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Sun Apr 17 20:23:23 CEST 2011    |    124er-Power    |    Kommentare (25)    |   Stichworte: Anwalt, Bundesgerichtshof, Gericht, Kurios, Tankstelle

Zitat:

Kiefersfelden - Ein Tankirrtum über 10,01 Euro beschäftigt den Bundesgerichtshof. Ein Autofahrer aus Ebersberg hatte bei Kiefersfelden getankt – aber nur für Schokoriegel und Vignetten bezahlt. Der Anfang eines kniffligen Rechtsstreits

Quelle und ganzer Artikel:

http://www.merkur-online.de/.../...rechtsstreit-1001-euro-1207284.html

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Ich versteh den Tankstellenbetreiber nicht, der "Sünder" hat doch längst die 10,01 € bezahlt, warum macht ers immer schlimmer? Die Kosten werden immer höher und am Ende bleibt der Tankstellenbesitzer selbst drauf sitzen. Den Anwalt wirds freuen, der lacht sich eins ins Fäustchen und freut sich über die Gage 😮.

Wie ist eure Meinung zu diesem Thema?

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Sun Apr 17 21:19:38 CEST 2011    |    bigLBA

Ich halte es hiermit:

Zitat:

Das klingt für mich nach regelmäßiger Abzocke seitens der Tanke, um die schlechten Verkaufszahlen im Grenzgebiet zu Österreich aufzubessern.
Bei geschultem Tankpersonal kann es definitiv nicht vorkommen, dass 30 Kunden im Monat nicht zahlen. Diesen Kunden generell Absicht zu unterstellen, ist lächerlich. Wer bitte fährt mit gut leserlichem Kennzeichen in einer Tanke, lässt sich filmen und prellt dann die Rechnung? Das wäre so, als wenn ein Ladendieb vor der Tat erstmal seinen Personalausweis in die Kamera hält.
Die Staatsanschaft sollte untersuchen, ob im vorliegenden Fall nicht möglicherweise gelegentlich absichtlich das Benzin nicht berechnet wird um anschließend richtig kassieren zu können..

Sun Apr 17 21:29:45 CEST 2011    |    Federspanner4077

Der Blogartikel ist "nur bild" (sorry 😉 ) aber der verlinkte Zeitungsartikel hat einen spannenden Nebensatz der das Ganze dann doch wieder recht interessant macht. Ich zitiere mal:

Zitat:

... Die Richter hoben das Rosenheimer Urteil auf und so landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Die Richter in Karlsruhe wollen am 4. Mai entscheiden, ob ein Kunde den Kassierer von sich aus informieren muss, dass er getankt hat, oder ob der Kassierer nachfragen muss.

Da diese Entscheidung dann endgültig sein dürfte wird hier ne Grundsatzfrage für den Verbraucher geklärt.

Angenommen sie entscheiden dass der Kunde

nicht von sich aus

auf die Betankung hinweisen muss - dann wäre jedes mal ein pfennigartikel zu kaufen - und wenn nicht nachgefragt wird muss man eben auch nicht fürs Tanken zahlen. Schlimmstenfalls muss mans hinterher eben doch - aber auf den Folgekosten (Detektei, Anwalt etc...) dürfte man dann nicht sitzen bleiben - schliesslich hätte der Kassierer nachfragen müssen.

Wenn der BGH hingegen entscheidet dass der Kunde von sich aus angeben muss dass er tankte, dann bedeutet dass auch dass wir künftig peinlichst genau die Quittung kontrollieren sollten ob auch richtig abgerechnet wurde - sonst kanns eben teuer werden. Da die Kameras auch nur Bild - keinen Ton aufnehmen dürften dürfte auch die Beweislage für den Kunden schwierig sein, hat er nun drauf hingewiesen oder nicht.

Spannend, danke. 🙂

Sun Apr 17 21:38:49 CEST 2011    |    Duftbaumdeuter136045

geht es im Videoblog um Schlageilen die Provozieren und Aufsehen erregen oder um eine Sachlich fundierte Berichtserstattung? 😕

im übrigen, das war eine rhetorische Frage

Sun Apr 17 21:59:23 CEST 2011    |    Lewellyn

Der Kunde hat ein "Recht auf Irrtum". Wenn er glaubhaft versichern kann, dass er im Irrtum über die korrekte Summe war und zudem den fraglichen Betrag hinterher begleichen hat, wird der Tankstellenpächter scheitern.

Warum sollte der Irrtum über die Rechnungshöhe an Tankstellen rechtlich anders gestellt sein als im sonstigen Leben?

Sun Apr 17 22:15:33 CEST 2011    |    Duftbaumdeuter17407

Bei Tankstellen kommt halt dazu dass viele Leute gerne bescheißen.

Gab ja da auch immer so die Story von wegen Leute tanken an Säule 2 gehen rein nehmen zwei Flaschen Bier und sagen "Die zwei" und wenn sie Glück haben denkt der Kassierer es sind die zwei Bier gemeint und fragt net nach Tanken, und wenn es rauskommt sacht man hinterher das auf dem Video ja zu sehen sei wie man dem Kassierer sagt an "Die (Säule) Zwei" bezahlen zu wollen. Ich find das unsinnig weil sich der Kassierer da schon sehr blöd anstellen muss aber ich kenne auch so einen Spezi, der bescheiß bei Mäces um 1€-Euro Burger am McDrive und bei Amazon um DVDs wenn der Postbote die ohne Unterschrift in den Briefkasten steckt. Es gibt so Leute die jeden kleinen Fehler aus nutzen und wenn es nur um nicht mal einen € sondern bloß einen zusätzlich Burger mit diesem Verkaufswert geht...

Das man da als Tankstellenbetreiben paranoid wird kann ich verstehen ^^

Dennoch dämlich. Dass er es immer gleich mit dem Detektiv angeht ist sein eigenes Risiko, dass da auch mal jemand nur die Tankrechnung nachzahlt kann halt passieren. Auf die 10€ zu verzichten und den Kassierer zu mehr Sorgfalt anzuhalten wäre nunmal sinnvoller gewesen, das hätte ich ihm auch direkt sagen können. Wenn er meint den harten zu spielen und solche "Tankstellenschwerverbrecher" auf eigene Faust zu verfolgen dann hat er das auch auf eigene Faust zu bezahlen.

Sun Apr 17 22:42:13 CEST 2011    |    124er-Power

@ Breaker

Das war eine erstgemeinte Frage! 😮
Wenn es mir um Schlagzeilen gehen würde, dann hätte ich gewiss eine andere Überschrift gewählt!

Sun Apr 17 23:30:04 CEST 2011    |    Standspurpirat17548

wenn er die absicht hatte den sprit zu klauen, hätte er wenigstens volltanken können....:-) die angelegenheit ist grober schwachsinn...wir sind alle nur menschen....sowas passiert....

Mon Apr 18 00:59:03 CEST 2011    |    cng-lpg

Klare Sache: Der Mann hat bezahlen wollen und bekam eine plausible Summe genannt, die er beglichen hat (25 statt 35 € - das muß einem nicht sofort auffallen). Da - natürlich rein zufällig! - die kassierten Beträge in Supermärkten, Tankstellen & Co. im Falle von Fehlern in 2 von 3 oder sogar 3 von 4 Fällen zum Nachteil des Kunden falsch sind, kann man es einem Kunden nicht vorwerfen, wenn er nicht nachrechnet.

Zusätzlich ist es so, daß man an den meisten Tankstellen nur selten sagen muß, welche Säule man hatte - fast jede Tankstelle hat mehr als genug Kameras, normal aufmerksame Kassierer wissen meist genauer als man selber, ob und was man getankt hat.

Deshalb würde ich in diesem Falle ganz klar sagen: Selbst die nachgezahlten 10,01 € hätte sich der Mann sparen können, der Tankstellenpächter hatte darauf keinen Anspruch mehr! Warum? Nun, ganz einfach: In meinen Augen kommt der Kaufvertrag an der Kasse zustande. Der für die Waren Süssigkeit, Vignetten und ein paar Liter Diesel vereinbarte Kaufpreis betrug 25,30 € und der wurde beglichen. Daß sich der Händler dabei im Irrtum befand mag sogar zutreffen, aber der Händler hat keinen Irrtum geltend gemacht. Ergo: Lange Nase. Der Händler hat einen Fehler gemacht, nicht der Kunde.

Gruß Michael

Mon Apr 18 01:08:47 CEST 2011    |    124er-Power

Wie das Rechtlich aussieht wird ja geklärt, aber mMn sollte man schon so fair sein, den Betrag zu begleichen.

Bei dem kleinen Betrag kann man nun wirklich nicht von Vorsatz ausgehen, dann hätte der betroffene schon volltanken müssen.

Mon Apr 18 07:52:55 CEST 2011    |    Reifenfüller37377

Also ich muss gestehen, mir ist sowas auch schon passiert. Antritt zur Fahrt ins Wochenende: Wagen mit ca. 10l noch mal vollgetankt, im Shop Zigaretten für Frau und mich gekauft, Zeitung und einige Kleinigkeiten mitgenommen.
An der Kasse mittels Karte bezahlt und gegangen.
Einige Wochen später kam von der Polizei 😰 ein Anhörungsbogen wegen Spritdiebstahl. Da meine Frau alle Kartenbelege sammelt sind wir erst drauf gestossen dass der Sprit nicht mit auf dem Beleg war. Da wir diesen Beleg vorzeigen konnten, es sich um einen Minimalbetrag (in DM) handelte und auch noch per Karte bezahlt hatten, wurde vom Pächter die Anzeige zurückgezogen.
Auf meine Nachfrage sagte er mir, 1. geringer Betrag, 2. keine Barzahlung, 3. Verfolgung uninteressant 🙄 4. Schuld vom Kassierer.
Ich habe angeboten, den Betrag zu entrichten, aber er verzichtete.

Gruß
Hans

Mon Apr 18 08:51:03 CEST 2011    |    Multimeter31978

@michael
wen ich eine leistung beziehe und die "vergesse" anzugeben dann hab zuminderst ICH eine gewisse hemmschwelle und ruf dann an und begleiche meine schuld. ich bin viel unterwegs in hotels. und da kommt es immer wieder vor vorallem wens morgends früh ist, ich zahl schon am abend vorher damit ich morgends gleich früh loskomme...und dann trinkt man abends doch noch n bierchen aus der minibar oder nachts weil man durst hat ne flasche wasser. ICH rufe dann immer regelmässig in den hotels an und "gestehe" dann meine schuld weil morgends eben keiner da war oder ich es schlichtweg vergessen hab. in 99,99% der fälle bekommt man dann als antwort "ohh sie sind aber ehrlich, lassen sie das mal stecken, wegen der flasche wasser/bier...das geht aufs haus". und die 0,01% überweis ich dann eben 3€.

allein der gedanke etwas BEWUST zu unterschlagen und dem "händler" dann zu sagen "hättest eben nachgefragt! und jetzt leck mich" ist meiner meinung nach mehr als nur assi!

die andere seite is eben wie in dem bericht der tankstellenfuzzi reagiert hat. es lässt sich ja nachweisen was fehlt. hier eine externen für unsummen einsetzen ist meiner meinung nach komplett falsch.

Mon Apr 18 09:04:46 CEST 2011    |    Fimpen

Tankstellen sind heutzutage ja keine reinen Tankstellen mehr, sonder eher Supermärkte mit Restauration und eingegliedertem Spritverkauf.

An einer großen Shell-Tanke in Hamburg mit über 10 Säulen wird man nur von einer Geringverdienerin bedient, die eventuell auch noch Brötchen schmieren muss!

Da entstehen schon mal längere Warteschlangen. Da ist es mir leider auch schon mal passiert, dass ich beim bezahlen der täglichen Zeitung und Kippen vergessen habe auch den Sprit zu bezahlen.

4 Wochen später kam dann die Anzeige wegen Tankbetrug. Hier war es sicherlich von Vorteil, dass ich „Stammkunde“ war und ich so nur die Rechnung bezahlen musste und weiter keine Kosten hatte.

Das Verfahren wurde nach meiner schriftlichen Schilderung eingestellt.

„Nett“ war übrigens, dass ich von meiner Rechtsschutzversicherung keinerlei Unterstützung bekam!

Mon Apr 18 09:47:35 CEST 2011    |    mongobongo

Zitat:

„Nett“ war übrigens, dass ich von meiner Rechtsschutzversicherung keinerlei Unterstützung bekam!

Das mag daran liegen, dass Betrug ein Vorsatzdelikt ist. Die Rechtschutz zahlt doch m.M.n. nur bei Fahrlässigkeit, oder?

Mon Apr 18 09:56:00 CEST 2011    |    Fimpen

Ja, so wird es sein.

Es war aber nur der Vorwurf, es wäre Vorsatz!

Tatsächlich war es jawohl eher Fahrlässigkeit, oder?

Jedenfalls hätte ich hier Hilfe gebrauchen können.

Mon Apr 18 11:30:03 CEST 2011    |    Multimeter31978

neee irgendwas mit rs zahlt nur bei NICHT strafsachen.

Mon Apr 18 12:19:16 CEST 2011    |    Hannes1971

Nach der Logik einiger hier wäre es dann auch kein Diebstahl, wenn ich mir im Supermarkt Kleinigkeiten in die Hosentaschen stecke und nur den Inhalt des Einkaufswagens bezahle. Die Kassiererin hätte mich ja fragen müssen, ob ich noch Waren in den Hosentaschen habe...

Mon Apr 18 12:21:45 CEST 2011    |    Druckluftschrauber4356

Den Anwalt freuts bestimmt nicht... bei nem Streitwert von 10,01 Euro bleibt seine Gage beim Minimum... Da muss er richtig arbeiten und viele Briefe Schreiben um was zu bekommen.

Mon Apr 18 12:23:26 CEST 2011    |    MSchoeps

Der springende Punkt ist doch hier nicht der Tankvorgang, sondern die Folgekosten für den Detektiv. Der Fahrer hat doch angeboten, 30 Euro zu zahlen, also mehr als er getankt hat. Es geht darum, ob die Detektivkosten im Verhältnis zum Schaden stehen und das ist eine durchaus spannende Frage.

Wahrscheinlich wird man grundsätzlich festhalten, dass der Fahrer hätte sagen müssen, dass er auch getankt hat und deswegen auch die Ermittlung bezahlen muss, diese aber als zu hoch kritisieren und dann den Gesetzgeber auffordern, eine entsprechende Deckelung einzuführen. 🙂

Mon Apr 18 14:01:19 CEST 2011    |    Andy_bln

Das mit dem Detektiv ist eine riesen große Sauerei! Wieso schaltet der Tankstellenpächter einen Detektiv ein? Reicht da nicht eine Anzeige bei der Polizei? Die ermittelt den Fahrzeughalter in einer Minute und zwei Minuten Später ist der Brief schon ausgedruckt und in der Poststelle des Reviers bereit zum versenden. Der Sprit muss eindeutig bezahlt werden. Ist ja klar. Aber für den Detektiv würde ich keinen einzigen Cent bezahlen! Wären es 10 oder 20 € für polizeiliche Ermittlungsarbeit würde ich noch ok sagen, selber schuld. Aber so...

Ist doch genau das gleiche mit Inkassovereinen. Als ich damals mein Premiere Abo gekündigt hatte, hatte ich vergessen die SmartCard zurück zu schicken. Dann war ich 14 Tage im Urlaub. In den 14 Tagen kam eine Mahnung wegen der SmartCard und ein Brief vom Inkasso, dass ich für die Smartcard 75 € (inkl. 40 € Inkassogebühren) zu bezahlen hätte. Sowas ist Abzocke!! Da hat Premiere noch zusätzlich verdient und der Tankstellenpächter verdient beim Detektiv auch mit!!

Mon Apr 18 15:45:02 CEST 2011    |    Multimeter31978

naja dein premiereteil kannst und darfst du damit NICHT vergleichen. grundsätzlich ist KEIN unternehmen verpflichtet mahnungen zu schreiben. das is eine "kundenorientierte" freiwillige sache!

zahl mal deine kfz steuer nicht. da bekommst du EIN nettes schreiben nach 2 wochen "sicherlich haben sie nur vergessen...sollte innerhalb von 4 wochen keine mücken da sein schicken wir ihnen den kuckuck auf den hals"...das war vor jahren auch mal anders. da gabs eine mahnung mit 1€ mahngebühr und dann hatte man wieder 4 wochen zeit.

und da die zahlungsmoral ständig sinkt weil einem ja alles auf pum aufgedrängt wird sind die da ganz kurz angebunden mitlerweile.

btw noch schlimmer wirds wen dann der schuldner deine aussenstände verkauft. das kann er nämlich auch und DANN gehts los...

hier gehts aber um einen "diebstahl" in anführungszeichen. wen beim klauen beim aldi erwischt wirst sind auch pauschal 50€ fällig. aber wiegesagt die aktion wäre mir persönlich auch zu hoch.

Mon Apr 18 16:00:20 CEST 2011    |    cng-lpg

Hallo,

da das wohl mißverständlich rüberkam: Es ist doch selbstverständlich, daß man in einem solchen Falle die 10,01 € freiwillig nachzahlt (was ja auch passiert ist).

Ich halte die Zahlung für moralisch notwendig und angemessen - aber nicht für juristisch erzwingbar.

Das ist wie beim nach Werksvorschrift gepflegten Wagen, bei dem eine Woche nach Garantieende ein Pleuel abreisst und ein Motortotalschaden folgt. Man braucht hier nicht zu diskutieren, daß es angemessen ist, daß der Hersteller den vollen Schaden übernimmt. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, wie es so schön heißt.

Und so sehe ich den Fall hier auch: Daß der irrtümlich nicht bezahlte Sprit nachträglich bezahlt wird bedarf keines Streits, das ist selbstverständlich. Aber nach meiner Rechtsauffassung halt nicht einklagbar.

Wäre ich an Stelle des Tankkunden hätte ich mich nach der Bezahlung der 10,01 € geärgert, daß der Tankstellenpächter statt sich für die Anständigkeit des Mannes zu bedanken noch unverschämte weitere Forderungen stellt.

So meinte ich das.

Gruß Michael

Mon Apr 18 16:16:03 CEST 2011    |    N3M3S1S

Typisch Deutschland 🙄

Mon Apr 18 17:01:07 CEST 2011    |    GaryK

Zweischneidiges Problem.

Auf der einen Seite glasklare Tankbetrüger, die vor lauter Snickers-Kauf "vergessen" den Sprit zu bezahlen und hoffen, damit durchzukommen. Auf der anderen Seite ehrlich-vergessliche Kunden, bei denen der Einsatz eines Detektivs mit hohen Folgekosten völlig unangemessen ist und die auch so bezahlen würden. Ein Blick aufs Video, eine Anzeige bei der Polizei, die sucht das Kennzeichen raus, ein Brief ... das wars. Ne Stunde Aufwand und damit eine Bearbeitungspauschale werden diese Kunden sicherlich sofort akzeptieren.

Hässlich, dass die Angemessenheit solcher Gebühren von 170€ nicht mal Gegenstand der Klage und damit des Urteils sein wird.

Mon Apr 18 18:36:48 CEST 2011    |    Multimeter31978

@cng

Zitat:

Das ist wie beim nach Werksvorschrift gepflegten Wagen, bei dem eine Woche nach Garantieende ein Pleuel abreisst und ein Motortotalschaden folgt. Man braucht hier nicht zu diskutieren, daß es angemessen ist, daß der Hersteller den vollen Schaden übernimmt. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, wie es so schön heißt.

öhhhh und wo passiert sowas 😉

opel omega: 2 wochen nach ablauf der garantie getriebeschaden...und nix wars mit kulanz!

Mon Apr 18 20:32:31 CEST 2011    |    cng-lpg

Opel ist besonders in den letzten Jahren (vermutlich dank GM) bekannt und berüchtigt für die oft extrem kundenunfreundlichen Entscheidungen in Sachen Kulanz. Mir ist eine ähnlich harte Entscheidung bekannt.

Nur sind das zum Glück selbst bei Opel Ausnahmen und nicht die Regel.

Gruß Michael

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