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Meehsters gesammelte Erfahrungen

Willkommen in Meehsters Welt! Hier ist Platz für Erfahrungen, Erinnerungen, Theorien, Gedanken und Gedankenexperimente aus dem Hause Meehster - und vor Allem für Verrücktheiten ;)

Sat May 08 02:25:55 CEST 2010    |    Achsmanschette51801    |    Kommentare (20)    |   Stichworte: ARGE, Dinse, Hartz IV, Räumung, Wohnung

Hallo, liebe Zielgruppe!

 

Heute mal wieder einer der Fälle, wo man als (mit)denkender Mensch nur den Kopf schütteln kann. Ein weiteres Mal verdanke ich einen Artikel hier einem Beitrag von Report Mainz, dieses Mal wird ein Fall beschrieben, wo die ARGE (die Institution, die in den meisten Kommunen für die Empfänger Arbeitslosengeld II zuständig ist) dafür gesorgt hat, einen Menschen in die Obdachlosigkeit zu treiben.

 

Daß aus Arbeitslosigkeit mit Schuld der Behörden auch Obdachlosigkeit entstehen kann, berichtete ich schon einmal. Das Beispiel, das ich vor einiger Zeit brachte , war vielleicht etwas abstrakt, wenn man die Betroffenen nicht sieht bzw. sich keinen optischen Eindruck dieser verschaffen kann.

 

Hier wird es deutlich konkreter. Der Betroffene wird im Fernsehen beim Namen genannt und unverschleiert gezeigt.

 

Es geht um den Fall Wolfgang Dinse in Greifswald, der am 19.01.2009 (ja, schon etwas her) in der Sendung Report Mainz publik gemacht wurde. Es geht dabei um einen Analphabeten, dem nicht die Möglichkeit gegeben wurde, lesen und schreiben zu lernen und der dann von der ARGE dafür bestraft wurde, daß er sich nicht schriftlich beworben hatte - und zwar mit Obdachlosigkeit.

 

Es gibt hierzu zwei Versionen. Das erste Video ist die Ausstrahlung im Fernsehen in der Sendung "Report Mainz". Das zweite Video ist etwas länger und geht mehr in den Hintergrund des Falles, ohne die Moderation. Aber schaut selbst:

 

 

 

 

 

Nachdem ich diesen Bericht gesehen hatte, stieg mein Verständnis für den Mann, der mit Axt ins Sozialamt "stürmte". Nicht falsch verstehen: Ich verstehe ihn besser, ich halte das aber noch lange nicht für richtig.

 

Der Druck, der auf Arbeitslose ausgeübt wird, von Seiten der Behörden, aber auch von Seiten anderer Leute, führt auch nicht nur zu gewaltausbrüchen, sondern auch wie hier beschrieben zu Suizid(versuch)en und der erhöhten Notwendigkeit psychiatrischer Behandlung.

 

Ich sage Euch: Das wird uns alles noch teuer zu stehen kommen.

 

Quelle: http://www.swr.de/.../index.html


Sat May 08 08:46:30 CEST 2010    |    rc 46 fi

das der gute mann nicht schreiben und lesen kann ist wohl nicht auf die arge abzuwälzen. auch in der ddr gab es schulen, und hat gute schüler hervorgebracht.

 

den bericht habe ich auch gesehen und mich gefragt was die eltern dazu getan haben damit der junge nicht in so eine situation kommt :confused:

 

mein verständnis hält sich da in grenzen

 

seit 1990 gibt es auch im mv das westsytem mit vhs usw. da wäre sicherlich die möglichkeit gewesen sich nicht vorhandene fähigkeiten anzueignen ! ?

 

 

 

rc 46 fi :cool:

Sat May 08 10:50:00 CEST 2010    |    -=TbMoD=-

vollkommen zurecht die Entscheidung meiner Meinung nach

 

Analphabeten sind einfach nicht vorgesehen in unserem "System"

Warum auch ?

wie schon geschrieben es gibt genug Möglichkeiten solch simpler Kenntnisse zu erlangen

 

wer einfach nicht "will" muss eben mit Sanktionen rechnen

Sat May 08 11:13:46 CEST 2010    |    Spurverbreiterung17353

Zu derartigen Berichten aus Erfahrung meine Meinung:

 

Solange man nicht die vollständige Unterlagen beider Seiten kennt, ist jedes verständige Urteil unmöglich. Die ARGE -Daten können aber aufgrund Sozialdatenschutz nicht ohne weiteres ohne Zustimmung des Betroffenen offen gelegt werden.

 

Es ist bundesweit keinesfalls das Ziel, Menschen in die Obachlosigkeit zu treiben. Ein Platz im Obdachlosenheim kostet im übrigen auch teures Steuergeld. Nach meiner Erinnerung spielten in diesem alten Fall mit langer Vorgeschichte Mietschulden eine Rolle, dazu kamen mehrere Wohnungsangebote die vom Betroffenen nicht akzeptiert wurden, erst dann folgte die Wohnungsräumung. Wer Vermieter ist, hat dafür volles Verständnis.

 

Dass Derjenige ultralangzeitarbeitsloser Sozialhilfealtfall, ich glaube seit 20 Jahren ist, spricht für sich. Analphabet zu sein ist im übrigen nur eine ungeprüfte Behauptung in diesem Fall. Nach meinem Eindruck nur arbeitsscheu, dumm und stur. Und dafür gibt es irgendwann die Quittung, so ist das!

 

Es ist im übrigen nicht so, dass in den ARGE/ Jobcentern die sadistischen Menschenschinder arbeiten, die sich jeden Tag überlegen, wie sie am besten die "Kunden" quälen können. Es ist eine schwere Arbeit, aber den konsequenten rechtsstaatskonformen Umgang mit Unwilligen ist auch all denjenigen geschuldet, die auch jeden Morgen beim Weckerklingeln ihren Axxxx aus dem warmen Bett heben, um einfach ihre Arbeit gut zu machen und nicht auf Steuerzahlerkosten einfach liegen bleiben, um bis 12:00 auszuschlafen.

Wenn alle so denken würden, haben wir bald griechische Saustallverhältnisse in Deutschland, und dann gibt es einfach am Monatsanfang mal kein Hartz4, weil Kasse leer!

Aber es gibt bequeme Klischees gewisser halbwissender "Journalisten", die genauso einfach auf alle Beamten, Lehrer, Mitarbeiter bei Bahn, Post, Telekom einprügeln. Wer Insider ist, kennt die Wahrheit besser, aber die ist zu kompliziert.

Sat May 08 12:51:27 CEST 2010    |    Trennschleifer8157

ich frage mich, warum diese staranwaeltin es anscheinend innerhalb von ueber sechs monaten nicht geschafft hat diesem unfug einhalt zu gebieten.

 

gruesse vom doc

Sat May 08 12:55:32 CEST 2010    |    Trennschleifer8157

@meehster

 

warum geht die cpu-last vom firefox eigentlich auf 100% hoch wenn man deine blogseiten hier aufruft... !? liegt das an dem komischen counter oben rechts, hast du das ding mit javascript selbst zusammengefrickelt :D ?

 

 

gruesse vom doc

Sat May 08 15:24:07 CEST 2010    |    Standspurpirat18144

ich will mich mal hier einmischen, ohne mich zu outen.....

 

wir leben nicht mehr zu ddr-zeiten aber auch im westen und im Jahre 2004 habe ich es am eigenen laib erleben dürfen, wie die ARGE sich fehemend gewehrt hat Leistungen an mich ( Mutter von 2 Kindern mit ALter von 41, 17 und 13 in 2004 ) zu zahlen.

Kleine Vorgeschichte: ich war 12 Jahre selbständig, somit keine ALG-Beiträge gezahlt. Firma pleite, hoch verschuldet. Es blieb nur der Weg zum Sozialamt. Aber die zahlten nichts. Fanden immer wieder neue Möglichkeiten, meinen Antrag aufzuschieben. Selbst eine höhere Instanz konnte mir nicht helfen. Die sagten nur, das dieses Amt in Hüllhorst ( eine kleine Stadt in Ostwestfalen Lippe ) sehr schwierig wäre, was mir aber nicht wirklich weiter hilf. Ganze 6 Monate lebte ich von 308 Euros Kindergeld. Meine Kinder und ich haben wortwörtlich von Wasser und Brot gelebt. Mein damaliger Vermieter gewährte mir Mietfreies Wohnen. Bis ich dann wieder mal wütend zum Amt ging, weil ich keine Essen auf den Tisch bekam. Und wieder wurde ich abgeschmettert mit den Worten: Wir können Ihnen Essensmarken geben. Daraufhin stand ich auf und sagte meinem Sachbearbeiter nur: SIE BRINGEN MICH NICHT UNTER DIE BRÜCKE ! Er verzog keine Miene und ich knallte die Tür zu beim rausgehen.

Zum Glück fand ich einen Job im Call Center. Suchte mir eine neue Wohnung, was auch mit sehr viel Schwierigkeiten verbunden war, weil keine Wohnung ohne Kaution bzw. Schufaauskunft.

Und ich bin kein Analphabet, habe eine gute Ausbildung genossen. Sicherlich bin ich an der Pleite meiner damaligen Firma nicht ganz unschuldig aber 12 Jahre konnten wir gut davon leben. Ist ja nicht so als hätte ich nur mal schnell ne Firma eröffnet und nach kurzer Zeit festgestellt, das es nix bringt. Und ich habe auch keine Gelder vom Staat in Anspruch genommen.

Tatsache ist aber, das ein AMT den längeren Atem hat und Menschen foltern kann. und wenn man dann keine Kraft aufbringt, landet man im wahrsten Sinne des Wortes UNTER DER BRÜCKE.

Nicht alle Menschen sind gleich . Ich hatte die Kraft und Glück. Heute bin ich wieder in einer leitenden Position beschäftigt, meine Kinder sind gut versorgt ( Ausbildung und ABI ) . Ich möchte an diese Zeit nicht mehr denken aber vergessen werde ich das wohl nie. Und noch zu guter letzt: bedingt durch meinen Job erfahre ich täglich, welche Unterschiede bzgl. Nationalität und finanziell gemacht werden.

Dies mein Beitrag zum Sozialamt, HartzIV oder auch Arge...nennt es wie ihr wollt.

lg die Annonyme

Sat May 08 15:26:34 CEST 2010    |    Standspurpirat18144

ich will mich mal hier einmischen, ohne mich zu outen.....

 

wir leben nicht mehr zu ddr-zeiten aber auch im westen und im Jahre 2004 habe ich es am eigenen laib erleben dürfen, wie die ARGE sich fehemend gewehrt hat Leistungen an mich ( Mutter von 2 Kindern mit ALter von 41, 17 und 13 in 2004 ) zu zahlen.

Kleine Vorgeschichte: ich war 12 Jahre selbständig, somit keine ALG-Beiträge gezahlt. Firma pleite, hoch verschuldet. Es blieb nur der Weg zum Sozialamt. Aber die zahlten nichts. Fanden immer wieder neue Möglichkeiten, meinen Antrag aufzuschieben. Selbst eine höhere Instanz konnte mir nicht helfen. Die sagten nur, das dieses Amt in Hüllhorst ( eine kleine Stadt in Ostwestfalen Lippe ) sehr schwierig wäre, was mir aber nicht wirklich weiter hilf. Ganze 6 Monate lebte ich von 308 Euros Kindergeld. Meine Kinder und ich haben wortwörtlich von Wasser und Brot gelebt. Mein damaliger Vermieter gewährte mir Mietfreies Wohnen. Bis ich dann wieder mal wütend zum Amt ging, weil ich keine Essen auf den Tisch bekam. Und wieder wurde ich abgeschmettert mit den Worten: Wir können Ihnen Essensmarken geben. Daraufhin stand ich auf und sagte meinem Sachbearbeiter nur: SIE BRINGEN MICH NICHT UNTER DIE BRÜCKE ! Er verzog keine Miene und ich knallte die Tür zu beim rausgehen.

Zum Glück fand ich einen Job im Call Center. Suchte mir eine neue Wohnung, was auch mit sehr viel Schwierigkeiten verbunden war, weil keine Wohnung ohne Kaution bzw. Schufaauskunft.

Und ich bin kein Analphabet, habe eine gute Ausbildung genossen. Sicherlich bin ich an der Pleite meiner damaligen Firma nicht ganz unschuldig aber 12 Jahre konnten wir gut davon leben. Ist ja nicht so als hätte ich nur mal schnell ne Firma eröffnet und nach kurzer Zeit festgestellt, das es nix bringt. Und ich habe auch keine Gelder vom Staat in Anspruch genommen.

Tatsache ist aber, das ein AMT den längeren Atem hat und Menschen foltern kann. und wenn man dann keine Kraft aufbringt, landet man im wahrsten Sinne des Wortes UNTER DER BRÜCKE.

Nicht alle Menschen sind gleich . Ich hatte die Kraft und Glück. Heute bin ich wieder in einer leitenden Position beschäftigt, meine Kinder sind gut versorgt ( Ausbildung und ABI ) . Ich möchte an diese Zeit nicht mehr denken aber vergessen werde ich das wohl nie. Und noch zu guter letzt: bedingt durch meinen Job erfahre ich täglich, welche Unterschiede bzgl. Nationalität und finanziell gemacht werden.

Dies mein Beitrag zum Sozialamt, HartzIV oder auch Arge...nennt es wie ihr wollt.

lg die Annonyme

Sat May 08 17:43:25 CEST 2010    |    Spiralschlauch11740

Sorry... Propaganda und zwar schlecht :(

 

Nur weil der Herr nicht lesen konnte, schiebt er die Schuld auf die ARGE?

 

Er hätte ja auch folgendes Machen können:

 

-> Nachbarn fragen was in dem Schreiben steht

-> Früher in der Schule aufpassen und Lesen lernen

-> Nummer auf dem Schreiben wählen und dann fragen was das Schreiben zu bedeuten hat und sich outen(!!!)

 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass in solchen Fällen (natürlich NUR nach Absprache mit der ARGE/optierenden Kommune) die Mietzahlungen direkt an den Vermieter gehen sowie eine Korrospondenz zwischen Vermieter und ARGE erfolgen soll. Somit umgeht man der Obdachlosigkeit.

 

Und selbst WENN es soweit kommt, die ARGEn versuchen wirklich ALLES um das alles zu klären. Wenn ich berichten soll, was mir da für "Fälle" zwischen die Finger, an den Ohren usw. kam, da sieht alles anders aus.

 

Ach, noch am Rande: die, die wissen, dass sie nicht lesen können, haben dieses bei Leistungsbeantragung mitzuteilen und eine Vollmacht für entweder einen Betreuer, einen Verwandten oder sonst wem, den sie Vertrauen schenken, einzureichen. Wer das nicht macht, hat selbst Schuld.

 

Aber ich finde es immer lustig :D Immer auf die ARGE... :rolleyes:

 

Ohen ARGE wäre es chaostisch. Die, die wissen, dass eine Optierende Kommune für den Bereich zuständig ist, wo man wohnt, ziehen um. Warum? Weil diese NOCH schlimmer sind. Man sollte aber auch explizit zwischen beiden (Jobcenter/ARGE und optierende Kommune) unterscheiden!

Sat May 08 18:09:06 CEST 2010    |    Druckluftschrauber28512

Zitat:

Der Gesetzgeber sieht vor, dass in solchen Fällen (natürlich NUR nach Absprache mit der ARGE/optierenden Kommune) die Mietzahlungen direkt an den Vermieter gehen sowie eine Korrospondenz zwischen Vermieter und ARGE erfolgen soll. Somit umgeht man der Obdachlosigkeit.

So stimmt das nicht ganz. Auch wenn die ARGE die Miete direkt dem Vermieter zahlt, ist es durchaus möglich und kommt im übrigen gar nicht so selten vor, daß durch "Sanktionierungen" die Mietzahlungen eingestellt werden. Wenn der betreffende Sanktionierte sich dann bei Eingang der Räumungsklage (oft wird diese nach 2-3 fehlenden Monatsmieten anberaumt) nicht DIREKT an die ARGE wendet, landet er auf der Straße, da in solchen Fällen die Wohnungslosigkeit auch nicht mehr abgewendet werden kann.

 

Ich persönlich halte den Fall Dinse für eine riesen Sauerei. Solchen Leuten fehlt es einfach an der Kompetenz sich mit den zuständigen Behörden angemessen auseinander zu setzen. Wenn jemand wie Herr Dinse weder lesen noch schreiben kann, ist er meines Erachtens auch ein Fall fürs Sozialamt, da unter den Voraussetzungen (Analphabetismus) die Integration ins Arbeitsleben nicht der erste Weg sein darf.

 

Die Argen sollten sich bei manch einem (z.B. bei Wohnungslosen) mal überlegen, ob eine Erwerbsfähigkeit überhaupt vorliegt und ob man diese nicht erstmal durch Sozialhilfeleistungen herstellen muß.

 

Im übrigen gibt es in Deutschland ca. 230.000 Wohnungslose, zu denen jetzt auch Herr Dinse gehört. In wie weit die Argen den ein oder anderen Fall mit verursacht haben .... man wirds wohl nicht erfahren. Und bitte keine Kommentare die darauf hinauslaufen, daß Wohnungslosigkeit schon älter als die Arge ist.

 

Der Staat gehört allen und daran müssen auch Behörden mitwirken - auch wenns zugegebenermaßen manchmal schwer fällt.

Sat May 08 19:02:59 CEST 2010    |    Spiralschlauch11740

Autsch... Hast dir den falschen gesucht :D Arbeite genau in dem Bereich ;)

 

Sanktionen im Bereich der KdU sind sehr selten und vorrangig bei U25 Kandidaten zu finden. Dieses sieht der Gesetzgeber "regelmäßig" vor.

 

Aber, ich muss dir Recht geben, die Kompetenz seitens der Bezieher von SGB II Leistungen gegenüber den entsprechenden Behörden läßt zu wünschen übrig. Wenn man sich gut anstellt, schafft man was, denn von nichts kommt nichts.

 

Was ich gerade als "Schnittpunkt" in diesem Sachverhalt sehe, ist dass von einem pAp und einem LS-SB auf ein FM umgestellt wurde (pAp -> persönlicher Ansprechpartner, LS-SB -> Leistungsservice Sachbearbeiter, FM -> Fallmanager) und somit in Problemen eine Kompetenz besteht, welches besser und schneller ist.

 

Wenn man pAp und LS-SB hat, dann hat der pAp nur dann etwas zu sagen, wenn es an Sanktionen und Arbeitsvermittlung geht. Der LS-SB wenn es um die Leistungen als Solches geht. Durch die Zuweisung eines FMs ist es so, dass Leistungen wie auch Arbeitsvermittlung durch eine Person bearbeitet werden und eine Kompetenz bereitgestellt wird, welches bei dringenden Entscheidungen vorbildlich usw. ist. Es wird schnellstens eine Entscheidung (oft im Beisein des Kunden!) gefällt, womit beide Seiten einverstanden sind. Ist dieses nicht möglich, liegt es zu 99% an den Vorstellungen oder dem Benehmen des Kundens.

 

In diesem Falle von Herrn Dinse können wir nur eins sagen: der Artikel ist schlecht Recherchiert (ABM gibt es seit Jahren nicht mehr und eine ARGE ist keine Arbeitsgemeinschaft zwischen Arbeitsamt und Sozialamt sondern Agentur für Arbeit sowie der Kommune als GANZES sowie die ARGE kann NICHT entscheiden, dass die PERSÖNLICHEN Gegenstände (wozu auch Möbel gehören) versteigert werden können) und die Fakten nur aus Sicht des Empfängers sowie seiner Anwältin geschildert.

 

Jeder Bescheid, egal ob Sanktionsankündigung, Sanktionsbescheid, Leistungsbescheid, Änderungsbescheid, usw., kann widersprochen werden. Nur dazu muss man sich eben melden. Auf jedem Bescheid (diese sind bundeseinheitlich und unterscheiden sich nur im Logo oben rechts, dem Sachbearbeiter samt Infoblock sowie ggf. in der Schriftart) wird genannt, dass eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen einzuhalten ist, sofern man dieses möchte. Zudem ist eine Niederschrift im Jobcenter/ARGE möglich. Bei Fragen kann man sich an der Sachbearbeiter wenden. OBEN DREIN noch, gibt es bei Sanktionen die Regelung, dass vorab eine Anhörung an den Kunden gesandt wird. Auch hier hat der Kunde 4 Wochen Zeit sich zum Sachverhalt (sei es ein nichtwahrgenommener Termin, eine Arbeitsgelegenheit (AGH - Nachfolger des ABMs alledings in besserer Verfassung) oder sonstige Maßnahmen) zu äußern. Auch hier: Niederschrift im Jobcenter/der ARGE.

 

Wer die vielen Möglichkeiten nicht wahrnimmt, wird ein Problem haben. Dann wird zudem meistens noch ein Anwalt eingeschaltet, welches auch von der ARGE gezahlt wird damit wieder festgestellt wird, dass die Bescheide absolut korrekt sind und kein Widerspruch stattgegeben werden kann.

 

Im Falle Dinse wird wohl vielen Bereichen nicht richtig gehandelt wurden sein. Gleichwohl auf beiden Seiten. Allerdings "kreide" ich dem Herrn D. mehr Schuld zu, denn ALG II Bezug bei gleichzeitiger Weigerung an der Teilnahme an Fortbildungen bzw. generell allen Maßnahmen gibt es nicht. Schließlich soll man etwas für seine eigene Situation machen. Heißt, seine Pflicht wäre es, laut EGV (welches mit dem Kunden besprochen wird) zumindest sich um eine Maßnahme zu kümmern um zumindest zu zeigen, dass er sich bemüht. Wer dieses nicht macht, dem gehören die Leistungen zu recht gestrichen - auch die KdU!

Sat May 08 23:56:22 CEST 2010    |    Achsmanschette51801

Was nun genau im Fall Dinse vorgefallen ist, weiß hier vermutlich niemand. Klar ist auch mir, daß Herr Dinse nicht völlig unschuldig an der Sitouation war.

 

Analphabetismus ist nicht immer durch Lernen behebbar, sondern in vielen Fällen eine besondere Behinderung, ähnlich wie auch Gesichtsblindheit. Die Betroffenen können die Zeichen einfach nicht erkennen wie die Gesichtsblinden Gesichter nicht erkennen können. Ob nun bei Herrn Dinse Dyslexie vorliegt und wie schwer diese ist, weiß hier sicher auch niemand.

 

Für mich riecht die Sache zumindest sehr nach Bestrafen für Behinderung und steht daher für mich auf dem selben Niveau wie einen Blinden dafür zu bestrafen, daß er nicht guckt oder einen gelämten Rollstuhlfahrer dafür zu bestrafen, daß er nicht aufsteht.

 

Übrigens: Eine EGV unterschriebt man nicht. Wer behauptet, daß man die unterscheiben muß, hat entweder keine Ahnung oder lügt absichtlich.

Sun May 09 00:11:14 CEST 2010    |    Spiralschlauch11740

Zitat:

Übrigens: Eine EGV unterschriebt man nicht. Wer behauptet, daß man die unterscheiben muß, hat entweder keine Ahnung oder lügt absichtlich.

Meehster, auch WENN man die nicht unterschreibt... Ein Verwaltungsakt (keine große Sache) und sie gilt. Basta ;) Die ist so ein fester Teil von SGB II wie dass die KdU in angemessener Höhe übernommen wird ;) Also bitte keine "Prolemik". Belege mir mal bitte mit korrekten vom Gesetzgeber kommenden Tatsachen, dass eine EGV NICHT notwendig sei und unterschrieben werden müsse... ;)

 

Widerspruch bringt dagegen NICHTS ;)

 

Aber richtig, keiner weiß genau was vorgefallen ist. Wir wissen nicht was besprochen wurde, was NICHT im Film auftauchte. Gerne nutzt man das Medium "Film" bzw. "Dokumentar" um eine politische Einstellung weiterzugeben. Quasi "Was der Leser/Zuschauer nicht weiß, macht ihn nicht heiß". Nur, in diesem Falle ist das Problem heraus zu finden, was genau im Hintergrund passierte.

 

Anwälte haben zudem nicht umsonst den Beinamen "Rechtsverdreher" weshalb hier auch verschiedenste "Angaben" getätigt werden können, die aber Agentur/ARGE Intern anders tatsächlich erfolgt sind. Dazu nicht zu vergessen: der Mensch ist ein Tier. Geht es um eine Angelegenheit, welches für ihn schlecht ausgehen kann, wird gelogen. Das ist auch bei von Grund auf ehrlichen Menschen der Fall - und ist absolut menschlich. Heißt, wer weiß ob Herr D. wirklich Analphabet ist oder nur so vorgibt? Wer weiß was da in den 4 Wänden zwischen Fallmanager und Kunde vorgefallen ist? Welche Angebote unterbreitet sind und wie der Kunde darauf reagiert hat?

 

Fragen über Fragen, die sich bei mir nach dem Film aufgetan haben.

 

Obdachlosigkeit ist schlimm. Das ist korrekt. Es soll vermieden werden und bei einigen ARGEn ist es so, dass eine besondere Vereinbarung zwischen ARGE und Kommune besteht, wobei auch die ARGE dann das Wohnungsamt (sowas gibt es heute ja oben drein auch noch!) "ersetzen" (sagen wir es mal so) kann. Heißt, man kann auch schnell eine Wohnung fast noch am selben Tage (das Wohnungsamt kann sowas flott beschaffen) besorgen, sodass eine Obdachlosigkeit nicht einmal in Sichtweite kommen kann.

Sun May 09 00:22:42 CEST 2010    |    Spiralschlauch11740

Bzgl. EGV nochmal eine Ergänzung:

 

Zitat:

§ 15 SGB II: Eingliederungsvereinbarung

 

(1) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,

 

1. welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,

2. welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form er die Bemühungen nachzuweisen hat,

3. welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, der erwerbsfähige Hilfebedürftige zu beantragen hat.

 

Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Danach soll eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen.

(2) In der Eingliederungsvereinbarung kann auch vereinbart werden, welche Leistungen die Personen erhalten, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Diese Personen sind hierbei zu beteiligen.

(3) Wird in der Eingliederungsvereinbarung eine Bildungsmaßnahme vereinbart, ist auch zu regeln, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige schadenersatzpflichtig ist, wenn er die Maßnahme aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht zu Ende führt.

Diesen Text findest du auf eine offizielle Seite des Bundes: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html

 

Bzgl. einer EGV lege ich dir noch folgende Seite nahe, die ist sehr kritisch, aber sagt genau das, was ich sage:

 

http://www.alg-2.info/hilfe/eingliederungsvereinbarung/moeglichkeiten/

 

Davon empfehle ich Punkt 3.3:

 

Zitat:

3.3 Durchführung des Gesprächs

 

Alg-II-Beziehende dürfen den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung nicht ablehnen. Dann würde nicht nur die Regelleistung um dreißig Prozent gekürzt, sondern es würde überdies die abgelehnte Vereinbarung als Verwaltungsakt dennoch verfügt. Aber Alg-II-Beziehende müssen nicht widerspruchslos jede beliebige Eingliederungsvereinbarung hinnehmen.

 

Deshalb raten wir dringend, eine vom Arbeitsvermittler vorgefertigte Eingliederungsvereinbarung nicht an Ort und Stelle zu unterschreiben, sondern sich deren Inhalte und die dahinter stehenden Ziele und Erwartungen des Amtes erläutern zu lassen, kritisch nachzufragen und die eigenen Wünsche bezüglich der Leistungen des Amtes standhaft vorzutragen. Bitten Sie am Ende des Gesprächs um Bedenkzeit oder Zeit, sich mit einer Beratungsstelle zu besprechen. Schließlich soll das Amt mit Ihnen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen. Einen Vertrag schließt man nicht, ohne den Inhalt gründlich bedacht zu haben.

Ich habe ein paar schöne Bereiche hervorgehoben...

 

Das Erstere brauche ich nicht weiter erläutern. Das habe ich ja schon mit meinem vorherigen Posting erläutert und auf die Möglichkeiten hingewiesen. Das Zweite aber, das sollte mal geklärt werden. Eine EGV ist ein Vertrag. Wer ein Vertrag einfach so unterschreibt, ohne sich den Inhalt vorher durchgelesen zu haben, ist sowieso nicht ganz da. Und genau DAS ist der Knackpunkt. Verträge ließt man sich vorher durch und bei Fragen stellt man diese VOR Unterzeichnung. Wer danach Fragen stellt guckt dumm aus der Wäsche und hat die A-Karte gezogen. Und die, die sich dann ohne Ende aufregen, sind die, die zu blöd waren eine EGV durchzulesen und einfach unterschrieben haben ODER sich geweigert haben eine EGV überhaupt abschliessen zu wollen...

 

So, das war mein Beitrag zum Thema "Prolemik in Bereichen, dessen Rechtskreise man nicht versteht" ;)

Sun May 09 00:25:30 CEST 2010    |    Achsmanschette51801

Ich habe hier zwei EGVs (wenn auch nur in Kopie) rumliegen, die die Betroffenen (selbstverständlich) nicht unterschrieben haben und aus denen kein Verwaltungsakt folgte, der die teils doch ziemlich grundrechtswidrigen Vorgaben durchsetzen sollte.

 

In einer EGV stehen in aller Regel Dinge drin, die völlig absurd sind. So hätten z.B. genannte Betroffene sich bei dem "Zentrum für Arbeit" abmelden müssen, wenn sie zum Nachbarn gehen - wenn sie denn unterschrieben hätten. Diese EGVs haben nur einen tatsächlichen Zweck: Der Betroffene kann daraus sanktioniert werden, wenn es das Gesetz ansonsten nicht hergibt. Rechtswidriges per Verwaltungsakt durchzudrücken, wird nicht funktionieren, da es dagegen Rechtsmittel gibt.

Sun May 09 00:32:26 CEST 2010    |    Achsmanschette51801

Mag ja gut sein, daß es so mal angedacht worden ist, aber seit Anfang 2009 (? auf jeden Fall schon von vor der Zeit, in der ich damit zu tun hatte) gibt es eine Dienstanweisung, daß EGVs eben nicht mehr stattfinden - wohl weil zu viel Schindluder damit getrieben wurde.

Sun May 09 00:37:57 CEST 2010    |    Spiralschlauch11740

Nein Meehster, du verallgemeinerst so als würde ich sagen "Alle Mazdafahrer sind Schwachmaten". Nur weil du ZWEI (ich habs mal ausgschrieben, weil die Zahl sonst so kurz ist) EGVs da liegen hast, sind alle "Bizarr"!? Also, ich sehe Tag ein Tag aus EGVs. Nicht EINMAL stand etwas "Bizarres" drin. Oh, doch, ein Kunde hatte mehr Ortsabwesenheiten bewilligt bekommen mit der Bedingung, sofort nach Rückkehr sich zu melden. Ende.

 

Es gibt eine Art "Vorgehensweise" um solch banale Sachen zu ändern.

1. Gespräch mit pAp aufsuchen.

2. Wenn das Gespräch nicht so verläuft wie gewünscht, Teamleiter/Vorgesetzten ansprechen. Die haben da extra Schulungen mitgemacht und sind tiefer in der Materie.

3. Wenn das nicht klappt, Bereichsleiter sprechen. Er/Sie wird sich zu 100% darum kümmern und ggf. den gesamten Sachverhalt selbst annehmen und nur noch selbst betreuen!

 

Man wird NICHT gedrängt eine EGV zu unterschreiben. Es kann vorkommen, dass man das "fühlen" kann, aber ein "Drängen" passiert nicht.

 

Zudem, deine "Dienstanweisung keine EGVs mehr aufzusetzen" ist mir neu. Ich bin seit längerem in der Branche und EGVs werden nach wie vor abgeschlossen. Ich bekommen wöchentlich Emails und Dienstanweisungen aus Berlin direkt sowie aus den jeweiligen Kreisstädten etc. und da ist mir noch nie etwas in der Art und Weise aufgefallen bzw. gesagt worden. Wenn, dann gibt es wohl eine Anweisung diese nicht so streng zu verfolgen, denn viele pAps sanktionieren nur noch ungerne, weil das ein weiteres vermitteln sehr stark beeinträchtigen kann, da der damals Sanktionierte dann erst recht nichts machen wird.

 

Die EGV dient NICHT der Sanktionierung, denn das kann schon durch eine ungenehmigte OAW (Ortsabwesenheit) beginnen, und die steht NICHT in der EGV drin (Ausnahme siehe oben!). Die Materie ist sehr trocken und schwer verständlich, aber wenn man das mal "inhaliert" hat und behalten kann sowie die entsprechenden Richtlinien in korrektem Zusammenhang wiedergeben kann, dann versteht man dieses "Propaganda". Nichts tun und Geld bekommen war noch nie möglich. Weder heute, noch vor 100 Jahren noch vor 1.000.000 Jahre...

Sun May 09 01:03:03 CEST 2010    |    Achsmanschette51801

Das lasse ich jetzt so stehen, weil ich selbst im Moment nicht die Lust habe, alles rauszusuchen.

 

Tatsache ist aber, daß es unter den ALG-2-Empfängern mehr Arbeitsfähige und -willige gibt als Arbeitsstellen, von denen Genannte leben können. Solange diese aber nicht in ausreichender Anzahl bestehen, ist es Idiotie, Arbeitslose zu sanktionieren.

Sun May 09 12:55:56 CEST 2010    |    Druckluftschrauber28512

Zitat:

Autsch... Hast dir den falschen gesucht Arbeite genau in dem Bereich

 

 

 

Sanktionen im Bereich der KdU sind sehr selten und vorrangig bei U25 Kandidaten zu finden. Dieses sieht der Gesetzgeber "regelmäßig" vor.

dann ist es ja löblich, daß Du Deinem Brötchengeber loyal zur Seite stehst :) Spaß beiseite... wenn es tatsächlich so selten vorkommt, daß die Kosten der Unterkunft saktioniert werden, frage ich mich, weshalb unsere ortsansässige Wohnungsbaugesellschaft im Durchschnitt und durchgehend 3-5 Räumungsklagen am Laufen hat: durch Sanktionen seitens der ARGE, obwohl die Miete direkt bezahlt wird bzw. irgendwann mal nicht mehr.

 

Oder wir sprechen von unterschiedlichen Definitionen was "Unterkunft" bzw. "Wohnungslosigkeit" betrifft. Nach der Definition der Unterkunft die der Gesetzgeber vorsieht (z.B. Arbeitshilfe §22, S. 6f), kann ich dir wahrscheinlich nicht widersprechen. Bei der Definition der "Wohnungslosigkeit" die z.B. der DST vorsieht, siehts schon anders aus.

 

Im übrigen ist es nicht mein Anliegen, die ARGEN anzugreifen, da sich niemand auf den Schlips getreten fühlen soll und ich mir durchaus vorstellen kann, daß es nicht immer einfach ist.

 

Aber eins noch: der Begriff des "Kunden" in diesem Zusammenhang - auch wenn ein Leistungsempfänger es offiziell ist - finde ich doch mehr als fragwürdig. Ich hab in letzter Zeit desöfteren versucht, mal bei verschiedenen ARGEN anzurufen. Das Ergebnis war durchweg ein Anrufbeantworter. Von diversen kostenintensiven 0180er Nummern mal abgesehen. Ob das dem Dienstleistungsgedanken des Staates Rechnung trägt ?!

 

So, ich geh jetzt wählen und hoffe das richtige zu tun :) Schönen Sonntag!

Sun May 09 13:10:52 CEST 2010    |    Spiralschlauch11740

Nun, KdU Sanktionen sind wie gesagt selten. Sehr selten, da eigentlich nicht so ohne Weiteres durchführbar.

 

Das, was oft vorkommt ist:

 

-> Weiterbewilligungsantrag wird zu spät gestellt (oft erst 2-3 Wochen NACH Ablauf der Beantragungsfrist) - dann folgt die Zahlung nach Bearbeitung. Eine Überweisung an Anweisung der Leistungen kann dann auch schon fast 2 Wochen dauern und bei Wohnhaftigkeit in einer größeren Region mit vielen ALG II Empfängern, ist es halt auch mit einiges an Zeit verbunden. Also können da schon 2 Monatsmieten im Verzug sein und viele Vermieter hauen da schon auf dem Putz.

 

-> Mietzahlung wird nicht an Vermieter überwiesen sondern an Kunden selbst und dieser Zahlt es nicht weiter. Dann wird die Schuld auf die ARGE geschoben, weil die Miete an den Vermieter hätte gehen sollen und man wird als Opfer dargestellt.

 

-> Kunde nimmt eine Arbeit auf und vergisst, dass die Miete nur dann getragen wird, wenn ein Bedarf (anteilig) besteht.

 

-> usw.

 

Es gibt viele viele viele Gründe weshalb das passieren kann. Noch obendrein gibt es ein "Sondergrund": Umzug ohne Umzugsgenehmigung

 

Ein Umzug ohne Umzugsgenehmigung und Angemessenheitsprüfung kann eine Zahlungseinstellung hervorrufen. Wie das Vorgehen bei Umzug ist, kann jeder ALG II Bezieher sich in der ARGE holen (da gibt es einen schönen Flyer mit Erklärungen). Wenn man Pech hat, wird die KdU dann nicht mehr für die Wohnung übernommen -> also GAR NICHT. Wenn man Schwein hat, kann das JC dann "gnädig" sein und ein Teil übernehmen. Wenn die Wohnung mehr kostet als die Vorherige, dann auch nur bis Höhe der alten Miete.

 

Wie gesagt, es gibt zig verschiedene Möglichkeiten. Eine Sanktion trifft da aber nicht immer so zu, nur wird oft dieses "angedeutet" oder als "Lügengrund" genannt.

 

Wegen dem Begriff Kunden: richtig, ist halt ein doch recht unschöner Name, denn dieser Zeigt mehr oder weniger an, dass man "kaufen" will. Allerdings, wie willst du die Kunden sonst nennen? ALG II Empfänger? Einige kann man gut auch "Sozialschmarotzer" nennen, aber das trifft nicht auf alle zu. Die Empfänger der ALG II Leistungen kann man auch nicht ganz so nennen, da das Geld auch bei Erwerbstätigkeit beziehen kann. Das Einfachste war: Kunde

Tue May 11 14:33:19 CEST 2010    |    Druckluftschrauber28512

hmm...wie ist es dann möglich, daß trotzdem Menschen aus ihren Wohnungen geklagt werden, obwohl die Mietzahlungen direkt von der Arge an den Vermieter gehen? Wohlgemerkt bei Mietschulden und nicht sonstigen Verstössen.

 

Wohnungslosigkeit soll doch vermieden werden, oder beschränkt sich das tatsächlich auf "Unterkunftsverlust"?

Deine Antwort auf "Obdachlosigkeit von ARGE verursacht"

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