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Sun Jul 04 00:35:21 CEST 2010    |    124er-Power    |    Kommentare (27)    |   Stichworte: LKW, Schweitzer, Skoda, Totalschaden, Unfall, Wasserflasche

Mit 130 in den LKW

 

Mit 130 kmh hinten auf einen LKW auffahren, das ergibt kein schönes Ende.

 

Laut Polizeiangaben hat der Schweitzer Skodafahrer nach einer heruntergefallenen Wasserflasche gegriffen / sich gebückt.

 

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Das nenn ich mal grob fahrlässig :o.

 

Hätt er halt gewartet bis der nächste Rastplatz kommt, oder zumindest eine Ausfahrt.

 

^^

Ich gehe davon aus, dass es so war, wie die Polizei beschrieben hat.

 

Das Auto sieht echt schlimm aus, man kann von Glück reden, da überhaupt noch lebend raus zu kommen.

 

 

 

Was meint ihr?

 

Grob fahrlässig?

Blöd gelaufen?

anderer Meinung?

 


Sun Jul 04 00:42:22 CEST 2010    |    schipplock

er haette ja auch 90 fahren koennen, Abstand halten und dann kurz nach der Flasche angeln, wenn es denn wirklich so dringend war.

Mit 130 allerdings...das ist dann "dumm".

 

Fahrlaessig? leider stand da nicht, _wo_ die Flasche lag. Wenn sie in seinem Fussraum gefallen ist, kann ich das sogar nachvollziehen, da die Flasche unter die Pedale rollen koennte oder dich zumindest behindern kann.

 

Vom Beifahrersitz sind mir auch schon oefter mal Flaschen in den Fussraum gefallen, aber in der Regel konnte ich sie beim Bremsen an der naechsten Ampel wieder "angeln", da sie dann wieder nach vorne rollten. Aber mein Auto ist so klein, dass ich nach der Flasche angeln und nach vorne gucken kann...aber auf der Autobahn wuerde mir das nicht einfallen :). Nicht bei diesen Geschwindigkeiten und bei diesen haeufigen "Spontan-Staus ohne erkenntlichen Grund".

Sun Jul 04 00:45:08 CEST 2010    |    Drahkke

In solchen Situationen läßt man das Fahrzeug auf dem Standstreifen ausrollen, bevor man sich bückt. Alles andere ist grob fahrlässig.

Sun Jul 04 00:48:49 CEST 2010    |    schipplock

ich muss noch mal lernen, was grob fahrlaessig bedeutet, aber ausrollen lassen am Standstreifen waere hier wirklich die beste Loesung gewesen. Da kann ich nur zustimmend nicken @drahkke.

Sun Jul 04 00:52:18 CEST 2010    |    124er-Power

Oder so :)

Sun Jul 04 01:47:24 CEST 2010    |    Schwarter

Man hätte sich hinter einem LKW einordnen können, davon gibbet genug und dann hätte man ab und zu runter blinzeln können und herraus zu finden wo die flasche ist und dann hätte man zu schnappen können :rolleyes:

 

 

oder ab anhalten wenn möglich! :D

Sun Jul 04 02:00:10 CEST 2010    |    uuhjeeeh

Impulshandlung, flasche flutscht aus Hand, scheiße, greif hinterher "BAUTZ!".......................Feuerwehr

Sun Jul 04 02:32:22 CEST 2010    |    _RGTech

Und was zeigen uns die Bilder?

Dass der serienmäßige Unterfahrschutz bei den LKWs für'n Arsch ist. Billig und willig, aber nicht hilfreich.

Sun Jul 04 06:15:08 CEST 2010    |    V70_D5

Trottel. Ein Glück dass er nur in den LKW gerauscht ist und niemanden anderen verletzt hat.

Sun Jul 04 08:26:54 CEST 2010    |    Drahkke

Durch eine solche Aktion ist mir (innerorts) mal so ein Trottel frontal in den eigenen Wagen gefahren. Zum Glück war ich da in einem Fahrzeug mit Airbags unterwegs, welches auch noch das 1,5-fache der Masse des anderen Fahrzeuges hatte. Andernfalls wäre ich da trotz Totalschadens nicht unverletzt aus dem Wagen gestiegen...

Sun Jul 04 08:55:54 CEST 2010    |    carcraxx

@ schipplock: Fahrlässigkeit ist in § 276 II BGB legaldefiniert - fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Verkehr bezieht sich hierbei nicht nur auf den Straßenverkehr, sondern jedweden Umgang. Grob fahrlässig ist dann die einfache Steigerung.

 

=====

 

Ich würde hier grob fahrlässig auf jeden Fall bejahen - jedem, dem schon einmal etwas (es muss ja noch nichteinmal eine Flasche sein) aus der Hand gefallen ist, muss klar sein, dass es sehr gefährlich ist einfach danach zu "fischen". Mir ist auch schon beim Bremsen eine Flasche vom Beifahrersitz in den Fußraum der Beifahrerseite gefallen und ich muss sagen, dass ich trotz stehendem Fahrzeug Probleme hatte auf der Bremse stehen zu bleiben (Automatikgetriebe) und OHNE mich abzuschnallen an die Flasche zu kommen (MB C-Klasse) - dies war an einer Ampel. Letztenendes habe ich es gelassen und einfach etwas später angehalten.

 

Falls dem wirklich so sein sollte, dass der Fahrer des Skoda die Kontrolle über die Flasche verlor und sie in SEINEM Fußraum landete wäre trotzdem eine andere Handlungsweise sinnvoller gewesen - da kann man nur von wenig Erfahrung ausgehen. Blindes Gefummel beim Fahren ist "saugefährlich" und lenkt extrem ab - da verzieht man sogar gerne mal das Steuer obwohl man auf die Straße schaut.

 

Also Kinder, nur handliche, einfach zu haltende Flaschen nutzen und notfalls die Flasche einfach liegen lassen sowie blindes Suchen im Fußraum vermeiden - ansonsten gehts so oder schlimmer aus als beim Skoda-Fahrer!

Sun Jul 04 09:18:01 CEST 2010    |    sennini

Auf alle Fälle hatte er Glück das er nicht geköpft bzw zweigeteilt wurde

Sun Jul 04 11:23:07 CEST 2010    |    Faltenbalg8237

Habe mich auch schon mit 150KM/H wühlend im Handschuhfach erwischt.

 

Habe mir danach auch gedacht , man bist du Blöd . Aber wenn du im Monat 5-6TKm Fährst muß man sich hin und wieder doch dran erinnern das man doch recht zügig Unterwegs ist und sich auf die Strasse Konzentrieren muß.

 

Zu dem Unfall hier kann ich nur sagen , er hatte Glück im Unglück . Andere kommen da mit nem Schrecken von , wiederum andere brauchen Anschließend ein Neues Auto.

 

Ganz andere brauchen nix mehr.:rolleyes:

Sun Jul 04 12:22:06 CEST 2010    |    Batterietester17378

Fahrlässig ist bereits das Trinken im Auto.

Becherhalter vorne gehören verboten.

Zum Essen und Trinken hält man an.

 

Sascha

Sun Jul 04 12:50:52 CEST 2010    |    scion

Zitat:

Und was zeigen uns die Bilder?

 

Dass der serienmäßige Unterfahrschutz bei den LKWs für'n Arsch ist. Billig und willig, aber nicht hilfreich.

Eigentlich war da der LKW dran schuld, wäre der da nicht sinnloserweise langgefahren, wäre auch nix passiert ! :rolleyes:

Sun Jul 04 13:01:57 CEST 2010    |    fluchti24

@SABO du fährst wohl nur Kurzstrecken?

 

@TE Wenn du aus der Gegend kommst dann kannst du dich bestimmt an die Nach vom 29.06 zum 30.06 erinnern.

 

29.06.10 A92 richtung München zwischen Abfahrt Erding und Eching.

 

Die kleine Karambolage vorm Stau und die Große dahinter.

 

War ein glück in der Gegenrichtung unterwegs.

Sun Jul 04 13:20:32 CEST 2010    |    1.0815

Zitat:

original geschrieben von SaBoMotor

 

Fahrlässig ist bereits das Trinken im Auto.

 

Becherhalter vorne gehören verboten.

 

Zum Essen und Trinken hält man an.

wieso, bist du nicht in der lage, beim fahren zu trinken oder essen, dabei nach vorn zu schaun und das lenkrad gerade zu halten?:confused:

 

nein? dann solltest du in der tat anhalten, ich machs wie immer beim fahren...:D

Sun Jul 04 13:25:51 CEST 2010    |    Batterietester47949

Zitat:

 

Zitat:

Und was zeigen uns die Bilder?

 

Dass der serienmäßige Unterfahrschutz bei den LKWs für'n Arsch ist. Billig und willig, aber nicht hilfreich.

Zitat:

scion

Eigentlich war da der LKW dran schuld, wäre der da nicht sinnloserweise langgefahren, wäre auch nix passiert ! :rolleyes:

Wohl etwas falsch interpretiert...:rolleyes:

Ich lese da nicht von wegen der LKW sei schuld.

 

Dass der Unterfahrschutz bei LKW-Anhängern schlecht ist, ist nichts neues. Da rutscht das auffahrenden Fahrzeug meist doch unter den LKW und es kann kaum Energie abgebaut werden. Mehr sollte uns der Satz wohl nicht sagen ;)

Da gehört, unabhängig von dem oben geschilderten Unfall, nunmal dringend nachgebessert. Die Schuldfrage ist doch dabei egal, es geht um die Gesundheit/das Leben von Menschen!

Sun Jul 04 13:28:07 CEST 2010    |    nix4free

Meines Erachtens ist das eindeutig grobfahrlässig, denn "der Führer muss das Fahrzeug STÄNDIG so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommt. [...] Der Führer hat dafür zu sorgen, dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert wird." (Schweiz. Strassenverkehrsgesetz, Art. 31)

und:

"Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung seines Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit weder durch Radio noch [...] beeinträchtigt wird. [...] Die Führer von Motorfahrzeugen [...] dürfen die Lenkvorrichtung [...] nicht loslassen." (Verkehrsregelnverordnung, Art. 3)

 

Soweit das (schweizer) Gesetz - in Deutschland dürfte es nicht anders sein. Wenn also bereits das Hantieren am Radio in Verbindung mit einem Unfall den Ausweisentzug zur Folge hat, ist das Suchen einer Wasserflasche am Boden, wobei man garantiert nicht mehr auf die Strasse gucken kann, nicht mehr einfach nur 'dumm gelaufen'. Allein schon die Tatsache, dass die Flasche nicht genügend gesichert war, so dass sie herunterfallen konnte, ist schon strafbar.

 

Jetzt denkt sicher so mancher: 'ich lass es mir doch nicht nehmen, zwischendurch mal nen Schluck zu trinken'. Aber streng genommen müsste man sogar dafür anhalten wie fürs Telephonieren ohne Freisprechvorrichtung ja auch!

 

Ich gehöre bestimmt nicht zu den 'Moralpredigern' oder den 'schleichenden Mäuschen', die ab 100 km/h zitternd auf den Tacho gucken, aber Vorsicht ist mir oberstes Gebot; bevor ich das Lenkrad (mit einer Hand) loslasse, versichere ich mich, dass vor, neben und hinter mir jede Gefahr ausgeschlossen und die Geschwindigkeit angepasst ist. Der Aufwand dafür ist ja so gering: Blick in Spiegel und geradeaus - eine Sache von einigen Zehntelssekunden...

Sun Jul 04 13:32:48 CEST 2010    |    Yoy

Zitat:

Wohl etwas falsch interpretiert...:rolleyes:

 

Ich lese da nicht von wegen der LKW sei schuld.

em ich glaub du verstehst den sarkasmus in der aussage nicht. :)

natürlich ist der schweizer (ja schweiz schreibt man ohne tz) schuld. kommt auch aus dem kanton uri wenn ich das richtig erkenne. da is eh nie viel verkehr. war er wohl überrascht das doch auf einmal am hellichten tag jemand auto fährt. ich weiss das klingt sehr böse. hoffe dem fahrer gehts aber schon wieder besser und das auto ist ersetzbar. hoffe er lernt jetzt daraus und bückt sich nicht wieder nach einem heruntergefallenen gegenstand.

Sun Jul 04 14:06:29 CEST 2010    |    mousejunkie

Zitat:

Fahrlässig ist bereits das Trinken im Auto.

Becherhalter vorne gehören verboten.

Zum Essen und Trinken hält man an.

 

Sascha

seh ich ganz genauso. was ich schon von flaschenkindern am steuer gesehen habe... das ging über an der ampel an der bierflasche nippen bis hin zu einen großen schluck nehmen, während man in der verkehrsstärksten zeit auf eine volle autobahn auffährt bis hin zu drängeln bei 170 mit wasserflasche am mund und einem auge an meinem heck. (gut, war ja auch nur knapp 2m entfernt, da braucht man nur ein auge :rolleyes:).

 

auch wenn ich mal ne langstrecke fahre, halte ich an um was zu essen, zu trinken oder sonstwas zu machen. wer das nicht mehr schafft sollte meiner meinung nach genauso bestraft werden, wie jemand, der im auto telefoniert... zumindest, wenn der verkehr sehr dicht ist.

Sun Jul 04 14:13:39 CEST 2010    |    Drahkke

Was machen diese "Trinker" eigentlich, wenn sie mit der Flasche am Mund mal eine Notbremsung hinlegen müssen...? :D

Sun Jul 04 14:17:00 CEST 2010    |    schipplock

klar, dass sich hier die Moralapostel wieder wie gerufen fuehlen :). Der Schweizer hat falsch gehandelt und niemanden dabei verletzt mit Ausnahme sich selbst. Ich denke, dass das und die Geldstrafe genug Strafe fuer ihn sind.

 

Alles andere wie Trinken verbieten ist doch absoluter Bla. Verkloppt eure Frauen oder zeigt eure Nachbarn an und dann geht es einigen vllt. wieder "besser" :P.

 

@drahkke, wenn die Bremsen, die Reifen und das Fahrwerk in Ordnung sind, dann kann man auch mit einer Hand am Lenkrad eine Vollbremsung machen, ohne dabei Meter zu verlieren. Ausser man sitzt falsch, aber das ist dann eh schlecht.

Sun Jul 04 14:33:53 CEST 2010    |    mousejunkie

Zitat:

 @drahkke, wenn die Bremsen, die Reifen und das Fahrwerk in Ordnung sind, dann kann man auch mit einer Hand am Lenkrad eine Vollbremsung machen, ohne dabei Meter zu verlieren. Ausser man sitzt falsch, aber das ist dann eh schlecht.

über sowas lach ich nur. das ist ja wohl noch mehr bla als alles andere hier... :D

ich hoffe du glaubst das nicht noch selber und hoffe, dass ich dir nie begegne, wenn du gerade an ne flasche saugst...

 

übrigens hat das nichts mit moralapostel zu tun sondern mit gesunden verstand und wenn der schweizer den mal eingeschaltet hätte, wäre das auch nicht passiert...

Sun Jul 04 14:47:11 CEST 2010    |    schipplock

ja bei deiner Karre kann ich das verstehen mit ner Kette am Lenkrad justiert zu sein, um bei einer Vollbremsung noch die Gerade zu treffen :). Ne, mal im Ernst: hast du auch eine Begruendung oder bleibt das einfach so leer im Raum stehen a la: das ist schlecht, aber wieso...sage ich nicht...aetsch" :)?

 

Im Notfall kann man die Flasche auch einfach fallen lassen, wenn man wirklich beide Haende braucht, um ein Auto zu lenken.

Sun Jul 04 15:38:14 CEST 2010    |    Drahkke

@schipplock

Bei einer Vollbremsung kann ich das ja noch nachvollziehen, ich sprach jedoch von einer Notbremsung. Da kannst du mit einer Hand am Lenkrad überhaupt nicht genügend Abstützung auf das Lenkrad bringen, um maximalen Pedaldruck zu erzielen.

Sun Jul 04 19:29:30 CEST 2010    |    schipplock

stimmt.

Tue Aug 03 13:30:31 CEST 2010    |    Pingback

Deine Antwort auf "Totalschaden wegen heruntergefallener Wasserflasche"