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Thu Sep 15 21:58:49 CEST 2011    |    124er-Power    |    Kommentare (14)    |   Stichworte: BGB, Gesetze, HGB, Rückgaberecht, Umtauschrecht

Hallo zusammen,

viele meinen sich bei diesem Thema auszukennen, doch meistens liegen die Leute falsch. Ich kenne bereits die Antwort. Mich würde nur mal interessieren, wie gut die Allgemeinheit über dieses Thema informiert ist.

Also, gibt es eurer Meinung nach ein Rückgabe- / Umtauschrecht?
Ist der Händler verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen jegliche Handelsgüter umzutauschen, bzw. zurück zu nehmen?

Die Auflösung erfolgt morgen Abend.

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Thu Sep 15 22:02:48 CEST 2011    |    Duftbaumdeuter712

Äh .. nein .. wohl er nicht 🙂 .. ausser er macht es freiwillig wie Karstadt etc. oder du kaufst etwas per z.B. Internet (Wiederruf lt. Fernabsatz-Gesetz).

Oder das gekaufte erfüllt nicht den Zweck für den es vorgesehen war bzw. mit dem es beworben wurde.

Oder im Rahmen der Gewehrleistung, aber das war wohl nicht die Frage 😁

Thu Sep 15 22:02:49 CEST 2011    |    Achsmanschette34296

Zitat:

Ist der Händler verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen jegliche Handelsgüter umzutauschen, bzw. zurück zu nehmen?

nein...

lg WillMann😉

Thu Sep 15 22:03:53 CEST 2011    |    124er-Power

Mal schauen, was die anderen schreiben 🙂.

Thu Sep 15 22:45:24 CEST 2011    |    Goify

Nö, er muss nicht, nur, wenn die Sache defekt ist. Aber so locker flockig in den Lidl zurück: "Häbät passt der Schlüppa net, kneift überall. Kann ich die zurückgeben?" Geht eben nur, wenn es der Händler ausdrücklich gewährt.

Gibt ja sogar Autohändler, wo man einen Gebrauchtwagen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann und man bekommt das Geld zurück. 😰

Fri Sep 16 05:06:02 CEST 2011    |    canon1961

je nach Fall, die Ware (das Auto) ist so mangelhaft dann Wandlung, wenn die Daten -Messwerte (Benzinverbrauch um 10 % höher ist als eingegeben) übersteig nach vorhige Gutachten das Auto kann zurück genommen werden.

MfG

Fri Sep 16 06:59:44 CEST 2011    |    Antriebswelle38491

Prinzipiell Nein!
Ein generelles Rückgaberecht für 14 Tage nach Kauf gibt es nur bei Fernabsatz (online shoppen) oder Haustürgeschäften.
Ansonsten gibts einen rechtsgültigen Kaufvertrag.
Wenn das gekaufte Produkt nicht die versprochenen Eigenschaften aufweist, ist der Verkäufer verpflichtet zu reagieren. Allerdings: er hat das Recht nachzubessern (ich glaub 2x), das Produkt zu tauschen, einen nachträglichen Preisnachlass zu gewähren und erst wenn das alles nicht greift, darf der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.

Alles andere ist reine Kulanz vom Händler. 🙂

Fri Sep 16 07:01:13 CEST 2011    |    pb.joker

Ist das hier ein Grundschultest? 😉

Klare Antwort: Rückgabe- / Umtauschrecht im Sinne von universell und ohne Angaben von Gründen: nein.

Fri Sep 16 07:08:07 CEST 2011    |    thom20

also wenn man beim Händler was kauft und das ein "rechtsgültiger Kaufvertrag" ist... warum heißt es dann, das man von alle Verträgen innerhalb von 14 Tagen zurück treten kann ? (z.B. Versicherung etc.)

Fri Sep 16 07:54:20 CEST 2011    |    Antriebswelle38491

@thom20
Aha? Wo steht denn, das man von allen Veträgen innerhalb von 14 Tagen zurück treten darf?

Fri Sep 16 10:20:01 CEST 2011    |    Spiralschlauch27979

Darf man nicht 😎

Fri Sep 16 13:00:34 CEST 2011    |    thom20

öhm keine Ahnung wo das steht, steht wahrscheinlich nirgends =) ich schrieb ja "warum heißt es dann..."
mir ist bewußt das man von manchen verträgen wieder zurücktreten kann, welche dort aber ausgenommen sind weiß ich nicht.

Fri Sep 16 13:03:09 CEST 2011    |    Duftbaumdeuter712

Von Finanzierungen kannst du 14 Tage zurücktreten, das steht auch im Vertrag. Da der Fahrzeugkauf und die Finanzierung ein verbundenes Geschäft darstellen, geht bei Kündigung der Finanzierung auch der Kaufvertrag mit "den Bach runter".

Vom Kaufvertrag selbst gibt es kein Rücktrittsrecht ausser es wird dir eingeräumt (Vertragsfreiheit).

Kleiner Trick: Du bestellst ein Auto "bar" und 3 Wochen später fällt dir ein das es den Wagen im Internet günstiger gibt: Geh zum Händler und schließe eine Finanzierung für das Fzg. ab die du dann kündigst 🙂 ... böse Sache !

Fri Sep 16 16:33:20 CEST 2011    |    Antriebswelle38491

Na da wäre ich aber vorsichtig 🙂
Ich würde eher mal behaupten, du schliesst hier einen Kaufvertrag ab und die Finanzierung ist nur die Zahlart. Ich glaub nicht, das du so ohne weiteres rauskommst. Und wenn doch, dann könnt ich mir schon vorstellen, das der Händler auf einer Entschädigung besteht...
Aber da solltest dann doch im Vorfeld mal deinen Anwalt konsultieren 😁

Fri Sep 16 23:01:05 CEST 2011    |    124er-Power

Dann brauche ich ja garnichtmehr auflösen 🙂.

Deine Antwort auf "Gibt es ein Rückgabe- / Umtauschrecht beim Händler?"