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andyrx

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Tue Jul 10 09:30:07 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (33)    |   Stichworte: Rettungwagen, Sicherheit, Unfall, Unglück

Bildquelle-->ttp://www.wiesbadenaktuell.Bildquelle-->ttp://www.wiesbadenaktuell.

Moin,

 

Zivilcourage oder ganz einfach das eigene Leben einsetzen um ein anderes zu retten....gibt es heute nicht mehr so oft:eek:

 

oft reicht es nicht mal mehr für erste Hilfe oder zum anhalten an einer Unfallstelle....diese 37 jährige Erzieherin ist für mich die Heldin des Tages:cool:

 

Zitat:

 

In einer dramatischen Rettungsaktion hat die Feuerwehr einen dreijährigen Jungen und eine Kindergärtnerin aus einem alten Bergwerksschacht in Niedersachsen gerettet. Das Kind war während eines Ausfluges in den Wald in den nur von morschen Baumstämmen bedeckten 25 Meter tiefen Schacht gestürzt. Eine 37 Jahre alte Kindergärtnerin sprang hinterher. Bis zur Bergung mussten beide rund eineinhalb Stunden in brusthohem kaltem Wasser am Fuß des Schachtes ausharren. Beide wurden leicht verletzt.

Quelle-->http://nachrichten.t-online.de/.../index

 

09.07.2012, 20:00 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

 

das ist ja wirklich Wahnsinn in ein solch tiefes Loch hinterher zu springen....das Wasser stand brusthoch und das kleine Kind wäre da wohl schnell ertrunken....eine Wahnsinnstat und für mich eine echte Heldin;)

 

Nachtrag--> http://www.google.de/url?...

 

 

mfg Andy


Tue Jul 10 09:53:11 CEST 2012    |    Turboschlumpf50483

Ich denke mal, Sie selbst sieht sich nicht als Heldin. Man hat Ihr die Stöpsel anvertraut und das war ein Mutterreflex. Ich gehe mal davon aus, das sie in dem Moment des Sprunges nicht überlegt hat.

Ich hätte es genau so gemacht. Als Vater / verantwortliche Person.

Wer da erst anfängt nachzudenken???????????

 

Nichts desto trotz ist sie eine Heldin. Das sehe ich genau so.

 

MFG Thomas

Tue Jul 10 09:55:25 CEST 2012    |    volvosilke

25 Meter tief?

Aber nicht senkrecht?

Das überlebt man nämlich nicht.

 

Klar ist das heldenhaft, sich ohne Nachdenken über die eigene Sicherheit für jemand anderes in Gefahr zu begeben.

Aus der Distanz betrachtet sieht das alles aber anders aus:

 

- sie wusste nicht, was sie erwartet, hätte selbst dabei umkommen können

- dann wäre der Junge tot gewesen und sie auch

- falls es sonst keine weitere Begleitperson gab, wären die übrigen Kinder dann allein gewesen und höchstwahrscheinlich in Panik verfallen

- es wäre sicher noch mehr passiert

 

In solchen Situationen denkt man nicht über so etwas nach, das ist klar.

Ich will der Frau auch gar nicht ihren Heldenmut in Abrede stellen.

Aber da ich in einem ähnlichen Berufsfeld tätig bin, weiß ich, welchen Ärger man wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bekommen kann. Und hätte sie anders als so gehandelt, und wären die Eltern des Jungen die typischen "Advocard-Eltern", wäre sie evtl. ihren Job losgewesen.

 

Man kann nur hoffen, dass alle Schächte der Gegend nun auf eine ausreichende Abdeckung untersucht werden.

Es ist reines Glück, dass nichts Schlimmeres passiert ist.

Tue Jul 10 09:56:00 CEST 2012    |    Goify

Eine echte Heldin, nur frage ich mich, ob die Meldung nicht etwas überspitzt formuliert wurde. Wenn man in einen 25 m tiefen Schacht springt, in dem irgendwo unten ein Kind treibt, besteht die große Gefahr sich und das Kind mit dieser Aktion umzubringen. Viel mehr wird sie hinterher geklettert sein, hatte aber nicht genügend Kraft, um mit Kind auf dem Arm hochzuklettern.

Tue Jul 10 10:02:10 CEST 2012    |    Spannungsprüfer45940

Sie ist eine Heldin. Ihre Absichten waren ehrenhaft. Ich komme jedoch nicht umhin, zu denken, wie dumm ihre Aktion gleichzeitig war.

 

Ich nehme an, dass solche alten Bergwerkschächte schlecht beleuchtet sind. :-)

Ich nehme weiterhin an, dass sie ergo weder sehen konnte, wohin sie sprang, noch wie Tief der Schacht ist.

Ergo hat sie in Kauf genommen, sich im Rahmen der unbekannten Dauer des Falls in ein tödliches Kamikaze-Geschoss von Kindergärtnerinnengröße zu verwandeln und ist das Risiko eingegangen, dass sie den Jungen wie ein Meteorit treffen könnte.

 

So zynisch das nun alles klingen mag, wenn ich das so schreibe, aber mir bleibt der fade Beigeschmack, dass dies eine dumme Aktion war.

Tue Jul 10 10:43:59 CEST 2012    |    mizimausi12

http://www.haz.de/.../Kind-stuerzt-in-Bergwerksschacht

 

http://www.finanznachrichten.de/.../...legten-bergwerksschacht-003.htm

 

Damit kann man das Puzzle zusammensetzen.

Hinterher kann man so eine Tat immer in Frage stellen, am Ergebnis sieht man allerdings, dass es die vermutlich einzige richtige Entscheidung war.

Tue Jul 10 11:18:25 CEST 2012    |    papavomdavid

Heldenhaft..., eine tolle Frau.

 

"Heldentum" ist immer etwas, das man von zwei Seiten betrachten kann und vielleicht auch muss...

 

Hier jedenfalls war es, im Nachhinein betrachtet, richtg.

 

Vielen Dank an die Frau.

Tue Jul 10 11:48:19 CEST 2012    |    Antriebswelle48166

Und jetzt, fällt in 2 Jahren das nächste Kind rein?

Tue Jul 10 11:55:03 CEST 2012    |    Goify

Nein, es wird untersucht, warum die "gewissenhafte" Abdeckung löchrig wurde und wie der Schacht dauerhaft verschlossen werden kann.

Tue Jul 10 12:01:04 CEST 2012    |    Spiralschlauch27979

Zitat:

Und jetzt, fällt in 2 Jahren das nächste Kind rein?

:confused:

 

War auf jeden Fall richtig, allerdings kann ich mir die Randbedingungen nicht so richtig vorstellen...

Tue Jul 10 12:11:38 CEST 2012    |    Maternusgold

Hinterher ist man immer schlauer. Handeln zählt!

Wer die theoretischen Risiken dieser "Tat" in den Vordergrund stellt, sollte einfach mal mit den Eltern des Kindes sprechen.

 

Uns fehlen genau eher solche Instinkte wie in diesem Fall. Durch Überlegen oder Diskussionen rettet man niemanden vor einem herannahenden Zug.

Tue Jul 10 12:24:05 CEST 2012    |    andyrx

Eine wahre Heldin und wird sich des Danks der überglücklichen Eltern sicher sein....wer Angst vor so etwas ist deshalb kein Feigling und Eigenschutz ist wichtig,wer das aber doch überwinden kann ist für mich ein Held;)

 

MfG Andy

Tue Jul 10 12:31:07 CEST 2012    |    DerMeisterSpion

Mal anders gefragt, was blieb der Erzieherin über?

Wer denkt im ersnt das sie Ihren Job ohne solche Aktion hätte weiter ausführen können und bitte welches Elternteil hätte gesagt "ist doch nicht so schlimm sie können nix dafür"? Dann hätte es gehießen, unfähige Erzieher, Aufsichtspflichtverletzung etc etc.

 

So ist sie die "Heldin" und gut ist!

Tue Jul 10 14:21:49 CEST 2012    |    Käfer1500

Hätte sie nicht so beherzt und instinktiv reagiert, wäre das Kind tot.

Hätten die nicht beide so viel Glück gehabt, wären jetzt beide tot.

Oder sie hätte im Fall das Kind erschlagen ...

Das Glück war hier mit den Mutigen, darauf verlassen sollte man sich aber nicht!

 

Und wer Holzstämme als jahrzehntelang dauerhafte Sicherung ansieht, der gehört jetzt zur Verantwortung gezogen!

Tue Jul 10 15:16:20 CEST 2012    |    andyrx

hier mal ein Video (sehr ausführlich) dazu-->http://www.ndr.de/.../hallonds10285.html

 

mfg Andy

Tue Jul 10 15:39:43 CEST 2012    |    king of tablewaters

Bewundernswert.  Vorbildlich.  Todesmutig.

 

So jemanden sollte man das Bundesverdienstkreutz verleihen.

 

Der Frau möchte ich mal die Hand schütteln.

 

Setzt ihr eigenes Leben aufs Spiel um das Kind

zu retten.

 

Gott sei Dank gibt es bei uns noch solche Personen.

Tue Jul 10 15:41:47 CEST 2012    |    andyrx

hoffentlich wird das Loch jetzt besser gesichert:rolleyes:

 

wäre da ein einsamer Spaziergänger rumgeturnt und abgestürzt,Handy Empfang nicht möglich oder nass geworden wäre das ein sehr qualvoller Tod in dem Verlies...erschauer:rolleyes:

 

mfg Andy

Tue Jul 10 17:40:02 CEST 2012    |    Antriebswelle19860

die Kindergärtnerin war sogar verpflichtet hinterher zu springen. Als Aufsichtsperson wäre das, falls der Junge ertrunken wäre, eventuell Fahrlässige Tötung durch Unterlassen.

"Einfache" unterlassene Hilfeleistung würde ausscheiden...

Tue Jul 10 17:54:23 CEST 2012    |    Goify

Ich glaube kaum, dass man jemanden zwingen kann, ohne Rettungsgeräte in den Schacht zu springen. Hat die Feuerwehr ja auch nicht gemacht.

Tue Jul 10 18:04:48 CEST 2012    |    volvosilke

Zitat:

die Kindergärtnerin war sogar verpflichtet hinterher zu springen. Als Aufsichtsperson wäre das, falls der Junge ertrunken wäre, eventuell Fahrlässige Tötung durch Unterlassen.

 

"Einfache" unterlassene Hilfeleistung würde ausscheiden...

Das ist vollkommener Unsinn.

Selbstschutz geht vor Fremdschutz. Immer.

Jeder empathiebegabte Mensch hilft selbstverständlich.

Verpflichtet ist man nur, Hilfe zu rufen, wenn man sie sich selbst nicht zutraut.

Auch bei Verkehrsunfällen.

 

Fahrlässig wäre, den Jungen dort spielen zu lassen, wenn sie wusste, dass er dort abstürzen kann.

Fahrlässig wäre, den Jungen alleine zurückzulassen, obwohl sie per Handy Hilfe rufen und dort bleiben kann.

Fahrlässig wäre, in den Schacht zu klettern, obwohl sie klaustrophobisch ist und weiß, dass sie dann handlungsunfähig wird.

 

Unterlassung wäre, mit den anderen Kindern zurück zu gehen, OHNE irgendetwas zu tun.

Tue Jul 10 18:53:00 CEST 2012    |    Druckluftschrauber49617

Code:
die Kindergärtnerin war sogar verpflichtet hinterher zu springen. Als Aufsichtsperson wäre das, falls der Junge ertrunken wäre, eventuell Fahrlässige Tötung durch Unterlassen.

 

Das Handeln der Kindergärtnerin war unüberlegt, naiv und genaugenommen auch für die anderen Kinder gefährlich.

Um dies zu erläutern, übertrage ich den klassischen "Güllegrubenunfall" auf den Fall:

 

Zitat:

Im Februar 2002 ereignete sich ein folgenschwerer Unfall in der Region Soltau-Fallingbostel. Zur Entstörung eines Ventils waren der Landwirt und eine Aushilfskraft in eine Güllevorgrube eingestiegen. Sie verloren durch die Güllegase sehr schnell das Bewusstsein. Die Mutter des Landwirts wollte die Personen retten und stieg ebenfalls in die Grube ein. Wenig später folgte ihr eine weitere Aushilfskraft. Die durch einen Futtermittellieferanten eingeleitete Notrettung durch Feuerwehr und Polizei blieb erfolglos: Alle vier Personen hatten den Unfall nicht überlebt.

Quelle

 

Übertragen auf den fiktiven Fall:

 

Das Kind stürzt in den besagten Bergwerkschacht. Aufgrund der fehlerhaften Abdeckung ist organisches Material und Wasser in den lezuten Jahren eingedrungen.

Die Zersetzungsprozesse haben den anwesenden Sauerstoff in CO2 und andere Stoffe umgesetzt.

Aufgrund des hohen CO2-Gehalts in dem Schacht wird das Kind und die Erzieherin schnell bewusstlos.

Die andere(n) Erzieher (Kinder) warten zunächst, folgen jedoch in den Schacht, da keine Reaktionen von der Erzieherin / Kind festzustellen sind.....

Wed Jul 11 18:58:22 CEST 2012    |    notting

@Alex_337: Dafür haben wir in der Firma eine PA-Ausrüstung und natürlich auch ein paar darin eingewiesene Kollegen (viele Gasflaschen mit unterschiedlichsten zum größten Teil sehr ungesunde Gase).

 

notting

Wed Jul 11 20:59:43 CEST 2012    |    Drahkke

Die Kindergartengruppe verfügte allerdings nicht über eine solche Ausrüstung.

Thu Jul 12 13:47:51 CEST 2012    |    anntike

ehm ... ich bin mit meiner kleinen schwester vor'n paar jahren (ich wohl ca. 16, sie ca. 5 jahre alt) an nem see entlanggelaufen. sie is wohl ausgerutscht und ins wasser gefallen.

da hab ich auch sofort mich mit einem fuß ins wasser gestellt, sie gepackt und rausgezogen.

das lief ähnlich instinktiv in sekundenbruchteilen ab.

 

das hier ist aber ne ganz andere nummer. so aus der distanz betrachtet, ich bin mir ziemlich sicher, ich wär nich reingesprungen.

ich hab's schon nich mit seen, wo ich den grund nich sehen kann, da spring ich sicher nich in nen schacht.

desweiteren wäre mir vermutlich noch vor dem "sprung-instinkt" die erinnerung an "the ring" gekommen, ein weiterer beitrag dazu, dass ich's da unten in dem wasser nicht ausgehalten hätte.^^

Thu Jul 12 14:03:43 CEST 2012    |    Hannes1971

Tja, in einem solchen Fall ist die Trennlinie zwischen "Held" und "Depp, der in den Tod hinterher gesprungen ist" äußerst schmal. Obwohl in beiden Fällen (sowohl der in dem Artikel geschilderte als auch der zitierte Fall mit der Jauchegrube) über die möglichen Folgen des Handelns vermutlich nicht lange nachgedacht wurde. Wäre der zweite Fall gut ausgegangen, hätte es auch hier einen Helden mehr gegeben.

Thu Jul 12 16:28:43 CEST 2012    |    Antriebswelle19860

@ Volvosilke:

 

Zitat:

Selbstschutz geht vor Fremdschutz. Immer.

Ich hab nichts anderes behauptet. Ich bin eben nur davon ausgegangen, wenn sie springen konnte, dann war es scheinbar auch zumutbar für sie.

 

Zitat:

Das ist vollkommener Unsinn.

Ganz wie du meinst. Du bist sicher näher am Geschehen dran und kannst es besser beurteilen. ;)

Thu Jul 12 16:37:58 CEST 2012    |    Hannes1971

Zitat:

die Kindergärtnerin war sogar verpflichtet hinterher zu springen. Als Aufsichtsperson wäre das, falls der Junge ertrunken wäre, eventuell Fahrlässige Tötung durch Unterlassen.

 

"Einfache" unterlassene Hilfeleistung würde ausscheiden...

Niemand ist verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu bringen um anderen zu helfen. Nicht mal als Feuerwehrmann mit vollständiger Ausrüstung. Wenn ich z.B. bei einer Menschensuche im brennenden Gebäude sage "Zu heiß, bis hierher und nicht weiter", kann mir daraus rechtlich niemand einen Strick drehen.

 

Wie bereits in meinem vorherigen Beitrag angedeutet: Wenn man dann hilft und es geht gut, ist man ein Held. Wenn man es versucht und es geht schief, ist man u.U. ein Depp (wie konnte er/sie nur...). Wenn man es nicht versucht, ist man ein Feigling. Alles natürlich aus dem Blickwinkel der Außenstehenden, die im Nachhinein ewig lange Zeit haben die Handlungsweise / Entscheidung zu bewerten, die der Betreffende in Sekunden entscheiden musste...

Thu Jul 12 18:13:34 CEST 2012    |    Antriebswelle19860

Zitat:

Niemand ist verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu bringen um anderen zu helfen.

Das stimmt. Ein Eingreifen muss für den Verpflichteten immer zumutbar sein und er muss sein Leben nicht aufs Spiel setzen. Ich hab aber auch das Gegenteil in meinem Post nicht behauptet.Mir geht es doch darum: KEINER von uns kennt die tatsächlichen Umstände und kann einschätzen, ob dieser Sprung eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit oder sogar das Leben der Kindergärtnerin bedeutet hatte. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn sie springt, dass dies eben zumutbar gewesen ist.

 

Das ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass eine Kindergärtnerin nunmal eine sogenannte Garantenstellung gegenüber den betreuten Kindern hat. Ein Feuerwehrmann übrigens, auch.

Thu Jul 12 19:04:39 CEST 2012    |    andyrx

Garantenstellung hin oder her,wenn das eigene Leben in großer Gefahr ist wird wohl jeder den eigenen Ermessensspielraum nutzen wie groß die Gefahr für das eigene Leben tatsächlich ist...eine Kindergärtnerin wird ja wohl kaum zum Wesenstest gebeten bei der Einstellung ob mutig oder nicht;)

 

mfg Andy

Sun Jul 15 11:23:01 CEST 2012    |    Spannungsprüfer13299

Reflexhafte Handlung mit hohem zusätzlichen Gefährdungspotential für das Kind.

 

"Helden" braucht man bei Rettungsaktionen, gleich welcher Art, am allerwenigsten. Helden sind nur eines: länger tot.

 

a) Stelle sichern (bei der tollen Aktion hätte leicht einer der Stämme hinterherfallen können.....)

b) Meldung an Rettungszentrale, das ermöglicht gleichzeitig genaue Lokalisierung durch Handy-Ortung (die funktioniert auch nicht im Schacht.....)

c) Ansprache an den Verunfallten

d) Eintreffen Rettungskräfte abwarten und diese einweisen

 

 

Gruß SRAM

Sun Jul 15 12:15:56 CEST 2012    |    notting

@SRAM: Die genau Ortung funktioniert AFAIK nur, wenn man 112 wählt (z. B. nicht 110) und wenn man nicht gerade in einem Gebiet ist, das von sehr wenigen Masten abgedeckt ist (Wälder gehören da oft dazu).

Sonst full ACK.

 

notting

Sun Jul 15 20:54:25 CEST 2012    |    Standspurpirat38000

Ein Wunder, das Beide überlebt haben, und nicht in dem kalten Wasser, nach der langen Zeit, bis zur Rettung, an Unterkühlung gestorben sind.

Wenn man Seenotretter erzählen lässt, sagen sie, das man bereits nach 15 bis 20 min. das Bewusstsein verliert, wenn das Wasser weniger als 8 Grad warm ist, und die Klamotten völlig durchnässt sind.

In dem Fall, da Grundwasser, war die Strömung gering, somit auch der Wärmeklau, aber 90 min sollen die Beiden schon dort unten verbracht haben..

Von daher hielt ich die Meldung anfangs für eine Sommerlochente.

Wed Jul 18 19:24:13 CEST 2012    |    CoolRockingDaddy

Pflicht hinterher zu springen hat NIEMAND!

 

Selbstschutz geht immer vor Fremdschutz, wie schon geschrieben...

Sie hat die Pflicht alles zu tun, dass dem Kind nichts geschieht. Dass dies geschah, lag nicht in ihrer Schuld. Sie hatte nun lediglich die Pflicht, dem Kind so schnell wie möglich unter den möglichen Umständen zu helfen. Selbst hinterher zu springen war aus einem Reflex heraus geschehen; das ist natürlich nicht immer zu 100% überlegtes Handeln. ;)

Dass das Ganze so glimpflich ausging, hat das Kind der sog. Heldin zu verdanken.

Thu Jul 19 14:32:06 CEST 2012    |    Rorschach75

Meine Hochachtung vor der Dame !

Und wie Andryx schon sagte:

 

"Wer Angst vor so etwas ist deshalb kein Feigling und Eigenschutz ist wichtig,wer das aber doch überwinden kann ist für mich ein Held"

 

 

Für mich ist so eine Person ebenfalls ein Held !

 

Es freut mich zu lesen, das beide nur leicht verletzt wurden und noch viel mehr freut es mich, das es doch noch Menschen wie die Dame gibt !

 

Meinen allergrössten Respekt !

Deine Antwort auf "Heldin des Tages....so etwas gibt es nicht oft"

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