Sat Jan 07 20:25:18 CET 2012
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andyrx
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Kommentare (80)
| Stichworte:
Blaulicht, Feuerwehr, Martinshorn, Polizei, Sicherheit, Unfall
Moin Motortalker, Unfälle auf Einsatzfahrt mit Sonderzeichen,sprich Blaulicht/Martinshorn,kommen ja immer mal wieder vor und sind so ungewöhnlich nicht😉 aber der hier ist es schon😛
Quelle und ganzer Artikel--> http://nachrichten.t-online.de/.../indexnunja zwei Einsatzwagen Schrott und 4 Verletzte...und das wegen einem Fehlalarm bzw. defekten Einbruchmelder😎 Bleibt die Frage welcher von beiden hat die Sondersignale missachtet und trägt die Schuld😁😁 sehe ich allerdings hier in Hamburg mal die Polizei zum Einsatz jagen ist man da auch nicht zimperlich und da werden die mittlerweile auch flotten E-Klasse Diesel auch durchaus mal auf deutlich über 100km/h beschleunigt....😰 wohlgemerkt im Bereich der geschlossenen Ortschaft-->solange nix passiert geht das wohl in Ordnung...😮 aber ich denke hier überzieht wohl der ein oder andere Fahrer auch etwas oder dürfen die Einsatzwagen so schnell wie es eben dem Fahrzeug möglich ist fahren wenn sie mit Sondersignal unterwegs sind..?? mfg Andy ![]() |
Sat Jan 07 20:46:40 CET 2012 |
Standspurpirat18771
Tja dumm gelaufen was? Was ich aber viel schlimmer finde, sind die Leute die rumpennen und nicht schnallen woher die Einsatzfahrzeuge kommen und sie somit blockieren.
Sat Jan 07 20:48:59 CET 2012 |
andyrx
Sicerlich werden die beiden Fahrer die nächsten Tage nix zu lachen haben bzw. das Stadtgelächter auf ihrer Seite haben😛
MfG Andy
Sat Jan 07 20:51:48 CET 2012 |
Kurvenräuber18294
blaulicht heißt nicht, dass man fahren kann wie der henker. ich hätte einmal in der nacht beinahe einen crash gehabt, den ich 100%ig nicht überlebt hätte, weil ein krankenwagen an einer nicht einsehbaren kreuzung bei der ich grün hatte einfach mit einer enormen geschwindigkeit und nur mit licht (ohne horn) vorbeigerauscht ist...
da muss man sich mal angucken, was da meistens für affen am steuer sitzen, da kriegt man echt die krise...
Sat Jan 07 21:09:44 CET 2012 |
Alteshaus21
Ich bin gerade in Kaliningrad, Russland. Da hat das Thema Blaulicht eine ganz andere Bedeutung 😁 erst gestern einen gesehen. Länger Stau am Bahnübergang. Der macht ebend Blaulicht an, ohne Horn, fährt am Stau vorbei und biegt in die nächste Straße ein in dieser Straße stehe ich, bzw an der Ecke und sehe das der direkt das Blaulicht wieder ausschaltet 😁
Sat Jan 07 21:21:31 CET 2012 |
Daemonarch
Sonst wär wohl die Pizza kalt geworden...
Sat Jan 07 21:32:04 CET 2012 |
Duftbaumdeuter28355
Zum Thema:
beide Fahrzeuge sind gleichberechtigt, dann sollte wohl rechts vor links gelten 😁🙄
Zu den Kalliningradern:
Mit Geld kannst Du in Russland alles machen. Das Argument mit der Pizza find ich gut.
Sonderrechte im allgemeinen:
Blaulicht ohne Horn hat zwar grundsätzlich die gleiche Bedeutung wie mit Horn (gebietet ja schon der gesunde Menschenverstand), jedoch kann der Fahrer des Einsatzfhrzeugs nicht davon ausgehen, dass er uneingeschränkt "bevorzugt behandelt" wird, denn kaum einer der anderen Verkehrsteilnehmer hat ne Kristallkugel im Auto.
Sollte es zum Crash kommen ist der Fahrer des Einsatzfahrzeugs genauso dran, als hätte er die Discolichter nicht angehabt.
Sat Jan 07 21:34:01 CET 2012 |
Alteshaus21
Jaja das habe ich von den einheimischen hier auch schon gehört, die Polizei soll wohl besonders bestächlich sein 😁
Sat Jan 07 21:38:55 CET 2012 |
gsus
@ SWISSGIN_HH
Danke für den "Affe". Ich wünsche dir, nie in eine Situation zu kommen, in der du einen von uns Affen benötigst und irgendwo rumliegend winselst, dass du ja solche Schmerzen hast. Vielleicht schenkt dir ja jmd meiner Primatenkollegen eine Banane.
@jl1
Blaues Blinklicht OHNE Horn gewährt nur Sonderrechte, Wegerecht erlangt man erst durch Kombination von Beidem. Und auch das darf man nicht erzwingen!
Sat Jan 07 21:39:31 CET 2012 |
124er-Power
Hier hat mal ein Polizeiauto einen Hummer H2 abgeschossen. Der H2 sah echt übel aus! Er wurde gegen eine Laterne gedrückt und verlor dabei das rechte Vorderrad.
Dachte erst der Hummer hätte den grünen gerammt, war ein echtes Trümmerfeld.
Sat Jan 07 21:43:40 CET 2012 |
Drahkke
Ich denke mal, daß in dem geschilderten Fall beide Fahrer zur Verantwortung zu ziehen sind, da bei die Sondersignale des jeweils anderen mißachtet haben.
Sat Jan 07 21:46:50 CET 2012 |
Spannungsprüfer135832
Ja, bei Noteinsätzen ist es das Ziel, schnellstmöglich am Einsatzort zu sein. Aber, der Aspekt, dort auch tatsächlich anzukommen, hat absolute Priorität gegenüber dem Aspekt schnell unterwegs zu sein - ohne jede Ausnahme.
Noteinsätze zu fahren, erfordert viel Erfahrung, und wer diese hat, weiß, dass er niemals über eine Kreuzung rasen darf (auch nicht um 2 Uhr nachts), die er nicht weiträumig überblicken kann - nie, nie, nie. Bei diesem Unfall, saßen Personen am Steuer, die zu wenig Erfahrung mit Noteinsätzen haben.
Ja, wenn sie an der Kreuzung gebremst hätten, hätten sie 10 Sekunden verloren. Aber, sie hätten keinen Sach- und Personenschaden herbeigeführt und hätten den Einsatzort immer noch schnell erreicht.
Das wird ein sehr schönes Lehrbeispiel für die Schulung für Noteinsätze sein.
Übrigens: Blaulicht bedeutet nur "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." (§ 38 Abs. 1 StVO). Nicht mehr. Es ergeben sich dadurch keine geänderten Vorfahrtsregelungen.
Gruß
xc90er
Sat Jan 07 21:47:36 CET 2012 |
gsus
Eher werden beide zur Verantwortung gezogen, weil sie mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs waren.
Denke nicht, dass dich Sondersignal von der Sorgfaltspflicht und gegenseitigen Rücksichtsnahme entbindet.
Wenn ich über die rote Kreuzung fahre und mit einem "Grün-Fahrer" kollidiere, wird als erstes Mal der Fahrtenschreiber ausgewertet. Wenn dann da irgendwas von 50 oder 60 km/h steht, kann es sogar sein, dass der Unfallgegner ganz ohne Teilschuld rausgeht, da es ihm nicht möglich war, die Situation rechtzeitig zu erfassen und entsprechend zu reagieren.
Was passiert, wenn ich das nur mit Blau, aber ohne Töte mach, brauch ich denke ich nicht extra beschreiben. Deswegen ist auf den Fahrenschreibern auch erkenntlich, welches meiner Signale wann eingeschaltet war.
Sat Jan 07 21:53:31 CET 2012 |
Standspurpirat38000
Die neuen Martinshörner kann man zwar hören, man kann sie aber oft nicht mehr der Richtung zuordnen.
Man hört einfach nur noch Lärm.
Da bringt auch ein Hörtest nichts, der ohne Befund abgeschlossen wurde und wird, um dem Mangel der Zuordnung der aus der Ferne mal lauten, mal leisen, 2 tönigen Lärmquelle auf den Grund zu gehen.
Das widerspricht der Natur, Lärm aus der Ferne, leise Töne in der Nähe.
Ich bin nicht der Einzige, der oft nicht mehr sagen kann, wo sich der/die Einsatzwagen befindet/-en, wenn man ihn/sie mit wechselndem Lärm nur hört und nicht sieht.
Sat Jan 07 21:55:35 CET 2012 |
pepe125
Der Einsatz des Sondersignals ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“ (siehe § 38 Abs. 1 StVO). „Freie Bahn zu schaffen“ bedeutet für die anderen Verkehrsteilnehmer (auch für den Gegenverkehr) nach Möglichkeit rechts zu fahren, ihre Fahrt zu verlangsamen und gegebenenfalls anzuhalten, um dieser Anordnung zu folgen. Ist die Straße nicht breit genug, um einem Fahrzeug mit Sondersignal das Überholen zu ermöglichen, kann es auch erforderlich sein, mit normaler Geschwindigkeit weiter zu fahren, bis eine Stelle erreicht ist, an der das Einsatzfahrzeug überholen kann. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist die Gasse für Einsatzfahrzeuge im Falle eines Staus immer zwischen der ganz linken Spur und der zweiten Spur von links zu bilden.
Sonderrechte nach § 35 StVO erfordern nicht zwangsläufig die Verwendung des Sondersignals. Sind die Voraussetzungen für Sondersignal gegeben, haben aber z. B. Polizei, THW, Feuerwehr und Rettungsdienst auch Sonderrechte (siehe § 35 Abs. 1 und 5a StVO). Andere Fahrzeuge, z. B. die Unfallhilfsfahrzeuge der DB Notfallmanager und der Betriebsaufsicht, haben keine Sonderrechte, sondern nur das obige Wegerecht. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind dann aber durch Notstand (§ 16 OwiG) gerechtfertigt, wenn die Voraussetzung des § 16 OwiG vorliegen und die Verhältnismäßigkeitsprüfung dieses zulässt. Das Wegerecht schließt zwar das Überfahren von Haltesignalen in der Regel mit ein; die Rechtsprechung und Meinung zu diesem Punkt ist jedoch uneinheitlich.
Blaulicht alleine ohne Einsatzhorn (Martinshorn) „darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden“ (siehe § 38 Abs. 2 StVO). Eine Einsatzfahrt ohne Einsatzhorn ist also zulässig, erfordert aber vom Fahrer eine noch höhere Aufmerksamkeit, weil die übrigen Verkehrsteilnehmer das rein optische Signal wesentlich schlechter wahrnehmen können. Sie sind außerdem nicht verpflichtet, freie Bahn zu schaffen.
Wenn die Voraussetzungen laut StVO gegeben sind, trifft die Entscheidung, ob mit oder ohne Einsatzhorn gefahren wird, der Fahrer des Einsatzfahrzeuges.
Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes
Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Das Verwenden von Fernlicht, der Lichthupe und des Nebellichts gehört nicht zu den Sondersignalen nach der StVO.
Sat Jan 07 21:56:52 CET 2012 |
Drahkke
Ja, die Martinshörner in Deutschland sind durchaus noch erheblich verbesserungswürdig. Aber da ist scheinbar kein Geld vorhanden...
Sat Jan 07 21:57:08 CET 2012 |
notting
@Hartgummifelge: Full ACK.
notting
Sat Jan 07 22:00:10 CET 2012 |
Spannungsprüfer135832
@pepe125: Wenn man schon einfach woanders her kopiert, dann gibt man immer die Quelle an. In Deinem Fall http://de.wikipedia.org/wiki/Sondersignal .
Gruß
xc90er
Sat Jan 07 22:24:38 CET 2012 |
Frankiboi
hahaha....lach mich kaput!
Sat Jan 07 22:29:12 CET 2012 |
andyrx
Dem image der Polizei ist so ein Unfall natürlich nicht gerade zuträglich....sehr ärgerlich so etwas und ich denke die beteilgten Polizisten haben jetzt keine so ganz leichte Zeit😰
MfG Andy
Sat Jan 07 22:30:48 CET 2012 |
Drahkke
Die müssen ja beide einen ganz schönen Zahn drauf gehabt haben, der wohl jegliches Ausweichmanöver unmöglich gemacht hat...
Sat Jan 07 22:35:50 CET 2012 |
Volkswagner
Es gilt immer §1 StVO. Davon entbinden weder Sonder-, noch Wegerechte.
Blaulicht allein dient lediglich als Hinweis auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten (§35 StVO) oder zur Absicherung.
Wegerecht hat man nur mit Blaulicht und Zweitonfolge (§38 StVO).
Das ist übrigens verkehrt. Siehe oben.
Das Martin
-Horn (Wortmarke der Deutschen Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin) ist in Klang, Tonfolge und Lautstärke genormt. Gleiches gilt für Sondersignalanlagen anderer Hersteller.
Auch wenn gerne das Gegenteil behauptet wird, ist die Zweitonfolge immer noch am besten wahrzunehmen.
Und der (auch im europäischen) Ausland gerne getriebenen Wechsel zwischen 3...5 verschiedenen Tonfolgen fördert nicht die Erkennbarkeit des herannahenden Fahrzeugs.
Bei dem Unfall sind wohl beide Fahrzeuge mit oder ohne Horn unterwegs gewesen.
Ob beide auch zu schnell (nicht angepasste Geschwindigkeit) unterwegs, oder unachtsam waren, mag ich nicht beurteilen.
Sat Jan 07 23:11:36 CET 2012 |
Schattenparker37758
Jeder der Mist macht muss dafür gerade stehen, auch die Polizei. Also warum der ganze Blog?
Sat Jan 07 23:11:59 CET 2012 |
Spannungsprüfer135832
Deine persönliche Meinung in Ehren, aber es ändert nicht daran, dass Blaulicht mit Einsatzhorn genau das bedeutet (§ 38 Abs. 1 StVO). Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung 😁 Einfach mal lesen. § 38 Abs. 2 StVO regelt den Fall "Blaulicht allein".
Auch nicht richtig. Einfach § 38 Abs. 2 StVO lesen. Ich kann mit Blaulicht fahren, ohne Sonderrechte in Anspruch zu nehmen (Nur für das "oder zur Absicherung" will ich mal noch einen halben Punkt vergeben. 😉 )
Und, die Regelung der Sonderrechte nach § 35 Abs. 5a StVO steht nicht im Zusammenhang mit dem Blaulicht. Auch hier einfach mal nachlesen. Sprich, auch ohne Blaulicht können Personen in bestimmten Fällen von den Regelungen der StVO befreit sein.
Abschließend für Dich noch ein Zitat aus http://de.wikipedia.org/.../Wegerecht_%28Stra%C3%9Fenverkehrsrecht%29: Entgegen einem verbreiteten Rechtsirrtum ändert das Wegerecht nichts an der Vorfahrt. Kommt es zum Unfall, weil das Einsatzfahrzeug beispielsweise eine rote Ampel überfahren hat und mit einem Auto zusammenstößt, das „grün“ hatte, dann wird dies in aller Regel dem Fahrer des Einsatzfahrzeugs zugerechnet (§ 35 StVO): „(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“
Gruß
xc90er
Sat Jan 07 23:12:21 CET 2012 |
Drahkke
@soundlabor
Der Blog dient der Information der Außenstehenden.
Sat Jan 07 23:17:25 CET 2012 |
Schattenparker37758
Als Tontechniker muss ich sagen, dass ein Drucklufthorn, so wie es früher die Rettungswägen hatten, am besten zu hören und zu orten waren. Diese digitalen Martinshörner sind wirklich nicht optimal und die gesetzlich vorgegebene Frequenz der Einzeltöne ebenfalls nicht.
Sat Jan 07 23:19:26 CET 2012 |
Drahkke
Da ist wohl bei der Erstellung der Norm mal wieder richtiger Murks veranstaltet worden...🙁
Das benachbarte Ausland ist mal wieder viel weiter und hier versteift man sich mal wieder auf eine Norm von annodunnemals...
Sat Jan 07 23:19:47 CET 2012 |
andyrx
Der Blog ist ein persönliches Hobby von mir indem ich immer mal ein Thema aussuche wo ich denke da kann man mal drüber diskutieren....er dient der Information aber auch der Unterhaltung gleichermaßen😉
MfG Andy
Sat Jan 07 23:31:41 CET 2012 |
Volkswagner
Ich habe Dir den kleinen aber feinen Unterschied markiert.
Danke, den § bekomme ich mindestens einmal pro Jahr bei der "Blaulichtunterweisung" zu sehen.
Richtg. Und im Gegensatz zu Abs. 1 steht dort nicht "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen" (auch Wegerecht genannt).
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen
(Absicherung), bei Einsatzfahrten
(siehe §35 StVO, Sonderrechte)oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden
(Absicherung).
Die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 StVO setzt kein Blaulicht voraus.
Ich schrieb allerdings "dient lediglich als Hinweis auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten".
Sat Jan 07 23:34:59 CET 2012 |
Volkswagner
Belege das doch bitte mit Fakten.
Sat Jan 07 23:37:15 CET 2012 |
andyrx
Also ich mag unser Martinshorn weit lieber als die affigen Sirenen in den USA oder das kindisch wirkende Gepiepse in Italien oder Frankreich😉
MfG Andy
Sat Jan 07 23:42:06 CET 2012 |
xHeftix
Naja mal wieder ein Beweis dafür, dass man solche Leute nicht hinters Steuer lassen sollte. Ich habe das vor kurzem auch erlebt, mit dem Firmenwagen. Da ist nen Polizeiwagen ohne ersichtlichen Grund von der Linksabbiegerspur auf "meine" Geradeausspur gewechselt. Wenn ich nicht gebremst hätte, wär ich dem draufgefahren ...
Sat Jan 07 23:42:47 CET 2012 |
Multimeter133691
Das Martinshorn der Tschechen find ich mit Abstand noch am schönsten!
Sat Jan 07 23:47:14 CET 2012 |
schipplock
ich hatte zwar noch nie jemanden blockiert, aber in Innenstaedten e.g. ist es sehr schwer das Geraeusch zu orten. Auf dem Land mag das einfach sein, weil man die Umleuchten schon lange vorher sieht.
"Was ich aber viel schlimmer finde" sind User, die immer versuchen das Thema eines Blogeintrags in eine komplett andere Richtung zu bringen. Hier sind zwei Einsatzfahrzeuge einander geraten, und das nicht weil "rumpennende Leute" im Weg standen.
Sat Jan 07 23:52:14 CET 2012 |
Schattenparker37758
Information und Unterhaltung in Einem finde ich gut, aber man sieht an vielen Bloggern, dass sie typisch deutsch darauf reagieren. Sie kommentieren Information und Unterhaltung mit Regeln, Gesetztestextauszüge etc.. Das finde ich nicht passend, weil gerade solche Leute meistens den eigenen Vorteil suchen und sich Rechte herausnehmen, die sich nicht haben, aber andere in die Schranken weisen.
Manche möchten auch alles noch exakter geregelt haben, als es unser Gesetzgeber bereits tut. Am Besten ein Gesetz, wie sich die Ehefrau im Bett zu verhalten hat und zu tun hat, aber selbst die wildesten Fantasieen heimlich ausleben.
Zurück - und zu meinem Abschlusskommentar zu diese Thread/Blog:
Beide Fahrer haben gepennt - oder typisch deutsch - rücksichtslos auf ihr Recht gepocht. Die Polizei ist Selbstversicherer und die hessischen Steuerzahler werden nun mal das Ganze indirekt bezahlen.
Was passiert in einem solchen Fall den Fahrern?
Die beiden Fahrer werden von ihrem Disziplinarvorgesetzten einen erhobenen Zeigefinger sehen und ein "dudu!" hören. Ein Disziplinarverfahren wird es nicht geben, oder wird es gleich wieder eingestellt werden.
Sat Jan 07 23:55:27 CET 2012 |
N3M3S1S
Also uns ist im September 2011 an einem Kreisverkehr ein RTW in unseren Maserati gefahren.
Wir sind grad aus dem KVK rausgebogen (ist ne scheiß Ecke, da direkt an der Ecke des KVK ein hohes Haus steht und man somit nichts sieht, was auf der Straße um die Ecke abgeht). Der RTW kam auf unserer (!) Spur mit ausgewerteten 35km/h an (BlackBox sei Dank). Zum Glück hat der Fahrer sehr schnell reagiert (wie ich auch) und sofort voll auf die Bremse gedrückt.
Am Maserati ist praktisch kein Schaden entstanden (Plastikschürze des RTW sei Dank 😉 ). Am RTW sind eine große Delle und div. Risse in der Schürze gewesen.
Den Schaden musste das zuständige Rote Kreuz voll übernehmen, da die Polizei dem Fahrer des RTW einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr "zugestanden" hat.
Das Schlimmste an der ganzen Sache war aber folgende Regelung: Als wir die Schäden direkt nach dem Unfall begutachtet hatten, sagte ich, er solle doch weiter fahren da die Schuldfrage nicht zur Debatte stand (direkt meinen Anwalt angklingelt -> RTW schuld - allerdings war der Schaden am Maserati so gering [ein, zwei Kratzer auf der Motorhaube und ein leicht verbeultes Nummernschild], dass ich ihn selbst übernommen hätte, wäre er weitergefahren 😉 ). Er durfte aber nicht weiterfahren !!! Ist so Vorschrift bei denen !! Somit mussten wir dort eine geschlagene halbe Std. lang auf die Polizei warten und der RTW kam natürlich nicht mehr an seinen Einsatzort 😰 Während wir am Warten und "labern" waren (haben uns auf Anhieb ganz gut verstanden 😉 )kam nach etwa 15min (!!) der Ersatz-RTW ums Eck um zum Einsatzort zu gelangen - na hoffentlich wars kein lebensgefährlicher Notfall (sinnlose Regeln gibts, Hammer 😰 ! )
Die Begründung zur Schuld des RTW lautete dann übrigens auch (im übertragenen Sinne): "Blaulicht entbindet den RTW nicht von der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr." - oder wies der Anwalt am Handy sagte: "Blaulicht ist kein Freifahrtschein." 🙂
Dennoch hoffe ich, niemals einen RTW nötig zu haben. Und wenn doch, drück ich den Jungs/Mädels alle Daumen, dass ihnen auf dem Weg nix passiert (was i.d.R. auch der Fall ist 😉 ).
Im Falle des hier gebloggten Unfalls wird wohl jeder der Fahrer gedacht haben, sein eigenes Blaulicht reflektiert zu sehen und somit nicht mit dem Anderen gerechnet haben. Auf gut Deutsch: "Pech g'hett" 😉
Sat Jan 07 23:58:39 CET 2012 |
Spannungsprüfer135832
Ich habe Dir die kleine aber feine Übereinstmmung markiert. § 38 Abs. 1 StVO bezieht sich eben nur auf Blaulicht mit Einsatzhorn.
Genau. Und das stimmt eben nicht. Es besteht keine Beziehung zwischen Blaulicht und einer Inanspruchnahme von Sonderrechten. Aber, auch wenn es keine Stütze im Gesetz hat, können wir Deine Aussage ja vielleicht so korrigieren: "...kann als Hinweis auf eine mögliche Inanspruchnahme von Sonderrechten dienen." 🙂
Übrigens, "eure" Blaulichtunterweisung (oder ist die nicht normiert?) scheint dringend verbesserungsbedürftig 😁 Denn, nochmal: Ja, bei Noteinsätzen ist es das Ziel, schnellstmöglich am Einsatzort zu sein. Aber, der Aspekt, dort auch tatsächlich anzukommen, hat absolute Priorität gegenüber dem Aspekt schnell unterwegs zu sein - ohne jede Ausnahme.
Gruß
xc90er
Sun Jan 08 00:02:59 CET 2012 |
Faltenbalg33989
Ich bin gerade wieder aus Kiew zurück.
Das heftigste, was ich da erleben durfte/mußte war die Angelegenheit, daß die Polizei mit Blaulicht im Stau stand und das Taxi (mit mir drinnen) in der Innenstadt mit ca. 120 km/h überholte.
Ok. So ein Chevy Lanos braucht auch, bis er die Geschwindigkeit erreicht. 😁
Nachdem ich in Kiew 4 Tage selbst einen Mietwagen fuhr und nun insgesamt einige Wochen in Taxis saß, weiß ich, daß das Jammern über den Verkehr in D Jammerrn auf sehr hohem Niveau ist. 😉
Sun Jan 08 00:41:46 CET 2012 |
Trennschleifer3423
Kann nur hoffen daß beide Fahrer zur Rechenschaft gezogen werden. Polizeieinsätze dürfen ja keine Rechtsfreien Räume sein.
Sun Jan 08 00:43:12 CET 2012 |
Turboschlumpf50483
Bei diesem Unfall wird es so gewesen sein, das jeder der beiden Fahrer nicht erkennen konnte, das ausser ihm noch ein 2. Einsatzfahrzeug unterwegs ist.
Wenn ich durch eine bebaute Straße fahre, höre ich nur das eigene Horn und sehe erstmal nur die Reflektion des eigenen Lichtes.
Kommen dann beide an die selbe Kreuzung, und shen sich erst im letzten Augenblick, kann es zu späte sein, wie hier im geschilderten Fall und dann knallt es.
Schuldfrage ist hier irrelevant, da beide Schäden zu Lasten des Landes gehen. Ausserdem waren es gleichberechtigte Fahrzeuge und ich gehe mal davon aus, das beide Fahrer umsichtig waren und es nur aufgrund der unglücklichen Konstellation (beide mit Sondrrechten, nicht einsehbare Kreuzung, beide gleichzeitig auf einer Höhe) zum Unfall kam. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hätte auch zu 98% angehalten und das Einsatzfahrzeug vorbeigelassen.
Der Spott auf der Wache ist ihnen auf jeden Fall sicher.
MFG Thomas
Deine Antwort auf "kurioser Unfall mit Blaulicht...."