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andyrx

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Tue Nov 15 23:10:27 CET 2011    |    andyrx    |    Kommentare (47)    |   Stichworte: Auto, Eigentum, Gesetz, Recht, Scheidung

Moin Motortalker,

dem ein oder anderen ist diese Frage im Leben schon gestellt worden...eine Trennung/Scheidung steht an und die Frage wer bekommt das Auto.

Manch einer macht Nägel mit Köpfen und verkauft den PKW wie man so auch in manchen Inseraten zu lesen bkommt--> ''Scheidungsopfer deswegen verkaufe ich meinen geliebten....etc. pp''

die Rechtsprechung dazu überrascht jedenfalls😮

Zitat:

In Deutschland werden immer mehr Ehen geschieden. Neben dem Sorgerecht für die Kinder und der Aufteilung des Hausrats stellt sich dann die Frage, wer das nach der Hochzeit erworbene Familienauto behalten darf.

Bei der Frage nach dem Verbleib des Fahrzeugs spielen die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, welchen Zweck das Auto in der Ehe hatte. Wird es etwa von einem der Ex-Partner beruflich genutzt, gilt es als Vermögensgegenstand und wird in der Regel ihm zugeschlagen. Der andere Ehegatte hat dann lediglich einen Anspruch auf einer finanziellen Entschädigung im Rahmen des Zugewinnausgleichs.

Diente der Wagen hingegen überwiegend privaten familiären Zwecken wie dem Einkauf oder Urlaubsfahrten, wird er rechtlich wie Waschmaschine oder Fernseher als Haushaltsgegenstand behandelt. In diesem Fall erhält ihn der Ex-Partner, der ihn für die Erledigung der Familienangelegenheiten überwiegend benötigt. Das gilt sogar dann, wenn der andere Ehepartner Alleineigentümer des Fahrzeugs ist.

ich denke mal das dürften die wenigsten wissen und deshalb hab ich das eben mal aufgeschrieben...ist zwar irgendwie praktisch aber gar nicht so einfach mit dem Rechtsempfinden zu vereinbaren😉

wie denkt ihr darüber😎

zum Glück betrifft mich das nicht bzw. fährt meine bessere Hälfte ohnehin ''ihr'' Auto....😛

mfg Andy

Bildquelle-->http://www.welt.de/multimedBildquelle-->http://www.welt.de/multimed

Mon Feb 04 13:54:54 CET 2013    |    Achsmanschette51801

Wenn er kein anderes Auto hat, kann er es vielleicht verlangen. Es kommt dabei auf die einzelnen Umstände an, wer es dringender braucht. Das Auto gehört so oder so zur Masse des Zugewinns.

Mon Feb 04 19:02:55 CET 2013    |    Drahkke

Ja, ich denke auch, daß dies die sinnvollste Lösung ist.

Thu Feb 07 11:11:11 CET 2013    |    Faltenbalg41454

ja das wäre ja eine möglichkeit. mir geht es aber darum ob er die Kosten für Steuern und Versicherung von mir verlangen kann??😕
Er hat freiwillig gezahlt, ich habe es im mehrfach angeboten das Auto auf mich zu überschreiben.

Thu Feb 07 11:13:05 CET 2013    |    Faltenbalg41454

ja das wäre ja eine möglichkeit. Trennungsunterhalt ist noch nicht durch weil er sich weigert!!Mir geht es aber darum ob er die Kosten für Steuern und Versicherung von mir verlangen kann??😕
Er hat freiwillig gezahlt, ich habe es im mehrfach angeboten das Auto auf mich zu überschreiben.

Thu Feb 07 12:26:11 CET 2013    |    Achsmanschette51801

Die Übernahme der Fixkosten kann er verlangen (evtl. vom Trennungsunterhalt abziehen), solange er nicht zustimmt, daß Du als Halter eingetragen wirst.

Ich gebe zu, daß ich da sehr laienhaft bin. Ich habe zwar eine Scheidung hinter mir, aber mein Ex hatte keinen Führerschein und so habe ich das Auto (es war damals "nur" eines"😉 behalten.

Sun Mar 16 15:03:06 CET 2014    |    Schattenparker23871

Hi
Habe nach langer Zeit auch endlich Scheidung eingereicht.
Mann rausgeworfen.
Ich habe mir zwei Autos gekauft 2006 und 2007. Mann fuhr immer schon Firmenwagen.
Mercedes Kombi wurde genutzt für familiäre Zwecke: Einkauf, Kinder...auch von mir für Fahrten Wohnung u Arbeit.

Jetzt kommt der Hammer!!!!!!!
Habe jetzt Schreiben vom RA vom EM dieses WE erhalten:
Er fordert die sofortige Herausgabe meines roten Carrera S4 Cabrio , da er es laut einen uralt
Urteil vom OLG 1991 in den Hausrat als zugehörig empfindet!!
Und nicht dem Zugewinn angehört. Es ist somit unerheblich wer den Wagen gezahlt hat und
wer im Brief steht. Er behauptet einfach sein Mandant hätte ihn öfters gefahren und wäre für Wartung u Pflege aufgekommen, was eine Lüge ist.
Er beruft sich auf die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB!
Der spinnt doch.

Einer ist immer der Dumme in der EHE!!!!

diesmal liebe Herren der Schöpfung eine Frau

Deine Antwort auf "Scheidungsopfer Auto--> wer bekommt es..??"

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