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andyrx

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Mon Feb 08 17:15:24 CET 2010    |    andyrx    |    Kommentare (29)    |   Stichworte: fahrbereit, Garantie, Gebrauchtwagen, Oldtimer, Youngtimer

erhebliche Mängel sind nicht selten
Erhebliche Mängel sind nicht selten

Moin,

 

gerade wenn es um Beschreibungen im Internet oder auf Auktionsplattformen geht fällt auch mal das Wort ''Fahrzeug ist fahrbereit'' und je nach Betrachtung des Verkäufers konnte das alles und nichts heissen:eek:

 

hier mal die Definition wie dies nun ein Gericht betrachtet hat:cool:

 

Dazu hab ich diesen Artikel gefunden;)

 

Fahrbereiter" Pkw

Verkehrstauglich muss er sein

Was ist ein fahrbereites Auto? Diese schwammige Formulierung sorgt beim Kauf von Gebrauchtwagen immer wieder für Streit. Ein Gericht in Hamm hat jetzt für etwas mehr Klarheit gesorgt.

Der Käufer eines angeblich fahrbereiten Pkw darf erwarten, dass der Wagen verkehrstauglich ist. Das Fahrzeug müsse sich in einem Zustand befinden, der seine gefahrlose Nutzung im Straßenverkehr erlaubt.

 

Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Sei dies nicht der Fall, dürfe der Käufer vom Vertrag zurücktreten (AZ.: 28 U 42/09).

 

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Autokäufers statt. Der Kläger wollte vom Kauf eines gebrauchten Pkw zurücktreten, den er unbesehen im Internet ersteigert hatte. Der private Verkäufer hatte den Wagen als "fahrbereit" bezeichnet. Tatsächlich zeigten sich jedoch erheblich Sicherheitsmängel. Das OLG befand, in solchen Fällen sei ein privater Verkäufer nicht anders zu behandeln als ein Kfz-Händler. Er habe eine bestimmte "Beschaffenheit" des Wagens zugesichert, für die er einstehen müsse. Ein ebenfalls vereinbarter Haftungsausschluss sei in diesen Fällen unerheblich.

 

Quelle-->http://www.n-tv.de/.../...ehrstauglich-muss-er-sein-article687165.html

 

 

ich denke nicht jeder Verkäufer weiss um diese Betrachtung der Gericht und nichts ist ärgerlicher als wenn man eine weiter Anreise macht und hat dann eine Kiste vor sich stehen die eher einem Selbstmordkommando entspricht als dem angepriesenen Fahrzeug in fahrbereiten Zustand;)

 

mfg Andy


Mon Feb 08 17:26:31 CET 2010    |    1.0815

oder...ist ein auto dann fahrbereit, wenn man "unter umständen" bereit wäre, mit dem auto zu fahren...

 

...nur ein kleines wortspiel...;), nicht zu ernst nehmen...:rolleyes:

Mon Feb 08 17:35:01 CET 2010    |    Thinky123

Find das Urteil gut und richtig!

Mon Feb 08 17:38:13 CET 2010    |    Fensterheber58

Ist tatsächlich schwierig... und war ja eigentlich immer Auslegungs- / Ermessens- / GEWISSENSSache. ;)

Ich habe auch schon einen "fahrbereiten" PkW erworben, wo die hintere Bremsanlage gefehlt hat. "Wieso, fährt doch?" Soviel dazu. Ich würde das direkt mit der Tauglichkeit zur HU gleichsetzen. Denn ein Auto was keine HU bekommt, ist ja auch "nicht fahrbereit", richtig? Und irgendwelche Graupen, die an den letzten Nieten hängen und der Motor vielleicht noch einmal starten und dann 1 Betriebsstunde schafft, kann man auch nicht als fahrbereit bezeichnen. Bevor jetzt jemand mit "bedingt Fahrbereit" kommt... Nicht für mich :)

Mon Feb 08 17:43:21 CET 2010    |    Federspanner4077

interessanter finde ichs wenn solche Kisten dann auch noch frisch Tüv haben... woher diese Plaketten manchmal gesgelt kommen.. mir grauts...

Mon Feb 08 17:56:39 CET 2010    |    hacky1312

Also unter Fahrbereit verstehe ich auch nur, dass der Motor anspringt, das Auto rollt und die Bremsen noch wenigstens bisschen gehen :D

Mon Feb 08 17:59:12 CET 2010    |    Frankiboi

Nun der Ausdruck Fahrbereit bedeuten für mich schon Schrott welcher sich eben noch bewegen lässt, wenn so ne Anzeige in der Zeitung wäre Auto Fahrbereit, weis ich das es viel Arbeit oder eben auch Finger weg bedeutet...

G.Franki

Mon Feb 08 18:03:32 CET 2010    |    fate_md

Fahrbereit ist in meinen Augen gleichzusetzen mit "transportfähig". Also dass man das Auto auf eigener Achse zu seinem neuen "Wohnort" überführen kann, ohne Angst haben zu müssen, an der nächsten Ecke liegen zu bleiben. Dementsprechend wäre ein Auto für mich auch mit 10 Jahre alten Reifen oder nem Loch im Schweller fahrbereit, auch wenn der TÜV bei sowas sicherlich nicht seinen segen gibt.

Aber wenns nun Urteil dazu gibt, meinetwegen, werden in den Anzeigen einfach nur neue Formulierungen auftauchen und fertig.

Mon Feb 08 18:06:34 CET 2010    |    Kurvenräuber10586

Zitat:

Also unter Fahrbereit verstehe ich auch nur, dass der Motor anspringt, das Auto rollt und die Bremsen noch wenigstens bisschen gehen :D

Dito.

Alles andere würde ja schon unter die Kategorie "Echte Rarität (noch nie so ein beschissenes Exemplar gesehen), von Rentern gefahren (mindestens ein Mal, und zwar ganze 23km!), kein Rost (...an Glas- oder Kunststoffteilen) - einfach herkommen und ansehen (wenn ich jetzt noch Bilder einstelle, werde ich den Misthaufen ja nie los)!" fallen.

;)

Mon Feb 08 18:52:16 CET 2010    |    _RGTech

Ich bin auch auf der Seite von hacky1312 - fahrbereit ist, wenn die Kiste nicht mehr unbedingt zur HU taugt und höchstens zum Export gut ist, aber wenigstens nicht gleich auseinanderfällt oder einen Bremsweg von 100m aufweist.

 

Die Definition des Gerichts haut nicht hin, denn die haben das mit "HU möglich" oder "Rest-HU" verwechselt...

 

Ich definiere also in etwa die Abstufung:

 

- Neuwagen

- Jahreswagen unfallfrei

- gebraucht unfallfrei aus xter Hand

- HU neu

- HU bis x/xx

- keine HU, aber fahrbereit (so würde ich meinen Ford im März beschreiben, und auch unseren Käfer 2004 bei der Abholung...)

- bedingt fahrbereit (Bremsen schwach oder Motorleistung unter Durchschnitt - das wäre die 190er Krücke gewesen, die ich mir angeschaut hatte - oder Starten nur mit Starthilfe oder sowas)

- nicht fahrbereit (Motor fest, Kupplung kaputt, Bremsen fest, wichtige Teile wie Anlasser fehlen).

 

 

Oder kurz: Fahrbereit taugt zwar nicht mehr dem TÜV, aber immerhin noch als Stockcar.

Mon Feb 08 19:00:29 CET 2010    |    Spiralschlauch31838

ein multipla als adac.jetz weiss ich wo die verkaufszahlen herkommen:D

Mon Feb 08 19:59:35 CET 2010    |    hacky1312

wir haben hier auch ein paar multipla taxen rumfahren :D

hässlichstes auto ever

Mon Feb 08 20:09:06 CET 2010    |    Spannungsprüfer6144

Ein Auto ist in meiner Schrauberdefintion "fahrbereit", wenn man das Teil ohne Flüssigkeitsverluste, mit funktionierender Bremsanlage durch eigenen Antrieb von A nach B karren kann.

z.b. von der Werkstatt zum Lackierer.

 

Ob da jetz Karosserieteile, Scheinwerfer, Scheiben, oder ne Innenausstattung drin is, is da völlig wurst.

 

Die sehen das mit dem Urteil wohl eher als verkehrssichere/taugliche Fahrzeuge die Problemlos eine HU bestehen würden... Un das is mit dem Begriff ja wohl doch deutlich zu hoch gegriffen.

Ein Auto muss keine gültige Zulassung haben, um fahren zu KÖNNEN. (das mit dem Dürfen is wieder was anderes, aber für so Fälle gibts ja noch die Roten Nummern)

 

greetz

Mon Feb 08 20:11:36 CET 2010    |    emil2267

Zitat:

ich denke nicht jeder Verkäufer weiss um diese Betrachtung der Gericht

da gibts nen ganz einfachen trick,man spielt von anfang an mit offenen karten :o

 

fahrbereit bedeutet für mich,dass ich mich in den schleifer setzen kann & auf jeden fall erstmal damit heim komm

 

dafür muss das auto einigermassen vernünftig laufen & eingermassen komplett & unbeschädigt sein,sachen wie bremsen,fahrwerk & auch bereifung sollten auf jeden fall in nem verkehrssicheren zustand sein

 

wenn damit was passiert is auf jedenfall der halter & fahrer in der pflicht,sollte man auch als käuer/verkäufer wissen :eek:

Mon Feb 08 20:15:57 CET 2010    |    Federspanner34895

Alles halb so schlimm. Was in den Niederlanden alles für 'fahrbereite' Fahrräder unterwegs sind ist wesentlich erstaunlicher, da 99% der Fahrräder dort von Rost und Spucke alleine zusammen gehalten werden. Dennoch gibt es wenige Tote auf Hollands Fahrradwegen...

 

Was lernen wir? Selbst ein nicht fahrbereites Vehikel kann fahrbereit sein, und umgekehrt. Vielleicht sollte man in diesem Sinne eher rechtlich wasserdicht formulieren:

 

"Für Abenteuer fahrbereit"

 

So ein Satz könnte außerdem wertsteigernd wirken...

Mon Feb 08 20:33:00 CET 2010    |    Spiralschlauch11740

Fahrbereit heißt: der Wagen kann sich aus eigener Kraft bewegen und zum Halt kommen.

 

Der Rest was drum herum ist, muss nicht wirklich eine Bedeutung haben...

 

Wenn ich so überlege womit mein Bruder (VW Fanatiker) hier des öfteren auftaucht "Frisch gekauft - Fahrbereit", da schüttele ich oft den Kopf...

Mon Feb 08 20:44:59 CET 2010    |    Kurvenräuber14161

Fahrbereit, heisst eigendlich, das das Fahrzeug, intakte Reifen, funktionierende Lenkung und Bremsen hat, das Licht, Motor und Getriebe ok sind. Sodass man sicher fahren kann.

Mon Feb 08 21:04:26 CET 2010    |    Schattenparker14925

ich schließe mich da an es muss nich hu tauglich sein.

aber fahren und bremsen muss es.

beleuchtung usw zählt für mich nicht dazu und ein auto fährt auch noch mit loch im schweller wäre aber laut dem urteil nicht fahrbereit.

 

für mich ist das urteil nur ein grund für falschbieter um ihrem geschlossenen vertrag nicht nachzukommen.

Mon Feb 08 21:11:21 CET 2010    |    emil2267

prinzipiell spricht das urteil aber auch für kaufinteressenten & auch bieter,denen der letzte schrott als fahrbereit,dem alter entsprechenden zustand oder gar als gepflegt angepriesen wurde :rolleyes:

 

aber sowohl für käufer & verkäufer sollte das mit bissel nachdenken & gegenseitiger fairness kein thema sein

 

der ärger is immer gross,wenn man zur besichtigung oder gar abholung -zig & mehr km anreisst & feststellen muss,das man mit 5 jahre alten fotos & blumigen texten schön übern tisch gezogen wurd :mad:

Mon Feb 08 21:36:43 CET 2010    |    Kurvenräuber14161

Ein Loch in der Bodengruppe, ein Loch im Schweller heisst noch lange nicht, das die Kiste gleich zusammenbricht :D Stimmt, da gehört noch einiges mehr dazu, um an einem Banübergang ein Auto 2 teilig zu machen :D :D :D

Viele Gölfe, Polos Corollas ua. haben hinter den Teppichen zum Einstieg hoch keine Bleche mehr, durchbrechen tun sie deshalb nicht.

Mon Feb 08 23:11:48 CET 2010    |    Standspurpirat135307

Was ist jetzt das neue daran??? Fahrbereiter PKW = Zulassung nach Stvzo... *blablabla*...

 

O-Town Chart: "Langweilt mich"... :D :D :D

 

 

LG

David

 

PS: Ansonsten mag ich deine Blogs :)! Ich mag Wankel... Innovativ und halt anders! Sonat würd ich mich auch nicht eintragen ;)

Mon Feb 08 23:24:04 CET 2010    |    andyrx

hmm das neue daran ist ein belastbares Gerichtsurteil dazu;)

 

 

sollte es für jemanden der einen vermeintlich guten und fahrbereiten Young/Oldtimer gekauft hat mit dem Hinweis fahrbereit und sonstigen Schönfärbereien dann doch mit diesem Passus ''fahrbereit'' eine Möglichkeit geben aus der Nummer rauszukommen;)

 

deshalb hab ich diesen Artikel mal eingestellt;)

 

Ja Wankel machen Spass,bei dem Wetter müssen sie aber noch eine Weile in der Garage bleiben:coo:

 

mfg Andy

Mon Feb 08 23:31:11 CET 2010    |    Antriebswelle238

ich habe mal irgendwann irgendwo gelernt: fahrbereit ist - fahr zum TÜV und du kriegst mit hoher Wahrscheinlichkeit ne Plakette.

Wenn das Auto nur noch in der Lage ist, sich aus eigener Kraft fort zu bewegen, nenne ich es "rollfähig".

Wed Feb 10 01:31:31 CET 2010    |    motorina

Für mich bedeutet "rollfähig", dass das Kfz z.B. problemlos auf einen Anhänger gezogen werden kann, sich aber aus eigener Kraft nicht mehr bewegen kann (wäre laut der Abstufung von @_RGTech vor seiner Beschreibung "nicht fahrbereit" einzuordnen).

... und warum gibt es so viele Eigenschaftswörter in der deutschen Sprache, wenn man fahrbereit mit verkehrssicher, verkehrstauglich, TÜV-fähig usw. gleichsetzt:confused:?

Die eigentliche Bedeutung dieser Adjektiva wird mit derartigen Urteilen untergraben (und fördert eine Verarmung der deutschen Sprache, wie es im Englischen schon geschehen ist).

Mit derartigen unterschiedlichen Begriffen lässt sich der Zustand eines Fahrzeuges relativ gut einordnen.

... und die Abstufung von @_RGTech liesse sich noch erweitern (s. "rollfähig" ).

Wenn jemand unter "fahrbereit" ein vekehrssicheres Kfz versteht, dann sollte er den Verkäufer genau mit diesem Begriff und der damit verbundenen (und erwarteten) Eigenschaft konfrontieren und explizit nachfragen. Nicht umsonst gibt es verschiedene Begriffe für verschiedenen Eigenschaften.

 

Grüsse,   motorina.

Wed Feb 10 01:46:35 CET 2010    |    Standspurpirat30156

Würde ich ungefähr genauso sehen wie in dem "fahrbereit"-Gerichtsurteil: Das Auto muss fahren können und verkehrssicher sein. Das heißt es muss TÜV haben, bzw. wenn man damit unmittelbar zum TÜV fährt müßte es mit geringen Mängeln bzw. nach geringfügigen Reparaturen (also Glühbirnchen, Scheibenwischer, Bremsklötze wechseln, weil sie nicht mehr für ganze 2 Jahre gut sind sondern nur noch für 1 Jahr, sowas in der Art) durchkommen. Wenn jetzt irgendwo kleine Rostlöcher wären, die geschweißt werden müßten, bevor der TÜV für weitere 2 Jahre grünes Licht gibt, das wäre vielleicht ein Grenzfall, würde ja die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar beeinträchtigen.

:DSonst wäre ja eine Seifenkiste auch fahrbereit, ein kleiner Stupps an der schiefen Ebene und schon fährts...:D

Wed Feb 10 02:18:26 CET 2010    |    motorina

Zitat:

Sonst wäre ja eine Seifenkiste auch fahrbereit, ein kleiner Stupps an der schiefen Ebene und schon fährts...:D

Mit diesem Satz hast du natürlich Recht, @Kawa_Harlekin, die Seifenkiste fährt dann ... ist ja auch ein Fahrzeug; also ist die Eigenschaft "fahrbereit" auch zutreffend.

Mit dem Rest deines Beitrags bin ich nicht konform.

Ein Auto ist ein Kraftfahrzeug ... und wenn es sich mit eigener Kraft fortbewegen kann, dann ist es "fahrbereit"; muss ich es schieben, dann ist es "rollfähig" usw.usf.

Also die deutsche Sprache hat sehr eindeutige Eigenschaftswörter, die von ihren Benutzern allerdings (leider) oft missbräuchlich verwendet werden ... Dies ist oft die Krux und führt zu häufigen Missverständnissen, weil die Worte nicht exakt gewählt werden.

 

Grüsse,   motorina.

Wed Feb 10 06:02:36 CET 2010    |    Standspurpirat30156

Naja, man muss vielleicht bisserl differenzieren:

Wenn einer einen Gebrauchtwagen, also ein Gebrauchsfahrzeug kauft, würde ich bei meiner Meinung (und der des Gerichtes) voll und ganz bleiben. Wenn es als "fahrbereit" angepriesen wird, sollte man als Käufer auch sicher und verkehrssicher damit nach Hause fahren können, jedenfalls soweit es der Stand der Technik zum Zeitpunkt des Baujahres des Fahrzeuges hergibt. Das entläßt den potentiellen Käufer natürlich nicht aus der Pflicht, nochmal nachzufragen, ob's auch wirklich verkehrssicher ist, er ist ja normalerweise nicht gezwungen das Auto zu kaufen.

Wenn natürlich einer einen uralten Oldtimer kauft, da sieht die Sache schon etwas anders aus, sagen wir im Extremfall ein Ford Model T aus den 20iger Jahren oder so. Das Ding kann ja, auch wenn's noch so fahrbereit erscheint, nie und nimmer verkehrssicher nach "heutigen" Standards oder auch Standards der letzten 20 Jahre sein, will sagen, es würde nie einen "normalen" TÜV bekommen, normalerweise, aber da gibt's wohl Ausnahmeregelungen für Oldtimer-Fahrzeuge.

Aber wie gesagt, beim normalen Gebrauchsauto-Kauf bis hin etwa zum Youngtimer bleibe ich bei meiner Meinung...wenn's als "fahrbereit" angepriesen wird, muss ich auch damit im öffentlichen Straßenverkehr verkehrssicher fahren können und dürfen, wenn's natürlich als "fahrbereit aber ohne TÜV" angepriesen wird, naja, dann muss man schonmal eingehender nachfragen. Deswegen kaufe oder auch verkaufe ich gebrauchte Autos grundsätzlich nur mit neuem TÜV, dann sind Käufer und Verkäufer eigentlich auf der sicheren Seite...wenn natürlich einer den TÜV erschwindelt/"er-vettern-wirtschaftet", dann würde es natürlich sehr kritisch. Ich meine halt, das Eigenschaftswörterl "fahrbereit" wird gerade dadurch missbraucht, wenn einer damit ein Himmelfahrtskommando-Schrottauto schönredet, weil's halt im ersten Gang im Hof auf- und ab- fahren kann.

 

Aber mit deiner Definition, motorina, "Ein Auto ist ein Kraftfahrzeug ... und wenn es sich mit eigener Kraft fortbewegen kann, dann ist es "fahrbereit"; muss ich es schieben, dann ist es "rollfähig" usw.usf." kann ich nu' im üblichen KFZ-Handel nicht konform gehen, denn dann wäre ja eine Schnippsgummi-Papierschwalbe ein Flugzeug weil's durch die Luft fliegt, und ein pfiffiger ebay-Gebrauchtwagenhändler könnte ein fahrbereites Modellauto übergeben, fährt ja aus eigener Kraft...ist jetzt bisserl sehr an den Haaren herbeigezogen, schon klar, aber so wird halt von "Schlaubergern" oft missbräuchlich "extrapoliert", wenn man Wörter zu wörtlich nimmt. Es kommt halt immer auf den Kontext an.

 

Viele Grüße

Wed Feb 10 20:17:54 CET 2010    |    motorina

Tja, @K_H, so unterschiedlich sind halt die Auffassungen und Interpretationen - und wir haben unsere Interpreationen ja nun ausführlich genug dargelegt.

"Schlauberger" und "schwarze Schafe" finden immer irgendwie einen Weg, um ihr Produkt anzupreisen, um es mit grösstmöglichem Gewinn an den Mann/die Frau zu bringen. Deswegen muss man aber nicht per Urteil einen "sprachlichen Bedeutungswandel" vorgeben, in die Wege leiten oder gar zementieren.

... und ein fahrbereites Modellauto kann/darf nicht unter ("ausgewachsene;)) Kfz mit den entsprechend notwendigen techn. Angaben inseriert werden/sein - irgendwo sind dann zumindest die techn. Angaben (EZ, ccm, kW, Ausstattung usw.) nicht der Wahrheit entsprechend (ausserdem gibt es dafür auch eine extra Rubrik) ...

Meine Sichtweise ist vermutlich auch durch meine Nähe zu älteren Fahrzeugen/Youngtimern geprägt - irgendein Mangel ist meist zu finden.

 

Grüsse,   motorina.

Wed Feb 10 23:20:07 CET 2010    |    Standspurpirat30156

Wollte ja auch meinen ursprünglichen Standpunkt eher in deine Richtung relativieren, motorina, denn ich hatte anfangs für einen kleinen Moment meine Begeisterung für ältere Fahrzeuge und insbesondere Youngtimer bisserl vergessen und mich in einen unbedarften "Youngster" hineinversetzt, der sich mal eben auf die schnelle versucht, einen gebrauchten fahrbaren Untersatz zu kaufen. Und da meine ich halt, wenn's demgegenüber heißt "fahrbereit", müßte er/sie sicher, heil und ohne nennenswerte Panne heimkommen können damit. Dass es keinen Youngtimer oder gar Oldtimer gibt, der völlig ohne jeden Mangel ist, ist selbstverständlich klar. Auch dass in so einer Verkaufs-Annonce ja noch mehr steht, als "fahrbereit" - das mit dem Modellauto war natürlich ein Scherz.

Auch dass es da nicht immer wegen sowas eines Gerichtsurteils bedarf, bin ich natürlich derselben Meinung, denn da könnte es ja auch mal sein, dass der "Schlauberger" der Käufer ist, dem durchaus bewußt war, wie "fahrbereit" natürlich im allgemeinen verstanden wird und vielleicht nachträglich runterhandeln will damit.

 

Viele Grüße

Thu Feb 11 22:20:11 CET 2010    |    Kurvenräuber14161

Zitat:

Das Ding kann ja, auch wenn's noch so fahrbereit erscheint, nie und nimmer verkehrssicher nach "heutigen" Standards oder auch Standards der letzten 20 Jahre sein

Stand der Technik ist entscheidend, nicht das Jetzt, sondern der Stand der Technik, der der Zeit entspricht, aus der das Fahrzeug stammt, die damaligen Anforderungen müssen mindestens erfüllt sein, zudem muss leider elektr. Licht verbaut sein, der Betrieb der damaligen Kutschenlampen der ersten T Modelle, wie auch manch alter Opel, Peugeot und vieler anderer ist leider seit Inkrafttreten der STVO im Jahre 1937 gänzlich untersagt.

Aus der Zeit stammt auch die unsinnige Lichtaustrittskante mit 50cm, wie vieles andere auch, was nach dem Krieg in jetziges Recht übernommen wurde.

Deine Antwort auf "was ist ein ''fahrbereites Auto''....??"

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