, weil die Nacht schon hereingebrochen war. Und ich hatte einfach auch keine Lust bei dem Blaulichtgewitter hinter dem RTW herzujuckeln. Bin ich ja ganz ehrlich.
Einen Streifenwagen, der mit eingeschalteter Rundumfunzel, vor mir her fährt, würde ich wohl auch nicht unbedingt überholen wollen. In der Regel geben die auch Gas, und wenn nicht, dann wird das sicher auch seine Gründe haben.
Fri Jun 21 15:04:38 CEST 2013 | Achsmanschette222
**
P.S. Das fahren mit Nebelscheinwerfer ist auch nur mit einer Geschwindigkeit von unter 50km/h erlaubt. Und niemand scheint diese Frage beim Führerscheinbogen richtig angekreuzt zu haben...**
Wo steht es, dass man mit "Nebelscheinwerfern" nur 50 km/h fahren darf?
peso
Fri Jun 21 15:04:44 CEST 2013 | Mercedes-Diesel
[Ironie an].....unbedingt ! man muss den Beamten auch mal zeigen, daß man stärker motorisiert ist
[Ironie aus]
Solange man Einsatzfahrzeuge nicht behindert, spricht rein gar nichts dagegen. I.d.R. ist es meist umgekehrt dass sich viele auf der BAB hinten ran hängen. Aber Achtung....die dürfen mit Vollgas durch Geschwindigkeitsbeschränkungen....ihr nicht...daß ist der kleine aber feine Unterschied
Fri Jun 21 15:06:30 CEST 2013 | Achsmanschette222
**
Also, auf einer mehrspurigen Bundesstraße (Tempolimit 70) habe ich einen RTW, der mit eingeschaltetem Blaulicht 50 fuhr, überholt. Der Fahrer hat aber wohl auch gehupt. Weiß nurnicht ob er wirklich mich gemeint hat, oder ob nicht sogar ein ganz anderer Verkehrsteilnehmer gehupt hat.
Blieb aber ohne Folgen für mich.
Keine Ahnung. Es war dunkel, weil die Nacht schon hereingebrochen war. Und ich hatte einfach auch keine Lust bei dem Blaulichtgewitter hinter dem RTW herzujuckeln. Bin ich ja ganz ehrlich.
Einen Streifenwagen, der mit eingeschalteter Rundumfunzel, vor mir her fährt, würde ich wohl auch nicht unbedingt überholen wollen. In der Regel geben die auch Gas, und wenn nicht, dann wird das sicher auch seine Gründe haben.**
Das eingeschaltete Blaulicht ist nur als Warnhinweis zu sehen. Es bedeutet kein Wegerecht. Gerade RTW farhen oft sehr langsam, weil man im Fahrzeug Patienten befördert.
peso
Fri Jun 21 15:08:15 CEST 2013 | Achsmanschette222
**Zitat:
Streifenwagen mit Blaulicht--> darf man den überholen..??
[Ironie an].....unbedingt ! man muss den Beamten auch mal zeigen, daß man stärker motorisiert ist
[Ironie aus]
Solange man Einsatzfahrzeuge nicht behindert, spricht rein gar nichts dagegen. I.d.R. ist es meist umgekehrt dass sich viele auf der BAB hinten ran hängen. Aber Achtung....die dürfen mit Vollgas durch Geschwindigkeitsbeschränkungen....ihr nicht...daß ist der kleine aber feine Unterschied **
Noch schöner ist es, wenn sich Einer in der Rettungsgasse dranhängt. Das ist vorsätzliches verbotenes Rechtsüberholen.
peso
Fri Jun 21 15:09:33 CEST 2013 | Ascender
Danke für die Antwort, peso. peter_pott hatte es in seinem Post von 14.52 genauer kommentiert. Hatte ich aber überlesen.
Fri Jun 21 16:08:32 CEST 2013 | Batterietester253
Ein Blaulicht ist eine "Gefahrenwarnleuchte", keine temporäre Gesetzesänderung oder auch kein Lichtsignal für Überholverbot.
Macht nur recht wenig Sinn zu überholen, denn wenn man warten muss und der Streifenwagen aufschließt, muss man ihn wieder vorbei lassen.
Fri Jun 21 16:13:03 CEST 2013 | PS-Schnecke22476
Und was ist jetzt an dem Überholen so dramatisch?
Dass würde mich allerdings auch mal interessieren.
P.S. Warum kann man hier nicht zitieren?
Fri Jun 21 16:30:23 CEST 2013 | Spannungsprüfer22977
Google? Stvo Nebelscheinwerfer? Oder ist das für Dich #Neuland?
Fri Jun 21 16:34:04 CEST 2013 | Achsmanschette15
@tcsmoers: bitte nutz die "zitat" funktion! deine beiträge auseinander zu klabustern verursacht ja augenkrebs!
ausweichen ist so ziemlich das falscheste, was man i.d.r. machen kann!
ich bezweifle sehr stark, das selbst diejenigen die sich -lt. eigenen angaben- immer ans sichtfahrgebot halten und es predigen, eben jene eisenstange selbst rechtzeitig erkennen würden, sofern die nicht 15cm durchmesser hat und neonorange lackiert ist!
wo ist hier eine unklare verkehrslage?
du darfst nsw bei erheblicher sichtbehinderung (...) nutzen....
....erhebliche sichtbehinderung ist -nach gängiger rechtssprechung- eine sichtweite unter 50m....und wie schnell darf man bei 50m sichtweite fahren? 50kmh!
Fri Jun 21 16:58:09 CEST 2013 | Achsmanschette51801
Das bedeutet auch, daß wenn 51 Meter Sichtweite sind, fährt man tagsüber ohne Licht.
Die Grenzen, unter der man zagsüber die Nebler einschalten darf und das Licht einschalten muß, ist jeweise "erhebliche Sichtbehinderung".
Fri Jun 21 16:58:53 CEST 2013 | PS-Schnecke22476
@ krachbummpeng
soso, dann zeige mir mal die Stelle, da bin ich jetzt mal gespannt. Leider habe ich wieder eine Vorahnung
Fri Jun 21 17:13:38 CEST 2013 | Spannungsprüfer22977
Damit hier niemand unwissend sterben muss:
Stvo:
§3. (1) (...) Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. (...)
§17. (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. (...) Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Fri Jun 21 17:17:20 CEST 2013 | PS-Schnecke22476
Tja...
1) steht dort NICHT, dass man mit Nebelscheinwerfern nur 50 zu fahren hat...
2) Mit NebelSCHLUßleuchten darf nur 50 gefahren werden... sind aber zwei verschiedene Dinge. Da hat sich meine Vorahnung wieder bestätigt
Fri Jun 21 17:20:00 CEST 2013 | Achsmanschette15
das ergibt sich zwangsläufig aus der erheblichen sichtbehinderung, die erst das nutzen der nsw erlaubt!
Fri Jun 21 17:22:21 CEST 2013 | PS-Schnecke22476
Unsinn. Da steht eindeutig, dass nur bei Sichtweiten unter 50m nicht schneller als 50 gefahren werden darf aber NSW darf man auch bei normalem Regen einsetzen, wenn die Sicht 51m beträgt
Fri Jun 21 17:25:15 CEST 2013 | Faltenbalg134563
Da irgendwie das Zitieren nicht klappt, (einen mit 190km/h. fahrenden Streifenwagen mit Blaulicht überholen) nur so viel. Unser Sohn arbeitete eine Zeit lang als Rettungssanitäter und konnte da einiges erzählen. Da war wohl ein Unfall, keine Schwerverletzten, jedoch stand ein Wagen quer auf der Fahrbahn, relativ wenig Verkehr. Der Polizei war klar, dass das auf der Autobahn natürlich extrem gefährlich ist und sind, so schnell es ging, zum Unfallort. Die fuhren wohl mit zwei Wagen, einer schnell voraus, der andere im Abstand auf der Fahrzeugmitte, um den Verkehr abzublocken. Zu blöd jedoch, dass niemand daran dachte, dass da plötzlich eine Auffahrt kam. Aus dieser schoss jemand mit seiner Schwanzverl., sorry, mit seiner hochmotorisierten Kiste auf die Autobahn, genau zwischen die 2 Polizeifahrzeuge und überholte den vorrausfahrenden Polizeiwagen. Er raste dann nicht in den Unfallwagen, sondern nahm 3 Personen mit, die nicht rechtzeitig über die Böschung sind. Die drei hatten keine Change.
Wofür braucht man eigentlich immer Regeln, wenn einem der gesunde Menschverstand sagen müsste, wie man sich verhalten sollte? Ich muss mich in der Folge mit tausend Vorschriften rumärgern, nur weil einer Minderheit der gesunde Menschenverstand abgeht oder schlicht in ihrer Egozentrik zu debilen Schwachköpfen mutiert. Das blöde ist, dass sicher 50% aller Regeln, also Gesetzte, Erlasse usw. unnötig wären, wenn die Leute nur etwas ihr Hirn einschalten würden. Herr, schmeiße es vom Himmel.
Fri Jun 21 17:30:56 CEST 2013 | Spannungsprüfer22977
Exakt, außerdem sind Nebelscheinwerfer so konstruiert, dass ihr Licht relativ breit streut und die Straße nur im Nahbereich ausleuchtet. Bei Geschwindigkeiten > 50 km/h ist ihr Nutzwert gleich Null.
Hinzu kommt, dass bei erheblicher Sichtbehinderung auch die Geschwindigkeit erheblich reduziert werden muss. Ob das dann letztlich exakt 50 km/h sein müssen oder 60 km/h, bei denen man die Nebelscheinwerfer benutzen darf (daran geilst Du Dich ja gerade ziemlich auf), ist nicht relevant.
Es geht hier eher um die Leute, die bei ganz leichtem Regen und guter Sicht 140 km/h fahren, Nebelscheinwerfer sowie -schlussleuchte anstellen und diese auch erst am Zielort wieder ausmachen.
Fri Jun 21 17:38:51 CEST 2013 | PS-Schnecke22476
Na denn, ihr habt Recht und ich meine Ruhe. Es bringt nichts ein.
Zum Thema: Die Einsatzkräfte wissen schon, wie sie richtig handeln. Soll man nicht überholen, so werden die sich schon so verhalten, dass das 99% der Leute kapieren und dahinter bleiben. Wenn ein Streifenwagen allerdings schon 190 drauf hat, braucht man nun wirklich nicht überholen.
Fri Jun 21 18:29:40 CEST 2013 | andyrx
mit eingeschalteten Nebelschlussleuchten ist die erlaubte Geschwindigkeit 50km/h gemäss STVO bei den Nebelscheinwerfern vorne gibt es diese Regelung jedoch nicht....
mfg Andy
Fri Jun 21 19:09:09 CEST 2013 | Achsmanschette51801
Daß erst bei weniger als 50 Metern Sicht tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet werden muß, kann ich mir nicht ganz vorstellen.
Sat Jun 22 08:25:51 CEST 2013 | VolkerIZ
Meistens ist die Polizei mit Blaulicht sowieso schon recht zügig unterwegs, so dass sich die Frage normalerweise kaum stellt. Jedenfalls nicht auf der Landstraße oder in der Stadt.
Auf der Autobahn kann das anders aussehen. Kommt natürlich auch auf das Polizeifahrzeug an. Bei PKWs macht es wohl keinen Sinn, die fahren sowieso meist schneller. Aber warum sollte man auf einer gut ausgebauten, übersichtlichen Autobahn einen Polizei-Bulli mit Blaulicht nicht überholen? Natürlich nur, wenn man niemanden dabei behindert oder gefährdet. Aber das ist ja sowieso allgemeiner Grundsatz.
Sat Jun 22 10:12:21 CEST 2013 | Enterich2003
Natürlich darf man einen Streifenwagen mit Blaulicht überholen - weitere Ausführungen hierzu schließe ich mich dem Teilnehmer "Brus" an.
Hier wird oft der Überholvorgang auf der nächtlichen BAB angesprochen, den ich selbst vielfach erlebt habe. Natürlich ist man auf einen möglichen kommenden Unfall, Gefahrenstelle etc. noch mehr sensibilisiert aber das sollte man ja grundsätzlich sein.
Bei solchen Gelegenheiten muss ich mir aber immer wieder die Frage stellen, welchen Sinn es macht, auf der freien BAB nachts um 02:35 h eine Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn durchzuführen. Es ist doch sowieso "freie Bahn" gegeben....
N.T.
Sat Jun 22 13:58:39 CEST 2013 | Achsmanschette51801
Ich habe mal auf der A27 so etwas gehabt. Ich kam gerade midde Daihatsu Charade aus Zwickau und am Autobahndreieck Walsrode tauchte im Rückspiegel ein völlig grüner Ford Sierra oder Scorpio mit Blaulicht auf. Am Schild für die Aufhebung des Tempolimits habe ich dann aufs Gas getreten und der Ford wurde im Rückspiegel dann wieder kleiner, ganz los wurde ich ihn nicht. Da es am frühen Nachmittag an einem trockenen Sommertag war und man dementsprechend die Bahn gut überblicken konnte, habe ich mir da keine Sorgen gemacht.
Sat Jun 22 16:38:40 CEST 2013 | PS-Schnecke22476
Gegen so einen Rennwagen hat ein Streifenwagen natürlich keine Chance
Sat Jun 22 22:35:12 CEST 2013 | notting
Ich bin auch der Meinung, dass Rettungsfahrzeuge (also mit vollem Blaulicht- und Soundprogramm, egal von welcher Institution) durchaus klar machen können, wenn man eine Spur nicht befahren soll, also z. B. durch auf der Mittellinie fahren, am besten noch mit Warnblinker an oder wenn vorhanden einen entspr. Schriftzug wie "STAU" einblenden. Permanent rechts fahrenden Rettungsfahrzeuge kann man deswegen IMHO wie andere VT auch überholen.
notting
Sat Jun 22 22:40:08 CEST 2013 | andyrx
war heute dem XKR unterwegs Richtung Lüneburg....und hatte über 20km einen Passat Streifenwagen mit eingeschalteten Blaulicht vor.....ich blieb mit rund 200km/h dahinter (war wohl seine Vmax) und hatte somit freie Bahn...
hat mich das doch heute gleich an das Thema erinnert...Winsen ist er dann abgefahren schade,das war eine schöne gleichmässig schnelle Fahrt
mfg Andy
Sun Jun 23 02:14:57 CEST 2013 | Achsmanschette51801
Immer dieser Neid
Übrigens: Die Streifenwagen (auch die älteren) waren vor etwa 10 Jahren nicht komplett grün, sondern weiß mit grünen Applikationen. Ein komplett grünes Fahrzeug war demzufolge kein Streifenwagen.
Und einen serienmäßigen 80er-Jahre-Daihatsu Charade 1.3i als Rennwagen bezeichnen - okee...
Daß da ein Sierra oder Scorpio mit einer Motorisierung unterhalb des V6 (also maximal 120 PS) nicht unbedingt hinterherkommt, liegt in der Natur der Sache, wenn das Auto den massiv luftwiderstandserhöhenden Blaulichtaufbau auf dem Dach hat.
Sun Jun 23 06:29:15 CEST 2013 | VolkerIZ
Komplett grün ist Bereitschaftspolizei. Streifenwagen sind - wie schon erwähnt - weiß mit grünen Streifen, deshalb heißen die so. Oder die älteren weiß mit grünen Türen und Hauben. Außer in Bayern, da hatten die immer schon die Streifen.
Sun Jun 23 09:46:48 CEST 2013 | Standspurpirat38000
Klar darf man den überholen, sofern man sich nach §1 StVO richtet und an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hält.
Sun Jun 23 09:57:48 CEST 2013 | notting
@Hartgummifelge: Wieso nicht §5?
notting
Sun Jun 23 23:45:03 CEST 2013 | Spannungsprüfer22977
Ich glaube Deine Ironie-Sensoren sind inaktiv oder falsch justiert.
Sun Jun 23 23:52:17 CEST 2013 | Spurverbreiterung38814
Es besteht kein Überholverbot bei Einsatzfahrzeugen. Blaulicht und Horn bedeutet jedoch, dass man dem Einsatzfahrzeug freie Bahn schaffen muss. Das könnte beim Überholen nicht immer klappen und ist daher allein schon aus Verstandsgründen zu unterlassen. Fährt der Krankenwagen mit 120 rechts und hat Blaulicht / Horn eingeschaltet, spricht natürlich nichts dagegen da mal zu überholen, wenn die BAB sonst frei ist.
Aber den Streifenwagen, der sich auf der BAB mit Blaulicht / Horn den Weg bahnt noch zu überholen, weil man so ein tierisch geiler Kerl mit 250 PS ist, geht garnicht.
Kolonnen mit Blaulicht kann man problemlos überholen, wenn man sich an die normalen Regeln hält.
Mon Jun 24 11:47:06 CEST 2013 | Standspurpirat38000
Warum nicht §5 StVO? Weil der §1 StVO alles enthält, was erforderlich ist. Aber daran hält sich kaum noch einer, Ausschluß von Gefährdung, Behinderung? Es wird Gas gegeben, auf Teufel komm raus, wenns kracht, dann mit richtiger Beschädigung.
Nicht selten sind anschliesend mehrere Fahrzeuge mit Blaulicht oft auch mit Gelblicht erforderlich.
Mon Jun 24 13:54:43 CEST 2013 | fLxsens
Gabs es im anderen Forum ne interessante Diskussion zu.
Die mMn beste Antwort war:
Es ist erlaubt, zu überholen. Aber man sollte sich fragen, warum das Polizeifahrzeug dort fährt. Vielleicht auf dem Weg zum Stau. Vielleicht auch auf der Suche nach gemeldeten Gegenständen auf der Fahrbahn etc.
Ob es da Sinn macht vorbeizukacheln muss jeder für sich selbst entscheiden. Grundlos fahren die Jungs ja nicht mit Festbeleuchtung. Nur (leider) lässt sich der Grund nicht unbedingt erkennen.
Mon Jun 24 14:21:49 CEST 2013 | PS-Schnecke22476
Da muss man sich nicht fragen, wenn die etwas suchen oder zur Unfallstelle fahren, dann werden die schon so fahren, dass man entweder nicht überholen kann oder soll. Die werden sich dann schon bemerkbar machen.
Mon Jun 24 15:13:41 CEST 2013 | Raser6000
Wenn sie so ---> http://youtu.be/lOLPphl3n4o?t=7m1s
fahren, würde ich sie nicht überholen
Deine Antwort auf "Streifenwagen mit Blaulicht--> darf man den überholen..??"