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Tinos Stammtisch

Mon Aug 15 21:58:05 CEST 2011    |    tino27    |    Kommentare (17)

Was musste man bisher über diese Scheibe wissen?

 

Die Ankunftszeit darf auf die nächste halbe oder volle Stunde vorgestellt werden und ist der Parkautomat kaputt, sollte man sie verwenden, so lange eine Höchstparkdauer vorgeschrieben ist.

 

Aber nun kommt ein weiterer Punkt hinzu, der beachtet werden muss. Die Scheibe muss eine gewisse Mindestgröße haben. Und zwar genau 11cm x 15cm. Wer sich also nicht sicher ist, sollte vielleicht demnächst noch mal nachmessen, sonst macht es jemand anders. :) Ob jetzt Lineale und Gliedermaßstäbe an Politessen ausgeteilt werden, ist bisher nicht bekannt. ;)

 

http://auto.t-online.de/.../index


Mon Aug 15 22:02:58 CEST 2011    |    Standspurpirat20331

Willkommen in Deutschland...! :rolleyes: :D

Mon Aug 15 22:14:57 CEST 2011    |    Smoker1988

Also wenn ich mir eine Parkscheibe von 33cm X 45cm vor die Scheibe lege ist alles i.O. ist sie aber 10,9cm X 14,9cm ist sie ungültig oder was? naja selbst wenn, wie wollen die es denn nachmessen, wenn die Scheibe im Wageninneren liegt ? Die kommen ja nicht dran und die Windschutzscheibe verfälscht den Messwert sowieso und dann müssten die Pi X Daumen messen.....

Mon Aug 15 22:23:56 CEST 2011    |    ausHaus

für sowas gibts doch heut zu Tage ne App

 

http://blog.jannewap.ws/.../ipark-hier-with-my-iphone-in-my-auto.jpg

 

(das solls angeblich wirklich im iTunes Store geben) :D

Mon Aug 15 22:33:48 CEST 2011    |    der_horst

da steckt man doch lieber gleich bargeld hinter den wischer statt sein teures handy mit der ich-bin-dann-mal-länger-weg-app auf dem präsentierteller anzupreisen ;)

Mon Aug 15 22:34:43 CEST 2011    |    Spurverbreiterung17353

Achso das ist ja auch ganz was Neues oder wie??!!

 

Gugsdu §13 Absatz 2 StVO und Bild 318, dort ist alles seit Jahren detailliert geregelt.

http://dejure.org/gesetze/StVO/13.html

 

Den Idioten, der mit seiner 4 x 6cm kleinen Miniaturparkscheibe wegen 5 euro Bußgeld blödsinnigerweise geklagt und zu Recht verloren hat (Motto: "Meine Rechtsschutzversicherung muss sich endlich mal lohnen") würde ich ein Jahr den Segnungen der öffentlichen Verkehrsmittel (ÖPNV) teilhaftig werden lassen. Danach amtsärztliche Untersuchung ob er wegen virulentem Schwachsinn überhaupt noch fähig ist, ein Fahrzeug zu führen oder gleich eingewiesen werden muss.

Der (soweit vorhanden) Rechtsanwalt sollte dafür seine Berufshaftpflicht nutzen müssen oder endlich einen ehrlichen Beruf ausüben!

 

Korrekte kostenlose Parkscheibe zum Selbstbasteln in langen Winternächten:

http://www.dvr.de/multimedia/downloads/parkscheibe.htm

Mon Aug 15 22:38:28 CEST 2011    |    Janet2

Schlimm genug !!!!!!!!!!!!!!!!

 

 

In Italien sind auch die "kleinen" erlaubt, warum nicht bei uns ?

Mon Aug 15 22:49:23 CEST 2011    |    Reifenfüller11226

Wegen 5€ klagen also da hört der Spaß auf ...

Mon Aug 15 23:34:59 CEST 2011    |    surfkiller20

Wie hat es der User Der Patenonkel im ersten Kommentar

geschrieben:

 

Willkommen in Deutschland....

 

Das Land der rechthaber und besserwisser!

Mon Aug 15 23:42:25 CEST 2011    |    CopCar

Fallt mir gerade dazu ein: Bei uns im saudummen Hattersheim am Main: Parken ohne PS 5 Euro. Parkdauer der PS überzogen: 15 Euro.

Tue Aug 16 00:09:57 CEST 2011    |    GVV_fite

Über irgendwelche "Vorschriften" muß man doch an das Geld des deutschen Michels herankommen :D

 

p.s.: finde die italienische Lösung (Größe) auch klasse, aber wie heißt es so schön: "Über Italien lacht die Sonne, über Deutschland die ganze Welt...."

Tue Aug 16 00:20:53 CEST 2011    |    Faltenbalg29527

Ich hatte auch schon zwei Diskussion dieser Art mit eine Politessen.

 

1. Italienische Parkscheibe an der Scheibe klebend.

 

} Sie hat aufgeben nachdem ich ihr mit einem Artikel in der Regionalzeitung gedroht hatte.

 

2. Ankunftszeit auf einen Zettel geschrieben.

 

} Sie war nachsichtig...

Tue Aug 16 01:24:24 CEST 2011    |    Trennschleifer51433

Bei dem Eindruck, den ich von den Wächtern und Wächterinnen des ruhenden Verkehrs habe, sollte man die Lineale und Glied(er)maßstäbe aber mit einer Betriebsanleitung versehen. Nicht daß ich da noch irgendwelche Rückstände von Flüssigkeiten auf der Frontscheibe habe.

Andererseits: Man könnte die Ausrüstung auch wieder einziehen, wenn sie für höhere Bezüge streiken wollen :D

 

Gruß Thomas

Tue Aug 16 06:51:33 CEST 2011    |    Schorre28

Sind immernoch Schulferien :rolleyes:

Tue Aug 16 08:11:45 CEST 2011    |    Federspanner7387

Ist so ähnlich wie mit den Warnflaggen bei hinten überhängenden Lasten, die hellrot und mind. 30 x 30 cm groß und, an einer Querstange hängend, sich dem Betrachter ausgebreitet darbieten müssen :)

Tue Aug 16 09:37:51 CEST 2011    |    TheWurst

Zitat:

Willkommen in Deutschland....

 

Das Land der rechthaber und besserwisser!

Das stimmt nicht. "Rechthaber" und "Besserwisser" schreibt man übrigens groß.

 

 

 

 

 

 

 

 

:D

Tue Aug 16 11:07:01 CEST 2011    |    isinenn

Moin

 

Vorgeschriebene Größe hin oder her, es ist ja in Ordnung wenn ein deutscher Autofahrer in ein Auto mit deutschen Kennzeichen eine deutsche Parkscheibe legen muss.

 

Die Sache wir aber richtig lächerlich, peinlich und unglaublich frech von der Schnappe wenn ein dänischer Tourist in seinen Wagen mit dänischen Nummernschildern eine dänische Parkscheibe legt und dafür ein Ticket bekommt!

 

So geschehen in einer norddeutschen Kleinstadt!

Armes Deutschland!

Thu Mar 29 12:40:40 CEST 2012    |    Standspurpirat18771

Meine Parkscheibe läuft mit :D Die hat hinten ein uhrwerk mit einer kleinen batterie und gut :D

Deine Antwort auf "Parkscheibe - auf die Größe kommt es an"

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