Mon May 10 18:57:04 CEST 2010
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andyrx
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Kommentare (86)
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720.-, B51, Renault, Twingo, Unfall, Urteil, Wechselbrücke
Hallo Motortalker viele werden sich an die Diskussion zu dem Unfall im Januar mit der in nächtlicher Dunkelheit abgestellten Wechselbrücke und dem dabei ums Leben gekommen jungen Twingofahrer erinnern--> {Thread zu Horrounfall auf der B 51 nun ist das Urteil gesprochen worden--> Strafbefehl über 720 Euro eure Meinung dazu interessiert mich😰 gerecht und angemessen oder eher eine Farce..?? die strittige Vollstreckbarkeit in Polen kommt noch hinzu😕
mfg Andy |
Ergänzung von andyrx am Mon May 10 19:08:54 CEST 2010
hier mal ein Auszug aus dem Artikel Seit der Unfallnacht versucht die Familie das fahrlässige Handeln des LKW-Fahrers zu verstehen. Von Seiten seiner Spedition kam lediglich ein kurzes Formschreiben mit einigen Worten des Bedauerns. Doch dabei blieb es nicht - viel schlimmer: Die Polizei hatte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in der Unfallnacht den LKW-Fahrer ohne Zahlung einer üblichen Sicherheitsleistung auf freien Fuß gesetzt, da die betroffene örtliche Spedition eine Klärung am Folgetag versprach. Doch kaum wollte die Polizei das Geld einholen, war der betroffene Mitarbeiter nicht mehr dort angestellt, die Spedition zeigte sich nicht mehr verantwortlich. Das rechtskräftige Urteil wurde auf 90 Tagessätze festgelegt – eine mittlere Strafe. Doch da der polnische Fahrer nur ein sehr geringes Einkommen angab, wurde der Tagessatz auf nur 8 Euro festgelegt. Bianka M. ist zwar wütend über das Urteil, viel trauriger macht sie aber die Tatsache, dass die Strafe wenn überhaupt grenzübergreifend nur über ein aufwendiges Rechtshilfdesystem verfolgt werden kann. „Wenn ich wüsste, dass er diese 720 Euro zumindest bezahlt, wäre es für mich wenigstens ein Zeichen, dass er die Schuld anerkennt“, so Bianka M. in einem bewegenden Interview. Doch LKW-Fahrer Thomasz P. ist inzwischen in Polen, die Familie hat von ihm nie ein Wort des Bedauerns erhalten. Martins Familie bleibt nur die Hoffnung, dass den leichtsinnigen Fahrer das Gewissen über sein tödliches Handeln ein Leben lang begleiten wird und dass anderen Verkehrsteilnehmern bewusst wird, welche Verantwortung sie tragen – für sich und für andere. |
Tue May 11 17:44:15 CEST 2010 |
Spurverbreiterung6359
Ich bin ja auch dafür, dass man nachts nur noch Schrittgeschwindigkeit fährt, damit man nichts übersieht, was evtl bis auf Kopfhöhe irgendwo runter hängt und folglich nie wirklich im Lichtkegel auftaucht.🙄
Mir tun die Polen auch leid, dass die arbeitender Weise in drei Monaten weniger Geld bekommen, als jier ein Hartz-IV-Empfänger in einem Monat.
Hat man ihm wenigstens die Fahrerlaubnis für Deutschland genommen damit er die Scheiße wenigstens auf deutschem Boden nicht nochmal wiederholen kann?
Das "Urteil" ist echt lächerlich. Warum wurde nicht der Tagessatz zur Zeit der Beschäftigung am Tattag genommen?
Tue May 11 18:11:37 CEST 2010 |
Fensterheber36619
Der Hammer ich fass es nicht.. ich hab 3.500 Euro Strafe bezahlt weil ich 6 Monate keine Miete bezahlt habe.. und der lässt mal eben seine Brücke auf der Staße und geht dann einfach ..
armes armes Deutschland.
Tue May 11 19:16:24 CEST 2010 |
Batterietester16492
@jwe85 man sollte bedenken es war Nachts,die Gegend ziemlich mies ausgeleuchtet(wenn überhaupt) und die Ladebrücke dazu noch mit ner schwarzen Plane.Da hätte man auch mit Tempo 80 seine Schwierigkeiten das Teil rechtzeitig zu sehen.Denke mal er wird sich noch gewundert haben,warum mitmal n Warndreieck in der Höhe zu sehen ist und dann wurde es Dunkel🙁
Tue May 11 20:40:46 CEST 2010 |
Turboschlumpf27726
ist immer wieder schön zu lesen, wenn die deutsche volksseele kocht....🙄
wenigstens waren 2-3 dabei, die die sache einigermassen realistisch gesehen haben.
wenn ich nachts über die landstrasse presche, fahre ich mit FERNLICHT oder auf sicht mit abblendlicht. aber das hatten wir ja schon in dem fred damals......
es hätte genausogut ein baumstamm gewesen sein können oder eine gruppe bundeswehrsoldaten, wo dem letzten das licht ausgegangen ist.
oder ein unfallwagen oder liegengebliebenes fahrzeug ohne strom.
oder einfach nur fußgänger....
so what?
dann würde die volksseele wieder kochen, der jugendliche twingoraser?
das urteil ist völlig ok, kein vorsatz, einfache dämlichkeit beider beteiligten.
allein das der wagen, bzw. was noch von übrig war, erst 300 (dreihundert) meter weiter zum stehen kam, läßt auf eine eher weniger angemessene geschwindigkeit des twingopiloten schliessen.
(PS- bei dem blödzeitungsartikel war noch das firmenzeichen (ein helles vos) wegretuschiert..... typisch für diese 'seriöse zeitung'
auf diesem foto zu sehen)
Wed May 12 16:56:26 CEST 2010 |
Trennschleifer8157
deine aussage ist voellig an den haaren herbeigezogen und sachlich falsch. im von dir geschilderten fall waere deine haftpflichversicherung (du hast doch eine versicherung, oder ?) angehalten fuer finanzielle aufwendungen auf seiten des geschaedigten einzuspringen und gegebenenfalls ein schmerzensgeld oder eine rente zu zahlen.
welchen inhalt soll dein beitrag also vermitteln ?
gruesse vom doc
Thu May 13 18:15:34 CEST 2010 |
Rostlöser47111
kann mich sukkubus nur anschliessen, hätte dort eine person gestanden statt dem Anhänger wäre der tote nicht das arme opfer, so traurig es ist
Thu Oct 06 10:12:31 CEST 2011 |
Trackback
Kommentiert auf: andyrx:
mit 325km/h in der Schweiz unterwegs-> es geht noch schneller
[...] die Bundesstraße gestellt hatte. Da fuhr einer mit erlaubter Geschwindigkeit rein und war auch tot.
http://www.motor-talk.de/.../...fuer-horrorcrash-auf-b51-t2708389.html
[...]
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Deine Antwort auf "Skandalurteil -->nur 720.- Euro Strafe für Horrorcrash auf B51"