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andyrx

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Mon Mar 30 00:20:41 CEST 2009    |    andyrx    |    Kommentare (18)    |   Stichworte: Gericht, Prozess, Strafzettel, Ticket

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Hallo

 

manche deutsche Mitbürger sind echt nicht zu begreifen oder einfach nur Prinzipienreiter:rolleyes:

 

VERFASSUNGSKLAGE ABGELEHNT

 

Falschparker muss zusätzlich 200 Euro zahlen....:o

Das Bundesverfassungsgericht hat gegen einen Autofahrer eine Missbrauchsgebühr verhängt, weil er wegen eines Knöllchens über fünf Euro Verfassungsbeschwerde erheben wollte. Nun muss der Mann, der in Freiburg falsch geparkt hatte, zusätzlich 200 Euro berappen.

 

Quelle:http://auto.t-online.de/c/18/23/52/48/18235248.html

 

 

meiner Meinung nach völlig zu recht,als hätten die Gerichte/Justiz nicht genug auf dem Tisch...

 

wenn ich falsch parke,dann streit ich nicht wegen 5,- Euro,selbst wenn ich zu Unrecht dieses Ticket bekommen hätte,wäre es mir die Sache nicht wert.....ich zahl es und gut isses,die Energie für solche Streitereien sollte man auf die Dinge beschränken die einem wirklcih am Herzen liegen;)

 

Bravo an das Bundesverfassungsgericht für diese Entscheidung;)

 

mfg Andy


Mon Mar 30 00:30:15 CEST 2009    |    Batterietester31465

Ziemlich unklug von dem Kerl. 

 

ich hab mal mit´nem Corsa (ohne Typenschilder) falsch geparkt, die dumme Politesse hat Polo aufgeschrieben;

man, war das toll, als ich denen mitteilen konnte, daß ich keinen Polo besitze. :D

Mon Mar 30 00:43:49 CEST 2009    |    Standspurpirat32147

ah... *Schnell Auto clean....* Vielleicht klappt´s ja auch umgekehrt... :D

 

Spaß beiseite... Da sieht man mal wieder dass die Dummheit mancher Menschen keine Grenzen kennt... :rolleyes:

Mon Mar 30 00:52:57 CEST 2009    |    andyrx

ein Freund von mir hatte mal seinen Mazda RX-7 (siehe Anhang) der völlig clean ist in Mailand falsch geparkt und in Italien ein Ticket bekommen...dort war als KFZ Bezeichnung vermerkt ''Küwe'' :cool:

 

warum Küwe??

 

weil dies die Bezeichung der seiner Felgen (Lieferant war Küwe/Felge OZ Racing 3-teilig) war und auf dem Nabendeckel KÜWE eingeprägt war....eventuell kann man es auf dem Pic erkennen;)

 

den Bon hat er natürlich nicht bezahlt:D

 

mfg Andy


Mon Mar 30 01:04:14 CEST 2009    |    Batterietester31465

mit solchen Exoten könnte das ja öfter mal klappen. :D 

Mon Mar 30 11:25:46 CEST 2009    |    Achsmanschette51801

Jetzt müßtew man mal die Begründung für die Verfassungsklage wissen. Aber dennoch: Wegen 5 € würde ich das nicht machen. Ich glaube, meine Grenze ist da, wo es flenst.

Mon Mar 30 11:32:21 CEST 2009    |    XC70D5

200,-€ sind zwar ein bisschen wenig für solche Spacken, aber grundsätzlich finde ich das Urteil klasse.

 

Im Land der Maschendrahtzaun-Kläger war das längst überfällig.

 

 

Gruß

 

Martin

Mon Mar 30 11:48:22 CEST 2009    |    Multimeter132890

Jetzt mal ganz unabhängig von dem Typ mit dem Knöllchen.

 

Wenn manche "Idioten" so einen Weg nicht bestritten hätte, gebe es bestimmt die ein oder andere Ungerechtigkeit mehr !

 

Ein gutes Beipiel ist doch die Pendlerpauschale auch wenn es nicht um 5 € ging.

Mon Mar 30 11:58:33 CEST 2009    |    Spurverbreiterung52764

Da gebe ich Cuscu schon irgendwie Recht.

 

Was ist mit den ganzen Gaunern die dir unberechtigte Rechnungen über ein paar Euro schicken und mit Anwälten und Inkasso drohen?

Was macht Ihr? Zahlen? Weil es nur ein paar Euro sind??

Es gibt auf jeden Fall genug Idioten die zahlen. Sonst gäbe es nicht so viele Gauner.

 

Und kommunale Verkehrsüberwachung ist vieler Orts eben moderne Wegelagerei und gehört wieder abgeschaft.

Lieber mehr ausgebildete Polizisten die wissen was sie tun, als die Strauchdiebe die nur auf die Kasse achten statt Prioritäten z.B. nach Gefahrenpotenzial zu setzen.

Die Polizei blitzt nie 25cm vorm Ortsschild sondern vorm Kindergarten. Die beim Ortsausgang sind die "Privaten". Zumindest bei uns.

Mon Mar 30 12:01:06 CEST 2009    |    andyrx

@cuscu

 

naja die Pendlerpauschale ist doch ein etwas anderes Kaliber da von grundsätzlicher Bedeutung und auch langfristig wirksam sowie je nach Lage einen erheblichen finanziellen Einschnitt bedeuten kann;)

 

Hier geht es um 5.- Euro für falsches parken und da steht das in keinem Verhältis,es sei denn man will die grundsätzlich die Ächtung von Parkverbotsschildern durchsetzen....dann kann man von Grundsatzentscheidung sprechen:D

 

aber mancher ist ja Rechtsschutzversichert und sagt sich na dann wollen wir doch mal sehen:(

 

mfg Andy

Mon Mar 30 12:02:30 CEST 2009    |    XC70D5

Es gibt das schöne Wort "Verhältnismäßigkeit". Die Definitionen dazu sind leider genauso schwammig wie manches Gesetz und dessen Auslegung.

 

Edith: da ist mir der Andy ja ein paar Sekunden zuvorgekommen.

 

 

Gruß

 

Martin

Mon Mar 30 12:49:43 CEST 2009    |    Multimeter28417

Bei uns hat der Bezirk einfach ein teil der Straße (8 Meter!!!) schraffiert. Parken verboten, ohne Grund! Seid über 40 Jahren parken dort Autos jetzt gibt es Knöllchen. Wenn ich dort ein Knöllchen bekommen würde würde ich auch klagen. Das ist pure Abzocke und wenn sich keiner wehrt summiert sich das ziemlich schnell.

Wenn dort am Tag 10 Knöllchen für 5,- Euro ausgestellt werden sind das im Jahr 18250,- Euro!!! :eek: Abzüglich ca. 3000,- Euro* Schraffierung bleibt ein schöner Gewinn der in den nächsten Jahren ohne Abzug volle Rendite bringt.

Genauso geht der Bezirk vor wenn Schilder für Behinderten Parkplätze abgebaut werden. Dann könnte man theoretisch dort parken doch die Entfernung der Fahrbahnmarkierung ist dem Bezirk zu teuer. So bekommt man die Auskunft die Fahrbahnmarkierung fährt sich von alleine ab. :eek::eek::eek: Wer dort aber parkt bekommt ein Knöllchen! Nur wenn man sich beschwert wird das Knöllchen zurück genommen. Die unwissenden Besucher aber zahlen!

*Angabe des Tiefbauamtes

Mon Mar 30 13:02:02 CEST 2009    |    andyrx

Hallo

 

Ich bin selbst kein Gehorsamkeits Apostel und hinterfrage schon mal sehr genau die Dinge die ich nicht nachvollziehen kann...nur wenn dort Parken nicht erlaubt ist dann ist dies nun mal bindend und eben auch kostenpflichtig wenn man sich dennoch hinstellt.

 

Man kann die Regelung sicher hinterfragen oder auch in Frage stellen...aber schlecht vorsätzlich einen Regelverstoss begehen und dann klagen:cool:

 

eventuell ist es eine Feuerwehr Zufahrt die zu eng beparkt wurde oder es kann andere Gründe geben deren Plausibiltät am Ortsamt durchaus hinterfragt werden kann....man muss sie halt kennen und nachvollziehen können;)

 

aber dort dennoch zu parken und dann gegen das Knöllchen zu klagen wäre sicherlich aussichtslos,denn es war leicht zu erkennen das DORT NICHT GEPARKT werden darf;)

 

mfg Andy

Mon Mar 30 13:10:55 CEST 2009    |    Spurverbreiterung48664

Naja, ich lege grundsätzlich immer Widerspruch ein. Klappt idR immer. Meine durchschnittlichen Kosten für Strafzettel belaufen sich darum auf weniger als 1 Euro pro Jahr. Scheiß auf den Staat, er scheißt ja auch auf uns.

Mon Mar 30 13:15:35 CEST 2009    |    andyrx

Zitat:

Scheiß auf den Staat, er scheißt ja auch auf uns.

Du bist Deutschland:cool::D

 

 

 

mfg Andy


Mon Mar 30 13:19:57 CEST 2009    |    Multimeter28417

So ich habe jetzt noch einmal Kontakt aufgenommen mit der Straßenverkehrsbehörde (Auftaggeber) und dem Tiefbauamt (Ausführender). Siehe da. Nach über einem Jahr hat sich eben die Sache geklärt. Es wurde einfach die falsche Stelle der Straße schraffiert! :eek:

 

Es sollte zwischen zwei Fahrbahnmarkierungen eine Lücke (2,50 Meter) geschlossen werden, stattdessen hat man einfach auf der gegenüberliegenden Seite die Fahrbahn 8 Meter schraffiert. Das ist der ausführenden Firma nicht aufgefallen.

 

Da fragt sich ob der Bezirk jetzt alle Halter anschreibt um Entschuldigung bittet und die Knöllchen zurück erstattet und wer die kosten für die Entfernung der Fahrbahnmarkierung trägt? Sauerei.

 

Der Senat von Berlin hat also ca. 15000,- Euro eingenommen für nichts und das obwohl die Anwohner schon vor einem Jahr die Fahrbahnmarkierung angemahnt haben.

Mon Mar 30 14:07:54 CEST 2009    |    notting

Wenn die Aktion seitens der Behörden so angelegt ist, dass möglichst viele diesen geringen Betrag zahlen sollen, nur um die Kassen zu füllen, ist das definitiv eine Sauerei, die betraft gehört.

AFAIK gab's auch mal einen Kreditkarten-Betrüger, der immer nur geringe Beträge abgebucht hat, damit die Betroffenen es möglichst nicht merken. Durch die sehr hohe Anzahl der Betroffenen hat er aber sehr viel Geld eingenommen. Erst irgendeinem Bankazubi ist das aufgefallen.

 

notting

Wed Apr 01 09:30:34 CEST 2009    |    Spurverbreiterung33227

HIER der Beschluss des BVerfG im Originaltext. Steht leider nichts zum Sachverhalt drin, das Urteil des AG Freiburg kann ich leider im Netz nicht finden, und in der Datenbank hab ich es auch nicht. Beim OLG Karlsruhe wird wohl auch nicht mehr drinstehen, vermute ich.

 

Wenn es jemand findet, bitte mal posten... interessiert mich ja doch, gegen welche Ungerechtigkeit sich der gute Mann da wehren wollte :D

Tue Apr 14 21:35:01 CEST 2009    |    BlueSin

naja vors Gericht is in meinen Augen zuviel.

War bei uns in der Stadt mit Frau & Schwiegertieger unterwegs. Parkschein automat defekt, keinerlei Kontaktdaten (Störungsstelle, Nummer etc.) an dem Ding.

 

Also Parkscheibe raus, eingestellt & ins Auto damit. Ab zur Bank, wo ich 3min später raus kam war so'n orangener "Herzlichen Glückwunsch, Sie bekommen demnächst Post von der Stadt wegen Parken ohne Parkschein"-Zettel am Wischer.

 

Hab getobt und bin (war vormittags unter der Woche) aufs Ordnungsamt (2 Straßen weiter). Die Damen dort haben mein Toben nicht verstanden. Der Chef ging dann mit mir zum Auto & Automaten zurück. 10min versuchte er das Ding zum laufen zu bekommen, von uns 3en, weiteren Passanten und von sich selbst Geld versucht - nix ging. Dann der Vorwurf "Sie hätten ja anrufen können".... ich "wen, den Hersteller? Von der Stadt is ja nix druff"...

 

Halbe Stunde später hat er dann eingesehen, dass ich mit der Parkscheibe bei nem defekten Automaten korrekt gehandelt hab & das Knöllchen nicht zahlen muss. Ein Renter mischte sich noch ein und moserte (mehr wie ich *g) rum, dass der Automat dauernd defekt ist und die Stadt hier "Abzocke" macht...

 

Manchmal lohnt es sich zu toben, sich zu beschweren etc.- auch wenn es "nur" um nen 5er geht.

Deine Antwort auf "Prozesshansels--->wegen 5.- Euro Ticket vors Verfassunsgericht??"

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