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Fri Sep 18 17:29:45 CEST 2009    |    124er-Power    |    Kommentare (22)    |   Stichworte: Polizei, Strafe

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^^Das war wohl ein teurer Spaß. Aber das einem Polizisten blind vertraut wird finde ich erschreckend.
Polizisten sind doch auch nur Menschen und nicht jeder ist immer ehrlich!

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Fri Sep 18 17:43:23 CEST 2009    |    olli27721

Nunja,

das können wir von hieraus nicht nachvollziehen.

Aber für mich wichtig ist:

Das der Polizist sich ausweist (auch wenn er eine Uniform anhat)

und das er mich aufklärt aus welchem Grund (Paragraf) er mich angehalten hat.

Denn dazu ist er verpflichtet.

Beweisen kann man meist leider nix, es sei denn vielleicht, man schaltet das Handy in der Tasche auf Aufnahme - wenn man denn dran denkt.

Aber man muss sich mit Worten und Interpretationen zurückhalten und lieber die Sheriffs reden lassen. Viele Leute versuchen, ihr Verhalten zu rechtfertigen, und das kann schnell in die Hose gehen.

Fri Sep 18 18:23:50 CEST 2009    |    fiedelheike

Da werden unschuldige Passanten beim Hilfeversuch von Jugendlichen erschlagen,da massakrieren Verrückte halbe Schulklassen,es werden am Stück Kinder vergewaltigt und vanatische Moslems sind auf Wellnesreise in unserem Land. Aber der deutsche Rechtsstaat hat nichts besseres zu tun, als seine eigene Lobby zu schützen und jedem Dorfpolizisten der angeningelt kommt hilfreich zu Seite zu stehen. Ja klar, es gibt ja nichts wichtiges zu tun und wo sonst läßt sich so schnell Kohle machen. Das deutsche Rechtssystem ist das aller letzte.

Fri Sep 18 19:00:09 CEST 2009    |    Spiralschlauch31838

wenn ich polizist wär würde mir das eig auch am arsch vorbeigehn wie mich einer betitelt....der klügere gibt nach....man merkt wer da wo der klügere ist.... 😉

Fri Sep 18 20:18:02 CEST 2009    |    Faltenbalg13692

Komm, die machen nur ihren Job und das in unserem Land extrem ordentlich, will sagen keine Chance auf Bestechung, keine Nebengeschäfte, nur lupenreine Freunde und Helfer.

Jeder erwartet das von einem deutschen Polizisten - der Aufschrei wär groß, wenn ein Polizist zurück pöbeln würde - also muss man den Polizisten auch das Recht auf absoluten Respekt zugestehen. Auf absoluten Respekt!

Wer also gedankenlos Beleidigungen loslässt, muss halt zahlen, und damit ist man imho gut bedient.
Joker

Fri Sep 18 20:27:42 CEST 2009    |    Druckluftschrauber134123

Zitat:

wenn ich polizist wär würde mir das eig auch am arsch vorbeigehn wie mich einer betitelt....der klügere gibt nach....man merkt wer da wo der klügere ist.... 😉

und genau aus diesem grund werden wir von dumme regiert...😉

Fri Sep 18 21:20:32 CEST 2009    |    Memphis.R

Was ich immer noch erstaunlich finde ist, dass es günstiger ist zu einem Polizisten z.B. "Sie Spinner" zu sagen als "Du Spinner". Eigentlich logisch, jedoch kostet das meiste Bußgeld das "Du" und nicht der "Spinner". Also die Art einen Beamten anzusprechen ist teurer als die Beleidigung. Also immer schön siezen wenn man mal wieder ausfallend wird ;-)

Fri Sep 18 21:21:35 CEST 2009    |    Ålg

Zitat:

...
Aber für mich wichtig ist:
Das der Polizist sich ausweist (auch wenn er eine Uniform anhat)
...

Ein uniformierter Polizist muss sich nicht ausweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474)

Zitat:

und das er mich aufklärt aus welchem Grund (Paragraf) er mich angehalten hat.

Im Zweifelsfall immer auf Grund des

§36(5)STVO

.

Zitat:

...
Beweisen kann man meist leider nix, es sei denn vielleicht, man schaltet das Handy in der Tasche auf Aufnahme - wenn man denn dran denkt...

Nach

§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB

gibt es dafür bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Zitat:

...
Aber man muss sich mit Worten und Interpretationen zurückhalten und lieber die Sheriffs reden lassen. Viele Leute versuchen, ihr Verhalten zu rechtfertigen, und das kann schnell in die Hose gehen.
...

Stimmt. Dabei gilt: Man bekommt den Tatvorwurf immer schriftlich ausgehändigt/zugestellt und kann anschließend Stellung dazu nehmen, bzw. Rechtsmittel einlegen. Abgesehen davon: Wenn man mit dem Verhalten der Polizeibeamten nicht einverstanden ist, kann man sich mit einer formlosen, nicht fristgebundenen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten der Beamten beschweren.

Fri Sep 18 22:05:22 CEST 2009    |    flo0o

Ich find es etwas lächerlich. Wenn ich kontrolliert werde, sag ich gar nichts 😁. Fertig. Dann kann mir auch nichts passieren.
Aber wir wissen auch echt nicht, was da wirklich vorgefallen ist. Es gibt auch wirklich freche Bürger. Man muss nur mal den Fernseher anschalten und sich so eine halbe Doku angucken. Die Beleidigung, war vll der einzige Grund dem Typ eines auszuwischen....

Fri Sep 18 22:20:35 CEST 2009    |    daran0815

Zitat:

Nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB gibt es dafür bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Hmm. Ich kenne mich da zwar nicht sonderlich aus, aber ich hätte unter "... wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt" das heimliche Mitschneiden (hier gegeben) von privaten Gesprächen (hier nicht gegeben) von dritten (hier nicht gegeben) verstanden. Das ich Gespräche, die ich selber führe, auch nicht ohne Wissen meines Gegenüber mitschneiden darf, habe ich zwar gehört, kann mir aber echt nicht vorstellen, dass es dafür 3 Jahre geben soll.

Fri Sep 18 23:31:21 CEST 2009    |    Faltenbalg30656

@ Alg:

Zitat:

Ein uniformierter Polizist muss sich nicht ausweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474)

Da wäre ich mir nicht so sicher:

Erstens Ist ein Urteil kein Gesetz, zweitens kommt es darauf an, wo man sich befindet:

Zitat:

Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse
der Bayerischen Staatlichen Polizei
(Polizeiaufgabengesetz - PAG)

Art. 6
Ausweispflicht des Polizeibeamten

1 Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Ich hoffe mal, dass dieser § noch aktuell ist...

Sat Sep 19 10:32:31 CEST 2009    |    Drahkke

Es ist immer wieder erstaunlich, daß in solchen Kontrollsituationen manche Zeitgenossen nicht einmal die Grundlagen von Höflichkeit und Anstand kennen....

Sat Sep 19 11:52:47 CEST 2009    |    Faltenbalg30656

@ Drahkke

sollte die Betreffende Person wirklich nur von der Situation gesprochen haben, kann ich ihn unter Umständen, die wir eben nicht kennen, verstehen.

Ich wurde mal im Winter bei ca 0 C 20 Minuten lang vor dem Auto kontrolliert (ich hatte nur ein T Shirt an) und musste diverse Übungen machen....und das ohne auch nur einen Verdachtsmoment....so etwas ist in meinen Augen Menschen verachtend....Im Übrigen wurde auch nichts gefunden (abgelaufener TÜV, Akl, Drogen etc...) Es hat die Beamten auch nicht gestört, dass meine Freundin zu einer wichtigen Prüfung musste...

Sat Sep 19 16:41:14 CEST 2009    |    Faltenbalg13692

Wenn du Winters ohne Jacke losfährst, bist du wirklich selber schuld. Wenn die Beamten gegen irgendeine Vorschrift verstoßen haben, kannst du Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

Wenn du dich nur über ihr wenig freundliches Verhalten geärgert hast, kannst du durchaus folgenlos sagen: "Ich finde Ihr Verhalten nicht in Ordnung. Sie sollten Ihre Rolle in der Gesellschaft mal überdenken." Auch fluchen ist erlaubt. Wir leben in einem freien Land 😁 Nur halt keine Beleidigungen.

Zur Prüfung plant man IMMER einen großen Puffer ein, gerade für solche Vorfälle.
Joker

Sat Sep 19 19:30:09 CEST 2009    |    Ålg

Zitat:

...kann mir aber echt nicht vorstellen, dass es dafür 3 Jahre geben soll.

Ich gehe persönlich auch nicht davon aus, zumal hier von

bis zu

drei Jahren die Rede ist. Allerdings denke ich, dass hier das Beweisverwertungsverbot greifen sollte.

Zitat:

...Erstens Ist ein Urteil kein Gesetz, zweitens kommt es darauf an, wo man sich befindet:...

In der Tat, ein Urteil ist kein Gesetz. Dennoch haben die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, faktisch eine erhebliche Bindungswirkung, weil sich die Rechtsanwendung der Gerichte im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens an der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte orientiert.

(Manche Länderpolizeien weisen noch mal explizit auf das o.a. Urteil hin:

Polizei Sachsen

z.B.).

Sat Sep 19 23:46:33 CEST 2009    |    Faltenbalg30656

@252003

Ich hatte meine Jacke im Kofferrraum, mir wurde aber nicht "gestattet" diese anzuziehen...was soll ich deiner Meinung nach also machen?

Beleidigt habe ich auch niemanden, ich wollte nur drauf hinweisen, dass es ab und an auch Gründe gibt, bei denen man einen Fluch zumindest verstehen kann....

Ich wurde bei einer anderen Verkehrskontrolle auch schon dazu gedrängt, einen Drogentest vor Ort zu machen, obgleich ich diesen aus Privatsphäre Gründen ablehnte (direkt an der Hauptstraße hinter dem Polizei Bus). Die von den Polizisten als möglichen Folgen einer Verweigerung waren mir dann doch zu blöd (nicht die Androhung, dass ich mit aufs Revier muss, was ich akzeptiert hätte, sondern die Androhung einer Anzeige Zwecks Widerstand und und und....und so etwas finde ich schlicht und einfach nicht ok....

Sun Sep 20 09:17:11 CEST 2009    |    Drahkke

Wurde dir zumindest gestattet, dein Handy zu benutzen und Kontakt zu deinem Anwalt aufzunehmen?

Sun Sep 20 10:40:24 CEST 2009    |    Faltenbalg30656

Zitat:

Wurde dir zumindest gestattet, dein Handy zu benutzen und Kontakt zu deinem Anwalt aufzunehmen?

Danach hatte ich nicht gefragt...mit Anfang 20 hat man in der Regel auch noch keinen Stammanwalt....

Sun Sep 20 15:34:07 CEST 2009    |    Faltenbalg13692

Ein Anwalt kann BEI der 20-minütigen Kontrollaktion gar nichts ausrichten, da haben die Beamten nämlich so gut wie alle Weisungsrechte, wenn sie z.B. wollen dass du auch noch die Hände aus der Tasche nehmen sollst, musst du auch das machen.

NACH der Kontrolle kannst du aber gegen sie vorgehen, falls dir z.B. im Winter wirklich nicht gestattet wurde, eine Jacke anzuziehen, oder falls dein Auto auseinander genommen und vielleicht beschädigt wurde, ohne dass ein starker Anfangsverdacht vorlag.
Joker

Sun Sep 20 16:25:43 CEST 2009    |    taue2512

Polizisten sind auch nur Menschen, ein Beispiel: Ein Firmen-Boss fährt nach einer Vernissage mit ca. 15 Bierchen intus in seinem niegelnagelneuen 6'er-BMW nach Hause. Auf dem Heimweg fährt er mit ca. 70 durch eine geschlossene Ortschaft und wird angehalten. Nach einer Belehrung das dies eine geschlossene Ortschaft sei und dem Eingeständnis das man wohl einige Bierchen intus hat, es aber nicht mehr weit (ca. 1km) nach Hause hat, wünschen die Beamten dem Fahrer noch einen schönen Abend.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten dieselben Beamten einen Zivildienstleistenden in seinem schäbigen Golf mit 10 Bierchen gleich in Handschellen hopps genommen und an Ort und Stelle auf Drogen untersucht oder sonstwie schikaniert. Und der FS wäre wohl auch für mindestens 10 Monate Geschichte...

Das zeigt das in D noch lange nicht mit einem und demselben Maß gemessen wird und das die Werder-Fans auch nur Menschen sind, Menschen machen immer Fehler. 

Mon Nov 02 18:56:42 CET 2009    |    Batterietester30527

@ 252003 , dir ist wohl nicht klar, daß, um in den Polizei-/ Staatsdienst aufgenommen zu werden, ganz bestimmte persönliche Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Einige davon sind: absolute Loyalität und dem Dienst entsprechendes Verhalten. Nur um mal in deine "nicht mögliche Zurückpöbelei" durch Polizisten zu entkräften.
Das hat wohl auch keiner von der Truppe nötig, denn dann wäre er dort am falschen Platz.
Und Respekt verschaftt man sich nicht durch seine Uniform oder Dienstzugehörigkeit, sondern durch sein Verhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit und beim täglichen Dienst.
Nur leider wird wohl in dem Fall der noch recht junge Polizist seinem Ego nachgegangen sein, und den Vorfall etwas auf die Spitze getrieben haben.
Und daß in Bayern vieles eh etwas anders läuft, als im Rest Deutschlands, ist wohl allgemein bekannt.
Mit dem Hinweis auf die Versetzung nach Berlin / Wedding oder Neuköln, kam schon der richtige Hinweis.

Mon Nov 02 23:20:57 CET 2009    |    Faltenbalg13692

Welche meiner Aussagen meinst du?

"Absolutes" Verhalten kannst du komplett vergessen - denn wie Taue schon sagte, sind Polizisten auch nur Menschen, die ab und zu mit zweierlei Maß messen, und keine Maschinen!
Joker

Sun Nov 22 11:45:23 CET 2009    |    Batterietester30527

@ 252003 , das besteitet ja keiner , nur wird man damit nirgends vor Gericht argumentieren können. Und zu taues Fall , da wird wohl etwas mehr im Spiel gewesen sein, als nur die 1 km bis nach Hause.
Dass Firmenbosse gewisse Einflußmöglichkeiten und Beziehungen hegen und pflegen, sollte sich schon rumgesprochen haben. Mehr braucht man dazu nicht zu sagen.
Denn Polizisten sind auch nur Menschen, und suche nicht immer den Weg mit dem Kopf durch die Wand.
Und ob die nur ab und zu mit verschiedenen Maßstäben handeln, ...?

Deine Antwort auf "Polizist beleidigt: "Sie Spinner" kostet 1600 Euro"