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andyrx

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Tue Jul 17 09:30:13 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (16)    |   Stichworte: Ampel, Justiz, Recht, Sicherheit, Unfalll

was will uns diese Ampel sagen.??was will uns diese Ampel sagen.??

Moin,

 

 

manchmal gibt es bei Verkehrsgerichtsprozessen Urteile die überraschen oder kann man nicht nachvollziehen...;)

 

dieses Urteil hier ist ein solches wo sich so mancher wundert...

 

 

 

 

Zitat:

Wird ein Linksabbieger in einen Unfall mit einem entgegenkommenden Auto verwickelt, so ist er auch dann mitschuldig, wenn andere Fahrzeuge bei Rot über die Ampel gefahren sind. Es gilt stets der Grundsatz der Vorfahrt - zunächst unabhängig von der Farbe der Lichtzeichen. (OLG Frankfurt am Main, 22 U 67/09)

Quelle und ganzer Artikel-->http://auto.t-online.de/.../index

 

wobei ich das in diesem Fall schon irgendwie nachvollziehen kann...denn der Linksabbieger kann nicht zu 100% darauf vertrauen das der andere tatsächlich schon rot hat....;)

 

habt ihr ähnliche Urteile wo man sich ein wenig wundert oder das einen die Rechtssprechung etwas überrascht..??

 

mfg Andy


Tue Jul 17 10:57:46 CEST 2012    |    SERC 10

... da hängt mir doch gleich einer im Heck, wenn ich da jedes mal bremsen würde um abzuwarten, ob der Gegenverkehr auch stehen bleibt. Den Stinkefinger siehste dann bestimmt auch öfters im Rückspiegel. Das ist ja echt witzig dieses Urteil.

 

Gruß RC

Tue Jul 17 11:12:39 CEST 2012    |    Volkswagner

"Es gilt stets der Grundsatz der Vorfahrt - zunächst unabhängig von der Farbe der Lichtzeichen." (OLG Frankfurt am Main, 22 U 67/09)

 

"Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor." §37 (1) StVO

 

 

Vor Gericht und auf hoher See...

 

... sollte man hoffen, einen Kapitän zu erwischen, der die Seefahrt nicht auf einer Flussfähre erlernt hat.

Tue Jul 17 11:31:08 CEST 2012    |    Standspurpirat134054

Das Urteil überrascht mich überhaupt nicht, da in diesem speziellen Fall (und im Eingangspost ausgelassen), der Linksabbieger KEIN EIGENES LICHTZEICHEN für Linksabbieger hatte. Dann muss er eigentlich eh davon ausgehen, dass der Gegenverkehr auch "grün" hat.

 

Ausserdem trägt er nur MITSCHULD, d.h. die 100%ige Schuld im Falle, dass der Gegenverkehr "grün" hatte wird reduziert, weil der Gegenverkehr "rot" hatte. Somiot kommt er noch gut weg.

 

Anders sähe der Fall sicher aus, wenn er einen grünen Linkspfeil gehabt hätte. Aber das ist nicht mit diesem Urteil behandelt.

 

Amen

Tue Jul 17 11:43:06 CEST 2012    |    Fensterheber10225

"Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor." §37 (1) StVO

 

da sehe ich eigentlich keinen widerspruch zum urteil.

lichtzeichen gaben dem linksabbieger ja vorrang vor den fahrzeugen, die von links und rechts kommen wuerden.

im grunde bedeutet obiges ja: ampel vor schildern (ampel gruen aber schild= vorfahrt geben oder stop). bei ampelausfall eben rechts vor links oder den schildern folgen.

Tue Jul 17 11:43:44 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

ich schließe mich amen an.

lesen und verstehen, ehe man hier bildzeitungsmäßig urteile im falschen kontext verbreitet.

 

wenn bewiesen werden kann, dass ein sogenannter 'grüner pfeil' leuchtete, ist die sache recht klar:

volle schuld für den gradeausfahrenden rotlichtsünder.

Zitat:

Ein Kraftfahrer, dem ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung das Abbiegen gestattet, darf aber, auch wenn er keine freie Sicht auf die Gegenfahrbahn hinter der Ampelanlage hat, darauf vertrauen, daß noch ankommender Gegenverkehr durch Rotlicht gesperrt ist (BGH, NJW 1972, 1806 = LM § 839 (Fg) BGB Nr. 32 = VersR 1972, 1127) und Fahrzeuge aus der Gegenrichtung das für sie geltende Haltegebot beachten (KG, DAR 1974, 190; VRS 59, 367; VM 1990, 51; vgl. auch BayObLG, VRS 48, 227 (228)). Das bedeutet, daß er auch dann nach links abbiegen darf, wenn ihm die Sicht auf den Gegenverkehr hinter der Kreuzung durch Kraftfahrer auf der Kreuzung verstellt ist. Müßte er so lange warten, bis er freie Sicht hat, dann würde der grüne Pfeil weitgehend die ihm zugedachte Wirkung verfehlen und überflüssig sein (so zutr. KG, VRS 59, 367). Der Zweck des grünen Pfeils besteht gerade darin, dem in der Kreuzung befindlichen Verkehrsteilnehmer, dem von keiner Lichtzeichenanlage Gelb gezeigt und nicht mehr über Gelb zur Räumung der Kreuzung aufgefordert wird (Begr. zur Änderung der StVO v. 21. 7. 1980 - VkBl 1980, 518), die Entscheidung abzunehmen, ob er mit Rücksicht auf den Gegenverkehr sein Abbiegevorhaben vollenden kann, um dadurch eine zügigere Räumung der Kreuzung zu ermöglichen.

urteil

 

sprich: nur wer mutwillig mit grünem pfeil in einen entgegenkommenden reinfährt, obwohl eindeutig ersichtlich war, das der (idi*t) durchfährt, bekommt teilschuld. :D

Tue Jul 17 11:57:31 CEST 2012    |    Standspurpirat38000

Ähnliches hatte ich 1985 erlebt, als ein Radfahrer (Soldat in Uniform) bei Rot in die Kreuzung fuhr, den ich, als Linksabbieger auf die Motorhaube und Frontscheibe meines Autos lud.

Die Anzeige ua. wegen Körperverletzung bekam ich, auf Nachfrage, ob es sich nicht doch um Sachbeschädigung handelt, da es ein lediglich ein Befehlsempfänger ist, sagte man mir, ich solle nicht frech werden. Hallo!!, der Knaller ist bei 2 mal Rot gefahren, Radweg, wie Ampel für KFZ, beide rot, ich hatte den grünen Pfeil.

Keine Chance, vor Gericht wurde der Bussgeldbescheid incl. Gebühren von 180 DM mit 3 Punkten bestätigt.

Tue Jul 17 12:05:34 CEST 2012    |    Volkswagner

"in diesem speziellen Fall (und im Eingangspost ausgelassen), der Linksabbieger KEIN EIGENES LICHTZEICHEN für Linksabbieger hatte. Dann muss er eigentlich eh davon ausgehen, dass der Gegenverkehr auch "grün" hat."

 

Richtig. In diesem Fall muss er davon ausgehen.

Trotzdem steht die Urteilsbegründung in direktem Widerspruch zu §37 (1) StVO.

 

"Ausserdem trägt er nur MITSCHULD, [...] Somiot kommt er noch gut weg."

 

Da das Urteil wohl keine strafrechtliche Relevanz hat, geht es um Geld.

Und somit kommt er nicht viel besser weg, als wenn er schuldig gesprochen worden wäre.

Tue Jul 17 13:25:44 CEST 2012    |    andyrx

Angenommen der restliche Verkehr bleibt stehen an der roten Ampel und einer rauscht durch....dann geht der Linksabbieger davon aus das dort rot ist....ich denke mal das es um solch ein Beispiel geht;)

 

MfG Andy

Tue Jul 17 13:53:47 CEST 2012    |    Turboschlumpf27726

wenn du mir erklärst, wie einer durch stehende fahrzeuge 'durchrauscht'........:D

 

Zitat:

Hallo!!, der Knaller ist bei 2 mal Rot gefahren, Radweg, wie Ampel für KFZ, beide rot, ich hatte den grünen Pfeil.

 

Keine Chance, vor Gericht wurde der Bussgeldbescheid incl. Gebühren von 180 DM mit 3 Punkten bestätigt.

ich gehe mal davon aus, das du nicht beweisen konntest, das der andere rot und du den grünen pfeil hattest?

Tue Jul 17 14:17:23 CEST 2012    |    andyrx

Zwei Spuren....der eine hält an und der andere fährt noch drüber....ist sicher gar nicht so selten als Unfallkonstellation...gerne signalisiert der Fahrer der gestoppt hat mit der Lichthupe den Linksabbiegern ich hab rot,Fahr los;)

 

 

MfG Andy

Tue Jul 17 19:55:25 CEST 2012    |    Archduchess

Auch nicht selten ist z. B. daß die Geradeausfahrer des Gegenverkehrs stehenbleiben und ein Rechtsabbieger des Gegenverkehrs einen grünen Blechpfeil hat. :)

 

Tja...

 

Das ist dann echt lustig wenn man als Gegenrichtung länger grün hat und gern irgendwann mal räumen möchte bzw. müsste.

 

Das ist rechtlich ein ziemliches Patt.

Der müßte zwar an der roten Ampel erstmal stehenbleiben und freigegebene Verkehrsrichtungen darf er nichtmal behindern, aber für dich gilt trotzdem du bist ein armer Linksabbieger...

 

Moralisch und praktisch gesehen sollte der dich räumen lassen.

 

Aber grüner Blechpfeil ist für sehr viele sehr schwierig. :D:rolleyes:

Wed Jul 18 08:15:00 CEST 2012    |    Spurverbreiterung28531

Es gibt Vorfahrt- und Vorrangregeln. Wer bei grün abbiegen will, muß die Vorrangregeln(§9 StVO) beachten. Somit überhaupt kein Widerspruch zum Urteil.

Wie sollte der Linksabbieger ohne Abbiegepfeil beurteilen können ob der Geradeausfahrer rot hat?

Wed Jul 18 11:04:26 CEST 2012    |    Archduchess

Na indem der Geradeausverkehr anhält... :D

 

Wie machst du das denn in solchen Situationen?

Du stehst mitten in der Kreuzung...

 

Warten bis der Querverkehr dich scheucht und dann trotzdem in den Grünblechpfeilabbieger fahren, denn der hält sowieso nicht an der roten Ampel an und hat Vorrang vor dir.

 

Also selbst wenn dich der Querverkehr - der dann schon grün hat fahren lassen würde.

 

 

grüner Blechpfeil ist saugefährlich für Linksabbieger. :D

Vor allem bei unterschiedlichen Grünzeiten die eigentlich mal zum Räumen für Linksabbiger konzipiert waren.

 

Nen grünen Leuchtpfeil (wenn die gegenüber rot haben) darf man dir aber auch nicht geben, das kollidiert mit dem grünen Blechpfeil der schon hängt...

 

 

 

Edit:

wobei ja eigentlich!!! der Blechfahrer auch anhalten müsste vor der roten Ampel. Dann erst weiterfahren.

Und er müsste auf freigegebene Verkehrsrichtungen achten und dazu würde ich auch Linksabbieger zählen. (neben Radfahrern, Fußgängern die oft auch ignoriert werden)

Die Linksabbiger müssen doch irgendwann die Kreuzung räumen können.

Das ist aber in der Rechtssprechung schwierig, vermutlich 50:50 Teilung.

An solchen Stellen dürften meiner Meinung nach gar keine Blechpfeile hin.

Wed Jul 18 20:50:04 CEST 2012    |    Spurverbreiterung28531

Kein Putt! Der Blechpfeilabbieger muss eine Gefährdung oder Behinderung anderer ausschließen. In dem Fall hat der Linksabbieger vorrang.

 

Zitat:

Na indem der Geradeausverkehr anhält... :D

...dann kann der Linksabbieger gefahrlos abbiegen. Es ging um den Fall, daß Linksabbieger einfach abbiegen obwohl Gegenverkehr kommt.:rolleyes:

Thu Jul 19 20:19:47 CEST 2012    |    Archduchess

VwV StVO:

Zitat:

Zu § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

Zu den Nummern 1 und 2

XI. Grünpfeil

1. Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es darf nicht verwendet werden, wenn

a) dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird,

b) für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 verwendet wird

Eindeutiges Nein.

 

Denk mal darüber nach, wenn dem so wäre, daß der Rechtsabbieger keinen Vorrang mehr vor dem Linksabbieger hat, warum darf dem kein konfliktfreies Abbiegen mehr signalisiert werden?

 

Ja wenn, dann wäre das klar.

 

Aber der Vorrang bleibt je nach Richter ja sogar bei komplett rot für Geradeausfahrer bestehen.

 

Du kannst nie sagen ob der Rechtsabbieger grün hat oder nicht.

Der danebenfahrende Geradeausverkehr kann angehalten haben weil das Auto abgestorben ist. Der Rechtsabbieger kann kurz vor der Ampel angehalten haben - egal warum.

 

Klar, du kannst Anzeichen sehen, aber sicher weißt du es erst wenn von links und rechts Autos auf dich zukommen und dich anhupen...

 

 

Eine Signalisierung für dich, daß der Blechpfeilabbieger eigentlich Rot hat ist verboten.

Fri Aug 17 21:03:36 CEST 2012    |    Trackback

Kommentiert auf: Verkehr & Sicherheit:

 

Schuldfrage beim Unfall

 

[...] hat zu dem Thema Linksabbieger und rot im Gegenverkehr sogar einen Blog gestartet beim letzten Urteil

http://www.motor-talk.de/.../...man-nicht-immer-so-weiss-t4016538.html

 

(auch wenn ich das Thema später dann zum grünen Blechpfeilproblem geführt habe - das Grundproblem ist [...]

 

Artikel lesen ...

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