Thu Jul 15 22:40:10 CEST 2010
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PS-Schnecke50986
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Kommentare (61)
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Gesetz, Job, Jobverlust, Leben, Medikament, Notarzt, Rettungsassistent, Tod, verboten
Liebe Leser, als ich gerade von MT zum Fernseher meiner Mutter überschwenkte, begann gerade im Magazin "Kontraste" ein Beitrag über den Rettungsdienst. Genauer gesagt über den Beruf als Rettungsassistent. Bei einem medizinischen Notfall schickt die Einsatzzentrale immer einen Rettungswagen. Dieser ist mit einem Rettungssanitäter und/oder einem Rettungsassistenten besetzt. Nun kommt also dieser Rettungswagen mit der Besatzung am Unfallort an. Dort hat es beispielsweise einen schweren Arbeitsunfall gegeben. Der Patient ist schwer verletzt und befindet sich im Schockzustand. Er wehrt sich gegen jegliche Hilfe von außen. Wegen der extrem blutenden Wunden sinkt der Blutdruck sehr schnell. Es besteht die Gefahr, das Lebenswichtige Organe mit nicht genügend Blut versorgt werden können und somit ausfallen. Der Assistent müsste in diesem Fall dem Patienten ein Schmerzmittel verabreichen, um Ihn optimal erstversorgen zu können. Doch es ist Ihm gesetzlich verboten. Eien Rettungssassisetent mit einer volwertigen Ausbildung, einem vollausgestatteten Rettungswagen und dutzender Jahre Berufserfahrung darf nur sehr wenige Schmerzmittel verabreichen. Es ist Ihm untersagt, jegliche weitere Medikamente zu verabreichen. Dies darf nur ein Notarzt. Auch wenn der Asisstent vor Ort keinerlei Probleme im Umgang mit den Medikamenten hat und es für Ihn das normalste wäre, dem Partienten zu helfen. Ihm sind die Hände gebunden. Er muss in diesem Fall zwingend auf einen Arzt warten. Das ist unterlassene Hilfeleistung. Gerade in ländlichen Regionen kann es oft eine halbe Stunde dauern, bis ein Arzt vor Ort ist. Die Länder und Gemeiden leiden schlichtweg an Ärztemangel. Es kann sogar vorkommen, das kein Arzt zur verfügung steht. Der Rettungsassistent, der in bestimmten Situationen über Leben und Tod entscheiden könnte, muss um seinen Job bangen, wenn er dem Patienten "hilft", Ihm ein Schmerz-Medikament verabreicht. Im Beitrag wurden 2 Assistenten gezeigt, die halfen - und anschließend von einem Arzt wegen "überschrittener Kompetenz" angeprangert wurden. Sie verloren Ihren Job. Die Medikamentenvergabe sei die Aufgabe von Notärzten. Das beste: In lebensgefährlichen Zuständen darf er mehr Medikamente verabreichen - aber es gibt kein Gesetz, das beschreibt, was ein Lebensgefährlicher Zustand ist, und wie er aussieht. Die Retter müssen in Angst leben. Und Menschenleben gefährden. LG Julian <iframe class="video youtube-player" width="425" height="355" type="text/html" src="https://www.youtube.com/embed/3itbhLkJRN4" allowfullscreen="1" frameborder="0"></iframe> ![]() |
Wed Jul 21 17:28:39 CEST 2010 |
Kurvenräuber18050
Wenn der Patient dann Allergisch reagiert wirds eng für den RA weil dann isser dran.
Deshalb ist es wirklich von äusserster not den Patientin nach allergien zu befragen.Wenn er bewusstlos ist gibts sovieles was man als erstes tun muss.Im falle eines Falles kann man auch angehörige befragen.
und wenn er Reanimationspflichtig ist dann dürfen wir auch alles vom Defibrillieren über Medikamentengabe bis hin zur Intubation.Aber wenn ich daran schuld bin das er am sterben is bin ich dran.
Naja hauptsache tot sind gedanken die du hegst wenn du bei 35° Aussentemperatur mit Blaulicht zu ner Rea ins Altenheim oder zu nem 90 Jährigen fährst^^
Wed Jul 21 17:33:49 CEST 2010 |
PS-Schnecke50986
Jap. Schau mal ein paar Posts weiteroben. Da schrieb ich:
Wed Jul 21 17:37:16 CEST 2010 |
Antriebswelle32091
Ahh, hab da noch ne kleine Story.
Also, Nachbar knippst mit nem Seitenschneider ein Stück von so nem Gitter (was man in Betonfundamente rein legt) ab und zack saust ihm das teil ins Auge. Da ich gerade der einzige war der fahren konnte und wir keine Zeit verlieren wollten, habe ich ihn dann in ein Krankenhaus gefahren.
So dort angekommen, stellte sich heraus, Netzhautablösung oder kaputt jedenfalls, KK keine Netzhaut da, ab zum nächst gelegenen KK mit Netzhaut auf Lager.
Und jetzt kommt es, eigentlich hätte die Schwester einen Krankentranport bestellen müssen, hat aber nen Notarzt gerufen (ins Krankenhaus😕 ), der km auch recht zügig, und sagte er könne hier nichts machen und nur Transportieren geht auch nicht, Vorschriften, hat sich mein Nachbar nen Taxi genommen zum nächsten Krankenhaus und die Schwester verklagt und gewonnen.
Passt hier nich 100%ig aber musst ich mal los werden.
Wed Jul 21 17:38:12 CEST 2010 |
Kurvenräuber18050
Die Statistik kann ich jetzt nicht mit Zahlen benennen aber so hoch ist die Zahl der fehlbehandlung durch Rettungsassistenten nicht- wobei die meisten RA´s ihre Kompetenzen nicht überschreiten wollen.
Wed Jul 21 17:40:20 CEST 2010 |
Antriebswelle32091
Da bleibt die Frage ob denn durch Zurückhaltung Fälle schlimmer für den Patienten gelaufen sind oder eben nicht.
Wed Jul 21 17:44:23 CEST 2010 |
Kurvenräuber18050
Passt weil du das auch auf draussen projezieren kannst. Also Notarzt hätte reagieren müssen und nicht nur die Schwester.sicherlich kann die am wenigsten dafür.Der Arzt hätte deinem Nachbarn ein medikament verabreichen können und den Rettungsdienst im Fahrzeug begleiten müssen falls es zu komplikationen gekommen wäre.Da verstehe ich wiederum unsere Rechtssprechung nicht.
Ärzte kommen immerwieder aus solchen situationen unbeschadet Raus.Weil sie wissen wie.
Und genau das ist das Problem.
Wed Jul 21 17:46:43 CEST 2010 |
Kurvenräuber18050
Das ist mit hoher wahrscheinlichkeit so das durch zurückhaltung der Patient der Leidtragende ist.Natürlich verschlechtert sich das sogenannte Outcome des Patienten.
Wed Jul 21 17:51:49 CEST 2010 |
PS-Schnecke50986
😰😁
Also von Dir will ich nicht behandelt werden...😛 ! Ja nur wirds bald ? Einmal tief dieses zeug einatmen und dann hast Du's auch schon geschafft. Wir sehen uns im nächsten Leben 😁...
Wed Jul 21 19:31:48 CEST 2010 |
Kurvenräuber18050
Hahahahahahaha.is das geil.naja ich glaube nicht das du 90 Jahre alt und bettlägerig bist und deine Krankenakte das inhaltsverzeichnis eines Internistischen Lehrbuches ist 😁 😉
Wed Jul 21 21:18:48 CEST 2010 |
PS-Schnecke50986
Wollen wirs (nicht) hoffen 😉!
Wed Aug 04 23:45:48 CEST 2010 |
Duftbaumdeuter33
Hallo und guten Abend zusammen,
als ehemalig verantwortlicher für eine HiOrg, die auch einen RTW in der Halle stehen hatte (und damit natürlich auch RAs im Dienst hatte) - hier mal die Sicht der Dinge in unserem Landkreis:
Der Koordinierende Leitende Notarzt in unserem Kreis führt regelmäßig Schulungen durch, in denen genaue Krankheitsbilder und die möglichen zu gebenden Medikamente intensivst geschult werden. Einschließlich einer Abschlussprüfung.
Wer die dann besteht, damit eine gewisse "Fachkundeprüfung" abgelegt hat, erhält von just diesem KLNA (Angestellter der Kreisverwaltung, damit zeichnungsbefugt für den Träger des RettD) eine Befähigungsurkunde über die Gabe genau dieser Medikamente.
Also - kein Freibrief - aber zumindest ein Stück Rechtssicherheit in einem Job in dem man irgendwie eh immer mit einem Fuß im Gefängnis steht. Bei jeder Behandlung (z.B. Reanimation mit bleibenden Folgeschäden) - oder gar bei P-Ex muss man damit rechnen, dass irgendwer ankommt und meint, die Behandlung wäre nicht optimal gewesen und einen dafür vor den Kadi zerrt.
Gruß
Benedict
Thu Aug 05 01:00:41 CEST 2010 |
PS-Schnecke50986
Hallo Insignia_2.OT_4x4,
erstmal danke ich Dir das Du Dich mit dem Thema befasst und eine zumindest in Eurem Landkreis Sicht der Dinge dargestellt hast 🙂!
Soetwas finde ich wiederrum sehr gut. Der Notarzt fühlt sich verantwortlich seine Assistenten weiterzubilden, was ja sowieso getan wird und auch getan werden muss. Mich würde mal interessieren, wie das bei Michael21894 der Fall ist.
Vielen Dank Euch für diese spannende Diskussion!
Fri Aug 06 12:12:53 CEST 2010 |
Caravan16V
Bin jetzt seit bald 13 Jahren im Rettungsdienst tätig und bin auch für 5 Jahre im ärztlichen Notdienst gefahren. Ich kann durchaus beide Seiten verstehen.
Es gibt ein Sprichwort, welches unter Rettungsdienstlern schon lange oft zitiert wird:
„Wenn Du einen Zustand vorfindest, den Du nicht kontrollieren kannst, dann führe einen Zustand herbei, DEN zu kontrollieren kannst“
Dieses Sprichwort wird oft im Zusammenhang mit Herznotfällen gebracht. Beim noch ansprechbaren Patienten darfst Du nichts tun, Du musst erst warten bis er sich erschöpft hat und bewusstlos zu Boden geht. Dann hast Du im „Idealfall“ eine Reanimationssituation in der Du im Rahmen der Notkompetenz wieder fast alles tun und anwenden darfst was der RTW so hergibt. Ist total gesponnen, ist aber leider so 🙁
Andererseits gibt es viel zu viele Rettungsrambos, die den Beruf nur machen weil sie scharf auf Blaulichtfahrten und das Legen periphervenöser Zugänge sind. Würde man denen Medikamende freigeben – um Gottes Willen. Da würde der Notarzt dann nur noch antanzen um die Fehler der Rettungsrambos wieder auszubügeln.
Es ist nun mal so, dass der Notarzt einen um Welten höheren Ausbildungsstand hat. Dieser ermöglicht es ihm, drei bis vier Ecken weiter zu denken als es für Rettungsdienstler möglich ist. Bei uns schreien die Rettungsdienstler teilweise auch nach der Freigabe von Schmerzmitteln und Sedativa. Das Dumme an der Sache ist nur, dass jeder Patient anders reagiert. Der eine macht erst bei 15mg Midazolam den Schnapper, der andere schon bei 2mg. Dann hast Du, wenns dumm läuft, einen tiefsedierten, nicht-nüchternen Patienten ohne Schutzreflexe den Du künstlich beatmen musst – gepaart mit dem zwangsläufigen Risiko, ihm den Magen zu überblähen, ein Erbrechen zu provozieren, was dann am Ende in einer Aspirationspneumonie und im schlimmsten Fall zum Tod führt. Bravo!
Natürlich gibt es Situationen, die man im Prinzip nur noch verbessern kann (aber nicht darf). In so einem Fall ist es bei uns gängig, den auf der Anfahrt befindlichen Notarzt per Telefon über die Situation zu informieren und sich die telefonische Freigabe der Medikation zu holen. Das klappt in aller Regel wunderbar. Bisher ist mir noch kein Patient unter den Händen weggestorben weil kein Notarzt greifbar war oder mir die Hände gebunden waren. All die, die ich verloren habe, hätte ich auch mit NA verloren.
Gruss
Jürgen
Fri Aug 06 12:21:15 CEST 2010 |
124er-Power
Puh, das ist ja richtig komplex 😰.
Da möcht ich nicht tauschen.
Fri Aug 06 21:02:36 CEST 2010 |
Kurvenräuber18050
HI,
Zu dem Kommentar von Benedict.Das was du erzählst ist selten-leider.Aber Ok.
Es kommt darauf an ob es für den Rettungsdienstbereich einen Ärztlichen leiter gibt oder nicht.In Rheinlandpfalz gibts sowas generell.In BaWü leider nicht.Es ist ein Zweischneidiges Schwert.
@Jürgen: Ich geb dir Teilweise recht bis auf die Sache mit dem Bewusstlos werden.Bei Herznotfällen und bei anderen Situationen hast du die möglichkeit etwas zu tun auch wenn der Patient wach ist-Nitrospray wenn es der RR zulässt ansonsten sind einem da schon die Hände gebunden.In hinsicht Medis mehr Medis frei zugeben bin vollstens auf deiner Seite genauso wie das mit den Rettungsrambos.Wir sind nicht studiert,klar.Aber Studieren macht noch lange keinen guten NOTFALLmediziner ;-) (weisst ja was ich meine weil du in 13 Jahren mit Garantie genug Pfeifen gesehen hast:-) )Aber trotzdem die haben weiter zu denken und im Endeffekt zu entscheiden.Hauptsache unser Arsch is sicher^^.
Und zum Telefonischen abklären weisst du ja das es rechtlich irrelevant ist ob der Arzt zugestimmt hat oder net.Ist er nicht vor Ort und du gibst es trotzdem auch nach absprache bist du der Mops.
Aber generell ist das was Benedict und Jürgen sagen richtig.Ich persönlich war auch schon in einer Telefonsituation wie beschrieben und das war im Juni.Ging alles gut aber wäre es schief gegangen dann Prost Mahlzeit Herr Major.
Man ich könnt sovieles darüber schreiben und würds gern mal richtig ausführen aber das würde das Forum Sprengen^^.
Hoffe es fühlt sich niemand auf die Füsse getreten.
Einen schönen Abend.
Gruss Michael
Fri Aug 06 21:56:09 CEST 2010 |
Caravan16V
Also wir haben einen ärztlichen Leiter bei uns im Kreisverband (in BaWü). Ist ein recht scharfer Hund, aber man lernt viel bei ihm 🙂
Mit dem bewusstlos werden: Das war von mir selbstverständlich mit einer gehörigen Portion Ironie versehen 😉 Beim Herzpatienten kann man in der Tat viel machen, auch wenn er bei Bewusstsein ist. Angefangen mit der Lagerung über Sauerstoff bis hin zum Nitrospray. Und Ruhe auszustraheln ist sowieso das A und O, meisstens besser als alle Medis zusammen.
Daß man bei der telefonischen Medifreigabe nicht wirklich abgesichert ist, ist völlig richtig. Allerdings bewahrt das einen zu 99% vor Fehlentscheidungen. Da wissen die Docs hat doch erheblich mehr als wir Sanis.
Gruss
Jürgen
Sat Aug 07 19:18:41 CEST 2010 |
Kurvenräuber18050
@Jürgen: Ich find deine Gedankengänge echt gut^^.So normal.Weder demotiviert,noch Negativ.Wenn man liest 13 Jahre bist ja auch schon mehr oder minder n "alter Hase" (nicht falsch verstehen,bist ja schliesslich noch nicht alt😎 ) .
Krass.In BaWÜ???OK.Haben wir net und es heißt immer gibts in BaWü nicht oder is net wirklich festgelegt.So sagte man uns das in der Ausbildung.Hmmm bin jetzt doch a bissel verwirrt.
mit den Fehlentscheidungen da hast du recht allerdings gibts wenige die so handeln sondern machen einfach.Das ist in meinen Augen die Sache die uns bei Bürgern und fachlich gesehen bei Doc´s in Klischees bringen...leider.Naja aber mit dem "fit was sie tun" in hinsicht Notärzte,klar.Aber ich hab da schon ganz andere gesehen und das sogar nicht selten.Leider gibts Ärzte genug die nix können aber denken NEF fahren mach ich weil GELD.Aber dann fragen was man tun kann wenns hart auf hart kommt.Aber wie gesagt,gibts auch andere.Notärzte mit denen man Arbeiten kann.....mit denen man sich absprechen kann und denen man auch mal gegenvorschläge machen kann.Teamfähige Doc´s eben.
ABER man sieht ja anhand dieses Forums das es noch n paar Leute gibt die es interessiert und die Fragen.Tut auch mal gut.
Jürgen hau rein.Wir lesen uns bestimmt😉
In diesem sinne einen schönen Abend an alle.
Gruß
Micha ;-)
Sun Aug 08 01:16:26 CEST 2010 |
PS-Schnecke50986
Oh, da ist man ein paar Tage im Urlaub und schon hat man hier Fachpersonal vor Ort.
@ Jürgen:
Hallo Jürgen 🙂. Schön das Du Dich hier mal zu Wort meldest. Ich hatte vor ein paar Wochen mal eine längere Email verfasst, Du gabst ja auf Deiner Seite dazu einen Link an. Bedauerlicherweise ist diese aber anscheinend nicht angekommen...🙁. Naja. Schön das man hier unter lauter Experten ist. Hat man wirklich selten.
BTT.
Genau in dem beschriebenen Punkt von Jürgen, nämlich der Reaktion auf das Medikament, sehe ich auch einen Rechtfertigung des Gesetzes. In wirklichen Notsituationen kannn eben nur der Arzt helfen. Und wenn ein RA ein Medikament gibt, was Ihm verboten ist, und der Patient beispielsweise einen allergischen Schock erleidet (hatte selber mal Fall im näheren Familienkreis: aufgrund von Schmerzen hat derjenige eine Aspirin genommen. Gut, mit solch "alltäglichen" und "einfachen" Medikamenten -klärt mich auf, ich hab keine Ahnung davon- wird in Notfällen bestimmt nicht behandelt. Jedenfalls reagierte die Person stark allergisch auf die Aspirin. Angeschwollene Augenlieder, das Wasser der Dusche fühlte sich "wie Säure" auf der Haut an, Bewusstseinsstörungen etc.. Die Person war zwar noch bei Bewusstsein und ansprechbar usw., klagte aber über Schwindel. Wir haben dann sofort RTW + NEF gerufen, die hier in Berlin glücklicherweise sehr schnell vor Ort sein können. Sie meinten es wäre knapp gewesen.), zur zeit des Schocks kein NA zur Verfügung steht und der RA schlichtweg "überfragt" ist, dann wird es ziemlich böse enden, und zwar für alle Beteiligten. Im Freundeskreis meiner Eltern befindet sich u.a. auch ein Arzt der teilweise auch auf RTWs/NEFs in fährt. Er klagt auch über extremen Ärztemangel in den ländlicheren Regionen.
Schwerer Job. Aber ich bin Euch dafür dankbar. Es kann jedem, zu jeder Zeit an jedem Ort etwas passieren. Und dann ist 1. Hilfe GOLD WERT! Vielen Dank 😮.
LG Julian
Sun Sep 12 16:53:06 CEST 2010 |
PS-Schnecke50986
Wir haben gerade einen Feuerwehrmann zu Besuch, der fast nurnoch auf RTWs.
Wenn ich es schaffe, werde ich Ihm das Video zeigen und Ihn dazu befragen. Sicherlich ist die Situation in Berlin nicht so gravierend, da hier nach durchschnittlich 8min auch ein Notarzt am Einsatzort ist. Dennoch interessiert mich seine Meinung/Erfahrung zu den gezeigten "Zwickmühlen".
Sun Apr 10 21:10:45 CEST 2011 |
Trackback
Kommentiert auf: videoblog:
Schreibst du noch oder spammst du schon?
[...] Verletzungen nie vergessen den Notarzt zu alarmieren - der RTW bringt einem nämlich dann nicht viel: http://www.motor-talk.de/.../...sie-duerfen-nicht-helfen-t2804996.html
[...]
Artikel lesen ...
Wed Jan 25 10:21:34 CET 2012 |
Kurvenräuber39445
Hi, habe gerade diesen Beitrag bei Google gefunden. Ich kann dir nur sagen, dass das wirklich ein Problem ist für Rettungsassistenten und Rettungssanitäter. Letztes Jahr ist mir quasi das Gleiche passiert. Wir waren auf einem Einsatz und mussten auf den Notarzt warten. Zum Glück war der schnell zur Stelle. Wenn ein Mensch wirklich kurz vor dem Tod steht, dann würde ich auch nicht auf den Notarzt warten und sofort handeln. Das erinnert mich an meine Ausbildung zum Rettungsassistent zurück bei der medakademie Berlin GmbH. Dort haben wir einmal solche eine Situation simuliert. Boah, hab ich einen Ärger bekommen, weil ich nicht auf den entsprechenden Notarzt gewartet habe.
Kennt einer von euch diese Rettungsdienstschule? http://www.medakademie.de/
Zum letzten Kommetar:
In Krankenhäusern ist das notwendige Personal für die Abreichung von Schmerzmitteln etc. vorhanden. Dort muss man doch nicht Stunden auf einen Arzt warten. Im Krankenhaus habe ich zum Glück immer nur gute Erfahrungen sammeln dürfen.
Wed Jan 25 18:39:47 CET 2012 |
PS-Schnecke50986
Wie hast du ihn gefunden, wenn ich fragen darf ? Also in welchem Zusammenhang (was hast du gegoogelt, etc.) ?
Spannend, dass das so viele Leute bestätigen können.
Welchen Post meinst du ? Natürlich ist die Versorgung im Krankenhaus immer gewährt. Das wäre ja noch schöner 😁.
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