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andyrx

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Mon Oct 10 18:26:49 CEST 2011    |    andyrx    |    Kommentare (89)    |   Stichworte: Auto, Herbst, Nebel, Nebellampen, Nebelschlussleuchte, Sicherheit

oft falsch benutzt diese Lampen...oft falsch benutzt diese Lampen...

Moin Motortalker,

jetzt kommt sie wieder die Zeit der unnütz eingeschalteten ''Nebelschlussleuchten'' obwohl man weit genug sehen kann....die Dinger blenden den Hintermann immens wenn zu früh in Benutzung genommen oder vergessen wird diese auszuschalten.

Zitat:

Von Nebel spricht man, wenn die Sichtweite geringer als ein Kilometer ist. Blickt man schon nach 200 Metern nur noch vor eine weiße Wand, gilt der Nebel als stark. Vor allem dieser ist für Autofahrer gefährlich und verlangt eine angepasste Geschwindigkeit sowie eingeschaltetes Abblendlicht.
***
Die Nebelschlussleuchte darf allerdings nur benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt (StVO § 17). Ansonsten kann der nachfolgende Verkehr geblendet werden. Bei unnötigem Einsatz werden 10 bis 25 Euro Bußgeld fällig. Das gilt natürlich auch, wenn nach dem Durchfahren des Nebelfeldes vergessen wird, die Schlussleuchte auszuschalten.***

Gleichzeitig gilt bei einer Sichtweite unter 50 Metern ein Tempolimit von 50 km/h. Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand. In Deutschland stehen sie im Abstand von 50 Metern, in Österreich alle 33 Meter.

Quelle und ganzer Artikel--> http://www.n-tv.de/.../...-Einsatz-kostet-Bussgeld-article4477111.html

es gibt kaum eine technische Einrichtung am Fahrzeug die so oft falsch bedient wird wie die ''Nebelschlussleuchten'':rolleyes:

Ich frage mich nur warum dies scheinbar so schwer ist zu verstehen...:confused:

die vielen Blender die in der Nacht und bei klarer Sicht oder nur geringen Nebel damit rumfahren kennen jedenfalls scheinbar ihr kennen scheinbar die Bedienung ihrs Autos nicht oder wissen nicht um die Regeln der STVO zu deren Benutzung...:eek:

Die Nebler vome empfinde ich als harmlos,die grellen und lichtstarken roten rückwärtigen Lampen dagegen bei unsachgemässer Nutzung als extrem nervig....wem geht das genauso??

mfg Andy


Wed Oct 12 14:36:20 CEST 2011    |    Standspurpirat38000

Es ist völlig egal ob alt oder neu, blenden tun sie alle, wenn sie schon bei Regen oder Schneefall eingesetzt werden.
Manche Bauformen macher Rücklichter unterschreiten sogar den seitlichen Mindestabstand von 10cm zum Bremslicht, sodass man nicht mal mehr ahnen kann, was vorne in der Ferne los ist..

Wed Oct 12 14:55:57 CEST 2011    |    andyrx

Ich finde alleine schon das Aufmacherbild des Artikels zeigt ausreichend auf wie lästig diese roten Blendgranaten für den Hintermann sein können....vorausschauendes Fahren ist da fast nicht mehr möglich weil alles was außerhalb der Silhouette des Vordermanns durch das rote Licht überlagert wird....sehr anstrengend so zu fahren:o

MfG Andy

Wed Oct 12 15:23:39 CEST 2011    |    Spurverbreiterung2626

Beim Audi A3 Sportback kann man übrigens die NSL so kodieren, dass sie mit den Bremsleuchten zusammen angehen. :D

Wed Oct 12 15:53:38 CEST 2011    |    Taxidiesel

Ich habe nie gesagt, dass alte NSLn weniger blenden, nur dass alte Rückleuchten (von Abblend- oder Standlicht) oft weniger Power haben als moderne LED-Dinger und damit schnell in der Suppe verschwinden. Vor allem bei Anhängern gern zu sehen.

Es ist eben ein im Einzelfall abzuwägen, wie es sinnvoll ist, daher ist die Gesetzeslage auch so wie sie ist, im Zweifel für die sicherere Sache.

Wed Oct 12 16:08:53 CEST 2011    |    Standspurpirat38000

Die Gesetzeslage ist, wie ich schon geschrieben habe, eine Sache, die Auslegung der Schiris leider eine Andere.
Statt nur Verwarnungsgelder für Missbrauch des Rotlichts zu verhängen, sollte die Überschreitung der dafür geltenden 50km/h Regel zur Anwendung kommen.
Die Flensburger meckern, weil sie mit der Punktekontoführung nicht nachkommen, der Finanzbeamten von Bund- Ländern und Gemeinden freuen sich über den Geldregen.

Wed Oct 12 19:24:50 CEST 2011    |    DVE

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Statt nur Verwarnungsgelder für Missbrauch des Rotlichts zu verhängen, sollte die Überschreitung der dafür geltenden 50km/h Regel zur Anwendung kommen.

Das eine schließt das andere aus.

Thu Oct 13 17:30:15 CEST 2011    |    christoph_e36

Höhere Strafen(gerade auf der AB bringt das viel), mehr kann halt nicht gemacht werden. NSL hatte ich bisher 1x mit 25km/h auf der AB an, war echt nix mehr zu sehen... Die NSW habe ich im Winter öfters kurzzeitig an, einfach um die Straße besser beurteilen zu können. NSW blenden in Normalfall auch nicht, im Gegensatz zum Abblendlicht von Audi:rolleyes:

Fri Oct 14 10:13:27 CEST 2011    |    Hellhound1979

Ich wäre dafür die NSL ganz abzuschaffen, funktioniert in anderen Ländern auch und ich haätte mit nicht so ein hässliches Ding unter der Stoßstange nachrüsten müssen... :D

Wed Nov 09 10:51:24 CET 2011    |    Trackback

Kommentiert auf: Verkehr & Sicherheit:

Nebelschlussleuchte auf der Autobahn macht weiter so!!!!!

[...] ja eine interessante Diskussion die mich auch schon beschäftigt hat-->Klick

mfg Andy
[...]

Artikel lesen ...

Wed Nov 09 20:09:29 CET 2011    |    Snake566977

letzten Sonntag auch mal wieder zu Hauf geblendet worden.

Und die Nebelschlussleuchten vom B8 scheinen besonders hell zu sein. :(

Deine Antwort auf "Nebelschlussleuchten--> oft nervig weil kein Nebel.."

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