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Sun Aug 15 21:56:02 CEST 2010    |    124er-Power    |    Kommentare (16)    |   Stichworte: A8, Autobahn, Einsatzfahrt, Österreich, Unfall

A8: Unfall mit österreichischem Rettungswagen im Einsatz

Wieso fährt ein österreichischer RTW nach München 😕.
Schon etwas Kurios die ganze Geschichte!

Als ob es keine guten Krankenhäuser in Österreich geben würde 🙄.

Zitat:

Dass der Rettungswagen mit Blaulicht und Sirene im dichten Verkehr unterwegs war, ist nach Angaben der Autobahnpolizei verboten. Das werde sich auf das Strafmaß auswirken.

Wieso ist das eigendlich verboten?

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Was haltet ihr von dem Vorfall?

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Sun Aug 15 22:13:44 CEST 2010    |    Kurvenräuber2104

Evtl. war es eine Rückverlegung eines österreichischen Patienten.

Sun Aug 15 22:13:49 CEST 2010    |    Druckluftschrauber37204

Der Rettungswagenfahrer muss in Deutschland München erstmal eine anfrage starten ob er mit Blaulicht fahren darf, wenn er ein OK bekommt gibt es keine Probleme! Ich finde die Aussage schwachsinn jede von uns sind Menschen jeder kann fehler machen..! Man sollte auch achten bevor man irgendwo ausschärt....

Ich finde es kann sowas passiern stellt euch mal in die Situation ihr habt ein Kranken hinten mir Schmerzen und müsst ihn schnell wie möglich ins Krankenhaus bringen da ist bisschen stress dabei....

Sun Aug 15 22:24:16 CEST 2010    |    Rostlöser14

Die österreichischen Krankentransportfahrzeuge transportieren meistens erkrankte/verletzte deutsche Urlauber nach Hause, die nicht länger in den guten österreichischen Krankenhäusern liegen wollen.

Wo fragt man denn in Deutschland München nach, ob man als österreichisches Auto mit Blaulicht fahren darf? Beim königlich bayerischen Blaulichterlaubnisamt?

Sun Aug 15 22:27:56 CEST 2010    |    124er-Power

Zitat:

Die österreichischen Krankentransportfahrzeuge transportieren meistens erkrankte/verletzte deutsche Urlauber nach Hause, die nicht länger in den guten österreichischen Krankenhäusern liegen wollen.

Und wer zahlt das?

Sun Aug 15 22:30:23 CEST 2010    |    Drahkke

Die Auslandsreisekrankenversicherung.

Sun Aug 15 22:33:31 CEST 2010    |    Rostlöser14

Oder der Patient selbst. Die österreichischen Anbieter sind in der Regel günstiger als die deutschen.

Sun Aug 15 22:41:51 CEST 2010    |    Achsmanschette15

Zitat:

Wieso ist das eigendlich verboten?

das ist dann erlaubt wenn es darum geht:

Zitat:

...wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden...

lediglich "starke schmerzen" rechtfertigen dies im allgemeinen nicht!

Sun Aug 15 22:42:22 CEST 2010    |    Rostlöser14

Ausländische Fahrzeuge dürfen in Deutschland nicht mit Sondersignalen fahren, weil ihre Signaleinrichtungen nicht den deutschen Zulassungsvorschriften entsprechen. Bei den Österreichern ist z.B. das Blaulicht identisch, jedoch die Tonfolge anders.

Sun Aug 15 22:48:53 CEST 2010    |    Rostlöser14

Zitat:

lediglich "starke schmerzen" rechtfertigen dies im allgemeinen nicht!

Gerade wegen starken Schmerzen wird in Deutschland aber sehr häufig mit Blaulicht gefahren. Gerade wenn die Schmerzmittelgabe die Differenzialdiagnostik vernebeln würde. Schließlich haben die Schmerzen eine Ursache. Hier im Stau zuzuwarten, oder einfach Schmerzmittel geben, kann durchaus die schweren gesundheitlichen Schäden nach sich ziehen, die in der StVO stehen.

Sun Aug 15 23:05:31 CEST 2010    |    Drahkke

Da stellt sich aber die grundsätzliche Frage, warum bei länderübergreifenden Krankentransporten nicht auf ein entsprechendes Luftverkehrsmittel zurückgegriffen wird.

Sun Aug 15 23:07:14 CEST 2010    |    _RGTech

Alles eine Preisfrage.

Ähhh... Kostenfrage.

Sun Aug 15 23:42:14 CEST 2010    |    Meini1976

Ich hab mal gehört, dass ein RTW - Fahrer aus Ö nicht in D mit Blaulicht fahren darf, aber ein RTW - Fahrer aus D darf in Ö fahren?

Mon Aug 16 08:08:01 CEST 2010    |    Volkswagner

"§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."

Dies wird allerdings ausschließlich bei Primäreinsätzen, nicht bei Verlegungsfahrten zum tragen kommen.
Aufgrund des oftmals nicht ausreichend medizinisch geschulten Personals (es gibt auch Verlegungen mit Arzt im Fahrzeug) muß im Falle einer Verschlechterung des Zustand des Patienten der Rettungsdienst alarmiert und der Patient übergeben werden. Starke Schmerzen sind kein akuter Notfall, sondern eher ein Versäumnis des entsendenden Krankenhauses.

Es gibt keine Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Fahrzeugen (oder Sondersignaleinrichtungen). Und die "Die Bundesagentur für Blaulichtfahrten" gibt es weder in München, noch in einem anderen Teil Deutschlands.

Mon Aug 16 13:41:50 CEST 2010    |    Rostlöser14

Na da ist aber ein Theoretiker am Werk 😉

Zitat:

Starke Schmerzen sind kein akuter Notfall, sondern eher ein Versäumnis des entsendenden Krankenhauses.

Es gibt mannigfaltige Ursachen für akute Schmerzzustände, die während Langstreckentransporten aufkommen können, mit denen das abgebende Krankenhaus nicht das geringste zu tun hat. Das kann in den einfachsten Fällen fahrphysikalische Ursachen haben oder durch die lange Lagerung auf der Fahrzeugtrage kommen. Akute Schmerzzustände können extrem kreislaufbelastend sein und weitreichende Folgen für die Gesundheit des Patienten haben.

Zitat:

Es gibt keine Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Fahrzeugen (oder Sondersignaleinrichtungen).

Die Regelungen der StVO gehen davon aus, dass die Fahrzeuge nach StVZO technisch zulässige Signaleinrichtungen haben.

Die Tonfolge und deren Frequenz ist in der Norm DIN 14610 geregelt (Tonfolge a'–d", Tonhöhe 0,5/2-2/4 kHz). Kein angrenzendes Land betreibt Folgetonhörner nach DIN 14610.

Blaues Blinklicht muss der Norm DIN 14621 entsprechen. Hier sieht man im Ausland auch häufig abweichende Blitzfrequenzen, bzw. Umdrehungszahlen.

Derartige Fahrzeuge dürfen, obwohl sie "blaues Blinklicht und Einsatzhorn" haben dies in Deutschland nicht betreiben.

Mon Aug 16 21:35:32 CEST 2010    |    Volkswagner

Du warst scheinbar noch nie im holländischen Grenzgebiet.

Mon Aug 16 21:48:27 CEST 2010    |    Rostlöser14

Wir reden hier von Langstreckentransporten im Rahmen des Rückholdienstes und nicht von Notfalleinsätzen im Grenzgebiet. Jede Regel hat auch eine Ausnahme 😉

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