• Online: 4.015

Meehsters gesammelte Erfahrungen

Willkommen in Meehsters Welt! Hier ist Platz für Erfahrungen, Erinnerungen, Theorien, Gedanken und Gedankenexperimente aus dem Hause Meehster - und vor Allem für Verrücktheiten ;)

Sat Oct 03 06:15:32 CEST 2009    |    Achsmanschette51801    |    Kommentare (21)    |   Stichworte: Ämter, Arbeit, Ärger

Hallo liebe Zielgruppe!

 

In meiner Begleitung für Arbeitslose zu Behördengängen erlebt man doch so Einiges. Ich rechne inzwischen ja mit Allem, aber auch ich sitze manchmal echt sprachlos da. Hier der Brief eines Hilfesuchenden (dann mit Namen drunter, das wollte er hier nicht) an die Agentur für Arbeit in Nürnberg:

 

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ab dem 01.10.2009 benötige ich Arbeitslosengeld II. Ich bin an multipler Sklerose erkrankt und habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50% und Merkzeichen G, im Moment läuft eine Klage auf Anerkennung des Merkzeichens aG. Zusätzlich habe ich Pflegestufe 1. [...]

 

[XXX] im Zentrum für Arbeit in Leer sieht wegen meines Gesundheitszustandes keine Chancen, auf regulärem Weg einen Arbeitsplatz zu finden. Vor Ausbrechen der Erkrankung arbeitete ich [...] im Lager.

 

Ich bemühte mich wie von [XXX] gefordert um einen Termin bei der Rehaabteilung der Agentur für Arbeit Leer, [YYY].

 

[YYY] rief am 28.09.2009 gegen Mittag bei mir an. Ohne nähere Kenntnisse meiner Person oder meiner Behinderung behauptete sie, ein Beratungsgespräch sei überflüssig, weil ich ohne Hilfe sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe. Sämtliche Einwände meinerseits ließ sie nicht gelten. Sie fragte noch nach der Telefonnummer von [XXX]. Anscheinend findet keine Kommunikation zwischen dem Zentrum für Arbeit und der Agentur für Arbeit statt.

 

Ich bin empört, daß einem Behinderten schon ein Beratungsgespräch versagt wird. Es klingt in meinen Ohren wie Hohn, wenn eine Frau, die offensichtlich keine genauen Kenntnisse über meine Behinderung hat., meint, ich könne problemlos als Helfer arbeiten. Ich bin außer Haus fast immer auf meinen Rollstuhl angewiesen, körperliche Arbeiten kann ich wenn überhaupt nur eingeschränkt verrichten, ganz zu schweigen davon, daß kein Arbeitgeber einen rollstuhlfahrenden Lagerarbeiter einstellt.

 

Auf der Website der Agentur für Arbeit steht „Haben Sie individuelle Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich am besten an Ihre Agentur für Arbeit und vereinbaren einen Gesprächstermin.“ Ferner wird unter den wesentlichen Aufgaben der Agentur für Arbeit „Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung“ aufgeführt.

 

Offenbar reicht die Schwere meiner Behinderung für [YYY] von der Agentur für Arbeit in Leer nicht aus, um beraten zu werden. Ich finde es unverschämt, daß [YYY]n bei mir anrief und mir in verächtlichem Ton indirekt mitteilte, daß sie mich für faul hält.

 

Wegen dieses Geschehnisses beschwere ich mich hiermit offiziell über das hochgradig unprofessionelle und verächtliche Verhalten von [YYY] meiner Person gegenüber.

 

Darüberhinaus bitte ich Sie, mir einen kompetenten Ansprechpartner für meine gewünschte Beratung an die Seite zu stellen. Ich brauche Hilfe, trotz meiner körperlichen Einschränkungen einen passenden Beruf zu finden.

 

Eine Kopie dieses Schreibens wurde an [Namen entsprechender Stellen] geschickt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Man erlebt mich selten sprachlos, aber als ich das mitbekommen habe, saß auch ich nur mit offenem Mund da. Ich glaube übrigens nicht an eine Übertreibung des Herrn, eher daran, daß für einige Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Rollstuhlfahrer wirklich zu faul sind, einfach aufzustehen und loszulaufen.

 

Jetzt möchte ich dazu Eure Meinung hören bzw. lesen.


Sat Oct 03 04:10:10 CEST 2009    |    Devil`s Corsa

Hi,

 

Leider ist dies heutzutage die Realität geworden. Die Sacharbeiter/innen beim Amt haben Narrenfreiheit. Anscheinend können sie wirklich machen was sie wollen.

 

Man muss Glück haben, einen Herren oder Dame zu erwischen, die ein wenig sich in die Lage eines hineinsetzen.

 

Ich kann nur empfehlen einen Anwalt zu Konsultieren.

 

Mehr kann man leider nicht tun. Unfassbar heutzutage  :(

Sat Oct 03 08:35:34 CEST 2009    |    Dr Seltsam

Den Verein kannste wirklich vergessen. Als die mich vorn paar Jahren ohne Ankündigung mittem im Sommer aus meiner Ausbildung rausgeschmissen haben ( fiese Story, jeder Direx is ein König und wenn der König Laune hat u.s.w ) bin ich natürlich erstmal zum Arbeitsamt und hab alle Daten von mir angegeben, Jung, Dynamisch mit eignem Auto.

Ich steh jetzt zwar mittlerweile vor Abschluss meiner neuen Ausbildung, aber das hab is alles Privat organisiert. Vom Arbeitsamt hab ich nie wieder was gehört. Witzigerweise hat man bei nem Aushilfsjob n paar Monate später mal beim Arbeitsamt nachgefragt ob ich den bei denen gemeldet bin als Suchend und die wussten von nichts. Bin wohl irgendwo im System verschollen.

 

P.S: Wenn der Staat aber Geld eintreiben kann isser flink. War gestern Blutspenden, hab direkt vor dem Haus mit dem "Heute Blutspenden"-Banner geparkt + Blutspendeaufkleber aufem Heck. Natürlich gabs n Bußgeldbescheid wegen vergessnem Ticket. Ich meine, hey, ehrenamtliche Arbeit für die Allgemeinheit soll belohnt werden ne?!

Sat Oct 03 12:19:28 CEST 2009    |    Spatenpauli

Dieses Problem gibt es in vielen Firmen und Behörden. Die Leute, das Personal werden zusammen gesucht/gewürfelt, sind schlecht ausgebildet und mit Arbeit überlastet. Dann werden Absatz, Stückzahlen, Erwartungen, vorgegeben, erwartet, bestimmt und nun seh mal zu, wie Du klar kommst. Dazu kommt dann wohlmöglich, schlechte Bezahlung, Zeitverträge und, und, und, wo soll da noch eine Motivation für den JOB herkommen. Da werden nur noch Stunden runter gerissen, Probleme abgewälzt und der Feierabend herbei gesehnt. Bin 34 Jahre in einem Job gewesen, bei dem ich immer mit Kunden zu tun hatte. Die ersten 20 Jahre waren die Besten. Dannach wurde der Druck immer größer, die Vorgaben präziser, die Anforderungen höher. Habe mich immer mit Händen und Füssen dagegen gewehrt, für mich war der Kunde, der zufriedene Kunde, wichtiger. Konnte dann "GOTT sei DANK" , mit 55 in den VORruhestand gehen. Wenn ich mich Heute mit Kollegen treffe und die erzählen, dann bin ich heil Froh, Rentner zu sein.:)

Kein Wunder, daß die Wirtschaft so gegen die Wand läuft. Profit über alles, ist aller Anfang - Ende.

MfG aus Bremen

Sat Oct 03 13:11:04 CEST 2009    |    Spiralschlauch11740

Also, zu Beginn ein Kleiner Tipp:

 

Die Bundesagentur für Arbeit ist nur für ERWERBSFÄHIGE PERSONEN gedacht. Wer Erwerbsunfähig ist, hat beim Sozialamt weiter hin vorzusprechen!!! Somit wird definitiv KEIN ALG II gezahlt werden...

 

So, zum Vorfall. Ich arbeite eben bei der größten Bundesagentur, aber nicht in Leer und kenne jedoch einige der Kollegen, die dort arbeiten. Es gäbe nun die Möglichkeit beim Bereichsleiter über den genannten Kollegen sich zu beschweren. Der Geschäftsführer sagt "egal". Es soll generell nicht sein. Wenn der Kollege/die Kollegin der behinderten Person zumindest einen Termin beim Hausinternen ärztlichen Dienst gegeben hätte zur Prüfung in wie fern eine Arbeit seitens der Agentur tragbar ist, wäre es besser gewesen. Denn irgendwo muss die Agentur auch Zuschüsse für die Integration von Behinderte bezahlen (ja, muss sie!). Somit wird oft vermieden Personen mit größeren Behinderungen die auch Krankheits bedingt sein können, zu vermitteln.

 

Mein Vorschlag: 01801 555 111 und dann die 8 wählen, Beratungstermin beim Zuständigen Mitarbeiter für Behinderte Personen vereinbaren lassen und gleichzeitig, wenn möglich, beim ärztlichen Dienst. Wenn nachher der pAp der Meinung ist, dass man NICHT arbeiten soll oder ein Termin bekommen wird, an den Teamleiter (es gibt IMMER Teamleiter im M&I bereich) und sollten die nicht da sein, an den Bereichsleiter durchstellen lassen (auch wenn die Kollegen dieses ungerne machen).

 

Und wenn DAS nichts bringt, an die Zentral der Agentur für Arbeit in Nürnberg (Anschrift: Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, Tel: 0911 / 179-0, Fax: 0911 / 179-2123) wenden. Dort wird man zu einer Klärung kommen.

Sat Oct 03 13:32:26 CEST 2009    |    Devil`s Corsa

Sehr schöner Tipp daemel :)

 

ich würde gerne auch mal was ansprechen, da du dich ja recht gut auskennst, vielleicht kannst du auch mir weiter helfen.

 

Mein Kumpel hat 2003 seine Ausbildung als Bürokraft erfolgreich abgeschlossen. Er hat bislang nie in diesen Beruf gearbeitet.

 

Nun hatte er vor gut 3Jahren einen Sport Unfall, und hat seid dem enorme Probleme mit seinem Knie. Es kam damals zur Operation, leider auch mit Ärzte Pfusch hinzu. Nun hat er Starke Probleme beim langen Sitzen, aber auch wenn man sich Körperlich Stark beanspruchen muss. Dies wurde auch alles Dokumentiert vom damaligen Unfall Chirurgen und wurde dem Amt vor gelegt (was sie heute bestreiten)

 

Nun ist er seid dem Sport Unfall Arbeitslos und bezieht auch Hartz4. Er möchte gerne eine Umschulung machen, da er in in seinem Beruf keine Zukunft sieht, aber auch das Problem Knie vorhanden ist.

 

Er hat schon mehrere 1,50€uro Jobs annehmen müssen im IT Bereich und hat leider durch andere Arbeiten (PC Räume einrichten) den Rücken kaputt gemacht.

 

Da er sich aber sehr gut mit Computer auskennt, würde er sich gerne in diese Brange umschulen lassen, aber bislang verweigert das JobCenter dies. Es wird immer gesagt, "es gibt genug Arbeit in seinem Beruf, und es wäre Zukunfts sicher).

 

Da er aber nun das Problem Knie, Rücken und leider auch nie in seinem Beruf gearbeitet hat, möchte er gerne in seinem Traum Beruf IT einsteigen.

 

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten durch kleine Tricks dies hinzu bekommen? Bislang hat er alle drei Monate einen neuen Sachbearbeiter/in, wo er jedes mal neu anfangen muss zu kämpfen, eine Umschulung zu bekommen.

Sat Oct 03 13:53:05 CEST 2009    |    Rostlöser135830

deckt eine rechtschutzversicherung fälle mit ämtern überhaupt...

Sat Oct 03 14:11:24 CEST 2009    |    Schattenparker28258

@devils corsa,

 

ist dir eigentlich bewusst wieviele umgeschulte IT System Elektroniker/Kaufmänner, ich weiss nicht was noch in dieser Branche alles exestiert, es gibt?

 

Ich bin auch einer von vielen tausend Umgeschulter IT System Elektoniker mit 2er Abschluss, sehr guten PC Kenntnissen, die jetzt auf dem Bock sitzen und lieber nicht darüber nachdenken was hätte sein können. Ich könnte auch jeden Tag kotzen wenn ich darüber nachdenke mit wievielen unfähigen Bürofutzis ich zu tun habe die mir leider auch noch das Leben schwer machen können.

 

Das leben ist kein Wunschkonzert und wenn dein Kumpel schon kaputte Knie und probleme mit den Rücken hat, ist der IT Beruf auch nichts für ihn. Man sitzt halt nicht nur vorm PC und schaut Löcher in den Bildschirm. Sondern, wie er schon festgestelt hat, richtete man auch die Räume ein.

Sat Oct 03 14:12:31 CEST 2009    |    Spiralschlauch11740

Hmm, an sich hilft es sich ersteinmal mit seinem pAp (was dein Freund der ALG II bezieht auf jeden Fall haben wird) sich gut zu verstehen. Du wirst kaum glauben wie oft sowas zum ablehnen aller Anfragen führt.

 

So zur Umschulung. Eine Umschulung bzw. Weiterbildung ohne Job geht selten gut, denn wer garantiert einem, dass man danach ein Job bekommt? Hilfreicher ist, z.B. ein Praktikum in einem Betrieb in der IT Branche zu machen (natürlich muss dieses vom pAp abgesegnet werden, geht ansonsten als Schwarzarbeit durch und bei einem Unfall, zahlt die Krankenkasse auch nichts!!!). Wenn er, nach Abschluss des Praktikums, einen möglichen (!) Arbeitsvertrag vorweisen kann, wo er jedoch andere Fähigkeiten haben müsse damit der Arbeitgeber ihn aufnimmt, dann kann es sehr gut sein, dass die ARGE bzw. die Agentur für Arbeit ihm dieses bezahlen könnte(!). Ich kann da leider keine konkreten Zusagen erteilen, da hier zu beachten ist, dass immer kundenbezogen eine MENGE Akten und Daten verarbeitet werden.

 

So, aber um erstmal zu sagen: 1,50€ Jobs sind an sich nicht in der IT Branche möglich SONDERN müssten bei gemeinnützigen Anstalten gemacht werden. Darf kein Privatbetrieb (AG, GmbH, GbR, usw.) sein! Die wird er auch machen müssen da laut EGV (Eingliederungsvereinbarung) er sich so schnell wie möglich aus dem Bezug von ALG II befreien muss und das heißt, er müsse jeden annehmbaren Job nehmen. Ist jedoch mit dem pAp im EGV etwas Anderes vereinbart (sprich, man ist Akademiker und könnte in dem Bereich arbeiten, kann der pAp sagen, dass man keine 1€ Jobs/AGHs machen muss und somit auch nicht JEDEN Job annehmen muss).

 

Am hilfreichsten ist hier sich mit dem pAp einen guten Termin zu machen, und mit konkrete Ideen und Vorschläge aufzuwarten. Wer nicht ganz sicher ist was er machen will/möchte, hat sowieso "verschissen".

 

Also, Tipps:

 

1. Terminvereinbaren

2. Kurse Suchen wo man Teilnehmen könnte + mögliche Praktikumsstellen anfragen

3. pAp genau erklären was man gerne machen könnte und auf ausgeschriebene Stellen hinweisen

4. Fragen ob der pAp dem zustimmen würde wenn er eine Stellenzusage (schriftlich) hätte

 

Alles weitere wird der pAp dann klären :)

Sat Oct 03 15:04:16 CEST 2009    |    Achsmanschette51801

@ mazdakiller: Ja. Auch deswegen ist eine Rechtsschutzversicherung gerade in der Arbeitslosigkeit oder mit niedrigem Lohn unverzichtbar.

 

Zu dem Herrn aus meinem Artikel zurück: Er wollte keine Leistungen von der Agentur für Arbeit, er wollte nur einen Beratungstermin. Montag spreche ich am Nachmittag wieder mit ihm und dann kann ich erzählen, wer wie reagiert hat. Erwerbsfähig ist er auf alle Fälle - nur halt nicht mehr in Tätigkeiten, bei denen man viel laufen oder stehen muß.

 

Ach ja: Eine EGV hat er von dem Zentrum für Arbeit (gleichbedeutend mit ARGE sonstwo) bekommen, aber eben nicht unterschrieben. Gier standen Dinge drin, die doch sehr in die Grundrechte eingreifen. Man kann es so auslegen, daß er werktags immer erreichbar sein muß. Mal eben den Nacvhbarn besuchen oder Einkaufen verlangt eine Mitteilung an das Zentrum für Arbeit.

 

Wer sich als Arbeissuchender auskennt, unterschreibt keine EGV. Er hat es auch nicht getan.

Ein Verweis auf eine mögliche EGV ist absolut nicht statthaft - was auch jeder Mitarbeiter von ARGE oder wie es sonst heißt (z.B. Zentrum für Arbeit in Leer oder BAGIS in Bremen) wissen sollte.

Sat Oct 03 15:12:56 CEST 2009    |    Spiralschlauch11740

Liebe Meehster...

 

Die EGV wird auch OHNE Einwilligung des Kunden wirksam... Und zwar gibt es den "Verwaltungsakt". Da wird dann FÜR den Kunden unterschrieben und nicht VON dem Kunden...

 

-> http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt

 

Diese sollte auch dem Kunden schon bekannt sein! Wer sich ein wenig mit "Behörden" auskennt weiß, dass man auch ohne seine Einwilligung Sachen abtreten muss... Hast du eingewilligt Steuern zu zahlen? ;) Ich nicht. Ist auch eine Art Verwaltungsakt. "Hiermit wurde bestimmt dass..."

 

Somit wird so oder so ein EGV zu Stande kommen. Egal wie man sich anstellt. Wer der Meinung ist drum herum zu kommen, der wird entweder aus der Arbeitsvermittlung entfernt/rausgenommen oder noch schöner, bei Leistungsbezug, werden diese dauerhaft eingestellt...

Sat Oct 03 15:20:53 CEST 2009    |    Achsmanschette51801

Gegen den Verwaltungsakt kann man sich notfalls mit Widersprüchen wehren. Eine EGV ist etwas, was vom Arbeitssuchenden sowie vom Mitarbeiter der ARGE unterschrieben wird. Oft stehen dort Dinge drin, die ohne die EGV rechtswidrig sind, nur um daraus dann sanktionieren zu können.

Sat Oct 03 15:22:58 CEST 2009    |    schipplock

Berufsunfaehigkeitsversicherung sollte man imho schon in jungen Jahren abschliessen...geht eben schneller, als man denkt.

Sat Oct 03 15:52:36 CEST 2009    |    Spiralschlauch11740

Meehster,

 

man kann natürlich Widerspruch einlegen gegen den Verwaltungsakt, allerdings, diesem wird NIE stattgegeben. Wer Vermittlung und Beratung will muss eben die EGV unterschreiben. Diese gilt als VERTRAG zwischen Jobcenter/ARGE/BARGES/AfA usw.

 

Was ist dagegen einzuwenden erreichbar zu sein? Wir können KEINEM Verbieten einkaufen zu fahren. Ich habe eben auch vor 2 Tagen ein Fall gehabt (und ich persönlich bin auch so einer!) wo um 17.30 Uhr ein Arbeitgeber SOFORT einen Job zu besetzen hatte. Sollte am nächsten Tag besetzt sein. Festanstellung, ohne Probezeit!!! Dazu noch gutes Geld...

 

Wenn du nicht erreichbar sein solltest, hast du die Arschkarte! Hätte dein Traumjob (mal übetrieben gesagt) sein können.

 

Bei mir war es genauso! Und zwar bei der Agentur für Arbeit. Eigentlich wollte ich mich selbstständig machen, da von 10 Bewerbungen keiner interessiert war (es ist nicht so dass ich schlechte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, keine Weiterbildungen usw. habe, sondern ich bin sogar so ziemlich 1a :) *schleim*) aber eben zu dem Punkt begann die Krise auch Deutschland zu erreichen und mein Job ist eben eines den man schnell wegkürzen konnte. Ich bekam an einem November Tag ein Anruf von meiner Vermitllerin. Auf dem Handy. Ich war zu dem Zeitpunkt gerade in Bielefeld!!! Mir bot die Kollegin ein Job an, Bedingung war, am nächsten Tag da zu sein und mit Bewerbungsunterlagen vorzusprechen. 10 Minuten später war ich im Zug auf dem Heimweg.

 

Am nächsten Tag Bewerbungsunterlagen abgegeben und sofort ein Gespräch gehabt. Okay, hat ne Weile gedauert bis ich den Vertrag unterschieb (erst im Februar) aber ich habe aufgrund meiner Erreichbarkeit den Job bekommen! Denn meine Arbeitsvermittlerin hat eine Liste durchgearbeitet, ich war auf Platz 73 oder so. Von 89 Personen! Und die Kollegin sagte, ich war der Erste und Einzige den sie erreichen konnte.

 

Und eben aus SOLCHEN Gründen sollte man immer erreichbar sein (für die Zeit zwischen 8 und 18 Uhr!). Wer das in Zeiten von Handys, Email und co. nicht sein kann oder will, der wird noch laaaaaange kein Job haben.

 

Wie gesagt, angeben WO man ist ist nicht notwendig. Einkaufen gehen kann dir keiner verbieten (das wird auch nirgends notiert sein!). Bei einer OAW (Ortsabwesenheit) muss man angeben, dass man nicht da ist. Grund: man ist länger weiter weg von Daheim. Bei einem Tag bei Nachbarn etc. ist es wurscht. Wenn man irgendwas telefonisch klären muss, probieren die pAps sowieso bis zu dreimal, es sei denn, es ist, wie in meinem geschilderten Falle, dringend und einfach der Liste nach durchgegangen werden muss.

 

Nenne mir doch ein paar "Grundrechtsverstöße" die in einer EGV (welches sowieso fast immer, bis auf wenige Punkte einheitlich ist - bundesweit!) stehen... Das würde mich jetzt interessieren.

Sat Oct 03 19:33:33 CEST 2009    |    PS-Schnecke46872

@ deppendaemel

 

Erstens ist man nur weil man behindert ist noch lange nicht erwerbsunfähig!

 

Zweitens ist die Agentur bzw. diese Mitarbeiterin zuständig für Beratung und Eingliederungshilfen für Behinderte Menschen.

 

Drittens ist es unverschämt wenn jemand so abgebügelt wird. Da kann ich den Herren schon verstehen, das er sich aufregt.

 

Viertens ist es vollkommen egal ob dem Pap oder Fallmanager oder wie die Leute neurdings heißen meine Nase passt. Er oder sie hat seinen Job zu machen. Immerhin werden diese Leute von uns allen bezahlt.

 

Fünftens Mittlerweile sollte man auf keinen Fall irgendetwas telefonisch mit der Arge regeln. Man muss werktags und Samstags einmal in seinen Briefkasten schauen das wars. Alles andere ist Humbug und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

 

Sechstens hat die OAW nichts in einer EGV zu suchen! Das ist schon ausreichend in der EAO geregelt. Eine EGV wird nicht automatisch gültig wenn der Erwerbslose nicht unterschreibt. Dann muss die Arge einen Verwaltungsakt erlassen. Gegen diesen kann man Widerspruch einlegen und regelmäßig werden dann dort die klar rechtswidrigen Punkte gestrichen (u.A. die OAW!) Das nichtunterzeichnen kann nicht sanktioniert werden laut Dienstanweisung der BA. AUs einem Verwaltungsakt heraus kann übrigens nicht anktioniert werden. Da greifen nur die "normalen" Sanktionsmöglichkeiten des SGB2.

Also sollte sich wirklich jeder gut überlegen so etwas zu unterschreiben.

Zudem soll eine EGV nur mit Erwerbsfähigen abgeschlossen werden. Also wenn er erwerbsunfähig ist und deswegen keine Beratung kriegt warum dann eine EGV? Das widerspricht sich doch?

 

Bevor ich mich hier noch weiter aufrege über diese Arbeitsamtpropaganda von Dir. komme ich zum Schluß.

 

Eigentlich müßte ich froh sein, dass es zuhauf solche unfähigen Menschen in der Arge und dem AFA gibt ansonsten hätte ich nichts zu tun. Ich darf mich nämlich jeden Tag beruflich bedingt damit herumschlagen was die für einen Bockmist bauen!

Sun Oct 04 12:49:32 CEST 2009    |    Spiralschlauch11740

SO Schnuffypurzel

 

Klar ist man nicht nicht erwerbsunfähig wenn man behindert ist. Allerdings:

 

Zitat:

Ab dem 01.10.2009 benötige ich Arbeitslosengeld II. Ich bin an multipler Sklerose erkrankt und habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50% und Merkzeichen G, im Moment läuft eine Klage auf Anerkennung des Merkzeichens aG. Zusätzlich habe ich Pflegestufe 1. [...]

Da steht für mich eine schwerwiegende Krankheit, dass man Schwerbehindert sei (50%ige GdB) und zusätzlich noch Pflegestufe 1. Normal könnte man alleine aufgrund der Krankheit nicht vermitteln. Welcher Arbeitgeber, sei es auch durch Förderung vom Staat her, möchte schon einen Mitarbeiter einstellen, bei dem man nicht sicher sein kann, ob er oder sie am nächsten Tag bei der Arbeit ist (wegen den Schüben die MS mit sich bringt) oder man auch nicht weiß wie lange diese einzelnen Schübe anhalten. Selbst mit staatliche Förderung ist es fast unmöglich da eine Beschäftigung zu finden.

 

Klar, die Person könnte arbeiten, aber es ist so, dass wohl eher die EU-Rente beantragt werden müsse...

 

Zitat:

Zweitens ist die Agentur bzw. diese Mitarbeiterin zuständig für Beratung und Eingliederungshilfen für Behinderte Menschen.

Das ist richtig. Das will ich gar nicht abstreiten. Das habe ich aber auch oben betont. Die Kollegin hätte, bevor sie gleich abwimmelte, zumindest einen Termin beim Ärztlichen Dienst veranlassen müssen. Erst dann kann bestimmt werden was Sache ist.

 

Zitat:

Drittens ist es unverschämt wenn jemand so abgebügelt wird. Da kann ich den Herren schon verstehen, das er sich aufregt.

Auch hier, 100%ige Zustimmung!

 

Zitat:

Viertens ist es vollkommen egal ob dem Pap oder Fallmanager oder wie die Leute neurdings heißen meine Nase passt. Er oder sie hat seinen Job zu machen. Immerhin werden diese Leute von uns allen bezahlt.

Richtig aber falsch. Der pAp ist derjenige der bestimmt, was ich mache. Bin ich dem gegenüber ein Arsch oder behandele ich ihn/sie wie Dreck, so wirkt sich das auf mein Fall aus. Beispiele gefällig? Man könnte eine Arbeit beginnen. Braucht dazu Werkzeug (z.B. Landschaftsarchitekt mit Spaten etc.). Dieses kann man beantragen. Der pAp entscheidet ob ich das bekommen kann oder nicht. Es ist alles ERMESSENSsache. Es gibt KEIN Anrecht auf sowas. Auch keine Pflicht dieses zu gewähren.

 

Genauso geht es auch im Leistungsbereich zu. Normale Regelleistungen sind natürlich zu gewähren. Mehrbedarf nur nach bestimmte Richtlinien. Hat man dagegen noch Mietschulden kann man z.B. ein Darlehen beantragen. Auch hier: eine Sache des Ermessens des Sachbearbeiters. Wenn man alle ankeift (ja, solche Spezies gibt es) bekommt man nur seine Regelleistungen und muss zusehen, wie man das sonst regeln kann...

 

Zusammengefasst: alles Ermessenssache - darum: freundlich stellen!

 

Zitat:

Sechstens hat die OAW nichts in einer EGV zu suchen! Das ist schon ausreichend in der EAO geregelt. Eine EGV wird nicht automatisch gültig wenn der Erwerbslose nicht unterschreibt. Dann muss die Arge einen Verwaltungsakt erlassen. Gegen diesen kann man Widerspruch einlegen und regelmäßig werden dann dort die klar rechtswidrigen Punkte gestrichen (u.A. die OAW!) Das nichtunterzeichnen kann nicht sanktioniert werden laut Dienstanweisung der BA. AUs einem Verwaltungsakt heraus kann übrigens nicht anktioniert werden. Da greifen nur die "normalen" Sanktionsmöglichkeiten des SGB2.

 

Also sollte sich wirklich jeder gut überlegen so etwas zu unterschreiben.

 

Zudem soll eine EGV nur mit Erwerbsfähigen abgeschlossen werden. Also wenn er erwerbsunfähig ist und deswegen keine Beratung kriegt warum dann eine EGV? Das widerspricht sich doch?

So, die OAW hat nichts in einer EGV verloren, das ist richtig. Die OAW wird generell mit 21 KT/Jahr "geduldet" (an und für sich gibt es auch darauf kein Recht!). Ich bezog was ich schrieb darauf, dass man NICHT immer angeben muss wo man hin ist. Ist man gerade jedoch 200 km weit weg, sollte man dieses angeben... Nicht dass man am nächsten Tag einen kurzfristigen Termin (siehe mein Fall!) bekommt. Und den Verwaltungsakt habe ich weiter oben bereits genannt. Man kann das unterschrieben bekommen...

 

Das "nicht-Sanktionieren" glaubst du, dass es nicht geht. Es wird aber gemacht! Jedoch nicht mit Sanktionsbescheid sondern einfach dadurch, dass die Leistungen solange nicht gezahlt werden, bis diese EGV entweder durch den Kunden selbst unterschrieben oder nach einem Verwaltungsakt bestimmt wird.

 

Wegen dem letzten Satz in deinem Text muss ich zustimmen. Die Beartung jedoch kann auch an diese EGV hängen und wäre ggf. erst dann möglich, wenn man dieses unterschrieben hat. In dem Bereich kann ich jedoch nichts Genaueres sagen. Generell gilt, wie wir schon hier gesagt haben, dass man bei Erwerbsfähigkeit eine Beratung bekommen müsse - so fern nicht eine Erwerbsunfähigkeit ersichtlich sein sollte. Dann müsste man auf Verlangen des Kunden eine Untersuchung vom ÄD machen.

 

Zitat:

Bevor ich mich hier noch weiter aufrege über diese Arbeitsamtpropaganda von Dir. komme ich zum Schluß.

Arbeitsamtspropaganda ist gut - du ahnst nicht was VOR meinr "Agentur für Arbeit Zeit" in meinem Fall alles für Stolpersteine in den Weg gelegt wurden sind - und das im ALG I/SGB III Bereich! Mal hätte ich nicht genügend Bewerbungen abgegeben (sollte pro Monat um die 20(!) abschicken, geht jedoch schwer wenn keine Stellen in meinem Sektor ausgeschrieben sind, usw.) mal wurde ein Antrag zu spät eingereicht (Antrag sollte am 29. eingereicht werden, ich habs am 29. aufgrund mehrere Bewerbungsgespräche an einem Tag erst NACH Dienstzeit einreichen können, es war jedoch am 29. im Briefkasten. Ergebnis: Sanktion iHv. 30% (von ca. 500€ ALG I!!!). Widerspruch eingelegt: kein Ergebnis).

 

Es gibt auf Englisch eine Redensart: If you can't beat them, join them!

 

Frei nach der Redensart habe ich mich der "Bande" angeschlossen...

Sun Oct 04 18:17:07 CEST 2009    |    PS-Schnecke46872

Nur weil aus einem VA heraus sanktioniert wird ist es noch lange nicht rechtens. Sofort Widerspruch und dann klagen wenns nichts bringt.

 

Ich hab die dollsten Dinge erlebt.

Ein Fall war Anfang diesen Jahres. Da hat die Arge mal eben so was vom Regelsatz gestrichen, da die Empfängerin ja Magersüchtig ist. Die brauche dann ja kein Geld fürs Essen. :rolleyes:

Solche Fälle kann ich dutzendweise aufzählen.

Für mich hat sich mittlerweile eins herauskristallisiert: Bei der Arge halten nur Mitarbeiter durch die eiskalt und menschenverachtend sind. Die es nicht sind suchen sich was anderes oder werden selber krank.

 

Das System ist krank. Es macht die Menschen kaputt.

 

Tut mir leid, aber ich kann wirklich jedem nur raten extrem vorsichtig zu sein. Niemals irgendetwas telefonisch zu regeln. Immer eine Empfangsbestätigung für alles geben lassen was man einreicht.

Der oder die SB kann noch so nett sein, man weiß nie ob man nicht plötzlich einen anderen bekommt. Und dann ist Essig mit gutstellen.

Was glaubst Du warum es üblich ist in den meisten Argen, dass die SB häufig wechseln, die für Dich zuständig sind?

 

 

Sorry gute SB's muss man schon suchen.

 

 

 

Zitat:

Das "nicht-Sanktionieren" glaubst du, dass es nicht geht. Es wird aber gemacht! Jedoch nicht mit Sanktionsbescheid sondern einfach dadurch, dass die Leistungen solange nicht gezahlt werden, bis diese EGV entweder durch den Kunden selbst unterschrieben oder nach einem Verwaltungsakt bestimmt wird.

So was sagt das aus?? Willkür. Reine machtgeile Willkür der SBs. Sie wissen das es nicht rechtens ist und sie tun es trotzdem. Sie drangsalieren ihre "kunden". Das ist schon Psychoterror. Und das kostet neben unsinnigen Maßnahmen uns alle jedes Jahr Millionen.

 

ich hab für solche Methoden absolut kein Verständnis. Sie bringen doch weder dem Staat was, noch dem ALG2 Empfänger. Dadurch muss er sich mit dem "Quatsch" der Argen rumplagen anstatt Arbeit suchen zu können oder eine vernünftige anerkannte Fortbildung zu machen.

Thu Oct 08 14:53:46 CEST 2009    |    Achsmanschette51801

Also:

 

Ich melde mich in dieser Sache jetzt erst, sorry, ich wollte es schon eher tun.

 

Die Beschwerde scheint etwas bewirkt zu haben. Zumindest die Agentur für Arbeit in Leer hat sich bei ihm schriftlich gemeldet. Insgesamt zwei Briefe waren bei ihm im Briefkasten. Zum Einen eine Eingangsbestätigung und einen Tag später ein Schreiben, das ich nur so kommentieren kann, daß das Verhalten von YYY falsch dargestellt wurde. Wäre es so gewesen wie in dem Schreiben dargestellt, hätte er sich eher nicht beschwert, denn das wäre fast genau das gewesen, was sich der Mann gewünscht hätte. Er wollte ja nur beraten werden, ob er noch etwas tun kann und wenn ja: was?

Thu Mar 04 00:47:29 CET 2010    |    Trackback

Kommentiert auf: Meehsters gesammelte Erfahrungen:

 

Gegen asoziale Sozialschmarotzer muß vorgegangen werden

 

[...] ARGE 304 € hinzuschießen. Dies ist nicht nah dran an der Realität, sondern das ist sie. Ich habe von ihm die Genehmigung, die Zahlen so zu veröffentlichen.

 

Grund ist, daß 165 € Zuverdienst frei sind, von [...]

 

Artikel lesen ...

Mon Jan 10 00:36:01 CET 2011    |    Trackback

Kommentiert auf: MOTOR-TALK Magazin:

 

Automobilkrise - Betrifft sie Dich?

 

[...] wirklich direkt vorgeworfen bekam, er sei zu faul, aus dem Rollstuhl aufzustehen, beschwerte er sich (meehster berichtete) und wir hoffen alle, daß es jetzt langsam doch etwas wird, nachdem einige "Untersuchungen" (z.B. medizinisches [...]

 

Artikel lesen ...

Tue Nov 13 14:59:29 CET 2018    |    Trackback

Kommentiert auf: Technik-und-OT-Blog:

 

Technik, Wirtschaft und andere OT-Themen

 

[...] nicht geschafft, weil sein Körper ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Danach hat er noch versucht, umzuschulen (siehe auch hier). Erst wurden ihm da Steine in den Weg gelegt, etztendlich hat er [...]

 

Artikel lesen ...

Tue Jan 15 19:54:54 CET 2019    |    Trackback

Kommentiert auf: Toyota:

 

VW-Konzern sagt TOYOTA Kampf an. Bis 2018 weltweit die Nr.1

 

[...] Nachdem mein Bruder sich schriftlich bei der Arbeitsagentur auf allen möglichn Ebenen bis hin zur Zentrale nach Nürnberg, bei den Behindertenbeauftragten von Landkreis, Bundesland und Bund beschwert hat und die Beschwerde [...]

 

Artikel lesen ...

Deine Antwort auf "Behinderung und die Agentur für Arbeit"

Abo verkauft an: (119)

Coming soon:

Die Servolenkung meines Lamborghini

Nachbars Q

Tempo 200 und Wegfahrsperre

Vorwurf: keine Straftat begangen

§§ 353 und 357 StGB

Der Hybrid vor mir

Spezies 5618

Neugierige

  • anonym
  • autosmachenfreude
  • qwertzuiop912_218
  • Elodrin
  • Olli the Driver
  • jokiel14101949
  • sg1983
  • Hafi545
  • carpus
  • Manschgerl

Mein Online-Zoo

Komische Leute

Devil`s Corsa Devil`s Corsa

Blitzgewitter

Opel

 

Blogempfehlung

Mein Blog hat am 12.09.2008 die Auszeichnung "Blogempfehlung" erhalten.

Letzte Kommentare